Datum: 31.05.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
1. Bericht zur schulbezogenen Jugendarbeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
31.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Die schulbezogene (= projekt- und bedürfnisorientierten) Jugendarbeit an der Grund- und Mittelschule Altomünster wird derzeit im Umfang von 20 Wochenstunden durch die Kooperation Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt.
Die an der Schule tätigen Sozialpädagogen Katharina Bässler und Sebastian Jäger berichten als Vertreter der Kooperation über ihre Tätigkeit der letzten Monate:
? Streitschlichterausbildung in der Mittelschule
? Begleitung bei Klassenfahrten (Erlebnispädagogische Maßnahmen zur Förderung von Sozialkompetenzen und Klassenzusammenhalt)
? Bildungsprojekte (Präventionsprojekte wie Gewaltprävention und Projekte zur sexualisierten Gewalt)
? Klassenprojekte bei Problematiken innerhalb der Klassengemeinschaft
? Beratung und Begleitung für Schüler, Eltern und Lehrer.
? Arbeit mit Schülern und Familien in den Bereichen Schulverweigerung, Mobbing, Gewalt in der Familie, Schwangerschaftsberatung, Beziehungsproblemen, Trennung und Scheidung, Missbrauch, Delinquenz, Ausbildungs
suche, Rechtsberatung
zum Seitenanfang
2. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - hier Grundschule Altomünster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
31.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Der Schulverband bemüht sich seit Mitte 2011 um eine geförderte Stelle für eine Jugendsozialarbeit an Schulen.
Mitte 2015 haben sich die einschlägigen Gremien des Landkreises Dachau letztmals mit dieser Thematik befasst und sich unter entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung durch den Landkreis von jeweils einer Halbtagsstelle (19,25 Wochenstunden) für die Grund- und Mittelschule Altomünster ausgesprochen.
Eine der Voraussetzungen ist, dass der Sachaufwandsträger (Grundschule - Markt Altomünster, Mittelschule - Schulverband Altomünster) die Komplementärfinanzierung zum staatlichen bzw. kommunalen (hier: Landkreis) Zuschuss übernimmt.
Die Kosten und die Finanzierung stellen sich aus heutiger Sicht wie folgt dar:
Kosten für eine Halbtagsstelle
30.200,- €
Finanzierung
Landkreis Dachau 8.180,- €
zzgl. Leistung Landkreis Dachau (evtl.) 4.090,- €
Anmerkung:
Möglicherweise übernimmt der Landkreis Dachau einen 50%-Anteil des ursprünglichen Zuschussbetrags (analoge Förderung Gemeinde Weichs)
Szenario 1
Landkreis fördert 12.270,- €
zzgl. Leistung Landkreis Dachau
Szenario 2
Landkreis fördert 8.180,- €
Anteil Markt 22.020,- €
Derzeit erarbeitet die Kooperation Kinder- und Jugendarbeit, mit der die Jugendsozialarbeit an Schulen umgesetzt werden soll, ein entsprechendes Konzept und den Entwurf für einen Kooperationsvertrag.
Beschluss
1.
|
Der Markt Altomünster übernimmt die Komplementärfinanzierung zum staatlichen bzw. kommunalen (hier: Landkreis) Zuschuss und geht hier erforderlichenfalls auch in die finanzielle Vorleistung.
|
2.
|
Der Erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der Kooperation Kinder- und Jugendarbeit ermächtigt.
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Einführen eines gebundenen Ganztagsangebots an der Grundschule Altomünster zum Schuljahr 2016/17; Vorstellen der aktuellen Situation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
31.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Bei einem Gespräch mit Vertretern der Schulleitung, des Schulamtes Dachau, der Regierung von Oberbayern und des Marktes Altomünster wurde die Thematik "Ganztagsangebot an der Grund- und Mittelschule" besprochen und das nachstehende Ergebnis festgehalten:
Einem Schulschluss um 15.00 Uhr (mit anschließender kostenpflichtiger Betreuungsmöglichkeit in der Schülerbetreuung) wurde nicht zugestimmt, da dies nicht mit den einschlägigen Regularien des Kultusministeriums in Einklang steht. Ein frühester Schulschluss ist in der Regel um 16.00 Uhr (in begründeten Einzelfällen um 15.30 Uhr) zulässig.
