Datum: 24.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Pipinsried)
2 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen der aktuellen Kostensituation
3 Erweiterung des P+R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Ausschreibung der Maßnahme
4 Umbau und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 3 Altomünster Weiherwiesengraben; Ausschreibung der Maßnahme
5 Erneuerung bzw. Sanierung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Kellerberg- und Nerbstraße) und Thalhausen (Am Mühlberg und Am Kreuzberg); Priorisierung und Ausschreibung einer Maßnahme
6 Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2017
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2017

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Pipinsried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG).

Die Freiwillige Feuerwehr Pipinsried hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 27.09.2017
 
Roman Küspert, Maisbrunner Str. 1, Pipinsried                zum 1. Kommandanten
und
Sebastian Fottner, Heimbergstr. 14, Pipinsried                zum 2. Kommandanten

gewählt.

Die erforderlichen Lehrgänge gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind vom 1. und 2. Kommandanten in angemessener Frist zu besuchen bzw. nachzuweisen.

Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Roman Küspert und Sebastian Fottner werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pipinsried bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen der aktuellen Kostensituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das planende Büro Claus + Forster hat auf der Grundlage des gemeindlichen Nutzungskonzepts Räume für die
-  Volkshochschule Altomünster
-  Gemeindebücherei
und der zwischenzeitlich vorliegenden Bestandsuntersuchungen die ursprüngliche Kostenschätzung weiter verfeinert und eine Kostenberechnung ausgearbeitet.


Nutzungskonzept

Das Konzept für die Nutzung der Räumlichkeiten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sieht im Erdgeschoß Kurs- und Veranstaltungsräume für die Volkshochschule Altomünster vor. Darin wird auch die Kleinkinderbetreuung der "Kleinen Mäuse" und die in der Trägerschaft der Nachbarschaftshilfe stehende "Kinderstube" ausreichend Platz finden.

Erdgeschoß
Im Obergeschoß, im ersten Dachgeschoß und in der Galerie (= zweite Ebene im Dachgeschoß) sind die neuen Räumlichkeiten für die Gemeindebücherei situiert.

Obergeschoß



1. Dachgeschoß
Galerie



Die WCs und die nur im geringen Umfang vorgesehenen Lagermöglichkeiten sind im neu zu errichtenden Treppenhaus mit Aufzugsanlage (jeweils linker Bildrand) untergebracht.


Flächenvergleich

Volkshochschule/Nachbarschaftshilfe
       
       bisher                                                
               Kleine Mäuse                        109 m²                (OG Schultreppe 4 - eigene Räume)        
               Kinderstube                          63 m²                (OG Schultreppe 4 - eigene Räume)
               Kursräume VHS                  75 m²                (OG altes Rathaus)
                               Summe        247 m²

       neu
               Kleine Mäuse,
               Kinderstube, VHS                                
                               Summe        162 m²                (EG, Mehrfachbelegung)

Bücherei

       bisher                                        210 m²                (OG Schultreppe 3)

       neu                                        400 m²                (OG, DG, Galerie)


Kostensituation

Der erste Kostenrahmen entstand auf der Basis einer vorgegebenen Nutzung durch den Markt Altomünster im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Umnutzung des Gebäudes durch das Büro Barthel & Maus aus dem Jahr 2014 (ohne ausreichende Berücksichtigung einer barrierefreien Erschließung) und befand sich einschließlich der Baunebenkosten bei einem Betrag in Höhe von ca. 1,5 Mio €. Kosten für die Bereiche Freianlagen und Ausstattung wurden noch nicht berücksichtigt.


Das damalige Nutzungskonzept sah folgende Nutzungen vor:

- Erdgeschoß                Kindergartengruppe als "Außenstelle" zu den kleinen Strolchen
- Obergeschoß                Kleine Mäusegruppe, Kinderstube, Proberaum Musikverein, Mehrzweckraum
- Dachgeschoß und Galerie        Jugendräume


Entwicklung der Kosten

Die Fortführung der Kosten aus dem Bereich des vorgenannten Kostenrahmens 2014 infolge der
-  Baukostensteigerung (+ 7,6%),
-  Veränderung des Raumprogramms,
-  Anforderung eines barrierefreien Zugangs (Anbau des Treppenhauses mit Aufzugsanlage),
-  Berücksichtigung der Freianlagen und Ausstattung,
-  vollständige Erneuerung der haustechnischen Ausstattung,
-  Vorgaben des Brandschutzes
-  und dadurch sich erhöhender Baunebenkosten (= im wesentlichen Architektenhonorare)
in den Bereich der Kostenberechnung führt aktuell zu Sanierungskosten von 2,7 Mio. €:


Maßnahme
Kostenrahmen 2014
Kostenrahmen 2014 ( +7,6%)
Kostenberechnung 2017




Sanierung Bestand
971.520 €
1.045.355 €
1.236.462 €
Haustechnische
Ausstattung
129.600 €
   139.449 €
              449.400 €
Barrierefreie Erschließung         
120.000 €
   129.120 €
   358.450 €
Freianlagen
          0 €
             0 €
93.400 €
Ausstattung
          0 €
             0 €
     20.270 €
Baunebenkosten
305.280 €
   328.481 €
   549.966 €




Summe     
        1.526.400 €
1.642.406 €
2.707.948 €





Aufteilung der Kostenberechnung nach den einzelnen Kostengruppen

Kostengruppe
Bezeichnung
Kosten
 


KG 100
Grundstück
0 €
KG 200
Herrichten und Erschließen
9.400 €
KG 300
Bauwerk - Baukonstruktionen
1.517.082 €
KG 400
Bauwerk - Technische Anlagen
517.850 €
KG 500
Außenanlagen
93.380 €
KG 600
Ausstattung und Kunstwerke
20.270 €
KG 700
Baunebenkosten
549.966 €
 


KG 100-700
Gesamtkosten
2.707.948 €


Die vorgenannte Kostenberechnung basiert auf

bereits vom Gemeinderat beschlossenen Einsparungen in Höhe von ca. 130.000,- € im Bereich der
-  Dachgauben        Wegfall von vier Stück im Randbereich                        
-  Südfassade                Schließen der Fenster an der Südfassade anstelle von Brandschutzverglasung 
-  Rauchwarnanlage        Entfällt                                       
-  Schallschutz                Kein erhöhter Schallschutz in der Decke EG/OG                        

und

der Verwendung von "einfachen" Materiallen
-  Bodenbeläge:                Industrieparkett (EG)
               Teppich (OG, DG, Galerie)
               Kunststein (Treppenhaus Eingang)
-  Anbauwände:                nur gespachtelt
-  Decken:                Putz / Gipskarton
-  Fliesen:                Standardfliesen
-  Türen:                Brandschutztüren ohne Verglasung
-  Anbau:        Verkleidung Fassade und Dach in Blech/Farbaluminium






Fördermodell

Kostengruppe
Bezeichnung
Kosten
Förderfähige            Kosten
Mögliche           Förderung
KG 100
Grundstück
0 €
0 €

KG 200
Herrichten und    Erschließen
9.400 €
9.400 €

KG 300
Bauwerk - Baukonstruktionen
1.517.082 €
1.493.257 €

KG 400
Bauwerk - Technische Anlagen
517.850 €
517.850 €

KG 600
Ausstattung und Kunstwerke
20.270 €
0 €

KG 700
Baunebenkosten
549.966 €
323.281 €

 




KG 100-700
Gesamtkosten
2.614.568 €




Förderfähige Gesamtkosten
2.343.788 €



davon 50%
1.171.894 €




Förderung                     (= 60% von 1.171.894 €)
703.136 €


Bei der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) ergeben sich ausgehend von den förderfähigen Kosten aus den Kostengruppen 200 bis 400 (= 2.020.507 €) und einem Prozentsatz in Höhe von 16% förderfähige Kosten in Höhe von 323.281 €. Diese können sich aufgrund der umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen möglicherweise auf 21% der förderfähigen Kosten erhöhen (= Zuschusserhöhung um ca. 30.000,- €).

Da die  Mittelausstattung im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm knapp bemessen ist, können von Seiten der Regierung bei den förderfähigen Gesamtkosten (= 2.343.788 €; bereinigt um grundsätzlich nicht förderfähige Kosten, wie z.B. Küchenzeile) derzeit nur maximal 50% dieser Kosten als förderfähige Kosten (= 1.171.894 €) anerkannt werden.
Die sich daraus ergebenden Kosten werden anschließend 60% (= 703.136 €) durch die Regierung von Oberbayern bezuschusst.









