Teil 1 – Allgemeiner Baubereich
Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2008 eine überörtliche fachtechnische Prüfung von Bauausgaben - die Jahre 2002 bis 2007 betreffend - durchgeführt und die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom November 2008 festgestellt:
TZ 1 – Verspäteter Abschluss von Verträgen
Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die unterzeichneten Honorarverträge vor den ersten Planentwürfen vorliegen.
TZ 2/3 – Fehlende stufen- bzw. abschnittsweise Beauftragung und Verwendung kommunaler Vertragsmuster
Zukünftig erfolgt unter der Verwendung kommunaler Vertragsmuster eine stufen- bzw. abschnitts-weise Beauftragung.
TZ 4 – Schriftliche Verträge
Zukünftig erfolgt in allen Bereichen eine schriftliche Beauftragung bzw. der Abschluss eines schriftlichen Vertrags.
TZ 5 – Mindestsätze der HOAI
Die Mindestsätze der HOAI werden beim Abschluss von Verträgen beachtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Berechnung des endgültigen Honorars ausdrücklich nicht die Kosten für „Unwägbarkeiten und Nachtragsposten“ u.ä.) zu Grunde gelegt wurden.
TZ 6/7/8 – Fehlerhafte Angebotswertung, Verhandlungsverbot und Aufhebung der Ausschreibung
Auf die zukünftig „richtige“ Bewertung und Behandlung der Angebote und den eventuellen Folgen wird bei den vom Markt Altomünster beauftragten Ingenieuren/Architekten hingewirkt.
TZ 9 – Zuschlagserteilung
Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob der Abschluss eines Bauvertrages vorgenommen wird oder ein „einfaches“ Auftragsschreiben versandt wird.
TZ 10 – Fehlende Sicherheit für die Vertragserfüllung
Entsprechende Sicherheiten werden zukünftig in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt und im Rahmen der Schulrechnung angefordert.
TZ 11 – Nennung des Planers
Der Versand der Ausschreibungsunterlagen (ohne Nennung des planenden Büros) erfolgt künftig durch den Markt Altomünster selbst.
TZ – 12 Unwirksame Vertragsbedingungen
Mit dem ausschreibenden Büro wird künftig abgesprochen, wie die Ausschreibungsunterlagen jeweils inhaltlich gestaltet werden und wer diese im Einzelfall erstellt.
TZ 13 – Bauleistungsversicherung
Der Abschluss und die Modalitäten einer Bauleistungsversicherung werden im Einzelfall zwischen dem Markt Altomünster und dem planenden Büro abgesprochen.
TZ14 – Verjährungsfrist
Ein Abweichen von der Regelfrist für die Verjährung wird zukünftig im Einzelfall begründet und dokumentiert.
TZ 15 – Bürgschaftsformulare
Künftig werden nur Bürgschaftserklärungen entgegengenommen, die den entsprechenden Vorschriften entsprechen.
TZ 16 – Mitteilung über die Schlusszahlung
Der verbesserte Wortlaut wurde gleich nach diesem Hinweis entsprechend angepasst und wird auch künftig verwendet.
TZ 17 – Freigabe von Abschlagszahlungen
Es besteht die verwaltungsinterne Auffassung, dass es bei Abschlagszahlungen genügt, wenn das begleitende Büro den Zahlungsanspruch überprüft und die Zahlung als solche „frei gibt“ und anschließend der Markt Altomünster diese anweist. Im Rahmen der Schlussrechnung erhält der Markt Altomünster dann die jeweiligen Unterlagen (z.B. Mengenabrechnungen).
TZ 18 – Verantwortlichkeit bei der Rechnungsprüfung
Die ZVB-Arch/Ing werden künftig Gegenstand der jeweiligen Verträge.
TZ 19 – Honorar für die Leistungsphase 9
Die bisherige Vorgehensweise (= komplette Vergütung der Leistungsphase 9) wird in der bisherigen Form beibehalten, da diese Vorgehensweise z.B. im Bereich der Erschließungsmaßnahmen dazu führen würde, dass eine Abrechnung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelan-sprüche möglich wäre.
Da der Markt Altomünster mit seriösen Planungsbüros zusammenarbeitet besteht nicht die Gefahr, dass die vorab vergüteten Tätigkeiten später nicht ausgeführt werden.
