Datum: 29.03.2011
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Vereinbarung zur Trägerschaft des Schulaufwandes für die Grundschule Altomünster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der erforderlichen Aufteilung der Vollschule Altomünster in eine selbständige Grundschule Altomünster und eine selbständige jetzige Hauptschule und zukünftigen Mittelschule Altomünster ergeben sich auch Änderungen im Bereich der Aufwandsträgerschaft.
Da bislang der Schulverband Altomünster der Aufwandsträger der bisherigen Vollschule war, bleibt er dies auch für die künftige Mittelschule.
Für den Bereich der Grundschule fällt die Aufwandsträgerschaft an sich zuerst auf den Markt Altomünster.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Markt Altomünster mit dem Schulverband jetzt Hauptschule, zukünftig Mittelschule eine Vereinbarung nach Art. 8 Abs. 3 BaySchFG schließt. Mit dieser Vereinbarung übernimmt der Schulverband gegen einen bestimmten finanziellen Ausgleich den Schulaufwand für die Grundschule mit. Diese Alternative wird aus verwaltungstechnischer Sicht befürwortet, da sich damit der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten deutlich reduzieren lässt.
Art. 8 Abs. 3 und 4 BaySchFG
Abs. 3 Eine kommunale Körperschaft, die nicht oder nicht allein nach Absatz 1 verpflichtet ist, kann sich im Einvernehmen mit den nach Absatz 1 verpflichteten Körperschaften und mit Zustimmung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, bei Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschulen für Behinderte und Berufsschulen der zuständigen Regierung, bei Volksschulen der zuständigen Rechtaufsichtsbehörde, verpflichten, den Schulaufwand an Stelle der verpflichteten Körperschaft zu tragen.
Abs. 4
Im Fall des Absatzes 3 kann der Aufwandsträger jährlich für die durch den Betrieb der Schule entstehenden und anderweitig nicht gedeckten Kosten von den aus ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 entlassenen kommunalen Körperschaften Ersatz nach Maßgabe der Zahl der anteiligen Schülerinnen und Schüler verlangen.
Die kommunalen Körperschaften können eine abweichende Kostenverteilung vereinbaren.
Der nachstehende Entwurf für eine Vereinbarung zwischen dem Markt Altomünster und dem Schulverband Altomünster wurde mit dem Landratsamt Dachau bereits vorbesprochen. Eine Genehmigung wird in Aussicht gestellt.
Vereinbarung
über die
Trägerschaft des Schulaufwands für die Grundschule Altomünster
nach Art. 8 Abs. 3 BaySchFG
Zwischen dem
Markt Altomünster
vertreten durch den 2. Bürgermeister Wolfgang Graf
- nachstehend Markt genannt -
und dem
Schulverband Altomünster
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Konrad Wagner
- nachstehend Schulverband genannt -
wird zur
Regelung der Rechtsbeziehungen über die Trägerschaft des Schulaufwands für die Grundschule Altomünster gemäß Art. 8 Abs. 3 BaySchFG
folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Schulanlage, Hauspersonal
(1) Der Schulverband ist Eigentümer der Schulanlage Faberweg 13 und 15 in Altomünster.
(2) Zur Schulanlage zählen insbesondere
das Schulgebäude
die Sporthalle
die Einrichtungsgegenstände und das weitere Zubehör
(3) Der Schulverband stellt die für die Unterrichtszwecke der Grundschule erforderlichen Räumlichkeiten der Schulanlage und das Hauspersonal zur Verfügung.
§ 2
Schüler
Die Grundschule steht allen Schülern offen, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich im Markt Altomünster befindet, und auch entsprechenden Gastschülern.
§ 3
Schülerbeförderung
Die Beförderung aller Schüler wird durch den Schulverband organisiert.
§ 4
Träger des Schulaufwands
Der Markt Altomünster trägt die Kosten des Schulaufwands nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung für alle Schüler, die die Grundschule Altomünster (Jahrgangsstufe 1 bis 4) besuchen.
