Datum: 28.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schaffen von bezahlbarem Wohnraum in Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
2 Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung in Teilbereichen von Wollomoos und Unterzeitlbach
3 Ausbau der Ruppertskirchner Straße; Vergabe der Planung
4 Ausbau des P&R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Vergabe der Planung
5 Vergabe von Namensbezeichnungen für Straßen
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.04.2019

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Schaffen von bezahlbarem Wohnraum in Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2019 wurden vom kaufmännischen Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Dachau (WLD) Stefan Reith die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit bei der „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ in Altomünster vorgestellt und am Beispiel des gemeindlichen Grundstücks Flurnummer 860/42, Gemarkung Altomünster (Grundstücksgröße 2.709 m²) näher erläutert.

Als bevorzugte Umsetzungsmöglichkeit wurde insbesondere die nachstehende Variante herausgearbeitet:
Das vorgenannte Grundstück wird mit einer Teilfläche von ca. 1.200 m² an die WLD im Rahmen eines Erbbaurechts (Laufzeit 99 Jahre) übergeben. Die verbleibende Teilfläche von ca. 1.509 m² verbleibt im Eigentum des Marktes Altomünster und wird durch die WLD auf der Basis eines Generalübernehmervertrages für den Markt Altomünster bebaut.

Der große Vorteil der vorgenannten Variante liegt darin, dass die entstehenden Wohnungen an alle Einkommensschichten und damit für einen großen Ausschnitt der Bevölkerung bereitgestellt werden können:


Insbesondere wird hier an die aktuellen Mieter der bestehenden gemeindlichen Wohnungen gedacht, für die auch zukünftig günstige (Ersatz-)Wohnungen bei Umsetzung der gemeindlichen Konzeptstudie „Bezahlbarer Wohnraum“ vom Oktober 2018 benötigt werden.



Schematische Darstellung der Rechtsbeziehungen für den beim Markt verbleibenden Grundstücksteil, dessen Bebauung und anschließenden Hausverwaltung durch die WLD


Die WLD übernimmt für den Markt neben den eigentlichen Bauherrenaufgaben auch die Projektsteuerung.
Ein erstes Rechenbeispiel für die Herstellung des Baukörpers 1 (es wird von einer herstellbaren Wohnfläche in der Größenordnung von 800 m² ausgegangen) durch die WLD für den Markt schaut wie folgt aus (Variante 1):

Grundstückswert                1.500 m²   x     550,- €/m²      =           825.000,- €

Baukosten                           800 m²   x  3.350,- €/m²      =        2.680.000,- €
(ohne Außenanlagen)                                                
Summe:             ca.  3.500.000,- €


Finanzierung
Baukostenzuschuss 30% (von 3.500 T€)                        1.050.000,- €
Darlehen max. 60% (von 3.500 T€)                                1.630.000,- €

Summe:             ca.  2.680.000,- €


Jährliche Einnahmen
kalkulierte Miete (8,5 €/m²):                                              ca. 88.000,- €

Jährliche Ausgaben
Finanzierungskosten
(ca. 4,2% Zins- und Tilgung, 30 Jahre)         ca. 69.000,- €
Bewirtschaftung                                                          ca. 12.000,- €
Verwaltung                                                          ca.   7.000,- €        


Werden die Baukörper 1 und 2 (ca. 1.600 m² Wohnfläche) durch die WLD für den Markt hergestellt (und damit kein Erbbaurecht an die WLD vergeben) schaut ein erstes Rechenbeispiel wie folgt aus (Variante 2):

Grundstückswert                2.709 m²   x     550,- €/m²      =        1.490.000,- €

Baukosten                        1.600 m²   x  3.350,- €/m²      =        5.360.000,- €
(ohne Außenanlagen)                                                
Summe:             ca.  6.850.000,- €

Finanzierung
Baukostenzuschuss 30% (von 5.360 T€)                        2.050.000,- €
Darlehen max. 60% (von 5.360 T€)                                3.216.000,- €
Eigenmittel                                                             94.000,- €

Summe:             ca.  5.360.000,- €

Jährliche Einnahmen
kalkulierte Miete (8,5 €/m²):             ca. 175.000,- €
kalkulierte Miete (7,0 €/m²):                                             ca. 146.000,- €


