Zur Einführung in diese Thematik wird in einem Kurzüberblick auf die staatlichen und kommunalen Planungsebenen eingegangen:
Der Regionalplan präsentiert die Planungsebene zwischen dem Landungsentwicklungsprogramm Bayern und den gemeindlichen Bauleitplänen. Er nimmt damit eine wichtige Vermittlerrolle zwischen Zielen des Staates zur Landesentwicklung und den hoheitlich planenden Gemeinden ein. Der Regionalplan legt die anzustrebende räumliche und strukturelle Ordnung und Entwicklung für die Region als verbindliche Rechtsnorm der Raumordnung und Landesplanung fest.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat am 06.12.2016 die 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München beschlossen.
Der Regionalplan ist in der Gesamttextfassung mit den entsprechenden Karten im Internet abrufbar unter:
Begrifflichkeiten des Regionalplans
Ziele der Raumordnung sind demnach „verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, von Träger der Landes- und Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.“
Demgegenüber definiert der Gesetzgeber Grundsätze der Raumordnung als „allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (…) als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.“
Das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster ist von den geplanten Änderungen des Regionalplans nicht mittelbar betroffen. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde hingegen teilweise unmittelbar. Ein Beispiel hierfür ist das Thema öffentlicher Verkehr, Kultur und Freizeit.
Nachstehend wurde versucht die Inhalte (im allgemeinen Teil oftmals nur als Schlagwort zusammengefasst) wieder zugeben und mit einer Bewertung der Verwaltung zu versehen.
A I Herausforderungen der regionalen Entwicklung:
1 Siedlung und Mobilität
2 Demographischer Wandel und soziale Struktur
3 Wettbewerbsfähigkeit
4 Klimawandel und Lebensgrundlagen
Die Aussagen zu den Herausforderungen der regionalen Entwicklung werden geteilt.
A II Zentrale Orte
Der Markt Altomünster ist neben weiteren Gemeinden im Landkreis Dachau (Erdweg, Haimhausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen) als sog. Grundzentrum festgelegt.
Eine Gemeinde ist nach der Definition des Landesentwicklungsprogramms in der Regel dann als Grundzentrum festzulegen, wenn diese zentralörtliche Versorgungsfunktionen für mindestens eine andere Gemeinde wahrnimmt und einen tragfähigen Nahbereich aufweist.
Mit der Festlegung von Altomünster als Grundzentrum besteht Einverständnis.
B I Natürliche Lebensgrundlagen
1 Natur und Landschaft
- Leitbild der Landschaftsentwicklung
Es ist von besonderer Bedeutung, Natur und Landschaft in allen Teilräumen der Region
- für die Lebensqualität der Menschen
- zur Bewahrung des kulturellen Erbes und
- zum Schutz der Naturgüter
zu sichern und zu entwickeln.
Das Leitbild der Landschaftsentwicklung ist im Rahmen des Flächennutzungsplans Altomünster mit integriertem Landschaftsplan entsprechend berücksichtigt.
1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (LVG)
Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, werden als landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete festgelegt, soweit diese Flächen nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind.
1.2.2 Landschaftsräume
Der Gemeindebereich Altomünster wird folgenden räumlichen Bereichen zugeordnet:
Landschaftsraum
- Donau-Isar-Hügelland (05)
Landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete
- Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1)
- Oberes Ilmtal mit Lahnbach (05.2)
- Nördliche Seitentäler der Glonn (05.3)
Zu 1.2.2.05 Landschaftsraum Donau-Isar-Hügelland (05)
Ein engmaschiges Talnetz gliedert den Landschaftsraum in eine Vielzahl von Höhenzügen und Hügeln. Typisch ist die Tal-Asymmetrie mit steileren süd- und westgerichteten Hängen sowie flacheren ost- und nordgerichteten Hängen. Kleinräumlich differenzierte Nutzungsstrukturen und aufgelockerte Siedlungsstrukturen bestimmen in weiten Teilen das Landschaftsbild. Ein kulturhistorisches Kennzeichen des Raumes sind die exponiert gelegenen Schlossanlagen.
