Datum: 23.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mögliches Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach; Vorstellen der Konzeptstudie und Festlegen der weiteren Vorgehensweise
2 Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2018
3 Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga; Zuschussantrag des F.C. Pipinsried e.V.
4 Abwasserbeseitigung Thalhausen - Am Kreuzberg; Festlegen der Variante und Ausschreibung der Maßnahme
5 Gebäude Bahnhofstraße 25; Festlegung der weiteren Verwendung
6 Flächennutzungsplan Überarbeitungsbereich II, 1. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
7 Bebauungsplan Lichtenberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage, 1. Änderung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
8 Bauleitplanung Altomünster "An der inneren Pipinsrieder Straße"; Änderung der Verfahrensart
9 Bekanntgabe von Informationen
10 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Mögliches Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach; Vorstellen der Konzeptstudie und Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Im vom Markt angemieteten Nebengebäude des Anwesens Dachauer Straße 5 in Oberzeitlbach befindet sich der Schießstand des örtlichen Schützenvereins und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeitlbach.
Darüber hinaus werden die Räumlichkeiten des Schützenvereins von weiteren örtlichen Gruppierung und der übrigen Dorfgemeinschaft genutzt.
Weitere geeignete öffentliche Gebäude sind für das öffentliche Gemeinschaftsleben in Oberzeitlbach nicht vorhanden.

Ein gesteigertes Interesse seitens der Grundstückseigentümer an einem positiven Abschluss etwaiger Verhandlungen für einen weiterhin langfristigen Pachtvertrag oder den Erwerb des Grundstücks, auf dem sich das angepachtete Gebäude befindet, sind nicht erkennbar ist.

Da der Pachtvertrag des vorgenannten Gebäudes zum 31.12.2023 endet, wurden bereits jetzt und damit frühzeitig die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung der erforderlichen Räumlichkeiten am Ort im Rahmen einer Konzeptstudie „Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach“ untersucht. Betrachtet wurde neben dem aktuellen Gebäude bzw. Grundstück auch die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten in einem neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshaus auf einem gemeindlichen Grundstück gearbeitet.

Weitere Informationen und Argumente können dieser Studie entnommen werden.

Mit den beteiligten Vereinen (Feuerwehr-, Veteranen-, Schützen- und Burschenverein), den Kommandanten der FF Oberzeitlbach, des örtlichen Gemeinderatsvertreters Hubert Güntner und dem Ersten Bürgermeister wurde im Rahmen einer gemeinsamen, von der Dorfgemeinschaft initiierten Veranstaltung am 09.07.2018 über die aktuelle Situation des vom Markt angemieteten Nebengebäudes des Anwesens Dachauer Straße 5 (Schießstand und Feuerwehrgerätehaus) und mögliche Zukunftsszenarien diskutiert.

Als langfristig für alle Beteiligten (Vereine, Dorfgemeinschaft und Markt) zukunftsfähigste Lösung wurde der Gedanke eines neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshauses auf einem gemeindlichen Grundstück aufgegriffen und weiterentwickelt.
Als mögliches Modellprojekt wurde in diesem Zusammenhang das Dorfgemeinschaftshaus Kiemertshofen näher betrachtet, da hier die gleichen Nutzungsfunktionen gegeben sind und die Errichtung des Gebäudes durch die Dorfgemeinschaft erfolgt ist, während sich der Markt um die Genehmigung und Finanzierung (überwiegend der Materialkosten) gekümmert hat.

Soweit mit der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Oberzeitlbach unter der Maßgabe „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“ grundsätzlich Einverständnis besteht, wird vorgeschlagen als nächsten Schritt die Ausarbeitung einer Grobplanung zu beauftragen und damit die finanziellen Rahmenbedingungen (einschließlich möglicher Förderungen) auszuloten.

Parallel dazu werden die Vereine gebeten, in ihren jeweiligen Gremien eine Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise (Kurzformel „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“) zu fixieren.

Die Ausarbeitung der Grobplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Dorfgemeinschaft Oberzeitlbach.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Basis einer ersten groben Schätzung ist mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 850.000,- € zu rechnen (ohne Lagerschuppen).

