Datum: 22.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schaffen von bezahlbarem Wohnraum in Altomünster "Sandgrubenfeld"; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
2 Vorlage der Jahresrechnung 2019
3 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
4 Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungngahmen und Satzungsbeschluss
5 Ausarbeiten eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK); "Startbeschluss"
6 Bedarfsplanung und Maßnahmen der Qualitätssicherung bei den Kindertageseinrichtungen
7 Wahl des Landkreisseniorenbeirats; Benennung von Mitgliedern für die Delegiertenversammlung
8 Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung
9 Bekanntgabe von Informationen

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1. Schaffen von bezahlbarem Wohnraum in Altomünster "Sandgrubenfeld"; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist Eigentümer des Grundstücks Flurnummer 860/42, Gemarkung Altomünster (Grundstücksgröße 2.709 m², Klosteracker 2 und 4).

Nach dem aktuellen Bebauungsplan ist hier die Errichtung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen möglich.

In der Sitzung vom 28.05.2019 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass
  • das gesamt gemeindliche Grundstück im Eigentum des Marktes Altomünster verbleibt und für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verwendet wird,
und
  • die Errichtung der Gebäude durch die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Dachau (WLD) im Wege eines Generalunt ernehmervertrages erfolgen soll.

Da es sich um ein gemeindliches Projekt mit großer Tragweite für den Markt Altomünster handelt und sich die Zusammensetzung des Gemeinderates nach der vorgenannten Entscheidung deutlich geändert hat, wird die angedachte Zusammenarbeit bei der „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ in Altomünster vom kaufmännischen Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Dachau (WLD) Stefan Reith nochmals anhand einer Präsentation ausführlich vorgestellt.


Ein erstes Rechenbeispiel aus dem Jahr 2019 schaut wie folgt aus:

Grundstückswert                2.709 m²   x     550,- €/m²      =        1.490.000,- €

Baukosten                        1.600 m²   x  3.350,- €/m²      =        5.360.000,- €
(ohne Außenanlagen)                                                
Summe:             ca.  6.850.000,- €

Finanzierung
Baukostenzuschuss 30% (von 5.360 T€)                        2.050.000,- €
Darlehen max. 60% (von 5.360 T€)                                3.216.000,- €
Eigenmittel                                                             94.000,- €

Summe:             ca.  5.360.000,- €

Jährliche Einnahmen
kalkulierte Miete (8,5 €/m²):             ca. 175.000,- €
kalkulierte Miete (7,0 €/m²):                                             ca. 146.000,- €

Jährliche Ausgaben
Finanzierungskosten
(ca. 3,65% Zins und Tilgung, 30 Jahre)                                        ca. 117.000,- €
Bewirtschaftung                                                                ca.   24.000,- €
Verwaltung                                                            ca.   12.000,- €
       

Für die Übernahme der Leistungen, die im Rahmen der Herstellung des Gebäudes anfallen, stellt die WLD dem Markt ein Entgelt in Höhe von 6% bezogen auf die Baukosten (KGr. 300, 400 und 500) in Rechnung. Bei den oben genannten Kosten beträgt das Entgelt ca. 310.000,- € zzgl. Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist in der Kostenschätzung bereits enthalten.


Für die Einleitung des Förderverfahrens sind entsprechende Unterlagen (voraussichtlich Leistungsphasen 1 bis 4) erforderlich, die von einem Architekten ausgearbeitet werden müssen. Diese Beauftragung muss zwingend durch den Markt Altomünster erfolgen, da Verträge zwischen dem Markt und der WLD und damit auch zwischen der WLD und einem möglichen Architekten erst nach Vorliegen der Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern unterzeichnet werden können.

Aufgrund der zu erwartenden Honorarsumme kann ein Direktauftrag an einen Architekten nicht erfolgen. Für die Durchführung des erforderlichen Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros, das die Planungsarbeiten durchführt, und die damit verbundene Bewertung der abgegebenen Angebote muss ein entsprechender Dienstleister eingebunden werden.

Es wird vorgeschlagen den Prozess der Bürofindung durch ein Gremium aus
  • dem Ersten Bürgermeister
  • zwei Mitgliedern des Gemeinderates
  • ein Vertreter der WLD und
  • einem Verwaltungsvertreter
zu begleiten.


