Datum: 20.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Regionalentwicklungsvereins Dachau AGIL e.V.
2 Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2020
3 Errichtung einer Seniorentagesstätte; Antrag der CSU-Fraktion
4 Verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahmen am Marktplatz und auf der Nerbstraße
5 Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Vorstellen der aktuellen Situation und der weiteren Vorgehensweise
6 Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
7 Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm
8 2. Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg; Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes
9 Bekanntgabe von Informationen
10 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 und 22.09.2020

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vorstellung des Regionalentwicklungsvereins Dachau AGIL e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In einer losen Abfolge werden - insbesondere für die neuen Mitglieder des Marktgemeinderates - die Organisationen vorgestellt, bei den der Markt Altomünster Mitglied ist.

Die Vertreter des Regionalentwicklungsvereins Dachau AGIL stellen ihre Organisation vor. Die Präsentation liegt als Anlage bei.

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2. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2020:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2020
vsl. Erg. 2020
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
148.000
147.340
- 660
Grundsteuer B
632.000
640.653
+ 8.653
Gewerbesteuer
1.921.000
2.900.000
+ 979.000
Anteil Einkommensteuer
4.687.000
5.180.000
+ 493.000
Familienleistungsausgleich
347.000
320.000
- 27.000
Anteil Umsatzsteuer
184.000
227.800
+ 43.800
Hundesteuer
27.000
29.040
+ 2.040
Schlüsselzuweisung
1.480.000
1.482.192
+ 2.192
Grunderwerbsteuer
60.000
125.000
+ 65.000
Finanzzuweisungen
145.900
145.978
   + 78
Schmutzwassergebühr
1.414.700
1.415.000
+ 300
Niederschlagswassergebühr
213.000
213.600
+ 600
Konzessionsabgaben
180.000
167.071
- 12.929
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000
213.200
+ 200
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
216.100
350.000
+ 133.900
Kreisumlage
4.253.900
4.253.802
-98


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 979.000 € sowie bei der Einkommensteuer Mehreinnahmen von 493.000 € erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer nicht veranschlagten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 2.000.000 € gerechnet werden kann.





Vermögenshaushalt

noch erwartete Einnahmen
  • Zuführung vom Verw.HH                2.000.000 €
  • Grundstücksverkäufe                        sicher 1.000.000 €  -  geplant 1.500.000 €
  • Zuwendungen                                930.000 €

3.930.000 €

noch erwartete Ausgaben
  • Baurechnungen                        1.500.000 €          
  • Abfinanzierung KFB
Erschließungsverträge                    269.000 €
  • Grunderwerb                                   300.000 €
  • Schuldentilgung                           126.000 €

2.195.000 €


Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den noch ausstehenden Beträgen im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.
Die eingeplante Kreditaufnahme 2020 für die Finanzierung des Vermögenshaushalts ist somit nicht notwendig.



Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2020 gerechnet werden.

  1. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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3. Errichtung einer Seniorentagesstätte; Antrag der CSU-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der CSU-Ortsverband hat mit Schreiben vom 28.07.2020 einen „Antrag zur Umsetzung Senior-Tagespflege in Altomünster“ gestellt.

Die Thematik „Seniorentagesstätte“ (nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Tagespflege“) wurde dem Ersten Bürgermeister und dem Geschäftsleitenden Beamten in einem ersten Gespräch mit dem Kreisgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Dachau am 24.09.2019 vorgestellt und inhaltlich erläutert.
Es wurde über einen möglichen Standort im Umfeld des vom BRK betriebenen Kinderhauses Regenbogen (Am Brechfeld 9 und 10) gesprochen und dem BRK ein entsprechender Katasterauszug übergeben, verbunden mit der Bitte zu prüfen, inwieweit dieses Grundstück nach den bisherigen Erfahrungen und Überlegungen des BRK für das angedachte Projekt geeignet ist.

Mit Mail vom 28.07.2020 ging ein erster Entwurf für eine mögliche Gebäudegestaltung ein.

Ein weiterer Besprechungstermin zu dieser Thematik fand urlaubsbedingt erst am 22.09.2020 statt. Darin wurde vereinbart, dass die Errichtung einer „Seniorentagesstätte Altomünster“ und die damit verbundenen Rahmenbedingungen dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 17.11.2020 vorgestellt werden.


Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

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4. Verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahmen am Marktplatz und auf der Nerbstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Am Marktplatz als zentralen Ort von Altomünster treffen mehrere Straßen (Jörgerring, Nerbstraße, Kirchenstraße, Herzog-Georg-Straße, Bahnhofstraße, Zufahrt zum St.-Altohof, Zufahrt zum Parkplatz) und die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer mit jeweils eigenen Anforderungen aufeinander.

Um die allgemeine Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger – zu erhöhen, werden folgende verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahme vorgeschlagen:

  1. Einführung einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h am Marktplatz und einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße im markierten Bereich


Ziele:
Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, Senioren und gehbehinderte Personen
Steigerung der Aufenthaltsqualität am Marktplatz durch Lärmreduzierung

Nachteil:
Keiner

Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen den Jörgerring, die Kirchenstraße, die Nisslgasse und den Parkplatz Ortsmitte ebenfalls in den Bereich einer Geschwindigkeitsreduzierung mit einzubeziehen.


  1. Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Neuen Rathauses im Umfeld des markierten Bereichs

Ziele:
Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, Senioren und gehbehinderte Personen
Nachteil:
Keiner


  1. Begrenzen der Parkzeit am Marktplatz und auf einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Betroffene Bereiche:

A        Südlicher Marktplatz
B        Östlicher Marktplatz
C        Südlich vom Rathaus
D        Nördliche Nerbstraße
E        Südliche Nerbstraße



Ziele:
Vermeiden von Dauerparkern und damit mehr Parkplätze für Kurzzeitnutzer
Reduzieren von Parksuchverkehr

Nachteil:
Parkdruck verteilt sich in die anliegenden Straßen
       
Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen eine Teillänge der Kirchenstraße in den Bereich der Parkzeitbeschränkung mit einzubeziehen.


  1. Einrichten einer Be- und Entladezone für dem Anwesen Herzog-Georg Straße 4 (Bäckerei Regnath)

Vor dem o.g. Anwesen befinden sich zwei öffentlich Pkw-Stellplätze, die auch für das Entladen der angelieferten Backwaren verwendet werden.

Nach Schilderung des Ladeninhabers ist durch ein Dauerparken auf diesen Stellplätzen ein Entladen auf kurzem Weg oftmals nicht auf dem Stellplatz, sondern nur auf der Fahrbahn möglich. Daraus ergeben sich schlechte Sichtverhältnisse auf den Fußgängerüberweg.


Ziele:
Vermeiden von Dauerparkern und damit mehr Parkplätze für Kurzzeitnutzer
Reduzieren von Parksuchverkehr
Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Nutzer des Verkehrsüberwegs

Nachteil:
Ein Stellplatz fällt weg.

Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die Parkzeit vor den Anwesen Herzog-Georg-Straße 2, 4 und 6 auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu begrenzen und keine Be- und Entladezone einzurichten.



Die Standorte der erforderlichen Beschilderung für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden bei positiver Beschlussfassung in einem eigenständigen noch auszuarbeitenden Beschilderungsplan dargestellt. Dieser wird dem Bauausschuss vorgelegt.


Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt
  • eine Geschwindigkeitsmessung in der Odelzhauser Straße in Hohenzell in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 05.30 Uhr und 09.00 Uhr durchzuführen.
  • die mobile Geschwindigkeitsanzeige am Ortseingang der Nerbstraße in Altomünster aufzustellen.

Beschluss 1

  1. a.)        Für
  • den Marktplatz,
  • eine Teillänge der angrenzenden Nerbstraße (vom Marktplatz in Fahrtrichtung ortsauswärts bis einschließlich der Einmündung Steinbergstraße; in Fahrtrichtung ortseinwärts nach der Einmündung Kellerbergstreß bis zum Marktplatz und
  • eine Teillänge der Kirchenstraße bis zur Einmündung der Nißlgasse
       wird eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h eingeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b.)        Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird auf die gesamte Nerbstraße (= bis zum Fußgängerüberweg an der Einmündung Faberweg) ausgeweitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 3

