Datum: 14.12.2010
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Abwasserbeseitigung Altomünster - Zustimmung zur Planung und Umsetzung der Nordschiene
1 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Wollomoos
3 Aufstellen von Urnenwänden auf den gemeindlichen Friedhöfen
4 Korrektur bei der Vergabe von Straßennamen
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.11.2010

zum Seitenanfang

2. Abwasserbeseitigung Altomünster - Zustimmung zur Planung und Umsetzung der Nordschiene

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2010 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das IB Mayr hat die Planunterlagen für die Umsetzung der Nordschiene für die Gemeindeteile Thalhausen, Wollomoos, Pfaffenhofen, Randelsried, Asbach, Schmarnzell, Reichertshausen und Pipinsried fertiggestellt.

Auf folgende Details insbesondere bzgl. der Ortsnetze wird hingewiesen:

Thalhausen
?        Kanalnetz                keine Änderungen
?        Stauraumkanal                keine Änderungen
?        Pumpwerk                Neuerrichtung
?        Regenrückhaltebecken                Neuerrichtung unter Einbeziehung des vorhandenen Klärteiches
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt

Wollomoos
?        Kanalnetz                Änderungen ausschließlich in der Raiffeisenstraße (Verlängerung der Kanalisation um ca. 100 m in Richtung Rudersberg, um Geruchsprobleme durch die Einleitung der Druckleitung von vornherein zu vermeiden.)
?        Regenüberlaufbecken        keine Änderungen
?        Pumpwerk                Neuerrichtung
?        Regenrückhaltebecken                Umbau unter Einbeziehung der vorhandenen Klärteiche
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt

Rudersberg
?        Kanalnetz                Errichten einer Abwasserdruckleitung mit Hauspumpwerken einschließlich einer Druckluftspülstation
       Errichten einer Regenwasserwasserleitung auf einer Teillänge von ca. 80 m auf Höhe der bestehenden gemeindlichen Dreikammergrube
?        Regenüberlaufbecken        Neuerrichtung
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt; möglicherweise verläuft die bestehende Druckleitung auf Privatgrund
Pfaffenhofen
?        Kanalnetz                keine Änderungen
?        Stauraumkanal                keine Änderungen
?        Pumpwerk                Neuerrichtung; vorhandenes Pumpwerk wird umgebaut in einen Molchempfangsschacht
?        Regenrückhaltebecken        Vergrößerung des vorhandenen Beckens
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt

Oberzeitlbach
?        Druckleitung        Durchführung bis zum Pumpwerk Oberzeitlbach um Geruchsprobleme durch eine vorzeitige Einleitung in den Freispiegelkanal von vornherein zu vermeiden

Randelsried
?        Kanalnetz                Neuerrichtung eines Schmutzwasserkanals
       Neuerrichtung eines Regenwasserkanals in Ergänzung zum bestehenden Regenwasserkanal im Bereich
o        Sonnenhang
o        Randolfstraße
o        Fasanenweg
o        Schiltbergerstraße (Verlängerung in Richtung Norden bis zur Südgrenze des Grundstückes Flurnr. 155/1 Gemarkung Randelsried)
o        Kirchbergstraße (Austausch auf einer Länge von ca. 50 m; möglicherweise ist noch an weiteren Stellen ein Austausch erforderlich, da sich die Lagen der Kanäle mehrmals kreuzen.)
       Anmerkung:
       Für den südlichen Bereich von Randelsried (Hausnummern 12 und 14 sowie 21 ff – ohne 26) wird vorerst aus Kostengründen keine Regenwasserleitung errichtet. Sollte sich dies tatsächlich als Problem erweisen, müsste die Planung entsprechend angepasst werden.
?        Pumpwerk                Neuerrichtung
?        Regenrückhaltebecken                Neuerrichtung
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden zum Teil auf Privatgrund statt. Entsprechende Gespräche mit den Betroffenen sind vorgesehen.

