Datum: 23.01.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster: Einstieg in das Förderverfahren
2 Einbau einer neuen Lüftungsanlage; Zuschussantrag des Schützenvereins Edelweiß Altomünster 1925 e.V.
3 Bekanntgabe von Informationen
4 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2017

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster: Einstieg in das Förderverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) 5667*54. Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Breitband-Ist-Versorgung im Hauptort Altomünster stellt sich nach beiliegender Karte derzeit wie folgt dar:
rosa markierte Flächen                        Versorgung durch die AltoNetz GmbH
dunkelblau markierte Flächen                Versorgung durch die Telekom (mehr als 30 MBit/s)
hellblau markierte Flächen                Versorgung durch die Telekom (Nahbereich)
weiße Flecken                                Versorgung durch die Telekom (weniger als 30 MBit/s)




Der Freistaat Bayern hat das bestehende Breitbandförderprogramm soweit ergänzt, dass für die weißen Flecken im Hauptort Altomünster eine über den bisherigen Förderhöchstbetrag in Höhe von 870.000,- € hinausgehende Förderung in Höhe des gleichen Betrags nochmals gewährt werden kann.
Der staatliche Fördersatz verbleibt bei 80% der sog. Wirtschaftlichkeitslücke.

Für die "weißen Flecken" in Altomünster wird das nachstehende vorläufige Erschließungsgebiet gebildet:

Beschluss

1.
Das vorläufige Erschließungsgebiet wird wie vorgeschlagen festgelegt.

2.
Das Förderverfahren wird mit den entsprechenden Schritten durchgeführt.

3.
Für den Haushalt 2018 ff. werden die entsprechenden Mittel bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Einbau einer neuen Lüftungsanlage; Zuschussantrag des Schützenvereins Edelweiß Altomünster 1925 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) 5667*54. Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die vor ca. 20 Jahren nach den damaligen Vorschriften installierte Lüftungsanlage für die 25-m-Raumschießanlage im Kellergeschoß des Anwesens Schultreppe 3 entspricht nicht mehr den Vorgaben der neuen Schießstandrichtlinien, da diese eine andere Funktionsweise der Lüftung vorschreibt. Details dazu werden in der Sitzung erläutert.
Der Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V. beabsichtigt deshalb eine neue Lüftungsanlage als sog. Kolbenlüftung mit separatem Bleiabscheider einzubauen.

Die Gesamtkosten für den Rückbau der bestehenden und den Einbau einer neuen Lüftungsanlage werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 56.000,- € geschätzt. Darin sind Eigenleistungen in Höhe von 4.500,-€ beinhaltet.

Durch die Regierung von Oberbayern wird ein Anteil in Höhe von 25% der förderfähigen Gesamtkosten und damit ein Betrag in Höhe von 13.950,- € gefördert.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten, gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Der Maximalförderbetrag wird auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festgelegt.

Daraus errechnet sich folgende Förderung

       (56.000,- € ./. 4.500,- €) x 20% = 10.300,- €                Maximalförderbetrag: 11.300,- €

Beschluss

1.        Die vorgestellte Investition wird als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.

2.        Die Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V. erhält für die vorbeschriebene Maßnahme eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 11.300,- €.

3.        Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) 5667*54. Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister informiert über die anstehende Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023. Weitere Informationen sind auf der gemeindlichen Homepage abrufbar.

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4. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) 5667*54. Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt den in der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2017 gefassten Beschluss bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
Breitbandausbau im Markt Altomünster; aktueller Stand und Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Der Breitbandausbau mit "Glasfaser bis ins Haus" im Hauptort Altomünster wird grundsätzlich befürwortet.

Datenstand vom 26.01.2018 08:04 Uhr