Datum: 24.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Vorstellen der Planung
2 Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren beim Hochwasserereignis Anfang Juni 2024 und den darauffolgenden Starkregenereignissen im Juli und September; Verzicht auf die Kostenerstattung
3 Hochwasser- und Starkregenereignisse im Markt Altomünster; Informationen
4 Neuwahl des Landkreis-Seniorenbeirates; Benennung von Mitgliedern für die Delegiertenversammlung
5 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Änderung der Reihenfolge bei den vorrangig umzusetzenden Maßnahmen
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2024

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Vorstellen der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Da sich erst am Nachmittag des Sitzungstages eine für die vorzustellende Planung fundamentale Änderung in der Zurverfügungstellung einer für die Verlegung des geplanten Regenwasserkanals erforderlichen Grundstücksteilfläche ergeben hat, kann dieser Tagesordnungspunkt nicht mit dem geplanten Inhalt behandelt werden. 

In der Kürze der verbleibenden Reaktionszeit konnte eine evtl. technisch mögliche Alternative nicht im erforderlichen Umfang geprüft werden.

Eine Verschiebung dieser Thematik auf die Oktober-Sitzung ist unumgänglich.

Beschluss

Der Verschiebung dieser Thematik auf die Oktober-Sitzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren beim Hochwasserereignis Anfang Juni 2024 und den darauffolgenden Starkregenereignissen im Juli und September; Verzicht auf die Kostenerstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster erhebt grundsätzlich nach § 1 der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) einen Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren.

Dies gilt auch für Hilfeleistungen, die in der Regel nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören, unter anderem das Schützen von privaten Gebäuden mit Sandsäcken und das Auspumpen von privaten Gebäuden.

Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 BayFwG soll in Fällen von Unbilligkeit von einem Kostenersatz abgesehen werden. Unbilligkeit kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich eine Kostenregulierung auf die Betreffenden äußerst belastend oder existenzbedrohend auswirken könnte, weil kein Versicherungsschutz besteht, oder sonstige persönliche Härten (zum Beispiel familiäres Leid) vorliegen.

Es wird vorgeschlagen bei diesen Schadensereignissen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) auf den Kostenersatz aus Unbilligkeitsgründen zu verzichten.

Beschluss

Bei diesen Schadensereignissen wird nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) auf den Kostenersatz aus Unbilligkeitsgründen verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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3. Hochwasser- und Starkregenereignisse im Markt Altomünster; Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

er Erste Bürgermeister berichtet zusammenfassend über die Hochwasser- und Starkregenereignisse der letzten Monate:

Pfingsthochwasser am 01. und 02.06.2024
  • über 150 l/m² in zwei Tagen
  • Pegel Deutenhofen bei 174 cm

Starkregen am 21.07.2024
  • 100 l/m² in einer Stunde
  • Pegel Deutenhofen bei197 cm
  • Große Schäden in Altomünster, Stumpfenbach und Pipinsried 
  • ca. 100 Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren (auch aus dem Landkreis Dachau) und zusätzliche Unterstützung durch THW und BRK

Starkregen am 02.09.2024
  • 55 l/m² in einer halben Stunde
  • Pegel Deutenhofen bei 155 cm
  • Halmsrieder Straße zum Teil unter Wasser

Dauerregen am 14. Und 16.09.2024
  • Pegel Deutenhofen jeweils bei 139 cm
  • Keine Überflutungen

Einsätze der Feuerwehr
  • Die Einsätze wurden durch die Einsatzleitstelle in ihrer Dringlichkeit priorisiert und anschließend abgearbeitet.
  • Negative Folge daraus: Einsatzkräfte wurden von Betroffenen verbal angegangen.
  • Einsatzbereiche:
    • Abwenden von Gefahren für Leib und Leben durch die Sicherung des Hochwasserschutzes am HRB 3 und bei verschiedenen Anwesen
    • Auspumpen von Kellern 
    • Vermeiden bzw. Eindämmen von Umweltkatastrophen (insbesondere auslaufendes Heizöl)

Wichtige Erkenntnisse:
  • Starkregenereignisse sind nicht planbar
  • Aktionen durch die Gemeinde sind hier nicht möglich
  • Bürger müssen eigene Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für das private Eigentum zu erhöhen, und sich sensibilisieren auch „mal über den eigenen Gartenzaun zu schauen“
  • Kanäle können aus Platz- und Kostengründen nicht so vergrößert werden, dass jedes Starkregenereignis schadlos abgeführt werden kann.
  • Grabenräumungen führen nur im Einzelfall zu Verbesserungen. Hier gibt es enge Rahmenbedingungen von Seiten des Naturschutzes und Vorgaben aus wasserrechtlicher Sicht zum Schutz der Unterlieger 
 
Zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Maßnahmen:
  • Begehung aller beeinträchtigten Bereiche (soweit diese bekannt sind)
  • Prüfung, inwieweit weitere Räumliche Rechen sinnvoll sind
  • Nachbaggern des Stumpfenbachs in Teilbereichen der Halmsrieder Straße
  • Umfangreiches und kostenintensives Spülen und Absaugen der Kanalisation
  • zeitintensives Instandsetzen von Weg und Gräben

Dank an
  • alle Einsatzkräfte
  • die Mitarbeiter des Bauhofs und der Kläranlage

Hinweis auf die gemeindliche Reinigungsverordnung:
  • Verpflichtung der Grundstückseigentümer
  • Reinigung (insbesondere Kehren) der Gehbahnen und der davorliegenden Straße in einer Breite von 0,2 m
  • Freimachen der Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte

Weitere Verbesserungen des Hochwasserschutzes werden (ausgenommen bei Starkregenereignissen) durch die Errichtung eines weiteren Rückhaltebeckens am Halmsrieder Graben - angestrebt im Laufe des Jahres 2025 - erreicht werden.