Dies hat zur Folge, dass für die Grundschule die Linienbusse zumindest teilweise nicht mehr genutzt werden können und eine eigene Schülerbeförderung (wie auch schon in der Vergangenheit) organisiert und finanziert werden muss. Es ist derzeit mit Kosten in Höhe von ca. 8.000,- € pro Jahr zu rechnen.
Möglicherweise ist es aus vereinsrechtlichen Gründen nicht möglich, dass der vom Markt Altomünster bevorzugte Förderverein zur Schülerbetreuung e.V. die Aufgabe des Kooperationspartners für das Ganztagsangebot nach den Regularien der Regierung von Oberbayern (kostenloses Angebot vs. Vereinsmitgliedschaft) durchführen kann. Da dies bis zur heutigen Entscheidung nicht geklärt werden konnte und eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates für die weiteren Vorbereitungen zu knapp ist, wird vorgeschlagen, das der erste Bürgermeister bei Eintreten der vorbeschriebenen Situation einen anderen, geeigneten Kooperationspartner auswählen kann.
Beschluss
1.
|
Für die Beförderung der Grundschüler in den gebundenen Ganztagsklassen beauftragt der Markt Altomünster das be
reits an der Grund- und Mittelschule tätige Busunternehmen.
|
2.
|
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen anderen, geeigneten Kooperationspartner für den Fall auszuwählen, dass der Förderverein zur Schülerbetreuung e.V. die Aufgabe des Kooperationspartners für das Ganztagsangebot nach den Regularien der Regierung von Oberbayern nicht durchführen kann.
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. MVV-Ruftaxi-Linie 7150; Entscheidung über die Fortführung der ÖPNV-Vereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
31.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat sich in seiner Sitzung vom 25.02.2014 mit der Konzeption eines Ruftaxi-Verkehrs für die größeren Gemeindeteile von Altomünster mit Anschluss nach Indersdorf (und hier insbesondere der Anbindung an das dortige Krankenhaus) auseinandergesetzt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Dem Konzept zur Einführung eines Ruftax-Verkehrs und der Durchführung eines zweijährigen Probebetriebs (mit der Option einer einjährigen Verlängerung des Probebetriebs) wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
1.
|
Alle obig genannten Gemeindeteile werden im Konzept berücksichtigt.
|
2.
|
Es wird ein Stundentakt mit mind. drei Fahrten am Vormittag, zwei Fahrten am späten Nachmittag und vier Fahrten am Abend (werktags) und max. sechs Fahrten (Samstag) angestrebt.
|
3.
|
Die maximalen Kosten für einen zweijährigen Probetrieb werden auf einen Betrag in Höhe von 46.000,- € gedeckelt.
|
4.
|
Der MVV-Gemeinschaftstarif findet Anwendung.
|
Ein gemeinsames Konzept mit dem Markt Indersdorf wird ausdrücklich begrüßt, insbesondere um hier eine seniorengerechte Erreichbarkeit des Krankenhause zu erreichen.
Auf dieser Basis wurde mit dem Landkreis Dachau (und dem noch von dieser Linie betroffenen Markt Indersdorf) eine ÖPNV-Vereinbarung abgeschlossen und mit Beginn des Jahresfahrplans 2015 (= 14.12.2014) die obige MVV-Ruftaxi-Linie 7150 neu eingeführt.
Die vorgenannte ÖPNV-Vereinbarung (vgl. § 6 Absatz 1) sieht zur Durchführung und Finanzierung insbesondere folgendes vor:
Es wurde eine Laufzeit über zwei Jahresfahrplanperioden (= 2015 und 2016) vereinbart, d. h. auf jeden Fall bis 10.12.2016.
Die Vereinbarung verlängert sich um die Jahresfahrplanperiode 2017, d. h. bis zum 09.12.2017, soweit durch den Markt Altomünster gegenüber dem Landkreis Dachau eine Kündigung bis zum 30.06.2016 nicht erfolgt
(Hinweise:
Der Landkreis Dachau als ÖPNV-Aufgabenträger hat der Verbundgesellschaft bis spätestens nach der diesjährigen „Sommerpause“ das konkrete ÖPNV-Angebot mitzuteilen. Für alle Linien ist darüber hinaus eigentlich eine Entscheidung über die Fortführung des Angebots vom Probe- in den Dauerbetrieb ab dem Jahresfahrplan 2018 bis spätestens Oktober 2016 erforderlich, um die Neuausschreibung der Linien rechtzeitig starten zu können).