Asbach
?        Kanalnetz                Neuerrichtung eines Schmutzwasserkanals
                               Neuerrichtung einer Abwasserdruckleitung
       Neuerrichtung eines Regenwasserkanals in Ergänzung zum bestehenden Regenwasserkanal im Bereich
o        An der Wagnerbreite
o        Eisenreichstraße Hausnummer 11 (Stichstraße)
o        Schäfflerweg (Verlängerung der bestehenden Regenwasserleitung bis zur Hausnummer 4)
       Anmerkung:
Im Bereich der Himmelreichstraße kann der Schacht AS1 ca. 10 m nach Osten verschoben werden.
       Für den Bereich Weberweg wird vorerst keine Regenwasserleitung errichtet. Im Rahmen eines zukünftigen Bebauungsplanes kann in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Regenwasserleitung mit entsprechender Rückhaltung errichtet werden.
Im Bereich des Schäfflerweges kann es erforderlich sein, die auf Privatgrund vorhandene Regenwasserleitung auf öffentlichen Grund zu verlegen, falls hierzu keine Dienstbarkeit eingetragen ist.
?        Druckleitung        Durchführung bis zum Pumpwerk Asbach um Geruchsprobleme durch eine vorzeitige Einleitung in den Freispiegelkanal von vornherein zu vermeiden
?        Pumpwerk                                Neuerrichtung
?        Regenrückhaltebecken                Neuerrichtung
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden zum Teil auf Privatgrund statt. Entsprechende Gespräche mit den Betroffenen sind vorgesehen.

Schmarnzell
?        Kanalnetz                Neuerrichtung eines Schmutzwasserkanals (Die bestehende Regenwasserleitung in Richtung Asbach wird zur Schmutzwasserleitung „umfunktioniert“ und aufgrund der Höhenlage auf einer Länge von ca. 100 m ausgetauscht.)
       Neuerrichtung eines Regenwasserkanals in Ergänzung zum bestehenden Regenwasserkanal im Bereich der Hausnummern 1, 2, 3 a, 10, 12, 13 und 14 und südlich der Hausnummer 8
?        Regenrückhaltebecken                Möglicherweise ist im Bereich von Schmarnzell noch die Errichtung von Regenrückhaltebecken erforderlich.
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden zum Teil auf Privatgrund statt. Entsprechende Gespräche mit den Betroffenen sind vorgesehen.

Reichertshausen
Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher.

Pipinsried
?        Kanalnetz                keine Änderungen
?        Regenüberlaufbecken                Umbau und Erweiterung
?        Pumpwerk                Neuerrichtung
?        Regenrückhaltebecken        Vergrößerung durch die Zusammenfassung der vorhandenen Becken
?        Grundstücksverhältnisse        Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt
?        Druckleitung        Durchführung bis zum Pumpwerk Pipinsried um Geruchsprobleme durch eine vorzeitige Einleitung in den Freispiegelkanal von vornherein zu vermeiden

Altomünster – Pipinsrieder Straße
?        Druckleitung                Anschluss der Anwesen Pipinsrieder Straße 79, 80 und 81. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher.
Zur Vermeidung der Geruchsproblematik wird beim Pumpwerk Pipinsried eine Dosierstation errichtet. Eine Verlegung des Anschlusspunktes der Druckleitung an den Freispiegelkanal ist aus topografischen Gründen nicht möglich.

Im Rahmen der Förderung des vorgenannten Vorhabens wird vom Wasserwirtschaftsamtes München auf folgendes hingewiesen:
?        Es kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
?        Die Zustimmung stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar.
?        Eine etwaige Förderung wird nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen.
?        Die „Dringlichkeit“ des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert.
?        Der Antragsteller hat das volle Finanzierungsrisiko zu tragen.
?        Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.

Beschluss

Der vorgestellten Planung für die Umsetzung der Nordschiene wird zugestimmt.
Dem Markt Altomünster ist bekannt, dass
?        kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,
?        die Zustimmung keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt,
?        eine etwaige Förderung nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen wird,
?        die „Dringlichkeit“ des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,
?        der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat und
?        die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2010 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Wollomoos hat mit Schreiben vom 04.06.2010 mitgeteilt, dass die Feuerwehr für die Erfüllung ihrer Aufgaben neben den bestehenden Räumlichkeiten einen weiteren Platzbedarf und ein weiteres Fahrzeug für erforderlich hält.

