Datum: 24.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanieren von Abwasserkanälen; Festlegen der Priorisierung und Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts
2 Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster
3 Bekanntgabe von Informationen
4 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.10.2020

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1. Sanieren von Abwasserkanälen; Festlegen der Priorisierung und Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In den vergangenen Monaten wurden die überwiegenden gemeindlichen Abwasserleitungen (einschließlich der Hausanschlussleitungen mit Revisionsschacht) von einer Fachfirma mit einer Kamera befahren und anschließend vom begleitenden Büro „Mayr Ingenieure“ auf den baulichen Zustand und die hydraulische Leistungsfähigkeit bewertet.

Das Büro hat in Absprache mit der Verwaltung einen Vorschlag - ausgehend von einer objektiven Dringlichkeit und dem größten Betriebskostenreduzierungspotential - für die Abfolge bei der Vorgehensweise der Sanierungen für die nächsten 10 Jahre ausgearbeitet (= Sanierungskonzept, vgl. Anlage).

Ein Vertreter des Büros „Mayr Ingenieure“ stellt das Sanierungskonzept in der Sitzung vor.

Mit dem Sanierungskonzept wird erreicht, dass die Sanierungsmaßnahmen
  • frühzeitig vom begleitenden Büro „Mayr Ingenieure“ geplant,
  • rechtzeitig vor einer Durchführung mit den anliegenden Eigentümern besprochen,
  • die Umsetzung mit weiteren Straßenbaulastträgern,
  • staatliche Fördermittel beantragt und
  • zeitnah ausgeschrieben
werden können.

Dieses Sanierungskonzept ist nicht „in Stein gemeißelt“, sondern kann „neuen“ Anforderungen (z.B. anstehenden Leitungs- bzw. Straßensanierungen) entsprechend angepasst werden.

Ausführungen zu den Kosten:
  • Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um eine äußerst grobe Kostenannahme im Rahmen der Bedarfsplanung. Die Kosten wurden anhand von Einheitspreisen pro laufenden Meter ermittelt und sind vorbehaltlich einer genauen Planung zu betrachten. Für die weitere Planung ist die Vorlage eines Bodengutachtens erforderlich. In jedem Einzelfall ist eine Entwurfsplanung mit einer Fortschreibung der Kosten notwendig.
  • Kosten für die Entsorgung von belasteten Böden sind nicht berücksichtigt. Insgesamt besteht noch ein erhebliches Kostenrisiko.
  • Bei der Kostenannahme für die Kanalsanierung sind die Kosten für neue Hausanschlussleitungen im Straßenbereich bis zur Grundstücksgrenze und die Straßenwiederherstellung im Rohrgraben berücksichtigt.
  • Neue Hausrevisionsschächte, Leitungen im privaten Bereich sowie zum Teil erforderliche Umverlegungen von Sparten (Wasserleitung, Gasleitung, Kabel, etc.) sind nicht enthalten.
  • Bei der Kostenannahme der Oberflächenwiederherstellung durch einen Deckenüberzug mit Erneuerung der Wasserführung sind Kosten für die Entsorgung von ggf. teerhaltigem Fräsgut nicht berücksichtigt.

Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann - zumindest mit einem Zeithorizont von 4 Jahren - mit einer Förderung von voraussichtlich 40% gerechnet werden.

Finanzielle Auswirkungen

In den nächsten Jahren müssen entsprechende finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Beschluss

Mit dem vorgestellten Sanierungskonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Bayerische Rotes Kreuz, Kreisverband Dachau (BRK) plant den Betrieb einer Seniorentagesstätte (Betreuung von bis zu 20 Personen) auf einer bislang nicht bebauten Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Flurnummer 783/10 der Gemarkung Altomünster.

Erste Infos zum Wesen einer Seniorentagesstätte können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.
Der Kreisgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Dachau stellt diese Thematik in der Sitzung.



Lageplan  

Die mögliche Grundstücksfläche (vgl. graue Markierung) beträgt ca. 1.300 m².



Bei der Auswahl der für die Umsetzung möglichen Varianten (beispielweise Auflistung)

  1. Markt behält das Grundstück        A.          Markt baut selbst
B.  WLD baut (für die Gemeinde als Bauträger, geht nur wenn mind. 50% der Flächen für Wohnungen zur Verfügung gestellt werden)
C.   Dritter baut (für die Gemeinde als Bauträger)
D.   „Mischformen“

  1. Markt verkauft das Grundstück        A.          an BRK (BRK baut oder lässt bauen)
B.   an WLD (WLD baut, geht nur wenn mind. 50% der Flächen für Wohnungen zur Verfügung gestellt werden)
C.   an Dritten (baut; evtl. Ausschreibungsverfahren erforderlich)
D.    „Mischfomen“

     (Alternativ zu einem Verkauf kann auch die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht erfolgen.)

ist darauf zu achten, dass
  • mögliche verschiedenste Fördermittel bestmöglichst eingesetzt werden können und
  • der für den Umsetzungszeitraum zu erwartenden Spielraum im gemeindlichen Haushalt angesichts der weiteren Großprojekte nicht überreizt wird.


