Datum: 19.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
2 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Billigung
3 Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Billigung
4 Ausbau des P&R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Vorstellen der Planung und Ausschreibungsbeschluss
5 Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Änderung des Gesellschaftervertrages
6 Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
7 Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Steubweg und Johann-Michael-Fischer-Platz); Ausschreibungsbeschluss
8 Erholungsflächenverein; Bestellung von Vertretern für die Mitgliederversammlung
9 Europäischer Musikworkshop 2020
10 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2019
11 Bekanntgabe von Informationen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 wurden im Abwasserbereich für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 die nachstehenden Gebühren festgelegt:

Schmutzwassergebühr                4,38 €/ m³
Niederschlagswassergebühr        0,38 €/ m² pro Jahr


Zur weiteren Umsetzung dieses Beschlusses ist der Erlass einer Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 03.12.2015 erforderlich:


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der

Markt Altomünster
folgende

Satzung zur 1. Änderung


der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015


§ 1

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

       Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,38 €/m³.

§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

       Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 €/m² pro Jahr.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Beschluss

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der

Markt Altomünster
folgende

Satzung zur 1. Änderung der


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015


§ 1

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

       Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,38 €/m³.

§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

       Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 €/m² pro Jahr.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die 4. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I und die 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen.

Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird.

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf für eine Fläche von ca. 9,1 ha ausgearbeitet.


Weitere Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird in der Fassung vom 19.11.2019 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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3. Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“.

Seitdem gingen drei weitere Anträge für Freiflächenfotovoltaikanlagen ein, weshalb alle geplanten Standorte genauer betrachtet wurden.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen.

Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird.

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf für eine Fläche von ca. 9,05 ha ausgearbeitet. Dies berücksichtigt die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Lichti.

Vom Überplanungsbereich sind voraussichtlich bis zu 4 Brutreviere der Feldlerche betroffen. Als Ausgleich für die verlorenen Brutplätze sind in der Umgebung mindestens 8 Feldlerchenfenster nach den Vorgaben der saP anzulegen.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von Gebäuden für die technische Infrastruktur und der Unterbringung von Stromspeichern. Die dafür erforderliche überbaubare Grundfläche beträgt deshalb 250 m². Bei der größenmäßig vergleichbaren Freiflächenfotovoltaikanlage bei Arnberg aus dem Jahre 2006 wurde eine maximale Fläche von 120 m² für Gebäude festgesetzt.


Weitere Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird in der Fassung vom 19.11.2019 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Ausbau des P&R-Platzes am Bahnhof Altomünster; Vorstellen der Planung und Ausschreibungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.05.2019 wurde vom IB Mayr die nachstehende Planung erstellt:



Flächenmäßig sind folgende Teileinrichtungen berücksichtigt:
    1. 30 Kfz-Stellplätzen (davon vier mit E-Ladesäulen),
    2. vier Wohnmobilstellplätze (mit Ver- und Entsorgungsstation),
    3. eine Fläche für einen Kiosk (alternativ: das Aufstellen eines Verkaufswagens) und/oder öffentliche Toilettenanlage und
    4. fünf provisorisch zu errichtenden Busstellplätze
Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes München wird dieser Maßnahme - vorgezogen zur Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 „Halmsrieder Graben“ - zugestimmt, wenn in der Zwischenzeit bis zur Errichtung des HRB 2 (und damit für einen Zeitraum von ca. zwei bis drei Jahren)
  • für den Fall eines (hundertjährigen) Hochwassers mit entsprechender Überflutung der Bahnhofstraße ein entsprechender Objektschutz durch einsatztaktische Mittel der örtlichen Feuerwehr sichergestellt wird und
  • auf dem Bereich südlich der provisorischen Busparkplätze ein vorübergehender Retentionsraumausgleich von ca. 450 m³ erfolgt (z.B. Abtrag von 0,45 m auf einer Fläche von 1.000 m²). Der Bodenabtrag in diesem Bereich wird als vorgezogene, erforderliche Maßnahme für zukünftige Baumaßnahmen - unabhängig von Tief- oder Hochbau - gesehen.


