Datum: 24.05.2011
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2011, zum Stellenplan 2011 und zum Finanzplan 2010 - 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gab einen kurzen Überblick zur Haushaltslage des Marktes Altomünster.
Anschließend wurde vom Kämmerer der Entwurf des Haushaltsplans 2011, des Stellenplans 2011 und des Finanzplans 2010 - 2014 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.
Gegen den vorgelegten Entwurf werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufgestellt.
Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.237.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.235.600,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 550.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 310 v.H.
§ 5
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen:
Nein Stimmen:
Der Stellenplan wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen:
Nein Stimmen:
Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplanes 2010 – 2014 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen:
Nein Stimmen:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Feststellung der Jahresrechnung 2010 und Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der Kämmerer gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 bekannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.04.2011 die Belege des Rechnungsjahres 2010 geprüft und dabei folgende Feststellung getroffen:
Kauf von Bürobedarf
Die Beschaffungen für den Bürobedarf werden ab Herbst 2010 wieder einheitlich von einer Stelle durchgeführt.
Ausgaben für JUZ
Die Sanierung des Skaterparks wurde durch Personen durchgeführt, die die Kooperation Jugendarbeit organisiert hat. Für diese wurden die entsprechenden Arbeitsstunden vergütet. Dieser Aufwand ist nicht mit den Kosten für das Jugendzentrum abgedeckt.
Um solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden, wird zukünftig bei Reparaturen im Vorfeld eine entsprechende Kostenschätzung verlangt.
Personalnebenausgaben
Die Fahrberechtigung für die Führerscheinklasse C/CE ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen alle fünf Jahre zu verlängern. Für die Verlängerung sind entsprechende ärztliche Untersuchungen erforderlich. Die Kosten dafür und die Gebühren für die Verlängerung wurden vom Markt Altomünster übernommen, da der Lkw-Führerschein für die tägliche Arbeit benötigt wird.
Energiekosten
Die Stadtwerke Dachau sind bei einem Vergleich der reinen Energiepreise im Jahr 2009 als günstigerer Anbieter als E.ON Bayern hervorgegangen. Eine Trennung zwischen dem Energiepreis und der Netznutzung hätte sich auch bei einem Strombezug durch E.ON Bayern zwangsläufig ergeben.
Eine letztendlich gesicherte Aussage über die Entwicklung der Stromkosten (Energiepreis und Netznutzung) ist bislang nur eingeschränkt möglich, da die Netznutzung nicht pro Kalenderjahr abgerechnet wird und deshalb noch ein Großteil der Abrechnungen aussteht. Tendenziell ist jedoch eine Steigerung in diesem Sektor zu erwarten.
Unterhalt der Ausrüstungsgegenstände (bei der Feuerwehr)
Die Firma Poloczek Nachrichtentechnik ging beim Neubau des Feuerwehrhauses als günstigstes Anbieter für den Bereich „Funk und Telefon“ aus der Ausschreibung hervor und wurde neben der Erstausstattung auch für Wartungsarbeiten beauftragt. Die in Rede stehende Abrechnung betrifft die Wartungsarbeiten infolge von Blitzeinschlägen.
Um wirtschaftlicher handeln zu können, wurde der Bereich Telefon bei einer Störung der Telefonanlage in 2010 bereits mit einer anderen Firma abgewickelt. Für den Bereich der Funktechnik ist nach Aussage der Feuerwehr in der näheren Umgebung kein entsprechend fachlich geeigneter Anbieter vorhanden.
Aufgrund des Art. 102 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung des 1. Bürgermeisters
Beschluss
Für den Bereich “Personalnebenausgaben” und “Wartung der Funkanlage Feuerwehr” wird bei den Landkreisgemeinden abgefragt, wie diese verfahren, und der Gemeinderat über das Ergebnis informiert.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird im übrigen die Jahresrechnung 2010 gemäß Art. 102 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Ja:
Nein:
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Altomünster Nr. 37 "Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - St 2047";
Vorstellen des aktuellen Standes über die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände zur frühzeitigen Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der Bebauungsplan Altomünster Nr. 37 „Gemeindeverbindungsstraße Altomünster – St 2047“ lag im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden in der Zeit vom 28.02.2011 bis ursprünglich 31.03.2011 mit anschließender Verlängerung bis 02.05.2011 aus.