Beschluss

  1. Mit der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Oberzeitlbach besteht grundsätzlich Einverständnis.

  1. Als Standort wird das gemeindliche Grundstück an der Oberndorfer Straße befürwortet.

  1. Mit der Ausarbeitung einer Grobplanung mit Kostenschätzung wird das Architekturbüro Obeser beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2018:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2018
vsl. Erg. 2018
Veränderungen
Einnahmen



Grundsteuer A
150.000
146.800
3.200  -
Grundsteuer B
650.000
614.100
35.900  -
Gewerbesteuer
2.200.000
2.593.000
393.000 +
Anteil Einkommensteuer
5.265.000
5.324.093
59.093 +
Familienleistungsausgleich
387.000
 400.026
13.026 +
Anteil Umsatzsteuer
220.000
222.066
2.066 +
Hundesteuer
27.000
28.400
1.400 +
Schlüsselzuweisung
1.373.200
1.373.200
---
Grunderwerbsteuer
50.000
85.000
35.000 +
Finanzzuweisungen
140.300
140.300
---
Schmutzwassergebühr
1.424.800
1.402.025
22.775 -
Niederschlagswassergebühr
179.000
179.036
36 +
Konzessionsabgaben
180.000
178.207
1.793 -
Straßenunterhaltszuschüsse
195.700
213.200
             17.500 +
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
484.800
603.092
118.292 +


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer Mehreinnahmen von rund 380.000 € erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt von ca. 3.000.000 € (Ansatz  2.630.000 €) gerechnet werden kann.



Vermögenshaushalt
noch erwartete Einnahmen
       Zuführung vom Verw.HH                3.000.000 €
noch erwartete Ausgaben
       Baurechnungen                        1.150.000 €
       Schuldtilgung                                   470.000 €

Mit den erwarteten Mehreinnahmen und der damit verbundenen Erhöhung der Zuführung ist die Finanzierung der im Vermögenshaushalt getätigten überplanmäßigen Ausgaben von derzeit 550.000 € insbesondere für Baumaßnahmen gesichert.


Zusammenfassung:

1.        Aufgrund dieser günstigen Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahres-abschluss 2018 gerechnet werden.

2.        Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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3. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga; Zuschussantrag des F.C. Pipinsried e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der F.C. Pipinsried e.V. hat im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga und der damit verbundenen Lizenzerteilung für die Durchführung der nachstehenden Maßnahmen
-        Errichtung eines Parkplatzes an der Westseite des Sportgeländes        
-        Durchführen von Maßnahmen im Stadion (Errichtung eines Gästeblocks, Bestuhlung der Tribüne, Ballfanggitters, Rundumbande und WC Container                
-        Planungskosten (Sicherheitskonzept, Immissionsschutzgutachten)        
eine Zusage für folgende Förderung erhalten:

               Maximalförderbetrag 132.000,- € x 20% x 1,09 = 28.800,- €                

Zum Abschluss der Maßnahme wurden Rechnungen für förderfähige Maßnahmen im Umfang von 166.451,27 € eingereicht.
Die Erhöhung des ursprünglichen Budgets resultiert aus Maßnahmen, die sich nach Vereinsangaben erst im Rahmen der Genehmigungsunterlagen ergeben haben (z.B. Verlängerung der Stehtribüne).
Aufgrund der erhöhten Kosten ergibt sich bei der Anwendung der 20%-Regelung eine neue Zuschusshöhe von 33.290,25  € und damit eine „Nachförderung“ in Höhe von 4.490,25 €.

Beschluss

Der F.C. Pipinsried e.V. erhält für die vorgenannten Maßnahmen eine Förderung in Höhe von 33.300,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Abwasserbeseitigung Thalhausen - Am Kreuzberg; Festlegen der Variante und Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2016 wurden für den sanierungsbedürftigen Bereich der Straße Am Kreuzberg insgesamt 5 Varianten vorgestellt. Die angegebenen Kosten auf der Basis einer groben Kostenschätzung spiegeln den heutigen Kostenstand wieder.