Die nächsten Schritte schauen wie folgt aus:

  1. Findung eines planenden Architekten
  2. Ausarbeiten eines möglichen Bebauungskonzepts durch den Bauausschuss
  3. Erstellen eines Planentwurfs zur Festlegung des Baukörpers und der Ermittlung der Kosten
  4. Stellen eines Förderantrags bei der Regierung von Oberbayern („Sicherung der staatlichen Fördermittel“)
  5. Abschluss eines Generalunternehmervertrages mit der WLD

Beschluss

  1. Die Beschlussfassung vom 28.05.2019 wird weiterhin aufrechterhalten.
  2. In das Begleitgremium werden aus der Mitte des Gemeinderats folgende Personen bestellt:
  • Gailer Stefan
  • Schweiger Roland

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin erläutert die Rechnungsergebnisse des Jahres 2019 anhand des Rechenschaftsberichtes (siehe Anlage im RIS).


Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:

Feststellung des Soll-Ergebnisses


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Ausgaben
17.436.912,79
11.698.656,64
29.135.569,43




Soll-Einnahmen
17.439.503,00 €
11.698.656,64 €
29.138.159,64 €
./. Abgang alter KER
2.590,21 €
0,00 €
2.590,21 €
ber. Soll-Einnahmen
17.436.912,79
11.698.656,64
29.135.569,43




Zuführung zum Vermögenshaushalt
3.436.983,79 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
1.790.223,14 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
596.131,12 €


Feststellung des Ist-Ergebnisses



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
17.361.198,89 €
11.697.906,12 €
29.059.105,01 €
Ist-Ausgaben
17.599.162,04 €
11.763.681,70 €
29.362.843,74 €
Ist-Fehlbetrag (KER)
-237.963,15
-65.775,58
-303.738,73

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

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3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die 4. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I und die 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg.



Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 mit einer Fläche von ca. 9,1 ha gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Billigung fand am 18.02.2020 durch den Gemeinderat statt, dabei wurde insbesondere beschlossen, dass ein Blendgutachten zu erstellen ist.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.06.2020 bis 27.07.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger ging eine Stellungnahme ein.

  1.  Einwand eines Bürgers vom 17.03.2020

Bitte berücksichtigen Sie bei dem Blendgutachten bezüglich der Solaranlage am Nebelfeld die Blendwirkung auf mein Wohnhaus in Rudersberg, Hausnummer 6.
Von vier Hauptaufenthaltsräumen im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss (Wohnzimmer, Esszimmer, Wohnküche und Arbeitszimmer) besteht direkter Sichtkontakt zur Solaranlage, wodurch eine große Einschränkung der Lebens- und Wohnqualität zu befürchten ist.


Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Stellungnahmen

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Energienetze Bayern GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • IHK München und Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dachau
  • Zweckverband zur Wasserversorgung "Weilachgruppe"
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Stadt Aichach
  • Gemeinde Schiltberg

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • bayernets GmbH, E-Mail vom 25.06.2020
  • Kreisbrandschutzdienststelle, E-Mail vom 23.06.2020
  • Landratsamt Dachau, Schreiben vom 20.07.2020
  • Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 23.06.2020
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 02.07.2020
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 22.06.2020
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 23.06.2020
  • Gemeinde Odelzhausen, E-Mail vom 22.06.2020
  • Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 23.06.2020
  • Gemeinde Eurasburg, E-Mail vom 26.06.2020
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, E-Mail vom 06.07.2020
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 27.07.2020

Behörden oder Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken:

  1. Bayernwerk Netz GmbH, E-Mail vom 16.07.2020

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Belange in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 und verweisen weiterhin auf unsere Stellungnahme vom 08.01.2020.

Stellungnahme vom 08.01.2020:

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim.
Die Adresse lautet:
Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de.
Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.


3. Weiteres Verfahren

Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann die 4. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und die 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Überarbeitungsbereichs II „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ abgeschlossen und dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt werden.

