Datum: 25.01.2011
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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4. Windkraftanlage "Windpark Brugger"; Antrag der Bürgerinitiative "Unser Wald" zur Beauftragung eines Immissionsgutachtens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Beschluss vom 23.11.2010 wurde der Bürgerinitiative „Wald-Hohenzell“ (jetzt neue Bezeichnung „Unser Wald“) zugesagt, dass der Markt Altomünster die Bürgerinitiative in ihren Bemühungen (ggf. auch finanziell) unterstützen wird, Beeinträchtigungen und Schäden von den Bürgerinnen und Bürgern in und um Hohenzell, die durch den geplanten Windpark im Hohenzeller Wald entstehen können, abzuwehren.
Mit Schreiben vom 20.12.2010 hat die Bürgerinitiative beantragt, ein Immissionsgutachten (durch den Markt Altomünster) zu beauftragen. Im Einzelnen wird auf das beiliegende Schreiben verwiesen.)
Die Kosten eines derartigen Gutachtens werden auf einen Betrag in Höhe von bis zu ca. 10.000,- € geschätzt.
Da im Rahmen des (voraussichtlich) immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten erforderlich ist und im Rahmen der Antragsunterlagen vorgelegt werden muss, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt kein eigenständiges schalltechnisches Gutachten ausarbeiten zu lassen, sondern allenfalls das vorzulegende schalltechnisches Gutachten durch ein weiteres schalltechnisches Gutachten inhaltlich überprüfen zu lassen.
Der Kostenaufwand hierfür kann auf einen Betrag in Höhe von ca. 1.500,- € geschätzt werden.
Beschluss
Der Markt Altomünster übernimmt die Kosten für die inhaltliche Überprüfung eines vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.500,- €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister informiert über
- die Einweihung des Friedhofs Randelsried (neuer Teil) am 30.01.2011
- den Abbau der Telefonzelle am Buswendplatz in Thalhausen
- die Prospekte der LVHS Petersberg
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6. Ratsinformationssystem; Vorstellen der Funktionsweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Anhand praktischer Beispiele wurde die Funktionsweise des Ratsinformationssystems vorgestellt.
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2. Abwasserbeseitigung Altomünster "Schiene Nordwest"; Ausschreibungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Das gemeindliche Abwasserentsorgungskonzept sieht vor, dass in den Jahren 2011/12 folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
1. Bau der Druckleitung von der Pumpstation Oberzeitlbach bis Pfaffenhofen und von Wollomoos bis zur Kläranlage Wollomoos
Anschluss von Wollomoos an die Kläranlage Zeitlbachtal
Umbau der Kläranlage Wollomoos
Umbau der Pumpstation Pfaffenhofen
Geschätzte Kosten: 964.000,-- €
2. Bau der Druckleitung von der Kläranlage Pipinsried bis Altomünster (Pipinsriederstr.)
Umbau der Kläranlage Pipinsried
Anschluss der Anwesen Pipinsrieder Str. 79 und 81 und Tennisheim Altomünster
Anpassung der Drosseln und Abläufe an den RÜB`s in Altomünster
Geschätzte Kosten: 1.246.000,-- €
Aufgrund der mit der Umsetzung dieser Maßnahmen nicht unerheblichen finanziellen Belastung für den gemeindlichen Haushalt wird vorgeschlagen, die Maßnahmen unter Ziffer 1 zeitnah auszuschreiben und im Jahr 2011 soweit wie möglich durchzuführen und die Maßnahmen unter Ziffer 2 im Jahr 2012 auszuschreiben und anschließend durchzuführen.
Den Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber (nur Ziffer 1):
Staatliche Fördermittel ca. 65.000,- €
Kanalanschlussbeiträge ca. 0,- €
Im Zuge der Verlegung der Abwasserleitungen bietet es sich an, das Leerrohrnetz für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Markt Altomünster weiter zu führen.
Dies gilt für die hier dargestellte „Schiene Nordwest“ in den Bereichen
- Wollomoos (von der Staatsstraße bis zur Kläranlage)
- Pfaffenhofen bis Oberzeitlbach
- Pfaffenhofen-Pfaffenberg-Wollomoos (durch Pfaffenhofen und dann entlang des vorhandenen Geh- und Radweges nach Wollomoos)
und für die „Schiene Süd“ im Bereich von Plixenried über Irchenbrunn bis Irchenbrunn-Hinterholz.
