Datum: 22.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gebührenkalkulation im Abwasserbereich; Vorstellen der Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2023
2 Kommunalwahl 2020; Bestellung eines Wahlleiters für die Gemeinderats- und Landkreiswahlen
3 Schließung einer Mobilfunklücke im südlichen Gemeindegebiet; Förderantrag
4 Zweckverband Kooperation Jugendarbeit; Änderung der Zweckverbandssatzung
5 Gründung des Vereins "Fokus Jugend"; Mitgliedschaft
6 Tierschutzverein Dachau; Gewährung eines Investitionszuschusses für einen Multifunktionsbau
7 Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2019
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2019

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Gebührenkalkulation im Abwasserbereich; Vorstellen der Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 25.06.2019 wurden die neuen Parameter für die anstehende Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für die Jahre 2020 bis 2030 festgelegt:
  • Der neue Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) wird gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wiederum auf 4 Jahre (2020 – 2023) festgesetzt.
  • Für die Kalkulation wird ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte angewendet.

Die aktuellen Gebühren belaufen sich auf:


Schmutzwassergebühr
(€/m³)
Niederschlagswassergebühr
(€/m²)

4,24
0,31


Vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde eine Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Jahre 2020 bis 2023 durchgeführt.

Die ausführlichen Unterlagen der Kalkulation  sind im Ratsinformationssystem als PDF-Dokument eingestellt.


Schmutzwassergebühr
(€/m³)
Niederschlagswassergebühr
(€/m²)
Kostendeckende Gebühren ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre („Mehreinnahmen“ von ca. 400.000,- € bei der Schmutzwassergebühr und „Mindereinnahmen von ca. 30.000,- € bei der Niederschlagswassergeb.)


4,38


0,37
Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse

5,03

0,42

Kostendeckende Gebühren mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre (vgl. oben)

4,05

0,38
Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse

4,70

0,43
Anmerkung:
  • Die großen bereits beschlossenen Kanalsanierungsmaßnahmen in Thalhausen „Am Kreuzberg“ (Umsetzung in 2019/2020) und Altomünster „Johann-Michael-Fischer-Platz“ Umsetzung (Umsetzung in 2020/2021) sowie weitere mögliche Maßnahmen (Umsetzung in 2021 bis 2023) im Umfang von 3.246.000 € sind in der Kalkulation enthalten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, mindestens die jetzigen Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,24 €/m³ beizubehalten, da damit bis 2023 ein Gebührenüberschuss in Höhe von ca. 300.000,- € erwirtschaftet wird, der als Mindest-Puffer eingeplant werden kann. Je weiter sich die Schmutzwassergebühr in Richtung 4,70 €/m³ bewegt, umso höher wird der Gebührenüberschuss (bis ca. 850.000,- €).
Für die Niederschlagswassergebühr         wird ein Betrag in Höhe von 0,38 €/m² vorgeschlagen.

Beschluss

Die nachstehenden Benutzungsgebühren werden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 festgesetzt:
  • Schmutzwassergebühr                4,38 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,38 €/m²

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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2. Kommunalwahl 2020; Bestellung eines Wahlleiters für die Gemeinderats- und Landkreiswahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Am 15. März 2020 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Für den Markt Altomünster bedeutet dies, dass an diesem Tag folgendes gewählt wird:
  • Erster Bürgermeister
  • Gemeinderat
  • Landrat
  • Kreistag

Entsprechend Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.

In Betracht kommen hierfür, soweit diese Person nicht selbst zur Wahl ansteht bzw. eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter eines Wahlvorschlages bzw. dessen Stellvertreter ist:
  • der erste Bürgermeister oder ein weiterer Bürgermeister
  • ein Gemeinderatsmitglied
  • ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung oder
  • ein in der Gemeinde Wahlberechtigten

Es wird vorgeschlagen, die Wahlleitung dem geschäftsleitenden Beamten Christian Richter zu übertragen.

Eine frühzeitige Bestellung ist zweckmäßig, um u.a. eine ausreichende Einarbeitung ins (geänderte) Wahlrecht zu gewährleisten und eine zeitnahe Prüfung (der Ergebnisse) von Aufstellungsversammlungen, die voraussichtlich auch bereits in den nächsten Wochen stattfinden werden, zu ermöglichen.


