Datum: 23.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Altomünster; Vorstellen der aktuell beantragten Standorte und der Bewertungskriterien
2 Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen"; Feststellungsbeschluss
3 Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
4 Freiflächenfotovoltaikanlage "Nördlich von Rudersberg"; Festlegen der Lage und Größe
5 Freiflächenfotovoltaikanlage "Schmelchen westliche und südliche Erweiterung"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe
6 Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Kiemertshofen"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe
7 Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Schmarnzell"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Altomünster; Vorstellen der aktuell beantragten Standorte und der Bewertungskriterien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der nachstehenden Übersicht sind die Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet, die
  • bereits im Betrieb sind,
  • sich in den entsprechenden Bauleitplanverfahren befinden oder
  • dem Gemeinderat als erste Information vorgestellt wurden
schematisch dargestellt.



Der Schwerpunkt der Besichtigung am 07.05.2019 lag bei den nachstehenden Standorten
  • Anlage Kiemertshofen
  • Anlage Rudersberg
  • Anlage Schmelchen
  • Anlage Schmarnzell


Die bestehenden, in Betrieb befindlichen PV-Anlagen haben nachstehende Flächen:
  • Anlage Schmelchen                ca. 7,2 ha
  • Anlage Lichtenberg                ca. 4,5 ha


Von Seiten des begleitenden Landschaftsplanungbüros Brugger wurden für die Bewertung der einzelnen Standorte die nachstehenden, objektiven Kriterien angewandt und daraus die Geeignetheit des Standorts zu ermittelt:

Ausschlusskriterien:
  • Ausschlusskriterien sind diejenigen Kriterien, die sich aus gesetzlichen Regelungen und zwingenden Vorgaben der Landesplanung ergeben.
Anmerkung: Einer Umsetzung stehen hier hohe rechtliche Hürden im Weg

Beispiele:
  1. Lage im Bereich von Gehölzen und anderen naturschutzfachlich hochwertigen Flächen (Biotope usw.)
  2. Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten (Höhenrücken, schutzwürdige Täler)

Eignungskriterien:
Eignungskriterien sind
  • Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung, die nicht zwingend einzuhalten sind,
und
  • weitere, fachlich hergeleitete Kriterien (insbesondere zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes), die dazu dienen, die Eignung von Standorten differenziert zu bewerten.

Beispiele:
  1. Abstand zu Ortsrändern (insbesondere landschaftsbildprägende Ortsränder, Wohnbauflächen)
  2. geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglichkeiten der Eingrünung und Minimierung
3.        Anbindung        an        bestehende        Infrastruktur        (Autobahnen,        Schienenweg etc.) oder Konversionsstandorte (Vorgabe LEP)

Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Bewertung der Standorte in die Kategorien
  • ungeeignet:        es liegt mindestens ein Ausschlusskriterium vor
  • wenig geeignet:        es liegt kein Ausschlusskriterium vor
kein Eignungskriterium wird erfüllt
  • bedingt geeignet:        es liegt kein Ausschlusskriterium vor
mindestens ein Eignungskriterium wird erfüllt
  • geeignet:                es liegt kein Ausschlusskriterium vor
mindestens zwei Eignungskriterien sind erfüllt

Weiterhin wird bei der Bewertung berücksichtigt, wenn durch Anpassung der Abgrenzung der Anlage die Kriterien erfüllt werden können also z.B.
  • von Höhenrücken abgerückt wird
  • Biotopflächen ausgespart werden
  • etc.


Die Thematik wird in folgender Reihenfolge (nach Verfahrensstand) abgearbeitet:


Übersichtsbezeichnung                Verfahrensbezeichnung

Anlage Deutenhofen                        Freiflächenfotovoltaikanlage „Nordwestlich von Deutenhofen“
Anlage Rudersberg                        Freiflächenfotovoltaikanlage „Nördlich von Rudersberg“
Anlage Schmelchen                Freiflächenfotovoltaikanlage „Schmelchen Westliche Erweiterung“
Anlage Kiemertshofen                Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Kiemertshofen“
Anlage Schmarnzell                        Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Schmarnzell“


Ein Vertreter des Büros Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach war bei der Sitzung anwesend.


Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, über
  • flächen- und/oder leistungsbezogene Obergrenzen
und
  • weitere Kriterien, wie z.B.
    • Gewerbesteuer kommt der Standortgemeinde zugute
    • Qualität des überbauten Bodens
    • Art und Weise der Grünflächenbewirtschaftung
nachzudenken und in diesem Zusammenhang einen Kriterienkatalog durch ein Gremium ausarbeiten zu lassen.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen"; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Übersichtslageplan






Verfahrenslageplan




Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ für eine Fläche von ca. 1,5 ha beschlossen.

