Datum: 19.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 Altomünster Halmsrieder Graben; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Die Planung für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 2 am Halmsrieder Bach mit einem Fassungsvolumen von ca. 34.000 m³ und einem Einzugsgebiet von 1,08 km² wurde in den letzten Monaten mit dem Wasserwirtschaftsamt München final abgestimmt.
Vertreter des planenden Büros Mayr Ingenieure stellen den aktuellen Sachstand der Planung in der Sitzung vor.
Mit dieser Maßnahme wird ein sog. „HQ100 + 15%-Klimazuschlag“-Schutzes für Altomünster vorbereitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass für ein Grundstück an der Halmsrieder Straße und ein Grundstück an der Dr.-Lang-Straße jeweils zusätzliche Objektschutzmaßnahmen von privater Seite erforderlich sind und der Bach entlang der Halmsrieder Straße im Bereich des Maibaums nach wie vor über das Ufer treten und an der Brücke zur Straße „Angergraben“ wieder in das Bachbett zurückfließen wird.
Maßnahmen im Einzelnen:
- Errichtung eines Dammbauwerks mit einer mechanisch gesteuerten Drossel und eines räumlichen Rechens
Abgrabungen im Einstaubereich zur Schaffung von Rückhaltevolumen
Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße auf ein hochwasserfreies Niveau
Geländeauffüllungen auf benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücken um Betroffenheiten im Einstaufall zu vermeiden
Neubau eines Feld- und Waldweges
Aktuelle Planung
Detail zum Dammbauwerk
Detail zum Auslassbauwerk
Für das weitere Vorgehen ist die nachstehende Zeittafel vorgesehen:
4. Quartal 2024 Fertigstellung der Genehmigungsplanung
Beantragung der Genehmigung und Förderung
1. Quartal 2025 Vorliegen der Genehmigung und des Förderbescheids
2. Quartal 2025 Ausschreibung der Gesamtmaßnahme
3. Quartal 2025 Beginn der Gesamtmaßnahme
3. Quartal 2026 Abschluss der Gesamtmaßnahme
Um ggf. vor dem Erlass des Förderbescheids mit der Maßnahme beginnen zu können, ist eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Wasserwirtschaftsamt erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, für die Umsetzung der Maßnahme und vor Erlass des Förderbescheids die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen
Es ist mit Bruttokosten (einschließlich Nebenkosten, ohne schon getätigten Grunderwerb) in Höhe von ca. 3,3 Mio. € zu rechnen.
Von Seiten des Freistaats Bayern kann eine Förderung in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten erwartet werden.
Beschluss
- Mit der vorgestellten Planung sowie dem zeitlichen Ablauf besteht Einverständnis.
- Die vorgestellte Maßnahme wird entsprechend der Planung schnellstmöglichst umgesetzt.
- Der Markt Altomünster nimmt zur Kenntnis, dass
- aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann.
- die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zustimmungsbescheides darstellt.
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere dem dann geltenden Zuwendungssatz, erfolgt.
- die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird.
- der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt.
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
- Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalten 2025 und 2026 bereit gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Erhöhung des Elternentgelts in der Kinderkrippe und im Kindergarten ab 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Aktuelles Elternentgelt bei der Krippe:
Buchungszeit
|
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
|
bis 4 h
|
323,03 €
|
80,76 €
|
4,04 €
|
4 h bis 5 h
|
382,03 €
|
76,41 €
|
3,82 €
|
5 h bis 6 h
|
426,28 €
|
71,05 €
|
3,55 €
|
6 h bis 7 h
|
470,53 €
|
67,22 €
|
3,36 €
|
7 h bis 8 h
|
514,78 €
|
64,35 €
|
3,22 €
|
8 h bis 9 h
|
559,03 €
|
62,11 €
|
3,11 €
|
9 h bis 10 h
|
603,28 €
|
60,33 €
|
3,02 €
|
(1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Eltern.