Beschluss 1

1. Zum Einwand eines Bürgers

Abwägung:
Eventuelle Blendwirkungen auf die Ortsverbindungsstraße wurden in einem Blendgutachten untersucht (OBST & ZIEHMANN GMBH (2020): Blendgutachten vom 12.03.2020). Der Gutachter führt in einer E-Mail vom 24.03.2020 ergänzend aus, dass aufgrund der Lage des Ortsbereiches südlich der Anlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Beeinträchtigungen des benannten Wohnhauses zu erwarten sind. Dies unterstütze auch die Tatsache, dass im Punkt 6 des Blendgutachtens auf der Verbindungsstraße keine Reflexionen erwartet werden.
Die Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat bzgl. Lichtimmissionen im Jahr 2012 Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung herausgegeben.
Nach den Hinweisen kann eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG innerhalb eines Abstandes von 100 m durch die maximal mögliche astronomische Blenddauer vorliegen, wenn diese mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr beträgt.
Die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (v. 13.9.2012 - LAI-Hinweise) enthalten allerdings keine verbindlichen Regelungen und können allenfalls als Beurteilungshilfe herangezogen werden (VG München vom 28.07.2015 – M 1 K 14.1707). Gleichzeitig wird von der Beschränkung der Blendung auf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr zwischenzeitlich Abstand genommen.
Zudem führt die Rechtsprechung aus, dass innerhalb von Gebäuden durch herkömmliche Maßnahmen wie Jalousien oder Vorhänge ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergriffen werden können.
Im vorliegenden Fall beträgt der Abstand der Solar-Module zu den im Süden gelegenen Wohngebäuden in Rudersberg mind. 550 m. Belästigungen im Sinne des BImSchG lassen sich somit ausschließen.
Der Sachverhalt wurde bereits im Bebauungsplan zur öffentlichen Auslegung berücksichtigt.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Blendgutachten sowie die Inhalte des Bebauungsplanes verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wurde über das Schreiben vom 08.01.2020 informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat stellt die 4. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und die 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Überarbeitungsbereichs II „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ in der Fassung vom 22.09.2020 fest.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans werden dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

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4. Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungngahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“.


Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen. Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird, weshalb nur eine Fläche von ca. 9,05 ha überplant wurde.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf berücksichtigte die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Lichti und wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Billigung fand am 18.02.2020 durch den Gemeinderat statt, dabei wurde insbesondere beschlossen, dass ein Blendgutachten zu erstellen ist.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.06.2020 bis 27.07.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger ging eine Stellungnahme ein.

1. Einwand eines Bürgers vom 17.03.2020

Bitte berücksichtigen Sie bei dem Blendgutachten bezüglich der Solaranlage am Nebelfeld die Blendwirkung auf mein Wohnhaus in Rudersberg, Hausnummer 6.
Von vier Hauptaufenthaltsräumen im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss (Wohnzimmer, Esszimmer, Wohnküche und Arbeitszimmer) besteht direkter Sichtkontakt zur Solaranlage, wodurch eine große Einschränkung der Lebens- und Wohnqualität zu befürchten ist.


Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Stellungnahmen

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Energienetze Bayern GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dachau
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Gemeinde Schiltberg

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • bayernets GmbH, E-Mail vom 25.06.2020
  • IHK München und Oberbayern, E-Mail vom 24.06.2020h
  • Kreisbrandschutzdienststelle, E-Mail vom 23.06.2020
  • Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 23.06.2020
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 27.07.2020
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 22.06.2020
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 23.06.2020
  • Zweckverband zur Wasserversorgung "Weilachgruppe", E-Mail vom 09.07.2020
  • Gemeinde Odelzhausen, E-Mail vom 22.06.2020
  • Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 23.06.2020
  • Gemeinde Eurasburg, E-Mail vom 26.06.2020
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, E-Mail vom 06.07.2020
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 27.07.2020
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 25.06.2020

Behörden oder Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken:

2. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, Schreiben vom 02.07.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu den o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Prüfbericht Blendgutachten:
Auf Seite 11 des Gutachtens sollte unter Punkt C.2., 2. Absatz, das Wort „Autobahn“ durch „Verbindungsstraße von Rudersberg nach Thalhausen“ ersetzt werden.

Festsetzung 2.2, Maß der baulichen Nutzung:
Die Festsetzung erlaubt max. 4 Gebäude mit einer Gesamtgrundfläche von 250 m².
Dem Markt wird empfohlen, zusätzlich die Grundfläche für ein Gebäude zu definieren, um zu vermeiden, dass im Außenbereich ein Gebäude mit z.B. einer GR von 125 m² entsteht (z.B. die Grundfläche eines Gebäudes darf 65 m² nicht überschreiten).


3. Bayernwerk Netz GmbH, E-Mail vom 16.07.2020

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Belange in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 und verweisen weiterhin auf unsere Stellungnahme vom 08.01.2020.

Stellungnahme vom 08.01.2020:

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim.
Die Adresse lautet:
Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de.
Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.


