Datum: 28.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sporthalle der Grund- und Mittelschule Altomünster
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bedarfsverkehrskonzept Landkreis Dachau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Der Landkreis Dachau erarbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit dem Münchner Verkehrsverbund (MVV) eine Bedarfskonzeption für den gesamten Landkreis (= MVV-Ruftaxi).
Funktionsweise:
- Fahrplan i.d.R. vorgegeben, aber flexibel in der Bedienung (nur bei Bedarf nach Anmeldung)
Bedienung von MVV-Regionalbushaltestellen, ggf. ergänzt durch neue MVV-Ruftaxihalte-stellen
Anmeldung per Telefon (Online) spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt
Bedienung mittels Kleinbussen (ca. 8 Sitzplätze) durch Taxi-bzw. Busunternehmen
Fahrtkosten entsprechend MVV-Tarif (kein Sondertarif mehr!)
Ausgangssituation und Rahmenbedingungen:
- Betriebszeiten für Bedarfsverkehre laut Nahverkehrsplan (= Grundversorgung, Finanzierung durch Landkreis)
i.d.R. im Abendverkehr, davor regulärer Linienverkehr (wo möglich)
- Betriebszeiten des MVV-RufTaxi im Abendverkehr landkreisweit bis 24:00 Uhr sinnvoll (= Zusatzangebot, Finanzierung durch Gemeinden)
Ziele bei der Bedarfsverkehrskonzeption:
- Gewährleistung des ÖPNV Angebots für Ortsteile über 200 Einwohner (wenn betriebsbedingt möglich auch kleinere Ortsteile integrierbar)
- Priorität: Anbindung an SPNV bzw. Schnellbuslinien nach/aus Dachau bzw. München; Berücksichtigung S-Bahn-Takt bei Planung
- Integration der bisherigen Bedarfsverkehre in flächendeckendes Bedarfsverkehrskonzept
- Berücksichtigung aktueller Planungen im MVV Regionalbusverkehr
Konzeption der RufTaxi-Korridore:
- Einteilung des Landkreisgebiets in einzelne Korridore (jeweils möglichst homogene Gebiete)
- Für die Konzeptionierung der Korridore waren u.a. zu berücksichtigen:
- Zusammenfassung und Verknüpfung verkehrlich relevanter Beziehungen
- Gewünschte Relationen aus der Gemeindebefragung
- Angebot im Regionalbusverkehr
- Planungen im Regionalbusverkehr
- Anschlüsse zur S-Bahn
- Umlaufbedingte Machbarkeit (meist 1h-Takt)
- Betriebszeiten (Tagesangebot Mo-Fr notwendig, Zusatzangebot ja/nein…)
Bedienung alle 120 Minuten (bedingt durch Anschlüsse und Fahrzeugumlauf)
Entstehende Kosten:
Gesamtkosten pro Jahr
- Betriebskosten ca. 575.000 € (Mittelwert, inkl. 40% Förderung und 8% Ertrag)
- Anrufzentrale ca. 155.600 €
- GESAMT ca. 730.000 €
Verteilung der Kosten
- Landkreis ca. 600.000,- € (Grundversorgung)
- Gemeinden ca. 130.000,- € (Zusatzangebot) – Altomünster nicht betroffen!!
Beschluss
- Dem vorgestellten Bedarfsverkehrskonzept des Landkreises Dachau – bezogen auf das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster – wird grundsätzlich zugestimmt.
Davon abweichende Änderungen, insbesondere eine „Taktverdichtung“ und die Bereitstellung eines Zusatzangebots, werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen; Erstattung aufgrund der Corona-Krise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Die Kindertageseinrichtungen im Markt Altomünster sind aufgrund der Anordnung durch den Freistaat Bayern seit dem 16.03.2020 geschlossen. Ein Datum zur „Wiedereröffnung“ steht derzeit noch nicht fest.
Die Elternbeiträge wurden bislang in der üblichen Höhe für die Monate März und April von den Eltern eingezogen.
Von Elternseite gehen – vermehrt in den letzten Tagen – Nachfragen zur weiteren Vorgehensweise ein.
In der Kindergartenordnung des Marktes Altomünster und in den Betreuungsverträgen mit den Personensorgeberechtigten finden sich keine Regelungen zu einer Nichtbeitragserhebung bzw. Erstattung der Elternentgelte.
