Datum: 26.04.2011
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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3. Bestätigung des gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Wollomoos)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.04.2011
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ö
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)).
Die Freiwillige Feuerwehr Wollomoos hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 31.03.2011
Herrn Albert Hupfauer zum 1. Kommandanten und
Herrn Alexander Schneider zum 2. Kommandanten
gewählt.
Die zum 1. Kommandanten gewählte Person erfüllt die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG, während die zum 2. Kommandanten gewählte Person noch die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist zu besuchen hat.
Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Beschluss
Herr Albert Hupfauer und Herr Alexander Schneider werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wollomoos bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Erweiterung einer bestehenden Ortsrandsatzung im Westen von Oberzeitlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.04.2011
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ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Dem Markt Altomünster liegt ein Antrag auf Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung „An der Oberndorfer Straße“ in Oberzeitlbach um eine Teilfläche der Flurnummer 549 vor.
Dieser wurde vorab bereits im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Dabei wurde beschlossen, dass vor einer Entscheidung im Gemeinderat das Landratsamt Dachau um Stellungnahme gebeten werden soll.
Inzwischen liegen einige Stellungnahmen vor. Das Kreisbauamt und die Bauleitplanungsstelle beurteilen eine Erweiterung der Satzung als unorganische Ortsentwicklung, welche Bezugsfälle schafft. Zudem ist keine städtebauliches Erfordernis erkennbar. Die Untere Naturschutzbehörde äußert ebenfalls ihre Bedenken, da das Zeitlbachtal freizuhalten ist und das Bauvorhaben an einen wassersensiblen Bereich angrenzt. Das Wasserwirtschaftsamt kann keine abschließende Aussage treffen, da es sich hier nicht um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet handelt.
Beschluss
Eine Erweiterung der Ortsabrundungssatzung wird unter der Maßgabe aufgestellt, dass die beteiligten Grundstückseigentümer
der Unterzeichnung einer Kostenübernahmevereinbarung und
der Prüfung zur Anwendung des (neuen) Baulandmodells
zustimmen.
Die Satzung erhält die Bezeichnung „Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Oberzeitlbach West“.
Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
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1. Gutachten zur Standorteignung von Windkraftanlagen im Markt Altomünster; Vorstellung und evtl. Festlegen der weiteren Vorgehensweise (z.B. gemeinsam mit Nachbargemeinden)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.04.2011
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Frau Irene Burkhardt vom gleichnamigen Büro Burkhardt Landschaftsarchitekten stellte das Gutachten zur Standorteignung von Windkraftanlagen vor und erläuterte insbesondere die Systematik der Vorgehensweise.
Weitere Details können der beiliegenden Präsentation entnommen werden. Das Büro Burkhardt bittet diese Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben.
Die aktuelle Fassung auf dem Stadium eines Vorabzuges bringt nachstehende Zusammenfassung: Es wurde vom Büro Burkhardt signalisiert, dass gegenüber der Endfassung noch kleinere inhaltliche Änderungen zu erwarten sind, die Grundaussagen jedoch so bestehen bleiben.
Das vorliegende Gutachten hat gezeigt, dass eine Windkraftnutzung im Landkreis Dachau auf relativ vielen Einzelflächen zunächst grundsätzlich zulässig ist. Diese Flächen sind im allgemeinen klein und unzusammenhängend im Landkreis verteilt, was vor allem auf die kleinteilige Siedlungs- und Landschaftsstruktur des Landkreises zurückzuführen ist.
Die Landschaftsräume Dachauer Moos/Ampertal und Glonntal sind sowohl dicht besiedelt als auch Standort der naturschutzfachlich bedeutsamsten Flächen des Landkreises. Windkraftnutzung ist hier nirgendwo möglich. Somit befinden sich sämtliche potentiellen Standorte im Hügelland. Eine Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 140 m benötigt entsprechende Abstandsflächen. Deswegen und aufgrund der Darstellungsschärfe des Maßstabes 1:25.000 werden nur Flächen > 1,0 ha berücksichtigt.
Nach Anwendung der großflächigen Ausschlusskriterien verbleiben zunächst etwa 2.350 ha Abwägungsflächen.
