Datum: 24.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sonderförderprogramm „Kanalkataster“; Antragstellung
2 Förderprogramm "Kanalsanierungskonzept"; Antragstellung
3 Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße"; Aufstellungsbeschluss
4 Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen - Aufhebung und neuer Antrag
5 Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen östlicher Ortsrand
6 Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen südöstlicher Ortsrand
7 Bauleitplanungsantrag in Irchenbrunn westlicher Ortsrand
8 Bauleitplanungsantrag in Irchenbrunn östlichen Ortsrand
9 Bauleitplanungsantrag in Hohenzell nordwestlich des Almwegs
10 Bekanntgabe von Informationen
11 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Sonderförderprogramm „Kanalkataster“; Antragstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat als Betreiber einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage nach Art. 54 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) ein Abwasserkataster zu führen, in dem die Informationen über die Einleiter in die Abwasseranlagen in jeweils aktualisierter Form enthalten sind. Das Abwasserkataster besteht mindestens aus dem
  1. Kanalkataster, in dem der Kanalbestand, die Sonderbauwerke, die maschinellen Einrichtungen, die Messeinrichtungen, die wesentlichen Einleitungen in die Kanalisation (nach § 58 WHG genehmigungspflichtigen Einleitungen und die nach den Einleitungsbedingungen vorbehandlungspflichtigen oder besonders überwachungspflichtigen Einleitungen), die Einleitungsstellen in die Gewässer und der Zustand der Anlagen zu beschreiben und in Übersichtsplänen darzustellen sind.
  2. Einleiterkataster, in dem die wesentlichen Einleitungen namentlich und in einer den Kennzeichnungen im Kanalkataster zugeordneten Weise zu erfassen sind.
 
Das Abwasserkataster dient der systematischen Zustandserfassung von Kanälen und damit der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Kanalnetzes, einer effizienten Sanierungsplanung sowie einer transparenten Beitrags- und Gebührenkalkulation.

Mit dem Sonderförderprogramm „Kanalkataster“ werden die Kanalnetzbetreiber in Bayern bei der Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters im Sinne des Art. 54 BayWG unterstützt. Gefördert wird die erstmalige Erstellung einer EDV-gestützten Kanaldatenbank mit folgendem Mindestumfang:
  1. Höhenlage und Lage-Koordinaten der Kanalschachtdeckel,
  2. Höhenlage der Schachtsohle,
  3. Längen, Durchmesser (DN) und Zustand der Kanalhaltungen,
  4. Zustandsbeurteilung der Kanalhaltungen (Sammler und öffentliche Anschlusskanäle) und Schächte mit Einteilung in die drei Klassen:
    1. sofort- bis kurzfristiger Handlungsbedarf (z. B. Zustandsklasse 0 und 1 nach DWA-M 149-3) – farbliche Kennzeichnung z. B. mit der Farbe Rot,
    2. mittelfristiger Handlungsbedarf (z. B. Zustandsklasse 2 nach DWA-M 149-3) – farbliche Kennzeichnung z. B. mit der Farbe Gelb,
    3. kein bis langfristiger Handlungsbedarf (z. B. Zustandsklassen 3 und 4 nach DWA-M 149-3) – farbliche Kennzeichnung z. B. mit der Farbe Grün,
  5. Standort von Sonderbauwerken, Pumpwerken und Messeinrichtungen,
  6. Lage-Koordinaten der Einleitungen in die Kanalisation und
  7. Lage-Koordinaten von Einleitungsstellen in Gewässer.
Zusätzlich zur EDV-gestützten Kanaldatenbank ist ein Einleiter-Kataster nach Art. 54 Satz 3 Nr. 2 und ein Übersichtslageplan im Maßstab 1:5.000 (siehe DWA-Leitfaden Nr. 3-1) mit farblicher Kennzeichnung des Handlungsbedarfs für die Kanäle und Schächte vorzulegen.
Das Kanalkataster im untersuchten Gebiet muss alle Kanalhaltungen des öffentlichen Kanalnetzes (Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle, einschließlich des öffentlichen Teils des Grundstücksanschlusses) enthalten.
Bei Regenwasserkanälen ist eine eingehende Sichtprüfung nur erforderlich, wenn das im Kanal ablaufende Niederschlagswasser behandlungsbedürftig ist oder der Regenwasserkanal sich innerhalb von festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten befindet.

Beurteilungsgrundlage für die Förderfähigkeit ist der Tag der Durchführung der eingehenden Sichtprüfung oder Druckprüfung. Förderfähig sind Kanallängen, deren eingehende Sichtprüfung (Kamera-Befahrung) bzw. Druckprüfung ab dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurde.

Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendung berechnet sich pauschal zu 1,00 Euro je Meter ab 1. Januar 2015 eingehend sicht- oder druckgeprüfter Kanallänge sowie sichtgeprüfter Regenwasserkanallänge. Es zählt die Länge aller Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle sowie öffentlicher Grundstücksanschlüsse. Schächte sind zu übermessen.

Die Zuwendung kann maximal einmal im Jahr mit Verwendungsbestätigung abgerufen werden, sobald der Antragsteller den Kanalnetzjahresbericht nach EÜV in DaBay übermittelt hat. Die Zuwendung errechnet sich aus den im Kanalnetzjahresbericht gemeldeten Kanallängen, die seit dem letzten Antrag im Kanalkataster erfasst wurden. Mit dem Kanalnetzjahresbericht ist der Übersichtslageplan (in den DaBay-Stammdaten) im pdf-Format zu übermitteln.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster nimmt am Sonderförderprogramm „Kanalkataster“ nach RZWas 2018 teil.
  2. Der Markt Altomünster verpflichtet sich bei Bezug von Fördergeldern zur Teilnahme am nach RZWas 2018 geforderten Benchmarking-Programm (Betriebsdatenerhebung und Auswertung im landesweiten Vergleich, Kosten ca. 2.500.- EUR) innerhalb von drei Jahren nach Erlass des Zuwendungsbescheids.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Förderprogramm "Kanalsanierungskonzept"; Antragstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Nach der vermessungstechnischen Aufnahme und Befahrung der öffentlichen Kanalleitungen (inkl. Grundstücksanschluss und Revisionsschacht) wird deren Zustand bewertet und eine zeitliche Abfolge für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung ausgearbeitet.

Die Ausarbeitung eines gemeindegebietsweiten Kanalsanierungskonzeptes ist nach dem aktuellen Förderprogramm (RZWas 2018) förderfähig.

Finanzielle Auswirkungen

Die Förderhöhe beträgt 20,- €/Einwohner, jedoch max. 70% der Kosten und max. 50.000,- €.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster nimmt für die Erstellung eines Kanalsanierungskonzepts am Förderprogramm nach RZWas 2018 teil.
  2. Der Markt Altomünster verpflichtet sich bei Bezug von Fördergeldern zur Teilnahme am nach RZWas 2018 geforderten Benchmarking-Programm (Betriebsdatenerhebung und Auswertung im landesweiten Vergleich, Kosten ca. 2.500.- EUR) innerhalb von drei Jahren nach Erlass des Zuwendungsbescheids.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster sieht in Wollomoos u.a. im Bereich S 4.3 (blaue Marierung) die Realisierung von Wohnbauland vor.


Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Für den Bereich S.4.4 wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, das kurz vor dem Abschluss steht.