Entwicklung der Fahrten- und Fahrgastzahlen:
2015
|
Jan.
|
Feb.
|
Mär.
|
Apr.
|
Mai
|
Jun.
|
Jul.
|
Aug.
|
Sep.
|
Okt.
|
Nov.
|
Dez.
|
Fahrten
|
12
|
10
|
28
|
33
|
20
|
20
|
24
|
5
|
20
|
46
|
55
|
63
|
Fahrgäste
|
16
|
11
|
28
|
42
|
21
|
41
|
28
|
5
|
25
|
53
|
77
|
104
|
Fahrgäste/Fahrt
|
1,3
|
1,1
|
1,0
|
1,3
|
1,1
|
2,1
|
1,2
|
1,0
|
1,3
|
1,2
|
1,4
|
1,7
|
2016
|
Jan.
|
Feb.
|
Mär.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fahrten
|
88
|
125
|
132
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fahrgäste
|
147
|
263
|
267
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fahrgäste/Fahrt
|
1,7
|
2,1
|
2,0
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kosten für den Zeitraum vom 14.12.2014 bis 31.12.2015
|
Kosten ohne Förderung
|
Kosten abzgl. Förderung (70%)
|
Kostenanteil Markt Altomünster
|
14.12.14 bis 30.06.15
|
47.483,13 €
|
14.244,94 €
|
6.811,77 €
|
01.07.14 bis 31.12.15
|
45.841,47 €
|
13.755,44 €
|
7.490,57 €
|
14.12.14 bis 31.12.15
|
93.324,60 €
|
28.000,38 €
|
14.302,34 € (1)
|
|
|
|
919,63 € (2)
|
Gesamtkosten
|
15.221,97 €
|
(1) "Betriebskosten"
(2) Kosten für Abrechnung, Beschwerdemanagement, Fahrplananpassung
Für das mögliche Verlängerungsjahr unter Beteiligung des bisherigen Kooperationspartners Markt Indersdorf ist mit ähnlichen Kosten, jedoch - nach aktueller Rechtslage - mit keiner staatlich Förderung nach dem Programm „Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum“ mehr zu rechnen. Der gemeindliche Kostenanteil wird sich deshalb auf einen Betrag in Höhe von ca. 50.000,- € pro Jahr erhöhen.
Eine Aussage über die Weiterführung der staatlichen Förderung wird erst nach dem Kündigungszeitpunkt der ÖPNV-Vereinbarung erwartet.
Eine Auswertung des MVV zeigt, dass im ersten Quartal 2016 83% der Fahrgäste in Schmarrnzall ein- oder ausstiegen und damit 72% der Fahrten Schmarnzell als Start bzw. Ziel hatten.
Der Landkreis Dachau erstellt derzeit in enger Abstimmung mit den Gemeinden ein Gesamtverkehrskonzept (inkl. neuem Nahverkehrsplan), das weitere ÖPNV-Verbesserungen zum Gegenstand haben wird. Andererseits muss die Finanzierbarkeit von Leistungsausweitungen im Fokus gehalten werden und hierzu gehört „in der Fläche“ unverzichtbar das Anbieten sog. flexibler Bedienungsformen. Aus Sicht des Landratsamtes wäre es im Hinblick auf die beim ÖPNV notwendige Kontinuität fatal, wenn die MVV-Ruftaxi-Linie 7150 ab dem Jahresfahrplan 2017 (vorübergehend) eingestellt würde, obwohl die diesbezügliche Entwicklung positiv verläuft, und dann im Nachgang zum neuen Nahverkehrsplans wieder ein derartiges ÖPNV-Angebot geschaffen würde.
Sowohl die MVV GmbH als auch das Landratsamt Dachau empfehlen deshalb aus deren fachlicher Sicht den Betrieb der MVV-Ruftaxi-Linie 7150 ab dem Jahresfahrplan 2017 für ein weiteres Jahr fortzusetzen, d. h. keine Kündigung der ÖPNV-Vereinbarung bis zum 30.06.2016 auszusprechen.
