Datum: 27.06.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erstellen von Starkregengefahrenkarten und Einführen eines Starkregenalarmsystems
2 Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für Pipinsried Ost; Aufstellungsbeschluss
3 Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung in Teilbereichen von Stumpfenbach, Oberzeitlbach und Pipinsried
4 Feststellung des Jahresrechnung 2016
5 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.05.2017

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Erstellen von Starkregengefahrenkarten und Einführen eines Starkregenalarmsystems

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Von Starkregen wird ab einer Menge von mehr als 5 Litern auf den Quadratmeter in 5 Minuten, mehr als 10 Liter auf den Quadratmeter in 10 Minuten oder mehr als 17 Liter pro Quadratmeter und Stunde gesprochen (Quelle: Wikipedia).
 
Diese Starkregenereignisse traten in der jüngeren Vergangenheit vermehrt auf und führen im Gegensatz zu einem langsam ansteigenden Flusshochwasser in kurzer Zeit zu entsprechenden Gefahren und mitunter auch zu Schäden.
 
Dies liegt insbesondere auch daran, dass es für diese Ereignisse bislang keine rechtzeitigen Warnungen gibt.
Vorhandene überregionale Überflutungswarnsysteme wie z.B. der Hochwassernachrichtendienst Bayern unter www.hnd.bayern.de) warnen lediglich vor Flusshochwasser, jedoch nicht vor Starkregen (und sind im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster nicht vorhanden).
Auch meteorlogische Starkregenwarnungen des z.B. Deutschen Wetterdienstes beziehen sich lediglich auf großflächige Wetterlagen und geben keine genauen Aussagen darüber, welche Gebiete tatsächlich betroffen sind und in welchem Ausmaß sich die Niederschläge auf diese auswirken.
 
Bei einem Starkregenalarmsystem erfassen lokale Regensensoren die Niederschlagsmengen vor Ort und senden diese Daten in Echtzeit an ein Alarmsystem, das wiederum aus diesen Daten und zugrundeliegender Starkregengefahrenkarten die reale Gefahrenlage für einzelne Teilflächen des Gemeindegebiets berechnet und die Integrierte Leitstelle sowie gezielt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger alarmiert.
Damit können die Betroffenen erstmals über örtliche Informationen verfügen und neben den gemeindlichen Hochwasserschutzmaßnahmen selbst über weitergehende eigene Maßnahmen auf Ihren Grundstücken und an Gebäuden entscheiden.
 
Der Dipl.Ing (FH) Reinhard Brodrecht stellte als Geschäftsführer der Spekter GmbH diese Thematik vor und zeigte die erforderlichen Schritte zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten und zur Einführung eines Starkregenalarmsystems auf.

Die Kosten für die Erstellung von Starkregengefahrenkarten werden auf einen Betrag in Höhe von 180.000,- € geschätzt, wobei mit einer staatlichen Förderung in Höhe von 75% gerechnet werden kann.
Für die Einführung eines Starkregenalarmsystems ist mit Kosten in Höhe von 60.000,- € zu rechnen. Eine staatliche Förderung ist hier nicht zu erwarten.

Die geplanten Hochwassermaßnahmen des Marktes Altomünster werden durch diese Thematik nicht entbehrlich, sondern lediglich ergänzt.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, parallel zur laufenden Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts eine Projektstudie für die Erstellung von gemeindeweiten Starkregengefahrenkarten und die Einführung eines Starkregenalarmsystems in Auftrag zu geben.

Beschluss

Die Erstellung von gemeindeweiten Starkregengefahrenkarten und die Einführung eines Starkregenalarmsystems werden derzeit nicht für erforderlich gehalten, da die Gefahrenstellen im Gemeindegebiet bekannt sind und die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts bereits am Laufen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für Pipinsried Ost; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Am südöstlichen Ortsrand von Pipinsried (Flurnummer 489 Tfl. der Gemarkung Pipinsried) wird eine Bebauung mit zwei Wohnhäusern gewünscht.
Das Grundstück befindet sich auf einer Anhöhe in sog. zweiter Reihe. Diesbezügliche Bauvoranfragen scheiterten bislang seitens des Landratsamtes aufgrund der Außenbereichslage und insbesondere bzgl einer angedachten Zufahrt von Süden am Widerspruch zu naturschutzrechtlichen Belangen.

Mit Schreiben vom 25.11.2016 wurde ein Antrag auf Aufstellung einer Satzung zur Verwirklichung des Bauwunsches beantragt.

Zwischenzeitlich fanden verschiedene Gespräche mit den Antragstellern und dem Landratsamt Dachau statt.

Die zu überplanende Teilfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster als Wohnbaufläche dargestellt:


Aufgrund der vorhandenen Biotope und Gehölzstreifen im engeren Planungsumfeld sind erhöhte Anforderungen bezüglich des Naturschutzes zu erwarten.

Die Anfahrt der zukünftigen Bebauung ist über das nördlich gelegene Grundstück Flurnummer 307 der Gemarkung Pipinsried, das ebenfalls im Eigentum der Antragsteller ist, vorgesehen.

Ein Ankaufsrecht für den Markt Altomünster im Rahmen des Baulandmodells kann aufgrund der Eigenbedarfsregelung nicht ausgeübt werden. 

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 489 Tfl. und 307 Tfl. der Gemarkung Pipinsried unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB auf.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Pipinsried „An der äußeren unteren Hauptstraße“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro Obeser beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung in Teilbereichen von Stumpfenbach, Oberzeitlbach und Pipinsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016 wurde die Thematik der Straßenlampenumrüstung auf LED-Beleuchtung grundsätzlich befürwortet und ein Budget in Höhe von 30.000,- € für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt.

Mit der Bayernwerk AG wurde ein Paket ausgearbeitet, das die Umrüstung bei den derzeit umrüstungsfähigen Lampen "Langmatz Bavaria" und "Selux Saturn 2" in einem Gesamtumfang von
32 Stück in Stumpfenbach
       22 Stück in Oberzeitlbach
       25 Stück in Pipinsried vorsieht.

Die Umrüstung der insgesamt 79 Leuchten verursachten Kosten in Höhe von 27.300,- €.

Im Rahmen der Umrüstung wird in der Zeit von 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr die Beleuchtungsstärke um 50% reduziert

Es sind jährliche Einsparungen in Höhe von 12.000 kwh (entspricht ca. 6 to CO2) und damit ca. 2.000,- € zu erwarten.

Die weiteren in den vorgenannten Gemeindeteilen vorhandenen Leuchten (Langfeld, Glocke und Koffer) bleiben (vorerst) im Ist-Zustand erhalten.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag mit der Bayernwerk AG zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Feststellung des Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 bekannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.05.2017 die Jahresrechnung 2016 geprüft. Die bei der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden erläutert. Im Übrigen ergab die örtliche Rechnungsprüfung keine Beanstandungen.

Beschluss 1

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.04.2017 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).


TOP 1:        Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Feuerwehr Altomünster; Vergabe

Der Auftrag für die Lieferung des Fahrzeugs wird an die Firma Mercedes-Benz Vertrieb NFZ GmbH, Augsburg zu einem Angebotspreis in Höhe von 42.247,- € vergeben.
Der Auftrag für den Ausbau des Fahrzeugs wird an die Firma Manfred Geidobler, Soyen zu einem Angebotspreis in Höhe von 36.490,16 € vergeben.

TOP 2:        Drucker und Kopierer im Rathaus; Leasingvertrag
Mit der Firma BSM wird im vorgenannten Umfang ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten ab 01.08.2017 abgeschlossen.

Datenstand vom 10.07.2017 08:04 Uhr