In einer intensiven Phase der Information wurden die Grundstückseigentümer in Gemeinschaftsveranstaltungen und Einzelgesprächen über die Planungsabsichten des Marktes Altomünster unterrichtet und über die Anwendung des Baulandmodells, das Erschließungskonzept und die zu erwartenden Kosten informiert.
Der Ankauf der Grundstücke im Baulandmodell ist bereits erfolgt.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für
- die öffentlichen Grundstück Flurnummer 396 Teilfläche und 410  der Gemarkung Wollomoos und
- die privaten Grundstücke Flurnummern 397 Teilfläche, 397/1, 397/2, 411, 411/1, 411/2, 411/3, 411/4, 411/5, 411/7 und 411/8 der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung, einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB auf.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“.






Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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4. Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen - Aufhebung und neuer Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In Kiemertshofen wurde bereits am 30.07.2013 ein Aufstellungsbeschluss für eine Innenbereichssatzung „Kiemertshofen – Am Mühlenweg“ für eine Teilfläche der Flurnummer 996, Gemarkung Kiemertshofen beschlossen. Da hier aber der Anschluss an den gemeindlichen Kanal und der ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagwassers bereits Probleme bereitet und dies hohe Kosten verursacht, wurde diese Überplanung nicht vorangetrieben.



Es folgte im Jahr 2017 für Flurnummer 824 ein weiterer Antrag auf Bauleitplanung, der wegen der fehlenden Beteiligung der benachbarten Grundstückseigentümer (im Planungsbereich S 12.6) abgelehnt wurde.

Aufgrund eines Bauwunschs auf Flurnummer 826/1 wurde die Bereitschaft auf Überplanung der (Teil-)Fläche daraufhin signalisiert.
 
Zur Reduzierung der kostenintensiven abwassertechnischen Beseitigung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2018 zuletzt beschlossen, dass für die privaten Grundstücke Flurnummern 995, 996, 824 Teilfläche, 826/3, 826/5 und 826/6 und die Straßengrundstücksflächen 997 Teilfläche, 813/3 Teilfläche und 892/2 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer der privaten Grundstücke mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, beabsichtigt wird einen Bebauungsplan aufzustellen (im Plan blau umrandet).

Ein betroffener Grundstückseigentümer am Gesamtkonzept ist nicht bereit, dass sein gesamtes Grundstück überplant wird, sondern maximal der im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellte Bereich.

Ende August 2019 ging ein neuer Antrag auf Überplanung einer Teilfläche des benachbarten Grundstückes (Flurnummer 829) ein, worüber der Bau- und Umweltausschuss im September informiert wurde. Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus im Norden des Grundstückes errichten (im Lageplan lila umrandet). Das Landratsamt Dachau beurteilt das Grundstück überwiegend als Außenbereich. Nur der östliche Bereich wird als Innenbereich beurteilt. Die bestehende Landwirtschaft begründet kein privilegiertes Baurecht für Wohnen, da hierzu die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die abwassertechnische Erschließung soll über die Hofstelle zum bestehenden Kanal in der St.-Nikolaus-Straße geführt werden.
Eine Überplanung nur dieser Teilfläche als Einzelbauvorhaben stellt aus Sicht der Verwaltung keine organische Entwicklung dar.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Der Beschluss vom 30.07.2013 zur Aufstellung einer „Innenbereichssatzung Kiemertshofen - Am Mühlenweg“ (vgl. grüne Markierung) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 2

  1. Die Entwicklung der privaten Grundstücke Flurnummern 995, 996, 824 Teilfläche, 826/3, 826/5 und 826/6 (vgl. blaue Markierung) wird nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Für die Flurnummer 829 (vgl. lila Markierung) wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen östlicher Ortsrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 852 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes (vgl. blau markierter Bereich) vor.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche mit einem Schutzstreifen entlang der Kreisstraße DAH 2 dargestellt.


Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss wurde über den Antrag nur informiert, es erfolgte keine Beratung oder Empfehlung.

