Datum: 30.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2019 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
2 Erschließung (Straßen- und Kanalbau) für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Vergabe der Planung
3 Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"
4 Bauleitplanungsantrag für Asbach "Nordwestlicher Ortsrand"
5 Bauleitplanungsantrag für Asbach "Südlicher Ortsrand"
6 Bauleitplanungsantrag für Randelsried "Südwestlicher Ortsrand"
7 Bauleitplanungsantrag in Schmarnzell "Nördlicher Ortsrand"
8 Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Westlich der Flurstraße"
9 Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Westlich der Straße Schmelchenberg"
10 Bauleitplanungsantrag für Oberzeitlbach "Südöstlicher Ortsrand"
11 Bauleitplanungsantrag für Röckersberg "Nordöstlicher Ortsrand"
12 Bekanntgabe von Informationen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2019 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2019/20 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten am 21. Februar 2019 statt.

Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 01.07.2019 für den Zeitraum ab September 2019 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.
Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2019 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.


BRK Kinderhaus Regenbogen - Krippe

Verfügbare Plätze ab 09/2019        45    


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/2019)

33 Kinder
12

Abgänger in den Kindergarten        25 Kinder

Bestandskinder                          8 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2019
28 Kinder
36 Kinder
9


Altersstruktur zum 09/2019

0 Jahre
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
0  Kind
17 Kinder
8 Kinder
11 Kinder






Buchungszeiten zum 09/2019


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
Kinder
4 h bis   5 h
+
Kinder
5 h bis   6 h
+
Kinder
6 h bis   7 h
+
Kinder
7 h bis   8 h
+
Kinder
8 h bis   9 h
+
Kinder
9 h bis 10 h
+
Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2019        
       Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
       Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr



Kindergarten Wollomoos

Verfügbaren Plätze ab 09/2019          25



Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/2019)

26 Kinder


Abgänger in die Schule         8 Kinder
Wegzug         2 Kinder
Abgänger zu anderen KiGa         4 Kinder

Bestandskinder        12 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2019
7 Kinder
19 Kinder
6
ab 01/2020
4 Kinder
23 Kinder
2
ab 04/2020
1 Kinder
24 Kinder
1

Altersstruktur zum 09/2019

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
0 Kinder
10 Kinder
4 Kinder
5 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2019


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
12 Kinder
5 h bis   6 h
+
  7 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2019
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2019
2 Migrationskinder

Kindergarten Pipinsried

Verfügbaren Plätze ab 09/2019          25



Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/2019)

23 Kinder
2

Abgänger in die Schule          7 Kinder
Abgänger an anderen KiGa          1 Kinder

Bestandskinder        15 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2019
5 Kinder
20 Kinder
5


Altersstruktur zum 09/2019

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre

7 Kinder
6 Kinder
7 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2019


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
13
5 h bis   6 h
+
  7


Öffnungszeiten zum 09/2019
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
       

Besonderheiten zum 09/2019
2 Migrationskinder



Kindergarten Oberzeitlbach

Verfügbaren Plätze ab 09/2019          50



Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/19)

51 Kinder
0


Abgänger in die Schule        19 Kinder
Bestandskinder                     32 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/19)
20 Kinder
52 Kinder
0






Altersstruktur zum 09/2019

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
6 Kinder
19 Kinder
17 Kinder
10 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2019


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
12 Kinder
5 h bis   6 h
+
10 Kinder
6 h bis   7 h
+
13 Kinder
7 h bis   8 h
+
  3 Kinder
8 h bis   9 h
+
10 Kinder
9 h bis 10 h
+
  4 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2019  
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2019  
       2 Migrationskinder
       1 Kind mit Behinderung
       6 Unter-Dreijährige Kinder        (3. Geburtstag zwischen 09/2019-11/2019)
       


Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche

Verfügbaren Plätze ab 09/2019          75


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/2019)

75 Kinder


Abgänger in die Schule        28 Kinder
Abgänger zum BRK                  1 Kind

Bestandskinder                46 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
Ab 09/2019
27 Kinder
74 Kinder
1


Altersstruktur zum 09/2019

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
3 Kinder
26 Kinder
26 Kinder
18 Kinder
1 Kind


Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
13 Kinder
5 h bis   6 h
+
15 Kinder
6 h bis   7 h
+
20 Kinder
7 h bis   8 h
+
19 Kinder
8 h bis   9 h
+
  5 Kinder
9 h bis 10 h
+
  2 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2019  
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019          
       5 Migrationskinder
       3 Unter-Dreijährige (3. Geburtstag zwischen 09/2019-11/2019)
       


BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten

Verfügbaren Plätze ab 09/2019          65



Belegung
Freie Plätze
aktuell (07/2019)

   k.A.
k.A.

Abgänger in die Schule        k.A.
Bestandskinder                22 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2019
36 Kinder
58 Kinder
7
               
       
Altersstruktur zum 9/2019

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre    
 5 Kind
28 Kinder
10 Kinder
13 Kinder
2 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2019


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
0 Kinder
4 h bis   5 h
+
7 Kinder
5 h bis   6 h
+
8 Kinder
6 h bis   7 h
+
12 Kinder
7 h bis   8 h
+
12 Kinder
8 h bis   9 h
+
12 Kinder
9 h bis 10 h
+
7 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2019
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2019 – Krippe und Kiga        
       7 Unter-Dreijährige im Kiga (3. Geburtstag zwischen 09/2019-12/2019)
       15 Migrationskinder
       4 Integrationskinder


Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 07/2019
                                                                       
AWO Kinderhaus Spatzennest                          1 Kind
Denk mit Zwerge Schwabhausen                          1 Kind
Little Footprints                                                  1 Kind
Kinderhaus St. Martin Kleinberghofen                          1 Kind
Waldkindergarten Erdweg                                11 Kinder
Kindergarten Biberbande Markt Indersdorf                  1 Kind
Kinderkrippe Niederroth                                  1 Kind
Montessori-Kinderhaus Arnbach                          1 Kind
Denk Mit Zwerge Schwabhausen                          2 Kinder
Kinderhaus Im Sonnenschein Wiedenzhausen          1 Kind
Sulzemooser Kinderreich                                  1 Kind
Kath. Kindergarten St.-Stephan, Hilgertshausen          4 Kinder
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern                  2 Kinder
Caritas Kinderkrippe Vierkirchen                          1 Kind
Städt. Kinderhaus Abenteuerland Germering                  1 Kind
Hort Grunertshofen                                          1 Kind
Kindergarten Lebensraum Aichach                          1 Kind
Aichhörnchenkobel Aichach                                  1 Kind
Kinderhaus Sielenbach                                  3 Kinder
Kindergarten St. Katharina Sielenbach                  1 Kind


Gesamt                                                            37 Kinder




Situation bei der Schülerbetreuung – Stand 07/2019                        

Aktuelle Kinderzahl            74 Kinder

Abgänger        27 Kinder
Bestandskinder                47 Kinder

Neuanmeldungen                34 Kinder        

Kinderzahl ab 09/19            81 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2019  
       11.00 Uhr bis 17.00 Uhr        an Schultagen
07.30 Uhr bis 16.30 Uhr        in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))









Grund- und Mittelschule Altomünster

Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung

Grundschule





























Mittelschule



Historie zu den Schülerzahlen        

Schuljahr
Grundschule
Mittelschule
Summe
2011/12
314
159
473
2012/13
289
159
448
2013/14
293
158
451
2014/15
278
154
432
2015/16
304
153
457
2016/17
332
139
471
2017/18
322
128
450
2018/19
311
136
447

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2. Erschließung (Straßen- und Kanalbau) für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Vergabe der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Begleitend zur Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“ sind bereits jetzt Aussagen zur zukünftigen Straßenführung und Abwasserbeseitigung erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Eine erste Kostenschätzung zeigt folgende Größenordnungen auf:
  • Honorarkosten Straße                     22.000,- €
  • Honorarkosten Abwasser                     55.000,- €
  • Baumaßnahme Straße                           600.000,- €
  • Baumaßnahme Abwasser                        1.400.000,- €
  • Grünordnung                             10.000,- €
  • Straßenbeleuchtung                             60.000,- €

Beschluss

  1. Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderlichen Planungen für die Bereiche Straße und Abwasser durchzuführen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Ingenieurverträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Öttl hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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3. Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ sind mehrere Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.

Nach § 45 Baugesetzbuch (BauGB) können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).

Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:

Alternative 1:
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses

Alternative 2:
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau

Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt ca. 11.000,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.

2.        Für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ wird die Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

3.        Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanungsantrag für Asbach "Nordwestlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ liegt für ein Grundstück (vgl. blau markierter Bereich) ein Antrag auf Änderung vor:

Es ist beabsichtigt an das vorhandene Wohnhaus im Westen einen ca. 10,50 m langen und ca. 7 m breiten Anbau zu errichten. Im Norden ist auch noch ein kleiner erkerartiger Anbau geplant. Zudem ist nach Süden ein Garagenanbau und ein Außenpool von ca. 11 m auf ca. 6 m geplant. Diese Maßnahmen befinden sich alle außerhalb des Bauraumes und teilweise außerhalb des Bebauungsplanumgriffs. Die betreffende Grundstücksgrenze ist im Norden bis zu 7 m und im Westen etwa 10 m außerhalb des Bebauungsplanumgriffs.

                                                                             Auszug aus dem Flächennutzungsplan


                                                           Lageplan des Bauwunsches


Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1974 und ermöglicht etwa einen Wohnhausbaukörper von ca. 19 m Länge. Vorhanden ist ein Wohnhaus von ca. 14 m. Bei Verwirklichung der vorgestellten Bauwünsche würde ein Gesamtbaukörper von etwa 35 m Länge entstehen, bei Berücksichtigung der daran anschließenden vorhandenen Nachbargarage sogar 42 m.

   Auszug aus dem Bebauungsplan

Einer Änderung des gesamten Bebauungsplangebietes stimmte der Bau- und Umweltausschuss am 12.11.2013 zu, wobei der Vorschlag der Verwaltung negativ war, da der Baukörper mit 35 m oder 42 m die Wirkung eines langen Riegels hat und die gewünschten Anbauten auch zu warzenartig vom Hauptbaukörper herausragen.

Aus heutiger Sicht wird seitens der Verwaltung die Aufhebung des Bebauungsplanes vorgeschlagen, wobei der o.g. Bauwunsch vermutlich nicht verwirklicht werden kann, da sich der große Baukörper nicht einfügt.
Für die anderen Grundstücke würde es jedoch eine gewisse Innenverdichtung ermöglichen. Die südlich der Himmelreichstraße befindenden unbebauten Grundstücke verlieren vermutlich dabei das Baurecht, das seit 45 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde, da die Lücke zu den bebauten Grundstücken für eine Innenbereichsbeurteilung zu groß wird.

Für den Bereich zwischen der Himmelreichstraße und dem Weberweg ist zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Überplanung der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche möglich.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.11.2013 zur Änderung des Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

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5. Bauleitplanungsantrag für Asbach "Südlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Flurnummer 841/11 und 841 Teilfläche der Gemarkung Randelsried liegt im Umfang von ca. 2.000 m² ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).

Bei den weiteren Eigentümern der im Flächennutzungsplan als gemischte Wohnbaufläche dargestellten und in Richtung Schäfflerweg befindlichen besteht derzeit kein Interesse an einer weiteren Überplanung.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan


Der Bau- und Umweltausschuss hat über den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat eine Überplanung des ganzen südlichen Bereichs auch über die Flächennutzungsplandarstellung hinaus (vgl. die ergänzte rote Markierung).
Die Erschließungsmöglichkeit für das nach Süden erweiterte Gebiet wurde bisher nicht geprüft.

Der Antragsteller verwies nach der Vorberatung, dass der Antrag sich auf seinen familiären Bedarf begründet und eine Erweiterung des Bebauungsplanes seinen landwirtschaftlichen Betrieb einschränken würde, weshalb er einer Gesamtüberplanung nicht zustimmen wird.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Schweiger hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

  1. Der Markt Altomünster stellt für die privaten Grundstücke Flurnummern 841/11 und 841 Teilfläche, Gemarkung Randelsried (vgl. blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Asbach Nr. 2 „Zwischen der Eisenreichstraße und dem Schäfflerweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Schweiger hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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6. Bauleitplanungsantrag für Randelsried "Südwestlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 32 der Gemarkung Randelsried (im Plan blau markiert) liegt ein Antrag vor, in das begonnene Bauleitplanungsverfahren Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“ (im Plan rot markiert) mit aufgenommen zu werden.

                                             Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Der südliche Teilbereich des mit einer Hofstelle bebauten Grundstücks ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darge stellt. Auf der westlich benachbarten Hofstelle befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung.

Vom Bau- und Umweltausschuss wird aufgrund der Sachlage empfohlen dem Antrag abzulehnen.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanungsantrag in Schmarnzell "Nördlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flurnummer 401 Teilfläche der Gemarkung Randelsried liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes mit 2 Varianten (Variante 1 blau, Variante 2 rot) vor.

Es wurden bereits verschiedene Bauvoranfragen für dieses Grundstück gestellt, die vom Landrats-
amt Dachau jeweils negativ beurteilt wurden, da die Fläche als Außenbereich beurteilt wird.

Der bebaute Bereich von Schmarnzell wurde vom Landratsamt Dachau als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Schmarnzell als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Im Südwesten des beantragten Grundstücks befindet sich ein Fahrsilo eines landwirtschaftlichen Betriebs, zu dem aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ein Mindestabstand von ca. 25 m eingehalten werden muss.




Variante 1

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für Schmarnzell keinen Bebauungsplan aufzustellen, da durch den erforderlichen Abstand zum Fahrsilo eine Bebauung erst auf Höhe der Nordkante des Wasserzweckgebäudes möglich ist.


Variante 2


Die später eingegangene Variante 2 wurde dem Bau- und Umweltausschuss nur zur Information vorgelegt, eine Beratung hat nicht stattgefunden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass aufgrund der unorganischen Entwicklung keine der beiden Varianten zugestimmt werden soll.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Beschluss 2

  1. Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Für die beantragte Fläche (vgl. rote Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 4

  1. Der Markt Altomünster stellt für das private Grundstück Flurnummern 401 Teilfläche, Gemarkung Randelsried (vgl. rote Markierung) unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf.

