Datum: 23.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Altomünster; Vorstellen der aktuell beantragten Standorte und der Bewertungskriterien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2019
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
In der nachstehenden Übersicht sind die Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet, die
- bereits im Betrieb sind,
sich in den entsprechenden Bauleitplanverfahren befinden oder
dem Gemeinderat als erste Information vorgestellt wurden
schematisch dargestellt.
Der Schwerpunkt der Besichtigung am 07.05.2019 lag bei den nachstehenden Standorten
- Anlage Kiemertshofen
- Anlage Rudersberg
- Anlage Schmelchen
- Anlage Schmarnzell
Die bestehenden, in Betrieb befindlichen PV-Anlagen haben nachstehende Flächen:
- Anlage Schmelchen ca. 7,2 ha
- Anlage Lichtenberg ca. 4,5 ha
Von Seiten des begleitenden Landschaftsplanungbüros Brugger wurden für die Bewertung der einzelnen Standorte die nachstehenden, objektiven Kriterien angewandt und daraus die Geeignetheit des Standorts zu ermittelt:
Ausschlusskriterien:
- Ausschlusskriterien sind diejenigen Kriterien, die sich aus gesetzlichen Regelungen und zwingenden Vorgaben der Landesplanung ergeben.
Anmerkung: Einer Umsetzung stehen hier hohe rechtliche Hürden im Weg
Beispiele:
- Lage im Bereich von Gehölzen und anderen naturschutzfachlich hochwertigen Flächen (Biotope usw.)
- Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten (Höhenrücken, schutzwürdige Täler)
Eignungskriterien:
Eignungskriterien sind
- Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung, die nicht zwingend einzuhalten sind,
und
- weitere, fachlich hergeleitete Kriterien (insbesondere zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes), die dazu dienen, die Eignung von Standorten differenziert zu bewerten.
Beispiele:
- Abstand zu Ortsrändern (insbesondere landschaftsbildprägende Ortsränder, Wohnbauflächen)
- geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglichkeiten der Eingrünung und Minimierung
3. Anbindung an bestehende Infrastruktur (Autobahnen, Schienenweg etc.) oder Konversionsstandorte (Vorgabe LEP)
Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Bewertung der Standorte in die Kategorien
kein Eignungskriterium wird erfüllt
mindestens ein Eignungskriterium wird erfüllt
mindestens zwei Eignungskriterien sind erfüllt
Weiterhin wird bei der Bewertung berücksichtigt, wenn durch Anpassung der Abgrenzung der Anlage die Kriterien erfüllt werden können also z.B.
- von Höhenrücken abgerückt wird
- Biotopflächen ausgespart werden
- etc.
Die Thematik wird in folgender Reihenfolge (nach Verfahrensstand) abgearbeitet:
Übersichtsbezeichnung Verfahrensbezeichnung
Anlage Deutenhofen Freiflächenfotovoltaikanlage „Nordwestlich von Deutenhofen“
Anlage Rudersberg Freiflächenfotovoltaikanlage „Nördlich von Rudersberg“
Anlage Schmelchen Freiflächenfotovoltaikanlage „Schmelchen Westliche Erweiterung“
Anlage Kiemertshofen Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Kiemertshofen“
Anlage Schmarnzell Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Schmarnzell“
Ein Vertreter des Büros Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach war bei der Sitzung anwesend.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, über
und
- weitere Kriterien, wie z.B.
- Gewerbesteuer kommt der Standortgemeinde zugute
- Qualität des überbauten Bodens
- Art und Weise der Grünflächenbewirtschaftung
nachzudenken und in diesem Zusammenhang einen Kriterienkatalog durch ein Gremium ausarbeiten zu lassen.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen"; Feststellungsbeschluss
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Übersichtslageplan
Verfahrenslageplan
Aktueller Verfahrensstand
Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ für eine Fläche von ca. 1,5 ha beschlossen.
Der vom Planungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 27.11.2018 nach Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung erneut gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.12.2018 bis 14.01.2019 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2019; dabei wurden die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches für den Flächennutzungsplan abschließend durchgeführt.
Da für den Bebauungsplan aber noch ein Blendgutachten erforderlich war und der Ausgang des Verfahrens nicht bekannt war, wurde der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht gefasst.