Die Kosten hierfür belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf einen Betrag in Höhe von ca. 170.000,- €. Es wird versucht diese Kosten durch eine möglicherweise wirtschaftlich günstigere (Verlege-) Art noch zu minimieren oder diese Leitungen gleich durch einen Dritten auf dessen Kosten verlegen zu lassen.
Um entsprechend kostengünstige Preise zu erhalten, wird vorgeschlagen diese Maßnahme zeitnah nach den Regularien der VOB auszuschreiben.
Beschluss
Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und die Verlegung von entsprechenden Leerrohren werden zeitnah unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach den entsprechenden Regularien der VOB ausgeschrieben.
Bei der Ausschreibung für die Leerrohre ist der Ausschreibungstext möglichst so zu formulieren, dass diese Positionen nicht zwingend durch den Markt Altomünster vergeben werden müssen, aber nicht der Ei
ndruck einer „Eventual-Position“ entsteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Baumeisterarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Für die Erweiterung der Kinderkrippe um eine weitere Einheit wurde die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten durchgeführt.
Vom Markt Altomünster wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei der Submission am 19.01.2011 lagen insgesamt 6 Angebote vor. Aus Kapazitätsgründen musste die Firma Riepold, Berg im Gau am 14.01.2011 absagen. Die Firmen Rappel, Klingen, und Gailer, Plixenried, haben kein Angebot abgegeben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
Ausschlussgründe (§ 25 Nr. 2 VOB/A):
Es lagen keine Ausschlussgründe bei den abgegebenen Angeboten vor. Alle Angebote sind in die Wertung mit einzubeziehen.
Eignung der Bieter (§ 25 Nr. 2 VOB/A).
Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung handelt, wurde die Eignung der Bieter bereits bei deren Auswahl festgestellt. Alle in der Wertung verbliebenen Bieter sind für die ausgeschriebene Baumaßnahme fachlich geeignet.
Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung
(§ 23 Nr. 2 VOB/A):
Die rechnerische Prüfung der vorliegenden Angebote ergab folgendes Ergebnis:
1.
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Firma Manfred Schall, Altomünster
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93.819,20 € (3 % Nachlass berücks.)
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2.
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Firma Ludwig Sturm, Griesbeckerzell
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97.759,41 € (3 % Nachlass berücks.)
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5.
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Firma Irrenhauser u. Seitz, Gerolsbach
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104.705,72 €
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3.
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Firma Georg Mahl, Autenzell
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104.879,75 € (2 % Nachlass berücks.)
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4.
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Firma Roland Schweiger, Unterzeitlbach
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106.047,32 € (2 % Nachlass berücks.)
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6.
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Firma Stauch GmbH, Waidhofen
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123.611,31 €
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Die Firmen Schweiger, Unterzeitlbach, und Mahl, Autenzell, haben noch zusätzlich 2 % Skonto gewährt, die nach der VOB/A nicht angesetzt werden dürfen
Im Rahmen der technischen Prüfung hat sich gezeigt, dass keine Nebenangebote abgegeben wurden. Die Angebote sind in technischer Hinsicht als gleichwertig anzusehen.
Bei der wirtschaftlichen Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass die angebotenen Einheitspreise angemessen sind und dem derzeitigen Preisniveau entsprechen.
Vergabevorschlag (§ 25 Nr. 3 VOB/A):
Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Manfred Schall, Altomünster, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 93.819,20 € zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten zur Erweiterung der Kinderkrippe wird an die Firma Manfred Schall, Altomünster, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 93.819,20 € erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Straßenbeleuchtung im Baugebiet "Staufer-Ring"; Festlegen des Leuchtentyps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Das Baugebiet Altomünster Nr. 32 „Südlich der Pipinsrieder Straße“ - jetzt Staufer-Ring - ist soweit fortgeschritten, dass Angebote über die Straßenbeleuchtung angefordert wurden.
Da es sich um ein „in sich geschlossenes“ Baugebiet handelt, stellt sich die Frage, ob alternativ zum bislang verwendeten Leuchtenmodell „Bavaria“ ein technisch moderner Leuchtentyp (Kofferleuchte z.B. Siteco SR 50) verwendet werden soll.
Siteco SR 50
Die Bavaria-Leuchten sind die bisherigen Standardleuchten in den Baugebieten des Marktes Altomünster, während die Kofferleuchten im Markt Altomünster bisher nur als Ersatz oder Ergänzung zu den alten „Peitschenlampen“ errichtet wurden.