Hierzu sind zu der mehrseitigen Unterschriftenliste der Bürgerinitiative „Holzweg 21“ noch 22 Einwendungen von Bürgern eingegangen.
Folgende Behörden haben ihre Stellungnahmen abgegeben:
Landratsamt Dachau
Regierung von Oberbayern
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz –Kreisgruppe Dachau-
Staatliches Bauamt Freising
Ingenieurbüro Mayr
Wasserwirtschaftsamt München
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
bayernets GmbH
E.ON Netz GmbH
TenneT TSO GmbH
Diese Stellungnahmen und Einwendungen werden in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates behandelt.
Es erfolgt kein Beschluss
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5. Teilflächennutzungsplan für Windkraftanlagen; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2011 wurde das Gutachten zur Standorteignung von Windkraftanlagen (WKA) im Landkreis Dachau vorgestellt.
Es wird vorgeschlagen als nächsten Schritt einen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, da WKA generell privilegiert sind und diese ohne entsprechende Aussagen im Flächennutzungsplan i.d.R unter Abwägung der entgegenstehenden öffentlichen Belange (wie vor allem: Hervorrufen schädlicher Umwelteinwirkungen, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen) an jedem Standort errichtet werden können.
Das vorgenannte Gutachten ist jedoch für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für WKA nicht detailliert genug - dafür ist ein zusätzliches Gutachten erforderlich.
Zwischenzeitlich fanden Gespräche unter den Bürgermeistern des Landkreises Dachau, Vertretern des Landratsamtes und des Bayerischen Gemeindetages statt. Dabei waren sich fast alle Bürgermeister einig, gemeinsam einen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, da nicht jede Gemeinde im Landkreis (genügend) geeignete Flächen für WKA aufgrund des vorgestellten Gutachtens nachweisen kann, ohne die Anforderungen an sinnvollen Mindestabstand zu Siedlungen oder an die zulässigen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Deshalb wurde vorgeschlagen, für den gesamten Landkreis einen entsprechenden Teilflächennutzungsplan für WKA aufzustellen. Nur Pfaffenhofen an der Glonn beteiligt sich wegen seiner exponierten Lage im Landkreis Dachau ggf. im Landkreis Fürstenfeldbruck oder Aichach/Friedberg.
Die beteiligten Gemeinden beabsichtigen das Büro Brugger als Planer für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen im Flächennutzungsplanverfahren zu beauftragen.
Der Kostenanteil für die vorbereitende Untersuchung zur Entwicklung von potentiellen Standorten für WKA wird für den Markt Altomünster auf ca. 9.500,- € geschätzt. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes können derzeit noch nicht angegeben werden.
Beschluss
Für das gesamte Gemeindegebiet stellt der Markt Altomünster einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 b, 204 Abs. 1 Baugesetzbuch auf.
Der gemeinsame Teilflächennutzungsplan Windkraft wird zusammen mit der großen Kreisstadt Dachau, dem Markt Markt Indersdorf sowie den Gemeinden Bergkirchen, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Hilgertshausen-Tandern, Karlsfeld, Odelzhausen, Petershausen, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos, Vierkirchen und Weichs aufgestellt.
Ziel ist es durch eine positive Planung von Windkraftanlagen eine räumliche Steuerung für das gesamte Planungsgebiet zu erreichen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch).
Wesentliches Element, um eine möglichst große Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen, ist der transparente Umgang mit diesem Thema. Dazu kann eine Informationsveranstaltung und das Bereitstellen und Erläutern des Gutachtens sowie die Umsetzung einer sog. „Bürgerwindkraftanlage“ beitragen.