4. Weiteres Verfahren:

Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss 1

1. Zum Einwand eines Bürgers

Abwägung:
Eventuelle Blendwirkungen auf die Ortsverbindungsstraße wurden in einem Blendgutachten untersucht (OBST & ZIEHMANN GMBH (2020): Blendgutachten vom 12.03.2020). Der Gutachter führt in einer E-Mail vom 24.03.2020 ergänzend aus, dass aufgrund der Lage des Ortsbereiches südlich der Anlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Beeinträchtigungen des benannten Wohnhauses zu erwarten sind. Dies unterstütze auch die Tatsache, dass im Punkt 6 des Blendgutachtens auf der Verbindungsstraße keine Reflexionen erwartet werden.
Die Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat bzgl. Lichtimmissionen im Jahr 2012 Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung herausgegeben.
Nach den Hinweisen kann eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG innerhalb eines Abstandes von 100 m durch die maximal mögliche astronomische Blenddauer vorliegen, wenn diese mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr beträgt.
Die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (v. 13.9.2012 - LAI-Hinweise) enthalten allerdings keine verbindlichen Regelungen und können allenfalls als Beurteilungshilfe herangezogen werden (VG München vom 28.07.2015 – M 1 K 14.1707). Gleichzeitig wird von der Beschränkung der Blendung auf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr zwischenzeitlich Abstand genommen.
Zudem führt die Rechtsprechung aus, dass innerhalb von Gebäuden durch herkömmliche Maßnahmen wie Jalousien oder Vorhänge ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergriffen werden können.
Im vorliegenden Fall beträgt der Abstand der Solar-Module zu den im Süden gelegenen Wohngebäuden in Rudersberg mind. 550 m. Belästigungen im Sinne des BImSchG lassen sich somit ausschließen.
Der Sachverhalt wurde bereits im Bebauungsplan zur öffentlichen Auslegung berücksichtigt.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Blendgutachten sowie die Inhalte des Bebauungsplanes verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau

Zum Blendgutachten:
Der Schreibfehler „Autobahn“ auf Seite 11 unter Punkt C.2., 2. Absatz wird berichtigt in „Gemeindeverbindungsstraße“.


Zur Festsetzung 2.2 Maß der baulichen Nutzung:
Die maximalen Baukörpergrößen der einzelnen Gebäude wird auf eine Grundfläche von 65 m² je Gebäude definiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wurde über das Schreiben vom 08.01.2020 informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 22.09.2020 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

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5. Ausarbeiten eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK); "Startbeschluss"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Marktgemeinderat hat im Rahmen der Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 in seiner Sitzung vom 19.06.2018 die Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts grundsätzlich befürwortet.

Die für den Markt Altomünster zuständige Ansprechpartnerin an der Regierung von Oberbayern hat die Thematik Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aufbereitet und in der Sitzung vom 25.06.2020 vorgestellt.

Für die Durchführung des erforderlichen Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros, das die Ausarbeitung des ISEKS begleitet und durchführt, und die damit verbundene Bewertung der abgegebenen Angebote muss ein entsprechender Dienstleister eingebunden werden. Ein Direktauftrag kann aufgrund der zu erwartenden Honorarsumme nicht erfolgen.

Es wird vorgeschlagen den Prozess der Bürofindung durch ein Gremium aus
  • dem Ersten Bürgermeister
  • zwei Mitgliedern des Gemeinderates und
  • einem Veraltungsvertreter
zu begleiten.

Nach dem heutigen „Startbeschluss“ sind die folgenden nächsten Schritte vorgesehen:
  1. Stellen eines Förderantrags bei der Regierung von Oberbayern
  2. Gemeinsame Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses und des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses am 06.10.2020:  
    1. Vorstellen eines möglichen Dienstleisters zur „Bürofindung“
    2. Ausarbeitung eines „Ausschreibungstextes ISEK Altomünster“ (Festlegung des Aufgabenbereichs und der Hauptthemen)
    3. Vorauswahl der an einer Ausschreibung zu beteiligenden Büros
  3. Nach Eingang der Förderzusage:
    1. Vergabe an einen Dienstleister zur „Bürofindung“ durch den Ersten Bürgermeister
    2. Abstimmen des „Ausschreibungstextes ISEK Altomünster“ mit der Regierung von Oberbayern
    3. Fertigstellung des „Ausschreibungstextes ISEK Altomünster“ durch den Dienstleister zur „Bürofindung“
    4. Durchführen des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros und Bewertung der Angebote
    5. Vorstellen des zur Vergabe vorgesehenen Büros im Gemeinderat und Vergabe an das Büro durch den Gemeinderat
  4. Ausarbeitung des ISEKs (Dauer ca. 2 Jahre)

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Einbindung eines Dienstleisters zur Findung eines geeigneten Büros werden auf einen Betrag in Höhe von ca. 11.000,- € geschätzt.
Eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten durch die Regierung von Oberbayern wird in Aussicht gestellt.

