Datum: 28.06.2011
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 (Allgemeiner Bereich)
2 Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2002 bis 2009 (Baubereich)
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.05.2011 und 09.06.2011
5 Stellungnahme zur örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2010
3 Errichtung einer Windkraftanlage nördlich von Hohenzell
4 Leaderprojekt "Siedlungsentwicklung zwischen Dorf und Metropole"

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1. Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 (Allgemeiner Bereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2010 die Jahresrechnungen 2006 bis 2009 und die Kasse des Marktes Altomünster geprüft und neben den allgemeinen Feststellungen die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom Dezember 2010 festgestellt:


Frühere Prüfungsfestellungen (TZ 1):

1.        Mieterhöhungen und Sicherheitsleistungen (Kautionen)
Bei Neuvermietungen werden lediglich nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen die Mieten an das ortsüblichen Mietniveau angepasst.
In den Mietverträgen ab Mitte 2010 werden entsprechende Sicherheitsleistungen (Kautionen) vereinbart.

2.        Bestandverzeichnisse am gemeindlichen Bauhof und Beschaffungs- und Bewirtschaftungsregelung
Da im Bauhof nur geringe Bestände an Verbrauchsmaterialien gelagert sind, erscheint ein detailliertes Bestandsverzeichnis zu den Betriebsvorräten nicht erforderlich.
Für die Ausstattung des Bauhofs mit „maschinentechnischen“ Gegenständen wird ein entsprechendes Bestandsverzeichnis angelegt und fortgeführt.
Regelungen zur Beschaffung und  Bewirtschaftung von Materialien bestehen derzeit nur in mündlicher, jedoch nicht in schriftlicher Form. Derzeit werden in der Regel zeitlich „aufschiebbare“ Beschaffungen ab 1000,- € schriftlich von der Verwaltung beauftragt.

3.        Ausbaubeitragssatzung
Die Thematik der gemeindlichen Eigenbeteiligung bei ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen (angeregt wurde eine Absenkung des gemeindlichen und damit eine Erhöhung des auf die Anlieger entfallenden Anteils) dem Gemeinderat in der Sitzung vom 02.10.2007 vorgelegt und von diesem nicht weiterverfolgt. Der Gemeinderat sieht auch weiterhin keine Notwendigkeit die Sätze für die gemeindliche Eigenbeteiligung zu ändern.

4.        Bestandsverzeichnis im Bereich der IT-Ausstattung
Die vorhandene Auflistung wird auch für den Bereich der Software entsprechend erweitert und aktualisiert.

5.        Freiwilliger Gastschulbeitrag
Die freiwilligen Gastschulbeiträge für die M-Klassen 7 bis 9 an den Schulverband Markt Indersdorf werden auch weiterhin entrichtet.


Neue Prüfungsfeststellungen (TZ 2 bis 12):

TZ 2/3/4 – Grundsteuer und Gewerbesteuer:

Die „Überwachung“ des Finanzamtes durch den Markt Altomünster, inwieweit die Einheitswerte zeitnah nach Abschluss von Baumaßnahmen vollständig neu zu veranlagen oder zu ändern sind, erscheint überzogen, da evtl. erforderliche Wertfortschreibungen nach dem Bewertungsgesetz ohne Kenntnis von Detailinformationen durch die Gemeindeverwaltung nur sehr schwer beurteilt werden können.
Die Veranlagung der Grundsteuer erfolgt weiterhin nach Vorlage der entsprechenden Bescheid-grundlage durch das Finanzamt.

In den einzelnen Fällen, in denen bereits Messbetragsbescheide vorlagen, jedoch noch keine Veranlagungen durchgeführt wurden, wurden noch während der Prüfung die Veranlagungsbescheide erstellt.
Künftig wird die Vollständigkeit der Veranlagungen durch entsprechende Auswertungen der EDV-Programme besser überwacht.


TZ 5/6/7 – Personalwesen:

Erschwerniszuschläge für Mitarbeiter am gemeindlichen Bauhof bzw. Klärwerk
Die pauschalen Erschwerniszuschläge werden in der bisherigen Form auch zukünftig ausbezahlt.

