Datum: 23.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen des aktuellen Planungsstandes und Festlegung von weiteren Rahmenbedingungen
2 Maßnahmen zur weiteren Verbreitung von Defibrillatoren im Gemeindebereich Altomünster
3 Sanierung von Abwasserkanälen; Förderprogramm
4 Konzessionsvertrag für das Stromnetz im Gemeindebereich Altomünster; Neuabschluss für die Jahre 2019 ff
5 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.04.2017

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen des aktuellen Planungsstandes und Festlegung von weiteren Rahmenbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Ein Vertreter des Architekturbüros Claus + Forster stellte die durch die zwischenzeitlichen erfolgten Rückbaumaßnahmen der Wohnungen im Dachgeschoß und bislang durchgeführten Untersuchungen im Gesamtgebäude gewonnenen Erkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand bei der Sanierungsmaßnahme am Anwesen Schultreppe 4 vor, insbesondere:

1.        Untersuchung des bestehenden Farb- und Putzaufbaus einschließlich Trägermaterial    (inhaltlich wird auf den Bericht über die Befundung der Innenräume im Alten Schulhaus des Büros Neubauer Restaurierungswerkstätten GmbH vom März 2017 verwiesen) und den daraus durchzuführenden Maßnahmen (insbesondere zumindest teilweise Abnahme der oberen Farb- und Putzschichten)

2.        Statische Erkenntnisse (insbesondere im Dachgeschoß) und daraus resultierende "Stützmaßnahmen"                                                                                                                    (Erhalten der historischen Konstruktion und Ergänzen mit einer sichtbaren Stahlkonstruktion)

3.        Übersicht zu den Schäden am Dachstuhl


Für den weiteren Planungsfortschritt und die Bauabwicklung ist es erforderlich, die Vorgehensweise bei den nachstehenden Themen anhand einer Fragestellung festzulegen, da sich diese auch auf die Kosten maßgeblich auswirken werden:

1.        Werden weitergehende Maßnahmen im Kellergeschoß durchgeführt, um die Feuchtigkeitsschäden zu verringern?

2. Wird ein Wetterschutzdach errichtet, um ein weitgehenst wetterunabhängiges Arbeiten zu gewährleisten?

3.        Erhält das Dach eine Aufdachdämmung - unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zustimmt - , um die energetischen Verhältnisse zu verbessern, auch wenn dies nach der EnEV (evtl.) nicht zwingend erforderlich ist?

4.        Wird zur Versorgung von natürlichem Licht im oberen Dachbereich in Firstnähe der Einbau von Längsfenstern gewünscht - unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zustimmt?

5. Besteht Einverständnis zum vorgesehenen Aufbau der Geschoßdecken - unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zustimmt, und der positiven Rückmeldung von der Materialprüfanstalt für das Bauwesen Braunschweig?

6.        Wird das Verschließen eines Fensters an der Südfassade angestrebt - unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zustimmt -, um hier Kosten bei den Brandschutzanforderungen zu reduzieren?
7.        Besteht Einverständnis zu den räumlichen Verhältnissen, die sich durch den Einbau des Aufzugs ergeben - eingeschränkte Durchgangsbreite im Treppenhaus bei Aufzugszugang?


Über den aktuellen Stand der Sanierungskosten und dem angestrebten Zeitplan für die Durchführung der "eigentlichen" Sanierungsarbeiten wird voraussichtlich in der Juni-Sitzung informiert.

Auf die ins RIS eingestellte Präsentation wird verwiesen.

Beschluss 1

Im Kellergeschoss werden nachstehend aufgeführte weitergehende Maßnahmen durchgeführt, um die Feuchtigkeitsschäden zu verringern.

