Datum: 26.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sporthalle der Grund- und Mittelschule Altomünster
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020, Stellenplan 2020 und Finanzplan 2019 - 2023
2 Erholungsflächenverein; Bestellung von Vertretern für die Mitgliederversammlung
3 Ausbau der Staatsstraße 2047; Antrag der FWG-Fraktion
4 Bestellung des Ersten und Zweiten Bürgermeisters zum Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.05.2020

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020, Stellenplan 2020 und Finanzplan 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Von der Kämmerei wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2020, des Stellenplans 2020 und des Finanzplans 2019 – 2023 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.

Gegen den vorgelegten Entwurf wurden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Anschlussziffern aufgestellt:

Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende
Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                           14.642.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                             8.003.500,00 €
ab.


                                                     § 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.900.000 € festgesetzt.

                                                    
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.914.000,00 € festgesetzt.


                                                   § 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                370 v.H.
    für die Grundstücke (B)                                                           330 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                310 v.H.


                                                  § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 2.500.000,00 festgesetzt.


                                                  § 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                20
Stimmberechtigte Mitglieder                20
Es haben abgestimmt mit JA                20
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Beschlussvorschlag:

Der Stellenplan wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmung

Anwesende Mitglieder                20
Stimmberechtigte Mitglieder                20
Es haben abgestimmt mit JA                20
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplanes 2019 – 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Erholungsflächenverein; Bestellung von Vertretern für die Mitgliederversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Nach der Satzung des Erholungsflächenvereins entsendet der Markt Altomünster aus den Reihen des Gemeinderats einen Vertreter und einen Stellvertreter in die Mitgliederversammlung.

Es werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:

Reiter Michael        Stellvertreter:        Eggendinger Sebastian

Beschluss

Die nachstehenden Personen werden als Vertreter bzw. Stellvertreter bestellt und in die Mitgliederversammlung entsandt:

Reiter Michael        Stellvertreter:         Eggendinger Sebastian

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Staatsstraße 2047; Antrag der FWG-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster durchquerende Staatsstraße 2047 von Dachau nach Aichach steht in der Baulast und damit im Verantwortungsbereich des Straßenbauamtes München.
Bereits seit Jahrzehnten stehen in der Umgebung von Wollomoos entsprechende Grundstücksflächen für eine Neutrassierung dieser wichtigen Verbindung bereit. Bislang wurden jedoch nur die Oberflächen in verschiedenen Abschnitten instandgesetzt.

Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Altomünster hat zu dieser Thematik mit Mail vom 24.12.2019, präzisiert mit Mail vom 18.02.2020 folgenden Antrag gestellt:

Am 16.10.2019 fand im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein Gespräch mit Herrn Ministerialdirigent Prof. Dr. Wolfgang Wüst zum Thema „Ausbau der Staatsstraßen im Landkreis Dachau“ statt. Teilnehmer war u.a. Michael Reiter. Anlass des Gesprächs war, die derzeitige, zum Teil sehr unbefriedigende Situation der Staatsstraßen zu verbessern. Im Bereich des Marktes Altomünster handelt es sich um den Ausbau der Staatsstraße 2047 von der Gemeindegrenze Erdweg/Altomünster bei Kleinberghofen bis Xyger.
 
Nach aktueller Information wird im Jahre 2021 das seit langem geplante Teilstück von Pfaffenhofen nach Wollomoos realisiert. Dennoch ist der Bedarf der mittlerweile 40 Jahre alten Staatsstraße in Form einer Generalsanierung und Entschärfung der gefährlichen Kuppe nach Wollomoos in Richtung Xyger erforderlich. Der genannte Teilabschnitt war vor einigen Jahren noch in Prioritätenliste I zu finden, wurde aber zurückgestuft. Anders im Regierungsbezirk Schwaben – dort wird in 2021 mit dem Ausbau der Staatsstraße 2047 von Klingen bis zur Regierungsbezirksgrenze nach Xyger begonnen.
 
Um die Umsetzung und Realisierung der Maßnahme mit Nachdruck einzufordern, sollte der Marktgemeinderat Altomünster beschließen, dass ein Schreiben des Marktes Altomünster an das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und an das Straßenbauamt München mit folgendem Inhalt versendet wird:
 
  1. Der Marktgemeinderat Altomünster nimmt mit Wohlwollen den Ausbau der Staatsstraße 2047 im Teilabschnitt Pfaffenhofen - Wollomoos im Jahre 2021 zur Kenntnis und bedankt sich für die langersehnte Fahrbahnänderung.
  2. Der Marktgemeinderat weist aber dennoch ausdrücklich auf den schlechten Zustand der zwischenzeitlich über 40 Jahre alten Staatsstraße im Teilbereich von Kleinberg-hofen bis zur Regierungsbezirksgrenze bei Xyger hin. Explizit wird auf den besonderen Gefahrenpunkt der unübersichtlichen Kuppe und deutlich „ausgewaschenen“ Fahrbahn von Wollomoos bis Xyger verwiesen.
  3. Der Marktgemeinderat Altomünster befürwortet ausdrücklich eine zeitnahe Generalsanierung des genannten Teilabschnittes von Kleinberghofen bis zur Regierungsbezirksgrenze bei Xyger.

Beschluss

Der Antrag der FWG-Fraktion wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Bestellung des Ersten und Zweiten Bürgermeisters zum Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Gemeinden können ihren Ersten und die weiteren Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird (, auch wenn diese die Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) nicht erfüllen).

Die bestellten Bürgermeister sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. 

Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Der zweite Bürgermeister Hubert Güntner hat auf Nachfrage erklärt, zum Standesbeamten bestellt werden zu wollen.

Der dritte Bürgermeister Josef Riedlberger hat auf Nachfrage erklärt, nicht zum Standesbeamten bestellt werden zu wollen.

Beschluss

Der 1. Bürgermeister Michael Reiter und der 2. Bürgermeister Hubert Güntner werden nach § 1 Absätze 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 AVPStG mit Wirkung vom 01.06.2020 zu Standesbeamten bestellt, deren Aufgabenbereich zur Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister berichtet über ein Schreiben des Landratsamtes zur Durchführung einer Militärübung im Landkreis Dachau am 09.06 .2020.

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.05.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Sanierung Schultreppe 4; Vergabe der Metallbauarbeiten für Treppenhaus

       Das Gewerk Metallbauarbeiten wird an die Firma Schlosserei Hackl GmbH & Co.KG,
Regen, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 108.808,84 € vergeben.

Datenstand vom 29.05.2020 11:53 Uhr