Höhe der Elternbeiträge in den Kindergärten:
Buchungszeit
|
Elternbeitrag
|
Anzahl
|
|
Beschluss
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abzgl. 100,- €
|
Markt
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BRK
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4 h bis 5 h
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103,00 €
|
3,00 €
|
47
|
3
|
5 h bis 6 h
|
123,50 €
|
23,50 €
|
34
|
10
|
6 h bis 7 h
|
144,00 €
|
44,00 €
|
31
|
16
|
7 h bis 8 h
|
164,50 €
|
64,50 €
|
23
|
12
|
8 h bis 9 h
|
185,00 €
|
85,00 €
|
13
|
13
|
9 h bis 10 h
|
205,50 €
|
105,50 €
|
8
|
8
|
Höhe der Elternbeiträge in der Kinderkrippe:
Buchungszeit
|
Elternbeitrag
|
Anzahl
|
bis 4 Std.
|
199,00 €
|
|
4 h bis 5 h
|
239,00 €
|
4
|
5 h bis 6 h
|
269,00 €
|
3
|
6 h bis 7 h
|
289,00 €
|
10
|
7 h bis 8 h
|
309,00 €
|
12
|
8 h bis 9 h
|
319,00 €
|
2
|
9 h bis 10 h
|
339,00 €
|
2
|
Über die Gewährung eines möglichen 100,- €-Staatszuschuss kann hier keine Aussage getroffen werden, da dies direkt zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Freistaat Bayern geregelt wird.
Schülerbetreuung (Beispiel 5-Tage-Betreuung)
Buchungszeit
|
Elternbeitrag (5-Tage-Woche)
|
Anzahl
|
bis 14:00 Uhr
|
65,00 €
|
6
|
bis 15.30 Uhr
|
92,00 €
|
20
|
bis 17:00 Uhr
|
110,00 €
|
11
|
VHS – Kleine Mäuse
Buchungszeit
|
Elternbeitrag
|
Anzahl
|
2 x 2,5 Std.
|
70,00 €
|
24
|
Nach einer Pressemitteilung soll der Freistaat Bayern die „Kita-Gebühren“ für einen Zeitraum von 3 Monaten (voraussichtlich April bis Juni 2020) in pauschalierter Form für die Eltern übernehmen und an die Träger einer Kindertagesstätte erstatten, sofern die Träger wiederrum den Eltern für diesen Zeitraum die „Kita-Gebühren“ rückerstatten bzw. von diesen nicht erheben. Dies gilt jedoch möglicherweise nicht für die Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Die entsprechende Förderrichtlinie liegt jedoch noch nicht vor.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen abzuwarten, wie sich der Freistaat Bayern mit einer Beitragserstattung verhalten wird. Im Fall von sozialen Notlagen von einzelnen Personensorgeberechtigten können diese individuell behandelt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Zusammenstellung der durchschnittlichen monatlichen Einnahmen über alle Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen:
Gemeindlichen Kindergärten 5.500,- €
BRK Krippe und Kindergarten 14.000,- €
Schülerbetreuung 7.500,- €
VHS - Kleine Mäuse 1.800,- €
Gesamt 28.800,- €
Beschluss
- Die Elternbeiträge werden für den Monat April unverzüglich zurückerstattet und für die Monate Mai und Juni vorerst nicht eingezogen.
Diese Vorgehensweise wird für alle Elternbeiträge angewendet, d.h. ebenso für die Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung den Kindergarten besuchten bzw. besuchen, auch wenn für diesen Bereich möglicherweise keine Erstattung durch den Freistaat Bayern an den Markt Altomünster erfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
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3. Festlegen der freiverkäuflichen Grundstücke im Baugebiet Altomünster "Sandgrubenfeld - 1. Erweiterung" und der weiteren Verkaufsmodalitäten (2. Tranche)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
|
Nicht sichtbar
|
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|
|
|
Sach- und Rechtslage
Der Markt Altomünster hat aus der Umlegung Altomünster „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung“
11 Baugrundstücke für eine Einzel-/Doppelhausbebauung mit einer Gesamtfläche von 6.265 m² und
1 Baugrundstück für den Wohnungsbau mit einer Gesamtfläche von 2.709 m²
erhalten (=Grundstücke mit der Ordnungsnummer 2).
Im Einzelnen sind dies die Grundstücke für eine Einzel-/Doppelhausbebauung:
Flurnummer Größe
860/13 518 m²
860/14 572 m²
860/15 499 m²
860/23 580 m²
860/24 710 m²
860/25 518 m²
860/26 592 m²
860/27 579 m²
860/29 685 m²
860/39 505 m²
860/40 510 m²
In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.09.2018 wurde festgelegt, dass die im Baugebiet Altomünster „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung“ in einer ersten „Verkaufsrunde“ veräußerbaren Grundstücke im Eigentum des Marktes Altomünster zu folgenden Konditionen ausgeschrieben werden:
- Freiverkäufliches Grundstück 700,- €/m²
Baulandmodellgrundstücke 560,- €/m²
(= Abschlag mit 20% vom Basispreis 700,- €/m²)
Im vorgenannten Verkaufspreis ist nachstehender Erschließungsumfang mit beinhaltet (Definition):
- Erstmalige Herstellung der Straßen, Wege und Plätze nach den Bestimmungen der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen,
- Erstmalige Herstellung der Grundstücksanschlüsse (für den auf dem Baugrundstück liegenden Teil des Grundstücksanschlusses) nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Kostenerstattung),
- Erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage (einschließlich der im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse) nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Kanalherstellungsbeitrag); abgegolten sind die Beiträge
- für die gesamte Grundstücksfläche sowie
- für die Geschossfläche in Höhe von 40% der derzeit bestehenden Grundstücksfläche.