Die Kosten für die Ausarbeitung eines ISEKs werden auf einen Betrag in Höhe von ca. 100.000,- € geschätzt.
Eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten durch die Regierung von Oberbayern in Höhe von 80% wird in Aussicht gestellt.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster arbeitet für den Siedlungsraum Altomünster mit Stumpfenbach ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus.
  2. Bei der Regierung von Oberbayern wird ein entsprechender Förderantrag gestellt.
  3. In das Begleitgremium werden aus der Mitte des Gemeinderats folgende Personen bestellt:
  • Riedlberger Josef
  • Glas Elisabeth

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bedarfsplanung und Maßnahmen der Qualitätssicherung bei den Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote im Gemeindebereich des Marktes Altomünster nach den Kriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG)

Nach Art. 6 ff des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Markt Altomünster eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote durchzuführen.

Damit soll insbesondere festgestellt werden, für welche Altersgruppen vorhandene Kindertagesbetreuungsangebote ausreichen und für welche Zielgruppen bis zu 14 Jahren noch Betreuungsplätze benötigt werden.


Nach Art. 7 BayKiBiG entscheidet der Markt Altomünster, welchen örtlichen Bedarf er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennt.

Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. [...] 

Die Gemeinde hat die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.


Die Durchführung der örtlichen Bedarfsplanung gliedert sich in drei Schritte, die mit einer entsprechenden Fragstellung hinterlegt sind:

  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?


  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

Die Bestandsfeststellung stellt die Erfassung aller Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege im Gemeindebereich des Marktes Altomünster dar.
Ergänzend werden weitere vorhandene, jedoch aufgrund einer angebotenen Betreuungszeit von unter 20 Stunden pro Woche nicht unter das Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes fallende Betreuungsangebote aufgezeigt.


Kindertageseinrichtungen

Der Markt Altomünster betreibt als öffentliche gemeindliche Einrichtung die nachstehenden Kindergärten:

  • Naturkindergarten Wollomoos
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Pipinsried
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Oberzeitlbach
               Kapazität:                  2 Gruppen
                                       50 Kinder

  • Kindergarten Altomünster „Kleine Strolche“
                                       bis 08/2020                ab 09/2020
Kapazität:                  3 Gruppen                    4 Gruppen                                                                75 Kinder                100 Kinder


Das Rote Kreuz Kreisgruppe Dachau betreibt als sog. freier Träger das Kinderhaus „Regenbogen“:
 
  • Kinderkrippe
               Kapazität:                  3 Gruppen
                                       45 Kinder

  • Kindergarten
               Kapazität:                   3 Gruppen
                                       65 Kinder (2 Regelgruppen, 1 Integrationsgruppe)


Damit ergibt sich derzeit folgende Gesamtzahl an möglichen Betreuungsplätzen

  • Kindergarten
                                       bis 08/2020                ab 09/2020
               Kapazität:                   10 Gruppen                    10 Gruppen
                                       240 Kinder                265 Kinder

  • Kinderkrippe
               Kapazität:                     3 Gruppen
                                         45 Kinder




Anmerkungen:

Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze im Krippenbereich hängt von der Anzahl der aufgenommenen Integrationskinder ab und verringert sich je Integrationskind um jeweils einen Platz.

Die Schließtage bei den einzelnen gemeindlichen Kindergärten sind so gelegt, dass nur an 15 Werktagen im Jahr (Mo – Fr, idR im August) keine Betreuung in einer gemeindlichen Einrichtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster angeboten werden kann.
Während der übrigen Schließtage besteht die Möglichkeit, Kinder in einem anderen gemeindlichen Kindergarten im Gemeindegebiet betreuen zu lassen. Dieses Angebot wurde vergang-enheitlich allerdings äußerst selten angenommen.


Einrichtungen der Tagespflege
Eine Betreuung im Bereich der Tagespflege erfolgt über sog. Tagesmütter, die über das Landratsamt Dachau „gebucht“ werden können.
Weitergehende Aussagen hierzu sind nicht möglich.


Ergänzende nicht zu den Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes zählende Betreuungsangebote
  • Eltern-Kind-Programm unter der Trägerschaft des Dachauer Forums
  • 2-Tages-Kinderbetreuung unter der Trägerschaft der VHS Altomünster
(Betreuung an jeweils 2 Tage in der Woche je 2,5 Std.; 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen)

Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster

  • An der Grund- und Mittelschule besteht in einzelnen Jahrgangsstufen ein gebundenes Ganz-tagsangebot.
  • Der Förderverein zur Schülerbetreuung bietet unter seiner Trägerschaft derzeit eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler (vorrangig) der Grundschule inkl. Mittagessen an:
  • an Schultagen von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • an Ferientagen von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (bei Bedarf bis 16:30 Uhr) in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen)


  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

Das Angebot in der Kindertagesbetreuung soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder benötigen. Nicht alles jedoch, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar.