§ 5
Umlage des Schulaufwands
(1) Der Schulverband stellt jährlich die endgültige Abrechnung über den im abgelaufenen Haushaltsjahr angefallenen Schulaufwand im Sinn des Art. 3 BaySchFG i.V.m. Anlage 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG), jedoch einschließlich der Schülerbeförderungskosten für die Grundschule Altomünster (Jahrgangsstufe 1 bis 4) fest.
(2) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf, einschließlich der Schülerbeförderungskosten, wird nach der Zahl der Schüler auf den Markt (Jahrgangsstufe 1 bis 4) und den Schulverband (Jahrgangsstufe 5 bis 9) umgelegt (Schulumlage). Stichtag für die Feststellung der Zahl der Schüler ist der 01.10. jeden Jahres.
(3) Für das laufende Haushaltsjahr ist eine pauschale Vorauszahlung in Höhe von zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten Haushaltsansätze zu entrichten. Die Zahlung ist, nach schriftlicher Zahlungsaufforderung durch den Schulverband zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres fällig.
§ 6
Auskunftspflichten
Der Markt und der Schulverband verpflichten sich, gegenseitig Einsicht in die für den Vollzug dieses Vertrages einschlägigen Akten, Haushaltspläne, Sachbücher und Kassenbelege zu gewähren, ferner von wesentlichen Änderungen der Kostengrundlagen einander in Kenntnis zu setzen.
§ 7
Obliegenheiten des Schulverbandes
(1) Zu den Obliegenheiten des Schulverbandes Altomünster zählen insbesondere
1. die rechtzeitige Bereitstellung, Ersatzbeschaffung und Ergänzung der Lehr- und Lernmittel, der Turn- und Sportgeräte, der Lehrer- und Schülerbücherei, des Bürobedarfes sowie des sonstigen Schulsachbedarfes,
2. die Bereitstellung des Hauspersonals und
3. die Bereitstelllung der Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung der Schulanlagen und Einrichtungen.
(2) Der Markt Altomünster erhält jährlich einen Auszug aus dem Haushaltsentwurf mit den einschlägigen Abschnitten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts zur Kenntnis.
§ 8
Laufzeit, Kündigung
(1) Der vorliegende Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zum Schluss des Haushaltsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.
(2) Die nach Abs. 1 ausgesprochene Kündigung wird nur wirksam, wenn sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird (Art. 8 Abs. 3 u. 4 BaySchFG). Die Genehmigung hat die Kündigungsgemeinde einzuholen.
(3) Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Inhalts dieses Vertrages nicht berührt.
§ 9
Genehmigung, Inkrafttreten
(1) Der Schulverband beantragt die Genehmigung dieses Vertrages gemäß Art. 8 Abs. 3 BaySchFG durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
(2) Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Schuljahres 2011/12 (01.08.2011) in Kraft.
Ort, Datum, Unterschriften
Beschluss
Der Schulaufwand für die Grundschule wird gegen einen finanziellen Ausgleich (= Schulumlage) auf den Schulverband Altomünster übertragen.
Dem vorgelegten Entwurf der Vereinbarung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Feuerwehrangelegenheiten; Vorstellung einer Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren im Markt Altomünster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Kommandant der Feuerwehr Hohenzell Gerhard Beck hat neben einer umfangreichen Bestandsaufnahme der Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser auch eine Zielplanung für die in der Zukunft „ersatzzubeschaffende“ Ausstattung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren im Gemeindebereich des Marktes Altomünster ausgearbeitet.
Dem Gemeinderat wurde
diese Planung, die keinerlei Bindungswirkung für den Markt beinhaltet, vorgestellt und in Details erörtert.
Beschluss
Die vorgestellte Zielplanung wird zur Kenntnis genommen und bzgl. der jeweils vorgesehenen Beschaffungen bei der jährlichen Haushaltsberatung nach den finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Übertragung polizeilicher Befugnisse auf die Freiwillige Feuerwehr für die Sicherung von Veranstaltungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
In der Verwaltung ist es seit Jahren gängige Praxis die Freiwilligen Feuerwehren mit der Sicherung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund (Fronleichnamsprozessionen, St.-Martins-umzüge u. ä.) zu beauftragen.
