Datum: 30.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2019 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2019/20 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten am 21. Februar 2019 statt.
Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 01.07.2019 für den Zeitraum ab September 2019 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.
Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2019 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.
BRK Kinderhaus Regenbogen - Krippe
Verfügbare Plätze ab 09/2019 45
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Neuzugänge
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Belegung
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Freie Plätze
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aktuell (07/2019)
|
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33 Kinder
|
12
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Abgänger in den Kindergarten 25 Kinder
Bestandskinder 8 Kinder
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Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2019
|
28 Kinder
|
36 Kinder
|
9
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Altersstruktur zum 09/2019
0 Jahre
|
1 Jahr
|
2 Jahre
|
3 Jahre
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0 Kind
|
17 Kinder
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8 Kinder
|
11 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2019
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
3 h bis 4 h
|
+
|
Kinder
|
4 h bis 5 h
|
+
|
Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2019
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kindergarten Wollomoos
Verfügbaren Plätze ab 09/2019 25
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (07/2019)
|
|
26 Kinder
|
|
Abgänger in die Schule 8 Kinder
Wegzug 2 Kinder
Abgänger zu anderen KiGa 4 Kinder
Bestandskinder 12 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2019
|
7 Kinder
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19 Kinder
|
6
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ab 01/2020
|
4 Kinder
|
23 Kinder
|
2
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ab 04/2020
|
1 Kinder
|
24 Kinder
|
1
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Altersstruktur zum 09/2019
2 Jahre
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3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
0 Kinder
|
10 Kinder
|
4 Kinder
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5 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2019
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
12 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
7 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2019
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019
2 Migrationskinder
Kindergarten Pipinsried
Verfügbaren Plätze ab 09/2019 25
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (07/2019)
|
|
23 Kinder
|
2
|
Abgänger in die Schule 7 Kinder
Abgänger an anderen KiGa 1 Kinder
Bestandskinder 15 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2019
|
5 Kinder
|
20 Kinder
|
5
|
Altersstruktur zum 09/2019
2 Jahre
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3 Jahre
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4 Jahre
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5 Jahre
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6 Jahre
|
|
7 Kinder
|
6 Kinder
|
7 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2019
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
13
|
5 h bis 6 h
|
+
|
7
|
Öffnungszeiten zum 09/2019
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019
2 Migrationskinder
Kindergarten Oberzeitlbach
Verfügbaren Plätze ab 09/2019 50
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (07/19)
|
|
51 Kinder
|
0
|
Abgänger in die Schule 19 Kinder
Bestandskinder 32 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (07/19)
|
20 Kinder
|
52 Kinder
|
0
|
Altersstruktur zum 09/2019
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
6 Kinder
|
19 Kinder
|
17 Kinder
|
10 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2019
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
12 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
10 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
13 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
3 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
10 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
4 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2019
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019
2 Migrationskinder
1 Kind mit Behinderung
6 Unter-Dreijährige Kinder (3. Geburtstag zwischen 09/2019-11/2019)
Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche
Verfügbaren Plätze ab 09/2019 75
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (07/2019)
|
|
75 Kinder
|
|
Abgänger in die Schule 28 Kinder
Abgänger zum BRK 1 Kind
Bestandskinder 46 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
Ab 09/2019
|
27 Kinder
|
74 Kinder
|
1
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Altersstruktur zum 09/2019
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
3 Kinder
|
26 Kinder
|
26 Kinder
|
18 Kinder
|
1 Kind
|
Buchungszeiten zum 09/2018
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
13 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
15 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
20 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
19 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
5 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
2 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2019
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019
5 Migrationskinder
3 Unter-Dreijährige (3. Geburtstag zwischen 09/2019-11/2019)
BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten
Verfügbaren Plätze ab 09/2019 65
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (07/2019)
|
|
k.A.
|
k.A.
|
Abgänger in die Schule k.A.
Bestandskinder 22 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2019
|
36 Kinder
|
58 Kinder
|
7
|
Altersstruktur zum 9/2019
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
5 Kind
|
28 Kinder
|
10 Kinder
|
13 Kinder
|
2 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2019
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
3 h bis 4 h
|
+
|
0 Kinder
|
4 h bis 5 h
|
+
|
7 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
8 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
12 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
12 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
12 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
7 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2019
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019 – Krippe und Kiga
7 Unter-Dreijährige im Kiga (3. Geburtstag zwischen 09/2019-12/2019)
15 Migrationskinder
4 Integrationskinder
Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 07/2019
AWO Kinderhaus Spatzennest 1 Kind
Denk mit Zwerge Schwabhausen 1 Kind
Little Footprints 1 Kind
Kinderhaus St. Martin Kleinberghofen 1 Kind
Waldkindergarten Erdweg 11 Kinder
Kindergarten Biberbande Markt Indersdorf 1 Kind
Kinderkrippe Niederroth 1 Kind
Montessori-Kinderhaus Arnbach 1 Kind
Denk Mit Zwerge Schwabhausen 2 Kinder
Kinderhaus Im Sonnenschein Wiedenzhausen 1 Kind
Sulzemooser Kinderreich 1 Kind
Kath. Kindergarten St.-Stephan, Hilgertshausen 4 Kinder
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern 2 Kinder
Caritas Kinderkrippe Vierkirchen 1 Kind
Städt. Kinderhaus Abenteuerland Germering 1 Kind
Hort Grunertshofen 1 Kind
Kindergarten Lebensraum Aichach 1 Kind
Aichhörnchenkobel Aichach 1 Kind
Kinderhaus Sielenbach 3 Kinder
Kindergarten St. Katharina Sielenbach 1 Kind
Gesamt 37 Kinder
Situation bei der Schülerbetreuung – Stand 07/2019
Aktuelle Kinderzahl 74 Kinder
Abgänger 27 Kinder
Bestandskinder 47 Kinder
Neuanmeldungen 34 Kinder
Kinderzahl ab 09/19 81 Kinder
Öffnungszeiten zum 09/2019
11.00 Uhr bis 17.00 Uhr an Schultagen
07.30 Uhr bis 16.30 Uhr in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))
Grund- und Mittelschule Altomünster
Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung
Mittelschule
Historie zu den Schülerzahlen
Schuljahr
|
Grundschule
|
Mittelschule
|
Summe
|
2011/12
|
314
|
159
|
473
|
2012/13
|
289
|
159
|
448
|
2013/14
|
293
|
158
|
451
|
2014/15
|
278
|
154
|
432
|
2015/16
|
304
|
153
|
457
|
2016/17
|
332
|
139
|
471
|
2017/18
|
322
|
128
|
450
|
2018/19
|
311
|
136
|
447
|
zum Seitenanfang
2. Erschließung (Straßen- und Kanalbau) für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Vergabe der Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Begleitend zur Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“ sind bereits jetzt Aussagen zur zukünftigen Straßenführung und Abwasserbeseitigung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Eine erste Kostenschätzung zeigt folgende Größenordnungen auf:
- Honorarkosten Straße 22.000,- €
Honorarkosten Abwasser 55.000,- €
Baumaßnahme Straße 600.000,- €
Baumaßnahme Abwasser 1.400.000,- €
Grünordnung 10.000,- €
Straßenbeleuchtung 60.000,- €
Beschluss
- Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderlichen Planungen für die Bereiche Straße und Abwasser durchzuführen.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Ingenieurverträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Öttl hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
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3. Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Im Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ sind mehrere Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.
Nach § 45 Baugesetzbuch (BauGB) können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).
Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:
Alternative 1:
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses
Alternative 2:
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt ca. 11.000,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat.
Beschluss
1. Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.
2. Für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ wird die Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.
3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanungsantrag für Asbach "Nordwestlicher Ortsrand"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach
Nord-West“ liegt für ein Grundstück (vgl. blau markierter Bereich) ein Antrag auf Änderung vor:
Es ist beabsichtigt an das vorhandene Wohnhaus im Westen einen ca. 10,50 m langen und ca. 7 m breiten Anbau zu errichten. Im Norden ist auch noch ein kleiner erkerartiger Anbau geplant. Zudem ist nach Süden ein Garagenanbau und ein Außenpool von ca. 11 m auf ca. 6 m geplant. Diese Maßnahmen befinden sich alle außerhalb des Bauraumes und teilweise außerhalb des Bebauungsplanumgriffs. Die betreffende Grundstücksgrenze ist im Norden bis zu 7 m und im Westen etwa 10 m außerhalb des Bebauungsplanumgriffs.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Lageplan des Bauwunsches
Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1974 und ermöglicht etwa einen Wohnhausbaukörper von ca. 19 m Länge. Vorhanden ist ein Wohnhaus von ca. 14 m. Bei Verwirklichung der vorgestellten Bauwünsche würde ein Gesamtbaukörper von etwa 35 m Länge entstehen, bei Berücksichtigung der daran anschließenden vorhandenen Nachbargarage sogar 42 m.
Auszug aus dem Bebauungsplan
Einer Änderung des gesamten Bebauungsplangebietes stimmte der Bau- und Umweltausschuss am 12.11.2013 zu, wobei der Vorschlag der Verwaltung negativ war, da der Baukörper mit 35 m oder 42 m die Wirkung eines langen Riegels hat und die gewünschten Anbauten auch zu warzenartig vom Hauptbaukörper herausragen.
