Datum: 18.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fahrzeug für den Helfer-vor-Ort in Altomünster; Förderung
2 Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen"; Billigung
3 Bebauungsplan Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage"; Billigung
4 Entwicklung von Bauflächen für einzelne Teilflächen von Kiemertshofen; Absichtserklärung zur Aufstellung eines Bebauungsplans
5 Erweiterung des bestehenden P&R-Platzes; Nachtragsangebot
6 Gemeindebücherei Altomünster; Angebot von eMedien
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Fahrzeug für den Helfer-vor-Ort in Altomünster; Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das durch die BRK-Bereitschaft Altomünster besetzte Fahrzeug (Typ VW Golf) für den Helfer-vor-Ort in Altomünster ist bereits 18 Jahre alt und muss deshalb zeitnah ersetzt werden.

Der BRK-Kreisverband Dachau und die BRK-Bereitschaft Altomünster haben sich auf ein Fahrzeugkonzept verständigt und sich für ein neues Fahrzeug des Typs BMW X3 ausgesprochen. Für dieses Fahrzeug fallen inklusiv diverser erforderlicher An- und Einbauten Kosten in Höhe von voraussichtlich 50.000,- € an.

Der neu gegründete „Förderverein Rotes Kreuz Altomünster“ hat bisher ca. 39.000,- € an Spendengeldern eingesammelt, d.h. es besteht also eine Deckungslücke von 11.000,- €.

Die Bürgerstiftung Altomünster wird sich noch mit einem Betrag in Höhe von 5.000,- € an der Anschaffung des neuen Fahrzeuges beteiligen.

Finanzielle Auswirkungen

Eine Auszahlung in 2018 ist haushaltstechnisch möglich.

Beschluss

Der Markt Altomünster unterstützt die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Helfer-vor-Ort in Altomünster mit einem Betrag in Höhe von 6.000,- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen"; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.04.2018 beschloss der Gemeinderat die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ für eine Fläche von ca. 1,5 ha.

                                                                       Übersichtsplan

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf ausgearbeitet.

Beschluss

Die Fortschreibung des Flächennut zungsplanes Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ wird in der Fassung vom 18.09.2018 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage"; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.04.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Deutenhofen Nr. 2 „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage“ für eine Fläche von ca. 1,5 ha.



Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf ausgearbeitet.

Der Änderungsbereich für die Sonderbaufläche umfasst 11.344 m² und für die umgebenden Grünflächen 2.333 m². Eine externe Ausgleichsfläche wird auf Flurnummer 1155 der Gemarkung Stumpfenbach westlich von Stumpfenbach als Waldbaufläche mit einer Größe von 1.702 m² nachgewiesen.

Beschluss

Der Bebauungsplan  Deutenhofen Nr. 2 „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage“ wird in der Fassung vom 18.09.2018 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Entwicklung von Bauflächen für einzelne Teilflächen von Kiemertshofen; Absichtserklärung zur Aufstellung eines Bebauungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Aufgrund eines Bauwunsches im Bereich der Straße „Am Riedfeld“ in Kiemertshofen und im Flächennutzungsplan (zum Teil) dargestellten bebaubaren Flächen im weiteren Umfeld der St.-Nikolaus-Straße, der Straße „Am Riedfeld“ und des Mühlenwegs wurde ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von Wohnbauflächen im nordwestlichen Bereich von Kiemertshofen aufgestellt.

Flächennutzungsplan mit den eingetragenen Entwicklungsflächen (blaue Umrandung)


Luftbild mit den eingetragenen Entwicklungsflächen (blaue Umrandung)


Nach einer ersten Vorstellung des Gesamtkonzepts im Bau- und Umweltausschuss im Juni 2018 wurde dieses Kozept mit den zu erwartenden Kosten und einem möglichen Umsetzungszeitplan den betroffenen Grundstückseigentümern bei einem gemeinsamen Termin im Juli 2018 vorgestellt und ein entsprechender Fragebogen ausgegeben..

In weiteren Einzelgesprächen wurde mit den Grundstückseigentümern über die Umsetzung im speziellen Einzelfall (grundstücksbezogen) gesprochen.

Die Auswertung der zurückgelaufenen Fragebögen hat ergeben, dass sich
  • die Eigentümer an der St.-Nikolaus-Straße nicht mit der Entwicklung von Wohnbauflächen für ihr Grundstück (vgl. rotgestrichelte Linie)
und
  • der Eigentümer an der Straße „Am Riedfeld“ nur für die Überplanung einer Teilfläche seines Grundstücks (rot markierte Flächen sollen nicht überplant werden)
einverstanden erklärt haben.






Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die geplanten Wohnbauflächen 1 und 2 (blaue Umrandung; weiße und rote Flächen) mit einer Gesamfläche von ca. 1,6 ha weiter zu entwickeln und in diesem Bereich die vorhandene (Strom)Freileitung erdzuverkabeln.


Ein möglicher Flächenankauf im Rahmen des Baulandmodells wird erst dann geprüft, wenn der endgültige Umfang des Bebauungsplanes geklärt ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für die privaten Grundstücke Flurnummern 995, 996, 824 Teilfläche, 826/3, 826/5 und 826/6 und die Straßengrundstücksflächen 997 Teilfläche, 813/3 Teilfläche und 892/2 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer der  privaten Grundstücke mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Erweiterung des bestehenden P&R-Platzes; Nachtragsangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Baumaßnahmen bei der Erweiterung des bestehenden P&R-Platzes am Bahnhof Altomünster mussten 760 to belastetes Material entspreche nd der durchgeführten Analytik als DK-2-Material entsorgt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 56.200,- €.