Für den Fall, dass nach Abschluss des gegenwärtigen Vertrages
- die Grundstücke vergrößert werden, erfolgt die Heranziehung der hinzukommenden Grundstücksflächen
- die Geschossflächen die Festsetzungen des künftigen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Stand 15.12.2015) noch überschreiten, erfolgt die Heranziehung der erhöhten Geschossfläche
nach Maßgabe der Bestimmungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Grundstücks- bzw. Hausanschlusskosten für die Verlegung mit Elektrizitäts-, Telekommunikations- und Wasserleitungen sind im vorgenannten Kostenansatz nicht berücksichtigt. Diese werden von den jeweiligen Versorgungsunternehmen (Bayernwerk, Telekom und Zweckverband Altogruppe) mit den Eigentümern direkt abgerechnet.
Der Zweckverband Altogruppe erhebt zudem noch Herstellungsbeiträge nach seiner Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Im Bereich des Glasfaser- und Erdgasanschlussses durch die Altonetz GmbH bzw. die Energie Südbayern GmbH ist hier nur der Grundstücksanschluss in den vorgenannten Kosten berücksichtigt. Weitere Kosten rechnet das jeweilige Versorgungsunternehmen mit den Eigentümern direkt ab.
Bislang wurden folgende Grundstücke verkauft:
im Baulandmodell ohne Bindung („freiverkäuflich“)
Flurnummer Größe Flurnummer Größe
860/24 710 m² 860/26 592 m²
860/25 518 m² 860/29 685 m²
860/27 579 m²
Summe 1.807 m² 1.277 m²
Die sich aus dem Grundstücksankauf Gschwendtner ergebenden Bauparzellen (ca. 53% der gesamt zugeteilten Fläche von 8.977 m²) unterliegen keiner Bindung und sind deshalb freiverkäuflich, da dieses Grundstück 2012 „frei“ erworben wurde. Es können deshalb Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 4.757 m² ohne Bindung verkauft werden. Aufgrund der bisherigen Verkäufe (1.277 m²) können noch 3.480 m² ohne Bindung verkauft werden.
Folgende Grundstücke stehen noch zum Verkauf an:
Flurnummer Größe
860/13 518 m²
860/14 572 m²
860/15 499 m²
860/23 580 m²
860/39 505 m²
860/40 510 m²
Summe 3.184 m²
Es wird angenommen, dass das zentral gelegene und für einen Geschoßwohnungsbau vorgesehene Grundstück Flurnummer 860/42 mit einer Größe von 2.709 m² nicht verkauft wird.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, von den sechs noch verbleibenden Baugrundstücken vorerst max. 4 Grundstücke in 2020 auf dem Grundstücksmarkt anzubieten und mind. zwei Grundstücke für die Finanzierung von zukünftigen Projekten zu behalten.
Anvisierte Zeitplan
- Bekanntgabe des Grundstücksverkaufs ab Juni 2020
- Grundstücksvergabe ab September 2020
Beschluss 1
- Im o.g. Baugebiet werden in einer zweiten Verkaufsrunde sechs Baugrundstücke für eine Einzel-/Doppelhausbebauung als freiverkäufliche Grundstücke ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Grundstücke werden in einem Bieterverfahren mit einem Mindestverkaufspreis von 700,- €/m² angeboten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Beschluss 3
- Mit der Definition des Verkaufspreises bzgl. der darin enthaltenen Kosten besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes; Gewährung einer Großraumzulage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Die Landeshauptstadt München hat einen örtlichen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di zur Zahlung einer „Münchenzulage“ abgeschlossen, der am 01.01.2020 in Kraft tritt.
Folgende monatlichen Beträge wurden von der Landeshauptstadt München vereinbart:
Grundbetrag bei Vollzeit bis EG 9c bzw. S15: 270,00 €
Grundbetrag bei Vollzeit ab EG 10 bzw. S16: 135,00 €
Grundbetrag bei Vollzeit für Auszubildende/Praktikanten: 140,00 €
Der Betrag wird ab 01.09.2020 an die allgemeine Tarifentwicklung angepasst
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Beträge anteilig entsprechend der reduzierten Arbeitszeit.
Kinderbetrag bis EG 13 bzw. bis S 18: 50,00 €
Der Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) hat dem Tarifvertrag zugestimmt, und gleichzeitig seine Mitglieder im neu definierten Großraum München ermächtigt, eine entsprechende Zulage auf freiwilliger Basis bis zu dieser Höhe zu zahlen.
Der vom KAV definierte Großraum München umfasst u.a. im Landkreis Dachau sämtliche Gemeinden, so dass der Markt Altomünster von der Ermächtigung zur Zahlung der „Großraumzulage München“ erfasst wird.