Der vom Planungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 27.11.2018 nach Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung erneut gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.12.2018 bis 14.01.2019 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2019; dabei wurden die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches für den Flächennutzungsplan abschließend durchgeführt.

Da für den Bebauungsplan aber noch ein Blendgutachten erforderlich war und der Ausgang des Verfahrens nicht bekannt war, wurde der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht gefasst.

Inzwischen wurde das Blendgutachten erstellt und die erneute Beteiligung im Bebauungsplanverfahren positiv durchgeführt.

Die Sach- und Rechtslage bzgl. der Abwägung im Flächennutzungsplanverfahren hat sich gegenüber der Sitzung vom 22.01.2019 nicht verändert.
Der Feststellungsbeschluss für das Flächennutzungsplanverfahren kann deshalb gefasst werden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deuten-hofen“ in der Fassung vom 23.07.2019 fest.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 beschlossen für einen Bereich nordwestlich von Deutenhofen den Bebauungsplan für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage aufzustellen.

Der vom Planungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 27.11.2018 nach Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung erneut gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.12.2018 bis 14.01.2019 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die während der Beteiligung vorgebrachten Äußerungen wurden vom Gemeinderat am 22.01.2019 behandelt und in die Fassung des Bebauungsplanes vom 22.01.2019 inklusive des geforderten Blendgutachtens eingearbeitet.

Die weitere (eingeschränkte) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 03.06.2019 bis 27.06.2019 statt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Behindertenbeauftragter des Marktes Altomünster
  • Bund Naturschutz Kreisgruppe Dachau
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Energienetze Bayern GmbH
  • E.ON Netz GmbH
  • Landesbund für Vogelschutz e.V.- Kreisgruppe Dachau
  • Zweckverband zur Wasserversorgung “Altogruppe“
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 04.06.2019
  • Landratsamt Dachau, Schreiben vom 24.06.2019
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 29.05.2019
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 29.05.2019
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 11.06.2019
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 26.06.2019
  • Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 05.06.2019
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 27.06.2019
  • Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern, E-Mail vom 24.06.2019



Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert:

1. Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd, Schreiben vom 04.06.2019

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o.g. Verfahren.

Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.

Unsere Stellungnahme vom 08.01.2019, Aktenzeichen TÖB-MÜN-19-44018 CS.R-S-L(A1) BD ist unverändert gültig und zwingend zu beachten.

In dieser Stellungnahme wurde gefordert, dass ein Blendgutachten vorzulegen ist, damit jederzeit gewährleistet ist, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können, sofern die im Gutachten vorgestellten Maßnahmen umgesetzt werden.

Es wurde ein Blendgutachten durch die Fa. Müller-BBM GmbH erstellt. Dieses ist Bestandteil der vorgelegten Unterlagen. Das Gutachten ist vom 30.04.2019, Aktenzeichen M148071/01FG/MARR.

Im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass bei einer 30-Grad Variante hinsichtlich der Ausrichtung der Module die in der Stellungnahme vom 8.1.2019 genannten Auflagen und Hinweise bezüglich der Blendwirkung erfüllt sind.

In der Begründung zum Bebauungsplan wurde diese Forderung entsprechend aufgenommen.

Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.

Alle angeführten gesetzlichen und technischen Regelungen, sowie Richtlinien gelten nebst den dazu ergangenen oder noch ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen.

Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Herrn Betz, zu wenden.





2. Eisenbahn - Bundesamt, Schreiben vom 06.06.2019

Ihr Schreiben ist am 28.05.2019 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingegangen und wird hier unter dem o.a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für die Beteiligung des EBA als Träger öffentlicher Belange.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen zw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz – BEVVG) berühren.

Es bestehen von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes keine Einwände gegen Ihre Planungen. Sie haben in der Begründung des Bebauungsplanes unter Nr. 2.2 „Maß der baulichen Nutzung“ Ausführungen zur Vermeidung von Blendeinwirkungen aufgenommen. Grundsätzlich ist bei der Errichtung der Anlagen der geplanten Freiflächenfotovoltaikanlage sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen, insbesondere durch Blendwirkungen, auf die benachbarte Bahnlinie 5502 Dachau-Altomünster ausgehen dürfen.

Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen (Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, Region Süd abzustimmen) prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligungen empfohlen, sofern sie nicht bereits stattfinden.