Die Finanzierung der Kinderkrippe sieht wie folgt aus:
Gesamteinnahmen:
|
2021
|
2022
|
2023
|
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
|
Gesamt-
einnahmen
|
596.374,09 €
|
100,00%
|
696.159,41 €
|
100,00%
|
660.386,95 €
|
100,00%
|
|
Freistaat Bayern
und „Andere“
|
286.246,00 €
|
48,00%
|
245.231,00 €
|
35,23%
|
225.952,27 €
|
34,22%
|
|
Elternentgelt
|
76.745,00 €
|
12,87%
|
116.998,00 €
|
16,81%
|
133.662,00 €
|
20,41%
|
|
Markt Altomünster
(BayKiBiG-Anteil)
|
215.508,48 €
|
36,14%
|
157.909,21 €
|
22,68%
|
154.293,00 €
|
23,36%
|
|
Markt Altomünster
(Defizit-ausgleich
|
17.874,61 €
|
3,00%
|
176.021,20 €
|
25,28%
|
146.479,68 €
|
22,18%
|
|
Markt Altomünster
(Gesamt-kosten)
|
233.383,09 €
|
39,13%
|
333.930,41 €
|
47,97%
|
300.772,68 €
|
45,54%
|
|
Gesamtausgaben:
|
2021
|
2022
|
2023
|
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Gesamt-
ausgaben
|
596.374,09 €
|
100,00%
|
696.159,41 €
|
100,00%
|
660.386,95 €
|
100,00%
|
Personal-
kosten
|
450.618,00 €
|
75,59%
|
517.404,00 €
|
74,32%
|
490.494,00 €
|
74,24%
|
Betriebs-kosten
|
145.756,09 €
|
24,41%
|
178.755,41 €
|
25,68%
|
169.892,95 €
|
25,76%
|
Aktuelles Elternentgelt beim Kindergarten:
Buchungszeit
|
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
|
4 h bis 5 h
|
222,36 €
|
44,44 €
|
2,22 €
|
5 h bis 6 h
|
266,61 €
|
44,44 €
|
2,22 €
|
6 h bis 7 h
|
310,87 €
|
44,41 €
|
2,22 €
|
7 h bis 8 h
|
355,12 €
|
44,39 €
|
2,22 €
|
8 h bis 9 h
|
399,38 €
|
44,38 €
|
2,22 €
|
9 h bis 10 h
|
443,63 €
|
44,36 €
|
2,22 €
|
(1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
Derzeit wird die nachstehende gemeindliche Ermäßigung gewährt:
Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine oder mehrere Einrichtungen des Marktes Altomünster besuchen, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind um 20 %, für das dritte Kind um 40 % u.s.w. (Geschwistermäßigung).
Die Eltern erhalten auf das Elternentgelt einen staatlichen Zuschuss in Höhe von monatlich 100,00 €, der jedoch nicht direkt an die Eltern ausbezahlt wird. In der Praxis wird der 100,00 € - Betrag vom Elternentgelt abgezogen und nur der verbleibende Betrag von den Eltern eingezogen.
Die Finanzierung der Kindergärten sieht wie folgt aus:
Gesamteinnahmen:
|
2021
|
2022
|
2023
|
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Gesamt-
einnahmen
|
2.259.939,25 €
|
100,00%
|
2.392.675,97 €
|
100,00%
|
2.524.782,06 €
|
100,00%
|
Freistaat Bayern
und „Andere“
|
979.772,70 €
|
43,35%
|
969.256,74 €
|
40,51%
|
1.101.833,32 €
|
43,64%
|
Elternentgelt
|
122.170,80 €
|
5,41%
|
186.720,80 €
|
7,80%
|
250.283,96 €
|
9,91%
|
Markt Altomünster
(BayKiBiG-Anteil)
|
578.570,12 €
|
25,60%
|
618.485,49 €
|
25,85%
|
593.032,00 €
|
23,49%
|
Markt Altomünster
(Defizit-ausgleich
|
579.425,63 €
|
25,64%
|
618.212,94 €
|
25,84%
|
579.632,78 €
|
22,96%
|
Markt Altomünster
(Gesamt-kosten)
|
1.157.995,75 €
|
51,24%
|
1.236.698,43 €
|
51,69%
|
1.172.664,78 €
|
46,45%
|
Anmerkung:
Der staatliche Elternbeitragszuschuss für das Jahr 2023 beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 284.400,- € und ist dem Bereich „Freistaat Bayern und „Andere““ zugeordnet. Wird der Elternbeitragszuschuss aus diesem Bereich herausgerechnet, ergibt sich für das Jahr 2023 statt des Anteils in Höhe von 43,64% ein Anteil in Höhe von 32,38% und der Anteil der Eltern erhöht sich von einem Anteil in Höhe von 9,91% auf einen Anteil in Höhe von 21,18%.
