Datum: 18.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerantrag zum Baugebiet Altomünster Nr. 45 "Sandgrubenfeld; 1. Erweiterung"; Feststellen der Zulässigkeit
2 Bekanntgabe von Informationen
3 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Bürgerantrag zum Baugebiet Altomünster Nr. 45 "Sandgrubenfeld; 1. Erweiterung"; Feststellen der Zulässigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld; 1. Erweiterung“ (im Bürgerantrag als „Klosteracker“ bezeichnet) beruht auf dem gleichnamigen Bebauungsplan in der Fassung vom 15.12.2015 (rechtskräftig seit 14.06.2018).



Der dem Bebauungsplan beiliegenden Begründung ist zur Thematik Erschließung u.a. folgendes zu entnehmen:

Die straßenverkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebiets erfolgt von der Straße „Sandgrubenfeld“ weitgehenst auf der Trasse eines bestehenden Flurweges, der aufgrund der geänderten Verkehrsbelastung entsprechend ausgebaut werden muss (= Straße B). Die einzelnen Bauparzellen werden über die neu  zu errichtende Straße A erschlossen.
Im Falle einer Sperrung der Straße B ist es möglich die Bauparzellen über den als sog. „Notweg“ ausgebauten Weg A anzufahren.
       
Für die Fußgänger und Radfahrer sieht das Erschließungskonzept die Errichtung von neuen attraktiven Wegeverbindungen zu den bestehenden Straßen „Euphemiaweg“ und „Sandgrubenfeld“ vor.
Planzeichnung Bebauungsplan


Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bauleitplanung bei beiden öffentlichen Auslegungen - jeweils in der zweiten Jahreshälfte 2015 - keine Äußerungen seitens der Bürgerschaft eingegangen sind.


Mit Schreiben vom 24.11. 2018 ging am 28.11.2018 beim Markt Altomünster ein Bürgerantrag zu dieser Thematik ein. Das vorgenannte Schreiben mit Fotos, die Begründung und die Unterschriftliste können dem RIS entnommen werden.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bürgerantrags sind in Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt:

  1. Die Gemeindebürger können beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). Ein Bürgerantrag darf nicht Angelegenheiten zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
  2. Der Bürgerantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Für den Fall ihrer Verhinderung oder ihres Ausscheidens können auf den Unterschriftenlisten zusätzlich stellvertretende Personen benannt werden.
  3. 1Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. 2Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.
  4. Über die Zulässigkeit eines Bürgerantrags entscheidet das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags.
  5. Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.


Der Bürgerantrag unterliegt damit einem zweistufigen Verfahren

Heutige Sitzung des GR                Entscheidung über die Zulässigkeit
Sitzung des GR am 19.02.2019        Inhaltliche Behandlung des Bürgerantrags


Im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags ist neben der Prüfung der formellen Voraussetzungen auch darüber zu entscheiden, ob der Bürgerantrag eine gemeindliche Angelegenheit zum Gegenstand hat.

Formelle Voraussetzungen

Antrag mit Begründung

liegt vor
Benennung von bis zu drei vertretungsberechtigten Personen

drei Personen sind benannt
Unterschriftenquorum

 bei derzeit 7979 Gemeindeeinwohnern liegt das gefordert 1% bei 80 Gemeindeeinwohner; mit den vorliegenden 108 gültigen Unterschriften ist das Quorum erfüllt
Kein Bürgerantrag zum selben Thema innerhalb des letzten Jahres

Voraussetzung ist erfüllt




Materielle Voraussetzung (= Gemeindliche Angelegenheit als Gegenstand des Bürgerantrags)

Der Bürgerantrag richtet sich inhaltlich an folgende Themen

  1. Errichtung einer alternativen, zusätzlichen Zufahrt zum neuen Baugebiet (gemeint ist das Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld; 1. Erweiterung“)
  2. Ausbau der Ruppertskirchener Straße, dass diese Zufahrtsstraße zum Baugebiet Klosteracker (gemeint ist das Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld; 1. Erweiterung“) für alle am Verkehr teilnehmenden Menschen ohne Gefahren nutzbar ist.

Die vorgenannten Themen sind uneingeschränkt als gemeindliche Angelegenheiten einzuwerten.


Als Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung ist festzustellen, dass die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags gegeben sind.

Beschluss

  1. Die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags sind gegeben.

  1. Die Behandlung der Inhalte des Bürgerantrags findet in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2019 statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die die ÖPNV-Nutzer betreffenden überwiegend positiven finanziellen Auswirkungen der MVV-Tarifreform.

Aus der Mitte des Gemeinderats bringt Hubert Güntner Themen für die zukünftige Entwicklung des Marktes Altomünster vor. Diese werden noch schriftlich nachgereicht und bzgl. der weiteren Vorgehensweise in eine der nächsten Sitzungen diskutiert .

zum Seitenanfang

3. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

Top 1
Jahresabschluss 2017 der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau

Der Markt Altomünster stimmt als Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau der

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017,
  2. Zuführung des Bilanzgewinnes zur Bauerneuerungsrücklage (100.000,00 €) und zu anderen Gewinnrücklagen (131.475,47 €) und der
  3. Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates für das Berichtsjahr 2017
zu.

TOP 2
Vereinbarung zur Regelung der Gewerbesteuerverteilung im Zusammenhang mit dem Solarpark Rudersberg

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Betreiber des zukünftigen Solarparks eine entsprechende Vereinbarung zur Zerlegung der Gewerbesteuer (90 % der Gewerbesteuerzahlungen für die Standortgemeinde) zu unterzeichnen.


Datenstand vom 21.01.2019 11:44 Uhr