Datum: 25.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fortschreibung des Regionalplans München; Stellungnahme des Marktes Altomünster
2 Aufwerten einer Ökokonto-Fläche
3 Sanierungsmaßnahmen im Umfeld des Marktplatzes
4 Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2017 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
5 Bedarfsplanung und Maßnahmen der Qualitätssicherung bei den Kindertageseinrichtungen
6 Aufstellung von Bauleitplänen in Kiemertshofen, Hohenzell und Oberzeitlbach; Anträge der Grundstückseigentümer
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.2017

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Fortschreibung des Regionalplans München; Stellungnahme des Marktes Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Zur Einführung in diese Thematik wird in einem Kurzüberblick auf die staatlichen und kommunalen Planungsebenen eingegangen:



Der Regionalplan präsentiert die Planungsebene zwischen dem Landungsentwicklungsprogramm Bayern und den gemeindlichen Bauleitplänen. Er nimmt damit eine wichtige Vermittlerrolle zwischen Zielen des Staates zur Landesentwicklung und den hoheitlich planenden Gemeinden ein. Der Regionalplan legt die anzustrebende räumliche und strukturelle Ordnung und Entwicklung für die Region als verbindliche Rechtsnorm der Raumordnung und Landesplanung fest.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat am 06.12.2016 die 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München beschlossen.

Der Regionalplan ist in der Gesamttextfassung mit den entsprechenden Karten im Internet abrufbar unter:
http://www.region-muenchen.com/regplan/rp12frame.htm
Begrifflichkeiten des Regionalplans

Ziele der Raumordnung sind demnach „verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, von Träger der Landes- und Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.“

Demgegenüber definiert der Gesetzgeber Grundsätze der Raumordnung als „allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (…) als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.“

Das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster ist von den geplanten Änderungen des Regionalplans nicht mittelbar betroffen. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde hingegen teilweise unmittelbar. Ein Beispiel hierfür ist das Thema öffentlicher Verkehr, Kultur und Freizeit.

Nachstehend wurde versucht die Inhalte (im allgemeinen Teil oftmals nur als Schlagwort zusammengefasst) wieder zugeben und mit einer Bewertung der Verwaltung zu versehen.

A I        Herausforderungen der regionalen Entwicklung:

1 Siedlung und Mobilität
2 Demographischer Wandel und soziale Struktur
3 Wettbewerbsfähigkeit
4 Klimawandel und Lebensgrundlagen

Die Aussagen zu den Herausforderungen der regionalen Entwicklung werden geteilt.


A II        Zentrale Orte

Der Markt Altomünster ist neben weiteren Gemeinden im Landkreis Dachau (Erdweg, Haimhausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen) als sog. Grundzentrum festgelegt.

Eine Gemeinde ist nach der Definition des Landesentwicklungsprogramms in der Regel dann als Grundzentrum festzulegen, wenn diese zentralörtliche Versorgungsfunktionen für mindestens eine andere Gemeinde wahrnimmt und einen tragfähigen Nahbereich aufweist.

Mit der Festlegung von Altomünster als Grundzentrum besteht Einverständnis.


B I        Natürliche Lebensgrundlagen

1        Natur und Landschaft

    1. Leitbild der Landschaftsentwicklung

Es ist von besonderer Bedeutung, Natur und Landschaft in allen Teilräumen der Region
- für die Lebensqualität der Menschen
- zur Bewahrung des kulturellen Erbes und
- zum Schutz der Naturgüter
zu sichern und zu entwickeln.

Das Leitbild der Landschaftsentwicklung ist im Rahmen des Flächennutzungsplans Altomünster mit integriertem Landschaftsplan entsprechend berücksichtigt.
1.2        Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (LVG)

Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, werden als landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete festgelegt, soweit diese Flächen nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind.


      
1.2.2        Landschaftsräume

   

Der Gemeindebereich Altomünster wird folgenden räumlichen Bereichen zugeordnet:

Landschaftsraum
- Donau-Isar-Hügelland (05)

Landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete
- Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1)
- Oberes Ilmtal mit Lahnbach (05.2)
- Nördliche Seitentäler der Glonn (05.3)

Zu 1.2.2.05 Landschaftsraum Donau-Isar-Hügelland (05)
Ein engmaschiges Talnetz gliedert den Landschaftsraum in eine Vielzahl von Höhenzügen und Hügeln. Typisch ist die Tal-Asymmetrie mit steileren süd- und westgerichteten Hängen sowie flacheren ost- und nordgerichteten Hängen. Kleinräumlich differenzierte Nutzungsstrukturen und aufgelockerte Siedlungsstrukturen bestimmen in weiten Teilen das Landschaftsbild. Ein kulturhistorisches Kennzeichen des Raumes sind die exponiert gelegenen Schlossanlagen.
Landwirtschaftliches Leitbild für strukturarme Teile des Donau-Isar-Hügellandes nördlich von Dachau sollte die Verbesserung für die Erholungsnutzung v.a. in der Nähe größerer Siedlungen sein. Entlang von Ilm, Glonn und Mauerner Bach kann auentypische Vegetation entwickelt werden. Besonders effektive Kompensationsmaßnahmen stellen dabei die Auenentwicklung entlang von Ilm und Glonn dar. Das ackerbaulich genutzte Hügelland kann zum Schwerpunktgebiet des Erosionsschutzes und des dezentralen Wasserrückhaltes entwickelt werden. Weilachaue und Altograben sind naturschutzwürdig. Das Weilachtal mit Talnetz und Knuppenforsten (z.B. Altoforst) und die Waldkomplexe zwischen Freising und dem Ampertal sowie das Glonntal bis Allershausen sind landschaftsschutzwürdig.