Jährliche Ausgaben
Finanzierungskosten
(ca. 4,2% Zins- und Tilgung, 30 Jahre)                                        ca. 139.000,- €
Bewirtschaftung                                                                ca.   24.000,- €
Verwaltung                                                            ca.   12.000,- €
       

Für die Übernahme der Leistungen, die im Rahmen der Herstellung des Gebäudes anfallen, stellt die WLD dem Markt ein Entgelt von 6% auf die Baukosten (KGr. 300, 400 und 500) in Rechnung. Bei den oben genannten Kosten beträgt das Entgelt
       bei Variante 1                155.000,- € zzgl. Umsatzsteuer.
       bei Variante 2        310.000,- € zzgl. Umsatzsteuer.
Das Entgelt ist in der Kostenschätzung bereits enthalten.


Ein möglicher Zeitplan könnte wie folgt ausschauen:




Die nächsten Schritte schauen wie folgt aus:

  1. Gremienbeschluss in der WLD ob GU ausgeführt wird
  2. Abstimmung mit der WLD zur Festlegung eines planenden Architekten
  3. Erstellen eines Planentwurfs zur Festlegung des Baukörpers und der Ermittlung der Kosten
  4. Stellen eines Antrags auf vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Regierung von Oberbayern („Sicherung der staatlichen Fördermittel“)
  5. Abschluss eines Generalübernehmervertrages mit der WLD

Beschluss 1

Die WLD erhält den südlichen Grundstücksteil des gemeindlichen Gebäudes in Erbbaurecht (Variante 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 2

Das gesamt gemeindliche Grundstück verbleibt im Eigentum des Marktes Altomünster und wird für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verwendet (Alternative 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Errichtung der Gebäude durch die WLD im Wege eines Generalübernehmervertrages wird grundsätzlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung in Teilbereichen von Wollomoos und Unterzeitlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016 wurde die Thematik der Straßenlampenumrüstung auf LED-Beleuchtung grundsätzlich befürwortet und ein Budget in Höhe von 30.000,- € für die Jahre 2017 ff. zur Verfügung gestellt.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden insgesamt ca. 160 umrüstungsfähige Lampen in Stumpfenbach, Oberzeitlbach, Pipinsried, Hohenzell, Kiemertshofen, Irchenbrunn, Arnberg, Asbach, Randelsried und Maisbrunn zum Preis von ca. 65.000,- € umgerüstet.

Für das Jahr 2019 wurde ein Paket von 49 umrüstungsfähigen Lampen "Glocke"
19 Stück in Unterzeitlbach
       30 Stück in Wollomoos
in einem Gesamtumfang von ca. 29.000,- € ausgearbeitet.

Es sind jährliche Einsparungen in Höhe von 9.600 kwh (entspricht ca. 5 to CO2) und damit ca. 2.200,- € zu erwarten.

Beschluss

  1. Die geeigneten Leuchten in den vorgenannten Gemeindeteilen werden auf LED in warmweißer Lichtfarbe umgerüstet.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Ausbau der Ruppertskirchner Straße; Vergabe der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Ruppertskirchener Straße im südlichen Bereich von Altomünster weist ab dem nördlichen Einmündungsbereich Ruppertskirchener Straße / Sangrubenfeld bis zur baulichen Trennung am Gewerbegebiet umfangreiche bauliche Schäden auf.

Desweiteren ist die Fahrbahn im Bestand zu schmal und es fehlt ein Gehweg. Die Parksituation ist völlig ungeordnet.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, aufbauend auf der Bestandsaufnahme vom November 2018 und dem in der Bau- und Umweltausschusses vom 11.12.2018 festgelegten Gestaltungskonzept der öffentlichen Straßenfläche eine entsprechende Sanierungs- und Ausbauplanung für den vorgenannten Bereich in Auftrag zu geben.

Mit einem Ausbau kann frühestens nach Vorliegen der Kanalzustandsbewertung und einer möglicherweise erforderlichen Sanierung begonnen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Eine erste Kostenschätzung zeigt folgende Größenordnungen auf:
  • Honorarkosten          52.000,- €
  • Baumaßnahme        450.000,- €        
  • Grünordnung                  10.000,- €
  • Straßenbeleuchtung          38.000,- €

Da Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden können, ist eine Beteiligung der anliegenden Grundstückseigentümer nicht möglich.