Gesamtausgaben:
|
2021
|
2022
|
2023
|
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
Betrag in €
|
Anteil in Prozent
|
|
Gesamt-
ausgaben
|
2.259.939,25 €
|
100,00%
|
2.392.675,97 €
|
100,00%
|
2.524.782,06 €
|
100,00%
|
|
Personal-
kosten
|
1.693.063,00 €
|
74,91%
|
1.791.988,00 €
|
74,89%
|
1.914.029,48 €
|
75,81%
|
|
Betriebs-kosten
|
566.876,25 €
|
25,09%
|
600.687,97 €
|
25,11%
|
610.752,58 €
|
24,19%
|
|
Der Erste Bürgermeister hat den Elternbeiräten der jeweiligen Einrichtungen die Hintergründe für eine Erhöhung in einem Gespräch am 07.11.2024 erläutert.
Aufgrund des „Defizits“ wird vorgeschlagen, das Elternentgelt bei der Krippe und beim Kindergarten ab 01.01.2025 um 5% zu erhöhen:
Elternentgelt bei der Krippe ab 01.01.2025:
Buchungszeit
|
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
|
bis 4 h
|
339,18 €
|
84,80 €
|
4,24 €
|
4 h bis 5 h
|
401,13 €
|
80,23 €
|
4,01 €
|
5 h bis 6 h
|
447,59 €
|
74,60 €
|
3,73 €
|
6 h bis 7 h
|
494,06 €
|
70,58 €
|
3,53 €
|
7 h bis 8 h
|
540,52 €
|
67,56 €
|
3,38 €
|
8 h bis 9 h
|
586,98 €
|
65,22 €
|
3,26 €
|
9 h bis 10 h
|
633,44 €
|
63,34 €
|
3,17 €
|
Elternentgelt beim Kindergarten ab 01.01.2025:
Buchungszeit
|
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
|
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
|
4 h bis 5 h
|
233,48 €
|
46,70 €
|
2,33 €
|
5 h bis 6 h
|
279,94 €
|
46,66 €
|
2,33 €
|
6 h bis 7 h
|
326,41 €
|
46,63 €
|
2,33 €
|
7 h bis 8 h
|
372,88 €
|
46,61 €
|
2,33 €
|
8 h bis 9 h
|
419,35 €
|
46,59 €
|
2,33 €
|
9 h bis 10 h
|
465,81 €
|
46,58 €
|
2,33 €
|
Beschluss 1
Über die Erhöhung des Elternentgelts bei der Krippe und beim Kindergarten wird getrennt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
Beschluss 2
Das Elternentgelt bei der Krippe wird ab 01.01.2025 um jeweils 5% erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Beschluss 3
Das Elternentgelt beim Kindergarten wird ab 01.01.2025 um jeweils 5% erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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3. Schlauchpflegeanlage im Feuerwehrgerätehaus Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.11.2024
|
ö
|
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Die Schlauchpflegeanlage der FF Altomünster (Baujahr 1999) weist aktuell folgende Mängel auf:
Auf Grundlage heutiger Sicherheitsvorschriften fehlt es an Ihrer Anlagentechnik an modernen Sicherheits- und Personenschutzeinrichtungen, um den Bediener optimal vor den Gefahren, die während einer Druckprüfung zwangsläufig entstehen, zu schützen.
Auf Basis des heutigen Entwicklungsstandes fehlt es an der vor Ort befindlichen Anlagen-technik an sämtlichen Möglichkeiten die Schlauchprüfungen rechtssicher vollautomatisch zu dokumentieren und registrieren, sowie im Störungsfall mittels Fernwartungszugriffen und Videotelefonie unmittelbar weiterhelfen zu können.
Für den Hersteller wird es zunehmend schwerer bis zum Teil unmöglich ggf. benötigte Anlagen- und Steuerungskomponenten neu zu beschaffen. Es kann nicht mehr vollumfänglich sichergestellt werden, dass die Anlage bei einem Ausfall nicht doch einige Wochen, ggf. auch Monate zum Erliegen kommt, bis eine adäquate Reparaturlösung erarbeitet und umgesetzt wird.
Die Prüfpumpe weist laut letztem Wartungsprotokoll ebenfalls bereits Leistungsverluste sowie blecherne Geräusche auf.
Der Aufhängemotor im Turm hat bereits unterschiedliche Spannungen an den 3 Phasen. Mit einem Ausfall ist jederzeit zu rechnen.