Abschiedsgeschenke an ausgeschiedene Mitarbeiter
Die in der Vergangenheit durchgeführte Praxis bei  der Verabschiedung von langjährigen Mitarbeitern wird künftig nicht mehr fortgesetzt.

Fehlerhafte Eingruppierung
Die beanstandete Eingruppierung wurde zwischenzeitlich durch eine tarifkonforme Höhergruppierung der betroffenen Mitarbeiterin erledigt.


TZ 8/9 – Abwassergebühren:

Die im Prüfungsbericht aufgezeigten Einzelfälle wurden durch Befragung der betroffenen Landwirte untersucht und festgestellt, dass zum Teil eigene Brunnen zum Tränken von Vieh unterhalten werden und soweit deren Fördermengen nicht ausreichen, aus der öffentlichen Wasserversorgung ergänzt wird. Satzungsgemäß wurde in diesen Fällen eine Mindestberechnung in Höhe von 40 m³ pro Person durchgeführt.

Außerdem wurde empfohlen die pauschale Abzugsmenge von 20 m³ je Großvieheinheit zu überprüfen, da in höchstrichterlichen Urteilen und Kommentierungen eine Wassermenge von 15 m³ pro Großvieheinheit und Jahr als üblich und angemessen erachtet werden. Es wird vorgeschlagen, bei der zum Jahresende erforderlichen Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung auch hierüber zu entscheiden.

Ebenfalls nach langjähriger Verwaltungspraxis wurde bei Rohrbrüchen, defekten Ventilen oder anderen Mängeln, die zu Wasserverlusten führten, auf Antrag nur der durchschnittliche Wasserverbrauch der Vorjahre berechnet.
Künftig erfolgt ein Erlass von Abwassergebühren nur mehr dann, wenn der geltend gemachte „erhöhte“ Verbrauch nachweislich nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt wird.
Eine Rückerstattung der erlassenen Gebühren wird aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht getätigt.


TZ 10 – Berechnung des Straßenentwässerungsanteils:

Bei den Berechnungen des umlagefähigen Aufwands für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen und den kalkulatorischen Kosten für die Abwasserbeseitigung wurden in Einzelfällen unterschiedliche Beträge angesetzt. Da dies in der Gebührenkalkulation zu geringfügigen Über- bzw. Unterdeckungen führt, wird künftig der Straßenentwässerungsanteil bei Erschließungs- und ggf. Ausbaumaßnahmen übereinstimmend festgesetzt.


TZ 11 – Organisation des Kassenwesens:
Die empfohlen organisatorischen Änderungen in der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen und die Einbeziehung der Handvorschüsse im Be reich Bücherei, Info-Büro und Kindergärten in die örtliche Kassenprüfung werden künftig beachtet.
Die spezielle Führung von Bestandslisten im Info-Büro erscheint aufgrund des geringen „Umsatzes“ als übertrieben.


TZ 12 – Sonstiges:

Die Führung eines Fahrtenbuches durch den ersten Bürgermeister wird auch weiterhin nicht für erforderlich gehalten.
Eine Anpassung der Straßenausbaubeitrags- und Erschließungsbeitragssatzung wird bei passender Gelegenheit erfolgen.
Regelmäßige Überprüfungen von möglicherweise noch auszubauenden Dachgeschossen  erfolgt nicht, da die überwiegenden Gebäude bereits bei der Genehmigung auch das Dachgeschoss als ausgebaut beinhalten und abgerechnet werden.
Das angesprochene Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich nachberechnet.
Der Hinweise zum Anlagennachweis der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen und künftig beachtet.

Beschluss

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Mit der jeweils vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Sofern in einzelnen Bereichen finanzielle Nachteile für den Markt Altomünster über die Kassenversicherung abgerechnet werden können, wird entsprechendes übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2002 bis 2009 (Baubereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Teil 1 – Allgemeiner Baubereich

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2008 eine überörtliche fachtechnische Prüfung von Bauausgaben - die Jahre 2002 bis 2007 betreffend - durchgeführt und die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom November 2008 festgestellt:

TZ 1 – Verspäteter Abschluss von Verträgen

Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die unterzeichneten Honorarverträge vor den ersten Planentwürfen vorliegen.


