Datum: 22.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Vorstellen der Planung
2 Errichtung eines Regenrückhaltebeckens südlich von Stumpfenbach; Vorstellen der aktuellen Planung
3 Vorlage der Jahresrechnung 2023
4 Zwischenbericht zur Abwicklung des Haushalts 2024
5 Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation des Marktes Altomünster und Erlass einer Hebesatzsatzung
6 Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung Altomünster; Bestellung von zwei weiteren Vertretern und deren Stellvertreterin/s
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2024

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Vorstellen der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf die Sitzungen des Gemeinderats am 12.12.2023 und 23.01.2024 verwiesen.

Das planenden Büro Mayr Ingenieure hat zwischenzeitlich die Grundlagenermittlung durchgeführt und die Planung weiter bearbeitet.

Für das erforderliche Rückhaltevolumen im Regenwassersystem wurden zwei Varianten näher untersucht:
  • Variante RRB:         Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) auf dem (privaten) Grundstück Flurnummer 20, Gemarkung Oberzeitlbach
  • Variante RRK:         Errichtung eines Regenrückhaltekanals (RRK) in der östlichen Hauptstraße

Ein Mitarbeiter des Büros stellt in der Sitzung die aktuelle Planung vor.

Die baulichen Maßnahmen müssen aus förderrechtlichen Gründen vollständig im Jahr 2025 durchgeführt werden.

Anmerkung:
Die Dimensionierung des Regenwasserkanals wird nach den Regelwerken  auf ein 3-jähriges Regenereignis und die des Regenrückhaltekanals auf ein 5-jähriges Regenereignis ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird von folgenden Gesamtbruttokosten inkl. Nebenkosten ausgegangen:
  • Variante RRB:         3,9 Mio. € (ohne Grunderwerb)
  • Variante RRK:        3,8 Mio. €

Dabei handelt es sich um einen äußerst groben Kostenrahmen mit einem noch erheblichen Kostenrisiko.
 
Grundsätzlich können diese Maßnahmen derzeit in einem Umfang von ca. 40% der förderfähigen Kosten des Mischwasserkanals (Kostenanteil in Höhe von 2,4 Mio. €) durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss

  1. Der Planung wird in der vorgestellten Variante RRK zugestimmt.

  1. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines Regenrückhaltebeckens südlich von Stumpfenbach; Vorstellen der aktuellen Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf die Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2024 verwiesen.

Das planenden Büro Mayr Ingenieure hat zwischenzeitlich die Grundlagenermittlung durchgeführt und die Planung weiter bearbeitet.

Für die Funktionsfähigkeit des Beckens ist es erforderlich den Stumpfenbach entsprechend „einzuschnüren“ und aufgrund der dafür nicht ausreichenden Grundstücksverhältnisse auf eine Teillänge von ca. 35 m in Richtung Südwesten zu verlegen:



Ein Mitarbeiter des Büros Mayr Ingenieure stellt in der Sitzung die aktuelle Planung vor.

Die baulichen Maßnahmen müssen aus förderrechtlichen Gründen vollständig im Jahr 2025 durchgeführt werden.

Der aktuelle Planungsstand ist mit dem Wasserwirtschaftsamt München abgestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Becken nicht dem Hochwasserschutz von Altomünster und Stumpfenbach dient, sondern vom Wasserwirtschaftsamt zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen der hydraulischen Belastung des Stumpfenbachs festgesetzt wurde.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird von Kosten in Höhe von 0,7 Mio. € Bruttokosten inkl. Nebenkosten ausgegangen.

Dabei handelt es sich um einen äußerst groben Kostenrahmen mit einem noch erheblichen Kostenrisiko.
 