Aufgrund der o.g. Gründe wurden durch den Ersten Kommandanten sowie den Gerätewart der FF Altomünster Sanierungsmöglichkeiten mit dem Hersteller erarbeitet und mit Preisen hinterlegt. Diese Preise gelten für eine Beauftragung bis Ende des ersten Quartals 2025.
Variante 1: Nachrüstung eines Berstschutzes (Schutzscheibe) zur UVV-Ertüchtigung
Kosten: ca. 15.500,- €
Förderung: nicht möglich
Es wird lediglich die absolut notwendige Berstscheibe (eine Schutzscheibe zum Schutz vor herumfliegenden Teilen im Falle eines Schlauchplatzers) inkl. der notwendigen Sensoreinbindung in die alte bestehende Steuerung eingebaut.
Die Unwägbarkeiten der rechtssicheren Dokumentation, der Ersatzteilversorgung und der sanierungsbedürftigen Pumpen- und Aufhängetechnik bleiben weiterhin bestehen.
Variante 2: Teilmodernisierung
Kosten: ca. 57.000,- €
Förderung: nicht möglich
Neben der notwendigen Sicherheitseinrichtung nach Variante 1 wird die Steuerung der gesamten Anlage erneuert.
Die Unwägbarkeiten der rechtssicheren Dokumentation und der sanierungsbedürftigen Pumpen- und Aufhängetechnik bleiben weiterhin bestehen.
Variante 3: Generalsanierung
Kosten: ca. 94.000,- €
Förderung: 8.000,- €
Bei Variante 3 werden sämtliche Bauteile der Schlauchpflegeanlage erneuert. Lediglich die Metallbauteile wie Aufzugsaufhängung, Schlauchpflegewanne und statische Träger werden im Altzustand belassen.
Die technischen und softwaretechnischen Gegebenheiten für eine rechtssichere Dokumentation und Durchführung der Druckprüfungen für Schläuche und Armaturen sind gegeben.
Fazit:
Aufgrund der Synergieeffekte beim Tausch aller technischer Komponenten ist die Variante 3 kosten-/nutzentechnisch zu bevorzugen. Der Tausch der in Variante 2 fehlenden technischen Bauteile wird in näherer Zukunft ohnehin ausfallbedingt notwendig werden.
Außerdem bietet lediglich die Generalerneuerung die Möglichkeit der nach DGUV vorgeschriebenen rechtssicheren Dokumentation sowie Durchführung der Armaturenprüfung an der Anlage. Aktuell werden die Armaturen (Verteiler, Stützkrümmer Hosenstück usw.) separat aufwendig am Feuerwehrfahrzeug mit händischer Dokumentation geprüft.
Anmerkung:
Der Erste Kommandant der FF Altomünster weist deutlich auf das Fehlen wichtiger Sicherheitseinrichtungen hin. Dies stellt in jedem Fall einen dringenden Handlungsbedarf dar. Aktuell wird die Anlage nach Absprache weiter genutzt, da via Dienstanweisung an die unterwiesenen Personen ein weitgehend sicheres Vorgehen möglich ist. Dies ist jedoch mit deutlich erhöhtem Zeitaufwand der ehrenamtlichen Kräfte verbunden und so maximal als kurzfristige Zwischenlösung möglich.
Finanzielle Auswirkungen
Der jährliche Wartungsaufwand ohne Reparaturen beläuft sich einen Betrag in Höhe von 2.500,- €
Beschluss
- Zur Umsetzung kommt die Variante 1.
- Die Kosten werden im Haushalt 2025 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Ersatz der bestehenden Drehleiter; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.11.2024
|
ö
|
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Für die vorhandene Drehleiter (Baujahr 1998; Erwerb 2021) ist im Juni 2028 die sog. 10-Jahreswartung der erforderlich. Für diese sind Kosten in Höhe von ca. 40.000,- € bis 60.000,- € zu veranschlagen.
Frühzeitig zu diesem Zeitpunkt ist festzulegen, ob dieser Weg beschritten oder Alternativen betrachtet werden sollen
Variante 1: Durchführung einer 10-Jahresinspektion am Bestandsfahrzeug
Kosten: ca. 40.000,- € bis 60.000,- €
Nach Rücksprache mit dem Hersteller ist es möglich am vorhanden Bestandsfahrzeug eine weitere sog. 10-Jahreswartung durchzuführen. Dies würde eine theoretische Einsatzzeit von mindestens 5 weiteren Jahren ermöglichen. Dann steht die sog. 5-Jahreswartung mit zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 7.000,- € an.