In einer der nächsten Sitzungen können
  • die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Errichtung der E-Ladesäulen in Abstimmung mit einer derzeit angestoßenen Konzeption zur Ausarbeitung eines landkreisweiten E-Lade-Infrastruktur,
  • die Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile und
  • die Errichtung einer Toilettenanlage (evtl. in Verbindung mit einem Kiosk)
insbesondere kostenmäßig thematisiert werden.


Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2020 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. In den Ausschreibungsunterlagen wird der Ausführungszeitraum „großzügig“ gewählt, um durch die größere Flexibilität ein positives Ausschreibungsergebnis zu erreichen.
Die ersten größeren Zahlungen sind nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2020 ff. zu erwarten.

Finanzielle Auswirkungen

Für die reine Parkplatzbaumaßnahme (ohne Kosten für Straßenbeleuchtung, Grünordnung, Kiosk, Toilettenanlage, Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, E-Ladesäulen, etc.) ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 180.000,- € brutto inkl. Nebenkosten zu rechnen.
Eine Förderung der Maßnahme durch den Freistaat Bayern in Höhe von ca. 80.000,- ist möglich.
Für die Schaffung des erforderlichen Retentionsraumausgleichs werden Kosten in Höhe von ca. 35.000,- € brutto inkl. Nebenkosten geschätzt.

Beschluss 1

Der vorgelegten Planung mit fünf provisorisch zu errichtenden Busstellplätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der vorgelegten Planung mit einer Fläche für einen Kiosk und/oder öffentliches WC wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der vorgelegten Planung mit vier Wohnmobilstellplätzen (mit Ver- und Entsorgungsstation) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 4

Der vorgelegten Planung mit ca. 36 Kfz-Stellplätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 5

Die Parkplatzbaumaßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2020 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Änderung des Gesellschaftervertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau (WLD mbH) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen und wurde mit Eintrag in das Handelsregister am 14.01.1981 gegründet. Gesellschafter sind neben dem Landkreis Dachau (29,51 %) und der Sparkasse Dachau (29,51 %) 16 Gemeinden aus dem Landkreis Dachau (40,98 % Anteil am Stammkapital).

Zweck der Gesellschaft ist derzeit gemäß § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags (Satzung) vorrangig eine sichere und verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Dieses Ziel wird durch den Bau und Kauf von Immobilien, die Bewirtschaftung des eigenen Hausbesitzes sowie die Verwaltung von Immobilienbesitz für Dritte verfolgt.

Die Geschäftsführung der WLD mbH beabsichtigt den Gesellschaftszweck um das neue Geschäftsfeld „Generalübernehmer für Gesellschafter“ zu erweitern.

Hintergrund ist, dass der Wohnungspakt Bayern in der Säule II das kommunale Wohnungsförderprogramm (KommWFP) verankert hat. Das Förderprogramm beinhaltet neben einem Baukostenzuschuss von 30 % der Gesamtinvestition (Grundstück, Gebäude und Baunebenkosten) zinsgünstige Darlehen bis zu 60 %, so dass die Kommunen noch 10 % Eigenbeteiligung zu tragen haben. Dieses sehr attraktive Förderangebot veranlasst die Gemeinden verstärkt selbst einen sozialen Wohnungsbau zu betreiben.

Um die Gemeinden bei der Säule II als Dienstleister im Bereich sozialer Wohnungsbau zu unterstützen, beabsichtigt die Geschäftsführung der WLD mbH, den Gesellschaftszweck um das neue Geschäftsfeld „Generalübernehmer für Gesellschafter“ zu erweitern. Durch diese geplante Erweiterung des Gesellschaftszwecks würde der aktuelle Gesellschaftszweck, eine sichere und verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung ( sozialer Wohnungsbau) sicherzustellen, eine perfekte Ergänzung finden und das Produkt-Portfolio der WLD mbH abrunden.

Im Vorfeld der Umsetzung zur geplanten Erweiterung des Gesellschaftszwecks hat die Geschäftsführung der WLD mbH den VdW-Bayern mit der rechtlichen Prüfung beauftragt. Die rechtliche Stellungnahme des VdW-Bayern kommt zu dem Ergebnis, dass die Gesellschafter der WLD mbH bei einer Auftragsvergabe an die WLD mbH nicht verpflichtet sind, öffentlich auszuschreiben, die Inhouse-Fähigkeit ist gegeben.

