Datum: 26.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 6 "Nördlich der St.-Ulrich-Straße"; Aufstellungsbeschluss
2 Bebauungsplan Wollomoos Nr. 9 "Östlich der Weilach- und Gartenstraße"; Aufstellungsbeschluss
3 Sanierung der Außentreppe und der Eingangsstufen zur katholischen Pfarrkirche St.-Stephanus in Hohenzell; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung
4 Ortsverbindungsstraße (Altomünster-) Stumpfenbach-Deutenhofen (-Kleinberghofen); Aufhebung des Beschlusses vom 23.02.2016
5 Pachtvertrag über den Betrieb einer Eisdiele; Änderung
6 Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Wollomoos; Vergabe
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2017

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 6 "Nördlich der St.-Ulrich-Straße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster sieht in Stumpfenbach die Bereiche S 2.1 und S 2.2 für die Realisierung von Wohnbauland vor:
Vorrangiges Ziel ist es, diese beiden Planbereiche zusammen mit der aufgelassenen Hofstelle an der St.-Ulrich-Straße (Grundstück Flurnummer 1123) in einem gemeinsamen Bebauungsplan zu entwickeln.


In einer intensiven Phase der Information wurden die Grundstückseigentümer in Gemeinschaftsveranstaltungen und Einzelgesprächen über die Planungsabsichten des Marktes Altomünster unterrichtet und über die Anwendung des Baulandmodells, das Erschließungskonzept und die zu erwartenden Kosten informiert.

Alle Eigentümer im Plangebiet 2 haben sich im Vorfeld mit der Anwendung des Baulandmodells und der Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung einverstanden erklärt.

Im Plangebiet 1 erklärt sich der Eigentümer des markierten Grundstücks mit der Anwendung des Baulandmodells nicht einverstanden und wird auch keine Kostenvereinbarung unterzeichnen.


Eine Fortführung der weitere Planung ohne dieses Grundstück würde dazu führen, dass der überwiegende Teil dieses Grundstücks nach einer Bebauung nordöstlich der Straße dem Innenbereich zugeordnet werden würde und damit Baurecht bekäme.

Aus erschließungstechnischer Sicht werden ohne Einbeziehung des vorbeschriebenen Grundstücks die erforderlichen Kanal- und Straßenmaßnahmen zumindest deutlich erschwert und aufwendiger sowie kostenmäßig auf die verbleibenden Grundstücke umgelegt.

Als Ergebnis erhält der betreffende Grundstückseigentümer ohne finanzielle Beteiligung und Anwendung des Baulandmodells das "gleiche" Baurecht wie die übrigen Eigentümer des Plangebiets 1 mit Kostentragung und Grundstücksabtretungen.

Von Seiten der Verwaltung wird aus Gründen der Gleichbehandlung und Vermeidung eines Präzedenzfalles deshalb vorgeschlagen,
-        eine Überplanung des Plangebiets 1 derzeit vollständig zurückzustellen.
       und
-        ausschließlich für das Plangebiet 2 einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld über diese Absicht schriftlich informiert.

Unmittelbar vor der Sitzung wurde von den Eigentümern des Plangebiets 1 eine mögliche Einigung beim Thema Baulandmodel angesprochen, die sich für den Markt Altomünster flächenneutral auswirken wird.

Aufgrund der Eigenbedarfsregelung kann der Markt Altomünster von allen Mitgliedern der Grundstücksgemeinschaft im Planbereich 2 insgesamt eine Fläche von 485 m² ankaufen. Für den Planbereich 1 ist eine zu erwerbende Fläche von 3.071 m² vorgesehen.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für das Plangebiet 2 "Stumpfenbach Mitte" mit 
- den öffentlichen Grundstücken Flurnummern 1097 Tfl. (Gehweg) und 1198 Tfl. (St.-Ulrich-Straße) der Gemarkung Stumpfenbach
und
- den privaten Grundstücke Flurnummern 1123, 1124 und 1366 der Gemarkung Stumpfenbach
unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

Der Aufstellungsbeschluss wird auf das Plangebiet 1 "Stumpfenbach Nord" mit 
- dem öffentlichen Grundstücke Flurnummern 1338 Tfl. (Kapellenweg) der Gemarkung Stumpfenbach
und
- den privaten Grundstücken Flurnummern 1337, 1370, 1370/2 und 1371der Gemarkung Stumpfenbach
übertragen, sobald sich hier die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt haben.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Stumpfenbach Nr. 6 „Nördlich der St.-Ulrich-Straße“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Büro Obeser beauftragt.

