Datum: 19.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Pachtvertrag über den Betrieb einer Eisdiele; Änderung bzgl. der zeitlichen Befristung der Freiflächennutzung
2 Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung in Teilbereichen von Hohenzell, Kiemertshofen, Irchenbrunn, Arnberg, Asbach, Randelsried, Maisbrunn und Pipinsried
3 Wartung des Straßenbeleuchtungsnetzes; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Zeitraum 2019 ff.
4 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Neue Förderinitiative
5 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Pachtvertrag über den Betrieb einer Eisdiele; Änderung bzgl. der zeitlichen Befristung der Freiflächennutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf die Beschlüsse des Gemeinderats vom 25.07.2017 und 26.09.2017 verwiesen.

Das probeweise Belassen der Terrasse im vergangenen Winter 2017/18 hat sich nicht negativ auf den Betrieb bei den Veranstaltungen „Advent am Markt“ und „Christkindlmarkt“ ausgewirkt. Die Terrasse konnte sehr gut in den Ablauf und das Gesamtgefüge integriert werden. Eine räumliche Enge konnte trotz des guten Besuchs nicht festgestellt werden.

Außerhalb der Veranstaltungen konnten ebenfalls keine deutlichen Nachteile (insbesondere beim Winterdienst) erkannt werden.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die in § 13 „Freifläche“ aufgeführte Befristung ersatzlos zu streichen und stattdessen ein ganzjähriges Belassen der Terrasse aufzunehmen.

Zur Umsetzung dieser Änderung wird (unter Beibehaltung der übrigen Regelungen des Pachtvertrags) ein entsprechender Änderungspachtvertrag abgeschlossen.

Beschluss

1.        Der vorbeschriebenen Änderung des Pachtvertrags in § 13 „Freifläche“ wird zugestimmt.

2.        Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Änderungspachtvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung in Teilbereichen von Hohenzell, Kiemertshofen, Irchenbrunn, Arnberg, Asbach, Randelsried, Maisbrunn und Pipinsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016 wurde die Thematik der Straßenlampenumrüstung auf LED-Beleuchtung grundsätzlich befürwortet und ein Budget in Höhe von 30.000,- € für die Jahre 2017 ff. zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2017 wurde ein Paket von insgesamt 79  umrüstungsfähigen Lampen "Langmatz Bavaria" und "Selux Saturn 2" in Stumpfenbach, Oberzeitlbach und Pipinsried zum Preis von 30.074,61 € umgerüstet.

Für das Jahr 2018 wurde mit der Bayernwerk AG ein Paket ausgearbeitet, das die Umrüstung bei den derzeit umrüstungsfähigen Lampen "Langmatz Bavaria" und "Selux Saturn 2" in einem Gesamtumfang von
33 Stück in Hohenzell  
       28 Stück in Kiemertshofen
         8 Stück in Irchenbrunn
  4 Stück in Arnberg
  1 Stück in Asbach
  2 Stück in Randelsried
  1 Stück in Maisbrunn
  1 Stück in Pipinsried
vorsieht.

Die Umrüstung der insgesamt 78 Leuchten verursacht Kosten in Höhe von 33.552,- €.

Es sind jährliche Einsparungen in Höhe von 10.000 kwh (entspricht ca. 5 to CO2) und damit ca. 1.700,- € zu erwarten.

Die weiteren in den vorgenannten Gemeindeteilen vorhandenen Leuchten (Langfeld, Glocke und Koffer u.ä.) bleiben (vorerst) im Ist-Zustand erhalten.

Beschluss

  1. Die geeigneten Leuchten in den vorgenannten Gemeindeteilen werden auf LED in warmweißer Lichtfarbe umgerüstet.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag mit der Bayernwerk AG zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Wartung des Straßenbeleuchtungsnetzes; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Zeitraum 2019 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat nach Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage (nach seiner Leistungsfähigkeit) die öffentlichen Straßen zu beleuchten.
 
Zur Beleuchtungseinrichtung gehören neben den Brennstellen (= Straßenlampen; ca. 1.000 Stück) auch ein eigenes Stromnetz (= Straßenbeleuchtungsnetz) und die erforderlichen Schalteinrichtungen und Steuerprogramme.

Für den Bau (einschließlich der Projektierung) und den Betrieb der Straßenbeleuchtung ist der Markt Altomünster verantwortlich.
Da hierzu kein eigenes Personal vorhanden ist, wurden diese Aufgaben vergangenheitlich an geeignete Dienstleister übertragen:
                                                                       
       Bayernwerk AG        Arbeiten nach sog. Basispaket (wird aktuell nicht mehr angeboten)             
       Fa. Kölbl                Tausch der Leuchtmittel                

Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit dem Bayernwerk endet (in Anlehnung an den "alten" Konzessionsvertrag) mit Ablauf des 31.12.2018.

Es wird vorgeschlagen mit Wirkung vom 01.01.2019 einen Straßenbeleuchtungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der (neu) Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen, um einen geregelten Betrieb der Straßenbeleuchtung sicherstellen zu können.

Den Straßenbeleuchtungsvertrag gibt es in den beiden Ausführungen "Turnuspaket" und "Komplettpaket". Die unterschiedlichen Leistungsinhalte können der Anlage 1 im RIS entnommen werden.

