Datum: 28.06.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Windkraft im Markt Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
2 Bebauungsplan Altomünster Nr. 40 "Sondergebiet Windkraft Altomünster" nördlich von Altomünster und westlich von Thalhausen; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
3 Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum
4 Feststellung der Jahresrechnung 2015
5 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.05.2016
6 Bekanntgabe von Informationen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Windkraft im Markt Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster erarbeitet seit 13.12.2011 zusammen mit 13 anderen Gemeinden im Landkreis Dachau einen Teilflächennutzungsplan Windkraft.

Nach dem aktuellen Planungsstand sind zwischen einer neu zu errichtenden Windkraftanlage und der nächstgelegenen Bebauung - je nach Typus - derzeit die nachstehenden Abstände vorgesehen:
reines Wohngebiet        1150 m
allgemeines Wohngebiet        900 m
Misch- oder Dorfgebiet        900 m
Wohnbebauung im Außenbereich        600 m
Wohnnutzung im Gewerbegebiet        500 m

Aufgrund dieser Abstände ergeben sich im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster vorläufig folgende Standortmöglichkeiten:



Mit der neuen Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB wurde es ermöglicht, dass in der bayerischen Bauordnung seit dem 17.11.2014 die sog. 10-H-Regelung aufgenommen werden konnte.
Danach müssen Windkraftanlagen im Außenbereich einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten. Für eine klassische Außenbereichsbebauung ergeben sich deutlich geringere Abstände (ca. 400 m), die sich im wesentlichen aus den Regelungen des Immissionsschutzes errechnen, wobei die Abgrenzung "Innen- und Außenbereich" nicht allgemein durch die Gemeindeverwaltung möglich ist und in jedem Einzelfall mit dem Landratsamt Dachau als Baugenehmigungsbehörde abzustimmen ist.
Die Höhe H im Sinne der Vorschrift ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
Die Kommunen können in ihrer Bauleitplanung (z.B. Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes - vgl. oben) Ausnahmen zur gesetzlichen Regelung bestimmen.

Unter der aus heutiger Sicht realistischen Annahme, dass Windkraftanlagen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster zum wirtschaftlichen Betrieb aktuell eine Höhe von mindestens 200 m benötigen, ergibt sich folglich ein Mindestabstand nach den obigen Kriterien von 2.000 m für Gebiete mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB.
Bei diesem Abstand fallen die Außenbereichsbebauungen in den "Windschatten" der Abstandsradien der vorgenannten Gebietstypen mit dem Ergebnis, dass im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Altomünster keine Windkraftanlagen realisiert werden können:



Wird jedoch von einer Höhe der Windkraftanlage von 160 m und einem damit verbundenen Mindestabstand von 1.600 m ausgegangen, ergibt sich ein Bereich im Altowald, bei dem es keinen "Windschattenschutz" gibt:



Allerdings ist in diesem Bereich auch nicht die höchste Windgeschwindigkeit im Gemeindegebiet Altomünster vorhanden:



Die Gemeindeteile, die sich im Randbereich des Gemeindegebiets befinden, sind mit der/n zu den Nachbargemeinden zugewandten Seite/n überwiegend unabhängig von der Vorgehensweise des Marktes Altomünster (Teilflächennutzungsplan Windkraft oder gesetzliche 10-H-Regelung) von dem Vorgehen dieser Gemeinden betroffen. Diesen kann nur bedingter Schutz durch entsprechende Bauleitplanungen des Marktes Altomünster zu Teil werden.


Nach Beurteilung der Situation im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die gemeinsame Teilflächennutzungsplanung Wind aufzugeben und für die Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen die landesgesetzlichen Regelungen heranzuziehen.

Beschluss

Die gemeinsame Teilflächennutzungsplanung Wind wird aufgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Altomünster Nr. 40 "Sondergebiet Windkraft Altomünster" nördlich von Altomünster und westlich von Thalhausen; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen der beteiligten Landkreisgemeinden stellten sich 2012 für das Gemeindegebiet folgende zwei Flächen als geeignete Konzentrationsflächen dar:


Fläche 1 westlich von Thalhausen
-        Größe von ca. 11,1 ha
-        24 Grundstücke

Fläche 2 nördlich von Altomünster
-        Größe von ca. 68,1 ha
-        132 Grundstücke


In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2012 wurde beschlossen für die o.g. Flächen einen Bebauungsplan aufzustellen.