4.
Die im Baulandmodell durch den Markt Altomünster zu erwerbenden Flächen werden im vorgestellten Umfang angekauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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2. Bebauungsplan Wollomoos Nr. 9 "Östlich der Weilach- und Gartenstraße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster sieht in Wollomoos die Bereiche S 4.3 und S 4.4 für die Realisierung von Wohnbauland vor:







Vorrangiges Ziel ist es, diese beiden Planbereiche in einem gemeinsamen Bebauungsplan zu entwickeln.


In einer intensiven Phase der Information wurden die Grundstückseigentümer in Gemeinschaftsveranstaltungen und Einzelgesprächen über die Planungsabsichten des Marktes Altomünster unterrichtet und über die Anwendung des Baulandmodells, das Erschließungskonzept und die zu erwartenden Kosten informiert.

Eine im Plangebiet 2 noch zu regelnde privatrechtliche Angelegenheit kann aus heutiger Sicht nicht auf absehbare Zeit gelöst werden.

Von Seiten der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen,
-        eine Überplanung des Plangebiets 2 derzeit vollständig zurückzustellen.
       (Anmerkung:
       Von einer teilweisen Überplanung des Plangebiets 2 - z.B. in den "Randbereichen" entlang bestehender Straßen - wird abgeraten, da für eine spätere weitere Entwicklung der Fläche S 4.3 im Umfang des Flächennutzungsplanes aufgrund der dann vorhandenen Bestandsgebäude deutliche Schwierigkeiten erwartet werden.)
       und
-        ausschließlich für das Plangebiet 1 einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld über diese Absicht schriftlich informiert.

Das Grundstück Flurnummer 413, Gemarkung Wollomoos (Stand nach der Parzellierung) wird dem Markt Altomünster für die Errichtung der erforderlichen Lärmschutzeinrichtung und Ausgleichsmaßnahmen kostenlos überlassen. Für den verbleibenden Geltungsbereich ist aufgrund der Eigenbedarfsregelung ein Ankauf im Rahmen des Baulandmodells nur im Umfang von 22 m² möglich. Da für diesen Bereich aus heutiger Sicht keine Baulandumlegung erforderlich ist, macht ein Erwerb dieser geringfügigen Teilfläche keinen Sinn.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für
- das öffentliche Grundstück Flurnummer 414 Tfl. der Gemarkung Wollomoos
und
- die privaten Grundstücke Flurnummern 413, 413/2, 416/3, 413/4, 413/5, 415 Tfl, 415/1 und 415/2 der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 9 „Östlich der Weilach- und Gartenstraße“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Büro Obeser beauftragt.

4.
Die vorgenannte Fläche in Höhe von 22 m² wird nicht angekauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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3. Sanierung der Außentreppe und der Eingangsstufen zur katholischen Pfarrkirche St.-Stephanus in Hohenzell; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus Hohenzell hat mit (zwei) Schreiben vom 02.07.2017 eine Förderung für die Sanierung der
-  Außentreppe mit Gehweg zur Pfarrkirche und zum Friedhof
und
-  Eingangsstufen zur Vorhalle der Pfarrkirche
durch den Markt Altomünster beantragt.

Außentreppe mit Gehweg zur Pfarrkirche und zum Friedhof

Die Sanierung beinhaltet insbesondere den Abbruch der bestehenden Treppenanlage mit begleitenden Flächen und die Errichtung einer neuen Treppenanlage in leicht veränderter Lage:


Die Durchführung der Maßnahmen ist für den Herbst 2017 mit Fertigstellung im Frühjahr 2018 vorgesehen.

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 29.950,- € aus.

An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg mit einem Betrag in Höhe von 4.500,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 25.450,- € verbleibt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       25.450,- € x 20% = 5.090,- €                Maximalförderbetrag: 5.600,- €


Eingangsstufen zur Vorhalle der Pfarrkirche

Die Sanierung beinhaltet insbesondere den Abbruch und Errichtung der bestehenden Eingangsstufen, Ausbesserungsarbeiten am Terrazzoboden, Bersitigung von Putzschäden und Malerarbeiten in der Vorhalle zur Pfarrkirche.

Die Durchführung der Maßnahmen ist für den Herbst 2017 mit Fertigstellung im Frühjahr 2018 vorgesehen.

