Datum: 25.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“.; Änderungsbeschluss zu dem Beschluss vom 23.07.2024
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024 wurden die Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen
- auf dem Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 6,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 50,59 „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“
auf dem Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 0,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 51,49 „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“
auf dem Grundstück Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 9,00 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 48,52 „nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“
auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach mit einer Größe von ca. 4,3 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,41 „südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“,
für die jeweils ein positiver Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorliegt, in das Verfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ zusammengefasst.
Unter der Prämisse des Abschlusses einer Kostenübernahmevereinbarung für die Planungskosten sollte das jeweilige Bebauungsplan- bzw. Flächennutzungsplanverfahren weitergeführt werden.
Von den Betreibern der geplanten Anlagen „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“, „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und „nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben.
Es wird vorgeschlagen,
- die Verfahren, für die keine unterzeichnete Kostenübernahmevereinbarung vorliegt, nicht weiter zu führen und den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes abzuändern sowie die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung eines Bebauungsplanes aufzuheben und
- das verbleibende Verfahren „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“ in einem eigenem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans weiterzuführen.
Flächennutzungsplanausschnitt „nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld“
Flächennutzungsplanausschnitt „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“
Flächennutzungsplanausschnitt „nordöstlich von Deutenhofen“
Flächennutzungsplanausschnitt „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“
Übersichtslageplanübersicht zu den vorgenannten Verfahren
Beschluss
- Der Beschluss vom 23.07.2024 zur Änderung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung wird für den Teilbereich der Bebauungspläne
- Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ auf der Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach,
- Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ auf der Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und
- Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ auf der Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach
aufgehoben.
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bebauungspläne Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung und Deutenhofen Nr. 3 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand"; Aufhebung der Absichtsbeschlüsse und Aufstellungsbeschlüsse
Gremium
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Für die Flächen nordwestlich von Deutenhofen auf der Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und nordöstlich von Deutenhofen auf der Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach wurden in der Sitzung vom 22.02.2022 Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen behandelt und jeweils ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung jeweils eines Bebauungsplanes gefasst.
Am 27.09.2022 folgte der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“.
Von den jeweiligen Antragstellern wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben bzw. auf Nachfrage äußerte dieser kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung.
Für die Fläche Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ beträgt die Ackerzahl 51,49 und für die Fläche Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“ beträgt diese 48,52.
Nach dem Kriterienkatalog zum Stand des Absichtsbeschlusses wurde die Ackerzahl als nicht zu hoch eingeschätzt wurde.
Inzwischen wurde der Kriterienkatalog durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 27.06.2024 überarbeitet und die maximale Ackerzahl auf 48,0 angepasst. Nach diesem überarbeiteten Kriterienkatalog wird diese Fläche zukünftig nicht mehr als geeignet angesehen.
Lageplanausschnitt – Deutenhofen Nr. 2
Lageplanausschnitt – Deutenhofen Nr. 3
Beschluss
Die Absichtsbeschlüsse vom 22.02.2022 sowie die Aufstellungsbeschlüsse vom 27.09.2022 für die Bebauungspläne
- Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und
Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“
werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld"; Aufhebung des Absichtsbeschlusses und Aufstellungsbeschlusses
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sach- und Rechtslage
Für eine Fläche nordöstlich von Stumpfenbach auf der Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach wurde in der Sitzung vom 27.09.2022 ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage behandelt und ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.
Am 23.07.2024 folgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“.
Vom Antragsteller wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben.
Die betroffene Fläche hat eine Ackerzahl von 50,59, die nach dem Kriterienkatalog zum Stand des Absichtsbeschlusses als nicht zu hoch eingeschätzt wurde. Inzwischen wurde der Kriterienkatalog durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 27.06.2024 überarbeitet und die maximale Ackerzahl auf 48,0 angepasst. Nach diesem überarbeiteten Kriterienkatalog wird diese Fläche zukünftig nicht mehr als geeignet angesehen.