Aus heutiger Sicht wird seitens der Verwaltung die Aufhebung des Bebauungsplanes vorgeschlagen, wobei der o.g. Bauwunsch vermutlich nicht verwirklicht werden kann, da sich der große Baukörper nicht einfügt.
Für die anderen Grundstücke würde es jedoch eine gewisse Innenverdichtung ermöglichen. Die südlich der Himmelreichstraße befindenden unbebauten Grundstücke verlieren vermutlich dabei das Baurecht, das seit 45 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde, da die Lücke zu den bebauten Grundstücken für eine Innenbereichsbeurteilung zu groß wird.
Für den Bereich zwischen der Himmelreichstraße und dem Weberweg ist zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Überplanung der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss 1
- Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.11.2013 zur Änderung des Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18
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5. Bauleitplanungsantrag für Asbach "Südlicher Ortsrand"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Für die Flurnummer 841/11 und 841 Teilfläche der Gemarkung Randelsried liegt im Umfang von ca. 2.000 m² ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).
Bei den weiteren Eigentümern der im Flächennutzungsplan als gemischte Wohnbaufläche dargestellten und in Richtung Schäfflerweg befindlichen besteht derzeit kein Interesse an einer weiteren Überplanung.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Der Bau- und Umweltausschuss hat über den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat eine Überplanung des ganzen südlichen Bereichs auch über die Flächennutzungsplandarstellung hinaus (vgl. die ergänzte rote Markierung).
Die Erschließungsmöglichkeit für das nach Süden erweiterte Gebiet wurde bisher nicht geprüft.
Der Antragsteller verwies nach der Vorberatung, dass der Antrag sich auf seinen familiären Bedarf begründet und eine Erweiterung des Bebauungsplanes seinen landwirtschaftlichen Betrieb einschränken würde, weshalb er einer Gesamtüberplanung nicht zustimmen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss 1
Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Schweiger hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
Beschluss 2
- Der Markt Altomünster stellt für die privaten Grundstücke Flurnummern 841/11 und 841 Teilfläche, Gemarkung Randelsried (vgl. blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Asbach Nr. 2 „Zwischen der Eisenreichstraße und dem Schäfflerweg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Schweiger hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
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6. Bauleitplanungsantrag für Randelsried "Südwestlicher Ortsrand"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Für das Grundstück Flurnummer 32 der Gemarkung Randelsried (im Plan blau markiert) liegt ein Antrag vor, in das begonnene Bauleitplanungsverfahren Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“ (im Plan rot markiert) mit aufgenommen zu werden.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Der südliche Teilbereich des mit einer Hofstelle bebauten Grundstücks ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darge
stellt. Auf der westlich benachbarten Hofstelle befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung.
Vom Bau- und Umweltausschuss wird aufgrund der Sachlage empfohlen dem Antrag abzulehnen.
Beschluss
Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanungsantrag in Schmarnzell "Nördlicher Ortsrand"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flurnummer 401 Teilfläche der Gemarkung Randelsried liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes mit 2 Varianten (Variante 1 blau, Variante 2 rot) vor.
Es wurden bereits verschiedene Bauvoranfragen für dieses Grundstück gestellt, die vom Landrats-
amt Dachau jeweils negativ beurteilt wurden, da die Fläche als Außenbereich beurteilt wird.
Der bebaute Bereich von Schmarnzell wurde vom Landratsamt Dachau als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Schmarnzell als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Im Südwesten des beantragten Grundstücks befindet sich ein Fahrsilo eines landwirtschaftlichen Betriebs, zu dem aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ein Mindestabstand von ca. 25 m eingehalten werden muss.
Variante 1
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für Schmarnzell keinen Bebauungsplan aufzustellen, da durch den erforderlichen Abstand zum Fahrsilo eine Bebauung erst auf Höhe der Nordkante des Wasserzweckgebäudes möglich ist.
Variante 2
Die später eingegangene Variante 2 wurde dem Bau- und Umweltausschuss nur zur Information vorgelegt, eine Beratung hat nicht stattgefunden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass aufgrund der unorganischen Entwicklung keine der beiden Varianten zugestimmt werden soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss 1
- Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird verschoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16
Beschluss 2
- Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Für die beantragte Fläche (vgl. rote Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13
Beschluss 4
- Der Markt Altomünster stellt für das private Grundstück Flurnummern 401 Teilfläche, Gemarkung Randelsried (vgl. rote Markierung) unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Schmarnzell Nr. 1 „Nördlicher Ortsrand“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
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8. Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Westlich der Flurstraße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Für das Grundstück Flurnummer 1180 Teilfläche der Gemarkung Altomünster liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Erweiterung des Bebauungsplanungriffs Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ (blau markiert) vor.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Der Bau- und Umweltausschuss wurde über den Antrag nur informiert, es erfolgte keine Beratung oder Empfehlung. Bei der Billigung des Bebauungsplanentwurfs am 04.06.2019 wurde jedoch der bisherige Umgriff nicht erweitert.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Glas hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
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9. Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Westlich der Straße Schmelchenberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2019
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ö
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beschließend
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9 |
Sach- und Rechtslage
Für das Grundstück Flurnummer 1152 (Teilfläche) der Gemarkung Altomünster liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blaue Markierung).
