Datum: 20.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
1. Vorstellung des Regionalentwicklungsvereins Dachau AGIL e.V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
In einer losen Abfolge werden - insbesondere für die neuen Mitglieder des Marktgemeinderates - die Organisationen vorgestellt, bei den der Markt Altomünster Mitglied ist.
Die Vertreter des Regionalentwicklungsvereins Dachau AGIL stellen ihre Organisation vor. Die Präsentation liegt als Anlage bei.
zum Seitenanfang
2. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2020:
Verwaltungshaushalt
|
Ansatz 2020
|
vsl. Erg. 2020
|
Veränderungen
|
wichtigste Einnahmen
|
|
|
|
Grundsteuer A
|
148.000
|
147.340
|
- 660
|
Grundsteuer B
|
632.000
|
640.653
|
+ 8.653
|
Gewerbesteuer
|
1.921.000
|
2.900.000
|
+ 979.000
|
Anteil Einkommensteuer
|
4.687.000
|
5.180.000
|
+ 493.000
|
Familienleistungsausgleich
|
347.000
|
320.000
|
- 27.000
|
Anteil Umsatzsteuer
|
184.000
|
227.800
|
+ 43.800
|
Hundesteuer
|
27.000
|
29.040
|
+ 2.040
|
Schlüsselzuweisung
|
1.480.000
|
1.482.192
|
+ 2.192
|
Grunderwerbsteuer
|
60.000
|
125.000
|
+ 65.000
|
Finanzzuweisungen
|
145.900
|
145.978
|
+ 78
|
Schmutzwassergebühr
|
1.414.700
|
1.415.000
|
+ 300
|
Niederschlagswassergebühr
|
213.000
|
213.600
|
+ 600
|
Konzessionsabgaben
|
180.000
|
167.071
|
- 12.929
|
Straßenunterhaltszuschüsse
|
213.000
|
213.200
|
+ 200
|
Ausgaben
|
|
|
|
Gewerbesteuerumlage
|
216.100
|
350.000
|
+ 133.900
|
Kreisumlage
|
4.253.900
|
4.253.802
|
-98
|
Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 979.000 € sowie bei der Einkommensteuer Mehreinnahmen von 493.000 € erzielt werden.
Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer nicht veranschlagten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 2.000.000 € gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt
noch erwartete Einnahmen
- Zuführung vom Verw.HH 2.000.000 €
- Grundstücksverkäufe sicher 1.000.000 € - geplant 1.500.000 €
- Zuwendungen 930.000 €
3.930.000 €
noch erwartete Ausgaben
- Baurechnungen 1.500.000 €
- Abfinanzierung KFB
Erschließungsverträge 269.000 €
-
Grunderwerb 300.000 €
- Schuldentilgung 126.000 €
2.195.000 €
Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den noch ausstehenden Beträgen im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.
Die eingeplante Kreditaufnahme 2020 für die Finanzierung des Vermögenshaushalts ist somit nicht notwendig.
Zusammenfassung:
- Aufgrund dieser Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2020 gerechnet werden.
- Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
zum Seitenanfang
3. Errichtung einer Seniorentagesstätte; Antrag der CSU-Fraktion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Der CSU-Ortsverband hat mit Schreiben vom 28.07.2020 einen „Antrag zur Umsetzung Senior-Tagespflege in Altomünster“ gestellt.
Die Thematik „Seniorentagesstätte“ (nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Tagespflege“) wurde dem Ersten Bürgermeister und dem Geschäftsleitenden Beamten in einem ersten Gespräch mit dem Kreisgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Dachau am 24.09.2019 vorgestellt und inhaltlich erläutert.
Es wurde über einen möglichen Standort im Umfeld des vom BRK betriebenen Kinderhauses Regenbogen (Am Brechfeld 9 und 10) gesprochen und dem BRK ein entsprechender Katasterauszug übergeben, verbunden mit der Bitte zu prüfen, inwieweit dieses Grundstück nach den bisherigen Erfahrungen und Überlegungen des BRK für das angedachte Projekt geeignet ist.
Mit Mail vom 28.07.2020 ging ein erster Entwurf für eine mögliche Gebäudegestaltung ein.