Lageplanausschnitt
Beschluss
Der Absichtsbeschluss vom 27.09.2022 sowie der Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2024 für den Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Generalüberholung des BHKWs an der Kläranlage Altomünster; Vergabe der Maßnahme
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Auf dem Gelände der Kläranlage Altomünster ist seit ca. 11 Jahren und ca. 37.000 Betriebsstunden ein BHKW der Firma Edel Energietechnik GmbH aus Kißlegg mit einer Leistung von 50 kw elektrisch bzw. 80 kw thermisch im Einsatz).
Das BHKW verbrennt das in der Anlage anfallenden Klärgas. Die dabei entstehende Wärme wird überwiegend dazu genutzt den Klärschamm auf eine Temperatur zu bringen, die den Bakterien ein optimales Betriebsklima ermöglicht. Der erzeugte Strom wird in den verschiedenen Aggregaten auf der Anlage verbraucht.
Aufgrund von vermehrt auftretenden Störungen im Jahr 2024 wurde eine Zustandsüberprüfung durch einen unabhängigen Dritten beauftragt, um den Zustand der wesentlichen Bestandteile und deren Funktion herauszuarbeiten, eine Ölanalyse durchzuführen und die Leistungsdaten (Strom/ Wärme) bei unterschiedlichen Lastzuständen (100%, 80%, 60%) bei Faulgasbetrieb und bei Erdgasbetrieb über jeweils 15 Minuten zu überprüfen.
Dieser Auftrag ging an die Firma Otte BHKW Technik GmbH aus Wendlingen zum Angebotspreis von ca. 2.200,- €.
Der Prüfbericht vom Januar 2025 lässt sich wie folgt zusammenfassen
- Der Zustand des BHKW wird als gut bewertet.
Es wurden einige Verschleißerscheinungen festgestellt, die entsprechend den Betriebsstunden typisch sind.
Die Zündkerzen sollten zeitnah gewechselt werden.
Aufgrund der starken Verschmutzung des Abgaswärmetauchers ist das BHKW hinsichtlich der elektrischen Leistung und damit auch für den Einsatz von Erdgas aktuell begrenzt. Eine chemische Reinigung des Abgaswärmetauschers wird empfohlen.
Um Schäden am Generator zu vermeiden, sollte dieser instandgesetzt und überprüft werden.
Außerdem sollte auch eine Teilüberholung des Motors durchgeführt werden.
Von Ingenieursseite wird empfohlen die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen (weitestgehend vor Ort) durchführen zu lassen und so das vorhandene Aggregate für einen Zeitraum von weiteren etwa 10 Jahren bzw. 30.000 Betriebsstunden zu nutzen. Eine Neuanschaffung eines BHKWs lässt sich unter Berücksichtigung des vorliegenden Berichtes nicht rechtfertigen.
Es kann vorab mit einer Umbauzeit von 3 Wochen gerechnet werden. In dieser Zeit ist die Kläranlage Altomünster ohne BHKW zu betreiben. Das entstehende Klärgas wird abgefackelt.
Für die o.g. Sanierungsmaßnahmen liegen Angebote von den Firmen Edel Energietechnik GmbH und Otte BHKW Technik eingeholt.
Das Angebot der Firma Edel Energietechnik GmbH vom 04.06.2024 beinhaltet eine umfangreiche Motorüberholung. Sämtlich notwendigen Ersatzteile wurden im Angebot berücksichtigt. Eine chemische Reinigung des stark verschmutzen Wärmetauschers (u.a. ursächlich für eine reduzierte elektrische Leistung des BHKWs) wurde nicht angeboten.
Das Angebot beläuft sich auf 38.386,25 €.
Das Angebot der Fa. Otte BHKW Technik vom 28.01.2025 beinhaltet die Generalüberholung des BHKWs (Motor und Generator) sowie den Austausch sämtlicher im Zuge der Zustandsüberprüfung festgestellter Verschleißteile. Die chemische Reinigung des Wärmetauschers wurde berücksichtigt. Das Angebot beläuft sich auf 42.616,36 € (inkl. chemischen Reinigung des Wärmetauschers für 4.871,32 €).