In das Mauerwerk wird eine Horizontalsperre (z.B. als Injektions-Lösung) eingebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Auf das Einbringen einer Horizontalsperre wird verzichtet. Es wird lediglich der Putz entsprechend
erneuert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 3

Ein Wetterschutzdach wird errichtet, um ein weitgehend wetterunabhängiges Arbeiten zu gewähr-
Leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 4

Das Dach erhält eine Aufdachdämmung mit Holzfaserplatten - unter der Voraussetzung, dass das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zustimmt -, um die energetischen Verhältnisse und ei-
nen "Wärmeschutz" im Sommer zu verbessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zur Versorgung von natürlichem Licht im oberen Dachbereich in Firstnähe wird der Einbau von
Längsfenstern gewünscht - unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Landesamt für Denk
malpflege zustimmt. Die Frage der Beschattung ist noch zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zum vorgesehenen Aufbau der Geschoßdecken - unter der Voraussetzung, dass das Bayerische
Landesamt für Denkmalpflege zustimmt, und der positiven Rückmeldung von der Materialprüfan-
stalt für das Bauwesen Braunschweig besteht Einverständnis?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Das Verschließen eines Fensters an der Südfassade wird angestrebt - unter der Voraussetzung,
dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zustimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 8

Mit den räumlichen Verhältnissen, die sich durch den Einbau des Aufzugs ergeben - eingeschränkte Durchgangsbreite im Treppenhaus bei Aufzugszugang - besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Maßnahmen zur weiteren Verbreitung von Defibrillatoren im Gemeindebereich Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Funktionsweise

Ein Defibrillator, auch Schockgeber, oder im Fachjargon Defi, ist ein medizinisches Gerät zur in erster Linie Defibrillation. Es kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern und Kammerflattern (Fibrillation) oder ventrikuläre Tachykardien, Vorhofflimmern und Vorhofflattern beenden (Kardioversion).
In 85 Prozent aller plötzlichen Herztode liegt anfangs ein sogenanntes Kammerflimmern vor. Ein Defibrillator kann diese elektrisch kreisende Erregung im Herzen durch gleichzeitige Stimulation von mindestens 70 Prozent aller Herzmuskelzellen unterbrechen.

Entscheidend bei der Defibrillation ist der frühestmögliche Einsatz, da die durch das Kammerflimmern hervorgerufene Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff binnen kurzer Zeit zu massiven neurologischen Defiziten führen kann.

Aus diesem Grund werden immer mehr Defibrillatoren in Form automatisierter externer Defibrillatoren (AED) auch im öffentlichen Raum platziert.


Defibrillatoren im Gemeindebereich Altomünster

Ein jederzeit öffentlich zugänglicher AED befindet sich am Rathaus und beim Gewerbebetrieb Asam in Irchenbrunn.

Weitere jedoch nicht jederzeit öffentlich zugängliche AEDs befinden sich nach Kenntnis der Verwaltung
-        in den Gebäuden des  FC Pipinsried und des TSV Altomünster, den Arztpraxen Moser und Kuhdorfer sowie dem Pflegeheim Altoland (Aussage Internet-Kataster)
-        einem Gewerbetrieb in Altomünster
-        in den Fahrzeugen der Rettungskräfte (Helfer-vor-Ort, Rettungstransportwagen und zwei gemeindlichen Feuerwehren)
       

Die Idee

Um eine weitere Verbreitung der AEDs im gesamten Gemeindebereich voranzubringen, wird aufgrund von Anfragen bei den Bürgerversammlungen und auf Initiative der Gemeinderatsmitglieder Hubert Güntner, Markus Hagl und Josef Wiedmann vorgeschlagen mit den Vereinen/Dorfgemeinschaften vor Ort zusammenzuarbeiten und dieses Projekt gemeinsam umzusetzen.
Dahinter steht der Gedanke, dass auf den AED mehr geachtet wird, wenn dieser "aus dem Ort heraus" entstanden ist.

Maßgebend ist die jederzeitige, öffentliche Zugänglichkeit des AEDs und damit die Unterbringung in einem Wandschrank (mit Heizung und Lüftung), der außerhalb eines Gebäudes angebracht ist. Dies führt zum einen zu einem erhöhten Diebstahlschutz und zum anderen zu einer längeren Haltbarkeit der verbauten Akkus.


