Datum: 15.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Altomünster Nr. 48 "Am Krautgarten"; Vorstellung der Ergänzung zur Geruchsimmissionsprognose
2 Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 "Westlich der Weilachstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Legehennenstalls; Bauort: Weiler Str. 7, Altomünster
4 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses; Bauort: Euphemiaweg 7, Altomünster
5 Bauleitplanung des Marktes Markt Indersdorf; 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 II „Unteres Eisfeld“; Beteiligungsverfahren
6 Bauleitplanung der Gemeinde Erdweg; 4. Änderung des Bebauungsplans Eisenhofen Nr. 2; Beteiligungsverfahren
7 Beteiligungsregelung zu Bebauungsplänen der Nachbarkommunen

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1. Bebauungsplan Altomünster Nr. 48 "Am Krautgarten"; Vorstellung der Ergänzung zur Geruchsimmissionsprognose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö 1

Beschluss

Im Bebauungsplan wird zusätzlich auf die Stellungnahme zur geänderten Tierzahl vom 14.10.2024, Bericht Nr. M166285/03 des Ingenieurbüros Müller-BBM Industry Solutions GmbH verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 "Westlich der Weilachstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö 2

Beschluss 1

1. Zum Schreiben des Rechtsanwalts Christoph Rick, als Vertreter des Bürgers 1

Die Einwendungen beziehen sich überwiegend auf die Erschließungskostenverteilung, diese ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Bezüglich der Erschließungskosten werden mit den Beteiligten Erschließungsverträge geschlossen. Der vertretene Mandant wird an den Kosten nicht beteiligt. Die Details zur Ausnahme von den Erschließungskosten kann mittels eines Vertrages geregelt werden, wie dies vom Anwalt vorgeschlagen wurde.

Zum dinglichen Brunnenrecht wird auf den neuen Umlegungsplan verwiesen, der dem Mandanten bekannt ist, darin wird diese Fläche ein separates Grundstück und liegt direkt am Grundstück des Mandanten an. In der Straßenplanung wird das Grundstück nur als grüner Seitenstreifen ausgeführt. Dadurch wird das eingetragene Brunnenrecht baulich nicht eingeschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zum Schreiben des Rechtsanwalts Herr Guggemos, p drei Rechtsanwälte, als Vertreter des Bürgers 2

In einem Bebauungsplan können abweichende Regelungen von der Bayerischen Bauordnung (BayBO) getroffen werden, die der Markt Altomünster auch nutzt. So gehen die Baugrenzen vor den gesetzlichen Abstandsflächen, was bis 31.01.2021 noch ohne extra Regelung im Bebauungsplan galt. 
Die Grenzbebauung für Garagen wird nach der BayBO auf max. 9 m begrenzt, wobei Nebengebäude gemäß Ziffer 5.2 auch außerhalb der Bauräume zulässig sind.

Diese o.g. Regelungen lässt der Markt Altomünster bewusst in allen Bebauungsplänen zu.

Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine öffentliche Grünfläche, wie es in der Begründung unter Ziffer 11 „Grünordnung und Natur- und Artenschutz“ mit dem Untertitel: Grünordnung auf Seite 43 aufgeführt ist. Bisher gab diese Formulierung in der Begründung keinen Anlass für Beanstandungen, da hier genaue Aussagen zu den Pflanzvorgaben und mögliche Nutzungen (wie Spielplatz oder Fuß- und Radwege) gemacht werden.

