Datum: 18.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feuerwehrfahrzeuge für die Ortsteile Wollomoos und Hohenzell; Festlegen des Fahrzeugtyps und Ausschreibungsbeschluss
2 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung
3 Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung
4 Bebauungsplangebiet Altomünster Nr. 48 "Am Krautgarten"; Billigung des Plankonzepts
5 Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Östlicher Ortsrand"
6 Sanierung des Obelisk-Gründungssteins des Krieger- und Soldatenverein Altomünster
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.01.2020

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Feuerwehrfahrzeuge für die Ortsteile Wollomoos und Hohenzell; Festlegen des Fahrzeugtyps und Ausschreibungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Nach der aktuellen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindebereich Altomünster (Planungsstand März 2019, vorgestellt in der Sitzung des Gemeinderates am 02.04.2019) ist für die Feuerwehren
  • Wollomoos (aktuell Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) aus dem Jahr 1992)
und
  • Hohenzell (aktuell TSF aus dem Jahr 2004)
in 2021 die Beschaffung jeweils eines TSF-W vorgesehen und im Finanzplan entsprechend verankert.

TSF-W („Musterfahrzeug“)

Kostensituation (für zwei Fahrzeuge)

       Beschaffung                404.000,- €
       Förderung                  74.000,- €
       Kosten Gemeinde        330.000,- €

Alternativ zum vorbeschriebenen TSF-W besteht die Möglichkeit ein Löschfahrzeug Katastrophenschutz (LF Kats) mit entsprechendem Mehrwert zu ähnlichen Konditionen zu erwerben:

LF Kats („Musterfahrzeug“)

Kostensituation (für zwei Fahrzeuge)

       Beschaffung                504.000,- €
       Förderung                176.000,- €
       Kosten Gemeinde        328.000,- €


Die einsatztaktischen Vorteile des LF Kats lassen sich wie folgt beschreiben:
  • Gruppenkabine (9 statt 6 Personen)
  • geländegängiges Fahrzeug
  • zusätzliche Tragkraftspritze
  • 20 Stk. B-Schläuche mehr (400 m B-Schlauch)
  • 300 m B-Schlauch fahrend verlegbar
  • Optimale Ergänzung für die Entschärfung von abgelegenen Höfen und Weilern mit schlechter Löschwasserversorgung.
  • Optimale Ergänzung für den Landkreis  Kontingent Sandsack / Gefahrgutzug Dekon-P


Anmerkung:
Der „günstige“ Beschaffungspreis für das LF Kats ergibt sich aus einer derzeit größeren Beschaffung durch den Bund, von der der Markt profitieren kann.
Unabhängig vom zu beschaffenden Fahrzeugtyp sind beide Gerätehäuser mit einer Abgasabsauganlage nachzurüsten. Die geschätzten Kosten betragen pro Stellplatz ca. 5.000,- € und damit für beide Gebäude zusammen ca. 15.000,- € (Hohenzell - 1 Stellplatz, Wollomoos - 2 Stellplätze).
Das bisherige Fahrzeug aus Hohenzell erhält die Feuerwehr Pipinsried als Ersatz für das TSF aus dem Jahr 1980.
Für den Bereich Hohenzell wird mit einem wasserführenden Fahrzeug der Brandschutz erhöht, da zukünftig Wasser mitgeführt wird.

Bei den Unterhaltskosten ist insbesondere aufgrund der zweiten Pumpe und der „LKW-Eigenschaft“ mit höheren, derzeit aber nicht  bezifferbaren Kosten zu rechnen.

Aus Gründen einer längeren Lieferzeit ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2021 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. In den Ausschreibungsunterlagen wird der Ausführungszeitraum „großzügig“ gewählt, um durch die größere Flexibilität ein positives Ausschreibungsergebnis zu erreichen.
Die ersten größeren Zahlungen sind nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2021 zu erwarten.

Der federführende Kommandant der Feuerwehr Altomünster war in der Sitzung anwesend und hat diese Thematik anhand der beiliegenden Präsentation vorgestellt.