Beschluss

Dem Nachtragsangebot der Firma Schweiger Straßenbau vom 02.08.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Gemeindebücherei Altomünster; Angebot von eMedien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Gemeindebücherei Altomünster stellt für ihre derzeit 1.656 registrierten Nutzer in ihren Räumlichkeiten zu den angebotenen Öffnungszeiten aktuell 19.736 Medien zur Verfügung.

Vertiefende Informationen können der
  • Anlage 1        Nutzer nach Lesergruppen
  • Anlage 2        Entleihungen nach Mediengruppen
  • Anlage 3        Öffnungszeiten
  • Anlage 4        Eingesetztes Personal
  • Anlage 5        Benutzungsgebühren
entnommen werden.

Der Trend zu elektronischen Medien insbesondere als Ergänzung zum klassischen, gedruckten Buch macht sich zwischenzeitlich auch bei immer häufigeren Nachfragen im Ausleihsektor bemerkbar.

Weitergehende Informationen zur Thematik „E-Book“ finden sich z.B. in der Broschüre „E-Books - Ein Ratgeber für Einsteiger“ unter https://www.schweitzer-online.de/info/Ratgeber/.

In sämtlichen Büchereiangelegenheiten kooperiert der Markt Altomünster bislang mit dem Sankt Michaelsbund.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch für die Nutzer der Gemeindebücherei Altomünster die „Rund-um-die-Uhr“-Ausleihe von elektronischen Medien über den Partner Sankt Michaelsbund und damit über den Verbund „LEsen Online SUEDbayern – LEO-SUED) anzubieten.

Die Homepage der Gemeindebücherei verlinkt dabei auf das Portal www.leo-sued.de mit folgendem Angebot
  • eBook
  • eAudio
  • eMagazine
  • ePaper
  • eLearning


Es wird davon ausgegangen, dass mit diesem Angebot eine neue und erweiterte Nutzergruppe erschlossen werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen (Basisjahr 2017)
  • Benutzungsgebühren                  4.750,00 €

Ausgaben (Basisjahr 2017)
  • Personal                        39.083,27 €
  • Medienbeschaffung                  8.563,59 €
  • weiterer Betrieb                20.445,28 €

Zu den derzeitigen Ausgaben kommen für die eMedien folgende weitere Kosten hinzu:

Startjahr 2019        




Implementierung
1.309,- €


Kauf von eMedien
2.500,- €


Verbundpauschale
     25,- €


Betriebskosten
1.314,- €



Summe
5.148,- €




Folgejahre 2020 ff




Kauf von eMedien
1.000,- €


Verbundpauschale
     25,- €


Betriebskosten
1.314,- €



Summe
2.339,- €

Beschluss

  1. Für die Nutzer der Gemeindebücherei Altomünster wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die „Rund-um-die-Uhr“-Ausleihe von elektronischen Medien über den Partner Sankt Michaelsbund und damit über den Verbund „LEsen Online SUEDbayern – LEO-SUED) angeboten.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über neues Personal in den gemeindlichen Kindergärten Pipinsried und Oberzeitlbach

Der Kämmerer informiert über die seit 16.07.2018 laufende überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2014 bis 2017 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in den Bereichen
  • Allgemeinde Verwaltung
  • IT-Prüfung
  • Bauausgabenprüfung

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

Top 1
Umbau und Erweiterung der Kläranlage Zeitlbachtal; Endabrechnung

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Den vorgenannten Nachträgen wird zugestimmt.

TOP 2
Ausbau der Breitbanderschließung im Markt Altomünster – Finanzierung

Der Gewährung einer Bürgschaft für den Breitbandausbau in Höhe von 1,3 Mio € in den vorgenannten Bereichen von Altomünster wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt.
  1. Plausibilitätsbestätigung deer Wirtschaftszahlen der AltoNetz GmbH
  2. Genehmigung zur Bürgschaftsgewährung durch das Landratsamt Dachau

Die Höhe der Aval-Provision wird auf 0,5 % festgelegt.

TOP 3
Breitbandinfrastruktur; Verkauf an die AltoNetz GmbH

Die Breitbandinfrastruktur wird auf der Basis der getätigten Ausgaben in Höhe von ca. 80.000,00 € an die AltoNetz GmbH verkauft.

TOP 4
Êrwerb von Grundstücken im vorgesehenen Bebauungsplangebiet Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“

Die Urkunden Nummern 1006 R/2018, 1007 R/2018 und 1008 R/2018 des Notars Armin Riedel in Aichach vom 20.06.2018 werden genehmigt.

TOP 5
Verkauf von zwei bebauten Grundstücksteilflächen im Baulandmodell

1. Einer Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird nicht zugestimmt.

2.        Das Ankaufsrecht bzgl. der zum Verkauf stehenden Grundstücksteilflächen mit jeweils einer Doppelhaushälfte wird durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.

3.        Soweit der beabsichtigte Kaufvertrag zu Stande kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € je Doppelhausgrundstück ausgesprochen.

4.        Der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts wird mit einer Treuhandauflage für den Notar zur Freigabe erst nach Eingang der Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € je Doppelhausgrundstück an den Markt Altomünster zugestimmt.


Datenstand vom 24.09.2018 07:30 Uhr