Datum: 02.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zielplanung für die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster
2 Breitbandversorgung Altomünster; Aktueller Stand
3 Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Steubweg und Johann-Michael-Fischer-Platz); Vergabe der Planung
4 Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Änderung des Verfahrens
5 Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Hohenzell)
6 Vorlage der Jahresrechnung 2018
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.02.2019

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Zielplanung für die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass
  • drohende Brand- und Ex­plosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie
  • ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfäl­len oder Notständen im öffent­lichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfä­higkeit gemeindliche Feuerweh­ren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (Vollz­BekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Stra­ße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfs­frist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können,
  • wie die gemeindlichen Feuerwehren
  • technisch und
  • personell
ausgestattet werden müssen
und
  • ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann,
ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Um­setzung formulieren.

Um eine ausreichende Berück­sichtigung des örtlichen Gefah­renpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grund­sätzlich alle Gemeinden eine solche Zielplanung aufstellen.

Der stellvertretende Kommandant der Feuerwehr Altomünster (Sebastian Eggendinger) hat diese Aufgabe übernommen und in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat eine Zielplanung für die freiwilligen Feuerwehren des gesamten Gemeindegebiets ausgearbeitet.

Als Zusammenfassung ist nachstehend eine Übersicht der aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlichen Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen abgebildet:



Der stellvertretende Kommandant der Feuerwehr Altomünster stellte die Zielplanung im Detail in der Sitzung vor.

Beschluss

  1. Die Ausführungen zur Zielplanung werden zur Kenntnis genommen.

  1. Über die Umse tzung der Maßnahmen im Einzelnen wird im Rahmen der Aufstellung des Haushalts beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Breitbandversorgung Altomünster; Aktueller Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Ein Vertreter der AltoNetz GmbH (Christian Schweiger) stellte den aktuellen Stand zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet Altomünster vor und geht dabei insbesondere auf das „Dörfer- und Weilerprogramm“ sowie den Ausbau im südlichen Bereich von Altomünster ein:
       2019        Umsetzung des „Dörfer und Weilerprogramms“
       2020        Altomünster „Süd-West“


Weitere Details können der beiliegenden Präsentation entnommen werden.

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3. Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Steubweg und Johann-Michael-Fischer-Platz); Vergabe der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich aufgrund eines Bauantrags für das Grundstück Flurnummer 922/8, Gemarkung Altomünster im Bereich Steubweg/Johann-Michael-Fischer-Platz in seiner Sitzung vom 07.08.2018 mit der Entwässerungssituation in diesem Bereich auseinandergesetzt, da für das Baugrundstück keine gesicherte Abwasserleitung vorhanden ist.


Ist-Situation

Für das aktuelle Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich eine provisorische Lösung mit allen Beteiligten herausgearbeitet.






Bestandssituation mit Berücksichtigung der baulichen Zustandsbewertung

Im Bereich des Johann-Michael-Fischer-Platzes, des Steubweges und der Ludwig-Thoma-Straße befinden sich durchwegs alte, undichte Betonspitzmuffenrohre, zum Teil ohne Dichtung, mit einer Baulänge von 1,0 m.
Bei den Schächten handelt es sich z.T. um nicht zugängliche, gemauerte Schächte. Die Hausanschlüsse sind, wie für die damalige Zeit üblich, unfachgerecht an den Hauptkanal angeschlossen. Darüber hinaus läuft der Kanal über weite Strecken ohne grunddienstliche Sicherung über Privatgrundstücke.



Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Kanalisation und der Lage auf privaten Grundstücken ist es erforderlich, in diesem Bereich neue Abwasserleitungen nach den aktuellen Anforderungen auf öffentlichem Grund zu verlegen.


Hierzu wurden drei Varianten im Rahmen der Bedarfsplanung näher untersucht:

Allgemeine Betrachtungen für alle drei Varianten:

Problematisch ist, dass immer wieder rückliegende Grundstücke über nicht grunddienstlich gesicherte Leitungen nach Süden entwässern. Dies trifft z. B. für die Flurstücke 921/20 und 922/9 zu.
Darüber hinaus entwässern die Grundstücke 922/23, 922/7, 922/6, 922/5 und 922/4 alle nach Süden über einen im Privatgrund verlaufenden, undichten Betonspitzmuffenkanal.
Anzumerken ist auch, dass die Fl.-Nrn. 921/21 und 921/15 ebenfalls nach Süden über Privatgrund über vorgenannten Kanal entwässern.
Bei allen Varianten ist die nach Süden, zur Aichacher Straße hin, abfallende hohe Böschung zu beachten. Eingriffe in die Böschung sind aus Standsicherheitsgründen aus Sicht der Planer zu vermeiden.