Der Markt Indersdorf hat sich für eine Kündigung der Kooperationsvereinbarung zum 30.06.2016 und damit zum Ausstieg aus der Linie 7150 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ausgesprochen.
Nach einer ersten Einschätzung reduzieren sich die Gesamtkosten für die dann auf das Gemeindegebiet Altomünster beschränkte Linie 7150 nur geringfügig, da die sog. Bereitstellungskosten im Grund unverändert bleiben. Es ist deshalb mit Jahresgesamtkosten zwischen 90.000,- € und 100.000,- € zu rechnen, die allein beim Markt Altomünster verblieben.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufrechterhaltung einer auf das Gemeindegebiet Altomünster beschränkte Linie 7150 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum vertretbar.
Beschluss
Die betreffende ÖPNV-Vereinbarung mit dem Landkreis Dachau (und dem noch von dieser Linie betroffenen Markt Indersdorf) vom 28.07.2015 wird mit Wirkung zum 10.12.2016 gekündigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
5. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
31.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über
- die staatliche Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms 2015 für die Maßnahmen "Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum" und "Umnutzung des Bahnhofgebäudes in ein Jugendzentrum" mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 240.300,- €.
- das aktuelle Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München und der Nichtabgabe einer Stellungnahme aus Gemeindesicht.
- die aktuellen Zahlen des Stromnetzbetreibers Bayernwerk AG zu den verbrauchten (Stand 2014: 21.613.147 kwh) und regenerativ erzeugten (Stand 2015: 22.603.620 kwh) Strommengen im Gemeindegebiet Altomünster
- die Jahresergebnisse der öffentliche Dachflächenfotovoltaikanlagen und des Blockheizkraftwerks im Gebäude Schultreppe 3.
zum Seitenanfang
6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
31.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
|
Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vergabe der Planungsleistungen
Aufgrund der vorgenannten Bewertung wird der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen "Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4" an das Büro Architekten BDA Claus + Forster, München vergeben.
|
TOP 2
|
Umgestaltung des Marktplatzes im Kreuzungsbereich mit der Bahnhof- und Herzog-Georg-Straße; Vergabe der baulichen Maßnahmen
Die Maßnahme "Straßenbau" wird an die Firma Schweiger zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 52.929,95 € vergeben.
Für die Gestaltung des Geländers wird die Variante 2 mit Befestigung einer runden Bodenplatte gewählt.
Die Maßnahme "Geländerbau" wird an die Firma Wildgruber zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 7.071,93 € vergeben.
|
TOP 3
|
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Klingen
Die Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen - Klingen wird im vorbeschriebenen, wirtschaftlich sinnvollem Umfang mit zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 118.000,- € saniert.
|
TOP 4
|
Abschluss eines Kreditvertrages bei der LfA Förderbank Bayern
Die Darlehenszusage der LfA Förderbank Bayern wird angenommen und das angebotene Darlehen zu den genannten Konditionen aufgenommen.
Der Erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der erforderlichen Schuldurkunden ermächtigt.
|
TOP 5
|
Zur weiteren Finanzierung der Baumaßnahmen "Anschluss Nördliche Ortsteile" wird dem Abschluss der vorliegenden 2. Nachtragsvereinbarung zugestimmt.
Gleichzeitig wird bestätigt, dass die Gewährleistungserklärung vom 24.09.2014 gegenüber der Sparkasse Dachau auch im Hinblick auf die 2. Nachtragsvereinbarung uneingeschränkt fortgilt.
|
|
Der Erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der Nachtragsvereinbarung ermächtigt.
|
TOP 6
|
Prolongation und Umschuldung von Bestandsdarlehen der Sparkasse Dachau
Der Marktgemeinderat nimmt die von der Sparkasse angebotenen Darlehenskonditionen zur Prolongation und Umschuldung der o.g. Bestandskredite an und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Kreditvertrages.
|
TOP 7
|
Der 1. Bürgermeister informiert über den beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Altomünster Nr. 37 "Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - St 2047".
|
Datenstand vom 15.06.2016 08:34 Uhr