Anmerkung:
Aufgrund des Fahrzeugalters von dann 30 Jahren (und der damit verbundenen Gefahr des Fahrzeugausfalls) und des nicht vollständig gesicherten Zugriffs auf Ersatzteile wird diese Variante sowohl wirtschaftlich als auch fachlich nicht empfohlen.
Variante 2: Verkauf des Bestandsfahrzeugs und Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges im Alter von ca. 20 Jahre
Kosten: ca. 200.000,- €
Förderung: nicht möglich
Es besteht weiterhin ein großer Gebrauchtmarkt an Drehleitern, die nach Dienstzeit von 20 bis 25 Jahren von den Kommunen ersatzbeschafft werden und mit gültigen UVV-Prüfungen abgegeben werden.
Hier steht dann allerdings je nach Beschaffungsalter die nächste Ersatzbeschaffung in 8 bis 10 Jahren an.
Anmerkung:
Bei diesen Fahrzeugen findet lediglich eine Verjüngung der Fahrgestell- und Drehleitertechnik statt. Die hier möglichen Fahrzeuge bieten identische Merkmale wie das Bestandsfahrzeug.
Variante 3: Verkauf des Bestandsfahrzeugs und Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges im Alter ca. 15 Jahre
Kosten: ca. 450.000,- €
Förderung: nicht möglich
Nach Rücksprache mit dem führenden Anbieter für gebrauchte Hubrettungsgeräte gibt es vereinzelt die Möglichkeit ein Gebrauchtfahrzeug im Alter von ca. 15 Jahren zu beschaffen. Diese Fahrzeuge werden sowohl aufbautechnisch als auch fahrgestelltechnisch generalüberholt angeboten.
Nach den vorhandenen Erfahrungen kann hier von einer Einsatzzeit von ca. 15 Jahren ausgegangen werden.
Anmerkung:
Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um die Vorgängergenerationen der aktuellen Drehleitermodelle. Somit sind sowohl Fahrgestell als auch Aufbau eine deutliche Verbesserung zum Bestandsfahrzeug.
Die Beschaffung wird als schwierig und zeitaufwendig eingeschätzt.
Variante 4: Verkauf des Bestandsfahrzeugs und Erwerb eines Neufahrzeuges
Kosten: ca. 1.000.000,- €
Förderung: 292.500,- € zzgl. 10% bei einer interkommunalen Beschaffung von mindesten. 2 baugleichen Fahrzeugen
Die Beschaffung eines Neufahrzeuges bietet die Möglichkeit ein auf die Bedürfnisse der Marktgemeinde abgestimmtes Fahrzeug zu beschaffen. Da es sich bei dieser Variante um die neueste Drehleitergeneration handelt, bietet diese im Vergleich zu den anderen Varianten Vorteile in Bezug auf die Einsatzzeit und die technische Ausstattung des Fahrzeuges.
Beschaffungszeit für diese Variante beträgt ca. 2,5 bis 3 Jahre.
Anmerkung:
Die Beschaffung eines Neufahrzeuges stellt eine deutliche Verbesserung im Brandschutz und Technischen Hilfsdienst für die Bürger der Marktgemeinde dar.
Im Vergleich zu den anderen Varianten haben heutige Neufahrzeuge eine deutlich höhere Traglast im Korb und Leiterbereich (420 kg zu jetzt 270 kg). Dies ermöglicht bei der Rettung von erkrankten und verletzten Personen höhere Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten. Aktuell können Personen inkl. rettungsdienstlichem Equipment mit max. 130 KG gerettet werden. Des Weiteren können an der Leiterspitze mittels Absturzsicherung bei Dacharbeiten insgesamt 5 bis 6 Einsatzkräfte (650 kg) via Seilsicherung gesichert werden. (aktuell 1 Person 150 kg).
Interkommunalen Beschaffungen laufen zeitnah u. a.. im Landkreis Dachau (Stadt Dachau und Hebertshausen) sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Zusammenfassung / Kostenüberblick
Variante
|
Kosten
|
Förderung
|
Nutzungs-dauer
|
Grundlage
|
Kosten/Nutzen
|
Variante 1
10-Jahresinspektion Bestandfahrzeug
|
ca.
