Datum: 26.07.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Öffentliches WLAN; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Der Freistaat Bayern beabsichtigt das Landesgebiet mit einem engmaschigen Netz WLAN-Hotspots - mindestens 10.000 freie WLAN-Hotspots - zu überziehen, damit alle potentiellen Nutzer kostenfrei, sicher, unbegrenzt und anonym im Internet surfen können (BayernWLAN).
Die für den flächendeckenden Aufbau und Betrieb notwendige Struktur wird im Rahmen der Bayerischen Kommunikationsnetze „BayKom“ durch eine europaweite Ausschreibung geschaffen.
Die notwendige Koordination dieses Aufbaus und des anschließenden Betriebs übernimmt das BayernWLAN Zentrum Straubing als Dienststelle des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Darunter fällt auch die Betreuung der Kommunen vom Antrag über die Planung bis hin zur Umsetzung.
Der Freistaat Bayern bietet allen Kommunen an, die bei den Ersteinrichtungskosten für zwei Standorte mit bis zu 5.000 € zu unterstützen.
Nähere Details können der Homepage http://www.ldbv.bayern.de/breitband/bayernwlan.html entnommen werden.
Die auf den Markt Altomünster zurückfallenden Betriebskosten belaufen sich je nach Rechenbeispiel auf einen Betrag zwischen 31,- € und 107,- € monatlich (und damit 372,- € bis 1284,- € pro Jahr), wobei ein entsprechender gemeindlicher Internetanschluss gestellt werden muss.
Mit dem Angebot des Freistaats Bayern könnte z.B. eine Hotspotlösung für den Marktplatz und das Rathaus-Foyer und/oder den Sitzungssaal (oder in einer anderen Liegenschaft mit Glasfaserinternetanschluss) geschaffen werden.
Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen - insbesondere aus dem Bereich der Feuerwehren als kommunale Einrichtungen - wäre es jedoch wünschenswert, eine rechtskonforme WLAN-Lösung für alle interessierten Nutzer der gemeindlichen (Feuerwehr-)Gebäude zu schaffen, die über einen Glasfaserinternetanschluss verfügen.
Für den Erwerb und die Einrichtung der erforderlichen technischen Komponenten fallen in einer "Zentralstelle" einmalige Kosten in Höhe von ca. 2.950,- € an und bei den jeweiligen "Außenstellen" (Accesspoints) einmalige Kosten in Höhe von ca. 340,- € an. Lediglich für den Bereich "Marktplatz" ist eine aufwendigere Lösung erforderlich (Kostenansatz: ca. 1.200,- €).
Die laufenden Kosten beschränken sich auf die Lizenzausgaben und damit auf ca. 260,- € pro Jahr.
In den ersten Überlegungen werden folgende kommunale Gebäude mit einem sog. Accespoint ausgestattet:
Neues Rathaus Foyer
Sitzungssaal
Marktplatz (Outdoor)
Feuerwehrgerätehäuser Altomünster
Oberzeitlbach
Hohenzell
Kiemertshofen
Wollomoos
Thalhausen
Randelsried
Pipinsried
Museum Altomünster
Bücherei (nach Umbau ab ca. 2018)
Jugendzentrum (nach Umbau ab ca. 2017)
Nicht vorgesehen ist die Einrichtung eines öffentlichen WLANs in den Kindergärten, Krippe, Wohngebäuden etc. und an der Grund- und Mittelschule Altomünster.
Aus Sicht der Verwaltung wird mit dem gemeindeinternen Konzept eine nachhaltige, umfangreiche und bzgl. der Jahreskosten wirtschaftliche Lösung erreicht, so dass das vorgenannte BayernWLAN nicht in Anspruch genommen wird.
Beschluss
Dem vorgestellten
gemeindlichen Konzept "Öffentliches WLAN Markt Altomünster" und dessen Umsetzung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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2. Überdachte Fahrradstellplätze am Bahnhof Altomünster; Vorstellen des Konzepts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Am S-Bahnhof Altomünster befinden sich derzeit am Beginn des Bahnsteigs ausschließlich 22 überdachte Fahrradabstellplätze (Modell "Faltgiebel-doppelseitig"). Fahrräder, die hier keinen Platz finden, werden im näheren Umfeld des Bahnsteigzugangs "wild" abgestellt.
Um die Attraktivität für Radlfahrer zu erhöhen, den Bahnhof umweltfreundlich mit dem Fahrrad anzufahren, sind weitere überdachte Radlabstellplätze in zentraler Lage erforderlich.
Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund Gmbh hat bereits in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 die Realisierung von 60 Fahrradständer am Bahnhof Altomünster empfohlen.
Der vorgeschlagene Standort, befindet sich in der Nähe zum Bahnsteigzugang und weist an dieser Stelle die erforderliche Tiefe auf.
Im Zuge der vorgeschlagenen Umgestaltung gehen voraussichtlich fünf Pkw-Stellplätze verloren, die jedoch an anderer Stelle (vorerst unbefestigt) wieder zur Verfügung gestellt werden können.
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, in einer doppelseitigen Anlage (Fahrräder können von zwei Seiten eingestellt werden) und einer einseitigen Anlage (Fahrräder können von einer Seite eingestellt werden) insgesamt ca. 32 überdachte Fahrradabstellplätze zu schaffen:
Für die Gestaltung wird zum einen das Modell "Faltgiebel" (wie bei der bestehenden Anlage) oder das modernere Erscheinungsbild "Pultdach" vorgeschlagen.
"Faltgiebel" "Pultdach"
Dacheindeckung Acrylglas Trapezblech
Aufgrund der Lage auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Wechsel in der Gestaltung durchaus denkbar.
Systemzeichnung Modell "Faltgiebel-doppelseitig"
Systemzeichnung Modell "Faltgiebel-einseitig"
Systemzeichnung Modell "Pultdach-doppelseitig"
Systemzeichnung Modell "Pultdach-einseitig"
Als Dacheindeckungen kommen jeweils folgende Materialen in Betracht:
Verbundssicherheitsglas (VSG)
Acrylglas
Trapezblech
Polycarbonat
Wabenverbundplatte
Wellblech
Zur Gestaltung des eigentlichen Fahrradständers wird der BETA XXL (Beispielsbezeichnung; adfc-Qualität) oder gleichwertig vorgeschlagen:
Die Kosten belaufen sich auf
Modell "Faltgiebel-doppelseitig" ca. 9.100,- € brutto
Modell "Faltgiebel-einseitig" ca. 9.800,- € brutto
Ausführung Acrylglas Gesamt ca. 18.900,- €
Modell "Pultdach-doppelseitig" ca. 8.600,- € brutto
Modell "Pultdach-einseitig" ca. 9.000,- € brutto
Ausführung Trapezblech Gesamt ca. 17.600,- €
Ausführung VSG Gesamt ca. 22.900,- €
Dazu kommen noch die Kosten für die Fundamentierung und Pflasterarbeiten in Höhe von ca. 20.000,- €.
Nach den Regelungen des BayGVFG ist eine Förderung in Höhe von 12.000,- € zu erwarten.
Beschluss 1
1.
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Dem vorgestellten Konzept zur Schaffung von weiteren überdachten Fahrradabstellplätzen am Bahnhof Altomünster wird grundsätzlich zugestimmt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2.
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Es kommt die Variante "Pultdach" mit der Dacheindeckung Trapezblech und farblich neu-
tral gestalteten Fahrradständern zur Ausführung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Beschluss 3
3.
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Für die Ausführung von Doppelstock-Radparkern wird ein weiteres Angebot eingeholt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 4
4.
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Eine entsprechende Förderung bei der Regierung von Oberbayern wird beantragt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Abwasserbeseitigung südliche Ortsteile (Irchenbrunn und Irchenbrunn-Hinterholz); Schlussbericht und Nachtragsangebot
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2016
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ö
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Schlussbericht des IB Mayr
Das kostengünstigste Angebot für die Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahmen reichte die Firma Rieblinger (Weilach) mit 787.333,16 €/brutto ein und erhielt mit Schreiben vom 01.04.2011 den schriftlichen Auftrag in vorgenannter Höhe.
Die Abrechnung im Schlussbericht beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 1.002.380,27 € und ergibt damit eine Kostenmehrung in Höhe von ca. 215.000,- €.
Erläuterungen zu den Mehrkosten:
DSL-Leitungen ca. 82.000,- €
Asphaltierung der gesamten Ortsstraßen über die volle Fahrbahnbreite in Hinterholz
ca. 25.000,- €
Grabenausbau im Bereich Hinterholz ca. 11.000,- €
Standsicherer Kranplatz ca. 9.000,- €
Reparatur einer durch die Baumaßnahme beschädigten Wasserleitung ca. 6.000,- €
Umfangreiche Suchschlitze zum Auffinden des Wasserleitung ca. 7.000,- €
Erhöhung der Anzahl an Hausanschlüssen ca. 20.000,- €
Mehrere Kleinleistungen ca. 52.000,- €
Anmerkung:
Aus heutiger Sicht werden sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme (Anschluss der südlichen und nördlichen Ortsteile) im Rahmen der Kostenvorherberechnungen bewegen.