Variante 1 - Einbau Inliner (von Schacht TH9 bis TH18, Länge ca. 340 m)

Durch die Abdichtung des Hauptkanales ist ein Anstieg des Grundwassers im umliegenden Bereich zu erwarten, da der Mischwasserkanal derzeit als Drainage wirkt. Hierdurch muss eine Durchfeuchtung bestehender Bebauung befürchtet werden. Zudem erfolgt weiterhin Fremdwasserzulauf aus Hausanschlüssen über ggf. angeschlossene Drainagen sowie undichte Anschlussleitungen.
       Kosten:        ca. 280.000,00 € / brutto inkl. Nebenkosten


Variante 2 - Einbau Inliner (von Schacht TH9 bis TH18) mit Neubau eines parallelen Fremdwassersammlers mit Drainageleitung

Um den Grundwasseranstieg zu vermeiden und auch das Fremdwasser aus den Grundstücksanschlüssen ableiten zu können, wird der Neubau eines Fremdwassersammlers unterhalb der Sohle des bestehenden Mischwasserkanales sowie eine Drainageleitung auf Sohlhöhe des bestehenden Mischwasserkanales erforderlich. Dieser Sammler wird parallel zum Mischwasserkanal und somit z.T. auf Privatgrund erstellt. Die Ableitung erfolgt über die Straße ‚Am Mühlberg‘ mit Einleitung in den Vorfluter.
Da der Fremdwassersammler tiefer als der bestehende Mischwasserkanal zu errichten ist, ist aufgrund unvermeidbarer Setzungen bei den Bauarbeiten, zu erwarten, dass der bestehende Mischwasserkanal dadurch beschädigt wird.
       Kosten:        ca. 750.000,00 € / brutto inkl. Nebenkosten


Variante 3 - Umbau in ein Trennsystem mit Neubau Schmutzwasserkanal und Schmutzwasserpumpwerk; Umnutzung bestehenden Mischwasserkanal als Regenwasserkanal

Parallel zum bestehenden Mischwasserkanal in der Straße ‚Am Kreuzberg‘ wird ein neuer Schmutzwasserkanal mit Schmutzwasserhausanschlüssen erstellt. Der bestehende Mischwasserkanal wird zur Ableitung von Niederschlagswasser weiterverwendet. Hierbei wird es eine Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf den anliegenden Privatgrundstücken erforderlich. Eine umfassende Sanierung des bestehenden Mischwasserkanales ist nicht nötig. Zur Ableitung des Schmutzwassers wird am Straßentiefpunkt, etwa auf Höhe des Anwesens Hs.-Nr. 8, ein Pumpwerk errichtet, mit Anschluss an die bestehende Druckleitung nach Wollomoos. Der bestehende Anschluss des Mischwasserkanales in der Straße ‚Am Mühlberg‘ wird abgekoppelt und zum Vorfluter weitergeführt. In den Kosten ist eine erforderliche Regenrückhaltung nicht enthalten. Über die Baukosten hinaus, sind bei dieser Variante die laufenden Kosten der Pumpstation zu berücksichtigen (in unten genannten Kosten nicht enthalten).
       Kosten:        ca. 590.000,00 € / brutto inkl. Nebenkosten


Variante 4 - Umbau in ein Trennsystem mit Neubau Schmutzwasserkanal mit Freispiegelanschluss an Schacht TH8 (Am Mühlberg); Umnutzung bestehenden Mischwasserkanal als Regenwasserkanal

Variante 4 entspricht Variante 3, wobei das Abwasserpumpwerk durch eine Freispiegelableitung zum bestehenden Mischwasserkanal in der Straße ‚Am Mühlberg‘ ersetzt wird.
Bei dieser Variante fallen keine laufenden Kosten für eine Pumpstation an. Aufgrund der Tiefenlage des Mischwasserkanales in der Straße ‚Am Mühlberg‘ und des zu durchstoßenden Höhenrückens im Kreuzungsbereich, wird jedoch der neue Kanal z. T. kostenintensiv in einer Tiefe von ca. 6 m errichtet werden müssen.
Kosten:        ca. 700.000,00 € / brutto inkl. Nebenkosten


Variante 5 - Umbau in ein Trennsystem mit Neubau Druckentwässerung mit Anschluss an bestehende Abwasserdruckleitung nach Wollomoos; Umnutzung bestehenden Mischwasserkanal als Regenwasserkanal

Statt des Freispiegelkanales bei den Varianten 3 und 4 wird ein Druckentwässerungssystem mit Hausanschlusspumpwerken erstellt.
Hierbei sind 10 Hausanschlusspumpwerke auf den Privatgrundstücken zu errichten welche direkt in die bestehende Abwasserdruckleitung nach Wollomoos fördern.
       Kosten:        ca. 370.000,00 € / brutto inkl. Nebenkosten


Zusammenfassung:

Es wird empfohlen,
  • Variante 1 nicht weiter zu verfolgen. Durch die Abdichtung des bestehenden Mischwasserkanales mittels Inliner wird nicht das Problem mit dem Fremdwasserzulauf aus den privaten Hausanschlüssen behoben.
  • Variante 2 nicht weiter zu verfolgen. Der Bau des Fremdwassersammlers mit Drainageleitung parallel zum vorhandenen Mischwasserkanal ist bautechnisch schwierig. Zudem wird über weite Strecken über Privatgrund verlegt.

Seitens der Planer wird ein Umbau des Einzugsgebietes in ein Trennsystem befürwortet. Dies wurde im Rahmen der Varianten 3, 4 und 5 überprüft. Vorteil dieser drei Varianten ist, dass der vorhandene Mischwasserkanal zukünftig als Regen- und Fremdwassersammler genutzt wird. Größere bauliche Maßnahmen an diesem Kanal sind dann nicht durchzuführen. Eine Durchgängigkeit zur Weilach ist jedoch baulich herzustellen.

Die Varianten unterscheiden sich nur in der Sammlung des Schmutzwassers und damit in der Wirtschaftlichkeit.
       
       
Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Grundlage einer Kostenvergleichsrechnung (LAWA) stellt sich wie folgt dar:
Berechnungsmodell mit Basiszinssatz 3 % und jährlichen Betriebs- und Investitionskostensteigerung 1 %.

Variante        Projektkostenbarwert €        Investitionskosten € / brutto
      3                        873.166,-                        590.000,-
      4                        703.702,-                        700.000,-
      5                        807.196,-                        370.000,-


Seitens der Planer wird dringend empfohlen, das Fremdwasserproblem in Angriff zu nehmen. Es wird grob geschätzt, dass derzeit 1 bis 2 l/s sauberes Grundwasser über fünf Pumpwerke zur Kläranlage Altomünster gefördert wird und dort zusätzlich noch zu erhöhten Reinigungskosten führt.


Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2019 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2019 ff. zu erwarten.


Exkurs – Errichtung eines Gehwegs an der Straße Am Kreuzberg

Im Rahmen der Planungen zur Abwassersanierung wurde geprüft, inwieweit hier ein Gehweg errichtet werden kann:





Aus dem vorstehenden Planausschnitt ist ersichtlich, dass der Gehweg überwiegend nicht auf öffentlichem Grund errichtet werden kann.Dies gilt auch in unterschiedlichem Maße für den weiteren Verlauf.

Die Straße Am Kreuzberg ist eine Kreisstraße und unterliegt mit der Fahrbahn dem Landratsamt Dachau als Straßenbaulastträger. Erste positive Gespräche wurden bereits gefährt.

Die Baukosten für die Errichtung des Gehwegs sind jedoch vom Markt Altomünster zu tragen. Eine mögliche Förderung wird noch geprüft.

Mit einer Umsetzung des Gehwegs kann nach Abschluss der Kanalarbeiten und damit frühestens 2020 gerechnet werden

Finanzielle Auswirkungen

Für den Bereich der Kanalsanierung (Variante 4) ist mit geschätzten Baukosten in Höhe von 700.000,- € zu rechnen.

Für den Bereich der Gehwegerrichtung ist mit geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 120.000,- € (zuzgl. Grunderwerb) zu rechnen.