Beschluss

  1. Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderliche Planung im beschriebenen Umfang durchzuführen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Ausbau des P&R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Vergabe der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat vergangenheitlich von der DB AG nicht mehr benötigten Bahnflächen (im weiteren Bahnfläche genannt) und einem Privatem den ehemaligen Reitplatz (im weiteren Reitwiesen genannt) im Umfang von ca. 1,8 ha in der Nähe des Bahnhofs für die Errichtung von Bus- und PKW-Stellplätzen und den erforderlichen Fahrwegen erworben:



Aktuell wird die nachstehende Teilfläche im Umfang von ca. 0,8 ha für das ehemalige Bahnhofsgebäude und die Anlage von Straßen und Stellplätzen verwandt:

Errichtet wurden bislang (zuletzt mit einer Teilmaßnahme im Jahr 2018)
  • 118 Stellplätze für PKWs
  • 2 Stellplätze für PKWs von behinderten Personen
  • 84 überdachte Stellplätze für Fahrräder
  • Haltebucht für 2 Busse
Exkurs zum Studentenprojekt der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

Im vergangenen Wintersemester haben sich Studenten des Studienganges „Landschaftsarchitektur und Planung“ an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf mit der ortsplanerischen Entwicklung von Altomünster auseinandergesetzt und dabei u.a. auch erste Ideen für das Bahnhofumfeld dargestellt.

Diese Ideen - zusammengefasst in der Anlage 1 - haben in ihren unterschiedlichen Ausführungen die Schaffung einer Mobilitätsdrehscheibe im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und eine Bebauung des Bahnhofsumfeldes mit Wohn- und/oder Gewerbegebäude bis zur Errichtung von Einzelhandelsflächen zum Inhalt. Teilweise fallen auch sämtliche vorhandenen Parkplätze weg.

Von Seiten der Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung genommen:

Die Einrichtung einer Mobilitätsdrehscheibe mit den damit verbundenen Änderungsmaßnahmen im Bereich des sanierten ehemaligen Bahnhofsgebäudes und dem hier vorhandenen öffentlichem Raum führt zu deutlichen Veränderungen der bisherigen Situation.
Der Erhalt des Jugendzentrums im ehemaligen Bahnhofsgebäude, das in seinem Baustil prägend für die Entstehungszeit der Bahnlinie Altomünster-Dachau war, wird hier vollkommen in Frage gestellt. Dieser Gedanke ist nach der mit staatlichen Fördermitteln durchgeführten Sanierung allein schon aus der förderrechtlichen und wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht weiter zu verfolgen.

Die vollständige Aufgabe des gesamten Stellplatzangebots ist ohne die entsprechende Ausweisung von alternativen Stellplätzen äußerst negativ zu bewerten und deshalb letztendlich abzulehnen.

Die Schaffung eines Aufenthaltsortes mit Cafe und Einkaufsmöglichkeiten am Bahnhof und damit eines „Konkurrenzplatzes“ zum Marktplatz und den anschließenden Straßenzügen (einschließlich der Bahnhofstraße) wird deutlich kritisch gesehen, da selbst der Marktplatz als historischen Mittelpunkt durch die Ansiedelung der Eisdiele und der Pizzeria erst wieder an Belebung gewonnen hat, jedoch immer wieder auch um seine Attraktivität kämpfen muss. Die gilt in ähnlichem Umfang auch für die den Marktplatz umgebenden Straßenzüge.
Inwieweit hier der Grundsatz „Konkurrenz belebt das Geschäft“ tatsächlichen greifen kann, wird zumindest in Frage gestellt.

Immissionsschutzfachliche Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Altomünster Nr. 31 „Reitwiesen“ haben für diese Flächen die nicht unerheblichen Belastungen durch bereits in der Umgebung vorhandenen Gewerbebetriebe (BayWa, Renner) und die Bahnlinie aufgezeigt.
Der Realisierung von Wohnbebauung in diesem Bereich werden deshalb mit diesem Hintergrund nur bedingte Realisierungschancen eingeräumt.