Es wird vorgeschlagen, die Außenanlagen in einen eigenen Förderantrag zu packen:

Kostengruppe
Bezeichnung
Kosten
Förderfähige             Kosten
Mögliche           Förderung
KG 500
Außenanlagen
93.380 €
93.380 €

KG 700
Baunebenkosten
23.345 €
14.941 €






KG 100-700
Gesamtkosten
116.725 €




Förderfähige Gesamtkosten
108.321 €



davon 100%
108.321 €




Förderung                     (= 60% von 108.321 €)
64.992 €

Hier werden 100% der Baukosten (= 93.380 €) bereinigt um grundsätzlich nicht förderfähige Kosten) als förderfähige Kosten anerkannt.
Bei der Kostengruppe 700 ergeben sich 16% der förderfähigen Kosten aus der Kostengruppe 500 als förderfähige Kosten (= 14.941 €).
Die sich daraus ergebenden förderfähigen Gesamtkosten (= 108.321) werden anschließend mit 60% durch die Regierung von Oberbayern bezuschusst (= 64.992 €).
Die Baunebenkosten können sich aufgrund der umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen möglicherweise von 16% auf 21% der förderfähigen Kosten erhöhen (= Zuschusserhöhung um ca. 2.800,- € auf dann 67.794 €).


Von Seiten der Verwaltung wird auf die nachstehenden Themen hingewiesen:

-        Der Ansatz für die Ausstattung wurde auf einem äußerst geringen Niveau festgelegt und ist nicht ausreichend bemessen ist.
-        Die Umfassungsmauer des Parkplatzes ist im Rahmen der Gebäudesanierung instand zu setzen (evtl. als eigenständige Maßnahme).  Hierfür sind entsprechende Mittel zu berücksichtigen.
-        Eine Reduzierung der Büchereifläche durch den Wegfall der Galerie um ca. 75 m² und eine damit verbundene Einsparung um ca. 100.000,- ist möglich, wird jedoch nicht als nachhaltig betrachtet.
-        Auch bei einer anderen als der angedachten Büchereinutzung sind an den Decken aufgrund der großen Balkenabstände entsprechende (statische) Maßnahmen erforderlich. Die veranschlagten Mehrkosten für eine Büchereinutzung belaufen sich auf 10.000,- € bis 15.000,- €.
-        Die Errichtung einer "offen gestalteten" Fluchttreppe mit Aufzugsschacht bringt ein Einsparung in Höhe von ca. 200.000,- €, führt jedoch zu Nutzungsverschiebungen, da die WCs im Altbau untergebracht werden müssen und wird insgesamt als negativ betrachtet.
       Die Unterbringung der Funktionen des neuen Treppenhauses mit Aufzugsschacht, WCs und Lagerräumen vollständig innerhalb des Bestandsgebäudes ist aus Denkmalschutzgründen schwer vorstellbar und beeinträchtigt eine vernünftige Nutzung schwerwiegend. Durch eine wohl erforderliche Anordnung in der Südhälfte des Gebäudes scheidet eine barrierefreie Erschließung nahezu aus, da der neue Zugangsbereich nicht entsprechend gestaltet werden kann.


Der nachstehende Mehrwert ist bei Umsetzung der vorliegenden Planung gegeben:

-        Aufwertung des Ortsbildes im unmittelbaren Kirchen- und Klosterumfeld
-        gerecht werden der Vorbildfunktion und der gemeindlichen Verantwortung in Sachen Denkmalschutz
-        Entstehen eines topsaniertes Gebäude Schultreppe 4 mit Flächen für Nutzungen, die gebraucht werden
-        Schaffen von neuen gemeindlichen Räumlichkeiten für kleine bis mittlere Veranstaltungen (20 bis 65 Personen in Reihenbestuhlung)
       Erhalten von Raumkapazitäten im Alten Rathaus, das derzeit im Obergeschoß für Kursräume durch die Volkshochschule genutzt wird und zukünftig für eine Erweiterung des bestehenden Rathauses gebraucht wird (ohne Reduzierung des derzeit aktuellen Raumangebots für die Volkshochschule)
       Entstehen einer zukunftsorientierten Bücherei, die den gestiegenen Anforderungen an die "Produktpräsentation", den Medienumfang und die Aufenthaltsqualität gerecht wird (auf die Verdreifachung der Büchereiflächen in den letzten 35 Jahren wird verwiesen)
-        Erhalten von freien Räumen im Gebäude Schultreppe 3 für eine vierte Kindergartengruppe und erforderliche Personalräume in einer organisatorischen Einheit mit dem bestehenden Kindergarten (deutlich einfacherer Betrieb) unter Nutzung der kürzlich sanierten jetzigen Büchereiräume mit geringem zusätzlichen Finanzbedarf und i ohne einen Neubau und insbesondere ohne Grundstückssuche
       Schaffen von „dauerhaften“ Räumen für die Kleinkinderbetreuung (Kinderstube, Kleine Mäuse; ca. 35 bis 40 Kinder), die derzeit nur provisorisch im Turnsaal des Kindergartens untergebracht sind (und damit letztendlich Einsparung einer Krippengruppe)
-        Entstehen einer Erschließungseinheit für eine weitere Bebauung auf dem jetzigen Parkplatz durch das neu zu errichtende Treppenhaus