Die Ermittlung der Bedürfnisse erfolgt durch

  1. eine Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster,
  2. ein zentrales Anmeldeverfahren und
  3. eine schriftliche Befragung der Eltern.

1)        Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster

Die Belegungszahlen  sehen zu den aufgeführten Stichtagen wie folgt aus:


BRK Kinderhaus Regenbogen - Kinderkrippe

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
33 Kinder
12
ab 01/2021
40 Kinder
  5
               
Bewertung
Aufgrund der zum 01/2020 noch verfügbaren Plätze sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl nach derzeit als ausreichend zu betrachten.

 
Kindergarten Wollomoos

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
22 Kinder
3
ab 01/2021
24 Kinder
1

Kindergarten Pipinsried

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
16 Kinder
9
ab 01/2021
18 Kinder
7

Kindergarten Oberzeitlbach

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
49 Kinder
1
ab 01/2021
49 Kinder
1

Kindergarten Altomünster „Die kleinen Strolche“

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
68 Kinder
7
ab 01/2021
78 Kinder
22

BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
62 Kinder
4 + 1 I-Kind


Zusammenfassung

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
217 Kinder
24 + 1 I-Kind
ab 01/2021
231 Kinder
35 + 1 I-Kind

       Bewertung
Aufgrund der freien Plätze sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl derzeit als ausreichend zu betrachten. Der gesetzliche Rechtsanspruch kann damit erfüllt werden.
(Fast) Alle Kinder können auch in ihrem „Wunschkindergarten“ betreut werden.

               

Es besuchen derzeit (Stand 04/2020) 30 Kinder aus dem Gemeindegebiet des Marktes Altomünster auf Wunsch der Eltern eine Kindertageseinrichtung in benachbarten Gemeinden. Dies entspricht etwas mehr als dem Durchschnitt der letzten Jahre.

       Bewertung
Ein Drittel der vorgenannten Kinder besucht den Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg. Aufgrund der pädagogischen Ausrichtung dieser Einrichtung ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass zumindest eine höhere einstellige Anzahl diesen Kindergarten auch in Zukunft buchen wird.
Die verbliebenden Kinder besuchen vermutlich bedingt durch den Arbeitsplatz der Eltern eine Einrichtung außerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster.
Zumindest mittelfristig ist hier nicht von einer deutlichen, über die normalen Maße hinausgehenden Schwankung dieser Zahlen auszugehen.


Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
       
Bewertung
Aufgrund der vergangenheitlich geschaffenen Räumlichkeiten sind ausreichende „Betreuungsflächen“ vorhanden.
Mittel- bis langfristig kann sich ein erhöhter Bedarf an Räumlichkeiten im Bereich der Essensausgabe ergeben.


2)        Zentrales Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt an einem festgelegten Tag durch die Eltern i.d.R. an der gewünschten Kindertageseinrichtung.
Anschließend werden die Anmeldeunterlagen zentral in der Gemeindeverwaltung ausgewertet und die Vergabe der Betreuungsplätze in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen durchgesprochen.


3)        Schriftliche Befragung der Eltern

Eine erste schriftliche Befragung der Eltern auf der Basis eines standardisierten Fragebogens erfolgte im Jahr 2006.
Die aktuelle Elternbefragung wurde im September 2019 mit dem Versand von ca. 1.100 Fragebögen durchgeführt.
Angeschrieben wurden die Eltern von Kindern bis 14 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindebereich des Marktes Altomünster haben.

Die grafische Aufbereitung der Ergebnisse der zurückgelaufenen 273 Fragebögen kann der im Ratsinformationssystem eingestellten Ausarbeitung entnommen werden.


  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?

Aus den Auswertungen der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster und der schriftlichen Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass die Anzahl der angebotenen Plätze derzeit und auch mittelfristig ausreicht, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu genügen.

Bei der Ortswahl der Einrichtung konnten in 2020 nicht alle Elternwünsche im vorgesehenen Maß berücksichtigt werden. Diese Thematik wird sich für Oberzeitlbach auch in Zukunft nicht besser darstellen.

Mit der Ausgestaltung des aktuellen Angebots besteht eine sehr hohe Zufriedenheit. Alle Elternwünsche können jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Altomünster und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss dies unter Abwägung allen Für und Widers in Kauf genommen werden.

Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten und in der Ferienbetreuung sind weiterhin zu beobachten und bei entsprechender Nachfrage in das zukünftige Angebot zu integrieren.        

Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden damit als bedarfsnotwendig anerkannt.



Qualitätssicherungsmaßnahmen

Nach Art. 19 BayKiBiG setzt der Förderanspruch in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen u.a. voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Eine dieser Maßnahmen ist eine jährliche Elternbefragung.

Diese führt zu überwiegend guten bis sehr guten Ergebnisse.

Beispiel Kindergarten Kleine Strolche – exemplarische Fragen:

  • Geht Ihr Kind gerne in unsere Einrichtung?        90% sehr gerne und gerne
  • Wie beurteilen Sie unsere Informationsmedien?        84% sehr gut und gut
  • Können wir die Zusammenarbeit mit Ihnen verbessern?         82% nein
  • Wie beurteilen Sie das Mittagessen in unserer Einrichtung?        68% sehr gut und gut

Die Ergebnisse mit den Anmerkungen und Anregungen der Eltern wie z.B.
  • Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung besonderes gut?
  • Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung nicht?
  • Was sollten wir Ihrer Meinung nach bei Ihrem Kind stärker fördern?
  • Welche Aktivitäten sollten wir häufiger unternehmen?
erhalten die Kindertageseinrichtungen, um teamintern und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung festzulegen, welche Ideen umgesetzt werden.

Beschluss

Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Wahl des Landkreisseniorenbeirats; Benennung von Mitgliedern für die Delegiertenversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für die Neuwahl des Landkreisseniorenbeirats im Herbst 2020 ist es erforderlich, dass die Mitglieder der Delegiertenversammlung neu benannt werden. Die Delegiertenversammlung besteht u.a. aus der Seniorenbeauftragten jeder Gemeinde sowie weiteren von den Gemeinden zu entsendenden Personen, deren Anzahl sich nach der aktuellen Einwohnerzahl richtet.

Der Markt Altomünster entsendet damit neben der Seniorenbeauftragten Maria Buchberger zwei weitere Personen in die Delegiertenversammlung.

Die Seniorenbeauftragte schlägt folgende Personen vor:
  • Manfred Reiner, Simon-Hörmann-Straße 2
  • Rosemarie Luz, Am Klosterweiher 12

Die vorgeschlagenen Personen sind mit der Entsendung einverstanden.

Auf die Bestellung von  Stellvertretern wird aufgrund der Einmaligkeit der Delegiertenversammlung verzichtet.

Beschluss

Der Markt Altomünster entsendet neben der Seniorenbeauftragten Maria Buchberger folgende Personen in die Delegiertenversammlung:
  • Manfred Reiner, Simon-Hörmann-Straße 2
  • Rosemarie Luz, Am Klosterweiher 12

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung im Neuen Rathaus sind bereits soweit ausgereizt, dass auch kleine Büroräume (15 m²) mit z.T. zwei Personen besetzt sind. Ein zielgerichtetes und konzentriertes Arbeiten mit Kundenkontakt ist hier - insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutzes und aktuell der Abstandsregelungen der Corona-Pandemie - nur schwer möglich.
Desweiteren sind wichtige Funktionsräume wie z.B. ein kleiner Besprechungsraum nicht vorhanden sind.

Um diese Situation nachhaltig verbessern und die Verwaltung insbesondere auch auf die Anforderungen der Zukunft ausrichten zu können, wird vorgeschlagen, die vorhandenen Räume im Alten Rathaus auch für die Zwecke der Gemeindeverwaltung zu nutzen und die beiden Häuser mit einem entsprechenden Zwischenbau zu einem gemeinsamen Gebäude zu verbinden, um auch „trockenen Fußes und witterungsgeschützt“ die einzelnen Abteilungen aufsuchen zu können.





Die bisherige Nutzung im

  • Untergeschoß des Alten Rathauses bleibt unverändert (Öffentliche WC-Anlage, Räume für AltoNetz GmbH, Heizungsanlage, Lagerraum).

  • Erdgeschoß und im Obergeschoß des Alten Rathauses können wie folgt anderweitig untergebracht werden:
  • Registratur mit Archiv        Einbau der Rollregalanlage im Obergeschoß des Bauhofgebäudes (bereits erledigt)
            • Ersatzlagerfläche auf dem bisherigen Freigelände
  • Geschirrverleih        Verlagerung auf das Bauhofgelände
  • Volkshochschule        Ober- und Dachgeschoß in Schultreppe 4

Mit den Ansprechpartnern des Asylhelferkreises wird aktuell über verschiedene Alternativen gesprochen.
Neu vorgesehen sind Räume für die Verwaltung

  • Dachgeschoß des Alten Rathauses bleib unverändert als Lagerraum.
Eine höherwertige Nutzung als baurechtlich sog. Aufenthaltsraum (z.B. Büroraum, Besprechungsraum u.ä.) ist insbesondere aus Gründen des zweiten Rettungsweges äußertst aufwendig und deshalb aktuell nicht vorgesehen.