Bei den Kofferleuchten werden gibt es neben Siteco SR 50 auch das ähnlich gestaltete Modell „Phillips Koffer²“, das mit LED´s bestückt ist. Durch die LED-Leuchten lässt sich bei gleicher „Lichtstärke“ Strom einsparen, da eine geringere Wattleistung genügt. Diese Einsparung wird jedoch momentan noch aufgrund der höheren Unterhaltskosten wieder aufgezehrt, wobei mit künftigen Preisreduzierungen in d
er Halbleitertechnik zu rechnen ist.
Die Angebote belaufen sich bei
- Bavaria-Leuchten auf ca. 26.500,- €
- Siteco SR 50 auf ca. 19.400,- €
- Phillips Koffer ² auf ca. 25.500,- €
Beschluss
Für das vorgenannte Baugebiet soll grundsätzlich ein technisch moderner Leuchtentyp verwendet werden.
Der Bauausschuss wird gebeten, einen entsprechenden Lampentyp auszuwählen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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1. Änderung des Schulsprengels der Grund- und Hauptschule Altomünster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Der jeweilige Sprengel einer Schule wird durch eine Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern festgelegt und sieht aktuell für die Grund- und Hauptschule Altomünster wie folgt aus:
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4: das Gebiet des Marktes Altomünster
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 6: das Gebiet des Marktes Altomünster und der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9: das Gebiet des Marktes Altomünster und der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
ohne die Gemeindeteile:
Freistetten, Hohenzell, Irchenbrunn, Kiemertshofen, Lichtenberg, Oberschröttenloh, Pfaffenhofen, Rametsried, Rudersberg, Schlossberg, Übelmanna, Wollomoos und Xyger
Die Schülerinnen und Schüler aus diesen aufgeführten Gemeindeteilen besuchen derzeit die Hauptschule in der Gemeinde Sielenbach.
Da schon länger darüber diskutiert wird, den Umfang des Schulsprengel in diesem Bereich an das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster anzupassen, könnte diese Änderung zusammen mit der Sprengeländerung beantragt werden, die im Rahmen des zu gründenden Schulverbundes „Mittelschule“ durch die Regierung von Oberbayern erfolgen wird.
Beschluss
Bei der Regierung von Oberbayern wird im Rahmen der Sprengeländerung „Mittelschule“ bean-tragt, dass zukünftig auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9, die aus den Gemeindeteilen Freistetten, Hohenzell, Irchenbrunn, Kiemertshofen, Lichtenberg, Oberschröttenloh, Pfaffenhofen, Rametsried, Rudersberg, Schlossberg, Übelmanna, Wollomoos und Xyger kommen, der jetzigen Hauptschule und zukünftigen Mittelschule Altomünster „zugesprengelt“ werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.01.2011
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ö
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2010 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)
TOP 1
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Personalangelegenheit; Einstellen von zwei Mitarbeitern für den gemeindlichen Bauhof
Der vorgeschlagenen Einstellung von Herrn Stefan Kneidl und Herrn Stefan Richter wird zugestimmt.
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TOP 2
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Personalangelegenheit; Beförderung der Beamtin Michaela Felber
Frau Michaela Felber wird mit Wirkung vom 01.01.2011 zur Verwaltungsamtfrau ernannt.
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TOP 3
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Mitgliedschaft des Marktes Altomünster beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Die Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird weiterhin aufrecht erhalten. Der bereits gestellte Antrag beim Bayerischen Innenministerium wird zurückgezogen.
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TOP 4
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Zuschussanträge der evang.-luth. Kirchengemeinde Aichach, der katholischen Kirchengemeinde Altomünster, der Volkshochschule Altomünster und der Sportgemeinschaft Oberzeitlbach
Die nachstehenden Institutionen erhalten folgende Zuschüsse:
Evang.-luth. Kirchengemeinde Aichach 1.500,00 €
Volkshochschule Altomünster 2.200,00 €
Einer der durch die Katholische Kirchengemeinde Altomünster beantragten Förderung der Sanierung der Kirche in Oberzeitlbach wird grundsätzlich zugestimmt. Die Höhe der Förderung wird nach Vorliegen der Abrechnung festgelegt.
Einer Förderung der beantragten Maßnahmen der Sportgemeinschaft Oberzeitlbach e.V. wird nicht zugestimmt, da es sich hierbei um Unterhaltungsmaßnahmen handelt.
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TOP 5
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Weitere Ehrung im Jahr 2010
; Vorschlag
Der Ehrung von Frau Katharina Höß mit der Ehrennadel wird zugestimmt.
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