Aktuelle Situation

Der bestehende Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus Wollomoos aus den 1980er Jahren ist nicht nach den Maßvorgaben der DIN 14092 Teil 1 ausgeführt.
Da die Schutzanzüge der Feuerwehrdienstleistenden in der Fahrzeughalle untergebracht sind und dort das Umkleiden statt findet, müsste diese nach der heute aktuellen Rechtslage mit einer Abgasabsauganlage nachgerüstet werden (Eine Abgasabsauganlage ist nur bei Fahrzeugen mit Dieselmotor erforderlich und kann mit ca. 10.000,- € bis 15.000,- € veranschlagt werden).

Alternativ zum Einbau einer Abgasabsauganlage könnte das bestehende Gerätehaus um einen zweiten Stellplatz erweitert werden, damit dort das vorhandene Fahrzeug untergebracht werden kann, und insgesamt für die gesteigerten Anforderungen durch den Atemschutz eine erforderlich Ablage- und Lagerfläche geschaffen werden kann.

Für die Erfüllung der gestellten Aufgaben wird von Seiten der Feuerwehr ein Mannschafts-Transport-Wagen für wünschenswert gehalten:
?        Das vorhandene Fahrzeug TSF-W ist nur ein Staffelfahrzeug, das für insgesamt sechs Personen Sitzplätze bietet. Da bei den meisten Einsätzen mehrere Feuerwehrdienstleistende erforderlich sind, müssen diese bei Einsätzen mit den jeweiligen privaten PKWs zur Einsatzstelle fahren.
?        Bei Atemschutzeinsätzen können die Atemschutzgeräteträger nicht im Fahrzeug untergebracht werden. Ein Staffelfahrzeug wird mit einem Maschinisten, einem Gruppenführer und vier Feuerwehrdienstleistenden besetzt. Soweit von diesen Personen ein Feuerwehrdienstleistenden ohne Atemschutzausbildung muss auf die nachrückenden Kräfte zurückgegriffen werden, da für einen Atemschutzeinsatz zwingend vier Geräteträger erforderlich sind.
?        Die erforderlichen Fahrten für die Wartung der Geräte zur Atemschutzwerkstatt werden meistens mit privaten PKWs durchgeführt, da das Einsatzfahrzeug dann in dieser Zeit nicht für einen möglichen Einsatz zur Verfügung steht.
?        Für die Verkehrssicherung auf der Staatsstraße 2047 steht nur ein Fahrzeug zur Verfügung. Die privaten PKWs der nachrückenden Kräfte stehen ohne besondere Absicherung an der Unfallstelle.
Ein solches Fahrzeug könnte nach Angaben der Feuerwehr im guten gebrauchten Zustand beschafft und von der Feuerwehr Wollomoos für den Feuerwehrdienst umgebaut werden. Hier ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € zu rechnen. Dieses Fahrzeug könnte dann auf dem bestehenden Stellplatz eingestellt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, für den neuen Stellplatz eine Tordurchfahrtshöhe von 3,50 m vorzusehen, damit dieser Stellplatz auch für zukünftige vermutlich größere/höhere Fahrzeuge geeignet ist. Diese Tordurchfahrtshöhe wird auch von Seiten der Förderstelle gefordert.

In der gemeindlichen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der FreiwilligenFeuerwehren im Gemeindebereich Altomünster ist weder die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses noch die Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten für die vorgestellte Variante betragen unter Berücksichtigung des umbauten Raums von ca. 520 m³ nach der DIN 276 ca. 130.000,- €.
Nach einer Aufstellung des gemeindlichen Bauamts belaufen sich die reinen Materialkosten auf einen Betrag in Höhe von ca. 57.000,- €.


Förderrechtliche Situation

Von den beteiligten Feuerwehrstellen auf Landkreisebene wird die Erweiterung um einen weiteren (DIN-gerechten) Stellplatz für erforderlich gehalten. Eine Förderung des Stellplatzes in Höhe von 23.250,- € ist nach den aktuellen Richtlinien möglich.
Diese Förderung ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass innerhalb von fünf Jahren ein entsprechender Mannschafts-Transport-Wagen beschafft wird. Eine Förderung des Fahrzeugs ist nicht möglich.