Folgende Stimmbezirke werden für die Kommunalwahl

  • 01 Altomünster Nord
  • 02 Altomünster Süd
  • 03 Pipinsried
  • 04 Zeitlbach
  • 05 Wollomoos
  • 06 Hohenzell/Kiemertshofen
  • 07 Thalhausen/Randelsried

Bei der Anzahl der Briefwahlbezirke wird derzeit von mind. 5 Einheiten ausgegangen, die „als Briefwahlzentrum gebündelt“ in den Räumlichkeiten des Kindergartens „Kleine Strolche“ untergebracht werden.  

Für jeden (Briefwahl-)Stimmbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus sechs ehrenamtlich tätigen Personen besteht. Diese Personen haben vergangenheitlich als Entschädigung ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- € erhalten.
Da bei der Kommunalwahl, die letztendlich aus vier einzelnen Wahlen besteht, für die Auszählung der Stimmzettel ein wesentlich größeres Zeitfenster erforderlich ist, wird vorgeschlagen das Erfrischungsgeld auf einen Betrag in Höhe von 75,- € zu erhöhen.

Beschluss

  1. Der Geschäftsleitende Beamte Christian Richter wird zum Gemeindewahlleiter berufen.
  2. Die Leiterin der Kämmerei Andrea Niedermayr wird zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen
  3. Das sog. Erfrischungsgeld wird auf einen Betrag in Höhe von 75,- € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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3. Schließung einer Mobilfunklücke im südlichen Gemeindegebiet; Förderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Bisherige Zeittafel

27.11.2018                Schreiben der Irchenbrunner Bürger:
Mobilfunkloch in Irchenbrunn

04.01.2019        Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
       Start des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms zum 01.12.2018
       Gründung des Bayerischen Mobilfunkzentrums


       14.01.2019                Kontaktaufnahme mit Mobilfunkzentrum
       Ergebnis:        einer bzw. mehrere „weiße“ Flecken bei Irchenbrunn
Grundsätzliche Möglichkeit eines geförderten Ausbaus, da sog. Marktversagen vorliegt




Einleitung eines sogenannten Markterkundungsverfahren durch den Markt

29.04.2019                        Mobilfunkzentrum:
Ergebnis des Markterkundungsverfahren:
  • Planungen der Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zur Schließung der Mobilfunklücken liegen nicht vor.
  • Möglichkeit einer Förderung ist gegeben.
  • Aufforderung an Mobilfunkanbieter, Suchkreise zu ermitteln, die geeignete Sendestandorte zur Lückenschließung definieren (anzustreben sind Standort, die eine möglichst gute Versorgung erlauben, idealerweise allen Mobilfunkanbietern eine Verbesserung der Versorgung gestatten und verfügbare Infrastrukturen optimal einbeziehen).

01.07.2019                        Mobilfunkzentrum
  • Mitteilung von Suchkreisen durch Vodafone und Deutsche Telekom (Damit wird signalisiert, dass diese Mobilfunkanbieter einen dort errichteten Standort nutzen möchten.).        
  • Folge:        Markt kann Förderantrag stellen
               
blaue Kreis        Telekom-Suchkreis
lila Fläche        Vodafone-Suchkreis


Mit dem Mobilfunk-Förderprogramm unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden beim sukzessiven Ausbau des Mobilfunknetzes (d.h. die Gemeinde muss anlog wie beim Breitbandausbau handeln und kann hierfür eine Förderung beantragen.).
Weitere Infos finden sich unter www.mobilfunk.bayern.de; insbesondere unter https://www.mobilfunk.bayern/foerderprogramm/haeufig-gestellte-fragen/

Nahstehende Alternativen sind gegeben:
Der Markt Altomünster
  • errichtet einen Mobilfunkmasten und schließt einen Mietvertrag mit den Netzbetreibern ab (Variante 1) oder
  • vergibt im Wege einer Ausschreibung eine Baukonzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Mobilfunkmasten und der Konzessionsnehmer erledigt alles rund um den Bau, die Vermietung und Instandhaltung. Das Eigentum am Mast erhält die Gemeinde (Variante 2).