Folgende Fragen sind noch abzuklären:
- Wie kann sichergestellt werden, dass auch auf Flächen, die nicht als mögliche Standorte für WKA im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Errichtung einer WKA diese trotzdem errichtet werden können?
- Kann eine Gemeinde unabhängig von den anderen Gemeinden diesen Flächennutzungsplan alleine ändern?
Die Planung wird an das Büro Brugger vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg;
Aufstellungsbeschluss einer Flächennutzungsplanänderung und eines Bebauungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Am 02.05.2011 ging ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg auf den Grundstücken mit den Flurnummern 260, 259 und einer Teilfläche von 405/6 der Gemarkung Hohenzell ein.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2011 wurde das geplante Vorhaben schon kurz vorgestellt.
Bei der Flurnummer 260 handelt es sich um eine wiederverfüllte Sandgrube, welche nach Meinung des Antragstellers eine sogenannte Konversionsfläche entsprechend der EEG ist, da „der ökologische Wert der Fläche infolge der ursprünglichen wirtschaftlichen schwerwiegend beeinträchtigt ist.“ Das soll heißen, wenn das Gelände durch seine vorherige Nutzung Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen aufweist, fällt diese Fläche in die Kategorie „Konversionsfläche“.
Maßgeblich ist laut der Clearingstelle EEG, ob sich der ökologische Wert der Fläche aufgrund der spezifischen Vornutzung schlechter darstellt als vor dieser bzw. ohne diese Nutzung.
Wie z.B.
- einen im Vergleich zum standorttypischen Humusgehalt stark abgesenkten Humusgehalt des Bodens, oder
- eine im Vergleich zur standorttypischen Bodenfruchtbarkeit stark abgesenkte Bodenfruchtbarkeit
Für die Förderfähigkeit nach den EEG Richtlinien genügen bei Errichtung solcher Anlagen, dass 50% des Flächenanteils Konversionsflächen sind, weshalb sich die Anlage ggf. auch auf die Flurnummern 259 und 405/6 erstrecken soll.
Möglicherweise kann auch die noch verfügbare Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Flurnr. 261 mit überplant werden.
Dies ergibt eine maximale Flächengröße von ca. 5,8 ha und eine geschätzte Energieeinspeisung von 3 Megawatt.
Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 24.03.2009 wurde folgende Vorgehensweise für die Behandlung von Freiflächenfotovoltaikanlagen beschlossen:
- Vor weiteren Überlegungen, inwieweit ein Standort geeignet ist, ist ein Nachweis über die Einspeisemöglichkeit (Vorgabe des nächstgelegenen möglichen Einspeisepunkts) des auf der Anlage erzeugten Stroms in das Stromnetz vorzulegen
- Die Geeignetheit des Standorts ist analog der Untersuchung des nordwestlichen Gemeindegebiets und nach dessen Kriterien zu untersuchen. Die Kosten trägt der Antragsteller.
- Es ist ausreichend darzustellen, dass eine eventuell anfallende Gewerbesteuer dem Markt Altomünster zufließt.
Die Kriterien der gesetzlichen Vorgaben für die grundsätzliche Geeignetheit von Freiflächenfotovoltaikanlagen haben sich inzwischen soweit geändert, dass nach Auskunft des Landschaftsplanungsbüros Brugger das gesamte Gemeindegebiet nach den neuen Kriterien zu untersuchen ist.
Bisher liegt dem Antragsteller noch keine Zusage bzgl. einer geeigneten Einspeisemöglichkeit vor.
Im Hinblick auf die Änderungen der Einspeisevergütungen zum Jahresende 2011, will der Antragsteller jedoch vorab schon die Einstellung des Marktes Altomünster klären und möglichst frühzeitig mit dem Verfahren – trotz der noch ungeklärten Zusage der Einspeisung - beginnen.
Für die Errichtung einer solchen Anlage bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes, wobei hier die Zulässigkeit und Geeignetheit der geplanten Fläche aufgrund der o.g. Untersuchung nachgewiesen werden muss.