Positiv gesehen wird hingegen die Ansiedlung von Gewerbe, hier jedoch insbesondere die Zurverfügungstellung von z.B. Büroflächen oder vergleichbaren Einrichtungen. Langfristig ist die Lage auch für den Standort einer Kindertagesstätte (mit den entsprechenden begleitenden Maßnahmen) eine mittel- bis langfristige Option.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die studentischen Ideen einen neuen, von außen gerichteten Blick auf das Bahnhofsumfeld in der bisherigen Gestaltung ermöglichen. Die vorgestellten Inhalte erwecken jedoch den Eindruck, dass diese nicht auf die - zumindest aus heutiger und mittelfristiger Sicht erkennbaren - Bedürfnisse unseres Marktes zugeschnitten sind.
Aus heutiger Sicht ist die zeitnahe Realisierung von weiteren Parkplätzen im Bahnhofsumfeld ein wichtiges und finanziell umsetzbares Ziel der Ortsentwicklung von Altomünster. Es wird empfohlen, an diesem Ziel weiterhin festzuhalten. Eine spätere bauliche Entwicklung der jetzt als Parkplatz genutzten Flächen ist langfristig nicht ausgeschlossen.

Die umfangreichen und wertvollen Arbeiten der Studenten werden im weiteren Verlauf bei der Ausarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit einfließen.


Die noch verfügbaren Grundstücksflächen ermöglichen für
  • Ziffer 1 (Reitwiesen) auf der Basis des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Altomünster Nr. 31 „Reitwiesen“
und
  • für Ziffer 2 (Bahnfläche) auf der Basis des Flächennutzungsplanes
eine Erweiterung des Stellplatzangebots.


Aufgrund der kürzeren Distanz zum Bahnsteigzugang und damit einer höheren Akzeptanz bei den Nutzern wird von Seiten der Verwaltung empfohlen den mit Ziffer 1 (Reitwiesen) gekennzeichneten Bereich vorrangig zu entwickeln und als nächstfolgenden Schritt die bestehenden, in zentraler Lage brach liegenden Flächen teilweise oder vollständig zu überplanen.

Verbunden werden können damit auch bauliche Maßnahmen, die sich auf die Parksituation in der Ortsmitte als Entlastungsparkplatz positiv auswirken können.


Alternativ kann jedoch auch der mit Ziffer 2 (Bahnfläche) gekennzeichnete Bereich für eine Teilfläche im Anschluss an den bisher ausgebauten Parkplatz (Fa. BayWa) bis zur Einfahrt des nächstgelegenen Gewerbebetriebs /Fa. Renner) oder letztendlich bis zum Bahnübergang Taschnerweg vorrangig ausgebaut werden.

Begleitende Maßnahmen für die Verbesserung der Parksituation in der Ortsmitte können bei alleiniger Umsetzung dieser Alternative aufgrund der höheren Entfernung und damit längeren Wege zur Ortsmitte nicht in einem vom Nutzer akzeptierten Umfang realisiert werden.


Eine staatliche Förderung (durch die Regierung von Oberbayern) für die Errichtung von P&R-Plätzen ist abhängig davon, wie der MVV den Bedarf einschätzt.

Dazu ging am 16.05.2019 nachstehende Mail des MVV ein:

Die Nachschau im Mai 2019 ergab bei mittlerweile 118 hergestellten P+R-Stellplätzen eine Auslastung von ca. 70% (rd. 83 Pkw)
 
Unsere Empfehlung vom Juni 2017 nach rund 130 bis 150 Stellplätzen ist somit nach wie vor aktuell, zumal die zugrundliegende Fahrgastentwicklung im Zeithorizont 2025 bis 2030 eine etwas geringeren prognostizierten Anstieg ausweist.
Aus unserer Sicht kann daher ein Angebot in der Größenordnung von 130 bis 150 Plätzen erneut bestätigt werden. Die Vorhaltung von ca. 180 Plätzen jedoch ist nach den derzeitigen Prognosedaten nicht darstellbar, gleichwohl wir die Vorhaltung von Flächen für heute nicht prognostizierbare Entwicklungen für sinnvoll erachten. 
 
Zur Darstellung der geplanten Bushaltestellen dürfen wir folgende Hinweise geben:
Grundsätzlich sollte die bestehende bahnsteignahe Busposition beibehalten werden.  Aktuell ist für das derzeit absehbare Busangebot diese Halteposition ausreichend. Gleichwohl scheinen zwei zusätzliche Haltepositionen mit Blick auf den zu erwartenden künftigen Ausbau des Angebots im MVV-Regionalbusverkehr im Raum Altomünster in der Erweiterung für Warte- und Pausenzeiten der Busse sinnvoll.
 
Der Regelbetrieb sollte aufgrund der kurzen Anbindung sowie der Sichtbeziehung an der bisherigen Halteposition unbedingt beibehalten werden.