TZ 2/3 – Fehlende stufen- bzw. abschnittsweise Beauftragung und Verwendung kommunaler Vertragsmuster

Zukünftig erfolgt unter der Verwendung kommunaler Vertragsmuster eine stufen- bzw. abschnitts-weise Beauftragung.


TZ 4 – Schriftliche Verträge

Zukünftig erfolgt in allen Bereichen eine schriftliche Beauftragung bzw. der Abschluss eines schriftlichen Vertrags.


TZ 5 – Mindestsätze der HOAI

Die Mindestsätze der HOAI werden beim Abschluss von Verträgen beachtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Berechnung des endgültigen Honorars ausdrücklich nicht die Kosten für „Unwägbarkeiten und Nachtragsposten“ u.ä.) zu Grunde gelegt wurden.


TZ 6/7/8 – Fehlerhafte Angebotswertung, Verhandlungsverbot und Aufhebung der Ausschreibung

Auf die zukünftig „richtige“ Bewertung und Behandlung der Angebote und den eventuellen Folgen wird bei den vom Markt Altomünster beauftragten Ingenieuren/Architekten hingewirkt.


TZ 9 – Zuschlagserteilung
Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob der Abschluss eines Bauvertrages vorgenommen wird oder ein „einfaches“ Auftragsschreiben versandt wird.


TZ 10 – Fehlende Sicherheit für die Vertragserfüllung

Entsprechende Sicherheiten werden zukünftig in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt und im Rahmen der Schulrechnung angefordert.


TZ 11 – Nennung des Planers

Der Versand der Ausschreibungsunterlagen (ohne Nennung des planenden Büros) erfolgt künftig durch den Markt Altomünster selbst.


TZ – 12 Unwirksame Vertragsbedingungen

Mit dem ausschreibenden Büro wird künftig abgesprochen, wie die Ausschreibungsunterlagen jeweils inhaltlich gestaltet werden und wer diese im Einzelfall erstellt.


TZ 13 – Bauleistungsversicherung

Der Abschluss und die Modalitäten einer Bauleistungsversicherung werden im Einzelfall zwischen dem Markt Altomünster und dem planenden Büro abgesprochen.


TZ14 – Verjährungsfrist

Ein Abweichen von der Regelfrist für die Verjährung wird zukünftig im Einzelfall begründet und dokumentiert.


TZ 15 – Bürgschaftsformulare

Künftig werden nur Bürgschaftserklärungen entgegengenommen, die den entsprechenden Vorschriften entsprechen.


TZ 16 – Mitteilung über die Schlusszahlung

Der verbesserte Wortlaut wurde gleich nach diesem Hinweis entsprechend angepasst und wird auch künftig verwendet.


TZ 17 – Freigabe von Abschlagszahlungen

Es besteht die verwaltungsinterne Auffassung, dass es bei Abschlagszahlungen genügt, wenn das begleitende Büro den Zahlungsanspruch überprüft und die Zahlung als solche „frei gibt“ und anschließend der Markt Altomünster diese anweist. Im Rahmen der Schlussrechnung erhält der Markt Altomünster dann die jeweiligen Unterlagen (z.B. Mengenabrechnungen).


TZ 18 – Verantwortlichkeit bei der Rechnungsprüfung

Die ZVB-Arch/Ing werden künftig Gegenstand der jeweiligen Verträge.

TZ 19 – Honorar für die Leistungsphase 9

Die bisherige Vorgehensweise (= komplette Vergütung der Leistungsphase 9) wird in der bisherigen Form beibehalten, da diese Vorgehensweise z.B. im Bereich der Erschließungsmaßnahmen dazu führen würde, dass eine Abrechnung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelan-sprüche möglich wäre.
Da der Markt Altomünster mit seriösen Planungsbüros zusammenarbeitet besteht nicht die Gefahr, dass die vorab vergüteten Tätigkeiten später nicht ausgeführt werden.


TZ 20 – Vergütung von Nebenkosten

Die Abrechnung der Nebenkosten wurde ab 2006 entsprechend umgestellt.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.


TZ 21 – Brandschutznachweis

An sich wäre diese Leistung im Umfang des planenden Architekten enthalten. Einen finanziellen Nachteil hat der Markt Altomünster insgesamt nicht erlitten, da beim Honorar für den planenden Architekten nicht das maximal ausschöpfbare Potential vereinbart wurde.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.


TZ 22 – Umsatzsteuererhöhung

Auf diese Thematik wird künftig mehr Wert gelegt.


TZ 23 – Honorarvereinbarung

Die Beauftragung von Architekten/Ingenieuren erfolgt bereits zwischenzeitlich auf der Basis eines Vertrages und nicht mehr auf der Basis eines „einfachen“ Auftragsschreibens.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.
Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die unterzeichneten Honorarverträge vor den ersten Planentwürfen vorliegen.


TZ 24 – Zuordnung der Honorarzone

Auf die ordnungsgemäße Zuordnung der entsprechenden Honorarzone wird künftig verstärkt Wert gelegt.


Teil 2 – Besonderer Baubereich

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2010 eine überörtliche fachtechnische Prüfung von Bauausgaben für die maschinentechnischen, haustechnischen und elektrotechnischen Ausrüstungen beim Neubau der Kläranlage Zeitlbachtal und einigen Abwasserpumpwerken  - die Jahre 2007 bis 2009 betreffend - durchgeführt und die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom Juni 2010 festgestellt:

TZ 2.1 – Unterlagen

Entsprechende Unterlagen sind zukünftig unverzüglich an den Markt Altomünster zu übergeben.


TZ 2.2 – Planung und Ausschreibung

Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die Leistungsbeschreibungen für die Maßnahmen und auch Wartungs- und Serviceleistungen detailiert beschrieben werden.


TZ 2.3 – Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen werden an die entsprechenden Vertragsmuster angepasst.


TZ 2.4 – Vergabe

Bei anstehenden Vergaben wird auch der Bereich „Folgekosten“ bei der Ausschreibung, Wertung und Vergabe vermehrt berücksichtigt.

TZ 2.5 – Bauausführung

Vgl. dazu die Ausführungen zu TZ 3


TZ 2.6 – Geänderte und zusätzliche Leistungen

Änderungen bei den Leistungen  gegenüber der Auftragsvergabe werden zukünftig ausführlicher dokumentiert.


TZ 2.7 – Abrechnungen
Vgl. dazu die Ausführungen zu TZ 3


TZ 2.8 Zahlungen

Der Schlussbericht wird entsprechend neu gefasst.
Es wird darauf geachtet, dass es zukünftig möglichst nur eine Schlusszahlung gibt.


TZ 2.9 – Dokumentation, Anlagenkennzeichnung und Betriebsanleitung

Es wird darauf geachtet, dass Dokumentationen, Anlagenbeschreibungen, Bestandspläne, Anlagenkennzeichnungen und Betriebsanleitungen zeitnah vorgelegt werden.
Der Entwurf einer Dienstanleitung befindet sich derzeit im Praxistest.


TZ 2.10 – Abnahme, Gewährleistung und Sicherheiten

Die Bürgschaften sind im gemeindlichen Bauamt speziell aufbewahrt, so dass ein eigenes Gewährleistungsverzeichnis nicht erforderlich scheint.
Gewährleistungsabnahmen werden zukünftig vollständig durchgeführt.


Aufgrund der Komplexität der Materie wurden die in den Textziffern aufgegriffenen Themen schwerpunktmäßig vom begleitenden Ingenieurbüro durchgeführt. Der Markt Altomünster als ausschreibende Stelle wird diese Themen mit dem Ingenieurbüro entsprechend weiterverfolgen.


TZ 3 -  Rückforderungen

Die angesprochenen Rückforderungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt.


TZ - Notstromeinspeisung

Die Thematik der Notstromeinspeisung wird möglichst kurzfristig angegangen.


TZ – Ingenieurvertrag

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


TZ – Sonstige Hinweise

Die Bauherrenaufgaben des Marktes Altomünster und die geordnete Archivierung der Unterlagen werden verstärkt wahrgenommen.
Das Betriebspersonal wird zukünftig frühzeitig in die Planungen eingebunden.