Aufgrund der innerörtlichen Lage wird empfohlen einen mehrgeschossigen Baukörper zu errichten, in dem
  • im Erdgeschoss die Seniorentagesstätte betrieben und
  • in den weiteren Geschossen Wohnungen errichtet
werden können.
Beide Nutzungen sind miteinander vereinbar, da sich die Betriebszeit einer Seniorentagesstätte i.d.R. zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr bewegen.
An der Errichtung von Betriebswohnungen hat auch das BRK Interesse bekundet.


Die Verkehrsbelastungen beschränken sich auf die An- und Abfahrt des Personals, die Shuttle-Bus-Fahrten für das Bringen und Heimfahren der Senioren und die Fahrten möglicher Bewohner.


Nach einer ersten Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Dachau ist eine Baugenehmigung für einen Baukörper
  • mit den Außenmaßen 12 m x 25 m,
  • in der Bauweise Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss und
  • mit Satteldach
denkbar, da dieser dem Baukörper des Anwesens am Brechfeld 27 entspricht.

Für davon abweichende Gestaltungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.


Zum aktuellen Zeitpunkt wäre folgendes Zeitmodell denkbar:
  • 4. Quartal 2020 / 1. Quartal 2021:        Beschlussfassung und Einigung über das konkrete Vorgehen
Abschluss von Verträgen für die weitere Zusammenarbeit
  • 2. Quartal 2021        Einreichung aller Anträge für die Förderungen der Stiftung des Deutschen Hilfswerk (Abgabefrist Ende Juni 2021).
       Einstieg in die Planung
  • Oktober 2021        Entscheidungssitzung des Deutschen Hilfswerks über die eingereichten Anträge.
  • Ab Oktober 2021        Start der Bau- / Umsetzungsphase
  • Januar 2023        Eröffnung der BRK-Seniorentagesstätte Altomünster

Beschluss

        1. Die Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster wird grundsätzlich befürwortet.
        2. Das vorgeschlagene Grundstück wird für diese Maßnahme bereitgestellt.
        3. Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für die Grundstücksbereitstellung und die Bauherreneigenschaft werden mit den Beteiligten insbesondere unter den Gesichtspunkten der Fördermittel und der Darstellung im gemeindlichen Haushalt ausgearbeitet und in einer der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • die Nichtdurchführung der Bürgerversammlung im Jahr 2020 aufgrund der hohen Inzidenz-Zahl. Informationen, die üblicherweise auf einer Bürgerversammlung bekannt gegeben werden, werden auf der gemeindlichen Homepage zur Verfügung gestellt.
  • die von der Erzdiözese angekündigte Sanierung der Klostermauer entlang des Gehwegs an der Kirchenstraße.
  • die von einem Mitglied der SBE beantragte Auslösung dieser Institution.
  • den Verkauf einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Logo des Marktes Altomünster an Interessiert über das Info-Büro zum Preis von 10,- € (Ein Betrag in Höhe von 2,50 € geht an die Bürgerstiftung).
  • die Geschwindigkeitsmessung an der Odelzhauser Straße in Hohenzell.

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität an der Ilm und der Weilach im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie.
  • den Anstieg der prognostizierten Gesamtkosten bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 auf einen Betrag in Höhe von 3,32 Mio € (Stand 24.11.2020).

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4. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.10.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/13, Gemarkung Altomünster

  1. Dem Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/13, Gemarkung Altomünster zum Grundstückspreis von 414.400,00 € (zuzüglich der bereits vom Markt Altomünster verauslagten Bescheide der Altogruppe zum Herstellungsbeitrag und zur Kostenerstattung für den Grundstücksanschluss) an Kathrin Ostermeir und Thomas Pfaffenzeller wird zugestimmt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den entsprechenden Notarvertrag zu unterzeichnen.


TOP 2        Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/14, Gemarkung Altomünster

  1. Dem Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/14, Gemarkung Altomünster zum Grundstückspreis von 514.800,00 € (zuzüglich der bereits vom Markt Altomünster verauslagten Bescheide der Altogruppe zum Herstellungsbeitrag und zur Kostenerstattung für den Grundstücksanschluss) an die Eheleute Christina und Karl Braun wird zugestimmt.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den entsprechenden Notarvertrag zu unterzeichnen.


TOP 3        Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/40, Gemarkung Altomünster

  1. Dem Verkauf des Grundstücks Flurnummer 860/40, Gemarkung Altomünster zum Grundstückspreis von 440.130,00 € (zuzüglich der bereits vom Markt Altomünster verauslagten Bescheide der Altogruppe zum Herstellungsbeitrag und zur Kostenerstattung für den Grundstücksanschluss) wird zugestimmt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den entsprechenden Notarvertrag zu unterzeichnen.


TOP 4        Jahresabschluss 2019 der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau

Der Markt Altomünster stimmt als Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau der

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019,
  2. Zuführung des Bilanzgewinnes zur Bauerneuerungsrücklage (100.000,00 €) und zu anderen Gewinnrücklagen (338.428,05 €) und der
  3. Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates für das Berichtsjahr 2019 zu.        

Datenstand vom 27.11.2020 09:44 Uhr