Zu G 1.2.2.05.01 LVG Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst
Das Talnetz besteht aus naturnahen Wiesentälern mit Schilfbeständen und daran angrenzenden Hangwäldern. Es beinhaltet eine überdurchschnittliche Zahl an Feuchtbiotopen sowie den auf einer Kuppe gelegenen, großflächigen Altoforst mit Altoquelle.
Für den Arten- und Biotopschutz sind die Feuchtbiotope und Gewässerbiotope mit Vorkommen zahlreiche seltener Arten von besonderer Bedeutung. Zur Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope, zur Sicherung der Quellzonen des Altoforstes und zur Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschließlich der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzenden Hangwälder, bedarf es der Extensivierung der Auenstandorte, der Gewässerentwicklung sowie der Biotopvernetzung und -arrondierung.

Zu G 1.2.2.05.2 LVG Oberes Ilmtal mit Lahnbach
Die Ursprungsbereiche und der oberste Talabschnitt der Ilm mit dem zufließenden Lahnbach mit den angrenzenden Wiesen, Bruchwaldrestenund weitgehend intakten Waldrändern ist ein abwechslungsreicher, ökologisch bedeutsamer Talraum im Donau-Isar-Hügelland. Hier bedarf es der Extensivierung der Nutzung auf den Auenstandorten, der Gewässerentwicklung sowie der Biotopvernetzung und -arrondierung.

Zu G 1.2.2.05.3 LVG Nördliche Seitentäler der Glonn
Der Raum umfasst weit verzweigte, schmale Seitentäler der Glonn mit sehr hohen landschaftlichen Qualitäten (Rossbach, Steinfurter Bach, Zeitlbach, Stumpfenbach, Eichhofner Bach). Die Wiesentäler sind örtlich duch kulturhistorische Besonderheiten (exponierte Sakralbauwerke) geprägt. Für den Arten- und Biotopschutz bedarf es der großräumigen Extensivierung der Nutzung auf Auenstandorten, der Biotopentwicklung in Verbindung mit Retentionsmaßnahme, die Wiederherstellung der verschwundenen, gebietstypischen Biodiversität und der Gewässerentwicklung.


1.3        Arten und Lebensräume

Die noch vorhandenden hochwertigen Gewässerlebensräume, Auenlebensräume, Streuwiesen, Nass- und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Waldlebensräume, Gehölzstrukturen sowie Moorlebensräume sollen erhalten, gepflegt und vernetzt entwickelt werden.

Diese Grundsätze sind insbesondere in den gemeindeübergreifenden Biotopverbund eingeflossen.

2        Wasser

2.1        Wasserversorgung

       G 2.1.1 Die Grundwasserversorgung soll langfristig gesichert und geschützt werden.

Diesem Grundsatz wird zugestimmt.


2.2        Gewässerschutz und Bodenwasserhaushalt

Bei den hier aufgeführten Gewässern ist der Gemeindebereich Altomünster nicht betroffen.
Im Rahmen der ländlichen Neuordnung wurden Möglichkeiten zur Wasserrückhaltung in der Fläche geschaffen. Dies muss jedoch durch Maßnahmen in der Landwirtschaft entsprechend positiv begleitet werden.


B II        Siedlung und Freiraum

1        Leitbild

G 1.5: Eine enge verkehrliche Zuordnung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung soll erreicht werden.

Z 1.7 Bei der Siedlungsentwicklung sind die infrastrukturellen Erforderlichkeiten und die verkehrliche Erreichbarkeit, möglichst im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu beachten.

Eine Zuordnung der Funktionen und Arbeiten wird angestrebt (z.B. durch die Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets).
Bei der Siedlungsentwicklung in den Gemeindeteilen kann die Erreichbarkeit mit Mitteln des öffentlichen Personennahverkehrs nicht ausreichend sicher gestellt werden. Eine Entwicklung muss im (begrenzten) Umfang dennoch möglich sein.


2        Siedlungsentwicklung (allgemein)

G 2.1 Flächen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, werden als Hauptsiedlungsbereiche festgelegt. Lage und Abgrenzung der Hauptsiedlungsbereiche bestimmen sich entsprechend der nachstehenden Karte:


       

Den Aussagen wird grundsätzlich zugestimmt.


3        Siedlungsentwicklung und Mobilität

Z 3.1 Verkehrliche Erreichbarkeit, möglichst im ÖPNV, ist Grundvoraussetzung für die weitere Siedlungswentwicklung.

Dem Ziel, die verkehrliche Erreichbarkeit möglichst im ÖPNV sicherzustellen, wird zugestimmt.

Z 3.2 Die Nutzung bestehender Flächenpotentiale für eine stärkere Siedlungsentwicklung ist vorrangig auf zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbare Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), bei angemessen verdichteter Bebauung, zu konzentrieren.

Dem Ziel der Vorrangigkeit der Erreichbarkeit zu Fuß der mit dem Fahrrad kann aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur nur in geringfügigem Maß zugestimmt werden.


4        Siedlungsentwicklung und Freiraum

Z 4.1 bis Z 4.5 werden im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Im Bereich der regionalen Grünzüge und des Trenngrüns ist der Markt Altomünster nicht betroffen.


5        Fluglärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung

Von den Lärmschutzbereichen ist der Markt Altomünster nicht betroffen.


B III        Verkehr und Nachrichtenwesen

1        Leitbild
2        Öffentlicher Verkehr
2.1        Allgemeines
2.2        Schienengebundener Regional- und Fernverkehr
2.3        S-Bahn-Verkehr
2.4        U-Bahn-Verkehr
2.5        Busverkehr
3        Individualverkehr
4        Wirtschaftsverkehr
5        Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
6        Verkehrsinfosystem und Technologien
7        Internet
8        Luftverkehr

Die Aussagen zu den verkehrlichen Themen werden geteilt.


B IV        Wirtschaft und Dienstleistungen

1        Leitbild

Z 1.6 muss abhänigig von der Verfügbarkeit von Grundstücken gesehen werden.

