Datum: 23.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Festlegen des Maßnahmenumfangs nach den Varianten 4 und 5 und Vergabe der Planungsarbeiten
2 Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Bahnhof-, Aichacher, Stumpfenbacher- und Halmsrieder Straße; Vorstellen der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie der Variante Kreisverkehr 2 und der Variante Linksabbiegespur
3 Renovierung der Friedhofsmauer um die katholische Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach; Erhöhung des Zuschussantrags der katholischen Filialkirchenstiftung
4 Zielplanung für die Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster 2024 ff.
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2023

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Festlegen des Maßnahmenumfangs nach den Varianten 4 und 5 und Vergabe der Planungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2023 wurden für die Erneuerung des Kanals in der südlichen Mantelbergstraße und in der östlichen Hauptstraße in Unterzeitlbach verschiedene Alternativen vorgestellt und beschlossen, dass die 

  • Variante 4 
Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße vollständig im Mischsystem und Neubau eines Regenwasserkanals zur Ableitung eines Großteils des östlichen Außeneinzugsgebiets (betroffene Kanallängen ca. 1.000 m)
und die
  • Variante 5 
Variante 4 mit einem Regenwasserkanal in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße bis zur Abzweigung Feldstraße (betroffene Kanallängen ca. 1.200 m)

näher betrachtet werden.

Diese Varianten wurden zwischenzeitlich vom planenden Büro Mayr Ingenieure weiter bearbeitet.

Die Lagepläne zu den Varianten 4 und 5 sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Ein Vertreter des planenden Büros stellte die Alternativen 4 und 5 in der Sitzung vor und stand für Fragen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtbruttokosten inkl. Nebenkosten werden für die
  • Variante 4 auf ca. 3.000.000,- €
und die
  • Variante 5 auf ca. 3.600.000,- €
geschätzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei o.g. Kosten um einen äußerst groben
Kostenrahmen mit einem noch ein erheblichen Kostenrisiko handelt, der im Zuge der weiteren Planungen fortgeschrieben wird.

Grundsätzlich können diese Maßnahmen in einem Umfang von ca. 40% der förderfähigen Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss

  1. Für die Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße kommt die Variante 5 zur Ausführung.

  1. Das Büro Mayr Ingenieure wird mit der Ausarbeitung der Planung beauftragt.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

  1. Für das Haushaltsjahr 2024 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Bahnhof-, Aichacher, Stumpfenbacher- und Halmsrieder Straße; Vorstellen der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie der Variante Kreisverkehr 2 und der Variante Linksabbiegespur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2023 wurde zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Bahnhof-, Aichacher, Stumpfenbacher- und Halmsrieder Straße das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 30 m und einer Kreisfahrbahnbreite von 8 m vorgestellt und beschlossen diese Machbarkeitsstudie um die

  • Variante Kreisverkehr 2 (= mit Anbindung der Halmsrieder Straße an den Kreisverkehr) 
und die 
  • Variante Linksabbiegespuren (= Errichtung von zwei Linksabbiegespuren in die Bahnhofstraße/Aichacher Straße) 

zu erweitern.

Diese Varianten wurden zwischenzeitlich vom planenden Büro Mayr Ingenieure erstellt und vom Büro Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr verkehrsgutachterlich beurteilt.


Variante 
„Kreisverkehr 1“
Variante 
„Kreisverkehr 2“
Variante
„Linksabbiegespuren“
Technische Machbarkeit
Grundsätzlich „machbar“
Grunderwerb Gesamt ca. 53 m²
Grundsätzlich „machbar“
Grunderwerb Gesamt ca. 61 m²
Grundsätzlich „machbar“
LAS nicht nach RASt 06
Grunderwerb Gesamt ca. 12 m²




Verkehrssicherheit
Verbesserung der Übersichtlichkeit und Sichtverhältnisse
Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger
Verkehrsberuhigung
Verschlechterung der Sichtbeziehungen
Verschlechterung der Querungsmöglichkeiten 
Keine Verkehrsberuhigung




Leistungsfähigkeit
Qualität nach HBS „gut“ bis „sehr gut“
Beeinflussung des Kreisverkehrs durch Linksabbieger in Halmsrieder Straße nicht auszuschließen
Qualität nach HBS „gut“ bis „sehr gut“
Qualität nach HBS „gut“ bis „sehr gut“
Keine Berücksichtigung von Fußgängern