Beschluss

  1. Für die Feuerwehren in Wollomoos und Hohenzell wird als Fahrzeugtyp jeweils ein Löschfahrzeug Katastrophenschutz (LF Kats) beschafft.
  2. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wird bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
  3. Die Beschaffungsmaßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2021 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die 4. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I und die 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 mit einer Fläche von ca. 9,1 ha gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange vom 17.12.2019 bis 04.02.2020 am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Einwände ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Energienetze Bayern GmbH
  • IHK für München und Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Dachau
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Gemeinde Adelzhausen
  • Gemeinde Eurasburg
  • Gemeinde Erdweg
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • bayernets GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 04.02.2020
  • Zweckverband zur Wasserversorgung „Weilachgruppe“, E-Mail vom 19.12.2019
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 08.01.2020
  • Gemeinde Schiltberg, E-Mail vom 18.12.2019
  • Gemeinde Sielenbach, Schreiben vom 04.02.2020
  • Gemeinde Odelzhausen, E-Mail vom 19.12.2019
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 28.01.2020
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 21.01.2020


Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken

1. Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 08.01.2020

Vorhaben
Die Marktgemeinde Altomünster beabsichtigt mit o.g. Vorhaben die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Das Plangebiet (insg. ca. 9,1 ha) befindet sich ca. 500 m nördlich von Rudersberg. Das Areal soll neben Grünflä-chen im Wesentlichen als Sondergebiet SO Photovoltaikanlage (ca. 7,3 ha) dargestellt werden.

Erfordernisse
Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden (LEP 6.2.3 (G)).
Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (Z)).
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (….) sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG).
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (….) die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (….) (LEP 1.3.1 (G)).
Die regionale Energieerzeugung soll regenerativ erfolgen (RP 14 B IV G 7.3).
Die Gewinnung von Solarenergie (Strom und Wärme) soll vorrangig auf Dach- und Fassadenflächen von Gebäuden, auf bereits versiegelten Flächen und im räumlichen Zusammenhang mit In-frastruktur erfolgen (RP 14 B IV G 7.4).

Beurteilung
Die Planungen sind hinsichtlich der Ziele zum Klimaschutz sowie des verstärkten Ausbaues regenerativer Energien grundsätzlich zu begrüßen. Eine Vorbelastung des Standortes ist zwar nicht gegeben, allerdings besteht durch eine das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung querende 20 kV-Leitung eine gewisse Vorprägung. Im Süden tangiert das Plangebiet landschaftliches Vorbehaltsgebiet. In diesem Bereich sind im Plangebiet allerdings umfangreiche Grünmaßnahmen vorgesehen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der entsprechenden Belange des Vorbehaltsgebiets (vgl. RP 14 B I G 1.2.1, RP 14 B I G 1.2.2.05.1) ist aus landesplanerischer Sicht nicht zu erwarten.
Ergebnis
Die Planungen stehen bei entsprechend qualifizierter Ausführung der Eingrünungsmaßnahmen insbesondere im Süden des Plangebietes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.


2. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, Schreiben vom 22.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Anhand des Geo-Informationssystems (GIS) im Landratsamt Dachau wurde festgestellt, dass der geplante Umgriff der Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer ausgewiesenen Förderfläche der Unteren Naturschutzbehörde kollidiert. Um Prüfung und ggf. Änderung der Planung wird deshalb gebeten.




3. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, Schreiben vom 28.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Wir bitten, die für die östlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg zuständige Behörde mit zu beteiligen, da aufgrund der Nähe und Lage der Straße zur geplanten FFFA Blendwirkungen, die den Straßenverkehr evtl. gefährden können, u.E. geprüft werden sollen.

Rechtsgrundlagen
Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 3, 22, 50 BImSchG.


4. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion, Schreiben vom 07.01.2020

Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Einwände.
Wir bitten bei den konkreten Bebauungsplanverfahren weiterhin die Brandschutzdienststelle zu beteiligen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Löschwasserversorgung  
Rechtliche Vorgaben:
Nach Artikel 1 Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Nach Absatz 2 haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 BayFwG) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Sie haben außerdem in diesen Grenzen die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. D.h. aber nicht, dass die erste nutzbare Löschwasserentnahmestelle erst in 300 m Entfernung sein darf. Auch hier sind wiederum die 75 m nutzbare Schlauchlänge der Feuerwehr heranzuziehen, da ansonsten das Wasser nicht zum Einsatzfahrzeug herangeführt werden kann um von diesem dann, ggf. mit einer Druckerhöhung, verteilt zu werden.

Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das Arbeitsblatt W 405 des DVGW herangezogen werden.