Grundsätzlich können diese Maßnahmen in einem Umfang von ca. 70% der förderfähigen Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss

  1. Der Planung wird in der vorgestellten Form zugestimmt.

  1. Für die Haushaltsjahre 2025 bis 2026 werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung 2023 schließt wie folgt ab:


Feststellung des Soll-Ergebnisses


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
16.996.775,23 €
6.023.400,02 €
23.020.175,25 €
./. Abgang alter KER
1.632,51 €
0,00 €
1.632,51 €
ber. Soll-Einnahmen
16.995.142,72 €
6.023.400,02 €
23.018.542,74 €




Soll-Ausgaben
16.995.142,72 €
6.023.400,02 €
23.018.542,74 €
./. Abgang alter KAR
0,00 €
0,00 €
0,00 €
ber. Soll-Ausgaben
16.995.142,72 €
6.023.400,02 €
23.018.542,74 €




Zuführung zum Vermögenshaushalt
1.114.048,02 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
3.462.876,33 €




Feststellung des Ist-Ergebnisses



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
17.114.833,38 €
6.049.161,28 €
23.163.994,66 €
Ist-Ausgaben
17.233.927,19 €
6.058.708,63 €
23.292.635,82 €
Ist-Fehlbetrag (KER)
-119.093,81 €
-9.547,35 €
-128.641,16 €


Die Kämmerin erläutert die Rechnungsergebnisse des Jahres 2023 anhand des Rechenschaftsberichts.

Verwaltungshaushalt


Wichtigste Einnahmen

Ansatz 2023 

Ergebnis 2023

Grundsteuer A
144.000 €
146.247 €
Grundsteuer B
658.000 €
661.142 €
Gewerbesteuer
3.185.000 €
1.656.905 €
Anteil Einkommensteuer
6.150.000 €
6.417.349 €
Familienleistungsausgleich
490.000 €
475.732 €
Anteil Umsatzsteuer
250.000 €
274.267 €
Hundesteuer
29.000 €
30.985 €
Schlüsselzuweisung
1.106.848 €
1.106.848 €
Grunderwerbsteueranteil 
100.000 €
108.674 €
Finanzzuweisungen
146.900 €
146.973 €
Abwassergebühren Schmutzwasser
1.460.000 €
1.420.244 €
Abwassergebühren Niederschlagswasser
220.000 €
213.158 €
Kindergartengebühren
145.500 €
211.552 €
Kindergarten Betriebskostenförderung
1.310.000 €
1.367.834 €
Konzessionsabgaben
200.000 €
219.327 €
Miet- und Pachteinnahmen
240.000 €
287.960 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €

Aufgrund der Mindereinnahmen in der Gewerbesteuer (ca. 1,5 Mio €) ergibt sich im Jahresrechnungsergebnis im Verwaltungshaushalt eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (ca. 84.000 €). Diese Mindereinnahmen wurden zum Großteil ausgeglichen durch Mehreinnahmen im Einkommenssteueranteil bzw. Minderausgaben im Verwaltungshaushalt im Bereich der Gewerbesteuerumlage, der Schulverbandsumlagen, sowie bei den Betriebs- und Geschäftsausgaben.

Aufgrund von Zahlungsrückständen aus Grund- und Gewerbesteuern und gemeindlichen Gebühren wurden Kasseneinnahmereste von insgesamt 119.094 € gebildet.


Wichtigste Ausgaben

Ansatz 2023

Ergebnis 2023

Gewerbesteuerumlage
               359.600 €
             121.783 €
Kreisumlage
5.056.946 €
          5.056.946 €
Personalausgaben
            4.024.300 €
          4.001.009 €
Verw.-Betriebsausgaben
            1.972.450 €
          1.846.608 €
Geschäftsausgaben
            1.940.400 €
1.882.440 €
Schulverbandsumlagen
            1.424.648 €
1.255.442 €
Zinsausgaben
               245.518 €
             202.001 €


Der maßgebliche Vervielfältiger für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage betrug 35,0 % der Messbeträge. Der Kreisumlage lag ein Hebesatz von 49,5 % (Vorjahr: 49,0 %) der Umlagekraftzahlen von 10.216.052 € (Vorjahr: 9.773.848 €) zugrunde. 