Landwirtschaftliches Leitbild für strukturarme Teile des Donau-Isar-Hügellandes nördlich von Dachau sollte die Verbesserung für die Erholungsnutzung v.a. in der Nähe größerer Siedlungen sein. Entlang von Ilm, Glonn und Mauerner Bach kann auentypische Vegetation entwickelt werden. Besonders effektive Kompensationsmaßnahmen stellen dabei die Auenentwicklung entlang von Ilm und Glonn dar. Das ackerbaulich genutzte Hügelland kann zum Schwerpunktgebiet des Erosionsschutzes und des dezentralen Wasserrückhaltes entwickelt werden. Weilachaue und Altograben sind naturschutzwürdig. Das Weilachtal mit Talnetz und Knuppenforsten (z.B. Altoforst) und die Waldkomplexe zwischen Freising und dem Ampertal sowie das Glonntal bis Allershausen sind landschaftsschutzwürdig.
Zu G 1.2.2.05.01 LVG Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst
Das Talnetz besteht aus naturnahen Wiesentälern mit Schilfbeständen und daran angrenzenden Hangwäldern. Es beinhaltet eine überdurchschnittliche Zahl an Feuchtbiotopen sowie den auf einer Kuppe gelegenen, großflächigen Altoforst mit Altoquelle.
Für den Arten- und Biotopschutz sind die Feuchtbiotope und Gewässerbiotope mit Vorkommen zahlreiche seltener Arten von besonderer Bedeutung. Zur Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope, zur Sicherung der Quellzonen des Altoforstes und zur Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschließlich der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzenden Hangwälder, bedarf es der Extensivierung der Auenstandorte, der Gewässerentwicklung sowie der Biotopvernetzung und -arrondierung.
Zu G 1.2.2.05.2 LVG Oberes Ilmtal mit Lahnbach
Die Ursprungsbereiche und der oberste Talabschnitt der Ilm mit dem zufließenden Lahnbach mit den angrenzenden Wiesen, Bruchwaldrestenund weitgehend intakten Waldrändern ist ein abwechslungsreicher, ökologisch bedeutsamer Talraum im Donau-Isar-Hügelland. Hier bedarf es der Extensivierung der Nutzung auf den Auenstandorten, der Gewässerentwicklung sowie der Biotopvernetzung und -arrondierung.
Zu G 1.2.2.05.3 LVG Nördliche Seitentäler der Glonn
Der Raum umfasst weit verzweigte, schmale Seitentäler der Glonn mit sehr hohen landschaftlichen Qualitäten (Rossbach, Steinfurter Bach, Zeitlbach, Stumpfenbach, Eichhofner Bach). Die Wiesentäler sind örtlich duch kulturhistorische Besonderheiten (exponierte Sakralbauwerke) geprägt. Für den Arten- und Biotopschutz bedarf es der großräumigen Extensivierung der Nutzung auf Auenstandorten, der Biotopentwicklung in Verbindung mit Retentionsmaßnahme, die Wiederherstellung der verschwundenen, gebietstypischen Biodiversität und der Gewässerentwicklung.
1.3 Arten und Lebensräume
Die noch vorhandenden hochwertigen Gewässerlebensräume, Auenlebensräume, Streuwiesen, Nass- und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Waldlebensräume, Gehölzstrukturen sowie Moorlebensräume sollen erhalten, gepflegt und vernetzt entwickelt werden.
Diese Grundsätze sind insbesondere in den gemeindeübergreifenden Biotopverbund eingeflossen.
2 Wasser
2.1 Wasserversorgung
G 2.1.1 Die Grundwasserversorgung soll langfristig gesichert und geschützt werden.
Diesem Grundsatz wird zugestimmt.
2.2 Gewässerschutz und Bodenwasserhaushalt
Bei den hier aufgeführten Gewässern ist der Gemeindebereich Altomünster nicht betroffen.
Im Rahmen der ländlichen Neuordnung wurden Möglichkeiten zur Wasserrückhaltung in der Fläche geschaffen. Dies muss jedoch durch Maßnahmen in der Landwirtschaft entsprechend positiv begleitet werden.
B II Siedlung und Freiraum
1 Leitbild
G 1.5: Eine enge verkehrliche Zuordnung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung soll erreicht werden.