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4. Neuwahl des Landkreis-Seniorenbeirates; Benennung von Mitgliedern für die Delegiertenversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Für die Neuwahl des Landkreisseniorenbeirats im Januar 2025 ist es erforderlich, dass die Mitglieder der Delegiertenversammlung bis 30.09.2024 benannt werden. Die Delegiertenversammlung besteht u.a. aus der Seniorenbeauftragten jeder Gemeinde sowie weiteren von den Gemeinden zu entsendenden Personen, deren Anzahl sich nach der aktuellen Einwohnerzahl richtet.

Der Markt Altomünster entsendet damit neben der gemeindlichen Seniorenbeauftragten Maria Buchberger zwei weitere Personen in die Delegiertenversammlung.

Die Seniorenbeauftragte schlägt folgende Personen vor:
  • Schneider Josef - Eichenring 17 a, Wollomoos
  • Lapperger Kaspar - Flurweg 26, Wollomoos

Die vorgeschlagenen Personen sind mit der Entsendung einverstanden.

Auf die Bestellung von Stellvertretern wird aufgrund der Einmaligkeit der Delegiertenversammlung verzichtet.

Beschluss

Der Bestellung der folgenden Personen in die Delegiertenversammlung wird zugestimmt:
  • Schneider Josef 
  • Lapperger Kaspar 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Änderung der Reihenfolge bei den vorrangig umzusetzenden Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 05.05.2023 die Projekte
  1. „Aufwertung des öffentlichen Raums in der erweiterten Ortsmitte insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sowie Neuordnung und attraktive Gestaltung des Jörgerrings in Verbindung mit dem Umfeld der Lorettokapelle“
  2. „Schaffung eines Ärztehauses und aktive Standortpolitik zur Ansiedlung von Allgemein- und Fachärzten sowie weiteren medizinischen Angeboten“ 
für eine vorrangige Umsetzung festgelegt.

Nachdem Teile des Gemeindegebiets in den letzten Monaten zum Teil massiv von Starkregenereignissen betroffen waren, wird vorgeschlagen die vorgenannten Projekte zurückzustellen und das Projekt „Erarbeitung eines Starkregenkonzeptes für Altomünster und das gesamte Gemeindegebiet“ vorrangig auf den Weg zu bringen.

Von Seiten der Verwaltung wird auf die beschränkten Personalkapazitäten für diesen Aufgabenbereich hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Belastbare Kosten können derzeit nicht genannt werden.

Für das Jahr 2025 werden vorab Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,- € eingestellt.

Beschluss

  1. Das Projekt „Aufwertung des öffentlichen Raums in der erweiterten Ortsmitte insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sowie Neuordnung und attraktive Gestaltung des Jörgerrings in Verbindung mit dem Umfeld der Lorettokapelle“ wird vorerst zurückgestellt.

  1. Das Projekt „Schaffung eines Ärztehauses und aktive Standortpolitik zur Ansiedlung von Allgemein- und Fachärzten sowie weiteren medizinischen Angeboten“ wird weiterbearbeitet und das Projekt „Erarbeitung eines Starkregenkonzeptes für Altomünster und das gesamte Gemeindegebiet“ wird auf den Weg gebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister berichtet über die Verlegung der für den 08.10.2024 angedachten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses. Ein Ersatztermin kann derzeit noch nicht bekannt gegeben werden.

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • die kürzlich durchgeführte jährliche Qualitätsumfrage bei den gemeindlichen Kindergärten und deren überwiegend positives Ergebnis.
  • die rechtzeitig zum Beginn der Kinderbetreuung nach den Sommerferien erfolgte Inbetriebnahme der neuen Waldkindergartengruppe. 
  • die Neueinstellung in den Bereichen Finanzverwaltung zum 01.10.2024 und Bauverwaltung zum 01.01.2024.
  • den Eingang des Förderbescheids der Regierung von Oberbayern zum im Dezember 2022 beantragten Vorhaben “Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts zur Vorbereitung von Carsharing-Angeboten“.

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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2024 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).


TOP 1        Stromlieferungsvertrag für die gemeindlichen Stromverbrauchsstellen ab 01.01.2025

Mit den Stadtwerken Dachau wird auf der Grundlage des vorgelegten Angebots vom 23.07.2024 ein vierjähriger Stromlieferungsvertrag (Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2028) abgeschlossen


TOP 2        Mietvertrag für das Gebäude des Kindergartens in Wollomoos; Neuabschluss

Mit dem Vermieter wird grundsätzlich wieder ein Mietvertrag für das bisher angemietete Objekt abgeschlossen.

Der Mietzins für die monatliche Kaltmiete wird auf einen Betrag in Höhe von 1.900,00 € bei einer jährlichen Steigerung von3 % pro Jahr festgesetzt.

Datenstand vom 07.10.2024 07:11 Uhr