Datum: 27.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") ab dem September 2018
2 Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 "Gewerbegebiet Falteräcker"
3 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen des überarbeiteten Nutzungskonzepts und der daraus resultierenden Kostensituation
4 Bekanntgabe von Informationen
5 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") ab dem September 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die letzte Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") um 10% für 3 Jahre wurde zum 01.09.2015 vorgenommen.

Die Basiszahlen, aus der sich die Kosten und deren Finanzierung ergeben, können der im RIS bereitgestellten Anlage 1 entnommen werden.

Das "Defizit" ist aus den allgemeinen Haushaltsmittel zu bestreiten und kann - unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsstandards - nur durch die Erhöhung des Elternentgelts reduziert werden.


Aktuelles Elternentgelt

Buchungszeit
Elternentgelt (EE) pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
4 h bis   5 h
  93,50 €
18,70 €
0,94 €
5 h bis   6 h
112,20 €
18,70 €
0,94 €
6 h bis   7 h
130,90 €
18,70 €
0,94 €
7 h bis   8 h
149,60 €
18,70 €
0,94 €
8 h bis   9 h        
168,30 €
18,70 €
0,94 €
9 h bis 10 h
187,00 €
18,70 €
0,94 €
                                       (1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
                                        
                        
Derzeit werden die nachstehenden gemeindliche Ermäßigungen gewährt:

Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine oder mehrere Einrichtungen des Marktes Altomünster besuchen, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind um 20 %, für das dritte Kind um 40 % u.s.w. (Geschwistermäßigung).

Für das Personal des Marktes Altomünster reduziert sich das Nutzungsentgelt für jedes Kind um jeweils 10 %.

Darüber hinaus erhalten Eltern, deren Kind die letzen 12 Monate vor der Einschulung den Kindergarten besucht, einen staatlichen Zuschuss von monatlich 100,00 €.
Aufgrund des „Defizits“ wird vorgeschlagen, das Elternentgelt zu erhöhen und die „Struktur“ (gleiches Elternentgelt pro Stunde Buchungszeit) beizubehalten.

Im Weiteren werden folgende Erhöhungs-Szenarien vorgestellt:

Szenario 1        Jede Buchungsstunde wird um ca. 5% erhöht

                               Buchungszeit                Elternentgelt (neu)   
                                                
       4 h bis   5 h                  98,50 €
       5 h bis   6 h                118,00 €
       6 h bis   7 h                137,50 €
       7 h bis   8 h                157,00 €
       8 h bis   9 h                176,50 €
                               9 h bis 10 h                196,00 €


Szenario 2        Jede Buchungsstunde wird um ca. 10% erhöht

                               Buchungszeit                Elternentgelt (neu)  
                                                
       4 h bis   5 h                103,00 €
       5 h bis   6 h                123,50 €
       6 h bis   7 h                144,00 €
       7 h bis   8 h                164,50 €
       8 h bis   9 h                185,00 €
                               9 h bis 10 h                205,50 €

Finanzielle Auswirkungen

Die zu erwartende Mehreinnahmen bei den gdl. Kindergärten betragen jährlich bei

       Szenario 1        ca. 12.000,- €
       Szenario 2        ca. 23.500,- €

Beschluss

1.        Das Elternentgelt wird unter Beibehaltung der bisherigen Geschwisterermäßigung ab 01.09.2018 nach Szenario 2 (= Erhöhung um 10%) für die nächsten 3 Jahre erhöht.

2.        Die bisher verankerte Ermäßigung für das gemeindliche Personal wird zukünftig in Form eines steuer- und sozialversicherungsfreien "Kindergartenzuschusses" bei der Gehaltsabrechnung gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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2. Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 "Gewerbegebiet Falteräcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Im Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“ sind neben dem Markt Altomünster noch weitere Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.

Nach § 45 BauGB können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch eine Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).

Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:

Alternative 1:
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses

Alternative 2:
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau (ADBV Dachau)

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat.

Finanzielle Auswirkungen

Vom ADBV Dachau wurden aufgrund des aktuellen Bebauungsplanentwurfs und den derzeit geltenden Gebührenordnungen die Kosten für die Durchführung der Umlegung ermittelt:

       Alternative 1:                ca. 20.000,- €
               Alternative 2:                ca. 34.000,- €

Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt 14.000,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.

Hierzu kommen bei beiden Alternativen noch jeweils die Kosten für das Abmarkungsmaterial, die Feldgeschworenen und für amtliche Bekanntmachungen. Gegebenenfalls können noch Kosten für Sachverständige, Kosten für Gutachten, Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Kosten für ein Widerspruchsverfahren, Kosten für sonstige Leistungen, die nicht durch die Verfahrenskosten abgedeckt sind oder Gebühren für die Änderung des Umlegungsplanes entstehen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.

2.        Für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“ wird die Durchführung der Umlegung auf das ADBV Dachau übertragen.