Ein weiterer Besprechungstermin zu dieser Thematik fand urlaubsbedingt erst am 22.09.2020 statt. Darin wurde vereinbart, dass die Errichtung einer „Seniorentagesstätte Altomünster“ und die damit verbundenen Rahmenbedingungen dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 17.11.2020 vorgestellt werden.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
zum Seitenanfang
4. Verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahmen am Marktplatz und auf der Nerbstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Am Marktplatz als zentralen Ort von Altomünster treffen mehrere Straßen (Jörgerring, Nerbstraße, Kirchenstraße, Herzog-Georg-Straße, Bahnhofstraße, Zufahrt zum St.-Altohof, Zufahrt zum Parkplatz) und die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer mit jeweils eigenen Anforderungen aufeinander.
Um die allgemeine Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger – zu erhöhen, werden folgende verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahme vorgeschlagen:
- Einführung einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h am Marktplatz und einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße im markierten Bereich
Ziele:
Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, Senioren und gehbehinderte Personen
Steigerung der Aufenthaltsqualität am Marktplatz durch Lärmreduzierung
Nachteil:
Keiner
Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen den Jörgerring, die Kirchenstraße, die Nisslgasse und den Parkplatz Ortsmitte ebenfalls in den Bereich einer Geschwindigkeitsreduzierung mit einzubeziehen.
- Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Neuen Rathauses im Umfeld des markierten Bereichs
Ziele:
Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, Senioren und gehbehinderte Personen
Nachteil:
Keiner
- Begrenzen der Parkzeit am Marktplatz und auf einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Betroffene Bereiche:
A Südlicher Marktplatz
B Östlicher Marktplatz
C Südlich vom Rathaus
D Nördliche Nerbstraße
E Südliche Nerbstraße
Ziele:
Vermeiden von Dauerparkern und damit mehr Parkplätze für Kurzzeitnutzer
Reduzieren von Parksuchverkehr
Nachteil:
Parkdruck verteilt sich in die anliegenden Straßen
Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen eine Teillänge der Kirchenstraße in den Bereich der Parkzeitbeschränkung mit einzubeziehen.
- Einrichten einer Be- und Entladezone für dem Anwesen Herzog-Georg Straße 4 (Bäckerei Regnath)
Vor dem o.g. Anwesen befinden sich zwei öffentlich Pkw-Stellplätze, die auch für das Entladen der angelieferten Backwaren verwendet werden.
Nach Schilderung des Ladeninhabers ist durch ein Dauerparken auf diesen Stellplätzen ein Entladen auf kurzem Weg oftmals nicht auf dem Stellplatz, sondern nur auf der Fahrbahn möglich. Daraus ergeben sich schlechte Sichtverhältnisse auf den Fußgängerüberweg.
Ziele:
Vermeiden von Dauerparkern und damit mehr Parkplätze für Kurzzeitnutzer
Reduzieren von Parksuchverkehr
Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Nutzer des Verkehrsüberwegs
Nachteil:
Ein Stellplatz fällt weg.
Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die Parkzeit vor den Anwesen Herzog-Georg-Straße 2, 4 und 6 auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu begrenzen und keine Be- und Entladezone einzurichten.
Die Standorte der erforderlichen Beschilderung für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden bei positiver Beschlussfassung in einem eigenständigen noch auszuarbeitenden Beschilderungsplan dargestellt. Dieser wird dem Bauausschuss vorgelegt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt
- eine Geschwindigkeitsmessung in der Odelzhauser Straße in Hohenzell in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 05.30 Uhr und 09.00 Uhr durchzuführen.
- die mobile Geschwindigkeitsanzeige am Ortseingang der Nerbstraße in Altomünster aufzustellen.