  1. a.)        Auf Höhe des Neuen Rathauses wird ein Fußgängerüberweg eingerichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. b.)        Der in diesem Zusammenhang entfallende Behindertenstellplatz wird an anderer Stelle im
               Ortszentrum (möglicherweise in der Kirchenstraße) wieder ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

  1. c.)        Die Schaffung von Fahrradabstellplätzen auf dem entfallenden Behindertenstellplatz wird
               geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

Am Marktplatz (= Bereiche A, B und C) wird die maximale Parkzeit von Montag bis Freitag
auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 7

Am Marktplatz (= Bereiche A, B und C) und auf einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße (= Bereiche D und E) wird die maximale Parkzeit auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 8

4.        Vor dem Anwesen Herzog-Georg-Straße 4 wird eine Be- und Entladezone eingerichtet. Die Art der erforderlichen Beschilderung wird noch in Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Vorstellen der aktuellen Situation und der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im vom Markt angemieteten Nebengebäude des Anwesens Dachauer Straße 5 in Oberzeitlbach befindet sich der Schießstand des örtlichen Schützenvereins und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeitlbach.
Darüber hinaus werden die Räumlichkeiten des Schützenvereins von weiteren örtlichen Gruppierung und der übrigen Dorfgemeinschaft genutzt.
Weitere geeignete öffentliche Gebäude sind für das öffentliche Gemeinschaftsleben in Oberzeitlbach nicht vorhanden.

Da der Pachtvertrag des vorgenannten Gebäudes zum 31.12.2023 endet, wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung der erforderlichen Räumlichkeiten am Ort im Rahmen einer Konzeptstudie „Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach“ untersucht.
Betrachtet wurde neben dem aktuellen Gebäude bzw. Grundstück auch die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten in einem neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshaus auf einem gemeindlichen Grundstück.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.10.2018  wurde die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf einem gemeindlichen Grundstück an der Oberndorfer Straße unter der Maßgabe „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“ grundsätzlich befürwortet.

In den zurückliegenden Monaten wurde in enger Abstimmung mit den Vertretern der beteiligten Vereine und der Dorfgemeinschaft Oberzeitlbach ein Entwurf für ein Raumprogramm und die sich daraus ergebenden Grundrisse erarbeitet und insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit weiterentwickelt.

Übersichtslageplan
Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:
  • Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm
  • Aufstellen eines Bebauungsplans
  • Änderung des Flächennutzungsplans
  • Weiterführen der Planung

Beschluss

  1. Mit dem vorgelegten Entwurf (insbesondere der Anordnung der Gebäude und Außenanlagen) besteht grundsätzlich Einverständnis.
  2. Die Planung wird auf dieser Basis weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl war an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht anwesend.

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6. Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses am östlichen Ortsrand von Oberzeitlbach ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.


 
Von der Bauleitplanung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzeitlbach:

  • Flurnummern 687 Tfl. und 688 (Fläche für Gebäude, Spielplatz und Sportanlage)
  • Flurnummern 684 Tfl. und 1011 Tfl. (bestehende öffentliche Verkehrsflächen)

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster beschließt die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurnummern 687 Tfl., 688 684 Tfl. und 1011 Tfl. der Gemarkung Oberzeitlbach.

2.
Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 5. Änderung „Gemeinschafts- und Feuerwehrhaus Oberzeitlbach“.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Oberzeitlbach Nr. 2 „Gemeinschafts- und Feuerwehrhaus Oberzeitlbach“.




Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses kann als "öffentliche und bürgerschaftliche Einrichtung zur Förderung der Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur" im Rahmen einer einfachen Dorferneuerung (eDE) nach Nr.4.4 der Dorferneuerungsrichtlinie DorfR 2019 gefördert werden. 
 
Eine eDE unterscheidet sich von einer umfassenden Dorferneuerung in dem Nichterfordernis einer Bodenordnung. In einer eDE ist die Gemeinde Bauträger und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert.
 
Im ersten Schritt ist die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch „Einleitung einer Dorferneuerung“ erforderlich. Zur Einleitung wird eine Gebietsabgrenzung (Flurstück/e) und eine Begründung benötigt.
 


Von der einfachen Dorferneuerung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzeitlbach:

  • Flurnummern 687 Tfl. und 688 (Fläche für Gebäude, Spielplatz und Sportanlage)

Beschluss

Beim Amt für ländliche Entwicklung wird ein entsprechender Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. 2. Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg; Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020 wurde ein Antrag auf Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg vorgestellt. Dabei wurde ein Absichtsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gefasst.

Es handelte sich um einen Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 2,3 MWp südlich von Lichtenberg auf einer Teilfläche von ca. 2,77 ha der Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell vor. Die Umsetzung ist in 3 Schritten vorgesehen.

Die Schaffung der erforderlichen Ausgleichsfläche ist nordwestlich davon auf einer Teilfläche von ca. 6.070 m² der Flurnummer 405/6 der Gemarkung Hohenzell beabsichtigt.

Bei der zu überplanenden Fläche handelt sich um eine ehemalige Sand-/Kiesgrube und somit um eine Konversionsfläche.


Übersichtslageplan

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unterzeichnet, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Überarbeitungsbereichs II für die Grundstücke Flurnummern 255 Teilfläche und 405/6 Teilfläche der Gemarkung Hohenzell.

  1. Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung des Bebauungsplanes unterzeichnet, eine Bebauungsplanänderung für die Grundstücke Flurnummern 255 Teilfläche und 405/6 Teilfläche der Gemarkung Hohenzell.

  1. Die 5. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II erhält die Bezeichnung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“.

  1. Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Metzger hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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9. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • die Schließung des Rathauses ab 21.10.2020 bis auf Weiteres aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen
  • den aktuellen Stand zur Durchführung des Christkindlmarktes 2021 (Rückmeldung der Vereine zu einer möglichen (Teilnahme))
  • die noch nicht geklärte Durchführung von Bürgerversammlungen

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über den Anstieg der prognostizierten Gesamtkosten bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 auf einen Betrag in Höhe von 3,3 Mio € (Stand 22.09.2020).

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10. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 und 22.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Erneuerung der Elektrotechnik in den Regenüberlaufbecken Altomünster ‚RÜB 2 und Unter-
       zeitlbach; Vergabebeschluss

       Die Maßnahme wird an die Firma Elektrotechnik Kiefl GmbH zum Brutto-Angebotspreis in
       Höhe von 94.930,82 € vergeben.


TOP 2        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Gestaltung der Außenanlagen und Sanierung der
       Umfassungsmauer

  • Die Maßnahme „Gestaltung der Außenanlagen“ wird an die Firma Schweiger Straßenbau zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 74.905,55 € vergeben.
  • Die Beauftragung der Maßnahme „Gestaltung der Außenanlagen“ erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberbayern.
  • Der Erste Bürgermeister wird für die Maßnahme „Sanierung der Umfassungsmauer“ mit der Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters betraut, wenn sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung bewegt.
  • Entsprechende Förderanträge (ggf. mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn) an die Regierung von Oberbayern, das Landesamt für Denkmalpflege und den Bezirk Oberbayern werden gestellt.


TOP 3        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Gerüst

       Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Gerüst“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 4        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Estricharbeiten

       Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Estricharbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.



Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung

       Zur Anwendung kommt das Vergabemodell 6.


TOP 2        Anschluss des Feuerwehrgerätehauses Altomünster an eine Nahwärmeversorgung

       Dem Abschluss des vorgestellten Wärmelieferungsvertrages für den Anschluss des Feuer-
       Wehrgerätehauses Altomünster an die vorgestellte Nahwärmeleitung wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Wärmelieferungsvertrag zu unterzeichnen.


TOP 3        Fällmitteltank an der Kläranlage Altomünster; Vergabe

       Die Arbeiten für den Ersatzneubau des Fällmittelbehälters werden an Die Fa. Quandos GmbH, Moosburg zu einem Nettoauftragswert von 51.176,94 € vergeben.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an die Fa. Quandos zu unterzeichnen.


TOP 4        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Vergabe Gewerk Holzverkleidung Treppenhaus Anbau

       Die Arbeiten im Gewerk Holzverkleidung Treppenhaus Anbau wird an die Fa. Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 58.940,70 € vergeben.


TOP 5        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Estrich

       Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Estricharbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 6        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Putz und Maler

       Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Putz- und Malerarbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 7        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Baumeister

       Der 5. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Baumeister“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 5. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 8        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Baumeister Betonbalken

       Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Betonbalken Südgiebel“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr