Datum: 17.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2047 zwischen Pfaffenhofen und (vorerst) dem Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße DAH
2 Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs und dessen benachbarte Stützmauer; Vorschlag für das weitere Vorgehen
3 Sanierung von Abwasserkanälen; Aussetzen des Sanierungskonzepts
4 Kommunalunternehmen AltoPower; Änderung der Unternehmenssatzung
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2024

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2047 zwischen Pfaffenhofen und (vorerst) dem Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße DAH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Von Seiten des Marktes Altomünster ist es erforderlich, an der durch das Gemeindegebiet führenden Staatsstraße 2047 eine durchgängige und alltagstaugliche Radwegeverbindung in „Straßennähe“ zu schaffen.

Eine akzeptable Verbindung besteht in folgenden Abschnitten:
  • Kleinberghofen bis Oberzeitlbach: Verbindung entlang des Zeitlbachs über öffentliche Feldwege, Geh- und Radwege und wenig befahrene Gemeinde- bzw.- Gemeindeverbindungsstraßen
  • Pfaffenhofen bis Wollomoos: Verbindung über öffentliche Feldwege und Geh- und Radwege

Für das Teilstück zwischen Oberzeitlbach und Pfaffenhofen liegt keine alltagstaugliche Radwegeverbindung in „Straßennähe“ vor.


Es bestehen folgende Überlegungen:
  • Kreuzung St 2047 / DAH 2 bis Pfaffenhofen (Abschnitt 1, rote Markierung):
Anbau eines asphaltierten Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,5 m im Abstand von 1,75 m zur Fahrbahn auf einer Länge von ca. 1.640 m an der Staatsstraße. Die Grundstücke dafür sind im Eigentum des Marktes Altomünster grundsätzlich vorhanden und
  • Kreuzung St 2047 / DAH 2 bis Oberzeitlbach (Abschnitt 2, blaue Markierung):
Realisieren einer Radwegverbindung mit einer Gesamtlänge von 1.560 m, die anfangs über einen Feldweg verläuft, der von der Oberndorfer Straße in Oberzeitlbach in Richtung Nordwesten abzweigt, und Herstellen einer neuen Wegeverbindung im fehlenden Bereich von ca. 700 m. Die Grundstücke dafür sind überwiegend in öffentlicher Hand - vorbehaltlich der noch zu prüfenden Geeignetheit - vorhanden.


Die nachstehenden Ausgaben betreffen nur den Abschnitt 1:

Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird zwischen dem Straßenbauamt und dem Markt Altomünster eine Vereinbarung über die Planung geschlossen, in der die gesamte Federführung der Planung einschließlich sämtlicher Verfahren (Erlaubnisse, Genehmigungen, Sicherheitsaudit ab Auditphase 2 etc.) und Organisation des Grunderwerbs dem Markt Altomünster übertragen wird.

Das Straßenbauamt übernimmt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Kapazitäten ab Leistungsphase 6 die Vergabe und die Durchführung der Baumaßnahme.

Zu den grundsätzlich vorhandenen Baugrundstücken ist möglicherweise noch ein weiterer Grunderwerb erforderlich.
Dieser lässt sich wie folgt schätzen:
  • min. 410 m²
  • max. 2.220 m²

Das Straßenbauamt übernimmt die Kosten für den Grunderwerb bis zu einem „marktüblichen“ Preis. Dies entspricht voraussichtlich dem aktuellen Richtwert des Gutachterausschusses. Erfahrungsgemäß wird dieser Preis vom Verkäufer jedoch nicht akzeptiert und ein höherer Preis gefordert. Die sich daraus ergebende Differenz muss der Markt Altomünster tragen.

Organisatorisch ist der Grunderwerb über den Markt Altomünster abzuwickeln.

Finanzielle Auswirkungen

Abschnitt 1

Es werden Bruttokosten einschließlich Honorarkosten (ohne Grunderwerbskosten) in Höhe von 906.000,- € erwartet.

Kosten für Vermessung, Archäologie und Kampfmittelbeseitigung sind im o.g. Betrag nicht berücksichtigt. Es wird von gering belasteten Böden ausgegangen.

Das Straßenbauamt vergütet dem Markt Altomünster für die übertragenen Leistungen 10% der Bruttobaukosten (einschließlich der Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen). Das entspricht einem geschätzten Betrag in Höhe von 84.300,- €. 

Folgende Ausgabe sind im damit zu bestreiten:
  • Ingenieursleistungen (LP 1 bis 5)                 29.000,- €
  • Baugrundgutachten                                10.000,- €
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan                12.000,- €
  • Wasserrechtsunterlagen                                  6.500,- €
Summe        57.500,- €

Die Kosten für das Sicherheitsaudit ab Auditphase 2 in Höhe von 5.000,- € werden dem Markt Altomünster ebenfalls erstattet.

Die Kosten für die Herstellung trägt das Straßenbauamt.