Der Umbau dieses Viertels in ein Trennsystem ist technisch nur eingeschränkt auf öffentlichem Grund, aufgrund der Enge des öffentlichen Raumes, durchführbar. Darüber hinaus stellt es inkl. der Ableitung bis zum Stumpfenbach einen erheblichen finanziellen Mehraufwand dar.
Insofern wird auf eine Variantenuntersuchung für den Umbau in ein Trennsystem verzichtet.


Variante 1:

Im Rahmen der Variante 1 wird im Steubweg ein neuer Mischwasserkanal mit Ableitung über den Johann-Michael-Fischer-Platz und Anschluss an den vorhandenen Kanal in der Aichacher Straße erstellt werden.
In der Aichacher Straße selbst ist ein kurzes Teilstück aufgrund von hydraulischen Engpässen ebenfalls mit auszutauschen.

Die Fl.-Nrn. 922/23, 922/7, 922/6, 922/5 und 922/4 müssten alle ihre Grundstücksentwässerungsanlagen für Schmutz- und Regenwasser umbauen und an den neuen Kanal Richtung Norden entwässern, da der Bestandskanal im Süden ihre Grundstücke aufgelassen wird.
 
Der Bereich der Ludwig-Thoma-Straße soll entwässerungstechnisch nach Norden an den Hochweg so angeschlossen werden, dass die Rückstauebene nicht herabgesetzt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von hydraulischen Engpässen im Hochweg im Prognosezustand eine Auswechslung des Mischwasserkanals DN 250 im Hochweg bis zur Halmsrieder Straße auf einer Länge von ca. 220 m zusätzlich erforderlich wird (eigene Maßnahme im Umfang von ca. 350.000,- € / brutto inkl. Nebenkosten).
Die Fl.-Nr. 921/15 müsste über eine Horizontalspülbohrung mit einem neuen Hausanschluss an die Aichacher Straße angeschlossen werden.
Für den Hausanschluss zur abwassertechnischen Entsorgung des Flurstückes 921/20 wäre noch eine Grunddienstbarkeit erforderlich oder ein Anschluss an den Kanal im Hochweg.
Darüber hinaus finden alle weiteren Kanalverlegungen auf öffentlichen Grundstücken statt.


Zusammenfassend erscheint diese Variante technisch als umsetzbar. Ein Eingriff in die steile Böschung der Aichacher Straße wird weitestgehend vermieden. Eine langfristig geordnete Abwasserbeseitigung in diesem Viertel, weitestgehend auf öffentlichen Flurstücken, ist sichergestellt.

Es ist für diese Variante mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € brutto inkl. Nebenkosten zu rechnen.
Variante 2:
Bei der Variante 2 bleibt die Ableitung der Ludwig-Thoma-Straße und im Bereich des Johann-Michael-Fischer-Platzes unverändert zur Variante 1. Es ist dehalb eine Auswechslung des Mischwasserkanals DN 250 im Hochweg bis zur Halmsrieder Straße auf einer Länge von ca. 220 m zusätzlich erforderlich (eigene Maßnahme im Umfang von ca. 350.000,- € brutto inkl. Nebenkosten).

Im Süden der Flurstücke 922/23, 922/7, 922/6, 922/5 und 922/4 ist noch ein zusätzlicher Mischwasserkanal vorgesehen, um die Umschlusssituation auf den vorgenannten Grundstücken zu vereinfachen.
Vorteilhaft wäre, dass die Fl.-Nr. 921/15 ebenfalls über den neu eingelegten, auf vorgenanntem Grundstück südlich der bestehenden Bebauung verlaufenden, neuen Mischwasserkanal anschließen könnte.


Die Variante 2 bedingt einen massiven Eingriff auf Privatgrund bei vorgenannten Anwesen südlich des Steubwegs und des Johann-Michael-Fischer-Platzes.