Die Gesellschafterversammlung hat daher am 25.09.2019 davon Kenntnis genommen, dass die WLD mbH künftig als Generalübernehmer für die Gesellschafter tätig werden kann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Auftragsvergabe liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes.
  2. Es ist kein öffentliches Vergabeverfahren für sämtliche Ausschreibungen durchzuführen, sondern nur beschränkte Ausschreibungen sind durchzuführen.
  3. Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber leistet regelmäßige Abschlagszahlungen, so dass dabei kein Kosten- und Liquiditätsrisiko für die WLD mbH entsteht.
  4. Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber leistet eine Vergütung in Höhe von 6 % (netto) der anrechenbaren Kosten (KGr. 300, 400, 500).
  5. Der Aufsichtsrat erteilt vor Übernahme einer Generalübernehmerschaft seine Zustimmung gemäß § 14 Abs. 2 Buchst. i) der Satzung.
(Anmerkung: Buchstabe i) soll durch die geplante Satzungsänderung, positive Beschlussfassung in den Kreis- und Gemeindeorganen vorausgesetzt, eingefügt werden.)


Zur Umsetzung der geplanten Erweiterung des Gesellschaftszwecks bedarf es der Änderung (dargestellt in roter Schrift) des Gesellschaftervertrages in folgenden Bereichen:

§2

[…]

(3) Die Gesellschaft darf auch für ihre Gesellschafter bzw. deren Tochterunternehmen Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten - insbesondere im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Sie kann dazu soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Davon ausgenommen sind Objekte mit überwiegend gewerblichem oder öffentlichem Charakter.

[Die nachstehenden Absätze bleiben inhaltlich erhalten, es ändert sich lediglich die Nummerierung]


§ 14

(2) Der Zuständigkeit des Aufsichtsrates unterliegt nach vorheriger gemeinsamer Beratung mit den Geschäftsführern die Beschlussfassung über

  1. […]
bis
h)          […]
i)        die Ausübung der Tätigkeit als Generalübernehmer bzw. als Generalunternehmer


§ 17

(2) Die Einladung zur Gesellschafterversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eingeschriebenen Brief schriftlich an die Gesellschafter. […]


§ 27

Die Auszahlung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  1. […]
bis
c)          […]
d)        Die Aufteilung der Verteilungsmasse erfolgt im Verhältnis der von den Gesellschaftern erbrachten Barleistungen (Stammeinlagen und Baukostenzuschüsse oder sonstige Einlagen in die Kapitalrücklage).
e)        […]

Beschluss

  1. Der Gemeinderat des Marktes Altomünster stimmt der Durchführung eines Umlaufverfahrens zur Satzungsänderung gemäß § 16 Abs.  5 Gesellschaftsvertrag zu.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den vorgenannten Änderungen des Gesellschaftsvertrags zustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats regelt in einer seit 1997 nicht mehr überarbeitet Fassung die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde.

Die überarbeitete Geschäftsordnung ist im RIS hinterlegt.  

Neu aufgenommen Passagen sind „gelb“ markiert. Gestrichene Passagen sind durchgestrichen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat des Marktes Altomünster stimmt der Durchführung eines Umlaufverfahrens zur Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 16 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag zu.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den vorgenannten Änderungen der Geschäftsordnung zustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Steubweg und Johann-Michael-Fischer-Platz); Ausschreibungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss des Gemeinderats vom 02.04.2019 verwiesen.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2020 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. In den Ausschreibungsunterlagen wird der Ausführungszeitraum „großzügig“ gewählt, um durch die größere Flexibilität ein positives Ausschreibungsergebnis zu erreichen.
Die ersten größeren Zahlungen sind nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2020 ff. zu erwarten.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € brutto inkl. Nebenkosten zu rechnen.

Eine Förderung der Maßnahme durch den Freistaat Bayern in Höhe von 50 % nach der RZWas 2018 ist möglich.