Inzwischen wurde das Blendgutachten erstellt und die erneute Beteiligung im Bebauungsplanverfahren positiv durchgeführt.
Die Sach- und Rechtslage bzgl. der Abwägung im Flächennutzungsplanverfahren hat sich gegenüber der Sitzung vom 22.01.2019 nicht verändert.
Der Feststellungsbeschluss für das Flächennutzungsplanverfahren kann deshalb gefasst werden.
Beschluss
- Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deuten-hofen“ in der Fassung vom 23.07.2019 fest.
- Die Änderung des Flächennutzungsplans wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 beschlossen für einen Bereich nordwestlich von Deutenhofen den Bebauungsplan für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage aufzustellen.
Der vom Planungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 27.11.2018 nach Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung erneut gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.12.2018 bis 14.01.2019 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die während der Beteiligung vorgebrachten Äußerungen wurden vom Gemeinderat am 22.01.2019 behandelt und in die Fassung des Bebauungsplanes vom 22.01.2019 inklusive des geforderten Blendgutachtens eingearbeitet.
Die weitere (eingeschränkte) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 03.06.2019 bis 27.06.2019 statt.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Von Seiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
- Bayerischer Bauernverband
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Behindertenbeauftragter des Marktes Altomünster
Bund Naturschutz Kreisgruppe Dachau
Deutsche Telekom Technik GmbH
Energienetze Bayern GmbH
E.ON Netz GmbH
Landesbund für Vogelschutz e.V.- Kreisgruppe Dachau
Zweckverband zur Wasserversorgung “Altogruppe“
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:
- Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 04.06.2019
- Landratsamt Dachau, Schreiben vom 24.06.2019
- Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 29.05.2019
- TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 29.05.2019
- Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 11.06.2019
- Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 26.06.2019
- Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 05.06.2019
- Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 27.06.2019
- Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern, E-Mail vom 24.06.2019
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert:
1. Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd, Schreiben vom 04.06.2019
Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o.g. Verfahren.
Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.
Unsere Stellungnahme vom 08.01.2019, Aktenzeichen TÖB-MÜN-19-44018 CS.R-S-L(A1) BD ist unverändert gültig und zwingend zu beachten.
In dieser Stellungnahme wurde gefordert, dass ein Blendgutachten vorzulegen ist, damit jederzeit gewährleistet ist, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können, sofern die im Gutachten vorgestellten Maßnahmen umgesetzt werden.
Es wurde ein Blendgutachten durch die Fa. Müller-BBM GmbH erstellt. Dieses ist Bestandteil der vorgelegten Unterlagen. Das Gutachten ist vom 30.04.2019, Aktenzeichen M148071/01FG/MARR.
Im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass bei einer 30-Grad Variante hinsichtlich der Ausrichtung der Module die in der Stellungnahme vom 8.1.2019 genannten Auflagen und Hinweise bezüglich der Blendwirkung erfüllt sind.
In der Begründung zum Bebauungsplan wurde diese Forderung entsprechend aufgenommen.
Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.
Alle angeführten gesetzlichen und technischen Regelungen, sowie Richtlinien gelten nebst den dazu ergangenen oder noch ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen.
Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Herrn Betz, zu wenden.
2. Eisenbahn - Bundesamt, Schreiben vom 06.06.2019
Ihr Schreiben ist am 28.05.2019 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingegangen und wird hier unter dem o.a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für die Beteiligung des EBA als Träger öffentlicher Belange.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen zw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz – BEVVG) berühren.
Es bestehen von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes keine Einwände gegen Ihre Planungen. Sie haben in der Begründung des Bebauungsplanes unter Nr. 2.2 „Maß der baulichen Nutzung“ Ausführungen zur Vermeidung von Blendeinwirkungen aufgenommen. Grundsätzlich ist bei der Errichtung der Anlagen der geplanten Freiflächenfotovoltaikanlage sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen, insbesondere durch Blendwirkungen, auf die benachbarte Bahnlinie 5502 Dachau-Altomünster ausgehen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen (Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, Region Süd abzustimmen) prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligungen empfohlen, sofern sie nicht bereits stattfinden.