Die im Rahmen der Ortskernsanierung errichteten Sonderleuchten (ML 240 Ratisbona der Firma Lehner) sind im Eigentum des Marktes Altomünster und waren deshalb bislang von einer Wartung ausgeschlossen. In Gesprächen konnte erreicht werden, dass diese mit dem Abschluss eines neuen Wartungsvertrages auch in die Wartung übernommen werden können, wenn diese zuvor an das Bayernwerk übereignet werden. Wird nach Ablauf des Wartungsvertrags (31.12.2023) kein neuer Wartungsvertrag mit dem Bayernwerk abgeschlossen, werden diese Sonderleuchten zu den gleichen Konditionen wieder zurückübertragen.

Da sich die Kosten zwischen "Turnuspaket und Fa. Kölbl" und "Komplettpaket" nicht deutlich unterscheiden (vgl. finanzielle Auswirkungen), der Umfang des Komplettpakets jedoch deutlich größer ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, sich für das Komplettpaket als Grundlage für den Straßenbeleuchtungsvertrag zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2019 ist mit jährlichen Kosten zu rechnen:

"Turnuspaket und Fa. Kölbl"
       Bayernwerk Netz GmbH AG             ca.        23.000,- €
       Fa. Kölbl                             ca.          6.000,- €

"Komplettpaket"
       Bayernwerk Netz GmbH             ca.        31.000,- €

Beschluss

  1. Mit der Bayernwerk Netz GmbH wird ab 01.01.2019 ein Straßenbeleuchtungsvertrag für alle bestehenden Leuchten im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen.

  1. Zur Auswahl kommt das Komplettpaket.

  1. Die gemeindeeigenen Sonderleuchten und die Beleuchtung der Verkehrsüberwege werden unentgeltlich und befristet für die Laufzeit des Straßenbeleuchtungsvertrages an die Bayernwerk Netz GmbH übertragen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Verträge mit der Bayernwerk Netz GmbH zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Neue Förderinitiative

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat Anfang Juni 2018 eine neue Förderinitiative zur Belebung von Ortskernen („Innen statt Außen“) gestartet, für die sich betroffene Gemeinden bis 16.07.2018 bei den Regierungen bewerben können.

Bezuschusst werden innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen leisten. Dazu zählen insbesondere:
  • gemeindliche Maßnahmen und kommunale Förderprogramme für Modernisierung, Instandsetzung und ggf. Abbruch (falls nicht denkmalgeschützt) innerörtlicher leerstehender oder vom Leerstand bedrohte Gebäude,
  • die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Baudenkmälern und Ortsbild prägenden Gebäuden,
  • die Belebung ehemals militärisch oder durch die Bahn genutzter Brachflächen sowie von Industrie- und Gewerbebranchen durch neue Nutzungen.

Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln im Rahmen dieser Förderinitiative ist das Vorliegen eines
  • städtebaulichen Entwicklungskonzepts.
  • gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses zur Innenentwicklung. Mögliche Inhalte eines solchen Beschlusses können beispielsweise die vorrangige Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen sowie die Rücknahmen von Bauflächen, die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden, aus dem Flächennutzungsplan sein. Darüber hinaus sollte die Gemeinde mit dem Beschluss Bereitschaft zeigen, eine vorrangige auf die Innenentwicklung ausgerichtete Entwicklungskonzeption auch umzusetzen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept kann auch nach der Antragstellung (Fristende 16.07.2018) eingereicht werden.
Es besteht die Vermutung, dass zukünftig immer mehr staatliche Förderprogramme das Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Voraussetzung haben werden.

Im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ wird ein Förderbonus von 20 Prozentpunkten (Erhöhung des Fördersatzes von 60 Prozent auf 80 Prozent) gewährt.

Als konkretes Förderobjekt für die oben beschriebene Förderinitiative wird die Sanierung und Erweiterung des Anwesens Schultreppe 4 vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Eine Berücksichtigung der gemeindlichen Maßnahmen bei der o.g. Förderinitiative hat zur Folge, dass sich die staatliche Förderung um bis zu ca. 200.000,- € erhöhen kann.
Zu beachten ist hierbei, dass die Kosten für ein Stadtentwicklungskonzept in Höhe von geschätzten 70.000,- € als „neue“ Ausgabe abgezogen werden müssen.

Beschluss


    1. Der Markt Altomünster spricht sich bei entsprechender Verfügbarkeit und Gleichwertigkeit für die Entwicklung von Flächen der Innenentwicklung in Altomünster aus. Darunter wird insbesondere die vorrangige Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen verstanden. Bei im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen, die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden, wird geprüft, inwieweit diese den Anforderungen entsprechend „umgewidmet“ werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

Top 1
Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 Altomünster Halmsrieder Graben; Abschluss eines Ing enieurvertrages

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen Ingenieurvertrag auf der Basis der vorgestellten Zahlen zu unterzeichnen.


TOP 2
Geplante Vereinigung der Sparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg-Dießen zur Sparkasse Amper Lech; Umbenennung des Zweckverbands Sparkasse Dachau in Zweckverband Sparkasse Dachau Fürstenfeldbruck Landsberg-Dießen

Der Gemeinderat erteilt seinem Sparkassenzweckverbandsrat (= Erster Bürgermeister) eine Weisung zur Abstimmung über die Sparkassenfusion in der Zweckverbandssitzung des Zweckverbands Sparkasse Dachau.

Der Sparkassenzweckverbandsrat hat der Sparkassenfusion zuzustimmen.

Datenstand vom 25.07.2018 08:24 Uhr