Beschluss

  1. Für die Kanalsanierung in der Straße Am Kreuzberg wird die Variante 4 umgesetzt.

  1. Die Errichtung eines Gehwegs an der Straße Am Kreuzberg wird grundsätzlich positiv bewertet.

  1. Die Kanals anierungsmaßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2019 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Gebäude Bahnhofstraße 25; Festlegung der weiteren Verwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Das Anwesen Bahnhofstraße 25 mit einer Grundstücksfläche von 854 m² besteht aus eine Wohngebäude mit Gewerbeeinheit (1), einem Nebengebäude in Massivbau (2) und einem Holzschuppen (3).



Im Gebäude Bahnhofstraße 25 befindet sich im
  • Erdgeschoß eine vermietete Gewerbeeinheit mit ca. 53 m² und eine nicht vermietete Wohnung   (2 Zimmer, Wohnküche, Bad, WC) mit ca. 65 m²
und im
  • Obergeschoß eine nicht vermietete Wohnung (4 Zimmer, Galerie, Küche, Bad) mit ca. 120 m².

Beide Wohnungen können nach Einbau einer neuen Zwischentüre unabhängig voneinander betreten und damit genutzt werden.
Alternativ zu einer Vermietung bietet sich auch das Freihalten der EG-Wohnung zur Unterbringung von obdachlosen Personen an.

Vor einer weiteren Verwendung sind Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich.

Die Nebengebäude stehen derzeit leer und können aufgrund des schlechten Zustandes derzeit nicht vermietet oder anderweitig genutzt werden. Es wird vorgeschlagen diese abzubrechen und vorübergehend für Stellplätze oder das Aufstellen einer Containerlösung für die Unterbringung von obdachlosen Personen zu nutzen.


Finanzielle Auswirkungen

An Kosten sind für
  • die Instandhaltungsmaßnahmen (inkl. Einbau der vorgenannten Zwischentüre) Ausgaben in Höhe von ca. 13.000,- €
und
  • den Abbruch Ausgaben in Höhe von 10.000,- €
zu erwarten.

Beschluss 1

Die Wohnungen werden vermietet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Das Nebengebäude 2 wird abgebrochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Das Nebengebäude 3 wird abgebrochen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 4

  1. Der durch den Abbruch freiwerdende Platz wird als Standplatz für eine Containerlösung zur Unterbringung von obdachlosen Personen verwendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 5

  1. Es wird geprüft, inwieweit der noch verbleibende Platz für die Anlage von unbefestigten Kfz-Stellplätzen verwendet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Flächennutzungsplan Überarbeitungsbereich II, 1. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 25.07.2017 beschlossen für einen Bereich südlich von Lichtenberg den Flächennutzungsplan für eine Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage zu ändern. Der vom Büro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 24.07.2018 erneut gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 17.08. 2018 bis 28.09.2018 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
Behindertenbeauftragter des Marktes Altomünster
Bayerischer Bauernverband Dachau
Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Dachau
Deutsche Telekom
EON Netz GmbH
Gemeinde Odelzhausen
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Landesamt für Denkmalpflege
Landesbund für Vogelschutz
Zweckverband zur Wasserversorgung „Altogruppe“


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

Bayernets GmbH, E-Mail vom 13.08.2018
Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 27.08.2018
Energie Südbayern GmbH, E-Mail vom 20.08.2018
Gemeinde Erdweg, Schreiben vom 13.08.2018
Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 29.08.2018
Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 20.08.2018
TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 14.08.2018
Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 14.08.2018



1. Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 13.08.2018

Zu dem o.g. Vorhaben wurde bereits mit Schreiben vom 06.06.2018 Stellung genommen und keine grundsätzlichen Einwände geäußert. Die Planungen stehen weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.


2. Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes Dachau

2.1. Fachbereich: Geoinformation (GIS), Schreiben vom 24.08.2018

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Zur Planzeichnung:

Zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir die Darstellung des Geltungsbereichs der
genehmigten Kiesabbaufläche auf Flst. 254 u. 255 Gmkg. Hohenzell im Bereich der 20 kV- Leitung zu ändern, siehe beil. Abbildung:


Zur Zeichenerklärung:

Der Betreiber der 20 kV-Freileitung ist Bayernwerk AG, bitte korrigieren.