Nach Ablauf einer Bindefrist von 7 Jahren kann der Markt Altomünster den Masten verkaufen.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Jedes Projekt kann mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden, bei Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro.

Gefördert werden Aufwendungen für den Bau der passiven Infrastruktur wie Mast, Fundament, Leerrohr, Zuwegung etc..
Nicht gefördert werden Aufwendungen für aktive Infrastruktur, Datenanbindung, Stromkosten, Grunderwerb sowie Grundpacht.

Als nächster Schritt ist (vorerst ohne Festlegung auf Variante 1 oder 2) die Entscheidung des Gemeinderates erforderlich, ob für diesen Bereich ein Antrag auf Förderung gestellt wird.

Finanzielle Auswirkungen

Nach ersten Schätzungen ist bei einem erforderlichen Mast mit 40 m H öhe mit Kosten in Höhe von ca. 150.000,- € bis 200.000,- € und damit einem gemeindlichen Eigenteil in Höhe von ca. 30.000,- € bis 40.000,-  € zu rechnen.

Beschluss

Der Markt Altomünster stellt einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

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4. Zweckverband Kooperation Jugendarbeit; Änderung der Zweckverbandssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der „Zweckverband Kooperation Jugendarbeit“ wurde zum 01. Mai 2009 gegründet. In der Gründungsversammlung haben die (damaligen) Mitgliedsgemeinden eine Verbandssatzung erlassen, um hauptsächlich im Bereich gemeindlicher Kinder- und Jugendarbeit zusammenzuarbeiten. Dies umfasste die Betreuung der gemeindlichen Jugendräume und Jugendzentren, des Ferienprogramms und der aufsuchenden Jugendarbeit.

Mit der Zeit veränderten sich die Aufgabenbereiche der Gemeinden im sozialen Bereich. Neue Anforderungen in der Ganztagesbetreuung sowie in der sozialpädagogischen Unterstützung an Schulen kamen hinzu. Spezielle Herausforderungen wie die Unterstützung von Helferkreisen, Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten im Spiel- und Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen wurden an die Gemeinden herangetragen, die diese wiederum an den Zweckverband weitergegeben haben.

Um alle Aufgaben erfüllen zu können wies die überörtliche Rechnungsprüfung des Zweckverbandes auf die ungenügende Ausgestaltung der Satzung des Zweckverbandes hin und mahnte eine entsprechende Anpassung an.
Änderungen mussten insbesondere im Bereich der Mitgliedschaft von Schulzweckverbänden und der Formulierung der Zweckverbandsaufgaben vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird mit der Änderungssatzung zum 01.01.2020 auch der Name in „Zweckverband Jugendarbeit“ vereinfacht.
Diese Änderungen in die Satzung einzuarbeiten machte eine grundsätzliche Überarbeitung in Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes notwendig. Somit löst zum 01.01.2020 eine überarbeitete Satzung die Gründungssatzung ab und befähigt den Zweckverband die bisherigen und den zu erwartenden Aufgaben der Mitgliedsgemeinden nachzukommen und die Anforderungen an vergabe- und steuerrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Aufgaben, die dem Zweckverband im Auftrag einzelner Mitgliedsgemeinden übertragen werden, regeln Zweckvereinbarungen zwischen diesen Mitgliedsgemeinden und dem Zweckverband Jugendarbeit. Dies ist z.B. bei der Übertragung von Aufgaben wie Mittagsbetreuung, Planung und Gestaltung von Spielplätzen, sowie Waldkindergarten der Fall.

Die Zweckverbandssatzung ist im RIS abrufbar.

Beschluss

Der ab 01.01.2020 geltenden Fassung der Satzung des Zweckverbands Jugendarbeit wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Gründung des Vereins "Fokus Jugend"; Mitgliedschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die finanzielle Unterstützung der Regierung zum Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ war anfangs auch für Sachaufwandsträger möglich.

Mit dem Erlass neuer Förderrichtlinien durch das Kultusministerium konnten Sachaufwandsträger von Schulen oder andere öffentliche Träger (z.B. Zweckverbände) bei Förderanträgen nicht mehr berücksichtigt werden.