Zweites Nachtragsangebot
Mit Schreiben des IB Mayr vom 08.06.2016 wird dem Markt Altomünster das zweite Nachtragsangebot der ausführenden Firma Rieblinger vom 01.06.2010 (eingegangen bei IB Mayr am 01.02.2016) über einen Betrag in Höhe von 60.992,70 € vorgelegt.
Das IB Mayr bewertet das Nachtragsangebot wie folgt:
Die Nachträge sind im Zuge der Ausführung aufgetreten und waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Die Nachträge werden der Höhe nach als angemessen gesehen.
Beschluss
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Die Mehrkosten werden zur Kenntnis genommen.
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2.
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Das zweite Nachtragsangebot der Firma Rieblinger wird anerkannt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Errichtung eines Pfarrheims in Altomünster; Vorstellung der Preisträgerarbeiten aus dem Architektenwettbewerb
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Die gemeindlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs durch die Pfarrei St. Alto und St. Birgitta Altomünster in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising für das Projekt "Sanierung des Pfarrhauses Altomünster (=ehemaliges Bischofshaus) und die Errichtung eines Pfarrheims (insbesondere mit Pfarrsaal) im Garten des Pfarrhauses" wurden in der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2015 festgelegt.
Die eingegangenen Wettbewerbsarbeiten wurden vom Büro Götze & Hardlich (München) hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Kriterien vorgeprüft und dem Preisgericht (bestehend aus 11 stimmberechtigen Sach- und Fachpreisrichtern - darunter auch der Erste Bürgermeister Anton Kerle) am 14.07.2016 vorgestellt.
Das Preisgericht hat die von einer zukünftigen Umsetzung sehr unterschiedlich ausgestalteten Wettbewerbsarbeiten in ausführlichen Diskussionsrunden bewertet und zwei 2. Preise sowie zwei 4. Preise vergeben.
Die Träger der 2. Preise werden anschließend gebeten ihre Arbeiten noch in einigen Details zu überarbeiten.
In der Sitzung werden die Preisträgerarbeiten anhand entsprechender Zeichnungen vorgestellt.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
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5. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die:
- archäologischen Funde im Marktplatz im Zusammenhang mit dem Ausbau der Lesti-Kurve
- Suche nach einem Wetterballon mit Technikbox
- Vorgehensweise beim Ausschneiden von (Strom-)
Freileitungen auf Privatgrundstücken
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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2016
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
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Kloster Altomünster; Vorstellen der aktuellen Situation
Mit Dekret vom 14.11.2015, Prot. n. 7419/2004 ernannte die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens Schwester M. Gabriele Konrad OSF, Mitglied der Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Schönbrunn, zur apostolischen
Kommissarin des Klosters der Birgittinnen in Altomünster.
Aufgrund dieser Ernennung vertritt Schwester M. Gabriele Konrad OSF das Kloster Altomünster gerichtlich und außergerichtlich.
Schwester Gabriele Konrad wird in dieser Funktion - unterstützt durch die Ordinariatsdirektorin Dr. Gabriele Rüttiger vom Erzbischöflichen Ordinariat - über die aktuelle Situation im Kloster Altomünster berichten.
Schwester Gabriele Konrad hat im Rahmen Ihrer Aufgabe "Vorbereitung der (nach Kirchenrecht unvermeidlichen) Auflösung des Klosters Altomünster" in den letzten Monaten gegen erheblichen klosterinternen Widerstand die Situation im Kloster analysiert und entsprechend bewertet. Sie wird dazu einen Bericht erstellen und an die vorgesetzte Stelle weiterleiten.
Nach Auflösung des Klosters der Birgittinnen in Altomünster hat Sr. Gabriele in Aussicht gestellt, dem künftigen Eigentümer der klösterlichen Gebäudlichkeit zu empfehlen, die politische Gemeinde in die Diskussion über eine künftige Nutzung nach Möglichkeit einzubeziehen. Die Letztentscheidung darüber liegt beim Eigentümer, könnte sich aber z.B. an der Vorgehensweise in Beuerberg orientieren.
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TOP 2
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Vermietung von Räumlichkeiten im Untergeschoss des alten Rathauses
Für den Pachtvertrag mit der Altonetz GmbH werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
Pachtzins: 8,00 €/m²
Laufzeit: 5 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre
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Datenstand vom 27.09.2016 08:50 Uhr