Auf diese Idee aufbauend ist nachstehende Aufteilung der Aufgabenbereiche zwischen den Vereinen/Dorfgemeinschaften und dem Markt Altomünster vorgesehen:

Vereine/Dorfgemeinschaften
-        entscheidet, ob ein AED beschafft werden soll
-        wählt die Alternative des AEDs aus (WLAN-Anbindung oder Mobilfunk-Anbindung; Anbindung ist immer erforderlich)
-        sorgt für die Finanzierung bei der Erst- und Ersatzbeschaffung und bei erforderlichen Reparaturen (AED, Wandschrank, Hinweisbeschilderung)
       -        bleibt Eigentümer des AED
-        kümmert sich um einen jederzeit, öffentlich zugänglichen Standort und stimmt diesen mit dem Markt ab
       -        kümmert sich um die erforderliche Stromversorgung für den Wandschrank, falls der Wandschrank nicht an einem öffentlichen Gebäude angebracht werden kann, und trägt diese Kosten
       informiert den Markt, wenn der AED benutzt wurde (kann evtl. entfallen, wenn das vorgeschlagene Gerät beschafft wird)
-        inspiziert den AED regelmäßig, um feststellen zu können, ob der Akku noch ausreicht geladen ist (kann evtl. entfallen, wenn das vorgeschlagene Gerät beschafft wird)
-        teilt dem Markt einen Ansprechpartner vor Ort mit
-        organisiert entsprechende Schulungen

Markt Altomünster
-        führt zentral die Erst- und Ersatzbeschaffung aller Geräte durch (AED und Wandschrank)
-        kümmert sich um die erforderliche Stromversorgung für den Wandschrank, falls der Wandschrank an einem öffentlichen Gebäude angebracht werden kann, und trägt diese Kosten
-        organisiert die regelmäßige Wartung
-        kümmert sich um die Prüfung und den erforderlichen Ausrüstungsersatz bei Inanspruchnahme des AED
-        beschafft ein Trainingsgerät
-        übernimmt die laufenden Kosten der Wartung und Prüfung
-        schließt einen Wartungsvertrag und ggf. einen Telefonvertrag ab
-        meldet die installierten AEDs an die Leitstelle
-        verortet diese auf max. drei Apps


Geräteauswahl

Nach Aussage von Fachleuten (BRK und Johanniter) gibt es eine Vielzahl von geeigneten Geräten.
Als abgestimmter Vorschlag zur Beschaffung eines AEDs (mit Wandschrank) werden von Seiten der Rettungsdienste folgende Komponenten vorgeschlagen:

       AED                        Lifepak CR2
       
       
       Wandschrank                Rotaid Solid Plus Heat LED

Medizinisch ist dieses Gerät in den Bereichen der Analyse des Herzrhythmus und Unterstützung bei der Wiederbelebung auf dem aktuellsten Stand angeht. Zudem kann der AED mit einer SIM-Karte ausgestattet und/oder in ein WLAN Netz eingebunden werden, um
-        Bereitschaftsinformationen fern zu überwachen
-        den Standort auf einer Landkarte anzuzeigen sowie Standortänderungen zu erkennen
-        Meldungen zu Situationen zu empfangen, die Auswirkungen auf die Bereitschaft haben, wie Batteriestand
-        den Status aller vernetzten AEDs anzuzeigen
-        Meldungen zu empfangen, wenn ein AED verwendet wurde
-        Ereignisdaten und -berichte automatisch an ein Krankenhaus und medizinisches Versorgungspersonal zu senden
-        Benachrichtigungen zu erhalten, wenn Batterien oder Elektroden kurz vor dem Verfallsdatum stehen oder bereits verfallen sind

(Weitere Angaben können der Produktinformation, die ins RIS eingestellt wurde, entnommen werden)

Bei dem vorgeschlagenen Wandschrank ist aufgrund der WLAN- bzw. GSM-Ausstattung die Verwendung einer Kunststoffausführung erforderlich. Es besteht damit keine Möglichkeit einen Notruf zur Leitstelle Fürstenfeldbruck zu integrieren.

