Datum: 28.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster; Weiterführen des Förderverfahrens nach der Gigabit-Richtlinie 2.0
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Für das Projekt „Restausbau Altomünster“ mit einem Gesamtvolumen von 3.960.000,- € liegt ein Förderbescheid im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes mit einem Fördervolumen von 1.980.000,- € vor.
Erst nach Durchführung des Auswahlverfahrens ist möglich einen Förderantrag an den Freistaat Bayern als Kofinanzierer zu stellen, um auf eine Förderquote von insgesamt 90% zu kommen.
Der verbleibende Betrag in Höhe von ca. 396.000,- € verbleibt als Eigenanteil beim Markt Altomünster.
Geplanter zeitlicher Ablauf:
Januar 2025 Entscheidung des Gemeinderats zur Fortführung des Verfahrens und Bereitstellung der finanziellen Mittel
Februar 2025 Beauftragung Dienstleister und Rechtsberatung für Verfahrensbegleitung
Juni 2025 Start Auswahlverfahren
Oktober 2025 Ergebnis Auswahlverfahren
Entscheidung des Gemeinderats über die Vergabe
Evtl. Anpassen des Förderbescheids vom Bund an das Vergabeergebnis
Frühjahr 2026 Vorliegen des endgültigen Förderbescheids vom Bund
Sommer 2026 Vorliegen des Förderbescheids vom Land
Abschließen eines Vertrags mit ausgewählter Firma
Baubeginn (max. 18 Monate nach Erstbescheid)
Sommer 2028 Abschluss der Maßnahme
Geplanter finanzieller Ablauf:
2025 Dienstleister und Rechtsberatung für Verfahrensbegleitung
Ausgaben 15.000,- € Förderung 15.000,- €
2026 Ausführung der Maßnahme
Ausgaben 500.000,- € Förderung 450.000,- €
2027 Ausführung der Maßnahme
Ausgaben 2.500.000,- € Förderung 2.250.000,- €
2028 Ausführung der Maßnahme
Ausgaben 1.000.000,- € Förderung 900.000,- €
Es wird aktuell von einer Zwischenfinanzierung in den Jahren 2026 und 2027 von 4 Wochen und im Jahr 2028 von drei Monaten ausgegangen. Die Belastung des gemeindlichen Haushalts ist damit überschaubar.
Beschluss
- Das Förderverfahren wird fortgesetzt.
- Die finanziellen Mittel werden entsprechend bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Förderung von Maßnahmen an kirchlichen Objekten; Neuausrichtung der Förderpraxis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Die örtlichen Kirchenstiftungen stellten in den letzten Jahren als Eigentümer der kirchlichen Liegenschaften regelmäßig Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Markt Altomünster.
Auffällig oft beteiligt sich das Ordinariat als „übergeordnete Instanz“ der örtlichen Kirchenstiftungen finanziell nicht an den beim Markt beantragten Maßnahmen.
In Anbetracht der knapper werdenden Finanzen auf gemeindlicher Ebene, wird vorgeschlagen von der pauschalen Förderung in Höhe von 20% abzusehen und die Förderpraxis neu auszurichten:
Fördergegenstand
- Gefördert werden Maßnahmen
- an ortsbildprägenden Gebäuden
- Maßnahmen an Außenfassaden
Nicht gefördert werden Maßnahmen
- an Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenständen
- an Innenfassaden
- im Zusammenhang mit der Verbesserung der statischen Gegebenheiten
Förderquote:
- 10% der förderfähigen Kosten, wenn das Ordinariat mit fördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,- € je förderfähiger Maßnahme.
- 5% der förderfähigen Kosten, wenn das Ordinariat nicht mitfördert. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000,- € je förderfähiger Maßnahme.
Die Neuausrichtung der Förderpraxis betrifft alle Anträge, die nach dem 28.01.2025 eingehen.
Weiterhin ist - wie bisher - zu beachten:
- Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Markt Altomünster über den Antrag auf eine mögliche Förderung entschieden hat.
- Die förderfähigen Kosten richten sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil des Antragstellers und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien (inkl. Mehrwertsteuer) unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
- Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
- Die Abrechnungsunterlagen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Beschluss
Die Förderpraxis wird - wie oben beschrieben - neu ausgerichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Erneuerung der Windanlage bei der Orgel in der katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach; Zuschussantrag des Pfarrverbands Altomünster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Pfarrverband Altomünster hat mit Schreiben vom 11.11.2024 eine Förderung für die Erneuerung der Windanlage der Orgel in der katholische Kirche Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach durch den Markt Altomünster beantragt.
Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 10.472,- € aus.
An den Kosten wird sich die Erzdiözese München-Freising mit einem Betrag in Höhe von 0,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 10.472,- € verbleibt.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgende Förderung:
10.472,- € x 20% = 2.094,40 € Maximalförderbetrag: 2.100,- €
Der Antrag ist im Ratsinformationssystem abrufbar.
Beschluss
1. Der Pfarrverband Altomünster erhält vom Markt Altomünster für die vorbeschriebene Maßnahme eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 2.100,- €.
2. Die Mittel werden im Haushalt 2025 ff bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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4. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister informiert
- zur aktuell erwartenden Einnahmesituation bei der Grundsteuer:
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Schätzung 22.10.2024
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Sollstellung Januar 2025
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Grundsteuer A
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157.000 €
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139.816 €
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Grundsteuer B
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904.000 €
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909.626 €
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- über die Verwendung des Siegels GigabitRegionBayern.
über die Durchführung des Kanalbaus in Unterzeitlbach im Jahr 2025.
Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über
- die Aufstockung eines Gebäudeteils an der Grund- und Mittelschule, um Plätze für die Ganztagsbetreuung zu schaffen.
- die Inbetriebnahme der Radlbox am Bahnhof.
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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Lagerhalle am Bahnhof (ehemals BayWa); Vermietung
Das ehemalige BaWa Gelände wird an die KÖLBL Systems GmbH verpachtet.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschlie-ßen.
TOP 2 Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach; Vergabe der Maßnahme
Der Auftrag wird a die Firma Seel, Berg im Gau, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 2.646.884,11 € erteilt.
Datenstand vom 04.02.2025 06:55 Uhr