Umwelt und Städtebau
Geringfügiger Eingriff in Baumbestand und Grünflächen
„freiwerdende“ Fläche zur Platzgestaltung
Städtebauliche Aufwertung 
Erhöhter Eingriff in Baumbestand und Grünflächen
„freiwerdende“ Fläche zur Platzgestaltung
Städtebauliche Aufwertung, jedoch Unterbrechung der Achse zur Ortsmitte
Geringfügiger Eingriff in Baumbestand und Grünflächen
„freiwerdende“ Fläche als Baugrundstück
Städtebaulich ungünstig




Baukosten
ca. 1.080.000 € / brutto inkl. Nebenkosten
ca. 1.200.000 € / brutto inkl. Nebenkosten
ca. 900.000 € / brutto inkl. Nebenkosten
Nicht förderfähig, keine Verbesserung




Fazit
Linksabbiegespur sowohl städtebaulich, als auch verkehrsplanerisch nicht zu empfehlen.
Kreisverkehrslösungen sind sowohl städtebaulich als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlenswert, jedoch aufgrund der derzeitigen Leistungsfähigkeit nur beschränkt förderfähig.

Die Stellungnahme des Büros Mayr Ingenieure lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Die Variante Linksabbiegespur ist städtebaulich und verkehrsplanerisch nicht zu empfehlen.
  • Die Kreisverkehrslösungen sind städtebaulich und aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlenswert, jedoch aufgrund der derzeitigen Leistungsfähigkeit nur beschränkt förderfähig.

Die Stellungnahme des Büros Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Alle betrachteten Knotenpunktvarianten, einschließlich des Bestandsausbaus, sind ausreichend leistungsfähig. Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr besteht kein zwingender Grund einen Umbau vorzunehmen.
  • Für den Fuß- und Radverkehr stellt Variante Linksabbiegespuren eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation dar.
  • Positiv zu bewerten sind die beiden Kreisverkehrsvarianten durch das niedrigere Geschwindigkeitsniveau im Knotenpunktbereich, die übersichtliche Verkehrsführung und die zusätzlichen Querungshilfen. Dies wird unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit im Umfeld des zentralen Verkehrsknotenpunkts in Altomünster als besonders wichtig angesehen.
  • Variante Kreisverkehr 2 fasst das klassifizierte Straßennetz zu einem Knotenpunkt zusammen und damit Straßen gleicher Hierarchie. Die Bahnhofszufahrt ist deutlich untergeordnet. Sollte ein Knotenpunktumbau vorgenommen werden, wird die Realisierung von Variante Kreisverkehr 2 mit der vorgeschlagenen Anpassung empfohlen.

Die Lagepläne zu den Varianten Kreisverkehr 2 und Varianten Linksabbiegespuren und die Präsentationen der beiden Büros sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Vertreter des planenden Büros Mayr Ingenieure und der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr stellten die vorgenannten Varianten in der Sitzung vor und standen für Fragen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtbruttokosten inkl. Nebenkosten werden für die
  • Variante Kreisverkehr 1 auf ca. 1.080.000,- €
  • Variante Kreisverkehr 2 auf ca. 1.200.000,- €
und die
  • Variante Linksabbiegespuren auf ca. 900.000,- €
geschätzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei o.g. Kosten um einen äußerst groben
Kostenrahmen mit einem noch ein erheblichen Kostenrisiko handelt, der im Zuge der weiteren Planungen fortgeschrieben wird.

Grundsätzlich können diese Maßnahmen in einem Umfang von ca. 50% der förderfähigen Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss

  1. Für die Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Bahnhof-, Aichacher, Stumpfenbacher- und Halmsrieder Straße wird grundsätzlich die Variante Kreisverkehr 2 bevorzugt.

  1. Eine Auftragsvergabe für die weitere Ausarbeitung der Planung durch das Büro Mayr Ingenieure erfolgt derzeit nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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3. Renovierung der Friedhofsmauer um die katholische Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach; Erhöhung des Zuschussantrags der katholischen Filialkirchenstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die katholische Filialkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach hat mit Schreiben vom 14.07.2022 eine Förderung für die Renovierung der Friedhofsmauer um die Filialkirche durch den Markt Altomünster beantragt. 

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 34.334,- € aus.

An den Kosten wird sich die Erzdiözese München-Freising mit einem Betrag in Höhe von 0,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 34.334,- € verbleibt.

Mit Schreiben vom 04.12.2023 hat die katholische Filialkirchenstiftung mitgeteilt, dass sich die Kosten auf einen Betrag in Höhe von 57.820,- € erhöht haben. Weitere Details können dem o.g. Schreiben entnommen werden.