Beschluss

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Mit der jeweils vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Sofern in einzelnen Bereichen finanzielle Nachteile für den Markt Altomünster über die Kassenversicherung abgerechnet werden können, wird entsprechendes übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister informiert über
  • die Eröffnung der Ausstellung „Bauen im Wittelsbacher Land“ im Foyer des Rathauses Altomünster am 01.07.2011 um 11.00 Uhr.
  • das Programm für die ungarischen Gäste (wird noch per Mail nachgesandt)
die Verleihung der Bürgermedaille an Prof. Gaudnek am „Marktfestsonntag“ nach dem Gottesdienst.

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7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.05.2011 und 09.06.2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.05.2011 und 09.06.2011 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)

TOP 1
Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Innentüren und der Trennwand

Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Innentüren und einer Trennwand für den Neubau der Kinderkrippe wird an die Firma Tradt, Adelzhausen, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 14.899,99 € vergeben.
TOP 2
Wohnung im Feuerwehrgerätehaus Altomünster; Ausbau und Vermietung

Dem Ausbau der Wohnung im Dachgeschoss des Feuerwehrgerätehauses Altomünster wird zugestimmt.
Die Wohnung wird nach der Fertigstellung an Herrn Klaus Thalhofer zu den üblichen Konditionen (Mietpreis 5,50 €/m²) vermietet. Die eingebrachte Eigenleistung wird beim Mietpreis entsprechend berücksichtigt.
TOP 3
Abwasserbeseitigung nördliche Ortsteile Thalhausen – Wollomoos; Vergabe der Druckleitung, Fertigteilpumpwerk mit Maschinentechnik und Elektrotechnik

Der Auftrag für das Baulos 1 (Abwasserdruckleitung) wird an die Firma Seel, Berg im Gau, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 410.725,53 € vergeben. Soweit das Projekt „Glasfaser in’s Haus“ realisiert werden kann, wird das Kabelleerrohr von der Altonetz beauftragt und entfällt damit aus dem Auftragsvolumen des Marktes Altomünster.

Der Auftrag für das Baulos 2 (Fertigteilpumpwerk mit Maschinentechnik) wird an die Firma Kiffer, Türkenfeld, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 63.317,21 € erteilt.

Der Auftrag für das Baulos 3 (Elektrotechnik für das Pumpwerk Thalhausen) wird an die Firma Spegel GmbH, Kempten zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 45.000,00 € erteilt.
TOP 4
Ersatzbeschaffung für den gemeindlichen Bagger

Der von der Firma „Fischer und Schweiger GmbH“ angebotene Bagger wird zu den vorgenannten Konditionen erworben.
TOP 5
Mittelschulverbund Friedberger Land

Der Markt Altomünster stimmt der Errichtung des Mittelschulverbundes Friedberger Land und dem damit im Zusammenhang stehenden öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag unter der Voraussetzung zu, dass die von Altomünsterer Seite beantragte Sprengeländerung genehmigt wird.

Eine Zustimmung des Marktes Altomünster ist dann nicht erforderlich, wenn die von Altomünsterer Seite beantragte Sprengeländerung genehmigt wird. Für diesen Fall wird vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler aus den vorgenannten Altomünsterer Gemeindeteilen im Wege des Gastschulverhältnisses weiterhin die Schule in Sielenbach besuchen können, wenn durch die „Abgabe“ der Schülerinnen und Schüler ein ordnungsgemäßer Betrieb an der Schule Altomünster nicht gefährdet ist. Eine Gefährdung liegt auch dann vor, wenn eine Klassenteilung nicht mehr möglich ist und deshalb eine Ganztagsklasse nicht gebildet werden kann.
TOP 6
Erweiterung der Kinderkrippe; Vergabe der Einrichtungsgegenstände

Die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten mit den erforderlichen Einrichtungsgegen-ständen wird nach dem korrigierten Angebot an die Firma Au rednik zum Preis von ca. 28.600,00 € vergeben.
Kleinere Ergänzungen in der Größenordnung von insgesamt ca. 2.000,00 € werden bei den Firmen Dusyma und Wehrfritz gekauft.