Seitens der Verwaltung wird der Antrag aufgrund der unorganischen fingerartigen Entwicklung in den sog. Außenbereich nicht befürwortet.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen südöstlicher Ortsrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstücks Flurnummer 1063 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes (vgl. blau markierter Bereich)

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Nördlich der beantragten Fläche befindet sich die gemeindliche Ausgleichsfläche aus dem Bebauungsplangebiet „An der Hutbreite“ aus dem Jahre 2005, die als extensive Wiese mit Obstbäumen bepflanzt ist und an deren Nord(west)seite ein älterer Gehölzbestand besteht.
Ein Teilbereich von ca. 2.500 m² (vgl. rote Markierung) bietet sich für eine Überplanung mit an und kann an der Südseite des gesamten Überplanungsbereichs ergänzt als Ortsrandeingrünung wieder ausgeglichen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für das private Grundstück Flurnummer 1063 Teilfläche Gemarkung Kiemertshofen und für das gemeindliche Grundstück Flurnummer 1072/5 Teilfläche Gemarkung Kiemertshofen (vgl. rote und blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanungsantrag in Irchenbrunn westlicher Ortsrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 543 Teilfläche, Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. rot markierter Bereich).

Irchenbrunn wurde vom Landratsamt Dachau im Jahre 2018 als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Irchenbrunn als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die beantragte Fläche ist dem sog. Außenbereich zugeordnet und ist damit nur für privilegierte Vorhaben bebaubar.


Vom Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes einzuleiten, da Baurecht auf dem Grundstück des Antragstellers im planerischen Innenbereich besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Die Schaffung von Baurecht für zwei Wohngebäude wird grundsätzlich befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Für die Realisierung von zwei Wohngebäuden reduzierte Fläche wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 3

  1. Für die für die Realisierung von zwei Wohngebäuden reduzierte Fläche wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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8. Bauleitplanungsantrag in Irchenbrunn östlichen Ortsrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 424/2 Teilfläche, Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).

Irchenbrunn wurde vom Landratsamt Dachau im Jahre 2018 als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Irchenbrunn als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die beantragte Fläche ist dem sog. Außenbereich zugeordnet und ist damit nur für privilegierte Vorhaben bebaubar.

Auf die genehmigte Schreinerei und den damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Belangen wird hingewiesen.


Vom Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes einzuleiten, da Baurecht auf dem Grundstück des Antragstellers im planerischen Innenbereich besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Für die beantragte Fläche wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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9. Bauleitplanungsantrag in Hohenzell nordwestlich des Almwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Für die Grundstücke Flurnummern 28/3 und 154 der Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Erweiterung der Ortsrandsatzung Hohenzell „Am Almweg, Flurnummer 28 Teilfläche“ vor, um im rückwärtigen Bereich des Almweges ein zusätzliches Wohngebäude errichten zu können.


                               Lageplan der Bauvoranfrage


Der beantragten Bauvoranfrage wurde seitens des Landratsamtes bisher nicht zugestimmt, da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt.

Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als gemischte Fläche dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan


Vom Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, eine über den beantragten Bereich hinausgehende Fläche zwischen dem Almweg und dem westlichen Feldweg zu überplanen.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleit planes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert in der Angelegenheit „Klärschlammentsorgung“ über den Beitritt des Ma rktes Altomünster zum neu gegründeten Zweckverbandes Steinhäule.

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11. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

       Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.


TOP 2        Verkauf von gemeindlichen gewerblichen Baugrundstücken; Kaufpreisfindung

Alle vier Baugrundstücke werden zeitgleich zum Verkauf angeboten.

Für die Grundstücke wird aus der Mitte des Gemeinderates folgender Preis festgelegt: 250,00 €/m².

Eine Bauverpflichtung im vorgeschriebenen Umfang wird in die Kaufverträge aufgenommen.

               Eine Eigennutzung wird in den Kaufverträgen nicht aufgenommen.

Eine „Mindesthaltefrist“ für das Grundstück im Eigentum wird in den nicht Kaufverträgen aufgenommen.

Datenstand vom 21.10.2019 10:07 Uhr