3. bayernets GmbH, E-Mail vom 29.05.2019

Im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes sowie auf der externen Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1155 (TF) Gemarkung Stumpfenbach im aktuellen Verfahrensschritt – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.

Wir bitten um weitere, rechtzeitige Beteiligung an diesem Verfahren sowie an den nachfolgenden Verfahren aufgrund der Nähe zu unserer Gashochdruckleitung Anwalting-Haimhausen (AS29/2901) DN900/PN80 mit zwei Begleitkabeln (LWL) nördlich des Geltungsbereiches sowie der externen Ausgleichsfläche.

Eine Beschädigung oder Gefährdung unserer Anlagen muss unbedingt ausgeschlossen werden.
Der Schutzstreifen der Leitung ist 10 m breit (je 5 m beiderseits der Rohrachse). Dieser Schutzstreifen ist durch Dienstbarkeiten bzw. Gestattungsverträge wegerechtlich abgesichert.

Wir verweisen auf die Einhaltung unserer Auflagen zum Schutz vor Gasversorgungsanlagen gemäß unseren Schreiben vom 11.10. und 14.12.2018


4. Weitere Vorgehensweise

Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss

1. Zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region Süd

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Baugenehmigungsverfahren ist nicht mehr erforderlich. Das vorliegende Schreiben wird deshalb dem Betreiber der Sonderbaufläche zur Information und Einhaltung überreicht.


2. Zur Stellungnahme des Eisenbahn- Bundesamtes

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes mit den darin enthaltenen Hinweisen wird dem Betreiber der Sonderbaufläche zur Information und Einhaltung mitgeteilt.


3. Zur Stellungnahme der bayernets GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und dem Betreiber zur Beachtung weitergeleitet. Eine Erweiterung ist derzeit nicht beabsichtigt.


4. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt

aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1, der §§ 10 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I), des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 des Bayer. Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (GV2011, S. 82)

diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 23.07.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Freiflächenfotovoltaikanlage "Nördlich von Rudersberg"; Festlegen der Lage und Größe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 10.07.2018 wurde für die Flurnummern 936 (Teilfläche), 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos sowie der Flurnummer 86 der Gemarkung Thalhausen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage gestellt.

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2018 wurde für diese Flächen ein Änderungsbeschluss für die Überarbeitungsbereiche I und II der Flächennutzungspläne und gleichzeitig ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.


Übersichtslageplan

 


Lageplan zur beantragten Fläche



Größenangaben zur beantragten Fläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.    12,0 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.      3,7 ha
Leistung                                                ca.      8,5 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.  9.300 MWh


Bewertung der beantragten Fläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        

Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen        Thalhausen und Schielach

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        trifft nicht zu                                           keiten der Eingrünung und Minimierung        

Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        ungeeignet



Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsflächen Alternativen 1 und 2)

modifizierte Planungsfläche Alternative 1                modifizierte Planungsfläche Alternative 2


Größenangaben zu den modifizierten Planungsflächen

                                                       Alternative 1                        Alternative 2
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.       9,5 ha                        ca.       9,8 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.       2,0 ha                        ca.       2,3 ha
Leistung                                                ca.       6,7 MW                ca.          7 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.   7.500 MWh                    ca.   7.700 MWh


Bewertung der modifizierten Planungsfläche Alternative 1

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        

Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen        Thalhausen und Schielach

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        trifft nicht zu
keiten der Eingrünung und Minimierung                


Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        bedingt geeignet


Bewertung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        

Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen        Thalhausen und Schielach

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        trifft nicht zu, verringerte Einsehbarkeit  
keiten der Eingrünung und Minimierung                


Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        bedingt geeignet, aber besser als Alternative 1


Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte der Antragsteller mit, dass er mit einer Reduzierung gemäß der vorgestellten modifizierten Planungsfläche Alternative 1 einverstanden ist. Ein Gespräch mit dem Eigentümer der bei Alternative 2 mit überplanten Fläche fand nicht statt.


Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der geringeren Einsehbarkeit empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Die Verfahrensunterlagen für die Änderungen der Flächennutzungspläne und die Aufstellung des Bebauungsplans werden auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 1 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstück Flurnummer 77 Teilflächen der Gemarkung Thalhausen) ausgearbeitet und nach Fertigstellung dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teilgenommen.

Beschluss 2

  1. Die Verfahrensunterlagen für die Änderungen der Flächennutzungspläne und die Aufstellung des Bebauungsplans werden auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und den Grundstücken Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) ausgearbeitet und nach Fertigstellung dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teilgenommen.