Es wird deutlich empfohlen ein Trainingsgerät zu beschaffen, damit entsprechende Einführungs- und wiederkehrende Schulungen durchgeführt werden können.

 
Kosten pro Stück

       einmalige Kosten
-        AED                        2.500,- €        (Lifepak CR2)
-        Wandschrank                   600,- €        (Rotaid Solid Plus Heat LED)
-        Installation                (können aufgrund des jeweiligen Einzelfalls nicht angegeben werden)


       lfd. Kosten pro Jahr                  200,- €        (Batterie, Elektroden, Mobilfunkanbindung
                                                        heruntergerechnet auf ein Jahr)
       

       lfd. Kosten pro Einsatz        270,- €                (Elektroden)

       Kosten zu den Reparaturen können derzeit nicht angegeben werden.


Zeitplan

bis Mitte Juni        Informationen der Vereine/Dorfgemeinschaften über die Presse, Homepage und ein Anschreiben der Vereinsvorsitzenden

bis Mitte Juli        Gemeinsame Veranstaltung

bis Ende September        Rückmeldung der Vereine/Dorfgemeinschaften

bis Ende Oktober        Abstimmung des Standorts und der Stromversorgung zwischen Vereinen/Dorfgemeinschaften und Markt

bis Mitte Oktober        zentrale Bestellung durch den Markt

       bis Ende November        Auslieferung der Geräte und Auftaktveranstaltung

anschließend        Schulungen des Geräts vor Ort

Beschluss

Dem Konzept zur weiteren Verbreitung von Defibrillatoren im Gemeindebereich Altomünster wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierung von Abwasserkanälen; Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Nach den neuen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas2016) werden bauliche Sanierungen (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) von Abwasserkanälen vom Freistaat Bayern gefördert.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine im Anhang zur RZWas2016 definierte Härtefallschwelle, die sich aus der Vergangenheits-Pro-Kopf-Belastung für die öffentliche Abwasserentsorgung berechnet, überschritten wird. Die Förderung erfolgt längenabhängig und beträgt  150,- € pro renoviertem und  300,- € pro erneuertem Meter Abwasserkanal.

Nach Mitteilung des IB Mayr fehlen nach derzeitiger Situation dem Markt Altomünster für das Erreichen der Härtefallschwelle noch kassenwirksame Investitionen in Höhe von ca. 1,3 Mio. €. Aufgrund der zum 01.01.2017 erfolgten Ausweitung Vergangenheits-PKB bis 1992 kann nunmehr bereits jetzt die Überschreitung der Härtefallschwelle nachgewiesen werden. Damit ist der Markt Altomünster nach RZWas 2016 förderwürdig. Das Förderprogramm läuft derzeit noch bis Ende 2019. Ob dieses verlängert wird, ist derzeit unbekannt.
Es wird daher empfohlen, einen Antrag auf „Inaussichtstellung“ beim Wasserwirtschaftsamt (WWA) München einzureichen. Soweit dieser bewilligt wird, ist später nur noch mit einem Formblatt das Erreichen der Schwelle anzuzeigen.

Mit einem möglichen Maßnahmenbeginn ist derzeit nicht vor 2019 zu rechnen (vgl. Beschluss vom 21.02.2017).

Beschluss

1.        Der Markt Altomünster nimmt am Förderprogramm nach RZWas 2016 für die geplanten Kanalsanierungen teil.

2.        Eie entsprechender Antrag auf „Inaussichtstellung“ wird beim Wasserwirtschaftsamt München gestellt.

2.        Der Markt verpflichtet sich bei einem Bezug von Fördergeldern zur Teilnahme an einem nach RZWas 2016 geforderten Benchmarking-Programms zur Betriebsdatenerhebung und Auswertung im landesweiten Vergleich innerhalb der nächsten drei Jahre nach Zuwendungsempfang (Kosten hierfür laut WWA München ca. 2.500.- €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Konzessionsvertrag für das Stromnetz im Gemeindebereich Altomünster; Neuabschluss für die Jahre 2019 ff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Als Konzessionsvertrag wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen besteht.
Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der meist ausschließlichen Versorgung  der Endverbraucher (= Niederdruck- bzw. -spannungsnetz) mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen.
Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und des Verzichts auf eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung die Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte darstellt.

Sie enthalten üblicherweise folgende Klauseln:
-        Wegerechtsklausel (Recht des Versorgers zur Nutzung der gemeindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze)
-        Verzichtsklausel (Verzicht der Kommune auf die Durchführung der öffentlichen Versorgung)
-        Kontrahierungsklausel (Verpflichtung des Versorgers, alle Nutzer der Gemeinde zu versorgen)
-        Kostenaufteilungsklausel (Regelungen über Kostentragung und Kostenaufteilung für den Fall, dass Leitungen umverlegt werden müssen)
-        Konzessionsabgabeklausel (Berechnung und Zahlungsmodalitäten der Konzessionsabgabe)
-        Endschaftsregelungen (Regelungen über die Weiterführung oder Ablösung des Wegerechts zu einem bestimmten Wert)

Abzugrenzen ist der Konzessionsvertrag von den Verträgen, die zwischen einem Versorgungsunternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (z. B. Stromliefervertrag) und zukünftig auch von dem Straßenbeleuchtungsvertrag.

Der aktuelle Konzessionsvertrag Strom wurde am 28.04.1999 mit der Isar-Amperwerke AG, München abgeschlossen und endet am 31.12.2018.

Die Höhe der Konzessionsabgabe unterliegt gesetzlichen Regelungen und liegt derzeit bei ca. 200.000,- € jährlich.

Für die Findung und Auswahl eines neuen Vertragspartners ist ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahl- und Vergabeverfahren durchzuführen. Dieses begann mit der Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit der der Markt Altomünster kundegetan hat, dass der bestehende Konzessionsvertrag zum 31.12.2018 ausläuft.

Auf diese Bekanntmachung hin haben die Bayernwerk AG und die AltoNetz GmbH eine sog. Interessensbekundung für den Abschluss eines Konzessionsvertrages abgegeben.

Mit Schreiben vom 16.05.2017 hat die AltoNetz GmbH ihre Interessenbekundung zurückgezogen.

Da mit der Bayernwerk AG nur mehr ein kompetenter Bewerber um die Stromkonzession verbleibt, ist kein weiteres Auswahlverfahren erforderlich.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen einen Konzessionsvertrag auf der Basis des zwischen dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag und dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.V. vereinbarten und vom Bayerischen Innenministerium genehmigten Musterkonzessionsvertrags mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Sonderkündigungsrecht nach 5 Jahren abzuschließen.

Der Konzessionsvertrag wird im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Unabhängig vom Konzessionsvertrag werden mit der Bayernwerk AG in den nächsten Monaten entsprechende Gespräche zum Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrags geführt.

Beschluss

1.        Mit der Bayernwerk AG wird ab 01.01.2019 ein Konzessionsvertrag Strom mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Sonderkündigungsrecht nach 5 Jahren abgeschlossen.

2.        Der erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25 .04.2017 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Verbesserung der Breitbandinfrastruktur in den kleineren Orten, Weilern und Höfen; Ergebnis des Auswahlverfahrens und Vergabe

Auf Grundlage der gutachterlichen Bewertung wird das Angebot der Firma AltoNetz
GmbH ausgewählt.
               
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides der
Regierung von Oberbayern einen entsprechenden Kooperationsvertrag - aufbauend auf
dem Musterkooperationsvertrag der Bundesnetzagentur - zu unterzeichnen.

TOP 2
Sanierung von Abwasserkanälen; Vergabe der Befahrungsleistungen

Der Auftrag wird im ausgeschriebenen Umfang an die Firma Weißenhorn, Königsbrunn, zu einem Brutto-Angebotspreis von 166.666,66 € vergeben

TOP 3
Gewerbegebiet Falteräcker

Der Erwerb der Grundstücke erfolgt durch die Dachauer Grundverkehrsgesellschaft.


Datenstand vom 24.11.2017 10:24 Uhr