2.2. Fachbereich: Kreisbrandinspektion Dachau, Schreiben vom 20.08.2018

Es wird auf das Schreiben vom 28.05.2018 verwiesen.

Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Einwände.
Wir bitten bei den konkreten Bebauungsplanverfahren weiterhin die Brandschutzdienststelle zu beteiligen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Löschwasserversorgung  
Rechtliche Vorgaben:
Nach Artikel 1 Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Nach Absatz 2 haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 BayFwG) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Sie haben außerdem in diesen Grenzen die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. D.h. aber nicht, dass die erste nutzbare Löschwasserentnahmestelle erst in 300 m Entfernung sein darf. Auch hier sind wiederum die 75 m nutzbare Schlauchlänge der Feuerwehr heranzuziehen, da ansonsten das Wasser nicht zum Einsatzfahrzeug herangeführt werden kann um von diesem dann, ggf. mit einer Druckerhöhung, verteilt zu werden.

Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das Arbeitsblatt W 405 des DVGW herangezogen werden.

Hinweis
Wird die Bereitstellung von Wasser an einen Zweckverband übertragen, sind zudem Regelungen zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahme Einrichtungen (Hydranten; einschließlich deren Pflege) vertraglich festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entnahme von Löschwasser auch weiterhin für Einsätze oder Übungen durch die gemeindliche Feuerwehr jederzeit und kostenfrei möglich ist.

Rettungshöhen
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m, kann der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden.

Hierzu ist es aber erforderlich, dass bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sind (Art. 31 BayBO).


3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 03.09.2018


Es werden keine Einwände gegen den FNP „Sondergebiet Lichtenberg – Freiflächenfotovoltaikanlage“ erhoben.

Es wird empfohlen, dass die Rückführung der Fläche zur landwirtschaftlichen Nutzung nach dem Rückbau der PV-Anlage, die laut Beschluss des Gemeinderates ebenfalls befürwortet wird auch textlich fixiert wird. Die Kiesgrubenfläche, auf der die Anlage installiert wird, hätte ursprünglich auch wieder landwirtschaftlich genutzt werden sollen.


4. IHK für München und Oberbayern, E-Mail vom 26.09.2018

Die Ausgleichsfläche A 2 befindet sich aus unserer Sicht innerhalb der Kiesgrube und würde den Abbau somit zwangsläufig einschränken. Dieser Festsetzung können wir daher nicht zustimmen. Wir regen stattdessen an, Alternativen zu der getroffenen zeichnerischen Festsetzung des Entwurfs zu suchen.
Zudem regen wir weiterhin an in der Planzeichnung die Zufahrt bzw. den Zugang seitens der bestehenden PV-Anlage zu kennzeichnen.
Weitere Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen. Unter Berücksichtigung der genannten Anmerkungen besteht mit den dargelegten Planvorhaben demnach Einverständnis.


5. Abschluss des Verfahrens

Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 1. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg“ mit integriertem Umweltbericht abgeschlossen und dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt werden.

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Geoinformation (GIS)

Die Darstellung der Abgrabungsfläche wird detaillierter dargestellt, ebenso wird in der Legende der Betreiber auf den aktuellen Betreiber: Bayernwerk AG geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Kreisbrandinspektion Dachau

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf den Beschluss vom 24.07.2018 ver-wiesen (Der Bauherr wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich einen ausreichenden Brandschutz herzustellen.). Zudem wird auf Ebene des Flächennutzungsplans die Löschwasserversorgung noch nicht thematisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Flächennutzungsplan wird die künftige Nutzung nicht weiter geregelt. Im Bebauungsplan ist in der Festsetzung Ziffer 2.4 geregelt, dass nach Ablauf der zeitlichen Befristung der Rückbau zu erfolgen hat und die Fläche soweit möglich wieder der in der Rekultivierung vorgesehenen Nutzung zuzuführen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern

Die Ausgleichsfläche A2 östlich der PV-Anlage kommt - wie die PV-Anlage selbst - auf bereits ausgebeuteten Teilen der Sandgrube zu liegen. Im Zuge der Wiederverfüllung der Grube kann somit neben der Nachfolgenutzung als PV-Anlage auch die Ausgleichfläche A2 hergestellt werden. Die weiteren Abbautätigkeiten vor Ort erfahren dadurch keine Einschränkungen.
Auf die erfolgten Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer, dem Abbauunternehmen sowie der Unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen.
Die Zufahrt erfolgt über die bestehende PV-Anlage und ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan deutlich gekennzeichnet. Auf den Bebauungsplan wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat stellt die 1. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg“ in der Fassung vom 23.10.2018 fest.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Lichtenberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage, 1. Änderung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 25.07.2017 beschlossen für einen Bereich südlich von Lichtenberg den Bebauungsplan für eine Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage zu ändern. Der vom Büro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 24.07.2018 erneut gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 17.08.2018 bis 28.09.2018 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
Behindertenbeauftragter des Marktes Altomünster
Bayerischer Bauernverband Dachau
Bayernwerk Netz GmbH
Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Dachau
Deutsche Telekom
Energie Südbayern GmbH
EON Netz GmbH
Gemeinde Odelzhausen
Landesamt für Denkmalpflege
Landesbund für Vogelschutz
Zweckverband zur Wasserversorgung „Altogruppe“


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

Bayernets GmbH, E-Mail vom 13.08.2018
Gemeinde Erdweg, Schreiben vom 13.08.2018
Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 15.10.2018
Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 29.08.2018
Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 20.08.2018
TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 14.08.2018
Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 14.08.2018



1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 13.08.2018

Zu dem o.g. Vorhaben wurde bereits mit Schreiben vom 06.06.2018 Stellung genommen und keine grundsätzlichen Einwände geäußert. Die Planungen stehen weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.



2. Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes Dachau
2.1. Fachbereich: Kreisbrandinspektion Dachau, Schreiben vom 20.08.2018

Es wird auf das Schreiben vom 28.05.2018 verwiesen.


Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Einwände.
Wir bitten bei den konkreten Bebauungsplanverfahren weiterhin die Brandschutzdienststelle zu beteiligen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Löschwasserversorgung  
Rechtliche Vorgaben:
Nach Artikel 1 Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Nach Absatz 2 haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 BayFwG) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Sie haben außerdem in diesen Grenzen die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. D.h. aber nicht, dass die erste nutzbare Löschwasserentnahmestelle erst in 300 m Entfernung sein darf. Auch hier sind wiederum die 75 m nutzbare Schlauchlänge der Feuerwehr heranzuziehen, da ansonsten das Wasser nicht zum Einsatzfahrzeug herangeführt werden kann um von diesem dann, ggf. mit einer Druckerhöhung, verteilt zu werden.

Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das Arbeitsblatt W 405 des DVGW herangezogen werden.

Hinweis
Wird die Bereitstellung von Wasser an einen Zweckverband übertragen, sind zudem Regelungen zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahme Einrichtungen (Hydranten; einschließlich deren Pflege) vertraglich festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entnahme von Löschwasser auch weiterhin für Einsätze oder Übungen durch die gemeindliche Feuerwehr jederzeit und kostenfrei möglich ist.

Rettungshöhen
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m, kann der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden.

Hierzu ist es aber erforderlich, dass bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sind (Art. 31 BayBO).



3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, E-Mail vom 03.09.2018

Es werden keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Lichtenberg – Freiflächenfotovoltaikanlage“ erhoben.

Es wird empfohlen, dass die Rückführung der Fläche zur landwirtschaftlichen Nutzung nach dem Rückbau der PV-Anlage, die laut Beschluss des Gemeinderates ebenfalls befürwortet wird auch textlich fixiert wird. Die Kiesgrubenfläche, auf der die Anlage installiert wird, hätte ursprünglich auch wieder landwirtschaftlich genutzt werden sollen.