Um die beiden Angebote vergleichen zu können wurde die chemische Reinigung des Wärmetauschers aus dem Angebot der Fa. Otte BHKW Technik herausgerechnet. Es ergibt sich eine angepasste Summe von 37.745,04 €. Die Prüfung der beiden Angebote ergibt somit, dass das Angebot der Fa. Otte BHKW Technik das wirtschaftlichere ist.
Es wird empfohlen die Fa. Otte BHKW Technik mit der Generalüberholung des BHKWs (inkl. chemischer Reinigung des Wärmetauschers) zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 42.616,36 € zu beauftragen.
Vom Mitglied des Gemeinderates Josef Riedlberger wird vorgeschlagen, noch bei der Firma Hagl aus Geisenfeld um ein Angebot für die Generalsanierung anzufragen.
Die Vergabe der Generalsanierung an eine namentlich genannte Firma kann deshalb in der Sitzung nicht erfolgen. Um dieses Thema zeitnah auf den Weg zu bringen, wird vorgeschlagen den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Generalüberholung des BHKWs (inkl. chemischer Reinigung des Wärmetauschers) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Einführung von Essens- und Getränkegutscheinen auf dem Marktfest für Senioren; Antrag des Gemeinderatsmitglied Maria Buchberger
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Auf den beiliegenden Antrag des Gemeinderatsmitglieds Maria Buchberger vom 08.12.2024 wird verwiesen:
Zum Stand 12.12.2024 liegen folgende Daten vor.
- alle Personen ab 65 Jahre 1.783
alle Personen ab 70 Jahre 1.278
alle Personen ab 75 Jahre 898
Der Gutschein kann z.B. ein halbes Hendl und einen halben Liter Getränk beinhalten.
Das Mitglied des Gemeinderats Susanne Köhler stellt den Antrag, auch an Kinder bis 18 Jahren noch in der Höhe festzulegenden Gutscheine zu verteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Bei folgenden Annahmen
ergeben sich Ausgaben in Höhe von ca. 11.000,- €.
Bei folgenden Annahmen
- Personen ab 65 Jahre bis 80 Jahre (= 1254 Personen)
Anwesensheitsquote 50%
Gutscheinwert 15,- € (abzgl. eines vom Wirt getragenen Rabatts von 3,50 € je Gutschein)
ergeben sich Ausgaben in Höhe von ca. 7.200,- €.
Eine Gegenfinanzierung über verschiedene Spenden in Höhe von 3.200,- € liegt vor.
Beschluss 1
- Der Einführung von Gutscheinen für Senioren auf dem Marktfest 2025 wird grundsätzlich zugestimmt.
- Gutscheine erhalten Personen, die zum Zeitpunkt des Marktfestes das 70. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Gutschein beinhaltet ein halbes Hendl und einen ½ Liter Getränk.
- Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt nur an anwesende Personen.
- Ein persönliches Anschreiben an den betroffenen Personenkreis erfolgt nicht. Die Einladung erfolgt über das Gemeindemitteilungsblatt.
- Nach der Veranstaltung erfolgt ein Monitoring.
(Anmerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Beschluss 2
- Kinder bis 18 Jahren erhalten noch in der Höhe festzulegenden Gutscheine.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19
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6. Vergabe von Straßenbezeichnungen für neue Baugebiete; Information
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.02.2025
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Die Baugebiete Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“, Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“, Randelsried Nr. 3 „Nördlicher Bereich der Schiltberger Straße“ und Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ werden in Kürze straßentechnisch erschlossen und benötigen aufgrund ihrer Größe eigene Straßenbezeichnungen.
Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“
Folgende Vorschläge für eine neue Straßenbezeichnung liegen bereits vor:
- Professor-Gaudnek-Straße bzw. Gaudnekstraße
St.-Katharina-Straße oder St.-Katharinen-Straße (Tochter der Hl. Birgitta)
Benediktinerstraße
Anna-Hutter-Straße bzw. Hutterstraße (1. gewählte Äbtissin vom Kloster Altomünster, aus Nördlingen)
Hiblerstraße (Äbtissin Generosa Hibler, letzte Äbtissin des Klosters Altomünster, aus Straubing)
Jakob-Rauch-Straße (die Stuckarbeit der Pfarr- und Klosterkirche St. Alto und Birgitta sind sein bedeutendstes Werk)
- Balthasar-Trischberger-Straße bzw. Trischbergerstraße (Baumeister der Klosterkirche Altomünster 1766- 1773, nach dem Tode von Johann Michael Fischer)
- Georg-Britting-Straße bzw. Brittingstraße (vergessener Dichter, verfasste u.a. die Kurzgeschichte „Der Major“, diese Geschichte spielt in Altomünster in den 1920er Jahren; auf dem Friedhof steht der Grabstein des besagten Major Schutz)
- Bezeichnung nach einem ehemaligen ersten Bürgermeister (Bürgermeister Wolfgang Graf (1948-50), Bürgermeister Xaver Maurer (1923-29), Bürgermeister Kaspar Wildgruber (1919-1923), Bürgermeister Johann Rößler (1912-19 und 1930-35))
Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“
Von Seiten der Verwaltung werden folgende Vorschläge eingebracht:
- Für die Parzelle 2 (mit Zufahrt von der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße) wird aufgrund der alten Römerstraße als historische Verbindung von Augsburg und Wels die Straßenbezeichnung Wels(er)straße oder Altstraße oder nach einer Flurbezeichnung östlich vom Baugebiet Grundstraße vorgeschlagen.
- Für die neue Straße im Baugebiet wird nach einer Flurbezeichnung östlich bzw. südlich vom Baugebiet die Straßenbezeichnung Grundstraße bzw. Langäcker oder der Name eines ehemaligen ersten (Orts-)Bürgermeister vorgeschlagen.
Baugebiet Randelsried Nr. 3 „Nördlicher Bereich der Schiltberger Straße“
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für die neue Straße A keine neue Straßenbezeichnung zu vergeben, sondern die vorhandene Bezeichnung Sonnenhang zu verwenden.
Baugebiet Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße
Für die neue Straße im Baugebiet wird von Seiten der Verwaltung nach einer Flurbezeichnung westlich vom Baugebiet die Straßenbezeichnung (Am) Weinberg oder der Name eines ehemaligen ersten (Orts-)Bürgermeister vorgeschlagen.
Für die südlichen Grundstücke wird eine eigene Straßenbezeichnung benötigt, da diese Grundstücke nicht über die neue Straße im Bebauungsplanungsbeiet erschlossen werden. Die Bezeichnung Weilachstraße kann für diese Grundstück nicht mehr verwendet werden, da für eine schnelle Auffindbarkeit der Gebäude keine Nummern mehr zur Verfügung stehen. Das bestehenden Gebäude Weilachstraße 8 bekommt ebenfalls diese neue Straßenbezeichnung.
Für die neue Straße im Baugebiet wird von Seiten der Verwaltung die Straßenbezeichnung Wiesenweg oder der Name eines ehemaligen ersten (Orts-)Bürgermeister vorgeschlagen.
Anmerkung für sämtliche Vorschläge:
Denkbar sind jeweils die Begriffe „Straße“, „Weg“ oder „Ring“ o.ä..
Es wird darum gebeten, dass aus dem Kreise des Gemeinderates und Bürger Vorschläge für die jeweiligen Straßenbezeichnungen eingebracht werden.
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7. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.02.2025
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister informiert über die Teilnahme des Marktes Altomünster an der Aktion Stadtradeln 2025.
Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über die durchgeführte Montage der Pegelmesser am Stumpfenbach und den beiden vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken. Die Inbetriebnahme ist für Mitte März 2025 vorgesehen.
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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.02.2025
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Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2025 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Annahme von Spenden im Jahr 2024
Der 1. Bürgermeister berichtet über die im Jahr 2024 beim Markt Altomünster eingegangenen Spenden in Höhe von ca. 13.000,00 €.
TOP 2 Einstellen einer/s Auszubildenden für den Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachan-gestellten
Frau Lena Schallenberger wird ein Ausbildungsplatz für den Beruf zur Verwaltungsfachangestellten ab 01.09.2025 angeboten.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Ausbildungsvertrag zu unter-
Zeichnen.
Datenstand vom 13.03.2025 07:13 Uhr