Im laufenden Teilflächennutzungsplanverfahren änderten sich des Öfteren die Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet u.a. aufgrund der rechtlichen Vorgaben zum substanziellen Raum und ergänzter Untersuchungen bzw. Stellungnahmen.

Inzwischen gilt die sogenannte 10 H-Regelung, die auch mit Urteil des BayVerfGH vom 09.05.2016 bestätigt wurde. Diese regelt die Abstände aufgrund der Windkraftanlagenhöhe, weshalb eine Weiterführung des Teilflächennutzungsplanes nicht mehr erforderlich ist, da durch die gesetzliche Regelung bereits eine „Verspargelung“ des Gemeindegebiets ausgeschlossen scheint.

Das Bebauungsplanverfahren kann deshalb eingestellt werden.

Beschluss


Der Beschluss des Gemeinderates vom 27.03.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Altomünster Nr. 40 „Sondergebiet Windkraft Altomünster“, für die Grundstücke mit den Flurnummern

1609, 1757, 1758, 1762, 1763, 1764, 1765, 1766, 1769, 1770, 1791, 1792, 1793, 1794, 19795, 1796, 1797, 1798, 1800, 1801, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1841, 1841/1, 1842, 1842/2, 1843, 1844, 1845, 1846, 1849, 1850, 1851, 1852, 1857, 1858, 1874, 943 Tfl. 972/5 Tfl., 1544/2 Tfl., 1557, 1558 Tfl., 1559 Tfl., 1603 Tfl., 1605 Tfl., 1606 Tfl., 1610 Tfl., 1611 Tfl., 1611/2 Tfl., 1612 Tfl., 1613 Tfl., 1614 Tfl., 1616 Tfl., 1617 Tfl., 1618 Tfl., 1619 Tfl., 1620 Tfl., 1621 Tfl., 1622 Tfl., 1623 Tfl., 1624 Tfl., 1626 Tfl., 1627 Tfl., 1628 Tfl., 1629 Tfl. 1631 Tfl., 1632 Tfl., 1633 Tfl., 1634 Tfl., 1635 Tfl., 1636 Tfl., 1637 Tfl., 1638 Tfl., 1639 Tfl., 1640 Tfl., 1641 Tfl., 1690 Tfl., 1692 Tfl. 1694 Tfl., 1695 Tfl., 1696 Tfl., 1697 Tfl., 1699 Tfl., 1700 Tfl., 1734 Tfl., 1751 Tfl., 1752 Tfl., 1755 Tfl., 1756 Tfl., 1759 Tfl., 1760 Tfl., 1761 Tfl., 1767 Tfl., 1771 Tfl., 1772 Tfl., 1774 Tfl., 1775 Tfl., 1788 Tfl., 1790 Tfl., 1802 Tfl., 1804 Tfl., 1811 Tfl., 1830 Tfl., 1831 Tfl., 1832 Tfl., 1833 Tfl., 1833/1 Tfl., 1840/1 Tfl., 1847 Tfl., 1848 Tfl., 1854 Tfl., 1856 Tfl., 1859 Tfl., 1870 Tfl., 1870/2 Tfl., 1871 Tfl., 1872 Tfl., 1873 Tfl., 1875 Tfl., 1876 Tfl., 1884 Tfl., 1884/2 Tfl., 1895 Tfl. und 1896 Tfl.
der Gemarkung Altomünster,

943, 946, 952, 942 Tfl., 945 Tfl., 947 Tfl., 949 Tfl., 950 Tfl., 951 Tfl., 953 Tfl., 954 Tfl., 955 Tfl. und 956 Tfl.
der Gemarkung Randelsried

und
461, 701/1, 702, 706, 395 Tfl., 456 Tfl., 457 Tfl., 459 Tfl., 460 Tfl., 472 Tfl., 473 Tfl., 474 Tfl., 694 Tfl., 695 Tfl., 696 Tfl., 697 Tfl., 698 Tfl., 701 Tfl., 703 Tfl., 704 Tfl., 705 Tfl., 707 Tfl. und 710 Tfl.
der Gemarkung Thalhausen

wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster beabsichtigt aus Sicht der Barrierefreiheit eine Verbesserung der Anbindung vom S-Bahnhof zum Marktplatz (Ortszentrum).

