Datum: 27.09.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum
2 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4
3 Breitbanderschließung Altomünster; Interkommunale Zusammenarbeit
4 Ortsrandsatzung Unterzeitlbach „Südlich der Hauptstraße, Flurnummer 20/8“; Aufstellungsbeschluss
5 Vorübergehende Neustrukturierung bei der Freiwilligen Feuerwehr Pipinsried
6 Überdachte Fahrradstellplätze am Bahnhof Altomünster; Vergabe
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.07.2016

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das in der Sitzung des Gemeinderats vom 28.06.2016 grundsätzlich beschlossene Konzept zum Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum Altomünster wurde zwischenzeitlich - unter Einschaltung eines (von der Regierung von Oberbayern als "Förderstelle" für das Kommunalinvestitionsförderprogramm geforderten) Stadtplaners - durch die "Planungsgemeinschaft Mayr/ Brugger" weiter im Detail ausgearbeitet.

Die vom gemeindlichen Behindertenbeauftragten in der vorgenannten Sitzung eingebrachten Vorschläge wurden im aktuellen Planentwurf berücksichtigt.

Der Planentwurf zeigt die Maßnahmen auf, die im Jahre 2017 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderprogramms umgesetzt werden sollen, und zukünftige Maßnahmen, deren Realisierung aus städtebaulichen Gründen erforderlich sind, die jedoch - insbesondere aus finanziellen Grün-den - erst für die Jahre 2018 ff. angedacht sind.


Planbereich Bahnhof




Planbereich Jörgerring



Planbereich Marktplatz


Dieser Entwurf wurde am 14.09.2016 unter Anwesenheit des gemeindlichen Behindertenbeauftragten Manfred Keller und der Planungsbürovertreter mit der Regierung von Oberbayern vor Ort besprochen.

Dem vorgestellten Konzept wurde von Seiten der Regierung von Oberbayern in dieser Form zugestimmt.

Die für das Jahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich nach der aktuellen Kostenschätzung auf einen Betrag in Höhe von ca. 97.500,- €. Dies ist eine geringe, dem Planungsfortschritt geschuldete Steigerung in Höhe von ca. 6.000,- € gegenüber der Kostenschätzung vom Februar 2016.
Die staatlichen Fördermittel für diese Maßnahme belaufen sich auf einen Festbetrag in Höhe von ca. 82.000,- €.

Für die zukünftigen Maßnahmen in den einzelnen Planbereichen ist ein Betrag in Höhe von ca. 62.000,- € geschätzt. Es wird vorgeschlagen in der Finanzplanung für die Jahre 2018 und 2019 jeweils einen Ansatz in Höhe von 30.000,- € einzustellen.
Es ist derzeit noch nicht absehbar, inwieweit hierfür eine Förderung generiert werden kann.

Beschluss

1.
Dem vorgestellten Konzept und den damit verbundenen Investitionen wird grundsätzlich zugestimmt.

2.
Im Haushalt des Jahres 2017 und der Finanzplanung 2018 ff. werden die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das vom Markt Altomünster mit der Planung beauftragte Büro Claus & Forster, München hat unter Berücksichtigung der angestrebten Nutzungen als "Haus der Bildung" zwischenzeitlich eine erste Entwurfsskizze für die zukünftige Gestaltung und Raumaufteilung des Anwesens Schultreppe 4 vorab so weiter bearbeitet, dass für die innere Erschließung des Gesamtgebäudes insbesondere aus Gründen der Barrierefreiheit und des Brandschutzes ein giebelgleicher Anbau vorgeschlagen wird.



                                            Anbau                           Bestandsgebäude
Seitenansicht von Norden                                                                                              Seitenansicht von Westen


Diese Entwurfsskizze "Giebelgleicher Anbau" war auch bereits Gegenstand eines ersten Abstimmungsgespräches mit dem Landesamt für Denkmalschutz und der Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung) am 14.09.2016 und erhielt in diesem Zusammenhang auch (für statische Verstärkungsmaßnahmen) die Zustimmung des Landesamts für Denkmalschutz, da die ursprünglichen und zum Teil erhaltenswerten Innenmauern erhalten werden können.


Desweiteren wurden am Gebäude verschiedene Untersuchungsöffnungen vorgenommen, um den aktuellen Zustand detaillierter feststellen zu können.


           Anbau                                            Bestandsgebäude


Grundriss Erdgeschoß



           Anbau                                            Bestandsgebäude


Grundriss Obergeschoß





           Anbau                                            Bestandsgebäude

Grundriss Dachgeschoß



           Anbau                                            Bestandsgebäude



Grundriss Galeriegeschoß



Die Themen Barrierefreiheit und vor allem Brandschutz sind aus den bisherigen Vorgesprächen nur dann positiv in den Griff zu bekommen, wenn ein "vernünftiges" Treppenhaus mit Aufzug stirnseitig angebaut wird.
Die Kosten für den hierzu erforderlichen Anbau werden derzeit vorsichtig auf einen Betrag in Höhe von ca. 350.000,- € geschätzt. Kostenmäßig war dies in den bisherigen Schätzungen allerdings nicht enthalten.
Mit dem Wegfall von voraussichtlich 6 Stellplätzen in diesem Bereich ist zu rechnen.

Beschluss

Die Ausarbeitung der Planung wird auf der der Basis der vorgestellten Entwurfsskizze weiter geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Breitbanderschließung Altomünster; Interkommunale Zusammenarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Nach den Regularien des Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern erhöht sich bei einer interkommunalen Zusammenarbeit der Förderhöchstbetrag um 50.000,- € für jede der beteiligten Gemeinden.

Es wird vorgeschlagen, dass der Markt Altomünster mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie interkommunal zusammenarbeiten, die hierzu nötigen Planungen miteinander abstimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit dieser unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.

Mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern ist hierfür eine „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG abzuschließen:
Zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
„Kommunale Breitbandförderung Markt Altomünster und Gemeinde Hilgertshausen-Tandern“


schließen

1. der Markt Altomünster, St.-Altohof 1, 85250 Altomünster
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Anton Kerle

und

2. die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, Schrobenhauser Str. 9, 86567 Tandern
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Hans Kornprobst

folgende

Vereinbarung


§ 1
Beteiligte und Name der Arbeitsgemeinschaft


Der Markt Altomünster und die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern bilden eine Einfache Arbeitsgemeinschaft unter dem Namen „Kommunale Breitbandförderung Markt Altomünster und Gemeinde Hilgertshausen-Tandern“.



§ 2
Zweck und Aufgaben der Einfachen Arbeitsgemeinschaft


Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt den Zweck, eine Breitbandförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) zu erhalten, indem

-        die beteiligten Kommunen eine eng abgestimmte Breitbanderschließungsplanung zur Ermittlung von Synergien durchführen,

-        die beteiligten Kommunen ein oder mehrere Erschließungsgebiete gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausschreiben

-        jede an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligte Kommune in ihrer Bekanntmachung zum Auswahlverfahren auf die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Kommune verweist.

Weiter behandelt die Arbeitsgemeinschaft alle diesen Zweck betreffenden Angelegenheiten in enger Abstimmung.


§ 3
Geschäftsordnung und Geschäftsführung

Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt der Markt Altomünster. In Absprache kann ein Aufgabenwechsel auf die andere beteiligte Kommune erfolgen.

Durch die Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger von Aufgaben und Befugnissen gegenüber Dritten nicht berührt.


§ 4
Kosten

Jede beteiligte Kommune trägt die auf ihr anfallenden Kosten selbst.


§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald sie von den Beteiligten unterzeichnet worden-ist.

Die Vereinbarung tritt außer Kraft, sobald das Ende der Planungsarbeiten durch die-Beteiligten festgestellt wurde und die Maßnahmen unter § 2 abgeschlossen sind.


Altomünster, den xx.09.2016

Markt Altomünster                                                Gemeinde Hilgertshausen-Tandern


__________________                                                ___________________
     Anton Kerle                                                                     Hans Kronprobst
  1. Bürgermeister                                                                   1. Bürgermeister

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster arbeitet mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie interkommunal zusammen, stimmt die hierzu nötigen Planungen aufeinander ab und führt das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit dieser unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durch.

2.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zur Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Ortsrandsatzung Unterzeitlbach „Südlich der Hauptstraße, Flurnummer 20/8“; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Dem Markt Altomünster liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ortsrandsatzung für die Bebauung eines Wohnhauses im Bereich der Hauptstraße in Unterzeitlbach (Flurnummer 20/8, Gemarkung Oberzeitlbach) vor.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind das vorgenannte Grundstück und die benachbarten Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 20 und 16 als gemischte Baufläche dargestellt:

                                                                   Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Im Rahmen der vorgesehenen Überplanung wird hier eine Bebauung in zweiter Reihe wie auf den weiter östlichen Grundstücken ermöglicht.

Die Straßen- und leitungsgebundene Erschließung ist über das gemeindliche Grundstück Flurnummer 20/5 (= Zufahrt zum Pumpwerk) geplant.

Der Eigentümer des nächstöstlich gelegenen Grundstücks Flurnummer 16 hat derzeit kein Interesse an einer Überplanung.

Ein Ankauf des Marktes Altomünster nach den Regularien des Baulandmodells scheidet aufgrund der Eigenbedarfsregelung aus.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für das Grundstück Flurnummern 20/8 und 20 Tfl. der Gemarkung Oberzeitlbach unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, eine Ortsrandsatzung auf.