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5. Freiflächenfotovoltaikanlage "Schmelchen westliche und südliche Erweiterung"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 08.05.2019 wurde für die Flurnummern 835, 820 und 820/2 der Gemarkung Thalhausen die Erweiterung der seit 2006 bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg beantragt.


Übersichtslageplan




Lageplan zur beantragten Fläche



Größenangaben zur beantragten Fläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.    12,7 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.      1,5 ha
Leistung                                                ca.         7 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.  7.500 MWh


Bewertung der beantragten Fläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung        drei Seiten von Wald umgeben ist        

Anbindung an bestehende Infrastruktur                Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        ungeeignet



Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)

Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 5 Höhenmeter nach unten und damit ca. 60 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. 0,6 ha.



Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.    12,1 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.      1,0 ha
Leistung                                                ca.      6,7 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.  7.300 MWh







Bewertung der modifizierten Planungsfläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand über 550 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung        drei Seiten von Wald umgeben ist        

Anbindung an bestehende Infrastruktur                Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        geeignet



Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt auf der Basis der modifizierten Planungsfläche (Grundstücke Flurnummern 835 Teilfläche, 822 Teilfläche und 820/2 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
  • die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II
und
  • die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Arnberg Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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6. Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Kiemertshofen"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 08.05.2019 und mit Ergänzung vom 11.07.2019 wurde für die Flurnummern 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen beantragt.


Übersichtslageplan




Lageplan zur beantragten Fläche



Größenangaben zur beantragten Fläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.     8,5 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.     1,5 ha
Leistung                                                ca.        6 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca. 6.500 MWh


Bewertung der beantragten Fläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        (Höhenlage unkritisch, da flaches Plateau)


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        erfüllt, durch die Plateaulage geringe Einseh-
keiten der Eingrünung und Minimierung        barkeit, die durch Eingrünung weiter reduziert werden kann

Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        geeignet



Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der beantragten Flächen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
  • die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II
und
  • die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 4. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen““.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Kiemertshofen Nr. 4 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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7. Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Schmarnzell"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 16.01.2019 wurde für die Flurnummern 594, 529 und 670 der Gemarkung Randelsried ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Schmarnzell gestellt.


Übersichtslageplan        



Lageplan zur beantragten Fläche



Größenangaben zur beantragten Fläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.       5,1 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.       1,6 ha
Leistung                                                ca.       3,5 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.   3.800 MWh


Bewertung der beantragten Fläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        nicht erfüllt, Abstand ca. 120 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        Einsehbarkeit von Reichertshausen und der keiten der Eingrünung und Minimierung                umgebenden Landschaft auch im unteren Be-
                                                       reich durch Eingrünung nur z.T. reduzierbar

Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        ungeeignet



Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)

Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 10 Höhenmeter nach unten und damit ca. 100 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. ein Drittel.



Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.       3,5 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.       1,5 ha
Leistung                                                ca.       2,5 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.   2.700 MWh




Bewertung der modifizierten Planungsfläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        

Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        bedingt erfüllt, Abstand ca. 220 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen)

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        Einsehbarkeit von Reichertshausen und der
keiten der Eingrünung und Minimierung                umgebenden Landschaft auch im unteren Be-
                                                       reich durch Eingrünung nur z.T. reduzierbar

Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        bedingt geeignet



Aufgrund der Gesamtbewertung wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, weder für die beantragten Flächen noch für die modifizierten Planungsflächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.

Beschluss

Für die beantragte Fläche und die modifizierte Planungsfläche wird kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Öttl hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teilgenommen.

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Entsorgung von Klärschlamm; Zweckverband

  1. Aus Gründen der Entsorgungssicherheit und des Interesses an einem langfristigen Rechtsverhältnis wird grundsätzlich auch weiterhin die Entsorgung des Klärschlamms im Wege der Verbrennung mit einem Partner der öffentlichen Hand befürwortet.

  1. Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Zweckverband Klärwerk Steinhäule bzw. einem neu zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule wird befürwortet.

  1. Dem vorgelegten Entwurf der künftigen Verbandssatzung wird zugestimmt.

  1. Der Markt Altomünster tritt dem neu zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule bei.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die verbindliche Zusage zur Gründung eines Zweckverbandes Klärschlammverwertung zu unterzeichnen.


TOP 2        Erwerb eines Grundstücks in der Gemarkung Altomünster; Genehmigung

       Die Urkunde des Notars Dr. Thomas Kilian in Aichach vom 12.06.2019 – Urkunde Numm er
       1014K/2019 – wird genehmigt.

       Die Kaufpreiszahlung wird als überplanmäßige Ausgabe nach Art. 66 GO genehmigt.

Datenstand vom 06.08.2019 07:32 Uhr