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das vom Gemeinderat beschlossene und in den aktuellen Entwurf eingearbeitete Nutzungskonzept für das gesamte Gebäude Schultreppe 4 auf die kurz- bis mittelfristigen Raumbedürfnisse des Marktes Altomünster zugeschnitten ist und deren Anforderungen in Verbindung mit weiteren gemeindlichen Bestandsgebäuden berücksichtigt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird das vergangenheitlich beschlossene Nutzungskonzept (insbesondere Verlagerung der Bücherei aus dem benachbarten Gebäude in das Ober- und Dachgeschoß sowie die Galerie) aufgrund der jetzt feststehenden Kosten- und Förderhöhe deutlich in Frage gestellt und eine Obergrenze für den gemeindlichen Kostenanteil in Höhe von maximal 1,2 Mio € festgesetzt. Die zukünftige Nutzung und die damit verbundenen Kosten haben sich dieser Obergrenze (ggf. unter vollständiger Nichtnutzung des Dachgeschosses) unterzuordnen.

Es wird vorgeschlagenen, einen Arbeitskreis einzusetzen, der sich über mögliche Nutzungen (voraussichtlich nur im Erdgeschoß und Obergeschoß) und einen "vereinfachten" Sanierungsumfang Gedanken macht.
Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Prüfung einer planerischen Umsetzung (technisch und nach den Belangen des Denkmalschutzes) und eine entsprechende Kostenberechnung (mit der zu erwartenden Förderhöhe).

Beschluss 1

Die Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 wird im vorbeschriebenen Umfang weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

Beschluss 2

Es wird ein Arbeitskreis unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters Anton Kerle aus den Mitgliedern des Gemeinderates Josef Obeser, Roland Schweiger, Michael Reiter, Elisabeth Glas, Markus Hagl, Martina Englmann und Georg Huber eingesetzt, der die vorbeschriebenen Themen abarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erweiterung des P+R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss des Gemeinderats vom 28.03.2017 verwiesen.

Die zwischenzeitlich abgeschlossene Planung sieht die Errichtung von 57 neuen Pkw-Stellplätzen vor:




Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 271.000,- € brutto inklusive Planungskosten.

Eine staatliche Förderung in Höhe von ca. 130.000,- € zu erwarten.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2018 ff. zu erwarten.

Beschluss

Die Maßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2018 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Umbau und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 3 Altomünster Weiherwiesengraben; Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss des Gemeinderats vom 20.112016 verwiesen.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 420.000,- € brutto inklusive Planungskosten.

Eine staatliche Förderung in Höhe von ca. 200.000,- € zu erwarten.

Von Seiten der staatlichen Förderung sind noch die nachstehenden Hinweise zu beachten:
  • Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.
  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar.
  • Eine etwaige spätere Förderung wird nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen.
  • Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.
  • Der Antragsteller hat das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen.
  • Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 ff. zu erwarten.
In der aktuellen Finanzplanung sind hier für das Jahr 2018 Ausgabemittel in Höhe von 300.000,- € vorgesehen.

Beschluss

1.        Die nachstehenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen:
  • Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.
  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar.
  • Eine etwaige spätere Förderung wird nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen.
  • Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.
  • Der Antragsteller hat das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen.
  • Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.

2.         Die Maßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erneuerung bzw. Sanierung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Kellerberg- und Nerbstraße) und Thalhausen (Am Mühlberg und Am Kreuzberg); Priorisierung und Ausschreibung einer Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Derzeit erfolgt die vermessungstechnische Erfassung und Befahrung der öffentlichen Abwasserleitungen. Aus diesen Ergebnissen und der Feststellung des hydraulischen Ist-Zustands wird ein Sanierungskonzept erarbeitet, dessen Fertigstellung frühestens Ende 2018 erwartet und in darauffolgenden Jahren umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen können der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 21.02.2017 entnommen werden.

An den öffentlichen Abwasserleitungen in Altomünster (Kellerberg- und Nerbstraße) und in Thalhausen (Am Mühlberg und Am Kreuzberg) liegen bereits jetzt Mängel vor, die vorgezogen zum Abwassersanierungskonzept behoben werden müssen.