Vermögenshaushalt


Wichtigste Einnahmen

Ansatz 2023

Ergebnis 2023

Zuführung vom Verwaltungshaushalt
1.198.586 €
1.114.048 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
4.000.000 €
3.462.876 €
Erschließungs- und Herstellungsbeiträge
250.000 €
207.631 €
Zuweisungen und Zuschüsse des Staates
808.399 €
620.056 €
Grunderwerb
436.000 €
-473 €
Kreditaufnahmen
4.000.000 €
195.189 €


Wichtigste Ausgaben

Ansatz 2023

Ergebnis 2023

Straßenbaumaßnahmen
1.396.100 €
542.463 €
Abwasserbeseitigung Baumaßnahmen
2.541.500 €
1.300.881 €
Hochbaumaßnahmen
2.014.500 €
1.444.617 €
Hochwasserschutzmaßnahmen
35.000 €
2.652 €
Straßenbeleuchtung
210.000 €
187.751 €
Erwerb von Grundstücken/Erschließungskosten
2.576.800 €
180.282 €
Anschaffungen bewegliches Vermögen
965.400 €
867.788 €
Kapitaleinlage Stammkapital KU AltoPower
100.000 €
100.000 €
Tilgung von Krediten
615.285 €
778.143 €


Der Schuldenstand am Beginn des Rechnungsjahres betrug 13.659.039,67 €. An Tilgungen von Krediten wurden 778.142,52 € aufgewendet, davon 582.953,63 € für die ordentliche Tilgung und 195.188,89 € für eine Darlehensumschuldung. Zusätzliche Kredite wurden nicht aufgenommen, sodass der Schuldenstand am 31.12.2023 13.076.086,04 € betrug.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
Davon waren rentierliche Schulden für die gebührenfinanzierte Abwasserbeseitigung 11.194.486,04 € und Schulden für sonstige Maßnahmen (Feuerwehrhaus, Kindergarten etc.) von 1.881.600,00€.
  
Außerhalb des Haushalts sind zum 31.12.2023 folgende Schulden nachgewiesen: 
Schulverband Altomünster 2.098.940 €, davon 73,85 % Markt Altomünster (1.550.067 €)

Der Rücklagebestand zum 31.12.2023 in Höhe von 2.133.663,15 € wird wie folgt nachgewiesen:
Allgemeine Rücklage                          1.803.768,24 €
Rücklage für Bausparer                            262.474,41 €                
Gebührenausgleichsrücklage                      67.420,50 €

Durch Zahlungsrückstände aus Kanalanschlussbeiträgen und Erschließungsbeiträgen wurden Kassenreste in Höhe von 9.547,35 € gebildet. Der Ist-Bestand der Verwahr- und Vorschussgelder betrug 1.985.863,28 €.


Haushaltsüberschreitung

HH.Stelle

Bezeichnung

Ansatz

Ergebnis

Überschreitung

7010.9511
Kanalerneuerung Aichacher Straße
600.000,00 €
786.127,65 €
186.127,65 €
8800.9416
Seniorentagesstätte
50.000,00 €
136.400,00 €
86.400,00 €

Alle anderen überplanmäßigen Ausgaben konnten über die eingerichteten Deckungskreise (§ 18 KommHV) ausgeglichen werden, bzw. lag die Genehmigung in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters (bis 20.000,- € gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 c Geschäftsordnung des Marktes Altomünster).

Beschluss

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Zwischenbericht zur Abwicklung des Haushalts 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2024:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2024

voraussichtliches Ergebnis 2024
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
150.000 €
158.600 €
+ 8.600 €
Grundsteuer B
680.000 €
724.000 €
+ 44.000 €
Gewerbesteuer
3.000.000 €
3.100.000 €
+ 100.000 €
Anteil Einkommensteuer
6.631.000 €
6.700.00 €
+ 69.000 €
Familienleistungsausgleich
529.000 €
513.000 €
- 16.000 €
Anteil Umsatzsteuer
311.900 €
305.000 €
- 6.900 €
Hundesteuer
35.000 €
35.000 €
0 €
Schlüsselzuweisung
909.300 €
909.316 €
+ 16 €
Grunderwerbsteuer
120.000 €
130.000 €
+ 10.000 €
Finanzzuweisungen
148.500 €
148.500 €
0 €
Schmutzwassergebühren
1.528.000 €
1.485.000 €
- 43.000 €
Niederschlagswassergebühren
  220.000 €
295.000 €
+ 75.000 €
Kindergartengebühren
420.000 €
427.000 €
+ 7.000 €
Betriebskostenförderung Kindergärten
1.465.000 €
1.485.000 €
+ 20.000 €
Konzessionsabgaben
200.000 €
135.511 €
- 64.489 €
Mieten und Pachten
275.000 €
300.000 €
+ 25.000 €
Friedhofsgebühren
67.000 €
69.000 €
+ 2.000 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €
+ 200 €