TZ 20 – Vergütung von Nebenkosten
Die Abrechnung der Nebenkosten wurde ab 2006 entsprechend umgestellt.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.
TZ 21 – Brandschutznachweis
An sich wäre diese Leistung im Umfang des planenden Architekten enthalten. Einen finanziellen Nachteil hat der Markt Altomünster insgesamt nicht erlitten, da beim Honorar für den planenden Architekten nicht das maximal ausschöpfbare Potential vereinbart wurde.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.
TZ 22 – Umsatzsteuererhöhung
Auf diese Thematik wird künftig mehr Wert gelegt.
TZ 23 – Honorarvereinbarung
Die Beauftragung von Architekten/Ingenieuren erfolgt bereits zwischenzeitlich auf der Basis eines Vertrages und nicht mehr auf der Basis eines „einfachen“ Auftragsschreibens.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.
Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die unterzeichneten Honorarverträge vor den ersten Planentwürfen vorliegen.
TZ 24 – Zuordnung der Honorarzone
Auf die ordnungsgemäße Zuordnung der entsprechenden Honorarzone wird künftig verstärkt Wert gelegt.
Teil 2 – Besonderer Baubereich
Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2010 eine überörtliche fachtechnische Prüfung von Bauausgaben für die maschinentechnischen, haustechnischen und elektrotechnischen Ausrüstungen beim Neubau der Kläranlage Zeitlbachtal und einigen Abwasserpumpwerken - die Jahre 2007 bis 2009 betreffend - durchgeführt und die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom Juni 2010 festgestellt:
TZ 2.1 – Unterlagen
Entsprechende Unterlagen sind zukünftig unverzüglich an den Markt Altomünster zu übergeben.
TZ 2.2 – Planung und Ausschreibung
Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die Leistungsbeschreibungen für die Maßnahmen und auch Wartungs- und Serviceleistungen detailiert beschrieben werden.
TZ 2.3 – Vertragsbedingungen
Die Vertragsbedingungen werden an die entsprechenden Vertragsmuster angepasst.
TZ 2.4 – Vergabe
Bei anstehenden Vergaben wird auch der Bereich „Folgekosten“ bei der Ausschreibung, Wertung und Vergabe vermehrt berücksichtigt.
TZ 2.5 – Bauausführung
Vgl. dazu die Ausführungen zu TZ 3
TZ 2.6 – Geänderte und zusätzliche Leistungen
Änderungen bei den Leistungen gegenüber der Auftragsvergabe werden zukünftig ausführlicher dokumentiert.
TZ 2.7 – Abrechnungen
Vgl. dazu die Ausführungen zu TZ 3
TZ 2.8 Zahlungen
Der Schlussbericht wird entsprechend neu gefasst.
Es wird darauf geachtet, dass es zukünftig möglichst nur eine Schlusszahlung gibt.
TZ 2.9 – Dokumentation, Anlagenkennzeichnung und Betriebsanleitung
Es wird darauf geachtet, dass Dokumentationen, Anlagenbeschreibungen, Bestandspläne, Anlagenkennzeichnungen und Betriebsanleitungen zeitnah vorgelegt werden.
Der Entwurf einer Dienstanleitung befindet sich derzeit im Praxistest.
TZ 2.10 – Abnahme, Gewährleistung und Sicherheiten
Die Bürgschaften sind im gemeindlichen Bauamt speziell aufbewahrt, so dass ein eigenes Gewährleistungsverzeichnis nicht erforderlich scheint.
Gewährleistungsabnahmen werden zukünftig vollständig durchgeführt.
Aufgrund der Komplexität der Materie wurden die in den Textziffern aufgegriffenen Themen schwerpunktmäßig vom begleitenden Ingenieurbüro durchgeführt. Der Markt Altomünster als ausschreibende Stelle wird diese Themen mit dem Ingenieurbüro entsprechend weiterverfolgen.
TZ 3 - Rückforderungen
Die angesprochenen Rückforderungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt.
TZ - Notstromeinspeisung
Die Thematik der Notstromeinspeisung wird möglichst kurzfristig angegangen.
TZ – Ingenieurvertrag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TZ – Sonstige Hinweise
Die Bauherrenaufgaben des Marktes Altomünster und die geordnete Archivierung der Unterlagen werden verstärkt wahrgenommen.
Das Betriebspersonal wird zukünftig frühzeitig in die Planungen eingebunden.