Es ist für diese Variante mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.350.000 € brutto inkl. Nebenkosten zu rechnen.


Variante 3:

Die Variante 3 sieht im Unterschied zu den beiden vorher beschriebenen Varianten für den Bereich der Ludwig-Thoma-Straße die Abkopplung der unter der Rückstauebene liegenden Anwesen Fl.-Nrn. 921/12, 929/13, 921/21 und 921/15 vor.
Das Schmutzwasser für diese Anwesen wird dann über Hauspumpwerke über die Rückstauebene gehoben.
Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen sind von den Eigentümern zur Versickerung des Niederschlagswassers umzubauen.
Der öffentliche Straßenbereich am südlichen Wendehammer der Ludwig-Thoma-Straße ist ebenfalls über eine Rigolenanlage zu versickern. Diese Möglichkeit basiert auf eine ausreichende Sickerfähigkeit der anstehenden Bodenschichten.

Insofern würde der Hochweg derzeit nicht mit zusätzlichem Mischwasser aus der Ludwig-Thoma-Straße beaufschlagt. Der Kanal ist jedoch derzeit schon hydraulisch überlastet und muss früher oder später aus hydraulischen und auch baulichen Gründen (überwiegend Zustandsklasse 0 bis 2 nach DWA M 149, d.h. sofortiger bis mittelfristiger Handlungsbedarf) ausgetauscht werden (eigene Maßnahme im Umfang von ca. 350.000,- € brutto inkl. Nebenkosten).
Ein weiterer Unterschied zu den vorgenannten Varianten ist, dass die Anwesen südlich des Steubwegs und des Johann-Michael-Fischer-Platzes über Hausanschlüsse direkt zur Aichacher Straße entwässern und deshalb an fünf Stellen über die steile Böschung zur Aichacher Straße Eingriffe erforderlich werden. Dies ist aus Standsicherheitsgründen problematisch.


Wir gehen zum derzeitigen Zeitpunkt für diese Variante von Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.000.000,- € brutto inkl. Nebenkosten aus (ohne Kosten für private Sickeranlagen).


Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der seiner Sitzung vom 07.08.2018 für die Umsetzung der Variante 1 ausgesprochen.


Den betroffenen Eigentümern wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 10.10.2018 die Ist-Situation und die oben dargestellten Lösungsansätze vorgestellt.


Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, aufbauend auf der Variante 1 eine entsprechende Sanierungsplanung für den vorbeschriebenen Bereich jetzt in Auftrag zu geben und die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2020 anzugehen.

Die Auswertung der Befahrungen des weiteren Kanalnetzes im Gemeindegebiet wird noch einige Monate in Anspruch nehmen, so dass eine Priorisierung dieser Maßnahmen voraussichtlich erst Ende 2019 erfolgen kann. Danach kann für 2020 die Planung der ersten Sanierungsmaßnahme aus diesem Bereich durch- und eine Umsetzung ab 2021 ausgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € brutto inkl. Honorar- und Nebenkosten zu rechnen.

Eine Förderung der Maßnahme durch den Freistaat Bayern in Höhe von 50 % nach der RZWas 2018 ist möglich.

Beschluss

  1. Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderliche Planung im beschriebenen Umfang auf der Basis der Variante 1 durchzuführen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Änderung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.07.2011 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich östlich des Schmelchenbergs und nördlich des Brunnenwiesenwegs beschlossen.

Der damals gefasste Umgriff der beteiligten Flächen hat sich zwischenzeitlich durch die Weiterentwicklung der Planungen im geringen Umfang geändert.


Neuer Bebauungsplanumgriff


Mit der Einführung des § 13 b BauGB ergeben sich Änderungen im Bebauungsplanverfahren und ein Wegfall der ansonsten erforderlichen Ausgleichsflächen; hierfür ist ein Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB erforderlich.

Mit den Beteiligten sind die Kostenübernahmeverträge geschlossen und im Rahmen des Baulandmodells die Ankäufe von Teilflächen getätigt.

Beschluss

1.
Der Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2011 für den Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“ wird insoweit geändert, dass nun ein Bebauungsplanverfahren nach       § 13 b BauGB durchgeführt wird.

2.
Der o.g. Bebauungsplan umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1137, 1137/1, 1138, 1176, 1188, 1196, 1196/8, 1196/10 (Teilfläche) und 1196/13 der Gemarkung Altomünster.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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5. Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Hohenzell)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG).

