Datum: 15.03.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellen des Landschaftspflegeverbandes Dachau e.V.
2 Umgestaltung des Marktplatzes im Kreuzungsbereich mit der Bahnhof- und Herzog-Georg-Straße; Festlegen der Geländergestaltung
3 Umrüstung der Scheibenzuganlage auf elektronische Trefferanzeigen; Zuschussantrag des Schützenvereins Edelweiß Altomünster 1925 e.V.
4 Vorstellen der Studie "Parken im erweiterten Ortszentrum" und Festlegen der weiteren Vorgehensweise
5 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2016

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1. Vorstellen des Landschaftspflegeverbandes Dachau e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Landschaftspflegeverband Dachau e.V. stellt sich nach seiner personellen Neuorientierung in der Geschäftsführung vor und zeigt auf, welche Tätigkeiten er für seine Mitgliedsgemeinden und hier speziell für den Markt Altomünster durchführt.

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2016 beläuft sich auf eine Pauschale von 0,48 € pro Einwohner und damit auf einen jährlichen Betrag in Höhe von 3.685,44 €. Durchgeführte Maßnahmen werden (zumindest anteilig) zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag abgerechnet.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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2. Umgestaltung des Marktplatzes im Kreuzungsbereich mit der Bahnhof- und Herzog-Georg-Straße; Festlegen der Geländergestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss vom 26.01.2016 verwiesen.

In unmittelbarer Nähe zur Umbaumaßnahme findet sich beim Cafe Mair das nachstehende Geländer:
                                                        Variante 1

Mit einem ortsansässigen Handwerker wurden folgende Vorschläge ausgearbeitet:

                                             Variante 2
                                                Variante 3

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die Variante 3 in anthraziter Farbe auszuführen.

Beschluss

Zur Ausführung kommt die Variante 3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Umrüstung der Scheibenzuganlage auf elektronische Trefferanzeigen; Zuschussantrag des Schützenvereins Edelweiß Altomünster 1925 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V. beabsichtigt in der bestehenden Schießstätte die ca. 30 Jahre alten Scheibenzuganlagen durch 10 neue elektronische Trefferanzeigen zu ersetzen und hat mit Schreiben vom 29.02.2016 eine entsprechende Förderung beantragt.

Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 34.300,- € geschätzt, wobei die Umrüstung auf den elektronischen Schießbetrieb mit einem Betrag in Höhe von 30.300,- € angesetzt ist. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 4.000,- € betreffen in erster Linie Sicherheitsmaßnahmen.

Von Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSV) wird ein Anteil in Höhe von 25% der Gesamtkosten ( = 9.750,- €; hier wird auch die Eigenleistung in Höhe von ca. 4.500,- € bezuschusst) übernommen.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":

       30.300,- € x 20% = 6.060,- €                Maximalförderbetrag: 6.500,- €

Beschluss

1.        Die Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V.. erhält für die Einführung der elektronischen Trefferanzeigen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 6.500,- €.
2.        Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vorstellen der Studie "Parken im erweiterten Ortszentrum" und Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Auf die beiliegenden Unterlagen wird verwiesen.

Eine Parkzeitbeschränkung macht grundsätzlich nur dann Sinn, wenn diese auch entsprechend regelmäßig und dauerhaft überwacht wird. Dies kann in dieser Form nur durch die Einrichtung der Kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen,
-   eine Parkzeitbeschränkung und damit zwingende Überwachung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im erweiterten Ortszentrum derzeit nicht einzuführen, da die vorliegenden Zahlen hierzu nicht aussagekräftig genug sind. Soweit sich in naher Zukunft durch einen vermehrten Umstieg auf den ÖPNV ein entsprechender zusätzlicher Stellplatzbedarf am Bahnhof ergibt, kann mit einer dort angesiedelten Erweiterung auch ein Angebot für "Langzeitparker" geschaffen und in diesem Zug eine Parkzeitbeschränkung (z.B. 3 Stunden) und eine Überwachung im Bereich des Parkplatzes Ortsmitte, des Marktplatzes und der Bahnhofstraße angedacht werden. Eine Wiederholung der Stellplatzbelegung ist für den Bereich Frühjahr/Sommer 2018 durch einen externen Dienstleister angedacht.
-   die Überwachung des ruhenden Verkehrs dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung zu übertragen, um die aktuell nicht zufriedenstellende Parkmoral nachhaltig zu verbessern.

Beschluss 1

1.        Eine Parkzeitbeschränkung und damit zwingende Überwachung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im erweiterten Ortszentrum wird derzeit nicht eingeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Auf der Grundlage der Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. September 2015, wird die beim Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" bestehende Mitgliedschaft um die Überwachung und Ahndung des ruhenden Verkehrs zum nächstmöglichen Termin erweitert.
       Die dem Markt Altomünster nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang zusätzlich auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a und d (ruhender Verkehr einschl. Bußgeldstelle)
und
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c und d (Sonderverkehrszeichen einschl. Bußgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Beschluss 3

3.        Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Konzessionsvertrag für das Stromnetz; Vorüberlegungen im Vorfeld einer Neuvergabe

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

TOP 2
Ehrungen 2016

Den vorgeschlagenen Ehrungen wird zugestimmt.




Datenstand vom 23.03.2016 08:24 Uhr