Datum: 15.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung des Jahresrechnung 2017
2 Bekanntgabe von Informationen
3 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Feststellung des Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 bekannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.04.2018 die Jahresrechnung 2017 geprüft. Die bei der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden erläutert.


Zu den Ausgaben für die Bereiche "Fachplanung/Gutachten (hier: Elektroplanung)" und "Freilegung/Sicherung" im Zusammenhang mit der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 wird wie folgt Stellung genommen:

"Fachplanung/Gutachten (hier: Elektroplanung)" - 2. AZ des IB Bamberger vom 31.05.2017

Im Rahmen einer Honorarabfrage Mitte 2016 wurde auf der Basis der damals vorliegenden Unterlagen von anrechenbaren Kosten von 85.000,- € ausgegangen und 10 Büros mit der Bitte um ein Honorarangebot angeschrieben.

Von den drei eingehenden Angeboten hat das Büro Bamberger mit einer Angebotssumme von 35.047,24 € das wirtschaftlichste Angebote unterbreitet.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.07.2016 wurde das Büro Bamberger mit den Fachplanleistungen im Bereich Elektro beauftragt und ein Ingenieurvertrag mit Datum vom 06.10.2016 unterzeichnet.

Die 2. AZ schließt nicht mit einem Betrag in Höhe von 31.398,39 €, da auf der zweiten Rechnungsseite noch der Betrag der 1. AZ in Höhe von 12.209,75 € abzuziehen ist. Damit weist die 2. AZ einen Betrag in Höhe von 19.188,64 € aus. Dies wurde von der Sachbearbeiterin übersehen. Der doppelt überwiesene Betrag wurde moniert und bereits Mitte August 2017 dem gemeindlichen Konto gutgeschrieben.

Unabhängig von der Thematik der Betragshöhe ist der Bürgermeister nach Art. 36 Satz 1 Gemeindeordnung für den Vollzug der Beschlüsse zuständig. Die Anweisung einer Rechnung ist dem Vollzug zuzuordnen. Ein separater Gemeinderatsbeschluss ist damit ausdrücklich nicht erforderlich.





"Freilegung/Sicherung" - Rechnung der Firma Schweiger Bau vom 11.05.2017

Zur Feststellung des Schadensbildes an der Bausubstanz im gesamten Gebäude und der Festlegung der daraus folgenden, zu ergreifenden Maßnahmen (Auslegung der Statik, Gespräch mit dem Landesamt für Denkmalpflege), ist es bereits in der Planungsphase und damit vor den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen erforderlich, Arbeiten im Gebäude vorzunehmen.
Im März 2017 wurden drei Firmen angeschrieben und anhand eines Leistungsverzeichnisses um die Angabe eines Angebots gebeten. Lediglich von der Firma Schweiger Bau ging ein Angebot mit einem Betrag in Höhe von 14.402,57 € ein.
Die Schlussrechnung mit einem Betrag in Höhe von 36.470,12 € wurde dem planenden Büro Claus + Forster vorgelegt und mir folgendem Kommentar versehen:

Die Massenmehrungen bei den Pos. 2.1 und 2.3 sowie die Zusatzpositionen 2.4. - 2.7.
ergaben sich über einen Ortstermin mit dem Tragwerksplaner bei dem der Umfang der Abbrucharbeiten gegenüber dem Leistungsverzeichnis erweitert wurde, um Schadensbilder möglichst umfangreich erkennen zu können.
Zusätzlich musste eine vorher nicht erkennbare Bretterschalung abgebrochen werden, siehe Pos. 2.4. Nach telefonischer Rücksprache mit der Firma Schweiger Bau ist der tatsächliche Aufwand hinsichtlich, Maschineneinsatz und Entsorgung - umgerechnet in m² - in Rechnung gestellt worden in Anlehnung an die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses.
Die Preise sind nachvollziehbar und angemessen.

Beschluss 1

  1. Die Rechnung der Firma Schweiger Bau vom 11.05.2018 wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Bürgermeister Anton Kerle und Herr Gemeinderat Roland Schweiger haben aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

  1. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über einen Feuerwehreinsatz im Zusammenhang mit den Unterhaltsmaßnahmen an der 380-kv-Leitung.

Der geschäftsleitende Beamte berichtet über die Kündigung der Winterdienstverträge der privaten Dienstleister zum Ende der Winterdienstperiode 2017/18 und bitte um Verbreitung der Information in der Bevölkerung .

Aus der Mitte des Gemeinderats wird auf die Gründungsveranstaltung des „Fördervereins Rotes Kreuz“ am 08.06.2018 um 19.00 Uhr beim Kapplerbräu Altomünster hingewiesen.

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3. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Hohenzell Nr. 8 "Adlsbrand"; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB übertragen.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

TOP 2
Durchführung der Erschließungs maßnahmen für das Baugebiet Deutenhofen Nr. 1"Deutenhofen-Ost"; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB übertragen.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

TOP 3
Benennung der Schöffen für die Periode 2019 bis 2023

Die vorgenannten 15 Bewerbungen werden für das Amt des Schöffen vorgeschlagen.

TOP 4
Erwerb eines Grundstückes im vorgesehenen "Gewerbegebiet Falteräcker"; Genehmigung der Urkunde

Die Urkunde des Notars Dr. Thomas Kilian in Aichach vom 05.04.2018 - URNr. 598 K/2018 wird genehmigt





Datenstand vom 18.05.2018 08:07 Uhr