Die Freiwillige Feuerwehr Hohenzell hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 16.02.2019
 
Johannes Daurer                        zum 1. Kommandanten
und
Hermann Wohlleben                zum 2. Kommandanten

gewählt.

Den erforderlichen Lehrgang gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG wird der 2. Kommandanten im September 2019 besuchen.

Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Johannes Daurer und Hermann  Wohlleben werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hohenzell bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Vorlage der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Kämmerer erläuterte die Rechnungsergebnisse des Jahres 2018 anhand des Rechenschaftsberichtes (siehe Anlage im RIS).


Die Jahresrechnung 2018 schließt wie folgt ab:

Feststellung des Soll-Ergebnisses


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Ausgaben
16.089.231,40
7.865.258,59
23.954.489,99




Soll-Einnahmen
16.100.294,97 €
7.865.258,59
23.965.553,56 €
./. Abgang alter KER
11.063,57 €
0,00 €
11.063,57 €
ber. Soll-Einnahmen
16.089.231,40
7.865.258,59
23.954.489,99




Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.889.335,10 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
596.131,12 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.110.332,46 €


Feststellung des Ist-Ergebnisses



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
16.020.634,24 €
7.873.776,95 €
23.894.411,19 €
Ist-Ausgaben
16.201.488,92 €
7.938.802,01 €
24.140.290,93 €
Ist-Fehlbetrag (KER)
-180.854,68
-65.025,06
-245.879,7 4

Finanzielle Auswirkungen

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • die Ausschreibung der Teilzeitstelle im Bürgerbüro (Ersatz für eine Kündigung)
  • die Teilnahmemöglichkeit am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ (Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung bis spätestens 31.05.2019)
  • das Projekt „Blühwiesen“ des Landsc haftspflegeverbandes Dachau (Meldung von vier Flächenbereichen).

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.02.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

Top 1






TOP 2





TOP 3





TOP 4





TOP 5





TOP 6









TOP 7
Abwasserbeseitigung Thalhausen; Vergabe der Kanalbaumaßnahme „Am Kreuzberg“ und „Am Mühlberg“

Der Auftrag wird an die Firma Rieblinger, Weilach, zu einem Brutto-Angebotspreis von 949.993,66 € brutto erteilt.


Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Gerüstarbeiten

Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Söll, Neusäß, zu einem Bruttoangebotspreis von 68.444,90 € vergeben.


Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Baumeisterarbeiten

Die Baumeisterarbeiten werden an die Firma Innovo, Dachau, zum Bruttoangebotspreis von 201.346,48 € vergeben.


Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Sanitärarbeiten

Die Sanitärarbeiten werden an die Firma Demmelmair, Hilgertshausen, zum Bruttoangebotspreis von 41.308,21 € vergeben.


Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Heizungs- und Lüftungsarbeiten

Die Heizungs- und Lüftungsarbeiten werden an die Firma Schweighofer, Aichach, zum Bruttoangebotspreis von 121.207,20 € vergeben.


Sanierung von Straßen im Gemeindebereich Altomünster; Festlegung des Umfangs und der Vergabe der Maßnahmen

Die Aufträge für die vorgenannten Straßensanierungsmaßnahmen werden an die Firma Schweiger, Schmelchen, vergeben.

Der Gehwegneubau in der Pipinstraße wird öffentlich ausgeschrieben. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.


Baulandmodell Hohenzell; Verkauf eines Grundstücks

  1. Einer Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird nicht zugestimmt. Es wird den aktuellen maximalen Preis von 168,00 €/m² zugestimmt.

2.        Das Ankaufsrecht bzgl. des zum Verkauf stehenden Grundstücks wird durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.

3.        Soweit der Kaufvertrag wie vom Eigentümer angefragt zu Stande kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 10.000,- € bzw. des Mehrerlöses, soweit er 10.000 € überschreitet, ausgesprochen.

4.        Der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts wird mit einer Treuhandauflage für den Notar zur Freigabe erst nach Eingang der Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € bzw. des Mehrerlöses, soweit er 10.000 € überschreitet, an den Markt Altomünster zugestimmt.

Datenstand vom 16.04.2019 07:34 Uhr