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5. Stellungnahme zur örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.05.2011 wurde beschlossen, dass für den Bereich “Personalnebenausgaben” und “Wartung der Funkanlage Feuerwehr” bei den Landkreisgemeinden abgefragt wird, wie diese mit den vorgenannten Themen verfahren.

Personalnebenausgaben (Kosten für die Verlängerung eines Lkw-Führerscheins)

Der Landkreis Dachau übernimmt für die Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Kosten der erforderlichen Maßnahmen.
Von den Gemeinden, die sich an der Abfrage beteiligt haben, übernehmen derzeit
-        eine Gemeinde die Kosten zur Hälfte
-        vier Gemeinden die Kosten vollständig
-        zwei Gemeinden geben an, bislang mit diesem Thema noch nicht konfrontiert gewesen zu sein, aber im Fall einer Anfrage auch die Kosten vollständig zu übernehmen.

Wartung der Funkanlage Feuerwehr

Mit den mitgeteilten Firmen wird Kontakt aufgenommen, inwieweit und zu welchen Konditionen eine Wartung der Funkanlage übernommen werden könnte.

Beschluss

Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen bei einer Verlängerung des Führerscheins werden auch weiterhin für die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Windkraftanlage nördlich von Hohenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Es liegt ein noch unvollständiger Bauantrag vor (fehlende Nachbarunterschriften und widersprüchliche Angaben bezüglich der Ausführung), der die Errichtung einer Windkraftanlage nördlich von Hohenzell vorsieht:
-        Masthöhe                        (bis zu) 21 m
-        Rotorblattdurchmesser                (bis zu) 11,6 m
-        Leistung                                (bis zu) 15 kW
-        Flurnummer 159/3, Gemarkung Hohenzell


Allgemeine Hinweise zur Genehmigung von Windkraftanlagen

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b BayBO können Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m verfahrensfrei errichtet werden. Die Vorgaben der Flächennutzungsplanung und evtl. weitere materielle Anforderungen sind auch bei verfahrensfreien Vorhaben zu beachten.

Windkraftanlage unter 50 Meter Höhe unterliegen dem Baurecht, Windkraftanlagen über 50 Meter Höhe unterliegen dem Immissionsschutzrecht.

Bei einem sog. Windpark mit beispielsweise 5 Windkraftanlagen handelt es sich rechtlich gesehen um 5 einzelne Vorhaben, auch wenn diese nah beieinander stehen.

Vom Markt Altomünster ist grundsätzlich noch festzulegen, ob „kleinere“ Windkraftanlagen unter die Konzentrationswirkung des Teilflächennutzungsplanes „Windkraftanlagen“ fallen sollen, d.h. nur innerhalb der dargestellten Flächen des Teilflächennutzungsplanes errichtet werden dürfen (oder eben nicht).

Wenn im Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen“ keinerlei Aussagen zu „kleineren“ Windkraftanlagen getroffen werden, wovon in Übereinstimmung mit dem Landratsamt Dachau aus Gründen des Bestimmtheitsgebotes und der Rechtklarheit abzuraten ist, wäre die Planung vermutlich dahingehend auszulegen, dass sämtliche Windkraftanlagen (auch „kleinere“ Anlagen) nur innerhalb der dargestellten Flächen des Teilflächennutzungsplanes errichtet werden dürfen.

Zur Definition von „kleineren“ Windkraftanlagen wird vorgeschlagen die Verfahrensfreiheitsgrenze des Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b BayBO (= 10 m Höhe) heranzuziehen, da alle anderen Größenangaben willkürlich wirken und damit schwer vermittelbar sein werden. Diese Höhe scheint auch vertretbar, da im allgemeinen von Anlagen dieser Größenordnung nur überschaubare Störwirkungen ausgehen.

Die weitere Behandlung des vorliegenden Antrags auf Errichtung einer Windkraftanlage ist von der Auffassung des Gemeinderates zu der vorgenannten Thematik abhängig.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Regelung zu treffen, dass nur Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m von der Konzentrationswirkung des Teilflächennutzungsplanes erfasst werden.