4. IHK für München und Oberbayern, E-Mail vom 26.09.2018

Die Ausgleichsfläche A 2 befindet sich aus unserer Sicht innerhalb der Kiesgrube und würde den Abbau somit zwangsläufig einschränken. Dieser Festsetzung können wir daher nicht zustimmen. Wir regen stattdessen an, Alternativen zu der getroffenen zeichnerischen Festsetzung des Entwurfs zu suchen.
Zudem regen wir weiterhin an in der Planzeichnung die Zufahrt bzw. den Zugang seitens der bestehenden PV-Anlage zu kennzeichnen.
Weitere Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen. Unter Berücksichtigung der genannten Anmerkungen besteht mit den dargelegten Planvorhaben demnach Einverständnis.



Weitere Vorgehensweise

Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Kreisbrandinspektion Dachau

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf den Beschluss vom 24.07.2018 verwiesen (Der Bauherr wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich einen ausreichenden Brandschutz herzustellen.). In Ziffer 3.2 der Festsetzungen wird geregelt, dass Löschwasser ggf. vor Ort mit entsprechenden Behältnissen vom Betreiber zur Verfügung zu stellen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist in der Festsetzung Ziffer 2.4 geregelt, dass nach Ablauf der zeitlichen Befristung der Rückbau zu erfolgen hat und die Fläche soweit möglich wieder der in der Rekultivierung vorgesehenen Nutzung zuzuführen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern

Die Ausgleichsfläche A2 östlich der PV-Anlage kommt - die die PV-Anlage selbst - auf bereits ausgebeuteten Teilen der Sandgrube zu liegen. Im Zuge der Wiederverfüllung der Grube kann somit neben der Nachfolgenutzung als PV-Anlage auch die Ausgleichfläche A2 hergestellt werden. Die weiteren Abbautätigkeiten vor Ort erfahren dadurch keine Einschränkungen.
Auf die erfolgten Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer, dem Abbauunternehmen sowie der Unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen.
Die Zufahrt erfolgt über die bestehende PV-Anlage und ist in der Planzeichnung deutlich gekennzeichnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt

aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1, der §§ 10 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) und des Art. 4 des Bayer. Naturschutzgesetzes –BayNatSchG –

diese Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 23.10.2018 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung Altomünster "An der inneren Pipinsrieder Straße"; Änderung der Verfahrensart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.06 .2015 wurde die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für einen Bereich nördlich der Pipinsrieder Straße (Flurnummern 51 und 1128/6) beschlossen (vgl. Markierung).

                                                 Auszug aus dem Flächennutzungsplan vom 11.12.2012


Aufgrund des neu eingeführten §13 b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13 b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.

Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2015 für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Altomünster „An der inneren Pipinsrieder Straße“ wird aufgehoben.
2.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 51, 1128/6 und Teilflächen der Flurnummern 51/2 bis 51/5 (für die Erschließung) der Gemarkung Altomünster unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Altomünster Nr. 47 „An der inneren Pipinsrieder Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der geschäftsleitende Beamte informiert über den Rechnungsabschluss des 12. Europäischen Musikworkshops (Saldo minus 260,- €).

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10. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

Top 1
Aufnahme eines Darlehens

Es wird das Angebot der Volksbank Raiffeisenbank Dachau angenommen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Kreditvertrag zu unterzeichnen.

TOP 2
Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Architektenvertrag

Der Honorierung der Planungsleistungen zur Umsetzung der Nutzung „Volkshochschule und Bücherei“ wird nochmals mit dem Büro Claus + Forster zugestimmt.

TOP 3
Ausbildungsplatz für eine/n Verwaltungsfachangestellten

Für den Zeitraum ab 01.09.2019 wird beim Markt Altomünster ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n zur Verfügung gestellt.

TOP 4
Obdachlosenunterkunft; Festlegen einer Zielrichtung

Die Variante „Erwerb einer eigenen „kleinen“ Container-Anlage (für ca. 6 Personen) und Aufstellen auf einem gemeindlichen Grundstück wird hinsichtlich der Kosten, Situierung und baurechtlichen Genehmigung näher untersucht.




Datenstand vom 30.10.2018 08:45 Uhr