Dazu wurden im Vorfeld verschiedene Routen entwickelt und bewertet. Als zielführendste Variante hat sich eine Verkehrsführung über das Baugebiet "Reitwiesen" und den Jörgerring herauskristallisiert:



Der zentrale Verbindungsweg über das Baugebiet "Reitwiesen" ist bei dessen Errichtung unter Berücksichtigung der topografischen Rahmenbedingungen bereits an die Erfordernisse der Barrierefreiheit angepasst und wird im Herbst 2016 in Betrieb gehen.

Für die Weiterführung des zentralen Verbindungsweges in Richtung S-Bahnhof bzw. Marktplatz sind die nachstehend beschriebenen Maßnahmen für den Abbau von Barrieren vorgesehen:
-        Am S-Bahnhof sind Querungshilfen für Rollstuhlfahrer sowie die Erweiterung des vorhandenen Blindenleitsystems geplant.
-        Im Jörgerring ist die Errichtung einer gemischt genutzten Verkehrsfläche angedacht, um hier eine Verkehrsberuhigung zu erzielen und um die derzeit ausschließlich für den Kfz-Verkehr vorgesehene Straße auch für Fußgänger und Menschen mit Behinderung zumutbar zu machen.
-        Im Ortszentrum ist ein barrierefreier Zugang zum Rathaus sowie die barrierefreie Anbindung der Parkplätze und die Neuerrichtung behindertengerechter Parkplätze geplant.


Planbereich S-Bahnhof




Im Zuge der Elektrifizierung der Bahnstrecke Dachau – Altomünster wurde der Bahnhof behindertengerecht ausgebaut. Die bestehende Weiterführung der Barrierefreiheit zum Fahrkartenautomat und Fahrgastunterstand ist ungenügend. Zudem sind keine Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen vorhanden.

Das Planungskonzept sieht vor, im Bereich des vorhandenen S-Bahnhofes das vorhandene Konzept der Bahnsteige weiterzuführen und Absenkungen sowie Leitsysteme zu errichten. Die Absenkungen sind für die Erreichbarkeit des zentralen Verbindungsweges in Richtung S-Bahnhof bzw. Marktplatz eingeplant. Ebenfalls dienen die Absenkungen auch für die Erreichbarkeit der vorhandenen behindertengerechten Stellplätze im Bereich des P+R-Platzes am S-Bahnhof. Das Blindenleitsystem wird für die Erkennbarkeit des Fahrkartenautomaten und des Regenunterstandes fortgeführt.



Planbereich Jörgerring

Im Bereich des Jörgerrings, Hausnrn. 2 und 5, ist derzeit nur eine Straßenfläche mit Einfassungen und keine geeignete fußläufige Verbindung gegeben.


Jörgerring Ist-Zustand



Das Planungskonzept sieht vor, hier durch eine Verschmälerung der Fahrbahn (mit Einbahnstraßenregelung) und dem Anlegen eines höhengleichen, gepflasterten Gehwegs eine gemischt nutzbare Verkehrsfläche zu erzielen.



Jörgerring Plan-Entwurf



Umsetzung Hechthof


Planbereich Marktplatz

Ein barrierefreier Zugang zum Rathaus und die Anbindung Marktplatz - Rathaus/öffentliches WC - Parkplatz Ortsmitte ist für Rollstuhlfahrer nur bedingt möglich, weil der vorhandene Belag (Großkopf- und Kleinsteinpflaster) eine Befahrbarkeit mit Rollstühlen oder Rollatoren nicht bzw. nur bedingt geeignet ist und im weiteren Verlauf die entsprechenden Absenkungen im Gehwegbereich fehlen.