  • Neuen Rathaus bleibt unverändert.
Über eine räumliche Verlagerung des Infobüros in das Erdgeschoß des Neuen Rathauses ist noch zu diskutieren, da insbesondere hier in den Sommermonaten erschwerte Arbeitsbedingungen vorliegen und die Räumlickeiten mit 11 m² sehr bschränkt sind.


Altes Rathaus

Die vorhandene Bausubstanz des Alten Rathauses (Errichtung in den 1950er Jahren) ist mit Ausnahme der Dacheindeckung in einem guten Zustand.

Es wird deshalb empfohlen die Dacheindeckung zu erneuern und mit einer Dämmung im gesamten Dachbereich zu versehen.

Eine Dämmung der Außenwände und eine Erneuerung der Fenster ist nicht vorgesehen.

       Erforderliche „größere“ Maßnahmen:
  •        Erneuerung der Elektro- und EDV-Verkabelung
  • Einbau von WC´s
  • Entfernen von Bestandsinnenwänden und Einbau von neuen Innenwänden
  • Erneuerung der Bodenbeläge
  • Anbindung zum Verbindungsbau


Neues Rathaus

Im Erdgeschoß ist eine Veränderung der Raumaufteilung angedacht, um die Flächen des Foyers gezielter nutzen zu können.

Im Obergeschoß ist eine Anbindung zum Verbindungsbau erforderlich.


Verbindungsbau zwischen dem Alten und Neuem Rathaus
Um lange Wege für die Bürger und die Beschäftigten zu vermeiden ist zwischen den beiden Gebäuden im verkürzten Bereich (d.h. ohne Treppenanlage) der bisherige Überdachung ein abgeschlossener Verbindungsbau ( 1 ) zu errichten, um im Erd- und Obergeschoß jeweils eine „eingehauste“ Verbindungsmöglichkeit zu schaffen.
Dadurch wird auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Obergeschoßes im Alten Rathaus mit der vorhandenen Aufzugsanlage erreicht.

Dieses wird ergänzt durch ein zweites, neu zu errichtendes Treppenhaus ( 2 ).



Mögliche Zeitschiene
  • 2020/21        Planung und Genehmigung
  • 2021/22        Umsetzung und Einzug


Anmerkung:
Das Erdgeschoß des Alten Rathauses ist aufgrund der Corona-bedingten Abstandserfordernisse bereits provisorisch belegt.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten Schätzung ist mit folgenden Bruttokosten zu rechnen:

Maßnahme/n
  • im Alten Rathaus                155.000,- €
  • im Neuen Rathaus                  83.000,- €
  • Verbindungsbau                155.000,- €
  • Dachsanierung                  72.000,- €
  • Möbel                                  55.000,- €
Summe        520.000,- €

Planungskosten                         70.000,- €

Beschluss

  1. Mit den vorgestellten Maßnahmen für die zukunftsfähige Nutzung des Alten und Neuen Rathauses besteht grundsätzlich Einverständnis.
  2. Die Verbindung zwischen dem Alten und Neuen Rathaus ist so zu gestalten, dass auf der Ebene des Erdgeschosses eine dauerhafte und „rund-um-die-Uhr“-verfügbare Wegeverbindung zwischen dem Marktplatz und dem St.-Altohof möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • den vom Straßenbauamt Freising anvisierten Ausbau der Staatsstraße 2047 im Bereich zwischen Pfaffenhofen und Wollomoos,
  • eine in Kürze anstehende Gesprächsrunde mit den am Christkindl-Markt teilnehmenden Vereinen zur möglichen Umsetzung eines Christkindl-Marktes in 2020.

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • die Kündigung eines Bauhofmitarbeiters in der Probezeit und der zeitnahen Neuausschreibung dieser Stelle,
  • die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle als Personalsachbearbeiterin ab Oktober 2020,
  • die corona-bedingte Absage des Kirchweihmarktes 2020 (18.10.2020),
  • das Vorliegen eines Antrages  des CSU-Ortsverbandes Altomünster zur Umsetzung einer Senioren-Tagespflege in Altomünster.

Datenstand vom 05.10.2020 10:38 Uhr