Da die beantragte Windkraftanlage über dieser Höhe liegt und damit der angestrebten Teilflächennutzungsplanung nicht entspricht besteht die Möglichkeit, einen Zurückstellungsantrag für dieses Baugesuch beim Landratsamt Dachau zu stellen. Ein Zurückstellungsantrag nach § 35 Abs. 3 BauGB ist grundsätzlich möglich, jedoch derzeit noch nicht zeitkritisch. Materielle Voraussetzung für einen solchen Antrag wäre die Befürchtung, dass die Durchführung der Planung (FNP-Windkraft) durch das Vorhaben (Bau der beantragten WKA) unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Der Antrag muss vor Entscheidung über den Bauantrag durch das Landratsamt (Bearbeitungszeit im Landratsamt voraussichtlich mind. 6 bis 8 Wochen), spätestens aber 6 Monate nach Eingang des Bauantrags beim Landratsamt gestellt werden.

Von Seiten des Landratsamtes wird angeregt den (vervollständigten) Bauantrag zuerst einmal im normalen Geschäftsgang an das Landratsamt weiterleiten und dann in den kommenden Wochen die Frage der Rückstellung (auch unter Berücksichtigung des konkreten Standorts sowie der Planungsvorgaben für den Teil-FNP) zu besprechen.


Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2011 gingen noch die nachstehenden Fragen hervor, die nach Rücksprache mit dem Landratsamt Dachau wie folgt beantwortet werden können:

Wie kann sichergestellt werden, dass auch auf Flächen, die nicht als mögliche Standorte für WKA im Teilflächennutzungsplan vorgesehen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Errichtung einer WKA diese trotzdem hier errichtet werden können?
Anträge für eine WKA außerhalb der möglichen Standorte des Teilflächennutzungsplans „Windkraftanlagen“ sind in der Regel nicht ohne eine Änderung des Flächennutzungsplanes zulässig, da die Standorte im Flächennutzungsplan festgelegt wurden und deshalb eine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs vorliegt. Ohne Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windkraftanlagen“ wäre eine WKA außerhalb der festgelegten möglichen Standorte eventuell denkbar, wenn es sich um eine innovative Anlage handeln würde, welche bei der Festlegung der Standorte noch keine Berücksichtigung finden konnte.

Kann eine Gemeinde unabhängig von den anderen Gemeinden diesen Teilflächennutzungsplan alleine ändern?

Änderungen, Aufhebungen oder Ergänzungen des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes müssen immer von allen beteiligten Gemeinden beschlossen werden. Hier gilt das gleiche Verfahren wie beim Zustandekommen des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes. Dies dient als Schutz der jeweiligen Gemeinden vor Planungsänderungen der anderen beteiligten Gemeinden und umgekehrt ergibt dies eine gesteigerte Abhängigkeit von den Nachbargemeinden.

Beschluss

Von der Konzentrationswirkung des Teilflächennutzungsplanes „Windkraftanlagen“ werden nur Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m erfasst.
Diese Vorgehensweise wird mit den weiteren oder zumindest benachbarten Gemeinden abgesprochen.
Der konkrete Bauantrag wird mit dem Landratsamt Dachau besprochen, damit anschließend über einen Antrag auf Rückstellung entschieden werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Leaderprojekt "Siedlungsentwicklung zwischen Dorf und Metropole"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die ungebrochene Attraktivität der Region München, der damit verbundene Zuzug und das kontinuierliche Schwinden der Flächenreserven der Landeshauptstadt München führen zu einem enormen Siedlungsdruck auf die Region, insbesondere auf den Landkreis Dachau. So hat Stadtbaurätin Prof. Elisabeth Merk (Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung) in einer Präsentation vor Bürgermeistern u. a. dargestellt, dass „… für die Region Dachau ein Engagement von 14.000 Wohneinheiten erforderlich wäre.“