Beschluss

  1. Die Kosten in Höhe von 57.220,- € werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.

  1. Der Förderbetrag erhöht sich damit von bisher 7.500,- € auf einen Betrag in Höhe von 11.500,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Zielplanung für die Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster 2024 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass 
  • drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie 
  • ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Stra­ße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können, 
  • wie die gemeindlichen Feuerwehren 
  • technisch und 
  • personell 
ausgestattet werden müssen 
und 
  • ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, 
ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Um eine ausreichende Berück­sichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Da ein Feuerwehrbedarfsplan nur durch ein entsprechendes Fachbüro erstellt werden darf, wird die vorliegende Ausarbeitung mit feuerwehrbedarfsplanähnlichen Inhalten mit dem bisher verwendeten Begriff der Zielplanung betitelt.

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster (Sebastian Eggendinger) hat diese Aufgabe übernommen und in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat eine Zielplanung für die freiwilligen Feuerwehren des gesamten Gemeindegebiets ausgearbeitet.

Als Zusammenfassung ist nachstehend eine Übersicht der aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlichen Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen abgebildet:


Jahr


Maßnahme / Feuerwehr

Investitionsbedarf

2024

Neue Einsatzkleidung
Ortsteile IV (Randelsried, Pipinsried, Thalhausen)


75.000 €


2024


Neubau Gerätehaus Oberzeitlbach - Planung


30.000 €


2024


Neubau Gerätehaus Pipinsried - Planung


30.000 €


2025 / 2026

Neubau / Umbau
Gerätehaus Oberzeilbach
Bsp. FF Hohenzell


460.000 €
Zzgl. Heizung 120.000 €
Zuschuss: 60.500 €

2027 / 2028

Neubau 
Gerätehaus Pipinsried
Bsp. FF Hohenzell


460.000 €
Zzgl. Heizung 120.000 €
Zuschuss: 60.500 €


2027 / 2028

Ersatzbeschaffung 
DLK 23/12 
Feuerwehr Altomünster


250.000€ Gebraucht 20J.
400.000€ Gebraucht 10J.
Zuschuss: Kein Zuschuss


2029

Beschaffung MTW
Feuerwehr Oberzeitlbach


50.000€
Zuschuss: Kein Zuschuss 


2030

Ersatzbeschaffung 
TSF / TSF-L
Feuerwehr Pipinsried


90.000 € / 170.000€
Zuschuss: 
25.300€ / 44.000€ 


Im Rahmen der Zielplanung 2024 ff ist es insbesondere erforderlich die Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Gerätehäuser in Oberzeitlbach und Pipinsried festzulegen und mit einem Zeitplan für die Umsetzung zu hinterlegen.

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster stellte die Zielplanung im Detail in der Sitzung vor.

Beschluss

  1. Die Ausführungen zur Zielplanung - insbesondere die Zeitplanung für die Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Gerätehäuser in Oberzeitlbach und Pipinsried - werden zur Kenntnis genommen.

  1. Über die Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen wird im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Haushalts beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über die im Tierheim Dachau im Jahr 2023 aus dem Gemeindegebiet Altomünster abgegebenen Fundtiere (23 Katzen und 5 Igel).

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Kanalerneuerung in der Adelstraße; Vergabe

Der Auftrag wird an die Firma Schneider, Tandern zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 2.027.469,08 € erteilt.


TOP 2        Sanierung der Brücke über den Zeitlbach südlich von Oberndorf; Vergabe

Der Auftrag wird an die Firma Ludwig Sturm, Aichach zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 45.253,43 erteilt. 


TOP 3        Weiterführung eines Darlehensvertrags

  1. Für die Weiterführung des Darlehens ab 31.12.2023 wird das am Sitzungstag abgegebene Kreditangebot des günstigeren Anbieters, das der Sparkasse Dachau, angenommen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Kreditvertrag zu unterzeichnen.


TOP 4        Aufnahme eines Darlehens

  1. Zur Finanzierung des Grunderwerbs wird ein Kredit in Höhe von 1.000.000 € aufgenommen.

  1. Die hierzu benötigten Kreditangebote werden für eine Laufzeit von 10, 15 und 20 Jahren bei den beiden örtlichen Kreditinstituten und überregionalen Anbietern kurzfristig vor Bedarf eingeholt. 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Kreditvertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter zu unterzeichnen. 


TOP 5        Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung; Nachtrag beim Gewerk Bodenleger

  1. Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Bodenleger“ wird zugestimmt. 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Datenstand vom 07.02.2024 10:52 Uhr