Der Markt Altomünster kann nach Ermessen die vollständige oder teilweise Anwendung beschließen.
Die Großraumzulage München wird nicht bei der Bemessung der Jahressonderzahlung berücksichtigt.
Grundsätzlich ist die Großraumzulage München zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Es kann jedoch etwas Abweichendes vereinbart werden.
Eine Differenzierung der Großraumzulage nach Beschäftigungsgruppen z.B. nur für den Sozial- und Erziehungsdienst, ist nicht zulässig.
Der KAV empfiehlt, die Zahlung der Großraumzulage München mit einer auflösenden Bedingung und einem Widerrufsvorbehalt zu versehen.
Für den Fall des Widerrufs sind ganz konkrete haushaltsrechtliche Vorgaben zu nennen, bei deren Eintritt die Zulage entfallen soll. Es muss klar ersichtlich sein, unter welchen konkreten Voraussetzungen/Umständen ein Widerruf der Zulage erfolgen kann. Eine pauschale Angabe von Widerrufsgründen genügt nach der Rechtsprechung nicht.
Die Beschlussempfehlung des KAV diesbezüglich wurde übernommen.
Der KAV empfiehlt weiter, mit jedem Beschäftigten, der die Großraumzulage München erhalten soll, eine einzelvertragliche Vereinbarung abzuschließen.
Der Zeitpunkt, ab dem die Großraumzulage gewährt werden soll, ist zu beschließen (frühestens ab Inkrafttreten des Tarifabschlusses zum 01.01.2020). Die Auszahlung kann lt. KAV auch rückwirkend gewährt werden, bis alle Vertragsmodalitäten abgeschlossen sind.
Für Beamte ist die Gewährung der Großraumzulage München gemäß der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) i.V.m. Art. 94 Bayer. Besoldungsgesetz (BayBesG) nicht zulässig.
Die Gewährung der Großraumzulage München wird im Landkreis Dachau wie folgt gehandhabt:
Im Rahmen der Vorbesprechung dieses Tagesordnungspunktes wurde folgender Vorschlag ausgearbeitet:
Für die Beschäftigten des Marktes Altomünster wird rückwirkend zum 01.01.2020 eine Großraumzulage München in Höhe von vorerst 33% des Höchstbetrages gewährt:
Grundbetrag bei Vollzeit bis EG 9c bzw. S15: 90,00 €
Grundbetrag bei Vollzeit ab EG 10 bzw. S16: 45,00 €
Grundbetrag bei Vollzeit für Auszubildende/Praktikanten: 50,00 €
Der Betrag wird ab 01.09.2020 an die allgemeine Tarifentwicklung angepasst
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Beträge anteilig entsprechend der reduzierten Arbeitszeit.
Kinderbetrag bis EG 13 bzw. bis S 18: 17,00 €
Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt:
Der Markt Altomünster ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn/sobald
- die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.
- die Haushaltslage sich negativ entwickelt hat, indem sich die gemeindlichen Steuereinnahmen um 30 % reduzieren oder die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt nicht mehr möglich ist, so dass der Haushaltsausgleich nach § 22 KommHV-Kameralistik nicht mehr gewährleistet ist.
Finanzielle Auswirkungen
Es ist mit jährlichen Personalmehrkosten in Höhe von ca. 70.000,- € zu rechnen.
Beschluss 1
- Der Markt Altomünster gewährt grundsätzlich allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, eine Großraumzulage München.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5
Beschluss 2
- Der Markt Altomünster gewährt allen Beschäftigten eine Großraumzulage München in folgender Höhe:
Grundbetrag bei Vollzeit bis EG 9c bzw. S15: 90,00 €
Grundbetrag bei Vollzeit ab EG 10 bzw. S16: 45,00 €
Grundbetrag bei Vollzeit für Auszubildende/Praktikanten: 50,00 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
Beschluss 3
- Der Markt Altomünster gewährt die Großraumzulage München ab 01.07.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 4
- Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV vom 09.07.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 5
- Die Großraumzulage München ist ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 6
- Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos
- und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind.
- zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 7
5. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt:
Der Markt Altomünster ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn/sobald
- die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.
- die Haushaltslage sich negativ entwickelt hat, indem sich die gemeindlichen Steuereinnahmen um 20 % reduzieren oder die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt nicht mehr möglich ist, so dass der Haushaltsausgleich nach § 22 KommHV-Kameralistik nicht mehr gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Zwischenlagerplätze für Erdaushub von gemeindlichen Baumaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen fällt ein Bodenaushub an, der aufgrund seiner Zusammensetzung in der Regel nicht geeignet ist, um wieder eingebaut werden zu können. Dieser Bodenaushub wird abgefahren und verwertet wird (z.B. Verwendung im Landschaftsbau, Beseitigung in einer Deponie).
Nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) hat die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen.
Die schadlose Verwertung setzt voraus, dass keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.
Um dies festzustellen zu können, ist i.d.R. ergänzend zu einer entsprechenden Vorerkundung im Rahmen einer Baugrunduntersuchung eine chemisch-analytische Untersuchung durchzuführen bevor das Material zur Verwertung abgefahren wird.
Aufgrund der räumlichen Begebenheiten bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen ist eine chemisch-analytische Untersuchung oftmals nicht an oder in unmittelbarer Umgebung der Baustelle direkt möglich.
Da genehmigte Zwischenlagerplätze von Unternehmen im Gemeindegebiet nicht vorhanden oder zumindest nicht bekannt sind, ist es erforderlich eigene Plätze zur Zwischenlagerung genehmigen zu lassen und vorzuhalten.
Eine Delegation dieser Aufgabe auf einen möglichen Auftragnehmer in Rahmen der Ausschreibung ist unzulässig.
Ein zentral im Gemeindegebiet liegender Zwischenlagerplatz am Bahnhof Altomünster (in Verlängerung der bestehenden P&R-Plätze) kann aufgrund zu erwartender immissionsschutz- und wasserrechtlicher Schwierigkeiten nicht weiterverfolgt werden.
Um die Zwischenlager-Thematik für die Zukunft langfristig und nachhaltig sicherstellen zu können, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen insgesamt drei im Eigentum des Marktes stehende Flächen im Westen, Osten und Südwesten des Gemeindegebiets in einem Umfang von jeweils ca. 1.200 m² für die Zwischenlagerung von Aushubmaterial durch das Landratsamt vorerst im Wege eines Vorbescheides auf eine Genehmigungsfähigkeit und den damit verbundenen Auflagen (z.B. Befestigung des Untergrundes, Abdecken des Materials, etc.) prüfen und genehmigen zu lassen:
Fläche Ost: Gemarkung Pipinsried, Flurnummer 203 - Teilfläche des Holzlagerplatzes südlich der Straße nach Maisbrunn
Fläche West: Pfaffenhofen Flurnummer 692 - Teilfläche in Verlängerung der Römerstraße (beim Pumpwerk)
Fläche Südwest: Hohenzell Flurnummer 81 - Teilfläche in Verlängerung der St.-Stephanus-Straße (beim Pumpwerk)
Hierfür ist mindestens eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die vorgeschlagenen Flächen wurden dem Bau- und Umweltausschuss in den Sitzungen vom 11.02.2020 und 14.04.2020 vorgestellt und hier befürwortet.
Von Seiten der Verwaltung wird auf das Erfordernis einer Einzäunung hingewiesen, um Fremdablagerungen von Dritten zu verhindern.
Nach Vorliegen der Ergebnisse aus den Vorbescheidsanträgen werden die erforderlichen rechtlichen (voraussichtlich Änderung des Flächennutzungsplanes) und baulichen Maßnahmen ermittelt und mit den zu erwartenden Kosten versehen.
Ein Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist frühestens im Jahr 2021 zu erwarten.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, zu prüfen, inwieweit auch private landwirtschaftliche Fahrsilos als Zwischenlager zur Verfügung stehen und grundsätzlich für diesen Zweck geeignet sind.
Beschluss
- Mit dem vorgestellten Konzept zur Anlage von Zwischenlagerplätzen für Erdaushub von gemeindlichen Baumaßnahmen besteht Einverständnis.
- Es wird geprüft, inwieweit auch private landwirtschaftliche Fahrsilos als Zwischenlager zur Verfügung stehen und grundsätzlich für diesen Zweck geeignet sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2020 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2020/21 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten am 5. März 2020 statt.
Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 15.04.2020 für den Zeitraum ab September 2020 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.
Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2020 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.