Die Flächenangaben der Grundstücke werden auf den aktuellen Stand als redaktionelle Änderung berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme und der Hinweis dazu werden zur Kenntnis genommen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine eingeschränkte Auslegung handelte und die erste Stellungnahme positiv war.
Die Grundstücke befinden sich überwiegend in Privateigentum und in den Vorurkunden wurde kein Bauzwang festgelegt. Der Markt als Grundstückseigentümer plant aber bei Verkäufen eine Bebauungsfrist vorzugeben.
Eine Änderung der Bauweise ist generell nicht gewünscht; es wurden keine Wohneinheiten festgelegt, weshalb auch Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten errichtet werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

zur Festsetzung 4.1: Dies soll nicht für Garagen gelten.

zur Festsetzung 5.2: Der Text wird berichtigt in „…Baugrenzen nach Ziffer 5.1 zulässig.“

Der Flächennutzungsplan wird bei passender nächster Gelegenheit geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Umweltrecht

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren ist ein separates Verfahren, dabei wird die angesprochene Thematik geklärt, geprüft und nach den gesetzlichen Vorgaben genehmigt.
Einen vollständigen Schutz vor Starkregenereignisse kann es nach derzeitigen Erkenntnissen nicht geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zu Kenntnis genommen.

Die Rinderhaltung ist durch die Entfernung der Aufstallungen vollständig aufgegeben, was auch vom Eigentümer zusätzlich mündlich bestätigt wurde. 

Die schalltechnische Untersuchung von Januar 2021 wird entsprechend der zwischenzeitlich eingeführten DIN18005:2023-07 überarbeitet und der Festsetzungsvorschlag dementsprechend angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion / Brandschutzdienststelle, 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Anpflanzungsregelungen werden berücksichtigt bzw. mit dem Straßenbauamt abgestimmt.

Die detaillierte Entwässerungsproblematik ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung und wurde inzwischen separat mit allen Beteiligten geklärt.

Die immissionsschutzrechtlichen Belange wurden anhand eines Gutachtens und in Abstimmung mit dem Technischen Umweltschutz des Landratsamtes Dachau geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Weilachgruppe

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Erschließung mit Wasser der Bestandsparzelle muss im Zuge der Erschließungsmaßnahme geklärt werden
Unter C Ziffer 11 wird der Wasserversorger auf „Weilachgruppe“ berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

11. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

12. Zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägung vom 06.07.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

13. Zur Stellungnahme des IB Mayr

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu den Fußbodenhöhen erfolgt keine Änderung. In der Sitzung des Bauausschusses vom 03.08.2021 wurde über die festgesetzten Höhen ausführlich beraten und teilweise neu beschlossen. Nur wenige Grundstücke sind in geringen Teilbereichen unter dem Straßenniveau, dabei wurde eine optimale Gesamtsituierung berücksichtigt.
Im Bebauungsplan werden weiterhin die NN Höhen aufgeführt und nicht zu NHN (wie in der Straßenplanung verwendet) geändert. In diesem Bebauungsplangebiet sind die NN Höhen nur 5 cm niedriger als die NHN Höhen.

In der Festsetzung Ziffer 13 und der Begründung Ziffer 7.4 wird das Nutzvolumen von 2 m³ auf 3 m³ berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 14

14. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) 
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 15.10.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Legehennenstalls; Bauort: Weiler Str. 7, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö 3

Beschluss

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist mittels einer Geruchsimmissionsprognose nachzuweisen.
Dabei ist die vorhandene Bebauung, insbesondere auf Fl.-Nr. 674/30 der Gemarkung Altomünster (Weiler Str. 10) zu berücksichtigen und auch der Bebauungsplan Altomünster Nr. 48 „Am Krautgarten“. 

Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung der Privilegierung und unter Einhaltung der TA Luft zugestimmt. 

Das Löschwasser kann nur nach der beiliegenden Auskunft der Altogruppe vom 16.10.2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinaus erforderliche Löschwassermenge hat der Bauherr auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und dem Markt Altomünster in geeigneter Weise nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses; Bauort: Euphemiaweg 7, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung des Marktes Markt Indersdorf; 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 II „Unteres Eisfeld“; Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö 5

Beschluss

Gegen die Änderungen der Bebauungspläne bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Erdweg; 4. Änderung des Bebauungsplans Eisenhofen Nr. 2; Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö 6

Beschluss

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Beteiligungsregelung zu Bebauungsplänen der Nachbarkommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.10.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2024 10:41 Uhr