Wichtigste Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
338.700 €
274.000€
- 64.700 €
Kreisumlage
5.559.500 €
5.608.365 €
+ 48.865 €
Personalausgaben
4.552.800 €
4.570.000 €
+ 17.200 €
Verw.- und Betriebsausgaben
1.843.000 €
2.000.000 €
+ 157.000 €
Geschäftsausgaben
1.769.400 €
1.850.000 €
+ 80.600 €
Schulverbandsumlagen
1.470.800 €
1.470.800 €
0 €
Zinsen
227.486 €
270.000 €
+ 42.514 €

Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe voraussichtlich erreicht werden. Aufgrund von Mehreinnahmen durch Steuer- und Gebühreneinnahmen werden die Mehrausgaben  bei den Betriebs- und Geschäftsausgaben  annähernd ausgeglichen, sodass der Haushaltsansatz  der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1.145.714 € derzeit erreicht werden kann.
Vermögenshaushalt

Ansatz 2024

voraussichtliches Ergebnis 2024
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Rücklagenentnahme
1.500.000 €
1.600.000 €
+ 100.000 €
Erschließungs- und Herstellungsbeiträge
180.000 €
180.000 €
0 €
Zuweisungen und Zuschüsse des Staates
2.175.000 €
370.000 €
- 1.805.000 €
Veräußerung von Grundstücken
800.000 €
0 €
- 800.000 €
Kreditaufnahmen
3.900.000 €
3.900.000 €
0 €




wichtigste Ausgaben



Sanierung Rathaus: Altes Rathaus, Verbindungsbau
350.000 €
355.000 €
+ 5.000 €
Feuerwehr/Dorfgemeinschaft
Erwerb von Grundstücken 
1.000.000 €
990.000 €
- 10.000 €
Straßenausbaumaßnahmen und Deckenverstärkungen
400.000 €
360.000 €
 - 40.000 €
Geh- und Radweg Stumpfen-bach entlang der Bahnlinie
183.000 €
245.000 €
+ 62.000 €
Straßenbeleuchtung 
Umrüstung auf LED
160.000 €
8.000 €
-152.000 €
Sanierungsmaßnahmen Kläranlage
250.000 €
80.000 €
- 170.000 €
Sanierungsmaßnahmen Hauptpumpwerke, RÜB
270.000 €
95.000 €
 - 175.000 €
Pumpwerke Erneuerung Elektrotechnik
230.000 €
15.000 €
- 215.000 €
Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise
180.000 €
180.000 €
0 €
Kanalerneuerung
Aichacher Straße
615.000 €
615.000 €
0 €
Kanalerneuerung 
Adelstraße
990.000 €
1.140.000 €
+ 150.000 €
Sanierung Friedhof bzw. Leichenhaus
120.000 €
45.000 €
- 75.000 €
Erwerb von Grundstücken
1.628.000 €
1.560.000 €
- 68.000 €
Seniorentagesstätte
800.000 €
600.000 €
- 200.000 €
Errichtung Waldkindergarten
40.000 €
200.000 €
+ 160.000 €
Schuldentilgung
658.714 €
631.000 €
- 27.714 €


Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung ist der Ausgleich des Gesamthaushalts 2024 erreichbar.
  2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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5. Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation des Marktes Altomünster und Erlass einer Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Zum Wesen der Grundsteuerreform und deren Inhalte wird auf nähere Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de verwiesen.