AWO Kinderhaus Regenbogen - Krippe
Verfügbare Plätze ab 09/2020 45 3 Gruppen mit je 15 Kindern
|
|
Belegung
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Freie Plätze
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aktuell (04/2020)
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|
33 Kinder
|
12
|
Abgänger in den Kindergarten 11 Kinder
Bestandskinder 25 Kinder
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Neuzugänge
|
Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2020
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8 Kinder
|
33 Kinder
|
12
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ab 10/2020
|
3 Kinder
|
36 Kinder
|
9
|
ab 11/2020
|
2 Kinder
|
38 Kinder
|
7
|
ab 01/2021
|
2 Kinder
|
40 Kinder
|
5
|
Altersstruktur zum 09/2020
0 Jahre
|
1 Jahre
|
2 Jahre
|
3 Jahre
|
2 Kinder
|
17 Kinder
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13 Kinder
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1 Kinder
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Buchungszeiten zum 09/2020
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Angeboten/Neuzugänge
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Nachgefragt
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3 h bis 4 h
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|
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4 h bis 5 h
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|
4 Kinder
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5 h bis 6 h
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|
3 Kinder
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6 h bis 7 h
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10 Kinder
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7 h bis 8 h
|
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12 Kinder
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8 h bis 9 h
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2 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
|
2 Kinder
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Öffnungszeiten zum 09/2020
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kindergarten Wollomoos
Verfügbaren Plätze ab 09/2020 25 1 Gruppe mit je 25 Kindern
|
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Belegung
|
Freie Plätze
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aktuell (04/2020)
|
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26 Kinder
|
0
|
Abgänger in die Schule 5 Kinder
Bestandskinder 21 Kinder
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Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
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ab 09/2020
|
1 Kind
|
22 Kinder
|
3
|
ab 01/2021
|
2 Kinder
|
24 Kinder
|
1
|
ab 02/2021
|
1 Kind
|
25 Kinder
|
0
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Altersstruktur zum 09/2020
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
0 Kinder
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6 Kinder
|
12 Kinder
|
4 Kinder
|
0 Kinder
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Buchungszeiten zum 09/2018
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
17 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
5 Kinder
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Öffnungszeiten zum 09/2020
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019
3 Kinder mit Migrationshintergrund
Kindergarten Pipinsried
Verfügbaren Plätze ab 09/2020 25 1 Gruppe mit je 25 Kindern
|
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Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/2020)
|
|
21 Kinder
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4
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Abgänger
in die Schule 8 Kinder
an anderen Kindergarten 1 Kind
Bestandskinder 12 Kinder
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Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2020
|
4 Kinder
|
16 Kinder
|
9
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ab 01/2021
|
2 Kind
|
18 Kinder
|
7
|
ab 04/2021
|
1 Kind
|
19 Kinder
|
6
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Altersstruktur zum 09/2020
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
1 Kind
|
5 Kinder
|
5 Kinder
|
5 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/20
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
7 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
9 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2018
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2019
2 Kinder mit Migrationshintergrund
1 Unter-Dreijähriges Kind (3. Geburtstag 09/2019)
Kindergarten Oberzeitlbach
Verfügbaren Plätze ab 09/2020 50 2 Gruppen mit je 25 Kindern
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/20)
|
|
52 Kinder
|
0
|
Abgänger in die Schule 10 Kinder
Bestandskinder 42 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2020
|
8 Kinder
|
50 Kinder
|
0
|
Altersstruktur zum 09/2020
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
3 Kinder
|
11 Kinder
|
19 Kinder
|
17 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2020
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
10 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
15 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
10 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
3 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
8 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
4 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2020
07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/20
2 Migrationskinder
1 Kind mit Behinderung
3 Unter-Dreijährige Kinder (3. Geburtstag in 11/2020, 12/2020)
Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche
Verfügbaren Plätze ab 09/2020 75 3 Gruppen mit je 25 Kindern
ab 11/2020 100 4 Gruppen mit je 25 Kindern
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/20)
|
|
74 Kinder
|
1
|
Abgänger in die Schule 23 Kinder
Bestandskinder 51 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2020
|
17 Kinder
|
68 Kinder
|
7
|
ab 10/2020
|
1 Kind
|
69 Kinder
|
6
|
ab 01/2021
|
5 Kinder
|
74 Kinder
|
26
|
ab 04/2021
|
1 Kind
|
75 Kinder
|
25
|
Altersstruktur zum 09/2020
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
1 Kind
|
18 Kinder
|
24 Kinder
|
25 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2020
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
13 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
5 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
21 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
20 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
5 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
4 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2020
07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/20
6 Migrationskinder
3 Kinder mit Behinderung
1 Kind Unter-Dreijährig (3. Geburtstag in 11/2020,)
BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten
Verfügbaren Plätze ab 09/2020 65 2 Gruppen mit je 25 Kindern
1 Integrationsgruppe mit 15 Kindern
grundsätzlich 5 I-Kinder und 10 R-Kinder
67 2 Gruppen mit je 25 Kindern
1 Integrationsgruppe mit 15 Kindern
zum 09/20 4 I-Kinder und 13 R-Kinder
(3 belegt, 1 wird freigehalten)
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/2020)
|
|
67 Kinder
|
0
|
Abgänger in die Schule 18 Kinder
Bestandskinder 49 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2020
|
13 Kinder
|
62 Kinder
|
4 + 1 I-Kind
|
Altersstruktur zum 9/2020
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
3 Kinder
|
21 Kinder
|
27 Kinder
|
9 Kinder
|
2 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2020
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
3 h bis 4 h
|
+
|
0 Kinder
|
4 h bis 5 h
|
+
|
3 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
|
6 h bis 7 h
|
+
|
16 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
12 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
13 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
8 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2020
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2020
1 Unter-Dreijähriges (3. Geburtstag in 09/2020)
19 Migrationskinder
3 Integrationskinder
Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2020
Waldkindergarten Erdweg 11 Kinder
Denk mit Zwerge Schwabhausen 1 Kind
Kinderkrippe Niederroth 1 Kind
Jolly Jumper 1 Kind
Sulzemooser Kinderreich 1 Kind
Kinderhaus Unterm Regenbogen 1 Kind
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern 1 Kinder
Kath. Kindergarten St.-Stephan, Hilgertshausen 2 Kinder
Kinderkrippe Vierkirchen 1 Kind
BRK Kinderkrippe Airport-Hopser 1 Kind
Kinderhaus Germering 1 Kind
Hort Grunertshofen 1 Kind
Haus für Kinder Adelzhausen 1 Kind
JVA Aichach 1 Kind
Waldkindergarten Aichhörnchenkobel 1 Kind
Kinderhaus Sonnenschein Sielenbach 3 Kinder
Kindergarten St. Katharina Tödtenried 1 Kind
Gesamt 30 Kinder
Historie zu den Zahlen
Stand 04/2015 20
Stand 04/2016 21
Stand 04/2017 20
Stand 04/2018 17
Stand 07/2019 37
Situation bei der Schülerbetreuung
Aktuelle Kinderzahl 89 Kinder
Kinder aus den Ganztagsklassen
(in der anschließenden Betreuung) 20 Kinder
Abgänger Rückmeldungen laufen noch, es wird keine erhöhte Anzahl an Abgängern im Vergleich zum Vorjahr (27 Kinder) erwartet.