3.        Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem ADBV Dachau zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen des überarbeiteten Nutzungskonzepts und der daraus resultierenden Kostensituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Schulverband Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Arbeitskreis unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters Anton Kerle hat sich in drei Sitzungen am
       09.11.2017
       11.01.2018
       20.02.2018

mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudes Schultreppe 4 und den damit verbundenen Sanierungskosten auseinandergesetzt.

Maßgebende Vorgabe für die Überarbeitung des bisherigen Nutzungskonzepts war in erster Linie das Ziel eines kostenreduzierten Sanierungsumfangs und damit die Loslösung einer Büchereiverlagerung aus dem Gebäude Schultreppe 3 in das Gebäude Schultreppe 4.
Da jedoch der Bedarf nach einer weiteren Kindergartengruppe in Altomünster nach wie vor gesehen wird, wurde diese Anforderung jetzt auf das Gebäude Schultreppe 4 übertragen und dort im Erdgeschoß planerisch vorgesehen.

Das überarbeitete Konzept sieht aus heutiger Sicht die nachstehenden bedarfsgerechten Nutzungen vor:

       Erdgeschoss        Errichtung einer Kindergartengruppe
       (organisatorisch wird dieser Bereich als 4. Gruppe dem Kindergarten "Kleine Strolche" zugeordnet)
       Obergschoss        Kurs- und Veranstaltungsräume für die Volkshochschule Altomünster
inklusiv der Kleinkinderbetreuung der "Kleinen Mäuse" und die in der Trägerschaft der Nachbarschaftshilfe stehende "Kinderstube"
       (ähnlich der Vorgängervariante, nur jetzt im Obergeschoss)
       Dachgeschoss        Kreativraum und Archiv für die Volkshochschule Altomünster

Die Erschließung der drei vorgenannten Geschosse erfolgt über einen (deutlich kleineren als ursprünglich angedachten) Anbau, der einen Lift und ein (zweites) Treppenhaus beinhaltet.


Das planende Büro Claus + Forster hat auf dieser Grundlage die Planunterlagen angepasst.

Diese Unterlagen sind auch im RIS eingestellt.
Erdgeschoß




Obergeschoß



Dachgeschoß

Finanzielle Auswirkungen

Nach der aktuellen Kostenschätzung ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.000.000,- € auszugehen.

An Fördermitteln können derzeit ca. 900.000,- € erwartet werden.

Beschluss

Die Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 wird im vorbeschriebenen Umfang weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der geschäftsleitende Beamte informiert über

1.        noch fehlende Bewerber für die diesjährige Schöffenwahl
2.        den Glasfaserausbau durch die Telekom Deutschland GmbH in Altomünster (Anbindung der Kabelverzweiger mit Glasfaser)
3.        die Nichtweiterverfolgung einer unerlaubten Wappenverwendung aufgrund fehlender Kontaktdaten

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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt den in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2018 gefassten Beschluss bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
Annahme von S penden

Die Spenden werden angenommen.

TOP 2
Jahresabschluss 2016 der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau

Der Markt Altomünster als Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau stimmt der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie der Zuführung des Bilanzgewinnes in Höhe von 207.707,78 € zur gesellschaftsvertraglichen Rücklage (Zuführung von 100.000,00 € in die Bauerneuerungsrücklage und von 107.707,78 € in die anderen Gewinnrücklagen) zu.

Der Entlastung der Geschäftsführer für das Berichtsjahr 2016 wird zugestimmt.

Der Entlastung des Aufsichtsrates für das Berichtsjahr 2016 wird zugestimmt.

TOP 4
Erweiterung des P & R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Vergabe der Arbeiten

Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten wird an die Firma Schweiger, Altomünster, auf der Basis des Nebenangebots zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 193.275,46 € vergeben.

TOP 5
Verkauf eines Grundstückes im Baulandmodell

1. Einer Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird nicht zugestimmt.

2.        Das Ankaufsrecht bzgl. des zum Verkauf stehenden Grundstücks wird durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.

3.        Soweit der beabsichtigte Kaufvertrag zu Stande kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € ausgesprochen.

4.        Der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts wird mit einer Treuhandauflage für den Notar zur Freigabe erst nach Eingang der Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € an den Markt Altomünster zugestimmt.

TOP 6
Bekanntgabe von Informationen

Der 1. Bürgermeister gibt den Termin für den diesjährigen Ehrenamtsabend für Donnerstag, den 19.04.2018, im Kapplersaal bekannt.

Die Mitglieder des Gemeinderats werden gebeten bis spätestens zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am 27.02.2018 geeignete Vorschläge für eine Ehrung mit entsprechender Erläuterung einzubringen.


Das Mitglied des Gemeinderates Martina Englmann stellt Ihre Recherchen zur Verbesserung der Lärmproblematik im Bereich des Großgranitpflasters an der Lesti-Kurve vor.

Datenstand vom 02.03.2018 09:37 Uhr