Von Seiten des Finanzamtes Dachau liegen für den Gemeindebereich des Marktes Altomünster die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag vor. Derzeit sind ca. 91% aller Bescheid im gemeindlichen Finanzsystem erfasst. Dieser hohe Anteil wird als ausreichende Basis gesehen, jetzt über die Hebesätze des Marktes Altomünster für den Zeitraum ab 01.01.2025 zu entscheiden.


Grundsteuer A

Summe der Grundsteuer-messbeträge in €
Hebesatz
v. H.
Finanzaufkommen
In €
2024
2025
2024
2024
2025
41.605,61
31.816,48
400
166.422,44
127.265,92

Anmerkung:
In der Systematik der neuen Grundsteuer A werden beispielsweise die Wohngebäude von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben der Grundsteuer B zugerechnet. Dadurch verringern sich die Messbeträge der Grundsteuer A ab 2025 deutlich.

Um das Finanzaufkommen im Jahr 2025 auf dem Niveau des Jahres 2024 zu halten ist ein Hebesatz in Höhe von 525 v. H. erforderlich.


Grundsteuer B

Summe der Grundsteuermessbeträge
Hebesatz
Finanzaufkommen
2024
2025
2024
2024
2025
200.052,29
323.069,16
360
720.188,42
1.163.048,98
                                       
Um das Finanzaufkommen im Jahr 2025 auf dem Niveau des Jahres 2024 zu halten ist ein Hebesatz in Höhe von 220 v. H. erforderlich.

Es ist zu erwarten, dass sich im Jahr 2025 noch Verschiebungen bei den Grundsteuermessbeträgen ergeben, da einige Grundstückseigentümer vermutlich erst mit dem Erlass des Grundsteuerbescheids möglicherweise falsche Angaben in ihrer Erklärung bemerken. Es wird deshalb vorgeschlagen den Hebesatz auf 280 v. H. festzulegen.


Um die Hebesätze zum 01.01.2025 anwenden zu können, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich. In dieser wird auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert gegenüber 2024 aufgenommen.
Anmerkung:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 340 v.H..


Aus der Diskussion heraus haben sich die nachstehenden Gestaltungsvorschläge mit dem dadurch zu erwartenden Aufkommen ergeben:

Variante
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gesamtaufkommen

Hebesatz
Aufkommen
Hebesatz
Aufkommen

Variante 1
525 v.H.
167.000,- €
280 v.H.
904.000,- €
1.071.000,- €
Variante 2
440 v.H.
140.000,- €
290 v.H.
937.000,- €
1.077.000,- €
Variante 3
525 v.H.
167.000,- €
260 v.H.
840.000,- €
1.007.000,- €
Variante 4
495 v.H.
157.000,- €
255 v. H.
823.000,- €
   980.000,- €


Nachdem keine der vorgenannten Varianten eine Mehrheit erhalten hat (vgl. Beschlussfassungen zu den Ziffern 1 bis4) wird folgender Vorschlag entwickelt:

Variante
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gesamtaufkommen

Hebesatz
Aufkommen
Hebesatz
Aufkommen

Variante 5
495 v.H.
157.000,- €
280 v.H.
904.000,- €
1.061.000,- €

Beschluss 1

Die Hebesätze werden nach der Variante 1 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 2

Die Hebesätze werden nach der Variante 2 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 3

Die Hebesätze werden nach der Variante 3 festgesetzt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 4

Die Hebesätze werden nach der Variante 4 festgesetzt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18

Beschluss 5

Die Hebesätze werden nach der Variante 5 festgesetzt.
Damit beträgt der Hebesatz für die 
  • Grundsteuer A für den Zeitraum ab 01.01.2025 495 v. H.
  • Grundsteuer B für den Zeitraum ab 01.01.2025 280 v. H..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 6

Der Markt Altomünster erlässt folgende Satzung:


Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
des Marktes Altomünster
vom xx.xx.2024


Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) und § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) in Verbindung mit Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638, BayRS 611-7-2-F), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128) erlässt der


Markt Altomünster
folgende

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
des Marktes Altomünster


§ 1
Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

  1. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A)        495 v. H.