Um auch zukünftig die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, die an den Schulen eingesetzt sind und den Schulen zu ermöglichen und gleichzeitig in den Genuss staatlicher Förderungen zu kommen, muss nun ein freier Träger zwischengeschaltet werden.

Dieser freie Träger soll durch einen zu gründenden Verein gebildet werden, der einerseits als freier Träger und andererseits als gemeinnützig anerkannt ist.

Gründungsmitglieder dieses Vereins mit dem Namen „Fokus Jugend“ sollen die Gemeinden sein, die bereits Mitglieder im Zweckverbandes „Jugendarbeit“. Der Verein wird nach seiner Gründung ebenfalls Mitglied im Zweckverband „Jugendarbeit“, um den rechtlichen Vorgaben für Inhouse-Geschäfte zu entsprechen.

Der mit dem zuständigen Finanzamt Freising abgesprochene Entwurf der Vereinssatzung ist im RIS abrufbar.

Finanzielle Auswirkungen

Der Verein erhält als Startkapital je teilnehmender Gemeinde einen einmaligen Betrag in Höhe von 1.000,- €.
Ein regelmäßiger Mitgliedsbeitrag fällt nicht an.
Die Finanzierung des Vereins erfolgt bei Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen über die Erstattung der gebuchten Stunden.  

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster wird Gründungsmitglied im Verein „Fokus Jugend“.
  2. Als Vertreter des Marktes Altomünster wird der Erste Bürgermeister und als dessen Stellvertreter der Zweite Bürgermeister benannt.
  3. Der Vertreter des Marktes Altomünster wird ermächtigt der Vereinssatzung in der aktuellen Entwurfsfassung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Tierschutzverein Dachau; Gewährung eines Investitionszuschusses für einen Multifunktionsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Tierschutzverein Dachau e.V. plant auf seinem Gelände an der Roßwachtstraße in Dachau die Errichtung eines „Multifunktionsgebäudes“.
Weitere Erläuterungen zu den Hintergründen und der Ausgestaltung des Projekts können der Anlage entnommen werden.

Nach einer ersten Grobkostenschätzung belaufen sich die Kosten auf einen Betrag in Höhe von 800.000,- € netto.

Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung wurde zur finanziellen Unterstützung des Tierschutzvereins für die Umsetzung dieser konkreten Maßnahme vorgeschlagen, dass die Gemeinden dieses Projekt zuzüglich zur jährlichen Fundtierpauschale (1,50 € pro Einwohner) mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner unterstützen.

Bei einer Baumaßnahme im Jahr 2011 wurde ebenso verfahren.

Finanzielle Auswirkungen

Es sind Ausgaben in Höhe von ca. 8.000,- € zu erwarten.

Beschluss

Die Errichtung eines „Multifunktionsgebäudes“ wird mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner unterstützt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet in der Sitzung über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2019.

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2019
vsl. Erg. 2019
Veränderungen
Einnahmen



Grundsteuer A
150.000
150.519
+ 519
Grundsteuer B
650.000
623.300
- 26.700
Gewerbesteuer
2.500.000
3.095.400
+ 595.400
Anteil Einkommensteuer
5.606.000
5.593.072
- 12.928
Familienleistungsausgleich
408.500
400.716
- 7.784
Anteil Umsatzsteuer
216.600
245.098
+ 28.498
Hundesteuer
27.000
28.200
+ 1.200
Schlüsselzuweisung
1.496.400
1.496.400
---
Grunderwerbsteuer
50.000
85.000
+ 35.000
Finanzzuweisungen
146.800
146.800
---
Schmutzwassergebühr
1.371.400
1.375.578
+ 4.178
Niederschlagswassergebühr
175.200
175.703
+ 503
Konzessionsabgaben
180.000
181.093
+ 1.093
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000
213.200
+ 200
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
516.200
639.050
+ 122.850

Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 595.400  erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe des Ansatzes von 2.450.000 € gerechnet werden kann.