Abschnitt 2

Es werden Bruttokosten einschließlich Honorarkosten (ohne Grunderwerbskosten) in Höhe von 576.000,- € erwartet.

Kosten für Vermessung, Archäologie und Kampfmittelbeseitigung sind im o.g. Betrag nicht berücksichtigt. Es wird von gering belasteten Böden ausgegangen.

Das Straßenbauamt beteiligt sich nicht an den Kosten für den Abschnitt 2.
Es sind aktuell Fördermittel des Freistaat Bayerns in Höhe von 55% der zuwendungsfähigen Kosten zu erwarten. Inwieweit diese durch Bundesmittel noch auf 80% aufgestockt werden können, ist derzeit nicht beantwortbar.

Beschluss

  1. Die Errichtung einer durchgängigen und alltagstauglichen Radwegeverbindung zwischen Pfaffenhofen und Oberzeitlbach wird für erforderlich gehalten.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Straßenbauamt eine Vereinbarung über die Planung des Abschnitts 1 abzuschließen.

  1. Für den Abschnitt 1 werden die entsprechenden Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs und dessen benachbarte Stützmauer; Vorschlag für das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Inhaltich wird auf die Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 26.10.2021 und 27.02.2024 verwiesen.

Übersichtslageplan: 



Es wurden folgende Sanierungsvarianten für die benachbarte Stützmauer ausgearbeitet:



Variante 1

Variante 2

Variante 3


Umfang

Sanierung 
Abschnitte 1 bis 3
Sanierung 
Abschnitt 3
Sanierung 
„Teilhöhe“ Abschnitt 3 
Was wird gemacht?





Betonsanierung in Abschnitten 1 und 2 
und 
Mauersanierung in Abschnitt 2 
und
Einbau einer Drainage in Abschnitten 1 bis 3

Sanierung der Mauer 
in Abschnitt 3 
und
Einbau einer Drainage 
in Abschnitt 3
Sanierung der Mauer im oberer Teil 
in Abschnitt 3
und
Einbau einer Drainage 
in Abschnitt 3

zu erwartende Lebensdauer


40 Jahre 
für Abschnitte 1 bis 3

5 - 10 Jahre für Abschnitte 1 und 2
und
40 Jahre für 
Abschnitt 3 

5 - 10 Jahre für Abschnitte 1 und 2
und
10 - 15 Jahre für Abschnitt 3

Ist eine Sanierung des Fußweges sinnvoll?

ja
nein, nur bedingt
nein

Kostenannahme


270.000 €

95.000 €

40.000 € bis 50.000 €


Die Variante 3 stellt die mindestens durchzuführende Maßnahme dar:



Sollte diese Maßnahme nicht kurzfristig durchgeführt werden, ist ein Abstützen der Mauer in diesem Bereich erforderlich.

Ein Anbringen von Messmarken und deren Monitoring wird empfohlen.

Ein Vertreter des planenden Büros Mayr Ingenieure stellte die Maßnahmen im Einzelnen vor.

Finanzielle Auswirkungen

Die Variante 3 ist nicht förderfähig.

Beschluss 1

  1. Zur Umsetzung kommt die Variante 3.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.        Entsprechende Messmarken werden angebracht und ein Monitoring durchgeführt.

  1. Der Fußweg wird mit „einfachen Mitteln“ in einen weitgehenst verkehrssicheren Zustand versetzt. Eine grundlegende Sanierung wird aktuell zurückgestellt. 

  1. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierung von Abwasserkanälen; Aussetzen des Sanierungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom
  • 20.11.2020 ein Konzept zur Sanierung von Abwasserkanälen 
  • 22.11.2022 ein Konzept zur Befahrung von Abwasserkanälen
beschlossen.


Dieses Konzept gliedert sich in die nachstehenden Bereiche:

  1. Erneuerung von Kanälen

abgeschlossen:                Altomünster, Aichacher Straße
begonnen:                        Hohenzell, Adelstraße
geplant:                        Unterzeitlbach, Hauptstraße und Mantelbergstraße        

Die Pakete wurden ursprünglich so gefasst, dass dafür im Haushalt jährlich ein Betrag in Höhe von ca. 1,0 Mio € bereitgestellt wird.

Da die Maßnahme in Unterzeitlbach Haushaltsmittel in Höhe von mind. 3,5 Mio.€ blockieren wird, wird vorgeschlagen, die nächste Sanierungsmaßnahme erst wieder im Jahr 2028 durchzuführen. Die Festlegung der Maßnahme wird Ende 2026 im Gemeinderat erfolgen.


  1. Sanierungen von Kanälen in geschlossener Bauweise im Reparatur-, bzw. Renovierungsverfahren und/oder Sanierungen in offener Bauweise im Reparaturverfahren

Für diesen Aufgabenbereich waren jährliche Mittel in Höhe von 100.000,- € angesetzt 

Aufgrund der Kostensteigerungen und der Berücksichtigung von Ingenieurskosten wird vorgeschlagen, diesen Ansatz auf zukünftig jährlich 130.000,- € zu erhöhen.