Beschluss 1
- a.) Für
- den Marktplatz,
- eine Teillänge der angrenzenden Nerbstraße (vom Marktplatz in Fahrtrichtung ortsauswärts bis einschließlich der Einmündung Steinbergstraße; in Fahrtrichtung ortseinwärts nach der Einmündung Kellerbergstreß bis zum Marktplatz und
- eine Teillänge der Kirchenstraße bis zur Einmündung der Nißlgasse
wird eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h eingeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
b.) Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird auf die gesamte Nerbstraße (= bis zum Fußgängerüberweg an der Einmündung Faberweg) ausgeweitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12
Beschluss 3
- a.) Auf Höhe des Neuen Rathauses wird ein Fußgängerüberweg eingerichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 4
- b.) Der in diesem Zusammenhang entfallende Behindertenstellplatz wird an anderer Stelle im
Ortszentrum (möglicherweise in der Kirchenstraße) wieder ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 5
- c.) Die Schaffung von Fahrradabstellplätzen auf dem entfallenden Behindertenstellplatz wird
geprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 6
Am Marktplatz (= Bereiche A, B und C) wird die maximale Parkzeit von Montag bis Freitag
auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 7
Am Marktplatz (= Bereiche A, B und C) und auf einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße (= Bereiche D und E) wird die maximale Parkzeit auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16
Beschluss 8
4. Vor dem Anwesen Herzog-Georg-Straße 4 wird eine Be- und Entladezone eingerichtet. Die Art der erforderlichen Beschilderung wird noch in Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Vorstellen der aktuellen Situation und der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Im vom Markt angemieteten Nebengebäude des Anwesens Dachauer Straße 5 in Oberzeitlbach befindet sich der Schießstand des örtlichen Schützenvereins und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeitlbach.
Darüber hinaus werden die Räumlichkeiten des Schützenvereins von weiteren örtlichen Gruppierung und der übrigen Dorfgemeinschaft genutzt.
Weitere geeignete öffentliche Gebäude sind für das öffentliche Gemeinschaftsleben in Oberzeitlbach nicht vorhanden.
Da der Pachtvertrag des vorgenannten Gebäudes zum 31.12.2023 endet, wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung der erforderlichen Räumlichkeiten am Ort im Rahmen einer Konzeptstudie „Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach“ untersucht.
Betrachtet wurde neben dem aktuellen Gebäude bzw. Grundstück auch die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten in einem neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshaus auf einem gemeindlichen Grundstück.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.10.2018
wurde die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf einem gemeindlichen Grundstück an der Oberndorfer Straße unter der Maßgabe „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“ grundsätzlich befürwortet.
In den zurückliegenden Monaten wurde in enger Abstimmung mit den Vertretern der beteiligten Vereine und der Dorfgemeinschaft Oberzeitlbach ein Entwurf für ein Raumprogramm und die sich daraus ergebenden Grundrisse erarbeitet und insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit weiterentwickelt.
Übersichtslageplan
Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:
- Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm
Aufstellen eines Bebauungsplans
Änderung des Flächennutzungsplans
Weiterführen der Planung
Beschluss
- Mit dem vorgelegten Entwurf (insbesondere der Anordnung der Gebäude und Außenanlagen) besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die Planung wird auf dieser Basis weitergeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl war an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht anwesend.
zum Seitenanfang
6. Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Für die Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses am östlichen Ortsrand von Oberzeitlbach ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Von der Bauleitplanung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzeitlbach:
- Flurnummern 687 Tfl. und 688 (Fläche für Gebäude, Spielplatz und Sportanlage)
Flurnummern 684 Tfl. und 1011 Tfl. (bestehende öffentliche Verkehrsflächen)
Beschluss
1.
|
Der Markt Altomünster beschließt die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurnummern 687 Tfl., 688 684 Tfl. und 1011 Tfl. der Gemarkung Oberzeitlbach.
|
2.
|
Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 5. Änderung „Gemeinschafts- und Feuerwehrhaus Oberzeitlbach“.
|
3.
|
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Oberzeitlbach Nr. 2 „Gemeinschafts- und Feuerwehrhaus Oberzeitlbach“.
|
|
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7. Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses kann als "öffentliche und bürgerschaftliche Einrichtung zur Förderung der Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur" im Rahmen einer einfachen Dorferneuerung (eDE) nach Nr.4.4 der Dorferneuerungsrichtlinie DorfR 2019 gefördert werden.
Eine eDE unterscheidet sich von einer umfassenden Dorferneuerung in dem Nichterfordernis einer Bodenordnung. In einer eDE ist die Gemeinde Bauträger und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert.
Im ersten Schritt ist die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch „Einleitung einer Dorferneuerung“ erforderlich. Zur Einleitung wird eine Gebietsabgrenzung (Flurstück/e) und eine Begründung benötigt.
Von der einfachen Dorferneuerung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzeitlbach:
- Flurnummern 687 Tfl. und 688 (Fläche für Gebäude, Spielplatz und Sportanlage)
Beschluss
Beim Amt für ländliche
Entwicklung wird ein entsprechender Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. 2. Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg; Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020 wurde ein Antrag auf Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg vorgestellt. Dabei wurde ein Absichtsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gefasst.