Die Satzung erhält die Bezeichnung Schmarnzell Nr. 1 „Nördlicher Ortsrand“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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8. Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Westlich der Flurstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 1180 Teilfläche der Gemarkung Altomünster liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Erweiterung des Bebauungsplanungriffs Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs“ (blau markiert) vor.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss wurde über den Antrag nur informiert, es erfolgte keine Beratung oder Empfehlung. Bei der Billigung des Bebauungsplanentwurfs am 04.06.2019 wurde jedoch der bisherige Umgriff nicht erweitert.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Glas hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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9. Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Westlich der Straße Schmelchenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 1152 (Teilfläche) der Gemarkung Altomünster liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blaue Markierung).

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen für den Einzelbauwunsch keinen Bebauungsplan aufzustellen.

Für die Zukunft könnte diese Fläche bei einer Flächennutzungsplanänderung zusammen mit weiteren umliegenden Flächen als Wohnbaufläche angedacht werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Glas hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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10. Bauleitplanungsantrag für Oberzeitlbach "Südöstlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Für die Grundstücke Flurnummern 810/8 und 810/7 der Gemarkung Oberzeitlbach liegt erneut ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB vor.

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.


Auszug aus dem Flächennutzungsplan

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Jahr 2012 wurde dieser Bereich wie folgt beurteilt:
Der Bau- und Umweltausschuss besichtigte die Flächen vor dieser Sitzung und stellte fest, dass ein Baurecht hier zu einer fingerartigen Bebauung führen würde, welche seitens des Marktes Altomünster nicht gewünscht ist. Zudem befinden sich die betroffenen Parzellen an einer Kammlage, wodurch die Bebauung weit nach Süden sichtbar wäre.
Auch die vorhandenen 380 kV Hochspannungsleitungen im Süden grenzen zwar nicht direkt an die beiden nördlichen Grundstücke an, jedoch sind diese nur ca. 40 m von den beantragten Grundstücken entfernt. Des Weiteren wäre eine einseitige Erschließung im Süden städtebaulich nicht sinnvoll.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hier kein Baurecht über eine Satzung zu schaffen, da die Grundstücke sich aus den vorgenannten Gründen nicht für eine Bebauung eignen.

Im Jahre 2017 ging eine formlose Anfrage auf neue Bewertung des Sachverhalts aufgrund des geplanten § 13 b BauGB ein, eine Nachfrage beim Landratsamt Dachau ergab jedoch keine positive Beurteilung. Dies wurde dem Grundstückseigentümer des Grundstückes Flurnummer 810/7 mitgeteilt.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat aufgrund der Lage an den bisherigen Beurteilungen festzuhalten. Denkbar erscheint allerhöchstens eine Bebauung auf Flurnummer 810/8.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine jegliche Bebauung in diesem Bereich aufgrund der bisherigen Bewertungen abzulehnen.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanungsantrag für Röckersberg "Nordöstlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Für die Errichtung eines Pferdestalles in Röckersberg auf dem Grundstück Flurnummer 439/1 der Gemarkung Oberzeitlbach liegt ein Antrag auf Erweiterung der Außenbereichssatzung vor.


Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Eine rechtliche Beurteilung durch das Landratsamt Dachau bestätigt, dass eine Erweiterung der bestehenden Außenbereichssatzung rechtlich nicht möglich ist und auch andere Satzungsarten ebenfalls rechtlich nicht möglich sind.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einer Erweiterung der Außenbereichssatzung nicht zuzustimmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Der Antragsteller hat seinen Antrag kurz vor der Sitzung schriftlich zurückgezogen.

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12. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die Einstellung der Linie 9156 auf der Strecke Tandern-Altomünster-Aichach durch die Regionalbus Augsburg GmbH. Da dies insbesondere für Schüler/innen aus dem Landkreis Dachau den Wegfall der notwendigen Fahrmöglichkeit nach Aichach bedeutet hätte, verkehrt ab Schuljahresbeginn 2019/20 die neu geschaffene Schulbuslinie 20 durch das Omnibusunternehmen Josef Schwaiger, Schrobenhausen, ausschließlich an Schultagen zu den schulrelevanten Zeiten bis zum Schuljahresende 2023/24. Dadurch wird sichergestellt, dass die heutigen Bestandsschüler/innen, die weiterführende und Förderschulen in Aichach besuchen, weiterhin eine Verbindung von und zur Schule haben und ihre Schullaufbahn an der gewohnten Schule abschließen können. Bei Bedarf ist es auch anderen Fahrgästen möglich, die Schulbuslinie zu nutzen.  

Datenstand vom 25.09.2019 10:18 Uhr