2        Regionale Wirtschaftsstruktur

G2.2 darf nicht dazu führen, dass die Realisierung von Wohngebiet von der Schaffung von Gewerbegebieten abhängig gemacht wird

3        Einzelhandel und Versorgung
4        Bildung und Wissenschaften
5        Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen

In den Vorranggebieten hat die Gewinnung der Bodenschätze Vorrang vor anderen Nutungen.
In den Vorbehaltsgebieten kommt der Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze besonderes Gewicht zu.

Als Vorranggebiete (VR) für Kies und Sand sind Bereiche von Altomünster ausgewiesen:

Gemeindebereich Altomünster (VR 200) und (VR 7633/1)
                                              


Als Nachfolgefunktionenen für diese Bereiche ist jeweils eine landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen vorgesehen.

       Mit den Darstellungen besteht Einverständnis.

6        Landwirtschaft


7        Energieerzeugung

G 7.7 Kommunale Windkraftplanungen sollen gefördert werden.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage wird eine davon abweichende kommunale Windkraftplanung zumindest nicht unkritisch gesehen.


B V        Kultur, Freizeit und Erholung

1        Leitbild
2        Freizeit- und Erholungseinrichtungen
3        Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen

Altomünster wird dem Erholungsraum Dachauer Hügelland (Donau-Isar-Hügelland) mit Glonntal zugerechnet.
G 3.1 In diesen Erholungsräumen sollen Naherholungsprojekte gefördert und die touristischen Angebote besser vermarktet und in Wert gesetzt werden.

Den Aussagen wird zugestimmt.

Beschluss

Gegen der Fortschreibung des Regionalplans bestehen unter Berücksichtigung der gemeindlichen Äußerungen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Aufwerten einer Ökokonto-Fläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 13 den Grundsatz, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und nichtvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Dieser Grundsatz ist auch bei gemeindlichen Bauleitplanungen und baulichen Maßnahmen anzuwenden.

Bei den Bauleitplanungen für Wohnbebauungen sind vorrangig die Grundstückseigentümer gefordert, geeignete Flächen für die Durchführung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Nur wenn dies im Einzelfall nicht zum gewünschten Erfolg führt oder eine von einer Bauleitplanung unabhängig bauliche gemeindliche Maßnahme durchgeführt wird, wird eine gemeindliche Fläche aus dem Pool der sog. Ökokontoflächen in Anspruch genommen.

Oftmals ist jedoch eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nur in geringem Umfang von wenigen 100 m² erforderlich.

Als praxisnah hat sich am Beispiel einer Fläche an der Straße nach Weil (Obstbaumwiese) herausgestellt, dass der Markt eine größere Fläche entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben gestaltet (hat) und von dieser anschließend die einzelnen Bedarfe an Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen "abbucht". So kann sichergestellt werden, dass ein jederzeitiges und insbesondere nicht von Dritten abhängiges Handeln möglich ist.

Da die vorgenannte Fläche soweit "abgearbeitet" ist, wird vorgeschlagen, zeitnah zwei gemeindliche Grundstücke nördlich der Gemeindeverbindungsstraße von Irchenbrunn nach Hohenzell entsprechend zu gestalten und damit gegenüber der vorhandenen Situation aufzuwerten.


Lage des Grundstücks Flurnummer 558, Gemarkung Hohenzell (11.178 m²)



Lage des Grundstücks Flurnummer  561, Gemarkung Hohenzell (5.227 m²)



Von der Gesamtgröße der beiden Grundstücke (16.405 m²) ist eine Teilfläche von 10.395 m² aufwertbar.
Ziel der Maßnahme ist eine Herausnahme dieser Flächen aus einer intensiven Acker- und Grünlandnutzung und Entwicklung zu einer extensiven Frisch- und Feuchtwiese, ergänzt durch die Pflanzung einiger Bäume und die Herstellung von Flachmulden und Uferabflachungen am Steinfurter Bach.

Für die Umsetzung der Maßnahmen (einschließlich der Planung) ergeben sich geschätzte Investitionskosten in Höhe von ca. 60.000,- €.
Für die erforderlichen Pflegemaßnahmen in den nächsten 15 Jahren ist von Gesamtkosten in Höhe von weiteren ca. 50.000,- € auszugehen.

Als Grundstückskosten wird ein Wiederbeschaffungspreis von 10,- pro m² angesetzt

Die vorgenannten Maßnahmenkosten und die entsprechenden Grundstückskosten betragen zusammen ca. 274.000,- €. Auf den Quadratmeter aufwertbare Fläche ergibt dies einen Betrag in Höhe von derzeit 26,35 €/m.

Dieser Betrag wird bei der Inanspruchnahme durch Dritte im Rahmen der Bauleitplanung diesen in Rechnung gestellt.

Für die Maßnahme "Volumenerhöhung beim Hochwasserrückhaltebecken 3 - Weiherwiesengraben" wird bereits eine erste Teilfläche im Umfang von 840 m² abgebucht.

Die Umgestaltung der vorgenannten Fläche ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Beschluss

1.        Die Grundstücke Flurnummern 558 und 561, Gemarkung Hohenzell mit einer Gesamtfläche von 16.405 m² werden als Fläche für (gemeindliche) Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgestaltet.

2.        Die Kosten werden in den Haushalt 2018 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierungsmaßnahmen im Umfeld des Marktplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Nach der Ortskernsanierung im Rahmen der Städtebauförderung und den für 2017 vergebenen Baumaßnahmen "Abbau von Barrieren" ergeben sich für das Umfeld des Marktplatzes die ersten Sanierungsmaßnahmen, die über den bisher üblichen Unterhalt hinausgehen.

1.        Sanierung der Fugen im Pflasterbereich um den Marktbrunnen

Im bestehenden Großgranitpflaster haben sich im Laufe der Zeit Ausschwemmungen ergeben, die zu deutlich tiefen Fugen geführt haben.


Ein bequemes und gefahrloses Betreten ist nur noch bedingt möglich.

Von ingenieurstechnischer Seite wird vorgeschlagen das noch vorhandene lose Material zu entfernen und mit einem druckfesten, wasserdurchlässigem und schnell abbindenden Spezialfugenmörtel auszufüllen.

Es ist von Kosten in Höhe von ca. 4.500,- € auszugehen.


2.        Sanierung der Fugen in den Pflasterbereichen (ausgenommen Brunnenumfeld)

Aufgrund der Hangneigung ergeben sich durch das natürliche Abfließen des Niederschlagswassers Ausschwemmungen in den Fugenbereichen.
Von ingenieurstechnischer Seite wird vorgeschlagen das noch vorhandene lose Material zu entfernen und anschließend mineralisches Material mit Splittquetsch 0/4 als gebrochenes Korn unter leichter Zugabe von Trasszement einzubringen.
Aufgrund der Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² ergibt sich ein finanzieller Aufwand in Höhe von ca. 50.000,- €.


3.        Sanierung der Fugen in den Granitrinnen

Die für die Entwässerung erforderlichen mit Zementmörtel verfugten Granitrinnen zeigen erste "Ausfallerscheinungen".

Es ist erforderlich, den losen Zementmörtel zu entfernen und mit einem sog. Haftzusatzmörtel nachzuverfügen.

Es ist mit Kosten in Höhe von 16.000,- € zu rechnen.


4.        Austausch der Poller im Brunnenumfeld

Um ein Befahren des Brunnenumfelds zu verhindern, wurden im Rahmen der Ortskernsanierung die auf dem Foto abgebildeten Poller eingebaut.

Diese Poller sind - bei entsprechenden Menschenmengen - aufgrund ihrer geringen Höhe schwer erkennbar, so dass beim letzten Christkindlmarkt einige Leute darüber gestolpert sein sollen.

Als Alternative bieten sich Poller in einer Granitausführung jedoch mit einer sichtbaren Höhe von 0,80 m - davon mindestens einer herausnehmbar - an (oder möglicherweise in einer Spritzguss-Ausführung):

Für den Austausch der Poller sind Kosten in Höhe von ca. 9.500,- € zu erwarten.


Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen bei den Maßnahmen nach
-        den Ziffern 1 bis 3 im Jahr 2017 kleine Testflächen (ca. 100 m²) bzw. -längen (ca. 20 m) zu        realisieren und bei positivem Ergebnis, die erforderlichen Mittel für eine Umsetzung in den        Haushalt 2018 einzustellen und nach
-        der Ziffer 4 die vorhandenen Poller im Jahr 2017 durch Poller mit einer sichtbaren Höhe von 0,80 m in Granitausführung zu ersetzen.

Beschluss

1.        Für die Maßnahmen nach den Ziffern 1 bis 3 werden im Jahr 2017 kleine Testflächen (ca.
       100 m² bzw. –längen (ca. 20 m) realisiert.
2.        Die vorhandenen Poller werden im Jahr 2017 durch Poller mit einer sichtbaren Höhe von
0,80 m in Granitausführung ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2017 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2017/18 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten Mitte März 2017 statt.

Aufgrund der in den Kindertageseinrichtung verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 15.04.2017 für den Zeitraum ab September 2017 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.
Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2017 erfahrungsgemäß zur im geringen Umfang zu erwarten.


AWO Kinderhaus Regenbogen - Krippe

Verfügbare Plätze ab 09/2017        44   


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2017)

41 Kinder
3
           (07/2017)

42 Kinder
2

Abgänger in den Kindergarten        22 Kinder
Bestandskinder                        20 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
12 Kinder
32 Kinder
11
ab 01/2018
11 Kinder
43 Kinder
0


Altersstruktur zum 09/2017

0 Jahre
1 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
1  Kind
17 Kinder
14 Kinder
0 Kinder





Buchungszeiten zum 09/2017


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
2 Kinder
4 h bis   5 h
+
3 Kinder
5 h bis   6 h
+
9 Kinder
6 h bis   7 h
+
7 Kinder
7 h bis   8 h
+
6 Kinder
8 h bis   9 h
+
2 Kinder
9 h bis 10 h
+
3 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2017        
       Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
       Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2017         
       3 Integrationskinder                (1 Kind in Einzelintegration nimmt 2 Plätze ein)
       Warteliste                        1 Kind aus Altomünster
                                       1 Kind aus Erdweg


Kindergarten Wollomoos

Verfügbaren Plätze ab 09/2017         25


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2017)

23 Kinder
2

Abgänger in die Schule          7 Kinder
Bestandskinder        16 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
4 Kinder
20 Kinder
5
                       

Altersstruktur zum 09/2017

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
0 Kinder
7 Kinder
7 Kinder
6 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2017


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
18 Kinder
5 h bis   6 h
+
  2 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2017
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr




Kindergarten Pipinsried

Verfügbaren Plätze ab 09/2017         25


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2017)

15 Kinder
10
           (05/2017)

16 Kinder
  9

Abgänger in die Schule          5 Kinder
Bestandskinder        11 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
6 Kinder
17 Kinder
8


Altersstruktur zum 09/2017

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
1 Kind
7 Kinder
6 Kinder
3 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2017


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
12 Kinder
5 h bis   6 h
+
  5 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2017
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2017 
       1 Unter-Dreijähriges Kind (3. Geburtstag in 10/2017)



Kindergarten Oberzeitlbach

Verfügbaren Plätze ab 09/2017         50


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/17)

51 Kinder
- 1


Abgänger in die Schule                18 Kinder
Bestandskinder                        33 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
15 Kinder
48 Kinder
2
Ab 01/2018
2 Kinder
50 Kinder
0
                       

Altersstruktur zum 09/2017

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
3 Kinder
12 Kinder
20 Kinder
12 Kinder
1 Kind


Buchungszeiten zum 09/2017


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
22 Kinder
5 h bis   6 h
+
  7 Kinder
6 h bis   7 h
+
  8 Kinder
7 h bis   8 h
+
  3 Kinder
8 h bis   9 h
+
  6 Kinder
9 h bis 10 h
+
  2 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2017 
       07.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2017 
       2 Migrationskinder
       3 Unter-Dreijährige Kinder        (3. Geburtstag in 10/2017, 12/2017, 01/2018 (jeweils 1 Kind))
       

Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche

Verfügbaren Plätze ab 09/2017         75


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2017)

76 Kinder
- 1

Abgänger in die Schule        25 Kinder
Bestandskinder                51 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
23 Kinder
74 Kinder
1
ab 01/2018
  1 Kind
75 Kinder
0


Altersstruktur zum 09/2017

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
3 Kinder
20 Kinder
27 Kinder
24 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2017


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
22 Kinder
5 h bis   6 h
+
12 Kinder
6 h bis   7 h
+
20 Kinder
7 h bis   8 h
+
16 Kinder
8 h bis   9 h
+
1 Kind  
9 h bis 10 h
+
3 Kinder



Besonderheiten zum 09/2017         
       11 Migrationskinder
       3 Unter-Dreijährige (3. Geburtstag in 10/2017 (2 Kinder), 11/2017 (1 Kind))
       7 Kinder konnten bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden
       Lösung        1 Kind besucht den Kindergarten Wollomoos
                       3 Kinder besuchen den Kindergarten Pipinsried
                       3 Kinder wurden von den Eltern zurückgestellt


AWO Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten

Verfügbaren Plätze ab 09/2017         65


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2017)

65 Kinder
0
07/2017
1
66 Kinder
- 1

Abgänger in die Schule        17 Kinder
Bestandskinder                49 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
16 Kinder
65 Kinder
0
               
       
Altersstruktur zum 9/2017

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
1 Kinder
17 Kinder
26 Kinder
20 Kinder
1 Kind


Buchungszeiten zum 09/2017


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
2 Kinder
4 h bis   5 h
+
7 Kinder
5 h bis   6 h
+
7 Kinder
6 h bis   7 h
+
9 Kinder
7 h bis   8 h
+
18 Kinder
8 h bis   9 h
+
11 Kinder  
9 h bis 10 h
+
11 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2017        
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2017         
       1 Unter-Dreijähriges (3. Geburtstag in 09/2017)







Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2017
                                                                       

BRK Haus Sternenschnuppe München                  1 Kind
Kinderhaus St. Martin Kleinberghofen                  2 Kinder
Kinderhaus Welshofen                                          1 Kind
Waldkindergarten Erdweg                                10 Kinder
Kindergarten Langenpettenbach                          1 Kind
Kindergarten Biberbande Markt Indersdorf                  1 Kind
Montessori-Kinderhaus Arnbach                          1 Kind
Kinderkrippe der Stadt Aichach                          1 Kind
Evang. KITA Spielburg Kissing                          1 Kind
Kinderkrippe Johanni-Piraten Kissing                          1 Kind

Gesamt                                                            20 Kinder


Situation bei der Schülerbetreuung                        

Aktuelle Kinderzahl            96 Kinder

Abgänger        20 Kinder
Bestandskinder                76 Kinder

Neuanmeldungen                16 Kinder        

Es handelt sich hierbei um keine endgültigen Zahlen, da die An- und Rückmeldefrist noch bis zum 30.04.2017 läuft, und derzeit noch offen ist, ob in der 1. Jahrgangsstufe eine Ganztagesklasse entsteht oder nicht.

Öffnungszeiten zum 09/2017 
       11.00 Uhr bis 17.00 Uhr        an Schultagen
07.30 Uhr bis 16.30 Uhr        in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))












Grund- und Mittelschule Altomünster

Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung

Jahrgangs-
stufe
 
Schülerstand (Prognose aus den Geburtenzahlen)

2016/2017
(=lfd. Schuljahr)
davon Schüler mit Migrations-hintergrund
Kl
2017/2018
Kl
2018/2019
Kl
2019/2020
Kl
2020/2021
Kl
2021/2022
Kl
1
97
4
4
83

109

72

74

83

2
69
6
3
97

83

109

72

74

3
85
9
3
69

97

83

109

72

4
81
6
4
85

69

97

83

109

Summe 1 - 4
332
25
15
334
14
358
14
361
14
338
13
338
13
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5
22
4
1
42

34

40

34

41

6
30
3
2
23

43

35

41

35

7
33
4
2
31

24

43

35

41

8
23
5
1
34

31

24

44

36

9
31
5
2
27

37

35

28

47

Summe 5 - 9
139
21
8
156
10
169
10
177
10
182
10
200
10
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe 1-9
471
58
23
490
22
527
23
538
23
520
22
538
23


Historie zu den Schülerzahlen        

Schuljahr
Grundschule
Mittelschule
Summe
2011/12
314
159
473
2012/13
289
159
448
2013/14
293
158
451
2014/15
278
154
432
2015/16
304
153
457

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5. Bedarfsplanung und Maßnahmen der Qualitätssicherung bei den Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote im Gemeindebereich des Marktes Altomünster nach den Kriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG)

Nach Art. 6 ff des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Markt Altomünster eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote durchzuführen.

Damit soll insbesondere festgestellt werden, für welche Altersgruppen vorhandene Kindertagesbetreuungsangebote ausreichen und für welche Zielgruppen bis zu 14 Jahren noch Betreuungsplätze benötigt werden.


Nach Art. 7 BayKiBiG entscheidet der Markt Altomünster, welchen örtlichen Bedarf er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennt.

Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. [...]

Die Gemeinde hat die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.


Die Durchführung der örtlichen Bedarfsplanung gliedert sich in drei Schritte, die mit einer entsprechenden Fragstellung hinterlegt sind:

  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?

  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

Die Bestandsfeststellung stellt die Erfassung aller Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege im Gemeindebereich des Marktes Altomünster dar.
Ergänzend werden weitere vorhandene, jedoch aufgrund einer angebotenen Betreuungszeit von unter 20 Stunden pro Woche nicht unter das Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes fallende Betreuungsangebote aufgezeigt.