2.
Die Ortsrandsatzung erhält die Bezeichnung Ortsrandsatzung Unterzeitlbach „Südlich der Hauptstraße, Flurnummer 20/8“.

3.
Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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5. Vorübergehende Neustrukturierung bei der Freiwilligen Feuerwehr Pipinsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Bei der bereits im November 2015 erforderlichen Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Pipinsried konnten keine geeigneten Kandidaten für die Ämter des ersten und zweiten Kommandanten gefunden werden.
Trotz intensiver Suche der Verantwortlichen vor Ort hat sich die Situation in den letzten Wochen nicht verändert.

Von der Gemeindeverwaltung wurden deshalb Vertreter der FF Pipinsried und Altomünster sowie der Kreisbrandinspektion Dachau eingeladen, um gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, die den Weiterbestand der FF Pipinsried zum Inhalt hat.
In zwei Treffen (31.05.2016 und 18.07.2016) wurde als praktikabler Lösungsweg vereinbart, dass die FF Pipinsried vorübergehend (bis 31.09.2017) als Löschgruppe "Pipinsried" bei der FF Altomünster geführt wird und damit dem ersten Kommandanten der FF Altomünster untersteht. In dieser Zeit sollen geeignete Personen als neue Führungskräfte für die FF Pipinsried aufgebaut werden.

Die Feuerwehrdienstleistenden der FF Pipinsried und die Dienstgrade der FF Altomünster haben dieser Vorgehensweise uneingeschränkt zugestimmt.

Beschluss

Der geschilderten Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Überdachte Fahrradstellplätze am Bahnhof Altomünster; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2016 wurde dem Konzept zur Schaffung weiterer überdachter Fahrradabstellplätze und deren Gestaltung grundsätzlich zugestimmt.
Lageplan


Von Seiten der Verwaltung wurde zwischenzeitlich ermittelt, mit welchen Kosten bei der Errichtung von sog. Doppelstockparkern zu rechnen ist.



Schemazeichnung Doppelstockparker


Der Kostenvergleich zwischen den Doppelstockparkern und den ebenerdigen Stellplätzen schaut auf der Basis Kostenangebot (Bruttopreis) wie folgt aus:



Doppelstockparker

ebenerdige Stellplätze




Anzahl Stellplätze
60 Stück

32 Stück




Überdachung
                15.445,01 €

                         14.158,62 €




Fahrradparker
                14.873,81 €

                           2.616,81 €




Fundamentierung /Pflasterarbeiten
                20.000,00 €

                         20.000,00 €




Gesamtkosten
                50.318,82 €

                         36.775,43 €




Förderung
                22.500,00 €

                         12.000,00 €




Gemeindeanteil
                27.818,82 €

                         24.775,43 €




Kosten pro Stellplatz
                     463,65 €

                              774,23 €


Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Errichtung von Doppelstockparkern zu bevorzugen. Inwieweit diese in der Praxis auch tatsächlich angenommen, kann vorab nicht beurteilt werden.

Möglich wäre es auch
  - den Bereich 1 mit Doppelstockparkern und den Bereich 2 mit ebenerdigen Stellplätzen zu bestücken oder
  - vorerst nur den Bereich 1 mit Doppelstockparkern zu bestücken und den Bereich 2 zu einem späteren Bereich nachzurüsten.

Der Platzbedarf für die Varianten Doppelstockparker und ebenerdige Stellplätze ist in etwa gleich groß.
Zur Markterkundung wurden insgesamt vier Firmen angeschrieben, wobei lediglich zwei Angebot eingingen:


Doppelstockparker

ebenerdige Stellplätze


Orion Bausysteme GmbH        30.318,82 €        16.775,43 €        

Lawrenz Ausbau GmbH        32.802,35 €        18.259,36 €

Beschluss

Der Auftrag in der Ausführung der Doppelstockparker für die Bereiche 1 und 2 wird an die Firma Orion Bausystem GmbH zum Angebotspreis von 30.318,82 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister berichtet über die vorgesehene Durchführung der Bürgerversammlung im November 2016.

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die
-        die aktuelle und zum 01.01.2017 prognostizierte Belegung der Kindertagesstätten im Markt Altomünster
-        Leistungsfähigkeit des gemeindlichen WLANs

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.07.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen auf gastweisen Schulbesuch

Die Bescheide zur Ablehnung des gastweisen Schulbesuchs werden aufrecht erhalten und dem Landratsamt Dachau zur Entscheidung vorgelegt.

TOP 2
Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4: Vergabe von Fachplanungsleistungen

Die Büros wer den wie vorgeschlagen beauftragt.

TOP 3
Erwerb des Grundstücks Flurnummer 1759 der Gemarkung Altomünster

Das Grundstück Fl.Nr. 1759, Gemarkung Altomünster mit einer Größe von 6.674 m² wird zum Preis von 5,00 € von Herrn Herbert Gschwendtner erworben.

Datenstand vom 30.09.2016 11:14 Uhr