  1. Für die bebauten und unbebauten Grundstücke
(Grundsteuer B)        280 v. H.

  1. Für die Gewerbesteuer auf        340 v. H.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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6. Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung Altomünster; Bestellung von zwei weiteren Vertretern und deren Stellvertreterin/s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In die Verbandsversammlung des Schulverbandes Altomünster werden nach Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) die Ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Altomünster und Hilgertshausen-Tandern) entsandt. 

Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 01. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler, hier: Mittelschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung. 

Zusätzlich entsendet der Markt Altomünster (ebenfalls zum Stichtag 01. Oktober jeden Jahres) aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 27.11.2012 für jedes weitere angefangene Hundert Grundschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.

Aufgrund der bisherigen Schülerzahlen hat der Markt Altomünster zusätzlich zum Ersten Bürgermeister bisher fünf Personen in die Schulverbandsversammlung entsandt:
Daurer Michaela         Stellvertreter:         Metzger Florian
Köhler Susanne         Stellvertreter:         Hagl Markus 
Keller Manfred         Stellvertreter:         Luz Susanne
Buchberger Maria        Stellvertreter:         Englmann Martina
Eggendinger Sebastian        Stellvertreter:         Huber Georg

Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen zum 01.10.2024 entsendet der Markt Altomünster zusätzlich zum Ersten Bürgermeister und den vorgenannten Personen zwei zusätzliche Vertreter/innen in die Schulverbandsversammlung.

Folgende/r weitere/r Vertreter/innen und dessen/deren Stellvertreter/innen werden vorgeschlagen:

Gailer Stefan        Stellvertreter:         Güntner Hubert

Englmann Martina         Stellvertreter:         Schweiger Roland

Da die bisherige Stellvertretung Englmann Martina jetzt zum ordentlichen Mitglied wird, wird für das Mitglied Buchberger Maria als Stellvertretung Kerle Marianne entsandt.

Beschluss

  1. Als weitere/r Vertreter/innen werden die nachstehenden Personen als Verbandsrat bzw. Stellvertreter bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:

       Gailer Stefan        Stellvertreter:         Güntner Hubert

       Englmann Martina         Stellvertreter:         Schweiger Roland

  1. Für das Mitglied Buchberger Maria wird als Stellvertretung Kerle Marianne entsandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert 
  • beim Projekt „Anbau eines Gehwegs in der Straße Am Kreuzberg (Thalhausen)“ nach dessen Behandlung im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises Dachau über eine weitere positive Weiterverfolgung.
  • über die Einführung einer Buslinie zwischen (insbesondere) Altomünster und Aichach zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024.

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).


TOP 1        Umrüsten der Feuerwehrsirenen auf digitale Alarmierung; Vergabe der Maßnahme

Der Auftrag wird zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 29.555,32 € an die Firma Häusler Funksysteme GmbH, 86859 Igling vergeben.


TOP 2        Nahwärme Wollomoos; Erwerb des Grundstückes Flurnummer 403 Teilfläche, Gemarkung 
       Wollomoos für die Errichtung einer Heizzentrale; Genehmigung der Urkunde

       Die Urkunde Nr. 1645 R/2024 vom 13.08.2024 des Notars Armin Riedel wird genehmigt.


TOP 3        Nahwärme Wollomoos; Vergabe des Grundstückes Flurnummer 403 Teilfläche, Gemarkung Wollomoos für die Errichtung einer Heizzentrale im Erbbaurecht; Genehmigung der Urkunde

       Die Urkunde Nr. 1646 R/2024 vom 13.08.2024 des Notars Armin Riedel wird genehmigt.


TOP 4        Ausbildungsplatz beim Markt Altomünster

       Für den Zeitraum ab 01.09.2025 wird beim Markt Altomünster ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten zur Verfügung gestellt.


TOP 6        Errichtung eines Regenrückhaltebeckens südlich von Stumpfenbach; Umsetzung und Abschluss eines Ingenieurvertrags

       Das Büro Mayr Ingenieure wird beauftragt, die erforderliche Planung für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens südlich von Stumpfenbach auszuarbeiten.

       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

Datenstand vom 19.11.2024 07:52 Uhr