Hierfür ist jedoch an sich gem. Art. 7a des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
Um den weithin bereits bestehenden Zustand in Bezug auf den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Veranstaltungen zu „legalisieren“, wird vorgeschlagen folgende polizeilichen Befugnisse generell auf die Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindebereich Altomünster zu übertragen:
§ 36 Abs. 1 StVO: Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (neu: Feuerwehrdienstleistenden) sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
§ 44 Abs. 2 StVO: Die Polizei (neu: Feuerwehr) ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§36) (...) zu regeln. Bei Gefahr im Verzuge kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei (neu: Feuerwehr) an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.
Diese Regelung dient zur Entlastung der Polizei soweit diese nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht, wobei andererseits den Feuerwehren jedoch keine neue Aufgabe aufgezwungen werden soll.
Werden die Feuerwehren in diesem Sinne tätig, so besteht für sie der gleiche Haftpflichtversicherungsschutz wie bei der Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben.
Es wird darauf hingewiesen, dass derartige Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund rechtzeitig beim Markt Altomünster zu beantragen sind und der Markt die gemeindlichen
Feuerwehren anschließend entsprechend „beauftragen“ wird.
Beschluss
Vorbehaltlich anderer Entscheidungen des Marktes Altomünster oder der Polizei im Einzelfall werden die polizeilichen Befugnisse im Rahmen des § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 StVO für die Sicherung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß Art. 7a ZustGVerk den gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren generell übertragen.
Die gemeindlichen Feuerwehren werden entsprechend informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Vorlage der Jahresrechnung 2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Der Kämmerer erläuterte die Jahresrechnungsergebnisse des Jahres 2010 anhand des Rechenschaftsberichtes.
Die Jahresrechnung 2010 schließt wie folgt ab:
Feststellung des Soll-Ergebnisses
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Verwaltungshaushalt
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Vermögenshaushalt
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Gesamthaushalt
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Soll-Ausgaben
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9.541.666,60 €
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3.203.732,69 €
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12.745.399,29 €
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|
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Soll-Einnahmen
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9.545.933,72 €
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3.203.732,69 €
|
12.749.666,41 €
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./. Abgang alter KER
|
4.267,12 €
|
0,00 €
|
4.267,12 €
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ber. Soll-Einnahmen
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9.541.666,60 €
|
3.203.732,69 €
|
12.745.399,29 €
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Zuführung zum Vermögenshaushalt
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660.734,26 €
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Zuführung zur allgemeinen Rücklage
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415.153,82 €
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Entnahme a.d. allgemeinen Rücklage
|
602.794,83 €
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Feststellung des Ist-Ergebnisses
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Verwaltungshaushalt
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Vermögenshaushalt
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Gesamthaushalt
|
Ist-Einnahmen
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9.535.693,66 €
|
3.197.008,12 €
|
12.732.701,78 €
|
Ist-Ausgaben
|
9.672.657,06 €
|
3.264.527,88 €
|
12.937.184,94 €
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Ist-Fehlbetrag (KER)
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- 136.963,44 €
|
- 67.519,76 €
|
- 204.483,16 €
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Weitere Einzelheiten können dem Rechenschaftsbericht entnommen werden, der als Anhang zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt wurde.
Beschluss
Das Ergebnis der Jah
resrechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister informiert über
- die Bewilligungsbescheide des Wasserwirtschaftsamtes München vom 22.03.2011 für die Maßnahmen „BA 18 – Anschluss von Halmsried“ und „BA 24 – Anschluss der südlichen Ortsteile“
die Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ab dem 2. Quartal 2011
den Entwurf der Prioritätenliste zum Staatsstraßenausbau und die damit verbundene Rückstufung für den Bereich südlich und nördlich von Wollomoos in die Stufe 2
den aktuellen Stand der Stromeinspeisung durch regenerative Energien (Biomasse und PV-Anlagen)
die sich aus der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2011/12 ergebenden zukünftigen Belegungszahlen für die einzelnen Kindergärten im Gemeindebereich Altomünster
die Behandlung der Thematik „Windkraftanlagen im Landkreis Dachau“ in voraussichtlich der nächsten Sitzung des Gemeinderates
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3. Außenbereichssatzung Ruppertskirchen; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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ö
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat bereits in mehreren Sitzungen über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den gesamten Ort Ruppertskirchen diskutiert.
