Datum: 27.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs
2 Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter sechs Jahren; Errichtung eines Waldkindergartens in Altomünster
3 Sanierung der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Tandern; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung
4 Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Markt Altomünster (Feuerwehrkostensatzung); Neuerlass
5 Gründung eines Zweckverbandes für ein Eisstadion; Anfrage der Stadt Dachau
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2024
8 Stellplatzsatzung; Neuerlass

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der eingeladene Sachverständige verspätet sich um ca. eine Stunde. Von Seiten des Ersten Bürgermeisters wird vorgeschlagen derweilen die weitere Tagesordnung abzuarbeiten.

Inhaltich wird auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.10.2021 verwiesen.

Ein Vertreter des planenden Büros Mayr Ingenieure stellt die Ergebnisse der zwischenzeitlich erfolgten Baustofferkundung (Erstellen von Bohrkernen) an der Stützmauer vor:
  • Abschnitt 1 (Schultreppe einschließlich Bereich vor Schultreppe 1 und Sandizellergasse 7) und Abschnitt 2 (Bereich vor Sandizellergasse 7 bis Knick in Mauer bei Sandizellergasse 5)
    • Betonwände mit unterschiedlichem Schadensbild 
    • Keine Setzungen 
    • Wandstärken über 40 cm bis 60 cm (Betonwand) erkundet
    • Risse in Betonwand durch Bewuchs zum Teil durchgehend 
    • Betonwand ist weitgehend unbewehrt
    • Betondruckfestigkeit vergleichbar mit einem C 12/15 
    • Haftzugwerte auf der Oberfläche nicht gegeben
    • Hinterfüllung der gemauerten Wand nicht vollständig
  • Abschnitt 3 (Sandizellergass 5 bis St.-Birgittenhof)
    • verputzte gemauerte Wand (einschließlich Betonschale) mit deutlichem Schadensbild
    • Setzungen im Bereich der gemauerten Wand
    • Hinterfüllung der gemauerten Wand nicht vollständig

Zur Sanierung der Stützmauer werden derzeit folgende Aussagen getroffen:
  • Die Stützwand ist grundsätzlich sanierungsfähig.
  • Die Abschnitte 1 und 2 sind nach derzeitigem Stand in einem besseren Bauzustand
  • Nach derzeitigem Kenntnisstand können die Abschnitte 1 und 2 zementbasiert saniert werden. Für eine Ausführungsplanung sind ergänzende Untersuchungen erforderlich, um die Materialien festlegen zu können. 
  • Die Bausubstanz der Mauer im Abschnitt 3 ist noch ausreichend; Problem ist die Hinterfüllung und die unzureichende Drainage. 
  • Die Sanierung ist aufgrund des sehr beengten Arbeitsraums mit einem hohen Aufwand verbunden. 
  • Kosten sind ohne Abstimmung des Bauablaufs mit den Anliegern und weiteren Betonuntersuchungen nicht genau ermittelbar.

Es wird vorgeschlagen, die Stützmauer im Abschnitt 3 auf der Seite des Kindergartens in geeigneten Teilabschnitten in einer Tiefe von bis zu ca. 2 m freizulegen, um weitere Erkenntnisse zu den Themen „Hinterfüllung“ und „unzureichende Drainage“ zu erhalten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Sanierung werden in der Sitzung bekanntgegeben.

Beschluss

  1. Mit der Verschiebung des Tagesordnungspunktes besteht Einverständnis.

  1. Die Stützmauer wird im Abschnitt 3 auf der Seite des Kindergartens in geeigneten Teilabschnitten und in einer Tiefe von bis zu ca. 2 m freigelegt, um weitere Erkenntnisse zu den Themen „Hinterfüllung“ und „unzureichende Drainage“ zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter sechs Jahren; Errichtung eines Waldkindergartens in Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Ende Januar wurde das gemeindliche Waldgrundstück, auf dem der Waldkindergarten errichtet werden könnte, aus forstwirtschaftlicher und waldpädagogischer Sicht vor Ort besichtigt und für grundsätzlich geeignet befunden.

Aus organisatorischer Sicht ist es vorteilhaft, keinen weiteren eingruppigen Kindergarten zu installieren. 

Einen Lösungsansatz dazu und weitere Überlegungen in Sachen Waldkindergarten stellt die Erzieherin am Naturkindergarten Wollomoos und ausgebildete Facherzieherin für Natur- und Waldpädagogik Barbara Wackerl in der Sitzung vor.

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierung der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Tandern; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul hat mit Schreiben vom 15.01.2024 eine Förderung für die Sanierung des Altarraums und des Turms sowie der Orgel der Pfarrkirche in Tandern durch den Markt Altomünster beantragt. 

Die Kostenschätzung für die Sanierung des Altarraums und des Turms geht von Kosten in Höhe von 890.000,- € aus.

An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg mit einem Betrag in Höhe von 534.000,- € beteiligen. Weitere Förderungen in Höhe von 74.000,- € sind angefragt. Bei der Pfarrei verbleibt voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 190.000,- €.
Die Kostenschätzung für die Sanierung der Orgel geht von Kosten in Höhe von bis zu 188.000,- € aus.
An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg mit einem Betrag in Höhe von 0,- € beteiligen. Weitere Förderungen in Höhe von 12.000,- € sind angefragt. Bei der Pfarrei verbleibt voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 176.000,- €.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, für die Sanierung eines Objekts außerhalb des Gemeindegebiets keine Förderung zu gewähren

Beschluss

Eine Förderung für die oben beschriebene Förderung wird nicht gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Markt Altomünster (Feuerwehrkostensatzung); Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat eine Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aus dem Jahr 2023.

Es wird empfohlen in § 1 Abs. 1 der o.g. Satzung folgenden Satz 4 aufzunehmen:

„Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7
BayFwG mit dem Ausrücken, der Feuerwehr.“

Beschluss

Der Markt Altomünster erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende 


Satzung zur 1. Änderung der 
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Markt Altomünster (Feuerwehrkostensatzung) vom 24.05.2023


§ 1

§ 1 Abs. 1 erhält folgenden Satz 4:

„Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7
BayFwG mit dem Ausrücken der Feuerwehr.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.


Altomünster, den XX.02.2024


Michael Reiter
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Gründung eines Zweckverbandes für ein Eisstadion; Anfrage der Stadt Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Antrag der Stadt Dachau vom 17.01.2024 verwiesen.

Das Schreiben ist im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

Die Gründung eines entsprechenden Zweckverbandes wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über die
  • Besetzung der Stelle IT-Sachbearbeitung in der Gemeindeverwaltung zum 01.02.2024 und
  • den Ehrenamtsabend am 05.06.2024.

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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Annahme von Spenden

       Die Spenden werden angenommen.


TOP 2        Erschließungsmaßnahmen für einzelne Baugebiete; Vergabe der Erschließungsträgerschaft an das KU AltoPower

Die bereits beschlossenen Übertragungen der Erschließungsträgerschaft zu einigen der o.g. Baugebiete auf die KFB Baumanagement GmbH wird aufgehoben. 

Die Erschließung der Baugebiete Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“, Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“, Irchenbrunn „westlicher Ortsrand“, Wollomoos Nr. 9 „Östlich der Weilach- und Gartenstraße“ und Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ und Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf das KU AltoPower übertragen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

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8. Stellplatzsatzung; Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö 8
Datenstand vom 05.03.2024 09:09 Uhr