Ausführungen zu den Flächen nach Ziffer 1 (Reitwiesen)

In einem ersten Konzept aus dem Jahr 2010 wurde die nachstehende Aufteilung der Fahrbahn- und Stellplatzflächen entwickelt:

Bei Umsetzung dieses Konzepts können zusätzlich zum bestehenden Angebot bis zu
  • 4 Stellplätze für Busse (Touristenbusse und SEV-Busse)
  • 113 Stellplätze für PKWs
entstehen.


Für die weitere Beurteilung der vorgenannten Fläche wurde diese in drei Abschnitte unterteilt:




Abschnitt 1

In diesem Abschnitt ist die Realisierung von ca. 40 PKW-Stellplätzen möglich, wenn - wie im Entwurf dargestellt - auf eine Gliederung mit Baumpflanzinseln zwischen den Stellplätzen (z.B. ein Baum alle 5 Stellplätze) verzichtet wird.
Baumpflanzorte können jedenfalls am Anfang und Ende einer Stellplatzreihe angeordnet werden. Dies kann aufgrund der überschaubaren Länge von 25 m als ausreichend betrachtet werden.
Bei Umsetzung dieses Gedankens kann dieser Platz auch für das Aufstellen eines Zelts o.ä. verwendet werden.

Die in Abschnitt 1 realisierbare Anzahl an Stellplätzen entspricht in etwa dem förderfähigen Umfang (32 Stück).

Es verbleiben damit ca. 8 Stellplätze, die nicht dem P&R-Zweck unterliegen und vom Markt eigenständig zu finanzieren sind. Aufgrund der geringen Anzahl können keine „Ersatzparkplätze mit unbeschränkter Parkdauer“ in ausreichender Zahl - allein der zentrale Parkplatz Ortsmitte hat ein Angebot von ca. 40 Stellplätzen - geschaffen werden, wenn für das Ortszentrum die Einführung einer Parkzeitbeschränkung auf z.B. zwei Stunden angedacht werden soll.
 
Eine erste Kostenschätzung zeigt folgende Größenordnungen auf:
  • Honorarkosten                12.000,- €
  • Baumaßnahme                  135.000,- €        
  • Grünordnung                  8.000,- €
  • Straßenbeleuchtung                   8.000,- €

                  Gesamtkosten                 163.000,- €
                Förderung                   80.000,- €

Abschnitt 2

Im zentralen Bereich ist die Errichtung von bis zu
    • 4 Stellplätze für Busse (Touristenbusse und SEV-Busse)
    • 70 Stellplätze für PKWs
möglich.

Für eine optisch ansprechende Gestaltung (und zukünftige Beschattung )ist zumindest für die beiden außen liegenden Stellplatzreihen (39 bis 63 und 85 bis 107) eine Gliederung mit Baumpflanzinseln alle 5 Stellpätze deutlich erforderlich (vgl. bisherige Umsetzung auf dem Bereich der Bahnfläche). Damit geht folglich eine Reduzierung der Stellplätze einher.
Aufgrund der Größe der innenliegenden Fläche von ca. 1.800 m² ist auch in diesem Bereich eine Gliederung und Bepflanzung zumindest teilweise erforderlich. Als Kompromiss wird vorgeschlagen den Bereich der PKW-Stellplätze mit Baumpflanzinseln zu gliedern und die Fläche der Busparkplätze für ein mögliches Aufstellen eines Zelts (25 m x 35 m, ca. 1.000 bis 1.500 Personen) ohne weitere „Einbauten“ zu realisieren.

Neben den 32 geförderten Stellplätzen verbleiben damit bis zu ca. 38 Stellplätze, die nicht dem P&R-Zweck unterliegen und vom Markt eigenständig zu finanzieren sind. Dies entspricht in etwa dem Angebot des zentralen Parkplatzes Ortsmitte und damit einer guten Ausgangsbasis für „Ersatzparkplätze mit unbeschränkter Parkdauer“, wenn für das Ortszentrum die Einführung einer Parkzeitbeschränkung auf z.B. zwei Stunden angedacht werden soll.