40.000,- €
bis
60.000,- €
|
Nicht förderfähig
|
5 Jahre
|
60.000,- €
|
12.000,-€/p.a
|
Variante 2
ca. 20- 23-jähriges Gebrauchtfahrzeug
|
ca.
200.000,- €
|
Nicht förderfähig
|
10 Jahre
|
200.000,- €
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20.000,- €/p.a.
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Variante 3
ca. 15- jähriges Gebrauchtfahrzeug
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ca.
450.000,- €
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Nicht förderfähig
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15 Jahre
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500.000,- €
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33.333,- €/p.a.
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Variante 4
Neufahrzeug
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ca. 1.000.000,- €
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292.500,- € bzw. 321.750,- €
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30 Jahre
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707.500,- €
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23.583,- €/p.a.
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Fazit:
Nach fachlicher und einsatztaktischer Sicht ist die Beschaffung eines Neufahrzeugs auch in Hinblick auf die wirtschaftliche Kosten-/Nutzungsrechnung anzustreben. Gerade in Bezug auf die höheren Traglasten und die sich schnell wandelnden Ansprüche an die Technik ist die Variante 4 die zukunftsorientierteste. Ebenfalls sollte hier in Bezug auf Synergieeffekte im Listenpreis sowie des erhöhten Fördersatzes eine interkommunale Beschaffung angestrebt werden.
Die Notwendigkeit der damaligen Beschaffung einer Drehleiter haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. So konnten Sachschäden bei Bränden geringer gehalten werden und vor allem bestätigt Menschenleben in der Marktgemeinde gerettet werden.
Zur Entlastung des gemeindlichen Haushalts ist zu überlegen, das Fahrzeug durch das Kommunalunternehmen erwerben zu lassen und anschließend an die Gemeinde zu vermieten. Der Markt Altomünster muss in diesem Fall nur einen Anteil in Höhe der Förderung bis zum Eingang der Förderung zwischenfinanzieren.
Finanzielle Auswirkungen
Die Unterhaltskosten der Jahre 2022 bis 2024 liegen bei durchschnittlich 8.500,- € pro Jahr.
Beschluss
- Zur Umsetzung kommt eine der Variante 1 bis 3. Genaueres wird im betreffenden Zeitraum festgelegt.
Die Kosten werden in die Finanzplanung 2027 und 2028 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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5. ISEK Altomünster; Sachstandsbericht 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.11.2024
|
ö
|
|
5 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderats vom 23.05.2023 wurde festgehalten, dass einmal jährlich der Stand der ISEK-Maßnahmen und -Projekte im Rahmen eines kurzen Sachstandsberichts im Gemeinderat vorgestellt wird:
- Schaffung eines Ärztehauses und aktive Standortpolitik zur Ansiedlung von Allgemein- und Fachärzten sowie weiteren medizinischen Angeboten
Mit Gemeinden im Landkreis Dachau, die sich auch mit dem Thema Ärztehaus beschäftigen, wurden erst Kontakte aufgenommen, um hier weitere umsetzungsrelevante Informationen zu erhalten.
Zur Situierung der Gebäudlichkeiten laufen erste Gespräch mit einem Grundstückseigentümer.
- Aufwertung des öffentlichen Raums in der erweiterten Ortsmitte insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sowie Neuordnung und attraktive Gestaltung des Jörgerrings in Verbindung mit dem Umfeld der Lorettokapelle
Dieses Projekt wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2024 in der Priorität vorerst zurückgestellt.
Dieses Projekt wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2024 in der Priorität erhöht. Mit dem Wasserwirtschaftsamt München läuft derzeit eine Terminabstimmung zu einem ersten Gespräch unter der Bezeichnung „Hochwasser Check“.
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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.11.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Aufnahme eines Darlehens
- Der „Darlehensausläufer November“ wird neu abgeschlossen.
Es wird eine Zinsbindung von 10 Jahren festgelegt.
Das Darlehen wird beim wirtschaftlichsten Anbieter (derzeit LfA mit 2,97%) aufgenommen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Kreditverträge zu unterzeichnen.
Der „Darlehensausläufer Dezember“ und eine neue Kreditaufnahme, deren erforderliche Höhe noch erarbeitet wird, wird im November 2024 im Gemeinderat behandelt.
TOP 2 Erhöhung des Elternentgelts in der Kinderkrippe und im Kindergarten ab 01.01.2025; Vorberatung
Datenstand vom 09.12.2024 09:17 Uhr