Es ist vorgesehen, dass die Baumaßnahme weitgehenst durch die Eigenleistung der Mitglieder der Feuerwehr Wollomoos umgesetzt wird.

Die Planunterlagen wurden in der Sitzung vorgestellt (vgl. Anlage 1)

Beschluss

Die gemeindliche Zielplanung wird überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2011 wird über die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Wollomoos um einen zweiten Stellplatz und eine entsprechende Zeitschiene entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Aufstellen von Urnenwänden auf den gemeindlichen Friedhöfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2010 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Bestattung in Urnenform hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren wohl auch eher in dieser Form fortsetzen.



2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009

Urnenbeisetzungen
1
5
6
8
9
6
15
12
12
20

Erdbestattungen
25
26
20
24
17
23
36
26
30
22

































Durch die gestiegenen Urnenbeisetzungen werden in diesem Zuge auch immer mehr Urnengrabstätten benötigt werden.

So wurde 1994 in der Urnenabteilung das erste Urnengrab beansprucht. In der Zeit von 1994 bis 2004 wurden dort 14 Urnengrabstätten angelegt. Von 2004 bis heute sind bereits fast nochmal doppelt so viele Urnengrabstätten vergeben worden.

Da die räumlichen Gegebenheiten insbesondere auf dem Friedhof Altomünster jedoch stark eingeschränkt sind und Erweiterungsmöglichkeiten kosten- und zeitintensiv sind, wird als Alternative zu einer Urnengrabstätte das Aufstellen einer Urnenwand vorgeschlagen.


Von einem Anbieter wurde dazu eine Fotomontage bezogen auf den Friedhof in Altomünster er-stellt.



























Diese Anlage würde beispielsweise 20 Urnennischen umfassen, in den jeweils 2 Beisetzungen erfolgen können.
Umgerechnet auf die Erdurnengräber würden hier platztechnisch ca. 1,3 Reihen „eingespart“ werden können.

Die Kosten für eine derartige Urnenanlage (ohne Fundamente, Pflasterarbeiten und Bepflanzung) belaufen sich auf ca. 20.000,- €.

Beschluss

Der Aufstellung von Urnenwänden auf den gemeindlichen Friedhöfen wird grundsätzlich zugestimmt. Die jeweilige Größe ist auf den einzelnen Friedhof abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Korrektur bei der Vergabe von Straßennamen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2010 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2010 wurde für die im Baugebiet „Innere Stumpfenbacher Straße“ liegende Straße die Bezeichnung „Hedwiga-Straße“ vergeben.

Aufgrund der Mitteilung einer fachkundigen Stelle ist die Bezeichnung „Hedwiga“ jedoch nicht korrekt, da in historischen Unterlagen (königliche Verlobungsurkunde und päpstliche Heiratsdispensurkunde) die lateinische Schreibweise „Hedwigis“, d.h. zu deutsch „Hedwig“, verzeichnet ist.

Beschluss

Die vergebene Straßenbezeichnung wird nicht auf „Hedwig-Straße“ berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2010 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister berichtet über die durchgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung:
  • Umrüstung von 27 Brennstellen auf HSE-Leuchtmittel (Natriumdampflampen, sog. Gelblicht)
  • Umrüstung von 219 Langfeldleuchten (sog. Peitschenleuchten) auf eine Reflektorröhre

Durch diese Maßnahmen wird insgesamt eine Energieeinsparung von ca. 42.000 kwh Strom pro Jahr erreicht und die Umwelt um ca. 23 Tonnen CO2 entlastet. Der Gemeindehaushalt wird um ca. 5.500,- € pro Jahr geschont.

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.11.2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2010 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.11.2010 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)


TOP 1                Verlängerung eines au slaufenden Kommunaldarlehens

Der Marktgemeinderat beschließt, die Darlehensverlängerung mit einer Zinsbindung von 30 Jahren bis 30.12.2040 bei der DGHyp Hamburg abzuschließen. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrages beauftragt.