Zuletzt wurde am 28.09.2010 der Beschluss gefasst, dass aufgrund des mangelnden Interesses der betroffenen Grundstückseigentümer eine Außenbereichssatzung für Ruppertskirchen nicht weiterverfolgt wird, jedoch versucht werden soll eine Baugenehmigung für den speziellen Einzelfall erreicht werden soll.
Bei einem erneuten Gespräch mit dem Kreisbaumeister Georg Meier, wurde die Alternative eines reduzierten Umfangs der Außenbereichssatzung besprochen und für möglich erachtet.
Folgender Umgriff wurde aus Sicht des Kreisbaumeisters für möglich erachtet:
Beschluss
1.
2.
|
Die Antragsteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derzeit eine Planung für die Anbindung von Altomünster an die Staatsstraße 2047 ausgearbeitet wird.
Im Vorfeld ist noch zu prüfen, inwieweit sich die vorgesehene Bebauung auf die Thematik „Lärmschutz“ bei der vorgenannten Planung auswirkt.
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Für den südlichen Ortsteil von Ruppertskirchen wird eine Außenbereichssatzung unter der Maßgabe aufgestellt, dass die beteiligten Grundstückseigentümer
der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Prüfung zur
der Anwendung des (neuen) Baulandmodells
zustimmen.
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Die Satzung erhält die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Ruppertskirchen Süd“.
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5.
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Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Seniorenpolitisches Konzept im Landkreis Dachau - Demografie managen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Die Umsetzung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Dachau vom August 2008 erfordert den Aufbau eines Netzwerkes mit den Gemeinden.
In diesem Zusammenhang ergibt sich die Möglichkeit die geplante Vernetzung mit den Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Regionalentwicklungsverein Dachau AGIL umzusetzen, um Fördermittel für die Umsetzungsphase über Leader ( 50 % Förderung sind hier möglich) abzugreifen.
Das Projekt wird vom Regionalentwicklungsverein Dachau AGIL wie folgt beschrieben:
Projektträger ist das Landratsamt Dachau.
Im Rahmen der Planungsgespräche kristallisierten sich als vordringliche Umsetzungsprojekte für den gesamten Landkreis die vier Teilbereiche heraus:
a. Aufbau von örtlichen Treffpunkten für Senioren
b. Integration von Migranten
c. Sicherstellung von Mobilität
d. Zugehende Sozialarbeit
Für diese vier Initiativen haben folgende Gemeinden ihr Interesse bekundet:
a. Örtliche Treffpunkte: Schwabhausen
b. Migranten: Karlsfeld und Dachau
c. Mobilität: Vierkirchen und Bergkirchen
d. Zugehende Sozialarbeit: Bergkirchen
Um dieses wichtige Zukunftsthema „Demografieentwicklung“ für den gesamten Landkreis vernetzt zu behandeln, sollen diese einzelnen Initiativen nicht nur in den vier Kommunen, die ihr Interesse bekundet haben, umgesetzt werden, sondern auch unter diesen Kommunen und den anderen Gemeinden ein Netzwerk aufgebaut werden.
Diese Herausforderung ist nur dann professionell, kosten- und ressourcenschonend zu bewältigen, wenn eine Projektleitung eingerichtet wird, die die fünf Kommunen unterstützt und im ersten Schritt die vier Initiativen in den fünf Kommunen umsetzt und parallel andere Kommunen begleitet, deren eigenen Bedarfe zu erarbeiten.
Diese Projektleitung wird ausgeschrieben (Externes Fach-Büro) und ist zeitlich auf den Förderzeitraum durch Leader zunächst beschränkt. Zusätzlich baut die Projektleitung ein Netzwerk der ehrenamtlich tätigen Personen auf und unterstützt die Kommune darin, eine auf sie zugeschnittene Seniorenarbeit zu leisten, fördert die Öffentlichkeitsarbeit, baut einen vernetzten Internetauftritt auf und berät jede einzelne Kommune individuell und nachhaltig.
Gesteuert und unterstützt wird dieses Vorgehen durch das Landratsamt Dachau.
Den notwendigen finanziellen Rahmen für die Teilprojekte bringt jede Kommune für sich selbst auf. Die Kosten für Projektleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung und Internet bringen das Landratsamt und die Kommunen gemeinsam auf.