Von diesen sind bei näherer Betrachtung der großräumigen Abwägungskriterien sowie Berücksichtigung der erforderlichen Mindestflächen für die Anlage einer WKA weitere 550 ha als nicht geeignet auszuschließen. Nach Anwendung aller großräumigen Ausschluss- und Abwägungskriterien verbleiben so etwa 1.800 ha zunächst grundsätzlich geeignete Flächen, dies entspricht etwa 3% der Landkreisfläche. Knapp die Hälfte der Flächen (ca. 700 ha) sind Waldinnenflächen, wo die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig sein kann, aber nicht in jedem Fall genehmigungsfähig/wünschenswert/mehrheitsfähig sein muss.
Keine der dargestellten Flächen ist ohne weitere Abwägung pauschal als genehmigungsfähig zu betrachten.
Aufgrund der kleinteiligen Siedlungs- und Landschaftsstruktur existieren keine Standorte, die fernab von Wohnbebauung und landschaftlich/naturschutzfachlich schützenswerten Bereichen liegen.
Die Standorte an den Hangkanten zu den Tälern und Ebenen werden aufgrund ihrer weiträumigen Sichtbarkeit als besonders konfliktträchtig bewertet. Da sich sehr viele Flächen z.B. im Nahbereich von naturschutzfachlich bedeutsamen Mikrostandorten oder in relativer Nähe zur Bebauung befinden, bzw. eine Reihe von weiteren Ausschluss- und Abwägungskriterien nur kleinräumig darzustellen sind, wurde ein weiterer Abwägungsschritt auf Gemeindeebene durchgeführt.
Insgesamt wurden auf Gemeindeebene 159 Flächen mit ca. 1.690 ha ermittelt Für 23 Flächen mit insgesamt 180 ha ist davon auszugehen, dass die aufgelisteten Abwägungskriterien eine Genehmigung vermutlich verhindern werden. Lediglich bei 30 Flächen mit etwa 280 ha wird ein geringeres Konfliktpotential gesehen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen ist daher auf den dargestellten möglichen Standorten nicht in jedem Fall möglich bzw. durchsetzbar. Vielmehr müssen die lokalen Verhältnisse im Rahmen einer konkreten Standortprüfung detailliert und zeitnah untersucht werden.
Trotz aller Einschränkungen bezüglich der Flächenschärfe kann das Gutachten eine Vorauswahl möglicher Standorte leisten. Dies sollte den Gemeinden und den genehmigenden Behörden eine wertvolle Hilfe bei der Ausweisung von Flächen für die Windkraft sein und die Beurteilung von Bauanträgen erleichtern.
Auf Nachfrage stellte Frau Burkhardt dar, dass die im Bayerischen Windatlas abgebildeten Windverhältnisse nur grob und mögliche „Netz-Einspeisepunkte“ für den regenerativ erzeugten Strom nicht berücksichtigt wurden.
Insbesondere diskutiert wurde über das Ausschlusskriterium „Waldrandbereich 200 m“. Gemäß behördlicher Abstimmung (Landesamt für Umweltschutz) und der Handhabung in anderen Bundesländern werden (bislang) Gebiete in einem Abstand von bis zu 200 m zu Waldrändern als Standort für Windkraftanlagen ausgeschlossen.
Die abschließende Fassung des Gutachtens wird den Mitgliedern des Gemeinderates auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Das erläuterte Gutachten wird zur Kenntnis genommen.
Mit dem Thema Windkraftanlagen wird aktiv umgegangen, d.h. es wird nicht abgewartet bis ein entsprechender Antrag auf Errichtung einer Windkraftanlage vorliegt. Es besteht die Absicht einen entsprechenden Teilflächennutzungsplan aufzustellen und die entsprechenden Instrumentarien des Bauplanungsrechtes (Bebauungsplan, Veränderungssperre) zu nutzen, damit geeignet und gewünschte Standorte vom Markt Altomünster ermittelt und vorgegeben werden.
Die Zusammenarbeit mit mehreren Gemeinden zu dieser Thematik wird ausdrücklich positiv befürwortet.
Wesentliches Element, um eine möglichst große Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen, ist der transparente Umgang mit diesem Thema. Dazu kann eine Informationsveranstaltung und das Bereitstellen und Erläutern des Gutachtens sowie die Umsetzung einer sog. „Bürgerwindkraftanlage“ beitragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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4. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.04.2011
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister verweist auf die verteilte Dokumentation zur Veranstaltung „Dorf und Metropole“.