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen für den Einzelbauwunsch keinen Bebauungsplan aufzustellen.
Für die Zukunft könnte diese Fläche bei einer Flächennutzungsplanänderung zusammen mit weiteren umliegenden Flächen als Wohnbaufläche angedacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Glas hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
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10. Bauleitplanungsantrag für Oberzeitlbach "Südöstlicher Ortsrand"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2019
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ö
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beschließend
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10 |
Sach- und Rechtslage
Für die Grundstücke Flurnummern 810/8 und 810/7 der Gemarkung Oberzeitlbach liegt erneut ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB vor.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Jahr 2012 wurde dieser Bereich wie folgt beurteilt:
Der Bau- und Umweltausschuss besichtigte die Flächen vor dieser Sitzung und stellte fest, dass ein Baurecht hier zu einer fingerartigen Bebauung führen würde, welche seitens des Marktes Altomünster nicht gewünscht ist. Zudem befinden sich die betroffenen Parzellen an einer Kammlage, wodurch die Bebauung weit nach Süden sichtbar wäre.
Auch die vorhandenen 380 kV Hochspannungsleitungen im Süden grenzen zwar nicht direkt an die beiden nördlichen Grundstücke an, jedoch sind diese nur ca. 40 m von den beantragten Grundstücken entfernt. Des Weiteren wäre eine einseitige Erschließung im Süden städtebaulich nicht sinnvoll.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hier kein Baurecht über eine Satzung zu schaffen, da die Grundstücke sich aus den vorgenannten Gründen nicht für eine Bebauung eignen.
Im Jahre 2017 ging eine formlose Anfrage auf neue Bewertung des Sachverhalts aufgrund des geplanten § 13 b BauGB ein, eine Nachfrage beim Landratsamt Dachau ergab jedoch keine positive Beurteilung. Dies wurde dem Grundstückseigentümer des Grundstückes Flurnummer 810/7 mitgeteilt.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat aufgrund der Lage an den bisherigen Beurteilungen festzuhalten. Denkbar erscheint allerhöchstens eine Bebauung auf Flurnummer 810/8.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine jegliche Bebauung in diesem Bereich aufgrund der bisherigen Bewertungen abzulehnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Bauleitplanungsantrag für Röckersberg "Nordöstlicher Ortsrand"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2019
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ö
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beschließend
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11 |
Sach- und Rechtslage
Für die Errichtung eines Pferdestalles in Röckersberg auf dem Grundstück Flurnummer 439/1 der Gemarkung Oberzeitlbach liegt ein Antrag auf Erweiterung der Außenbereichssatzung vor.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Eine rechtliche Beurteilung durch das Landratsamt Dachau bestätigt, dass eine Erweiterung der bestehenden Außenbereichssatzung rechtlich nicht möglich ist und auch andere Satzungsarten ebenfalls rechtlich nicht möglich sind.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einer Erweiterung der Außenbereichssatzung nicht zuzustimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Der Antragsteller hat seinen Antrag kurz vor der Sitzung schriftlich zurückgezogen.
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12. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2019
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ö
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beschließend
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12 |
Sach- und Rechtslage
Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die Einstellung der Linie 9156 auf der Strecke Tandern-Altomünster-Aichach durch die Regionalbus Augsburg GmbH. Da dies insbesondere für Schüler/innen aus dem Landkreis Dachau den Wegfall der notwendigen Fahrmöglichkeit nach Aichach bedeutet hätte, verkehrt ab Schuljahresbeginn 2019/20 die neu geschaffene Schulbuslinie 20 durch das Omnibusunternehmen Josef Schwaiger, Schrobenhausen, ausschließlich an Schultagen zu den schulrelevanten Zeiten bis zum Schuljahresende 2023/24. Dadurch wird sichergestellt, dass die heutigen Bestandsschüler/innen, die weiterführende und Förderschulen in Aichach besuchen, weiterhin eine Verbindung von und zur Schule haben und ihre Schullaufbahn an der gewohnten Schule abschließen können. Bei Bedarf ist es auch anderen Fahrgästen möglich, die Schulbuslinie zu nutzen.
Datenstand vom 25.09.2019 10:18 Uhr