Datum: 02.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, Stellenplan 2024 und Finanzplan 2023 - 2027
2 Bestellung einer Gewässerschutzbeauftragten
3 Bekanntgabe von Informationen
4 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2024

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, Stellenplan 2024 und Finanzplan 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Von der Kämmerei wird der Entwurf des Haushaltsplans 2024 und des Finanzplans 2023 - 2027 und vom Geschäftsleitenden Beamten der Entwurf des Stellenplans 2024 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.

Der Erste Bürgermeister stellt die Höhe der Hebesetze der Gemeinden im Landkreis Dachau und die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer vor.  

Beschluss 1

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird rückwirkend zum 01.01.2024 von 370 v.H. auf 400 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend zum 01.01.2024 von 330 v.H. auf 360 v.H. erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird rückwirkend zum 01.01.2024 von 310 v.H. auf 340 v.H. erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Anschlussziffern aufgestellt:


Haushaltssatzung des Markts Altomünster

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende 

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                18.559.700,00 €   
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  9.702.414,00 €
ab.


§ 2

Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaf (Grundsteuer A)                400 v.H.
    für Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                        340 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Stellenplan 2024 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Dem Entwurf des Finanzplans 2023 - 2027 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bestellung einer Gewässerschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist als Betreiber der Kläranlage Zeitlbachtal Benutzer des Gewässers Zeitlbach.

Nach der aktuellen Rechtslage haben Benutzer von Gewässern, die mehr als 750 m³ Abwasser an einem Tag einleiten dürfen, einen (oder mehrere) Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Derzeit wird an der Kläranlage Zeitlbachtal ein Volumen von ca. 1.200 m³/d eingeleitet.

Aufgrund der erforderlichen Fachkenntnis wird vorgeschlagen als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Leiter der Kläranlage Christian Lutz die neue Leiterin der Kläranlage Tina Richter als Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.

Frau Richter hat den Grundkurs zur Gewässerschutzbeauftragten Mitte April 2024 besucht.

Beschluss

Frau Tina Richter wird zum 01.05.2024 zur Gewässerschutzbeauftragten bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über die Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens am Marktplatz.

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4. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).


TOP 1        Beschaffung der Einsatzkleidung für die Freiwilligen Feuerwehren; Vergabebeschluss

Der Auftrag wird an die Firma Brandschutz Schmidt zum Bruttoangebotspreis von 57.517,46 € vergeben.


TOP 2        Erneuerung der Elektrotechnik an den Abwasserpumpstationen; Vergabe der Maßnahme 2024

Der Auftrag für die Maßnahme „Erneuerung der Elektrotechnik an den Abwasserpumpstationen Stumpfenbach West und Deutenhofen wird an die Firma Kiefl, Chamerau, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 115.712,03 € (einschließlich des Wartungsvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren) erteilt. 


TOP 3        Sanierung der Friedhofsmauer um die katholische Pfarrkirche in Pipinsried; Zuschussantrag der kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Dionysius“ Pipinsried

  • Die Kirchenstiftung St. Dionysius erhält für die Sanierung der Friedhofsmauer um die katholische Pfarrkirche in Pipinsried eine Förderung vom Markt Altomünster in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 6.000,- €.

  • Die Mittel werden im Haushalt 2024 ff. bereitgestellt.


TOP 4        Verkauf eines gebrauchten Laders

       Der gebrauchte Lader wird zum Preis von 19.500,- € an Georg Huber verkauft.

Datenstand vom 06.06.2024 06:57 Uhr