Beschluss

Die Kanalsanierungsmaßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2020 (und vermutlich 2021) ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erholungsflächenverein; Bestellung von Vertretern für die Mitgliederversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Nach § 5 der Satzung des Erholungsflächenvereins besteht die Mitgliederversammlung aus drei Vertretern der Landeshauptstadt München und je zwei Vertretern der übrigen Mitglieder. Die Vertreter werden von ihren Vertretungskörperschaften bestellt.

Es wird vorgeschlagen als
  • ersten Vertreter den Ersten Bürgermeister Anton Kerle und als
  • zweiten Vertreter das Mitglied des Gemeinderats Michael Reiter
zu bestellen.

Beschluss

Als Vertreter des Marktes Altomünster werden der Erste Bürgermeister Anton Kerle und das Mitglied des Gemeinderats Michael Reiter bestel lt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Europäischer Musikworkshop 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Europäische Musikworkshop Altomünster (EUMWA) findet nächstes Jahr zum 14. Mal in Folge statt.
Diese Veranstaltung wurde in der jüngeren Vergangenheit mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 2.500,- € gefördert.
Die Abrechnung des Jahres 2019 hat mit einem Defizit in Höhe von ca. 300,- € abgeschlossen.

Es wird vorgeschlagen, den EUMWA auch für das Jahr 2020 mit 2.500,- € zu unterstützen.

Die langjährige Organisatorin und EUMWA-Beauftragte Claudia Geisweid steht auch für die kommende Veranstaltung wieder zur Verfügung und soll – insbesondere aus Legitimationsgründen – wieder als offizielle EUMWA-Beauftragte bestätigt werden.

Beschluss

1.        Der EUMWA erhält im Jahr 2020 eine Förderung in Höhe von 2.500,00 €.
2.        Claudia Geisweid wird als „EUMWA-Beauftragte“ des Marktes Altomünster bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe Schreiner Innentüren

Der Auftrag für die Maßnahme „Innentüren“ wird an Schreinerei Norbert Mayr, 86931 Pittrichring zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 67.538,45 € vergeben.


TOP 2        Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 860/24, Gemarkung Altomünster, Genehmigung der Urkunde

Die Urkunde des Notars Dr. Mayr, Dachau vom 09.10.2019 mit der Urkundennummer M 3236/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 3        Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 860/25, Gemarkung Altomünster, Genehmigung der Urkunde

Die Urkunde des Notars Dr. Mayr, Dachau vom 08.10.2019 mit der Urkundennummer M 3214/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 4        Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 860/26, Gemarkung Altomünster, Genehmigung der Urkunde

Die Urkunde des Notars Dr. Mayr, Dachau vom 08.10.2019 mit der Urkundennummer M 3223/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 5        Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 96/5, Gemarkung Hohenzell; Genehmigung der Urkunde

Die Urkunde des Notars Dr. Mayr, Dachau vom 08.10.2019 mit der Urkundennummer M 3218/2019 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 6        Vergabe des freiverkäuflichen Grundstücks 1 im Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld, 1. Erweiterung“

       Der vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt.


TOP 7        Verkauf von gemeindlichen gewerblichen Baugrundstücken; Vergabe

       Die Grundstücke werden wie folgend aufgeführt vergeben:
  • Zalewski Trockenbau GmbH                                                Grundstück 1
  • KFZ-Werkstatt Lampl                                                        Grundstück 2
  • Dr. Battke Scientia (698 m²) / Zeus Werbung & Folientechnik (998 m²) Grundstück 3
  • Johann Lerchl GmbH                                                        Grundstück 4

Sofern weitere Bewerbungen zurückgezogen werden, wird die Verwaltung ermächtigt an die Bewerber bis einschließlich des achten Ranglistenplatz entsprechend ihrer Reihenfolge die Grundstücke zu vergeben.


TOP 9        Umschuldung eines Darlehens

  1. Für die Umschuldung der Darlehensrestschuld wird das Angebot der Sparkasse Dachau mit einem Zinssatz von 0,35 % und einer Laufzeit von 30 Jahren angenommen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Kreditvertrag zu unterzeichnen.

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11. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über den Flyer „Adventliches Altomünster“, der in den nächsten Tagen entsprechend verteilt und auf die Homepage als Download bereitgestellt wird .

Datenstand vom 18.12.2019 08:54 Uhr