  1. Befahren der öffentlichen Abwasserkanäle

Für die Befahrung (einschließlich der Kanalreinigung und Auswertung) waren jährliche Mittel in Höhe von 75.000,- € angesetzt

Aufgrund der Kostensteigerungen und der Berücksichtigung von Ingenieurskosten wird vorgeschlagen, diesen Ansatz auf zukünftig jährlich 90.000,- € zu erhöhen.

Beschluss

Mit der vorgestellten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Kommunalunternehmen AltoPower; Änderung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der § 10 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmenssatzung hat aktuell folgenden Wortlaut:

Der Vorstand hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie die Erfolgsübersicht aufzustellen.

Wenn eine Unternehmenssatzung die Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften für anwendbar erklärt, ist damit mittelbar auch die dort künftig normierte Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b HGB) einbezogen. 

Möchte der Markt Altomünster die größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuchs bzgl. Jahresabschluss und Lagebericht zur Geltung bringen und insbesondere eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausschließen, muss dieser Verweis aus der Unternehmenssatzung gestrichen werden. 

Es wird vorgeschlagen § 10 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmenssatzung wie folgt zu fassen:

Der Vorstand hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Erfolgsübersicht aufzustellen.

Beschluss

§ 10 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmenssatzung erhält folgende Fassung:

Der Vorstand hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Erfolgsübersicht aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • die Inbetriebnahme der Busverbindung von (insbesondere) Altomünster nach Aichach.
  • die Begehung der Bäche im Raum Stumpfenbach mit Vertretern des WWAs und Bürgern mit dem Ergebnis, dass von Seiten des Marktes Altomünster kein Defizit an Pflegemaßnahmen in diesem Bereich vorliegt.
  • die im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhte Schlüsselzuweisung für das Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von ca. 2,6 Mio €.
  • die Aufforderung an die Vereine Zuschussanträge bis spätestens 28.02.2025 zu stellen.

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über den aktuellen Stand der großen Kanalbaumaßnahmen im Gemeindegebiet:
  • Hohenzell, Adelstraße:
  • Ca. 90 % der Kanalbauarbeiten sind bereits erfolgt.
  • Es fehlen noch ein Abschnitt in der Adelstraße zwischen Hopfenweg und Goldbergstraße, sowie eine Stichhaltung in der Almstraße.
  • Derzeit ist die Baustelle in Winterpause, je nach Witterung werden ca. Mitte Februar die Bauarbeiten fortgesetzt.
  • Bauende im April 2025 sollte vorauss. wie geplant eingehalten werden können.
  • Bisher sind ca. 1,05 € (Gesamt ca. 2 Mio €) abgerechnet.
  • Aichacher Straße, Altomünster:
  • Maßnahme ist zu 100% fertiggestellt 
  • bisher sind ca. 700.000 € (Gesamt ca. 1,25 Mio €) abgerechnet. Die Schlussrechnung folgt voraussichtlich im Januar.
  • Kanalsanierung Altomünster, Pipinsried und Thalhausen:
  • Die Maßnahme ist zu 100 % fertiggestellt
  • Die Schlussrechnung wird derzeit von den Mayr Ingenieuren geprüft. Mehrkosten sind nicht zu erwarten.

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).


TOP 1        Jahresabschluss 2023 der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau

Der Markt Altomünster stimmt als Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau die in der Gesellschafterversammlung am 11.10.2024 gefassten Beschlüsse wie folgt zu:


  1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den vorgelegten Jahresabschluss 2023 einschließlich Lagebericht, sowie den dazugehörigen Prüfungsbericht des Verbandes Bayer. Wohnungsunternehmen zur Kenntnis.

  1. Die Gesellschafterversammlung nimmt vom beigefügten Aufsichtsratsbeschluss Nr. AR-WB2024_0015 vom 11.10.2024 inkl. Anlagen und vom „Bericht des Aufsichtsrates“ vom 11.10.2024 Kenntnis.

  1. Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Unterlagen inkl. Anlagen werden gebilligt.

  1. Dem Vorschlag der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023 in Höhe von 376.792,50 € wird zugestimmt, indem 376.792,50 € in die „Anderen Gewinnrücklagen“ eingestellt werden.

  1. Der Jahresabschluss wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  1. Den Geschäftsführern, Herrn Stefan Egenhofer und Herrn Stefan Reith wird für das Berichtsjahr 2023 Entlastung erteilt.

  1. Dem Aufsichtsrat wird für das Berichtsjahr 2023 die Entlastung erteilt 

Der Erste Bürgermeister Michael Reiter hat bei dem Beschlusspunkt Nr. 7 nicht mit abgestimmt, da der Erste Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied bei der WLD ist. 

Datenstand vom 24.01.2025 07:19 Uhr