3. bayernets GmbH, E-Mail vom 29.05.2019
Im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes sowie auf der externen Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1155 (TF) Gemarkung Stumpfenbach im aktuellen Verfahrensschritt – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.
Wir bitten um weitere, rechtzeitige Beteiligung an diesem Verfahren sowie an den nachfolgenden Verfahren aufgrund der Nähe zu unserer Gashochdruckleitung Anwalting-Haimhausen (AS29/2901) DN900/PN80 mit zwei Begleitkabeln (LWL) nördlich des Geltungsbereiches sowie der externen Ausgleichsfläche.
Eine Beschädigung oder Gefährdung unserer Anlagen muss unbedingt ausgeschlossen werden.
Der Schutzstreifen der Leitung ist 10 m breit (je 5 m beiderseits der Rohrachse). Dieser Schutzstreifen ist durch Dienstbarkeiten bzw. Gestattungsverträge wegerechtlich abgesichert.
Wir verweisen auf die Einhaltung unserer Auflagen zum Schutz vor Gasversorgungsanlagen gemäß unseren Schreiben vom 11.10. und 14.12.2018
4. Weitere Vorgehensweise
Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.
Beschluss
1. Zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region Süd
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Baugenehmigungsverfahren ist nicht mehr erforderlich. Das vorliegende Schreiben wird deshalb dem Betreiber der Sonderbaufläche zur Information und Einhaltung überreicht.
2. Zur Stellungnahme des Eisenbahn- Bundesamtes
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes mit den darin enthaltenen Hinweisen wird dem Betreiber der Sonderbaufläche zur Information und Einhaltung mitgeteilt.
3. Zur Stellungnahme der bayernets GmbH
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und dem Betreiber zur Beachtung weitergeleitet. Eine Erweiterung ist derzeit nicht beabsichtigt.
4. Satzungsbeschluss
Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1, der §§ 10 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I), des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 des Bayer. Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (GV2011, S. 82)
diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 23.07.2019 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Freiflächenfotovoltaikanlage "Nördlich von Rudersberg"; Festlegen der Lage und Größe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 10.07.2018 wurde für die Flurnummern 936 (Teilfläche), 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos sowie der Flurnummer 86 der Gemarkung Thalhausen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage gestellt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2018 wurde für diese Flächen ein Änderungsbeschluss für die Überarbeitungsbereiche I und II der Flächennutzungspläne und gleichzeitig ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 12,0 ha
Grünfläche (GF) ca. 3,7 ha
Leistung ca. 8,5 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 9.300 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen Thalhausen und Schielach
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- trifft nicht zu keiten der Eingrünung und Minimierung
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung ungeeignet
Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsflächen Alternativen 1 und 2)
modifizierte Planungsfläche Alternative 1 modifizierte Planungsfläche Alternative 2
Größenangaben zu den modifizierten Planungsflächen
Alternative 1 Alternative 2
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 9,5 ha ca. 9,8 ha
Grünfläche (GF) ca. 2,0 ha ca. 2,3 ha
Leistung ca. 6,7 MW ca. 7 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 7.500 MWh ca. 7.700 MWh
Bewertung der modifizierten Planungsfläche Alternative 1
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen Thalhausen und Schielach
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- trifft nicht zu
keiten der Eingrünung und Minimierung
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung bedingt geeignet
Bewertung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen Thalhausen und Schielach
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- trifft nicht zu, verringerte Einsehbarkeit
keiten der Eingrünung und Minimierung
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung bedingt geeignet, aber besser als Alternative 1
Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte der Antragsteller mit, dass er mit einer Reduzierung gemäß der vorgestellten modifizierten Planungsfläche Alternative 1 einverstanden ist. Ein Gespräch mit dem Eigentümer der bei Alternative 2 mit überplanten Fläche fand nicht statt.
Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der geringeren Einsehbarkeit empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss 1
- Die Verfahrensunterlagen für die Änderungen der Flächennutzungspläne und die Aufstellung des Bebauungsplans werden auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 1 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstück Flurnummer 77 Teilflächen der Gemarkung Thalhausen) ausgearbeitet und nach Fertigstellung dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teilgenommen.