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5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2011
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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26.04.2011
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2011 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)
TOP 1
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Abwasserbeseitigung der nördlichen Ortsteile; Finanzierung
Der Marktgemeinderat beschließt, zur Finanzierung der Baumaßnahmen „AWB Anschluss nördliche Ortsteile“ das Angebot der Fa. Bayerngrund vom 07.03.2011 anzunehmen und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines projektbezogenen Geschäftsbesorgungsvertrages.
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TOP 2
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Abwasserbeseitigung Altomünster „Schiene Nordwest – Anschluss von Thalhausen“; Ausschreibungsbeschluss
Die Maßnahmen für den Anschluss von Thalhausen und die Verlegung von entsprechenden Leerrohren werden zeitnah unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach den entsprechenden Regularien der VOB ausgeschrieben.
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TOP 3
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Abwasserbeseitigung der südlichen Ortsteile Irchenbrunn und Irchenbrunn-Hinterholz (Südschiene); Vergabe von Druckleitungen, Freispiegelkanälen Regenrückhaltebecken und Pumpwerken
Der Auftrag Abwasserdruckleitung/Freispiegelkanäle wird an die Firma Rieblinger, Weilach, zu einem Brutto-Angebotspreis von 787.333,16 € erteilt.
Der Auftrag Maschinentechnik im Pumpwerk Hinterholz sowie
Fertigteilpumpwerk mit technischer Ausrüstung in Irchenbrunn wird an die Fa. Fuchs, München, zu einem Bruttoangebotspreis von 78.670,90 € erteilt.
Der Auftrag Elektrotechnik in den Pumpwerken in Irchenbrunn und Hinterholz wird an die Firma EAG GmbH, Pfakofen, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 83.089,43 erteilt.
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TOP 4
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Abwasserbeseitigung der nördlichen Ortsteile (Nordschiene); Vergabe von Druckleitungen, Freispiegelkanälen, Regenrückhaltebecken und Pumpwerken
Der Auftrag Abwasserdruckleitung/Freispiegelkanäle wird an die Fa. Seel, Berg im Gau, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 665.745,00 €, erteilt.
Der Auftrag Pumpwerke Wollomoos und Pfaffenhofen und Umbau Pumpwerk Oberzeitlbach wird an die Firma Kiffer, Türkenfeld, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 162.591,38 € erteilt.
Der Auftrag Elektrotechnik für die Bauwerke RÜB/PW Oberzeitlbach, SK/PW Pfaffenhofen und RÜB/PW Wollomoos) wird an die Firma Spegel GmbH, Kempten, zu einem Brutto-Angebotspreis von 169.393,43 € erteilt.
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TOP 5
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Abwasserbeseitigung Altomünster; Kanalerneuerung „Am Klosterweiher“
Der Auftrag zur Kanalerneuerung „Am Klosterweiher“ wird an die Firma Schneider, Tandern, zu einem Bruttoangebotspreis von 234.734,08 € erteilt.
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TOP 6
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Heizungsarbeiten
Der Auftrag für die Heizungsarbeiten wird an die Firma Holzmüller Altomünster zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 9.785,49 € erteilt.
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TOP 7
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Sanitärarbeiten
Der Auftrag für die Sanitärarbeiten wird an die Firma Reisner, Altomünster, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 5.950,00 € erteilt.
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TOP 8
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Fensterarbeiten
Der Auftrag für die Lieferung und den Einbau von Fenster und Fenstertüren wird an die Firma Tradt, Adelzhausen, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 13.141,65 € erteilt.
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TOP 9
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Elektroarbeiten
Der Auftrag für die Elektroarbeiten wird an die Firma Schnitzke, Tandern, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 6.008,31 € erteilt.
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TOP 10
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Personalangelegenheit; Einstellen einer Ersatzkraft für den ausscheidenden Mitarbeiter an der Kläranlage
Der Ausschreibung der Stelle wird zugestimmt.
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TOP 11
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Pachtvertrag mit dem Schützenverein „Lindenblüte e.V.“; Verlängerung
Einer Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre wird zugestimmt.
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TOP 12
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Sanierung von Straßen
Den vorgestellten Sanierungen wird zugestimmt.
Die Maßnahmen können an die günstigst bietende Firma vergeben werden.
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TOP 13
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Antrag des TSV Altomünster auf Förderung der Kosten für ein Beachvolleyballfeld
Der Förderung in Höhe von 1.550,00 € wird zugestimmt.
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