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 9.800,- € aus.

An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg mit einem Betrag in Höhe von 3.900,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 5.900,- € verbleibt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       5.900,- € x 20% = 1.180,- €                Maximalförderbetrag: 1.300,- €

Der aktuelle Zustand der Außentreppe und der Eingangsstufen zur Vorhalle kann den ins RIS eingestellten Fotos entnommen werden.

Beschluss

1.        Die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus Hohenzell erhält vom Markt Altomünster für die vorbeschriebene Sanierung der
               Außentreppe mit Gehweg zur Pfarrkirche und zum Friedhof eine Förderung in Höhe von        20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 5.600,- €
       und der
               Eingangsstufen zur Vorhalle der Pfarrkirche eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen        maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.300,- €

2.        Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Ortsverbindungsstraße (Altomünster-) Stumpfenbach-Deutenhofen (-Kleinberghofen); Aufhebung des Beschlusses vom 23.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf die Beschlüsse des Gemeinderats vom 23.02.2016 und 21.02.2017 verwiesen.

Zu dieser Thematik hat das Landratsamt Dachau mit Schreiben vom 02.08.2017 folgendes mitgeteilt:

Der Markt Altomünster hat auf o.g. Straße eine Tonnagenbeschränkung von 7,5 t erlassen und die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt. Die Polizeiinspektion Dachau hatte bereits vor Erlass der Anordnung die Auffassung vertreten, dass eine derartige Anordnung mit den Vorschriften der StVO nicht vereinbar ist und hat nun das Landratsam Dachau gebeten, aufsichtlich gegen den Markt Altomünster vorzugehen.

Bei verkehrsrechtlichen Anordnungen handelt es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sodass das Landratsamt befugt ist, den Gemeinden fachaufsichtliche Weisungen nach Art. 116 GO zu erteilen.

Da das Landratsamt Dachau die Auffassung der Polizeiinspektion Dachau teilt und damit die Tonnagenbeschränkung für rechtswidrig erachtet, beabsichtigen wir, Ihnen eine Weisung zu erteilen, mit der Sie aufgefordert werden, bis zum 30.09.2017 die Anordnung aufzuheben und die entsprechenden Verkehrszeichen zu entfernen. Sollten Sie dieser Weisung nicht nachkommen, so wird das Landratsamt Dachau die Verkehrszeichen in Ersatzvornahme entfernen.

Beschluss

Der Beschluss vom 23.02.2016 zur Anordnung einer Tonnagenbegrenzung (auf 7,5 to) auf der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - Deutenhofen wird ersatzlos aufgehoben und die Verkehrsschilder werden entfernt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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5. Pachtvertrag über den Betrieb einer Eisdiele; Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss des Gemeinderats vom 25.07.2017 verwiesen.

Mit den Betreibern der betroffenen Stände beim jährlichen Christkindlmarkt wurde über eine mögliche Verlagerung des ursprünglichen Standorts gesprochen und folgende Lösung ausgearbeitet:

Beschluss 1

1.        Der beabsichtigten Änderung des Pachtvertrags wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Beschluss 2

2.        Die Terrasse kann ohne Änderung des Pachtvertrages probeweise über den kommenden Winter an Ort und Stelle belassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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6. Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Wollomoos; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Wollomoos wurden über verschiedene Hersteller und Fahrzeugtypen entsprechende Angebote eingeholt.

Als wirtschaftlichstes Fahrzeug hat sich ein Renault Master heraus kristallisiert, der für ca. 30.000,- € zu beschaffen ist.
Der Haushaltsansatz in Höhe von 30.000,- € wird mit der vorgeschlagenen Vergabesumme eingehalten.

Beschluss

Für die Feuerwehr Wollomoos wird als Mannschaftstransportwagen ein Renault Master L1H1 3,0 t cDi 110 durch die Firma Schl esner, Nienburg zum Preis von  27.849,06 € beschafft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
        das Benefizkonzert zugunsten der Kirchenrenovierung in Pipinsried am 30.09.2017.
-        die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis über die Entnahme von Kunstgegenstände aus dem ehemaligen Birgittenkloster Altomünster

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2017 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1:        Bestellung eines Feldgeschworenen

       Herr Josef Gschwendtner sen. (Teufelsberg 2) wird als Feldgeschworener bestellt.

Datenstand vom 05.10.2017 10:30 Uhr