Vermögenshaushalt

noch erwartete Einnahmen
  • Zuführung vom Verw.HH                        2.450.000 €
  • Grundstücksverkäufe                                sicher 1.800.000 €  -  geplant 3.180.000 €


noch erwartete Ausgaben
  • Baurechnungen                                1.165.000 €          
  • Umschuldung Bayerngrund
für Abwasserkonzept Nord                        1.430.000 €
  • Abfinanzierung KFB Grundstücks-
besorgungsvertrag Sandgrubenfeld                1.219.000 €
  • Grunderwerb                                           444.000 €
  • Schuldentilgung                                   112.000 €

Je nach Höhe der Einnahmen für die Grundstückskäufe noch im Haushaltsjahr 2019 werden die Geschäftsbesorgungsverträge mit den Vertragspartnern Bayerngrund und KFB heuer noch abfinanziert.
Eine mögliche spätere Fälligkeit der Restschuld der Geschäftsbesorgungsverträge im Jahr 2020 wurde inzwischen mit den Vertragspartnern vereinbart wie bereits im Haushaltsplan 2019 als Alternative erläutert.

Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Abfinanzierung der Geschäftsbesorgungs-verträge im Gegenzug zu den Grundstücksverkaufserlösen ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.


Zusammenfassung:
  1. Aufgrund dieser Entwicklung kann derzeit mit einem Haushaltsausgleich wie geplant im Jahresabschluss 2019 gerechnet werden.
  2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister berichtet über die aktuelle Fördersituation für das Projekt „Sanierung Schultreppe 4“:
Städtebauförderung
1.200.000 €
BayFAG
330.000 €
Sonderinvestitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung
221.000 €
Bayer.Landesstiftung
116.000 €
Bezirk Oberbayern
23.940 €
Landesamt für Denkmalpflege
10.000 €




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9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Ankauf einer Teilfläche aus den Grundstücken Flurnummern 411 und 411/3, Gemarkung Wollomoos im Rahmen des Baulandmodells; Genehmigung der Urkunde

       Die Urkunde des Notars Dr. Odersky, Dachau vom 17.09.2019 mit der Urkundennummer O 3124/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 2        Ankauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Flurnummer 397, Gemarkung Wollomoos im Rahmen des Baulandmodells; Genehmigung der Urkunde

       Die Urkunde des Notars Dr. Felix Odersky, Dachau von 09.09.2019 mit der Urkundennummer O 3033/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 3        Verkauf des Grundstücks Flurnummer 96/2, Gemarkung Hohenzell; Genehmigung der Urkunde

       Die Urkunde des Notars Dr. Odersky, Dachau vom 17.09.2019 mit der Urkundennummer O 3121/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 4        Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/27, Gemarkung Altomünster; Genehmigung der Urkunde

       Die Urkunde des Notars Dr. Odersky, Dachau vom 17.09.2019 mit der Urkundennummer O 3117/2019 wird wollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 5        Betreuung der gemeindlichen IT-Anlage

       1. Zur Entschärfung der deutlichen Personalknappheit in der Bauverwaltung und für den Aufgabenbereich des IT-Kümmerer wird eine neue Vollzeitstelle geschaffen.
2. Die Nachbesetzung der Stelle in der Bauverwaltung wird öffentlich ausgeschrieben.
3. Mit den Vorüberlegungen eines räumlichen Gesamtkonzepts für eine zukünftige gemeinsame Nutzung des alten und neuen Rathauses durch die Verwaltung wird begonnen.
4. Für die Betreuung der IT wird zusätzlich ein externer Dienstleister (vorrangig die Firma Davotec) beauftragt.


TOP 6        Abwasserbeseitigung Thalhausen Kanalneubau „Am Kreuzberg“ und „Am Mühlberg“; 1. Nachtragsangebot

       Der Beauftragung des Nachtrags Nummer 1 wird nachträglich zugestimmt.


TOP 7        Ausstattung des Spielplatzes an der Welfenstraße; Vergabe

       Mit der Ausstattung des Spielplatzes wird die Fa. Spielplatzgeräte Maier, 83352 Altenmarkt zum Angebotspreis 42.730,54€ beauftragt.

Datenstand vom 26.11.2019 11:45 Uhr