Kindertageseinrichtungen

Der Markt Altomünster betreibt als öffentliche gemeindliche Einrichtung die nachstehenden Kindergärten:

  • Kindergarten Wollomoos „Nimmerland“
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Pipinsried
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Oberzeitlbach
               Kapazität:                  2 Gruppen
                                       50 Kinder

  • Kindergarten Altomünster „Kleine Strolche“
               Kapazität:                  3 Gruppen
                                       75 Kinder

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dachau betreibt als sog. freier Träger das Kinderhaus „Regenbogen“:
  • Kinderkrippe
               Kapazität:                  3 Gruppen
                                       45 Kinder

  • Kindergarten
               Kapazität:                  3 Gruppen
                                       65 Kinder


Damit ergibt sich derzeit folgende Gesamtzahl an möglichen Betreuungsplätzen

  • Kindergarten
               Kapazität:                  10 Gruppen
                                       240 Kinder

  • Kinderkrippe
               Kapazität:                    3 Gruppen
                                         45 Kinder


Anmerkungen:

Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze im Krippenbereich hängt von der Anzahl der aufgenommenen Integrationskinder ab und verringert sich je Integrationskind um jeweils einen Platz.

Die Schließtage bei den einzelnen Kindergärten sind so gelegt, dass nur an 6 Werktagen im Jahr (Mo-Fr, davon ein sog. Fenstertag) keine Betreuung in einer Einrichtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster angeboten werden kann.
Während der übrigen Schließtage besteht die Möglichkeit, Kinder in einem anderen Kindergarten im Gemeindegebiet betreuen zu lassen. Dieses Angebot wurde vergangenheitlich allerdings äußerst selten angenommen.


Einrichtungen der Tagespflege
Eine Betreuung im Bereich der Tagespflege erfolgt über sog. Tagesmütter, die über das Landratsamt Dachau „gebucht“ werden können.
Weitergehende Aussagen hierzu sind nicht möglich.


Ergänzende nicht zu den Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes zählende Betreuungsangebote
  • Eltern-Kind-Programm unter der Trägerschaft des Dachauer Forums
  • Kinderstube unter der Trägerschaft der Nachbarschaftshilfe Altomünster
(Betreuung an einem Tag in der Woche)
  • 2-Tages-Kinderbetreuung unter der Trägerschaft der VHS Altomünster
(Betreuung an jeweils 2 Tage in der Woche je 2,5 Std.; 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen)

Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Der Förderverein zur Schülerbetreuung bietet unter seiner Trägerschaft derzeit eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler (vorrangig) der Grundschule inkl. Mittagessen an:
  • an Schultagen von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen)

  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

Das Angebot in der Kindertagesbetreuung soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder benötigen. Nicht alles jedoch, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar.


Die Ermittlung der Bedürfnisse erfolgt durch

  1. eine Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster,
  2. ein zentrales Anmeldeverfahren und
  3. eine schriftliche Befragung der Eltern.

1)        Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster

Die Belegungszahlen sehen zu den aufgeführten Stichtagen wie folgt aus:


AWO Kinderhaus Regenbogen - Kinderkrippe


Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
32 Kinder
11
ab 01/2018
43 Kinder
  0
               
Bewertung
Aufgrund der sehr kurzen Warteliste von 2 Kindern sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl nach derzeit als ausreichend zu betrachten.

Kindergarten Wollomoos

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
20 Kinder
5

Kindergarten Pipinsried

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
17 Kinder
8

Kindergarten Oberzeitlbach

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
48 Kinder
2
ab 01/2018
50 Kinder
0

Kindergarten Altomünster „Die kleinen Strolche“

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
74 Kinder
1
ab 01/2018
75 Kinder
0

AWO Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
65 Kinder
0

Zusammenfassung

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2017
224 Kinder
16
ab 01/2018
227 Kinder
13

       Bewertung
Aufgrund der freien Plätze in den Kindergärten Wollomoos und Pipinsried sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl derzeit als ausreichend zu betrachten. Der gesetzliche Rechtsanspruch kann damit erfüllt werden.
Anzumerken ist jedoch, dass insgesamt 7 Kinder, die einen Betreuungsplatz im Kindergarten Altomünster "Die kleinen Strolche" buchen wollten, nicht zum Zug gekommen sind und sich deshalb ersatzweise größtenteils in die Kindergärten Wollomoos und Pipinsried eingebucht haben (möglicherweise jedoch nur für ein Jahr, um dann zu dem angestrebten Kindergarten nach Altomünster zu wechseln).
Die Anzahl der nichtberücksichtigbaren Wünsche für einen Betreuungsplatz in Altomünster ist in den letzten Jahren leicht angestiegen und wird bei Aufrechterhaltung dieser Entwicklung (und einem entsprechenden Bevölkerungszuwachs) dazu führen, dass in Altomünster möglicherweise eine weitere Kindergartengruppe eingerichtet werden muss. Entsprechende Räumlichkeiten sind ab ca. 2019/2020 dafür vorgesehen.

Es besuchen derzeit (Stand 04/2017) 20 Kinder aus dem Gemeindegebiet des Marktes Altomünster auf Wunsch der Eltern eine Kindertageseinrichtung in benachbarten Gemeinden. Dies entspricht etwa dem Durchschnitt der letzten Jahre.
       Bewertung
Die Hälfte der vorgenannten Kinder besucht den Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg. Aufgrund der pädagogischen Ausrichtung dieser Einrichtung ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass zumindest eine höhere einstellige Anzahl diesen Kindergarten auch in Zukunft buchen wird.
Die verbliebenden Kinder besuchen vermutlich bedingt durch den Arbeitsplatz der Eltern eine Einrichtung außerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster.
Zumindest mittelfristig ist hier nicht von einer deutlichen, über die normalen Maße hinausgehenden Schwankung dieser Zahlen auszugehen.

Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
       Bewertung
Aufgrund der hohen Betreuungszahlen kommt es in diesem Bereich immer wieder zu räumlichen Engpässen.
Für das Schuljahr 2018/2019 kann hier aus heutiger Sicht eine deutliche Verbesserung der Räumlichkeiten angedeutet werden.


2)        Zentrales Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt an einem festgelegten Tag durch die Eltern i.d.R. an der gewünschten Kindertageseinrichtung.
Anschließend werden die Anmeldeunterlagen zentral in der Gemeindeverwaltung ausgewertet und die Vergabe der Betreuungsplätze in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen durchgesprochen.

3)        Schriftliche Befragung der Eltern
Eine erste schriftliche Befragung der Eltern auf der Basis eines standardisierten Fragebogens erfolgte im Jahr 2006. Die nächste Folgeerhebung fand ausnahmsweise 2010 und dann im dreijährigen Rhythmus statt.
Die aktuelle Elternbefragung wurde im Mai 2016 mit dem Versand von ca. 1.100 Fragebögen durchgeführt.
Angeschrieben wurden die Eltern von Kindern bis 14 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindebereich des Marktes Altomünster haben.
Die grafische Aufbereitung der Ergebnisse der zurückgelaufenen 307 Fragebögen kann der im Ratsinformationssystem eingestellten Ausarbeitung entnommen werden.
Die Ergebnisse werden nachstehend bewertet:
Rückmeldungen von Eltern die bereits einen Betreuungsplatz für Ihr Kind haben oder in Aussicht haben
       Fragebogen Ziffer 3
Lediglich bei 2% der Eltern (3!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die Betreuungsform nicht den Bedürfnissen.
Möglicherweise handelt es sich hier um unter-3-jährige Kinder, für die aus Kostengründen ein Kindergartenplatz gewünscht wurde, jedoch aus Kapazitäts- und insbesondere Altersgründen ein Kinderkrippenplatz angeboten wurde.
Fragebogen Ziffer 4b
Lediglich bei 3% der Eltern (4!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die Öffnungszeit (Beginn) nicht den Bedürfnissen. Es wird eine Öffnungszeit zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr gewünscht.
Lediglich bei 1,5% der Eltern (2!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die Öffnungszeit (Ende) nicht den Bedürfnissen. Es wird eine Öffnungszeit bis 18.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr gewünscht.
Um hier auf möglicherweise berufsbedingte Öffnungszeiten vor 07.00 Uhr und nach 17.00 Uhr eingehen zu können, wird im Anmeldeformular eine entsprechende Abfragemöglichkeit aufgenommen, um bei entsprechender Nachfrage (mind. 5 Kinder) hier reagieren zu können.

Fragebogen Ziffer 5a
Lediglich bei 2% der Eltern (3!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf den Ort nicht den Bedürfnissen.
Auf diese Thematik wurde bereits unter Auswertung der Anmeldezahlen eingegangen.
Fragebogen Ziffer 6a
Lediglich bei 2% der Eltern (3!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die pädagogische Ausrichtung nicht den Bedürfnissen.
Die Einrichtungen im Gemeindegebiet bieten eine breite Palette an pädagogischen Möglichkeiten an. Soweit dies den Eltern nicht ausreicht, muss angesichts der geringen Anzahl ein Kindergarten außerhalb des Gemeindegebiets besucht werden.

Rückmeldungen von Eltern die derzeit noch keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind haben oder in Aussicht haben
Diese Rückmeldungen dienen - bei entsprechender Gewichtigkeit - der Weiterentwicklung des Betreuungsangebots.
Fragebogen Ziffer 9
Zu den angebotenen Öffnungszeiten beim Kindergarten bestehen keine Ergänzungswünsche, während im Krippenbereich eine Betreuung vor 07.00 Uhr (1!) und nach 17.00 Uhr (2!) gewünscht wird.
Fragebogen Ziffer 10
Der große Wunsch nach einer Betreuung in einer Einrichtung im Hauptort ist deutlich erkennbar. Im Weiteren wird dazu auf die Ausführung zu der Auswertung der Anmeldezahlen verwiesen.
Fragebogen Ziffer 12
Die Nachfrage nach einer ergänzenden Betreuung durch eine Tagespflegeperson  (2!) ist vernachlässigbar.        

Weitere Angaben
Fragebogen Ziffer 14a
Aufgrund der geringfügigen Umzugsquote von 1% (2!) ist in naher Zukunft nicht mit einer Entspannung bei der Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu rechnen, zumal diese erfahrungsgemäß durch entsprechende Zuzüge wieder ausgeglichen werden.
Fragebogen Ziffer 14b
Die Wünsche zu den Öffnungszeiten vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr decken sich mit den Angaben zu den vorgenannten Fragestellungen

  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?

Aus den Auswertungen der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster und der schriftlichen Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass die Anzahl der angebotenen Plätze derzeit ausreicht, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu genügen.
Dass dabei bzgl. der Ortswahl der Einrichtung nicht alle Elternwünsche (4!) im vorgesehenen Maß berücksichtigt werden können, ist der erhöhten Nachfrage nach den Einrichtungen im Hauptort Altomünster geschuldet. Gemeindlicherseits ist jedoch auch darauf zu achten, dass insbesondere auch die eingruppigen Kindergärten in Wollomoos und Pipinried eine entsprechende Kinderzahl vorweisen können. Anzumerken ist, dass die nicht in Altomünster berücksichtigten Kinder nicht nach Wollomoos bzw. Pipinsried zugewiesen wurden, sondern lediglich eine Betreuung in diesen Einrichtungen angeboten wurde. Diese Kinder werden bei der Platzvergabe für den Zeitraum ab 2018/19 bei der gewünschten Einrichtung in Altomünster gegenüber weiteren Neuanmeldungen dann vorrangig behandelt.
Mit der Ausgestaltung des aktuellen Angebots besteht eine sehr hohe Zufriedenheit. Alle Elternwünsche können jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Altomünster und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss dies unter Abwägung allen Für und Widers in Kauf genommen werden.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die vorhandenen Plätze in ihrer Anzahl ausreichend sind, jedoch eine Ausweitung des Platzangebots in Altomünster in den nächsten Jahren angedacht werden muss.
Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten und in der Ferienbetreuung sind weiterhin zu beobachten und bei entsprechender in das zukünftige Angebot zu integrieren.        

Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden damit als bedarfsnotwendig anerkannt.

       


Qualitätssicherungsmaßnahmen

Nach Art. 19 BayKiBiG setzt der Förderanspruch in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen u.a. voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Eine dieser Maßnahmen ist eine jährliche Elternbefragung.

Die überwiegend guten bis sehr guten Ergebnisse der Elternbefragung 2016 werden in der Sitzung vorgestellt.

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6. Aufstellung von Bauleitplänen in Kiemertshofen, Hohenzell und Oberzeitlbach; Anträge der Grundstückseigentümer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für die nachstehend beschriebenen Flächen liegen Anträge auf Aufstellung entsprechender Satzungen vor, um in den einzelnen Bereichen eine Bebauung zu ermöglichen.

1.        Kiemertshofen „Am Riedfeld“

Um eine Wohnbebauung auf dem Grundstück Flurnummer 824 der Gemarkung Kiemertshofen realisieren zu können, wird die Aufstellung einer entsprechenden Satzung beantragt.


Aus ortsplanerischer und erschließungstechnischer Sicht ist die im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellte Fläche im gesamten Umfang zu überplanen, jedoch mindestens die entsprechenden Teilflächen der Grundstücke Flurnummer 824 und 826/1.
Dieses Vorgehen hat der Bau- und Umweltausschuss bei der Behandlung von Bauvoranfragen zur Bebauung dieser Flächen jeweils ebenfalls zur Vorgabe gemacht.

Eine Umfrage bei den angrenzenden Grundstückseigentümern ergab jedoch, dass diese an einer Überplanung nicht interessiert sind und/oder nicht bereit sind, sich an Kosten einer Überplanung und der notwendigen Erschließung durch den Markt Altomünster zu beteiligen.


2.        Hohenzell „Am Stallweg“

Beantragt ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurnummer 49 der Gemarkung Hohenzell.



Aus ortsplanerischer und erschließungstechnischer Sicht ist die im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellte Fläche im gesamten Umfang zu überplanen

Der östliche Grundstückseigentümer ist jedoch an einer Überplanung nicht interessiert.


3.        Oberzeitlbach „An der Oberndorfer Straße“

Für das Grundstück Flurnummer 549 der Gemarkung Oberzeitlbach wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2011 die Erweiterung der Ortsrandsatzung „An der Oberndorfer Straße“ beschlossen, um im nördlichen Teils des Grundstücks ein Wohnhaus realisieren zu können.

Im Zuge der vorbeschriebenen Erweiterung wurde für das benachbarte Grundstück Flurnummer 548 der Gemarkung Oberzeitlbach ein Antrag auf nochmalige Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „An der Oberndorfer Straße“ gestellt, um hier ein Nebengebäude mit Bienenhaus errichten zu können. Diesem Antrag wurde vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 13.11.2012 zugestimmt.


Nachdem jedoch der der Errichtung eines Wohnhauses zugrunde liegende Antrag zwischenzeitlich aus Kostengründen zurückgezogen wurde, wird vorgeschlagen, die angedachte Bauleitplanung in diesem Bereich vollständig einzustellen und die bisher in dieser Sache gefassten Beschlüsse aufzuheben.


4.        Empfehlung der Verwaltung
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die vorbeschriebenen Anträge abzulehnen bzw. die entsprechenden Beschlüsse aufzuheben und vorhandene Personalkapazitäten auf die laufenden Bauleitplanverfahren zu konzentrieren.

Beschluss 1

1.
Der Antrag auf Aufstellung einer bauleitplanerischen Satzung für das Grundstück Flurnummer 824 der Gemarkung Kiemertshofen wird aus ortsplanerischer und erschließungstechnischer Sicht abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.
Der Antrag auf Aufstellung einer bauleitplanerischen Satzung für das Grundstück Flurnummer 49 der Gemarkung Hohenzell wird aus ortsplanerischer und erschließungstechnischer Sicht abgelehnt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 26.04.2011 und der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 13.11.2012 zur Erweiterung der Ortsrandsatzung in Oberzeitlbach „An der Oberndorfer Straße“ werden aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister stellt nochmals die bisherige Vorgehensweise bei der Neubildung der Wahllokale dar.

Der geschäftsleitende Beamte berichtet über die Kündigung eines Winterdienstvertrages durch einen privaten Dienstleister.

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.2017 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum; Vergabe der Maßnahme

Der Auftrag wird im ausgeschriebenen Umfang an die Firma S + F, Karlshuld, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 141.358,96 € vergeben.

TOP 2
Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes als Jugendzentrum; Vergabe von Fenster und Türelemente

Der Auftrag wird an die Fa. Wohnideen Sperk, Altomünster zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 27.444,61 € vergeben.

TOP 3
Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes als Jugendzentrum; Vergabe von Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

Der Auftrag wird an die Fa. Reiter GmbH, Altomünster zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 67.480,41 € vergeben.

TOP 4
Vertragsangelegenheit; Genereller Ingenieurvertrag mit dem IB Mayr

Dem vorgelegten Ingenieurvertrag wird zugestimmt.
Die Laufzeit beginnt rückwirkend zum 01.01.2017 und endet am 31.12.2021.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

TOP 4
Verlängerung der Option für den Ankauf eines Grundstücks für das Naturbad Altomünster

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt eine notarielle Urkunde zu unterzeichnen, mit der das Kaufvertragsangebot entsprechend verlängert wird.

TOP 5
Ankauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodels

Der Markt Altomünster macht von seinem Ankaufsrecht Gebrauch.


Datenstand vom 02.05.2017 10:05 Uhr