Ein jährlicher Runder Tisch mit Kommunen, Sozialverbänden, Vertretern der ehrenamtlich Tätigen in diesem Kontext und des Landratsamtes Dachaus sichert die Durchführung und Nachhaltigkeit. Das Landratsamt ist für die Durchführung des Runden Tisches in enger Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat die Netzwerkschnittstelle.
Die Kosten für die Initiativen werden mit den jeweiligen durchführenden Kommunen ermittelt und abgesprochen.
Die Kosten für Projektleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt und Evaluierung bei einer Beteiligung aller 17 Kommunen für einen kalkulierten Zeitraum von 3 Jahren stellen sich wie folgt dar:
Kostenschätzung
Projektleitung
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118.625,00
|
Erstmalige Öffentlichkeitsarbeit
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5.000,00
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Internet
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6.750,00
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Evaluierung
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10.000,00
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Summe (Netto)
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140.375,00
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+ 19 % MwSt.
|
26.671,25
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Summe (Brutto)
|
167.046,25
|
Finanzierung
Anteil Landkreis
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30.000,00
|
Anteil Leader (50 % aus der Nettosumme)
|
70.187,50
|
Anteil Kommunen
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66.858,75
|
Summe (Brutto)
|
167.046,25
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Beschluss
1. Der Markt Altomünster beteiligt sich am Projekt „Demografie managen – Seniorenpolitisches Konzept“. Da das Projekt ein Leaderprojekt ist und zu 50 % gefördert wird, gilt der Beschluss vorbehaltlich der Leaderförderfähigkeit und der Zustimmung zum Projekt im Lenkungsausschuss von Dachau AGIL e.V..
2. Der Anteil der Gemeinde beträgt auf drei Jahre den jährlichen Betrag von 1.158,89 €. Er ist an das Landratsamt Dachau zu überweisen.
3. Um die Nachhaltigkeit zu sichern beteiligt sich die Gemeinde an den fünf Folgejahren (nach Ablauf der Förderung) mit einem Anteil von jährlich 1.791,22 €.
4. Bei einer geringeren Beteiligung als aller 17 Kommunen an diesem Projekt wird die Gemeinde einen auf sie entfallenden höheren Anteil der Kosten, jedoch höchstens das Doppelte des Eigenanteils, übernehmen.
5. Die Gemeinde verpflichtet sich zu folgenden Punkten:
Benennen eines Ansprechpartners in der jeweiligen Gemeinde auf Sachbearbeiterebene, der das Projekt aus Gemeindesicht begleite
t.
Das Projekt „Demografie managen – Seniorenpolitisches Konzept“ wird über die Gemeindewebseite dargestellt; die Gemeinde beteiligt sich an Aktionen zum Projekt „Demographie managen – Seniorenpolitisches Konzept“, die die Wahrnehmung des Projektes in der Öffentlichkeit fördert; sie nimmt an dem jährlichen Steuerungsgremium teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen. Sitzung vom 22.02.2011
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.03.2011
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ö
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.02.2011 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)
TOP 1
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Zimmerer- und Dach-deckerarbeiten
Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten zur Erweiterung der Kinderkrippe wird an die Firma Hermann, Pipinsrie
d, erteilt.
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TOP 2
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Personalangelegenheit; Einstellen eines/r neuen Mitarbeiters/in für die Verwaltung
Frau Kölbl wird entsprechend den vorgenannten Rahmenbedingungen eingestellt.
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TOP 3
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Optimierung der Reinigungsleistung der Kläranlage Zeitlbachtal; Vorstellen und Bewerten der Ergebnisse aus dem Probebetrieb und Festlegen der weiteren Vorgehensweise
Der Einsatz des Zusatzmittels BWC wird abgebrochen.
Das Büro Kottermair kann unter den vorgenannten Rahmenbedingungen die sog. Biofilter auf dem Gelände der Kläranlage weiterentwickeln.
Möglichst in der nächsten Sitzung wird eine Kostenschätzung des IB Mayr vorgelegt, das die erforderlichen Änderungskomponenten und eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit der Methanisierung beinhaltet.
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