Beschluss 2
- Die Verfahrensunterlagen für die Änderungen der Flächennutzungspläne und die Aufstellung des Bebauungsplans werden auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und den Grundstücken Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) ausgearbeitet und nach Fertigstellung dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teilgenommen.
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5. Freiflächenfotovoltaikanlage "Schmelchen westliche und südliche Erweiterung"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 08.05.2019 wurde für die Flurnummern 835, 820 und 820/2 der Gemarkung Thalhausen die Erweiterung der seit 2006 bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg beantragt.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 12,7 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,5 ha
Leistung ca. 7 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 7.500 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung drei Seiten von Wald umgeben ist
Anbindung an bestehende Infrastruktur Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung ungeeignet
Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)
Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 5 Höhenmeter nach unten und damit ca. 60 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. 0,6 ha.
Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 12,1 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,0 ha
Leistung ca. 6,7 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 7.300 MWh
Bewertung der modifizierten Planungsfläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand über 550 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung drei Seiten von Wald umgeben ist
Anbindung an bestehende Infrastruktur Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung geeignet
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt auf der Basis der modifizierten Planungsfläche (Grundstücke Flurnummern 835 Teilfläche, 822 Teilfläche und 820/2 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
und
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Arnberg Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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6. Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Kiemertshofen"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 08.05.2019 und mit Ergänzung vom 11.07.2019 wurde für die Flurnummern 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen beantragt.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 8,5 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,5 ha
Leistung ca. 6 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 6.500 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken (Höhenlage unkritisch, da flaches Plateau)
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- erfüllt, durch die Plateaulage geringe Einseh-
keiten der Eingrünung und Minimierung barkeit, die durch Eingrünung weiter reduziert werden kann
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung geeignet
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der beantragten Flächen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
und
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 4. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen““.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Kiemertshofen Nr. 4 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
zum Seitenanfang
7. Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Schmarnzell"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 16.01.2019 wurde für die Flurnummern 594, 529 und 670 der Gemarkung Randelsried ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Schmarnzell gestellt.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 5,1 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,6 ha
Leistung ca. 3,5 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 3.800 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- nicht erfüllt, Abstand ca. 120 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- Einsehbarkeit von Reichertshausen und der keiten der Eingrünung und Minimierung umgebenden Landschaft auch im unteren Be-
reich durch Eingrünung nur z.T. reduzierbar
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung ungeeignet
Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)
Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 10 Höhenmeter nach unten und damit ca. 100 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. ein Drittel.
Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 3,5 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,5 ha
Leistung ca. 2,5 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 2.700 MWh
Bewertung der modifizierten Planungsfläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- bedingt erfüllt, Abstand ca. 220 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen)
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- Einsehbarkeit von Reichertshausen und der
keiten der Eingrünung und Minimierung umgebenden Landschaft auch im unteren Be-
reich durch Eingrünung nur z.T. reduzierbar
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung bedingt geeignet
Aufgrund der Gesamtbewertung wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, weder für die beantragten Flächen noch für die modifizierten Planungsflächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.
Beschluss
Für die beantragte Fläche und die modifizierte Planungsfläche wird kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Öttl hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teilgenommen.
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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Entsorgung von Klärschlamm; Zweckverband
- Aus Gründen der Entsorgungssicherheit und des Interesses an einem langfristigen Rechtsverhältnis wird grundsätzlich auch weiterhin die Entsorgung des Klärschlamms im Wege der Verbrennung mit einem Partner der öffentlichen Hand befürwortet.
- Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Zweckverband Klärwerk Steinhäule bzw. einem neu zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule wird befürwortet.
- Dem vorgelegten Entwurf der künftigen Verbandssatzung wird zugestimmt.
- Der Markt Altomünster tritt dem neu zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule bei.
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die verbindliche Zusage zur Gründung eines Zweckverbandes Klärschlammverwertung zu unterzeichnen.
TOP 2 Erwerb eines Grundstücks in der Gemarkung Altomünster; Genehmigung
Die Urkunde des Notars Dr. Thomas Kilian in Aichach vom 12.06.2019 – Urkunde Numm
er
1014K/2019 – wird genehmigt.
Die Kaufpreiszahlung wird als überplanmäßige Ausgabe nach Art. 66 GO genehmigt.
Datenstand vom 06.08.2019 07:32 Uhr