Z 1.7 Bei der Siedlungsentwicklung sind die infrastrukturellen Erforderlichkeiten und die verkehrliche Erreichbarkeit, möglichst im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu beachten.
Eine Zuordnung der Funktionen und Arbeiten wird angestrebt (z.B. durch die Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets).
Bei der Siedlungsentwicklung in den Gemeindeteilen kann die Erreichbarkeit mit Mitteln des öffentlichen Personennahverkehrs nicht ausreichend sicher gestellt werden. Eine Entwicklung muss im (begrenzten) Umfang dennoch möglich sein.
2 Siedlungsentwicklung (allgemein)
G 2.1 Flächen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, werden als Hauptsiedlungsbereiche festgelegt. Lage und Abgrenzung der Hauptsiedlungsbereiche bestimmen sich entsprechend der nachstehenden Karte:
Den Aussagen wird grundsätzlich zugestimmt.
3 Siedlungsentwicklung und Mobilität
Z 3.1 Verkehrliche Erreichbarkeit, möglichst im ÖPNV, ist Grundvoraussetzung für die weitere Siedlungswentwicklung.
Dem Ziel, die verkehrliche Erreichbarkeit möglichst im ÖPNV sicherzustellen, wird zugestimmt.
Z 3.2 Die Nutzung bestehender Flächenpotentiale für eine stärkere Siedlungsentwicklung ist vorrangig auf zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbare Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), bei angemessen verdichteter Bebauung, zu konzentrieren.
Dem Ziel der Vorrangigkeit der Erreichbarkeit zu Fuß der mit dem Fahrrad kann aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur nur in geringfügigem Maß zugestimmt werden.
4 Siedlungsentwicklung und Freiraum
Z 4.1 bis Z 4.5 werden im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Im Bereich der regionalen Grünzüge und des Trenngrüns ist der Markt Altomünster nicht betroffen.
5 Fluglärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung
Von den Lärmschutzbereichen ist der Markt Altomünster nicht betroffen.
B III Verkehr und Nachrichtenwesen
1 Leitbild
2 Öffentlicher Verkehr
2.1 Allgemeines
2.2 Schienengebundener Regional- und Fernverkehr
2.3 S-Bahn-Verkehr
2.4 U-Bahn-Verkehr
2.5 Busverkehr
3 Individualverkehr
4 Wirtschaftsverkehr
5 Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
6 Verkehrsinfosystem und Technologien
7 Internet
8 Luftverkehr
Die Aussagen zu den verkehrlichen Themen werden geteilt.
B IV Wirtschaft und Dienstleistungen
1 Leitbild
Z 1.6 muss abhänigig von der Verfügbarkeit von Grundstücken gesehen werden.
2 Regionale Wirtschaftsstruktur
G2.2 darf nicht dazu führen, dass die Realisierung von Wohngebiet von der Schaffung von Gewerbegebieten abhängig gemacht wird
3 Einzelhandel und Versorgung
4 Bildung und Wissenschaften
5 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen
In den Vorranggebieten hat die Gewinnung der Bodenschätze Vorrang vor anderen Nutungen.
In den Vorbehaltsgebieten kommt der Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze besonderes Gewicht zu.
Als Vorranggebiete (VR) für Kies und Sand sind Bereiche von Altomünster ausgewiesen:
Gemeindebereich Altomünster (VR 200) und (VR 7633/1)
Als Nachfolgefunktionenen für diese Bereiche ist jeweils eine landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen vorgesehen.
Mit den Darstellungen besteht Einverständnis.
6 Landwirtschaft
7 Energieerzeugung
G 7.7 Kommunale Windkraftplanungen sollen gefördert werden.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage wird eine davon abweichende kommunale Windkraftplanung zumindest nicht unkritisch gesehen.
B V Kultur, Freizeit und Erholung
1 Leitbild
2 Freizeit- und Erholungseinrichtungen
3 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen
Altomünster wird dem Erholungsraum Dachauer Hügelland (Donau-Isar-Hügelland) mit Glonntal zugerechnet.
G 3.1 In diesen Erholungsräumen sollen Naherholungsprojekte gefördert und die touristischen Angebote besser vermarktet und in Wert gesetzt werden.
Den Aussagen wird zugestimmt.