Eine erste Kostenschätzung zeigt folgende Größenordnungen auf:
  • Honorarkosten                35.000,- €
  • Baumaßnahme                  385.000,- €        
  • Grünordnung                23.000,- €
  • Straßenbeleuchtung                16.000,- €

                  Gesamtkosten                 459.000,- €
                Förderung                   80.000,- €


Abschnitt 3

Hier könnte ein zentral gelegener und für Besucher attraktiv gestalteter Stell- und Übernachtungsplatz für 3 bis 5 Wohnmobile mit Ver- und Entsorgungsstation (Strom, Wasser, Abwasser) entstehen, um auch auf diesem Sektor im Bereich Naherholung und Tourismus ein Angebot aufzubauen und Altomünster in dieser, im Wachstum befindlichen Szene bekannt zu machen.
Die erforderlichen Anschlussleitungen sind im näheren Umfeld vorhanden. Kosten für eine Entsorgungsstation wurden bislang noch nicht ermittelt.

Abschnitt 3 kann aufgrund einer geordneten Zufahrtsmöglichkeit nur mit Umsetzung des Abschnitts 2 realisiert werden.

Eine erste Kostenschätzung zeigt folgende Größenordnungen auf:
  • Honorarkosten                 3.000,- €
  • Baumaßnahme                  33.000,- €        
  • Grünordnung                4.000,- €
  • Straßenbeleuchtung                4.000,- €

                  Gesamtkosten                  44.000,- €
                Förderung                       0,- €

Alternativ zu einem Wohnmobilstandort können hier auch Stellplätze angeordnet werden.
Mögliche Lösungsansätze für den Bereich nach Ziffer 1

Nulllösung

Im Bereich der Ziffer 1 erfolgt keine Errichtung von Stellplätzen
Die weiteren Abschnitte 1 bis 3 werden für die Errichtung von Stellplätzen in der Zukunft oder für eine andere Nutzung aufgespart.


Kleine Lösung:

Die kleine Lösung beinhaltet die Errichtung von Stellplätzen im Abschnitt 1. Diese Lösung ist aus finanzieller Sicht zu bevorzugen, da immerhin ca. 75% der neu zu errichtenden Stellplätze gefördert werden.
Die weiteren Abschnitte 2 und 3 werden für die Errichtung von Stellplätzen in der Zukunft oder für eine andere Nutzung aufgespart.


Mittlere Lösung

Die mittlere Lösung beinhaltet die Errichtung von Stellplätzen im Abschnitt 2 und, falls befürwortet, die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen in Abschnitt 3. Diese Lösung ist aus ortsplanerischer und ortsentwicklungspolitischer Sicht zu befürworten, da in diesem Zusammenhang auch „parkpolitische“ Maßnahmen für die Ortsmitte verbunden werden können.
Der Abschnitt 1 wird für die Errichtung von Stellplätzen in der Zukunft oder für eine andere Nutzung aufgespart.


Große Lösung

Die große Lösung beinhaltet die Errichtung von Stellplätzen im Abschnitten 1 und 2 und, falls befürwortet, die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen in Abschnitt 3.


Die Umsetzung jeglicher Baumaßnahmen ist (frühestens) für das Jahr 2020 angestrebt. Dies hängt insbesondere von der ebenfalls im Jahr 2020 geplanten Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 2 Halmsrieder Bach und der Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts München zur zeitgleichen Ausführung beider Maßnahmen ab.


Ausführungen zu den Flächen nach Ziffer 2 (Bahnfläche)

Ein erster Entwurf für die Überplanung des verbleibenden Bereichs der ehemaligen Bahnfläche sieht zwischen der Zufahrt zur Fa. BayWa (linker Bildrand) und dem (fußläufigen) Bahnübergang Taschnerweg die Errichtung von bis zu 110 Stellplätzen und eine zentrale für LKW geeignete     Wendemöglichkeit vor.




Mögliche Lösungsansätze für den Bereich nach Ziffer 2

Nulllösung

Im Bereich der Ziffer 2 erfolgt keine Errichtung von Stellplätzen
Dieser Bereich wird für die Errichtung von Stellplätzen in der Zukunft oder für eine andere Nutzung aufgespart.


Kleine Lösung:

Die kleine Lösung beinhaltet die Errichtung von ca. 63 Stellplätzen im Bereich zwischen den Zufahrten zu den Firmen BayWa und Renner. Der Bereich zwischen der Zufahrt Fa. Renner und Bahnübergang Taschnerweg wird für die Errichtung von Stellplätzen in der Zukunft oder für eine andere Nutzung aufgespart.


Große Lösung

Die große Lösung beinhaltet die Errichtung von ca. 110 Stellplätzen zwischen der Zufahrt Fa. Renner bis zum Bahnübergang Taschnerweg.


Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese für die Bahnnutzer aufgrund der Entfernung zum Bahnsteigzugang nicht ganz so attraktiv gelegene Fläche derzeit nicht zu überplanen und für einen Bedarf an weiteren Stellplätzen oder für eine andere Nutzung für die Zukunft aufzusparen.

Beschluss

  1. Weitere Stellplätze werden im Abschnitt 1 auf der Fläche nach Ziffer 1 (Reitwiesen) errichtet.

  1. Im Rahmen dieser Planung wird die Errichtung
    1. einer Toilettenanlage alternativ eines Kiosks mit Toilettenanlage,
    2. einer Abstellmöglichkeit für Wohnmobile mit Ver- und Entsorgungsstation und
    3. von E-Ladesäulen (als Schnellladesäulen)
mitberücksichtigt.

  1. Für das Abstellen von Bussen wird in Abschnitt 2 auf der Fläche nach Ziffer 1 (Reitwiesen) die erforderliche Fläche als Provisorium aufgekiest.
  2. Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderliche Planung auf der Basis des vorgestellten Entwurfs (mit technischen und gestalterischen Optimierungsmöglichkeiten) durchzuführen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Vergabe von Namensbezeichnungen für Straßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In Deutenhofen wird für das Bebauungsplangebiet „Deutenhofen Nr. 1 – Deutenhofen-Ost“ eine neue Seitenstraße errichtet, für die aufgrund fehlender „Lücken“ bei den bisherigen Hausnummern (Deutenhofen 1 ff) eine eigene Namensbezeichnung benötigt wird.

Die nachstehenden Vorschläge liegen vor:
  • „Dorfbreite“
  • „Anna-Naßl-Straße“
Anna Naßl (03.04.1890 bis 18.02.1933) lebte bis 1920 in Deutenhofen. Sie war schon in jungen Jahren sehr fromm und trat mit 16 Jahren dem 3. Orden des Hl. Franziskus bei und ein Jahr später in die marianische Kongregation ein. Mit 18 wollte sie ins Kloster gehen, doch ihr Stiefvater erlaubte dies nicht. Nach einer Krankheit konnte sie 12 Jahre keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen und musste bis zu ihrem Tod 1933 sitzend im Bett verbringen. Sie ertrug die Schmerzen geduldig (als „geheimes Sühneleiden“) und hatte für jeden Besucher ein gutes Wort übrig.


Für das Bebauungsplangebiet „Hohenzell Nr. 8 Adlsbrand“ wird die Straße „Am Blütenanger“ verlängert und zur Goldbergstraße angeschlossen.

Es wird vorgeschlagen die Bezeichnung „Am Blütenanger“ auch für die neu zu errichtende Straße zu verwenden.

Beschluss 1

  1. Der Erste Bürgermeister stellt zur Abstimmung, ob die neue Straße im Bebauungsplangebiet „Deutenhofen Nr. 1 – Deutenhofen-Ost“ die Bezeichnung „Anna-Naßl-Straße“ oder „Dorfbreite“ erhalten soll. Die Abstimmung endet mit

Damit ist dies Bezeichnung „Anna-Naßl-Straße“ abgelehnt und die neue Straße erhält die Bezeichnung „Dorfbreite“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 2

  1. Die neue Straße im Bebauungsplangebiet „Hohenzell Nr. 8 Adlsbrand“ erhält die Bezeichnung „Am Blütenanger“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • die Beschaffung von zwei weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen, die im Wechsel in den Gemeindeteilen jeweils für einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen platziert werden.
  • eine zugesagte Förderung der Bayerischen Landesstiftung in Höhe von 116.000,- € für die Sanierung des Anwesens Schultreppe 4.
  • die eingegangenen Bewerbungen für den Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks in
  1. Hohenzell Baugebiet Adelsbrand                                          5 Bewerbungen
  2. Altomünster Baugebiet Sandgrubenfeld
Freiverkäuflicher Anteil                        14 Bewerbungen
                               Baulandmodellgebundener Anteil                16 Bewerbungen

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.04.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1                Transport von Klärschlamm Vergabe

Die Transportleistung wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 an die Firma Peter Fink Gesellschaft für intelligente Entsorgung mbH, Dachau zum Preis von 22,95 €/to netto vergeben.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Datenstand vom 18.06.2019 10:20 Uhr