Hinweis
Wird die Bereitstellung von Wasser an einen Zweckverband übertragen, sind zudem Regelungen zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahme Einrichtungen (Hydranten; einschließlich deren Pflege) vertraglich festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entnahme von Löschwasser auch weiterhin für Einsätze oder Übungen durch die gemeindliche Feuerwehr jederzeit und kostenfrei möglich ist.



5. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.02.2020

Im Rahmen der o.g. Bauleitplanverfahren soll für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage westlich der Straße, die Rudersberg mit Thalhausen verbindet, auf einem Areal von ca. 9 ha die planerische Grundlage geschaffen werden.

Wie auch in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf angemerkt, liegt das Plangebiet im Bereich des Altograbens im wassersensiblen Bereich. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist gemeinsam mit weiteren Vertretern der Bau- und Wasserwirtschaft Unterzeichnerin einer gemeinsamen Erklärung, die sich für die Risikovermeidung durch an Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen stark macht. Es ist daher hervorzuheben, dass grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf die wesentliche Bedeutung baulicher Schutzmaßnahmen und eine an häufiger werdende Extremwettereignisse angepasste Bauweise zu richten ist.
Zu den vorliegenden Planentwürfen bestehen darüber hinaus von unserer Seite keine Anmerkungen.


6. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.01.2020

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim. Die Adresse lautet: Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de. Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.


7. Weiteres Verfahren

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 öffentlich ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches).

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Darstellung der Vertragsnaturschutz-Flächen im GIS ist nicht flächenscharf und entspricht nicht exakt der vertragsgemäß bewirtschafteten Fläche. Die Darstellung im GIS des Landratsamtes wird nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im GIS entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Es handelt sich bei der angesprochenen Straße Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg um eine gemeindliche Straße. Inwieweit eine Blendwirkung und ggf. somit Gefährdung des Straßenverkehrs besteht, kann aufgrund des bewegten Geländes und der geschwungenen Straßenführung nur anhand eines Blendgutachtens geklärt werden. Eine kurzzeitige Blendung kann auch mit reflexionsarmen PV Modulen nicht ausgeschlossen werden.
Für das weitere Verfahren ist ein Blendgutachten erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion

Bezüglich des Brandschutzes wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich einen ausreichenden Brandschutz herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 7

7. Billigung

Der Markt Altomünster billigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ mit den oben beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 inklusive dem einzuarbeitenden Blendgutachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen. Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird, weshalb nur eine Fläche von ca. 9,05 ha überplant wurde.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf berücksichtigt die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Lichti und wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange vom 17.12.2019 bis 04.02.2020 am Verfahren beteiligt.



Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Einwände ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Gemeinde Adelzhausen
  • Gemeinde Eurasburg
  • Gemeinde Erdweg
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
  • Gemeinde Odelzhausen


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • Gemeinde Sielenbach, Schreiben vom 04.02.2020
  • Gemeinde Schiltberg, E-Mail vom 18.12.2019
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 28.01.2020
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 21.01.2020
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • bayernets GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • Brandschutzdienststelle des Landkreises Dachau, E-Mail vom 07.01.2020
  • Zweckverband zur Wasserversorgung „Weilachgruppe“, E-Mail vom 19.12.2019
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 08.01.2020
  • Energienetze Bayern GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • IHK für München und Oberbayern, E-Mail vom 17.01.2020


Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken


1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 08.01.2020

Vorhaben
Die Marktgemeinde Altomünster beabsichtigt mit o.g. Vorhaben die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Das Plangebiet (insg. ca. 9,1 ha) befindet sich ca. 500 m nördlich von Rudersberg. Das Areal soll neben Grünflä-chen im Wesentlichen als Sondergebiet SO Photovoltaikanlage (ca. 7,3 ha) dargestellt werden. Das Baurecht soll auf 30 Jahre begrenzt werden, damit dann nach Rückbau der Anlagen das Gelände wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden kann.

Erfordernisse
Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden (LEP 6.2.3 (G)).
Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (Z)).
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (….) sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG).
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (….) die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (….) (LEP 1.3.1 (G)).
Die regionale Energieerzeugung soll regenerativ erfolgen (RP 14 B IV G 7.3).
Die Gewinnung von Solarenergie (Strom und Wärme) soll vorrangig auf Dach- und Fassadenflächen von Gebäuden, auf bereits versiegelten Flächen und im räumlichen Zusammenhang mit In-frastruktur erfolgen (RP 14 B IV G 7.4).

Beurteilung
Die Planungen sind hinsichtlich der Ziele zum Klimaschutz sowie des verstärkten Ausbaues regenerativer Energien grundsätzlich zu begrüßen. Eine Vorbelastung des Standortes ist zwar nicht gegeben, allerdings besteht durch eine das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung querende 20 kV-Leitung eine gewisse Vorprägung. Im Süden tangiert das Plangebiet landschaftliches Vorbehaltsgebiet. In diesem Bereich sind im Plangebiet allerdings umfangreiche Grünmaßnahmen vorgesehen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der entsprechenden Belange des Vorbehaltsgebiets (vgl. RP 14 B I G 1.2.1, RP 14 B I G 1.2.2.05.1) ist aus landesplanerischer Sicht nicht zu erwarten.

Ergebnis
Die Planungen stehen bei entsprechend qualifizierter Ausführung der Eingrünungsmaßnahmen insbesondere im Süden des Plangebietes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.



2. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, Schreiben vom 22.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Im Osten der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage verläuft die Verbindungsstraße von Rudersberg nach Thalhausen. Von der geplanten Anlage könnte ggf. eine Blendwirkung für die Autofahrer ausgehen. In der Begründung bzw. dem Umweltbericht sollte hierzu eine Aussage getroffen werden.
Auf die Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung in Bezug auf die Überschneidung des geplanten Umgriffs und einer Förderfläche wird verwiesen.



3. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, Schreiben vom 28.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Wir bitten, die für die östlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg zuständige Behörde mit zu beteiligen, da aufgrund der Nähe und Lage der Straße zur geplanten FFFA Blendwirkungen, die den Straßenverkehr evtl. gefährden können, u.E. geprüft werden sollen.

Rechtsgrundlagen
Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 22, 50 BImSchG



4. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 21.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Die mit der Umsetzung der festgesetzten Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen (vgl. Ziffer 3.1 der Satzung) beauftragte ökologische Baubegleitung bitten wir rechtzeitig vorab der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a i.V. mit § 1a Abs. 3 BauGB, § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Grenzen der Abwägung
§ 1 Abs. 7 BauGB


5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 14.01.2020

Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.


Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:

Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per email mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).



6. Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Dachau, Schreiben vom 02.02.2020

Anstatt den Blühstreifen am westlichen Rand jährlich in seiner Gesamtheit zu entfernen und eine Neuansaat vorzunehmen, sollte eine Dauerwiese angelegt werden oder der Umbruch zumindest in zweijährigem Turnus und jeweils nur auf einer Hälfte der Blühfläche erfolgen. Zusätzlich darf bei letzterer Vorgehensweise nicht immer dieselbe Hälfte der Fläche umgebrochen werden, der Umbruch muss zwischen den beiden Hälften abwechselnd erfolgen. Die Formulierung bzgl. der Ausgleichsfläche A 3 „der Aufwuchs ist mindestens einmal jährlich zu mähen“ (Seite 3) ist unglücklich, sie sollte entsprechend dem Umweltbericht angepasst werden: „Die Grünlandflächen sind durch eine extensive Nutzung (Schafbeweidung und/oder max. zweischürige Mahd) zu pflegen (Umweltbericht S. 21).
Bei den zu pflanzenden Arten sollte – sofern bei den vorhandenen Standortbedingungen möglich – der Fokus auf die nach der Roten Liste Bayern 2003 gefährdeten Arten gelegt werden (s. unten stehende Auflistung). Manche Pflanzenspezies wie z.B. die Haselnuss (Corylus avellana) oder der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea) sind zwar heimisch, breiten sich aber massiv aus und müssen deshalb nicht gezielt angepflanzt werden.

Cornus mas (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Ribes nigrum (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Rosa glauca (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)


7. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.01.2020

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim. Die Adresse lautet: Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de. Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.



8. Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 04.02.2020

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Bebauungsplan. Wir empfehlen im Sinne des vorbeugenden Bodenschutzes und Grundwasserschutzes zusätzlich folgende Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen:

Zur Reinigung der Photovoltaikmodule dürfen nur wasser- und bodenverträgliche Stoffe eingesetzt werden.



9. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.02.2020

Im Rahmen der o.g. Bauleitplanverfahren soll für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage westlich der Straße, die Rudersberg mit Thalhausen verbindet, auf einem Areal von ca. 9 ha die planerische Grundlage geschaffen werden.

Wie auch in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf angemerkt, liegt das Plangebiet im Bereich des Altograbens im wassersensiblen Bereich. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist gemeinsam mit weiteren Vertretern der Bau- und Wasserwirtschaft Unterzeichnerin einer gemeinsamen Erklärung, die sich für die Risikovermeidung durch an Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen stark macht. Es ist daher hervorzuheben, dass grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf die wesentliche Bedeutung baulicher Schutzmaßnahmen und eine an häufiger werdende Extremwettereignisse angepasste Bauweise zu richten ist.
Zu den vorliegenden Planentwürfen bestehen darüber hinaus von unserer Seite keine Anmerkungen.


10. Weiteres Verfahren

Der Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 öffentlich ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches).

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Darstellung der Vertragsnaturschutz-Flächen im GIS ist nicht flächenscharf und entspricht nicht exakt der vertragsgemäß bewirtschafteten Fläche. Die Darstellung im GIS des Landratsamtes wird nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im GIS entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Es handelt sich bei der angesprochenen Straße Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg um eine gemeindliche Straße. Ob eine Blendwirkung und ggf. somit Gefährdung des Straßenverkehrs besteht, kann aufgrund des bewegten Geländes und der geschwungenen Straßenführung nur anhand eines Blendgutachtens geklärt werden. Eine kurzzeitige Blendung kann auch mit reflexionsarmen PV Modulen nicht ausgeschlossen werden.
Für das weitere Verfahren ist ein Blendgutachten erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben in Kenntnis gesetzt und hat die Untere Naturschutzbehörde rechtzeitig zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Bayerisches Landesamtes für Denkmalpflege

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die angeführten Hinweise sind bereits im Bebauungsplan unter Nr. 3.4 des Teil B Satzungstext aufgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 6

Die Anregungen zur Pflege der Blühstreifen werden entsprechend wie folgt übernommen:

„Der Umbruch der Blühstreifen erfolgt in zweijährigem Turnus und abwechselnd jeweils auf der Hälfte der Blühfläche.“

Zur Maßnahme A3: In der Satzung werden Fläche und Entwicklungsziele der Maßnahme definiert. Genaue Hinweise zur Pflege, mit der diese Ziele zu erreichen sind, werden im Umweltbericht dargelegt.

Die zu pflanzenden Arten werden gemäß dem Vorschlag um die genannten Arten

Cornus mas (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Ribes nigrum (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Rosa glauca (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)

(vorbehaltlich der Verfügbarkeit von zertifiziert gebietsheimischem Pflanzgut) erweitert. Die übrigen Arten bleiben in der Auswahl. Insbesondere Corylus avellana und Cornus sanguinea als stark wüchsige Arten dienen neben der Herstellung von Lebensräumen auch der schnellen Einbindung ins Landschaftsbild.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Der Bebauungsplan wird um den Hinweis „Zur Reinigung der Photovoltaikmodule dürfen nur wasser- und bodenverträgliche Stoffe eingesetzt werden.“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 10

10. Billigung

Der Markt Altomünster billigt den Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ mit den oben beschlossenen Änderungen und dem einzuarbeitenden Blendgutachten in der Fassung vom 18.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplangebiet Altomünster Nr. 48 "Am Krautgarten"; Billigung des Plankonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Überplanung einer Teilfläche aus dem im Eigentum des Marktes Altomünster stehenden Grundstück Flurnummer 199 der Gemarkung Altomünster gefasst.

Das aktuelle Plankonzept sieht die Errichtung von vier einzelnen Baukörpern vor, die jeweils mehrere Wohnungen beinhalten können:



Die überplante Grundstücksfläche beträgt ca. 2.782 m².




Rahmendaten
Baukörpermaße        17 m x 12 m
Wohneinheiten        6 bis 8 Wohneinheiten pro Gebäude
Geschossigkeit        in Richtung Westen: 3 Geschosse
in Richtung Osten und Süden: 3 Geschosse und zurückgesetztes „Terrassengeschoss“
Dach                        flachgeneigtes Walmdach ohne Nutzung
Offene Bauweise        Blickbeziehungen in Richtung Osten bleiben erhalten
Stellplätze                offene Stellplätze entlang der Straße „Am Krautgarten“
                       Geschlossene Stellplätze im Kellergeschoss bzw. als Tiefgarage
Erschließung                vorrangig von der Straße „Am Krautgarten“
                       Geh- und Radweg in Richtung Weil ist noch einzuplanen

Der Bauausschuss hat diesem Konzept in seiner Sitzung vom 08.10.2019  zugestimmt.