Das Planungskonzept sieht vor, das in den gekennzeichneten Bereichen vorhandene Großkopf- und Kleinsteinpflaster durch geschnittenes Granitpflaster zu ersetzen, und die nicht vorhandenen Absenkungen zu errichten.
Zudem wird durch die Gesamtmaßnahme eine Erhöhung der behindertengerechten Stellplätze vorgenommen.

Im Zuge dieser Maßnahme ist angedacht auf der Marktplatzseite vor dem alten Rathaus im Übergang zur Kirchenstraße Fahrradabstellplätze mit einem von der Fahrbahn optisch abgegrenzten Pflasterbelag zu errichten.










Bereich  Marktplatz

Die vorbeschriebenen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den Behindertenbeauftragten des Landkreises Dachau sowie des Landkreises Aichach-Friedberg und dem Behindertenbeauftragten des Marktes Altomünster im Rahmen von Begehungen vor Ort abgestimmt und als realisierbar und sinnvoll bewertet.
Eine weitere Beteiligung bei den Detailplanungen ist vorgesehen.


Die Kosten belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 91.000,- € (brutto inkl. Nebenkosten; ohne Fahrradabstellplätze vor dem alten Rathaus), wobei eine Fördersumme in Höhe von 82.000,- € in Aussicht gestellt wird.

Die Kosten gliedern sich nach den einzelnen Maßnahme wie folgt:

S-Bahnhof:                11.000,- €
Jörgerring:                23.000,- €
Marktplatz:                57.000,. €

Als nächste Schritte ist die Ausarbeitung einer Detailplanung und die Absprache mit der Regierung von Oberbayern erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das 2017 vorgesehen.

Von Seiten des gemeindlichen Behindertenbeauftragten wird angeregt, die nachstehenden Punkte in die Planungen zu integrieren:
-        Anlegen und Beschilderung eines behindertengerechten Stellplatzes am Marktplatz auf Höhe des Anwesens Marktplatz 6
       Beschilderung eines behindertengerechten Stellplatzes auf der östlichen Seite der Zufahrt zum St.-Altohof
-        Einbau einer weiteren "Querung" im Bereich Zufahrt zum St.-Altohof und dem Anwesen Nerbstraße 2

Beschluss

1.
Dem vorgestellten Konzept "Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum Altomünster" wird grundsätzlich zugestimmt.

2.
Die Thematik "Barrierefreiheit am Bahnhof und im Ortszentrum" wird auch für die Homepage aufbereitet und auf dieser entsprechend dargestellt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 bekannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.05.2016 die Jahresrechnung 2015 geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.

Beschluss 1

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.05.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Straßensanierungen im Nachgang zu den Kanalbaumaßnahmen in Asbach, Randelsried und Schmarnzell; Vergabe der Maßnahmen

1.
Die ausgeschriebenen Maßnahmen werden an die Firma Schweiger, Altomünster, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 329.372,86 €vergeben.

2.
Die erreichte Kostenreduzierung wird in 2016 für die zusätzliche Sanierung der vorge-
nannten Straßen (Teillängen) verwendet.

3.
Die Firma Schweiger, Altomünster, wird beauftragt die zusätzlichen Sanierungsmaß-
nahmen auf der Basis des Leistungsverzeichnisses für die Maßnahme Kellerbergstraße durchzuführen.

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über
-        die angestrebte Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern im Rahmen der Ausschreibungsmaßnahmen der Verbesserung der Breitbandversorgung und der damit verbundenen höheren Förderung.
-        die im BHKW der Kläranlage aus Klärgas erzeugte und im Eigenverbrauch genutzte bzw. ins allgemeine Stromnetz eingespeiste Strommenge.
-        ein "amtlich" wirkendes Anschreiben an örtliche Gewerbebetriebe, das jedoch nichts mit einem  Gewerbeverzeichnis des Marktes Altomünster zu tun hat.

Datenstand vom 14.07.2016 09:11 Uhr