Es handelte sich um einen Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 2,3 MWp südlich von Lichtenberg auf einer Teilfläche von ca. 2,77 ha der Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell vor. Die Umsetzung ist in 3 Schritten vorgesehen.
Die Schaffung der erforderlichen Ausgleichsfläche ist nordwestlich davon auf einer Teilfläche von ca. 6.070 m² der Flurnummer 405/6 der Gemarkung Hohenzell beabsichtigt.
Bei der zu überplanenden Fläche handelt sich um eine ehemalige Sand-/Kiesgrube und somit um eine Konversionsfläche.
Übersichtslageplan
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unterzeichnet, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Überarbeitungsbereichs II für die Grundstücke Flurnummern 255 Teilfläche und 405/6 Teilfläche der Gemarkung Hohenzell.
- Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung des Bebauungsplanes unterzeichnet, eine Bebauungsplanänderung für
die Grundstücke Flurnummern 255 Teilfläche und 405/6 Teilfläche der Gemarkung Hohenzell.
- Die 5. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II erhält die Bezeichnung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“.
- Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Metzger hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
zum Seitenanfang
9. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister informiert über
- die Schließung des Rathauses ab 21.10.2020 bis auf Weiteres aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen
den aktuellen Stand zur Durchführung des Christkindlmarktes 2021 (Rückmeldung der Vereine zu einer möglichen (Teilnahme))
die noch nicht geklärte Durchführung von Bürgerversammlungen
Der Geschäftsleitende Beamte informiert über den Anstieg der prognostizierten Gesamtkosten bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 auf einen Betrag in Höhe von 3,3 Mio € (Stand 22.09.2020).
zum Seitenanfang
10. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 und 22.09.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Erneuerung der Elektrotechnik in den Regenüberlaufbecken Altomünster ‚RÜB 2 und Unter-
zeitlbach; Vergabebeschluss
Die Maßnahme wird an die Firma Elektrotechnik Kiefl GmbH zum Brutto-Angebotspreis in
Höhe von 94.930,82 € vergeben.
TOP 2 Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Gestaltung der Außenanlagen und Sanierung der
Umfassungsmauer
- Die Maßnahme „Gestaltung der Außenanlagen“ wird an die Firma Schweiger Straßenbau zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 74.905,55 € vergeben.
Die Beauftragung der Maßnahme „Gestaltung der Außenanlagen“ erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberbayern.
Der Erste Bürgermeister wird für die Maßnahme „Sanierung der Umfassungsmauer“ mit der Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters betraut, wenn sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung bewegt.
Entsprechende Förderanträge (ggf. mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn) an die Regierung von Oberbayern, das Landesamt für Denkmalpflege und den Bezirk Oberbayern werden gestellt.
TOP 3 Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Gerüst
Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Gerüst“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 4 Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Estricharbeiten
Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Estricharbeiten“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung
Zur Anwendung kommt das Vergabemodell 6.
TOP 2 Anschluss des Feuerwehrgerätehauses Altomünster an eine Nahwärmeversorgung
Dem Abschluss des vorgestellten Wärmelieferungsvertrages für den Anschluss des Feuer-
Wehrgerätehauses Altomünster an die vorgestellte Nahwärmeleitung wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Wärmelieferungsvertrag zu unterzeichnen.
TOP 3 Fällmitteltank an der Kläranlage Altomünster; Vergabe
Die Arbeiten für den Ersatzneubau des Fällmittelbehälters werden an Die Fa. Quandos GmbH, Moosburg zu einem Nettoauftragswert von 51.176,94 € vergeben.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an die Fa. Quandos zu unterzeichnen.
TOP 4 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Vergabe Gewerk Holzverkleidung Treppenhaus Anbau
Die Arbeiten im Gewerk Holzverkleidung Treppenhaus Anbau wird an die Fa. Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 58.940,70 € vergeben.
TOP 5 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Estrich
Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Estricharbeiten“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 6 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Putz und Maler
Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Putz- und Malerarbeiten“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 7 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Baumeister
Der 5. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Baumeister“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 5. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 8 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Baumeister Betonbalken
Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Betonbalken Südgiebel“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr