Datum: 21.02.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung von Abwasserkanälen; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
2 Ortsverbindungsstraße (Altomünster-) Stumpfenbach-Deutenhofen (-Kleinberghofen); Aufhebung des Beschlusses vom 23.02.2016
3 Einbau einer Heizungsanlage in das Dorfgemeinschaftshaus Thalhausen; Zuschussantrag des Bürgervereins Thalhausen
4 Sanierung des katholischen Pfarrheims St. Dionysius in Pipinsried; Zuschussantrag der Pfarrei
5 Bildung von Stimmbezirken bei allgemeinen Wahlen
6 Förderung der Elektromobilität; Errichtung einer Ladesäule

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Sanierung von Abwasserkanälen; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Mit dem Abschluss der Kanalarbeiten an den nördlichen Ortsteilen ist das Abwasserentsorgungskonzept des Marktes Altomünster baulich und größten Teils auch abrechnungstechnisch abgeschlossen.

Als nächste große Aufgabe im Abwassersektor steht die Ausarbeitung eines gemeindeweiten Konzepts für die Sanierung der bestehenden Abwasserleitungen einschließlich Schächte und dessen Umsetzung (über mehrere Jahre) an.

Die Verantwortlichkeit bei den Abwasserleitungen teilen sich der Markt Altomünster und der jeweilige Grundstückseigentümer.

Während der Markt Altomünster für die öffentlichen Kanäle (= i.d.R. die Leitungen im öffentlichen Straßengrund) und die Grundstücksanschlüsse bis einschließlich des Kontrollschachts bzw. Abwassersammelschachts zuständig ist, obliegt dem Grundstückseigentümer die Sorge für die Grundstücksentwässerungsanlage.

Ein Schaubild soll diese Aufteilung verdeutlichen:















                    
                      Verantwortungsbereich        Verantwortungsbereich
                      Grundstückseigentümer            Markt Altomünster


       Grundstücksentwässerungsanlage

       Grundstücksanschluss

       öffentlicher Kanäle (Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal)

       Kontrollschacht bzw. Abwassersammelschacht



Die einzelnen Schritte dazu können wie folgt beschrieben werden:

1. Vermessungstechnische Erfassung der Abwasserleitungen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich
Die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (einschließlich deren Schächte) und die Grundstücksanschlüsse einschließlich der Kontroll- bzw. Abwassersammelschächte auf den privaten Grundstücken sind als Bestand planerisch darzustellen, um den Gesamtumfang belastbar festlegen zu können. Die vorhandenen Unterlagen sind jedoch nur rudimentär vorhanden, da viele Hauptkanäle in den 1960er-Jahren und in den Folgejahren errichtet wurden und schon der Bestand allein aufgrund damals fehlender technischer Möglichkeiten insbesondere höhenlagemäßig nicht bekannt ist. Daten zu den Grundstücksanschlüssen aus dieser Zeit fehlen gänzlich, da diese oftmals von den Grundstückseigentümern selbst (und aus heutiger Sicht mangelhaft) ausgeführt wurden.

In den letzten Jahren wurden als erster Schritt bereits und aus Kostengründen ausschließlich die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (einschließlich deren Schächte) lagetechnisch nacherfasst.


2.        Befahren der Abwasserleitungen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich und Inspektion der Schächte

Die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (einschließlich deren Schächte) und die Grundstücksanschlüsse sind mit entsprechenden Kameras zu befahren bzw. zu inspizieren, um den baulichen Zustand zu ermitteln.
In den letzten Jahren wurden als erster Schritt bereits und aus Kostengründen ausschließlich die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit Kameras befahren.

Um unter Berücksichtigung der vorhandenen Daten eine vollständige Bestandsübersicht zu erhalten wird vorgeschlagen wie folgt zu verfahren:

Anlagen ohne Befahrung oder mit einer vorliegender Befahrung vor dem 31.12.2006:
               Befahren der Hauptkanäle und Hausanschlüsse
               Inspektion aller Schächte
Anlagen mit einer vorliegender Befahrung nach dem 01.01.2007 und vor dem 31.12.2016:
               Befahren der Hausanschlüsse
               Inspektion aller Schächte

Die vorgeschlagenen Zeitintervalle bemessen sich nach der gesetzlich verankerten 10-Jahres-Frist für die Befahrung von Kanälen in der Eigenüberwachungsverordnung.