Diese Entwicklung brachte auch die weiteren Problemfelder, in denen sich der Wirtschaftsraum Dachauer Land bewegt und die im Rahmen einer SWOT-Analyse für das Regionale Entwicklungskonzept (REK) und für das Regionalmanagementkonzept erarbeitet wurden, erneut in die Diskussion:
-        Hohe Auspendlerzahlen mit einer Abschöpfung der regionalen Kaufkraft.
-        Der Wunsch -insbesondere des Mittelstandes- die Wertschöpfung in der Region zu erhalten.
-        Wachsende Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten.
-        Inanspruchnahme von Naturräumen durch Bebauung, energetische Anlagen.
-        Leerstehende bzw. un(ter)genutzte landwirtschaftliche und private Gebäude.
-        Die Diskrepanz zwischen dem Anspruch, eine ausgewiesene Naherholungs- und Tagestourismusdestination zu werden und der damit verbundene Wunsch nach Erhalt von attraktiven Natur- und Lebensräumen und dem Entwickeln von lebenswerten Wohn- und Arbeitsräumen.
-        Die Anforderungen, die durch eine bevölkerungsbejahende Siedlungspolitik gestellt werden (junge Familien, Migranten, Senioren).
-        Der Wunsch, den Dorfcharakter zu erhalten und eine anspruchsvolle, auch auf Tradition und Herkommen basierte Kultur- und Bildungslandschaft zu entwickeln.
-        Unterschiedliche Mobilitätsräume (Anbindung über die A 8, die S 2 sowie die Linie A; die restliche Region ist sehr stark auf den Individualverkehr angewiesen).
-        Mangelnde Interkommunale Zusammenarbeit und Problembewältigung.

Verschärft werden diese Herausforderungen durch die hochdynamische Entwicklung der Metropole München, die ihre Probleme auch „in die Region trägt“.

Unter externer Moderation werden Kommunal- und Kreispolitiker mit Verwaltungsleuten und unter Einbeziehung der Bürger erarbeiten, welche Ziele das Dachauer Land in den Fachthemen Verkehr und Siedlung (Struktur, Entwicklung, Landschaft) anstreben muss, um sich im Einzugsbereich der Metropole München als vielfach noch ländlich geprägter Lebensraum behaupten und zukunftsfähig aufstellen zu können.

Die erarbeiteten Ziele werden so aufbereitet, dass sie in die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) bzw. in Verhandlungen im Rahmen der „Regionalkonferenz der Stadt München“ einfließen und so die Position des Dachauer Landes sicher stellen können.
Der Landkreis Dachau ist Projektträger für das zweijährige Projekt „Siedlungsentwicklung zwischen Dorf und Metropole“.

Die Finanzierung sieht wie folgt aus:

Gesamtkosten:        238.000,- €
Anteil Leader:          100.000,- € (50% der Gesamtnettokosten in Höhe von 200.000,- €)
Anteil Landkreis:          69.000,- €
Anteil Gemeinden:          69.000,- €

Nach einem internen „Verteilerschlüssel“ innerhalb der Gemeinden entfällt für die Projektzeit auf den Markt Altomünster ein Anteil in Höhe von insgesamt ca. 3.600,- €.

Beschluss

1.        Der Markt Altomünster beteiligt sich am Projekt „Siedlungsentwicklung zwischen Dorf und Metropole“ vorbehaltlich der Leaderförderung.
2.        Der Markt Altomünster trägt die auf ihn entfallenden Kosten in einer Höhe von insgesamt ca. 3.600,00 € für einen Zeitraum von zwei Jahren.
3.        Die Ergebnisse aus dem Projekt „Siedlungsentwicklung zwischen Dorf und Metropole“ bilden die Grundlage bei zukünftigen wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Siedlung und Verkehr im Markt Altomünster und im Landkreis Dachau. Vorausgesetzt wird, dass die erarbeiteten Ziele dem Landesentwicklungsplan nicht entgegenstehen. Die Einbeziehung wird dokumentiert.
4.        Der Markt Altomünster verlinkt die örtliche Webseite mit dem zu erstellenden Internetportal des Projektes.

Anmerkung:
Das Mitglied des Gemeinderates Gerhard Walter gibt zu Protokoll, dass er nicht gegen das vorgestellte Projekt an sich ist, sondern nur gegen eine Durchführung des Projekts über LEADER.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2