Die Realisierung der Gebäude wird Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes.

Beschluss

  1. Das vorliegende Plankonzept bildet die Basis für Ausarbeitung der weiteren Unterlagen.
  2. Falls sich im weiteren Verfahren Änderungen an diesem Konzept ergeben, sind diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Östlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen eines Vorbescheids des Landratsamtes Dachau wurden auf dem Grundstück Flurnummer 671/6 vier Doppelhaushälften genehmigt.


                                                                                            Ausschnitt aus dem Vorbescheid


Die Grundstückseigentümer beabsichtigen auf dem miterworbenen Grundstück Flurnummer 671/14 Gartenhäuschen oder kleine Gewächshäuser im Umfang bis zu ca. 10 m² Grundfläche zu errichten.

Dies ist baurechtlich aufgrund der Außenbereichslage des Grundstücks und der Flächennutzungsplandarstellung als Grünfläche nicht zulässig.

Die Grundstückseigentümer haben deshalb einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die beiden Flurnummern 671/6 und 671/14 der Gemarkung Altomünster gestellt.



                                                               Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan


Der Antrag der Grundstückseigentümer wurde vorab dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt; dieser empfiehlt dem Gemeinderat den vorliegenden Antrag abzulehnen.

Beschluss

Dem Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Sanierung des Obelisk-Gründungssteins des Krieger- und Soldatenverein Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Obelisk (Gründungsstein des Krieger- und Soldatenvereins Altomünster) befindet sich auf einem gemeindlichen Grundstück nördlich der Kirche.



Der Krieger- und Soldatenverein Altomünster beantragte im Vorgriff auf das im Jahr 2021 anstehende 150-jährige Jubiläum des Krieger- und Soldatenverein Altomünster die Sanierung des Obelisken durch den Markt Altomünster.

Der Obelisk ist laut der Eintragung in der Denkmalliste im Jahr 1876 errichtet worden. Es weist diverse Setzungen der Stufen und mehrere auch größere Risse im Stein sowie verwitterte Inschriften auf (vgl. Fotos  zum Schreiben des Krieger- und Soldatenvereins vom 27.10.2019 - eingestellt im RIS).

Nach den Besichtigungen mit mehreren Firmen und Rücksprache mit Herrn Mastroianni von der unteren Denkmalbehörde wurde besprochen, dass ein Restaurator eine Musterfläche (mit entsprechender Dokumentation und Konzeptentwicklung) anlegen soll.

Für die Herstellung der Musterfläche liegt ein Angebot der Firma Wiegerling aus Gaißach in Höhe von 1.963,50 € vor.

Nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege können die Arbeiten am Obelisken ausgeschrieben werden.


Aufgrund der zu erwartenden großen Arbeitsauslastung möglicher Firmen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2020 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. In den Ausschreibungsunterlagen wird der Ausführungszeitraum „großzügig“ gewählt, um durch die größere Flexibilität ein positives Ausschreibungsergebnis zu erreichen.
Eine erste größere Zahlung für die Anlage einer Musterfläche im Umfang von ca. 1.963,50,- € ist möglicherweise vor Verabschiedung des Haushalts 2020 zu erwarten.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Kosten in Höhe von ca. 30.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Mit der Sanierung des Obelisken durch den Markt Altomünster besteht grundsätzlich Einverständnis.
  2. Die Anlage der Muster fläche wird an die Firma Wiegerling vergeben.
  3. Die eigentliche Sanierungsmaßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2020 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über den Ehrenamtsabend am 22.04.2020 ab 19.00 Uhr im Kappler Saal.

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.01.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Vergabe Gewerk „Stahlkonstruktion Giebelwand“

Der Auftrag für die Maßnahme „Stahlkonstruktion Giebelwand“ wird an die Firma Hausmann GmbH & Co. Stahlbau KG, 86551 Aichach, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 40.160,22 € vergeben.


TOP 2        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Treppengestaltung im Anbau und aktueller Baukosten- und Prognosestand

       Die Stufen werden als naturblockstein und die Podeste mit Natursteinplatten (auf Splitt) ausgeführt.


TOP 3        Annahme von Spenden im Jahr 2019

       Die Spenden werden angenommen.

Datenstand vom 20.02.2020 10:13 Uhr