3.        Feststellen des hydraulischen Ist-Zustandes

Um feststellen zu können, ob diese Leitungen mit ihrem Durchmesser und dem möglicherweise vergangenheitlich durch zusätzlich angeschlossene Wohngebäude gestiegenen Abwasseranfall überhaupt noch in der Lage sind, das ihnen "zugeordnete" Abwasser schadlos für die umgebende Bebauung abzuleiten, findet anschließend eine sog. hydraulische Überrechnung der Hauptkanäle statt.

In den letzten Jahren wurden hydraulische Überrechnungen nur im Zusammenhang mit dem Anschluss von zusätzlichen Wohngebäuden infolge von Baugebietsausweisungen durchgeführt.


4.        Ausarbeiten eines Sanierungskonzeptes

Die Ergebnisse aus der baulichen und hydraulischen Bestandsaufnahme fließen in ein gemeindeweites Abwassersanierungskonzept ein. Dies sieht vor, dass zum einen Maßnahmen für zusammenhängende Gebiete und zum anderen Einzelmaßnahmen wie Robotersanierungen, Kopflöcher und Renovierungen kleinerer Abschnitte vorgeschlagen werden.
Das Sanierungskonzept wird mit einem Zeitplan und den erforderlichen Haushaltsansätzen versehen.

In den letzten Jahren wurden Sanierungen am Kanal insbesondere dann durchgeführt, wenn der Neubau einer bestehende Straße vorgesehen war (z.B. Ortsdurchfahrt Pipinsried) oder ein Kanal tatsächlich zusammengebrochen (z.B. Am Klosterweiher) ist.

Um diese Thematik nachhaltig und vor allem wirtschaftlich angehen zu können, ist es erforderlich ein gemeindeweites Konzept für die Sanierung der bestehenden Abwasserleitungen einschließlich Schächte im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich auszuarbeiten.


5.        Umsetzung des Sanierungskonzeptes

Für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes sind aus heutiger Sicht mehrere Jahre zu veranschlagen.


Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die vorbeschriebenen Schritte zeitlich wie folgt einzutakten:

2017/2018                Vermessungstechnische Erfassung der Abwasserleitungen
                       Befahren der Abwasserleitungen
                       Inspektion der Schächte
                       Auswertung der Befahrungsergebnisse
                       Hydraulische Überrechnung
                       Ausarbeiten eines Sanierungskonzeptes

3. Quartal 2018        Beschlussfassung zum Sanierungskonzept

2019 ff                Umsetzung des Sanierungskonzeptes


Die vorgenannten Maßnahmen erfordern in den Jahren 2017/2018 finanzielle Mittel in Höhe von ca. 460.000,- €.



Es besteht die Möglichkeit für die Kamerabefahrungen und evtl. auch für die Umsetzung des Sanierungskonzepts eine staatliche Förderung zu erhalten. Entsprechende Vorarbeiten werden derzeit durchgeführt.


Exkurs zu den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen

Unter eine Grundstücksentwässerungsanlage fallen alle Einrichtungen - insbesondere Leitungen - eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Kontrollschacht (bei einer Entwässerung über Freispiegelkanälen)  bzw. Abwassersammelschacht (bei einer Druckentwässerung). Ist entgegen der gemeindlichen Entwässerungssatzung kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze des privaten Grundstücks zum öffentlichen Straßengrund.
Der Grundstückseigentümer ist verantwortlich für seine individuelle und von ihm errichtete Grundstücksentwässerungsanlage.

Die Grundstückseigentümer werden/wurden durch ein dem Schmutzwassergebührenbescheid  für das Jahr 2016 beiliegendes Informationsschreiben, über ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Diese ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der Entwässerungssatzung herzustellen, zu betreiben und instand zu halten. Sie ist durch regelmäßige Inspektion auf einwandfreie Funktion und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in betriebsbereiten und betriebssicherem Zustand zu halten.

Eine bestehende Grundstücksentwässerungsanlage, für die bislang keine nachweisbare Prüfung stattgefunden hat, ist bis 31.12.2020 erstmals eigenverantwortlich vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen zu lassen.

Letztendlich durchlaufen die Grundstückseigentümer das gleiche Programm (i.d.R. jedoch ohne hydraulische Berechnung) für ihren Bereich wie der Markt Altomünster für die seine Hauptkanäle und Grundstücksanschlüsse. Um hier mögliche Synergien zu erzeugen, werden die Grundstückseigentümer vom Markt informiert, wenn im betreffenden Gemeindeteil eine vom Markt beauftragte Kamerabefahrungen der öffentlichen Kanäle und/oder Grundstücksanschlüsse durchgeführt wird.