Das Büro Brugger hat die dafür erforderliche Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets auf ca. 12.000 € und die Kosten für die Bauleitplanungsverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) auf ca. 30.000 € geschätzt.
Beschluss
Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller
- die Kosten der Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets, der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplanes übernimmt und eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung (mit geeigneter Sicherheitsleistung) unterzeichnet,
- die Mitteilung eines möglichen Einspeisepunkts innerhalb von zwei Monaten ab Beginn des Verfahrens vorlegt (ansonsten wird das Verfahren gestoppt) und
- sich verpflichtet, den Betriebssitz im Gemeindegebiet Altomünster zu errichten (soweit dies rechtlich möglich ist)
die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg“ und
die Aufstellung des Bebauungsplanes Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“ für die Grundstücke Flurnummer 259, 260 und 405/6 (Teilfläche) der Gemarkung Hohenzell.
Es wird noch geprüft, inwieweit sich der Markt Altomünster mit seiner Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 261 an dieser Anlage beteiligen wird
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister informiert über
- eine Einladung zum Dankgottesdienst anlässlich des Abschlusses der Renovierung der Filialkirche Oberzeitlbach am Sonntag, den 29. Mai 2011 um 11:00 Uhr
eine Einladung zur feierlichen Maiandacht anlässlich der Fertigstellung der Außenfassade der Kapelle Irchenbrunn ebenfalls am Sonntag, den 29. Mai 2011 um 14:00 Uhr
eine Sondersitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 9. Juni um 19:00 Uhr)
eine Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Kiemertshofen zur Segnung des neu erworbenen Feuerwehrautos am Samstag, den 16. Juli 2011 ab 18:45 Uhr und anschließendem Dorffest
eine zweitägige Jahrestagung des Sankt Michaelsbundes am Mittwoch, den 27. Juli 2011 ab 12:00 Uhr.
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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2011
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2011 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)
TOP 1
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Außen- und Innenputzarbeiten
Der Auftrag für die Außen- und Innenputzarbeiten wird an die Firma Stehr & Hofmann GdbR, Altomünster, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 23.734,55 € erteilt.
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TOP 2
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Estrich- und Isolierarbeiten
Der Auftrag für die Estricharbeiten wird an die Firma Asam, Kiemertshofen, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 13.463,66 € erteilt.
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TOP 3
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Isolier- und Trockenbauarbeiten
Der Auftrag für die Isolier- und Trockenbauarbeiten wird an die Firma L. & K., Aichach, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 12.314,12 € erteilt.
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TOP 4
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Fliesen- und Plattenlegearbeiten
Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenlegearbeiten wird an die Firma Kopp, Aichach, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 10.941,97 € erteilt.
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TOP 5
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Malerarbeiten im Außen- und Innenbereich
Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Fuchs, Aichach zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 5.48769 € erteilt.
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TOP 6
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Festlegung einer Aufwandsentschädigung für die Betreuung von Leichenhäusern
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem zu erwartenden Aufwand und einem Stundensatz in Höhe von 10,00 €.
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TOP 7
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Verbesserung der Breitbandversorgung im Markt Altomünster; Festlegen des gemeindlichen „Förderanteils“
Die zu gründende Firma erhält für die beschriebene Maßnahme eine Förderung in Höhe von 195.000,00 €.
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2. Vertagung der ursprünglich vorgesehenen Tagesordnungspunkte "Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 (allgemeiner Bereich)" und "Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2002 bis 2009 (Baubereich)"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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24.05.2011
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ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Für die Tagesordnungspunkte
- "Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 (allgemeiner Bereich)"
- "Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2002 bis 2009 (Baubereich)"
wurden in das Ratsinformationssystem erläuternde Unterlagen eingestellt.
Diese Unterlagen wurden von den Mitgliedern des Gemeinderates dort nicht gefunden.
Beschluss
Die vorgenannten beiden Tagesordnungspunkte werden auf eine der nächsten Sitzung des Gemeinderates verschoben.
Die vorgenannten beiden Tagesordnungspunkte werden in der Sitzung am 09.06.2011 behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1