Neuanmeldungen 15 Kinder
Es handelt sich um keine endgültigen Zahlen, da die An- und Rückmeldefrist noch bis zum 12.05.2020 läuft, und derzeit noch offen ist, ob in der 1. Jahrgangsstufe eine Ganztagesklasse entsteht oder nicht.
(Vorjahr 34 Kinder)
Öffnungszeiten zum 09/2020
11.00 Uhr bis 17.00 Uhr an Schultagen
07.30 Uhr bis 16.30 Uhr in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))
Situation bei der VHS-Gruppe Kleine Mäuse
Verfügbaren Plätze ab 09/2020 30 Kinder
Anmeldungen 26 Kinder
Grund- und Mittelschule Altomünster
Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung
Grundschule
Mittelschule
Historie zu den Schülerzahlen (Stand Oktober Vorjahr)
Schuljahr
|
Grundschule
|
Mittelschule
|
davon Altomünster
|
Summe
|
2011/12
|
314
|
159
|
|
473
|
2012/13
|
289
|
159
|
|
448
|
2013/14
|
293
|
158
|
|
451
|
2014/15
|
278
|
154
|
|
432
|
2015/16
|
304
|
153
|
|
457
|
2016/17
|
332
|
139
|
|
471
|
2017/18
|
322
|
128
|
|
450
|
2018/19
|
311
|
136
|
90
|
447
|
2019/20
|
330
|
130
|
95
|
460
|
2020/21
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
7. Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Oberzeitlbach)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)).
Die Freiwillige Feuerwehr Oberzeitlbach hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 27.02.2020
Herrn Florian Lindmayr zum 1. Kommandanten
und
Herrn Stefan Greppmair zum 2. Kommandanten
gewählt.
Die zum 1. Kommandanten gewählte Person erfüllt die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG, während die zum 2. Kommandanten gewählte Person noch die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist zu besuchen hat.
Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Beschluss
Herr Florian Lindmayr und Herr Stefan Greppmair werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeitlbach bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sach- und Rechtslage
Der zweite Bürgermeister bedankt sich bei/m
- Schulverband für die Nutzung der Turnhalle, für den Aufbau an die hilfreichen Geister im Hintergrund und der Firma Indich für die Technik. Mobile Mikrophone werden wegen einer möglichen Coronaübertragungsgefahr nicht eingesetzt.
Corona-Helferkreis, der sich vor ca. 6 Wochen gebildet hat und sich um Besorgungsfahrten und das Nähen und Verteilen von Behelfsmasken kümmert.
alle Bürger und Bürgerinnen, die Ihre Nachbarn, Freunde usw. unterstützen, für den Umgang mit den Einschränkungen bei der Einhaltung der Corona-Regeln.
Ersten Bürgermeister Anton Kerle und allen ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für das große Engagement, die geleistete Arbeit, die vielen Stunden im Ehrenamt und vor allem das gute Miteinander in den letzten Jahren. Eine offizielle Verabschiedung wird in einer Nach-Corona-Zeit nachgeholt.
d
er Verwaltung im Namen des Marktgemeinderats stellvertretend beim Geschäftsleiter Christian Richter für die Unterstützung in den vergangenen 6 Jahren.
Besuche des Ersten Bürgermeisters zu Geburtstagen, Hochzeitstagen usw. sind zur Zeit wg. Corona nicht möglich. Die Besuche werden in Absprache mit den Bürgern und Bürgerinnen nachgeholt, wenn dies gewünscht wird. Ansonsten werden Urkunde und Geschenk zugesandt.