Maßnahmen in Altomünster:

       Kellerbergstraße        Erneuerung der Kanalisation (ca. 140 m)
                               Kosten        ca. 260.000,- €
                               Förderung        ca.   48.000,- €

       Nerbstraße                Inlinersanierung (ca. 200 m)
                               Kosten        ca. 110.000,- €
                               Förderung        ca.   30.000,- €


Maßnahmen in Thalhausen (vgl. Beschlussfassung des Gemeinderats vom 23.02.2016):

       Variante 4                Kosten        ca. 650.000,- €
                               Förderung        ca. 120.000,- €


Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Gebäude Schultreppe 4 sowie den Erschließungsarbeiten für die Wohnanlage am Vogelgarten und den damit verbundenen Beeinträchtigungen ab voraussichtlich 2019 wird vorgeschlagen, den Kanalsanierungs- bzw. Kanalneubaumaßnahmen in Altomünster (Nerbstraße, Kellerbergstraße) einen entsprechenden Vorrang zu gewähren und diese Maßnahmen im Jahr 2018 umzusetzen.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2018 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2018 ff. zu erwarten.

Beschluss

Die Maßnahme Altomünster (Nerbstraße, Kellerbergstraße) wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2018 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2017:
Verwaltungshaushalt

Ansatz 2017
vsl. Erg. 2017
Veränderungen
Einnahmen



Grundsteuer A
150.000
147.400
2.600 -
Grundsteuer B
610.000
629.600
19.600 +
Gewerbesteuer
1.900.000
2.326.000
426.000 +
Anteil Einkommensteuer
4.676.000
4.929.607
253.607 +
Familienleistungsausgleich
363.000
357.423
5.577 -
Anteil Umsatzsteuer
173.600
175.538
2.538 +
Hundesteuer
26.000
28.150
2.150 +
Schlüsselzuweisung
1.330.700
1.330.700
---
Grunderwerbsteuer
60.000
50.000
10.000 -
Finanzzuweisungen
139.800
139.800
---
Schmutzwassergebühr
1.407.500
1.352.875
54.625 -
Niederschlagswassergebühr
178.000
176.978
1.022 -
Konzessionsabgaben
180.000
186.567
6.567 +
Straßenunterhaltszuschüsse
195.700
195.700
--- 
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
481.700
555.127
73.427 +


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer, Mehreinnahmen von 700.000,- € erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren  Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt von deutlich über € 2.700.000  (Ansatz € 2.200.000) gerechnet werden kann.

Vermögenshaushalt

noch erwartete Einnahmen
       Zuführung vom Verw.HH                € 2.700.000
noch erwartete Ausgaben
       Baurechnungen                        € 2.200.000 (davon 1,0 Mio. an Bayerngrund)
       Schuldtilgung                                €    100.000

Mit den erwarteten Mehreinnahmen und der damit verbundenen Erhöhung der Zuführung ist die Finanzierung der im Vermögenshaushalt getätigten überplanmäßigen Ausgaben von derzeit € 878.000 insbesondere in den Bereichen Grunderwerb (T€ 592) und Baumaßnahmen (T€ 272) gesichert.

Zusammenfassung:
1. Aufgrund dieser günstigen Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahres-
   Abschluss 2017 und einer Zuführung zur allgemeinen Rücklage von € 500.000 (Vorjahr €
   2.533.465) gerechnet werden.

2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
-  eine Einladung der Volkshochschule Altomünster am 21.11.2017 in den Sitzungssaal des Rat-        hauses bezüglich des 25jährigen Vereinsbestehens
-  die Ausbildung zum ehrenamtlichen Wohnberater durch den VdK
-        die Einstellung des Raumordnungsverfahrens für die geplante Gashochdruckleitung Finsing-Amerdingen (Monaco Teil 2).

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2017 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1:        Strombezug für die Jahre 2018 ff

       Aufgrund des günstigen Preisniveaus wird mit der Lechwerke AG ein Stromliefervertrag für        100% Ökostrom für die Jahre 2018 bis 2020 auf der Basis eines Preises in Höhe von
        -  3,20 Ct/kwh für die Ein- und Zweitarifmessung und Elektroheizungen
        -  4,25 Ct/kwh (HT) und 3,05 Ct/kwh (NT) für die leistungsgemessenen Anlagen und
        -  2,80 Ct/kwh für die Straßenbeleuchtung
Abgeschlossen.

Datenstand vom 10.11.2017 07:36 Uhr