Beschluss

1.        Für das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster wird ein Abwassersanierungskonzept ausgearbeitet.

2.        Dem vorgestellten Zeitplan wird grundsätzlich zugestimmt.

3.        Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushalten 2017 und 2018 bereitgestellt.

4.        Die Leistungen der Kanalbefahrung und Schachtinspektion werden entsprechend ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Ortsverbindungsstraße (Altomünster-) Stumpfenbach-Deutenhofen (-Kleinberghofen); Aufhebung des Beschlusses vom 23.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderats vom 23.02.2016 wurde u.a. der nachstehende Beschluss gefasst:

Für die Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - Deutenhofen wird keine Tonnagenbegrenzung auf 7,5 t mit Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ angeordnet.

[...]

       Es haben abgestimmt mit JA                  9
       Es haben abgestimmt mit NEIN        11


Die Polizeiinspektion Dachau hat mit Schreiben vom 11.03.2016 mitgeteilt und in einer Ortsbesichtigung mit Bürgern aus Deutenhofen und Vertretern des Gemeinderates erörtert, dass eine Anordnung der Tonnagenbeschränkung auf der vorgenannten Straße nicht rechtmäßig ist.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen diesen Beschluss ersatzlos aufzuheben.

Beschluss

Der Beschluss vom 23.02.2016 zur Anordnung einer Tonnagenbegrenzung (auf 7,5 to) auf der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - Deutenhofen wird ersatzlos aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

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3. Einbau einer Heizungsanlage in das Dorfgemeinschaftshaus Thalhausen; Zuschussantrag des Bürgervereins Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Bürgerhaus Thalhausen wurde seit der Inbetriebnahme im Jahr 2006 im Bereich des Saals mit einer provisorischen Baustellenheizung - aufgestellt unter dem Vordach im Osten des Gebäudes - beheizt.

Diese Heizgerät ist nach Angabe des Bürgervereins irreparabel defekt und muss durch eine neue, "richtige" Erstinstallation eines Heizautomaten (, der in der Funktionsweise dem bisherigen Gerät entspricht, jedoch jetzt innerhalb des Gebäudes) ersetzt werden.

Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung von Vereinsmitgliedern) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 7.000,- € geschätzt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":
       7.000,- € x 20% = 1.400,- €                Maximalförderbetrag: 1.600,- €

Beschluss

1.        Die vorgestellte Investition wird als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.

2.        Es ist förderunschädlich, dass nach Rücksprache mit dem Ersten Bürgermeister aufgrund der kalten Jahreszeit der Heizautomat bereits bestellt wurde.

3.        Die Bürgerverein Thalhausen erhält für den Einbau einer Heizungsanlage in das Dorfgemeinschaftshaus Thalhausen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.6 00,- €.

4.        Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Sanierung des katholischen Pfarrheims St. Dionysius in Pipinsried; Zuschussantrag der Pfarrei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Pfarrei St. Dionysius hat mit Schreiben vom 30.01.2017 eine Förderung der Dachsanierung am Pfarrheim Pipinsried durch den Markt Altomünster beantragt. Diese beinhaltet insbesondere das Aufbringen einer Dachschalung, die Erneuerung der Dacheindeckung und die Instandsetzung der Außenfassade,

Die Durchführung der Maßnahmen ist für das Jahr 2017 vorgesehen.

Die Kostenschätzung der Diözese Augsburg geht von zuschussfähigen Kosten in Höhe von 115.000,- € aus.

Da im nördlichen Teil des Pfarrheim die Leichenhalle des Marktes Altomünster untergebracht ist, hat der Markt Altomünster 8 % der Kosten zu tragen (= 9.200,- €). An den verbleibenden Kosten wird sich die Diözese mit einem Betrag in Höhe von ca. 69.000,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 37.000,- € verbleibt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten (Kirchen in Oberzeitlbach und Pipinsried sowie evangelisches Gemeindezentrum Altomünster) sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.



Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       37.000,- € x 20% = 7.400,- €                Maximalförderbetrag: 8.100,- €

Beschluss

Die Pfarrei St. Dionysius erhält für die vorbeschriebene Sanierung des Pfarrheims Pipinsried eine Förderung vom Markt Altomünster in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 8.100,- €.
Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Bildung von Stimmbezirken bei allgemeinen Wahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In den nächsten 10 Jahren (ausgenommen 2022) stehen jährlich wieder allgemeine Wahlen auf Kommunal-, Bezirks-, Landes-, Bundes- und Europaebene an:

24.09.2017        Bundestagswahl        (1 Stimmzettel für je 1 Erst- und Zweitstimme)
Herbst 2018        Bezirkstag und Landtag        (4 Stimmzettel für je 1 Erst- und Zweitstimme)
Frühjahr 2019        Europawahl        (1 Stimmzettel für 1 Zweitstimme)
Frühjahr 2020        Kommunalwahl        (je 1 Stimmzettel für BGM, Landrat, GR,  Kreistag)
Herbst 2021        Bundestagswahl
Herbst 2023        Bezirkstag und Landtag
Frühjahr 2024        Europawahl
Herbst 2025        Bundestagswahl
Frühjahr 2026        Kommunalwahl


Der Markt Altomünster bildet die Stimmbezirke (= abgegrenzte Abstimmungsgebiet innerhalb des Wahlkreises) und bestimmt für jeden Stimmbezirk einen Wahlvorstand, der aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter und vergangenheitlich zwei Beisitzer besteht.

Aus Gründen des Wahlgeheimnisses soll ein Stimmbezirk nicht weniger als 120 Wahlberechtigte umfassen; es sind jedoch die zu erwartende Wahlbeteiligung und der Briefwähleranteil zu berücksichtigen.

Bislang ist das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster in folgende 13 Stimmbezirke eingeteilt:

       Altomünster I - IV
       Oberzeitlbach
       Randelsried
       Kiemertshofen
       Hohenzell
       Pipinsried
       Wollomoos
       Thalhausen
       Stumpfenbach
       Unterzeitlbach



Aus der nachstehenden Grafik ist zu entnehmen, dass der Anzahl der Briefwähler bei den letzten Wahlen kontinuierlich angestiegen ist.


Eine Weiterführung dieses Trends in der Zukunft wird erwartet.

Die "Auslastung" der einzelnen Stimmbezirke kann der Anlage 1 entnommen werden.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bislang 13 Stimmbezirke im Gemeindebereich des Marktes Altomünster auf neu 4 Stimmbezirke zu reduzieren:

Altbezeichnung                Neubezeichnung                Wahlberechtigte                                        
Altomünster 1 + 3                Altomünster-Süd                1600 WB
Stumpfenbach
                                                               Wahllokal: BRK SeniorenWohnen

Altomünster 2 + 4                Altomünster-Nord                1850 WB        
Pipinsried
                                                               Wahllokal: Kindergarten Kleine Strolche

Oberzeitlbach                        Zeitlbachtal                        1400 WB
Unterzeitlbach                                        
Hohenzell                
Kiemertshofen
                                                               Wahllokal: Kindergarten Oberzeitlbach

Randelsried                        Weilachtal                        1100 WB        
Wollomoos                
Thalhausen

                                                               Wahllokal: Kindergarten Wollomoos

Alle Wahllokal sind barrierefrei erreichbar.

Beschluss

Der Neueinteilung der Stimmbezirke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

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6. Förderung der Elektromobilität; Errichtung einer Ladesäule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Um die Elektromobilität in Deutschland weiter voranzubringen, ist es erforderlich eine entsprechende Ladeinfrastruktur aufzubauen.

Von Seiten des Netzbetreibers Bayernwerk wird angeboten, (z.B.) eine Normalladesäule mit zwei Ladepunkten aufstellen zu lassen. Mit dieser Säule können zwei Fahrzeuge mit bis zu 22 kw geladen werden.

Die Investitionskosten belaufen sich auf einmalig ca. 6.000,- €. Für die nach den Förderrichtlinien vorgeschriebene Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren sind insgesamt ca. 4.300,- € (59,- € pro Monat) zu veranschlagen.

Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur wird derzeit von der Bundesregierung mit 40% gefördert. Dies ist in den vorgenannten Kosten bereits berücksichtigt.

Als zentraler Aufstellort wird von Seiten der Verwaltung der Parkplatz in der Ortsmitte vorgeschlagen.

Beschluss 1

1. Der Aufstellung einer Normalladesäule mit zwei Ladepunkten wird grundsätzlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Die Ladesäule wird im Zentrum von Altomünster (alternativ am Bahnhof) aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Beschluss 3

3.        Die Ladesäule wird im Parkplatz Ortsmitte (alternativ am Parkplatz Hechthof) aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Datenstand vom 07.03.2017 08:18 Uhr