Der geschäftsleitende Beamte informiert über die nachstehenden Themen:
- Berichterstattung zu den letzten Wochen
- Personalsituation nach der staatlichen Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkungen – Der Personaleinsatz in der Verwaltung und den „Außenstellen“ wurde soweit optimiert, dass auf der einen Seite der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist und auf der anderen Seite die Aufgaben ordentlich erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere die
- Einteilung in einzelne Teams, die im Wechsel tätig sind
- die Einrichtung von HomeOffice-Arbeitsplätzen
- die Neugestaltung von Arbeitsplätzen im Rathaus (z.B. Anbringen eines „Spuckschutzes“, Einrichten von neuen Arbeitsplätzen im OG des Alten Rathauses, Nutzung des Sozialraums im UG und der Küche im DG für Arbeitsplätze)
- Organisatorische Regelungen
Ziel war es auch in der Anfangszeit, die durch allgemeine Verunsicherung geprägt war, die üblichen Dienstleistungen anzubieten und „Freistellungszeiten mit Lohnfortzahlung“ möglichst gering zu halten. Schrittweise wurden die Arbeitszeiten wieder auf das jeweilige arbeitsvertraglichen Stunden hochgefahren und auch bereits durch Überstundenabbau ausgeglichen. Seit 20.04.2020 kann wieder von „geregelten“ Verhältnissen gesprochen werden.
Eine sinnvolle Beschäftigung ist insbesondere auch in den Kindergärten, im Jugendzentrum und der Schulmensa bislang gegeben, da hier bislang ausstehende Arbeiten (Stichwort: „alles was ich schon immer mal machen wollte“) erledigt werden.
- Antrag auf Mietstundung und Herabsetzung der Nebenkosten bei einem Gewerbetreibenden in einem gemeindlichen Gebäude
- Ersatz des „Corona-bedingten“ Einnahmeausfalls bei der örtlichen VHS für den Zeitraum von 16.03.2020 bis 17.05.2020 in Höhe von 9.400,- €
- Vorstellen von Zuschussanträgen von zwei örtlichen Vereinen bzw. Organisationen (diese werden in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorgestellt)
- Freiflächenphotovoltaikanlage Lichtenberg; Konzept für die Überplanung des gesamten Sand-/Kies-Abbaubereichs
- Elternbeiträge im Bereich der gemeindlichen Kindergärten
- Interessensbeurkundung zur Errichtung einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) an der Bushaltestelle am Bahnhof Altomünster im Rahmen der landkreisweiten Umsetzungskonzeption
- Änderung der Öffnungszeiten beim Infobüro ab 01.05.2020
- Neueinstellungen
ab 01.04.2020 Julia Schnitzke Stellvertret. Kassenleitung
ab 01.05.2020 Miriam Achter Bürgerbüro
ab 01.07.2020 Monika Deißer Kassenleitung
ab 01.07.2020 Florian Hartmaier Bauhof
- Abschluss der Maßnahmen zur Errichtung einer Urnenstele am Friedhof Altomünster
- Austausch der Rührwerke im Belebungsbecken auf der Kläranlage Altomünster Zeitlbachtal im Wege einer dringenden Anordnung durch den Ersten Bürgermeister (Auftragssumme: 35.219,24 €)
- Anbringen der Beschilderung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Dachau durch den gemeindlichen Bauhof (Kostenträger der Beschilderung ist der Landkreis, Hinweis auf den Link zur Landratsamtshomepage für weitergehende Informationen)
- Aktuelle Problematik bei den Ergebnissen zu den CSB-Messungen am Regenüberlaufbecken Altomünster RÜB 3 (südlich des Feuerwehrgerätehauses Altomünster) und damit verbundenen finanziellen Belastungen.
- Start der Ausleihmöglichkeit von Büchern und weiteren Medien an der Bücherei Altomünster unter Berücksichtigung der aktuellen „Corona-bedingten“ Rechtslage
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9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.02.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.04.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Der 2
. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.02.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag zum Gewerk Zimmerer
Der 5. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Zimmererarbeiten“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 5. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 2 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag zum Gewerk Baumeister
Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Baumeister“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 3 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Aufzugsplanung
Die Planung der Liftanlage wird an die Firma Butz & Neumair, Bergkirchen zu einem Bruttobetrag in Höhe von 1.785,- € vergeben.
TOP 4 Nachrüsten der Mischwasserbehandlungsanlagen; Ausschreibungsbeschluss
Die Maßnahme wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Um-setzung in 2020 ausgeschrieben.
TOP 5 Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Steubweg, Johann-Michael-
Fischer-Platz und Ludwig-Thoma-Straße); Vergabe der Arbeiten
Die Arbeiten werden an die Firma Johann Schneider aus Tandern vergeben, die geschätzten Gesamtkosten werden laut Aufstellung im Haushalt berücksichtigt.
Datenstand vom 11.05.2020 10:53 Uhr