Datum: 15.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bebauungsplan Altomünster Nr. 41 "Am Vogelgarten"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Mit Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 für die Grundstücke Flurnummern 225, 227/2 und 134/27 (Teilfläche Straße) der Gemarkung Altomünster den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Altomünster Nr. 41 „Am Vogelgarten“ gefasst.
Der Bebauungsplanentwurf wurde am 17.11.2015 als Satzung beschlossen. Noch vor dessen Bekanntmachung wurde am 02.05.2017 der Satzungsbeschluss aufgehoben und eine geänderte Planung für einen Geschoßwohnungsbau vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt. Im Zuge des weiteren Verfahrens gingen Einwendungen aufgrund des geplanten Geschoßwohnungsbaus ein und eine immissionsschutzrechtliche Problematik wurde aufgeworfen.
Der Eigentümer hat daraufhin die Realisierung einer im Umfang (weniger Wohneinheiten) und Umgriff (nur Teilfläche des Grundstücks) deutliche reduzierten Bebauung über das Instrument eines Bauvorbescheids abgefragt.
Ein entsprechender Vorbescheid mit 2 Varianten (= Variante 2 und Variante 3) für 3 Wohnhäuser wurde im November 2020 vom Landratsamt Dachau nach den Regularien des sog. Innenbereichs (§ 34 BauGB) genehmigt:
Variante 2
1 Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten
2 Doppelhäuser mit je 2 Wohneinheiten
Variante 3
2 Mehrfamilienhaus mit je 6 Wohneinheiten
1 Doppelhaus mit 2 Wohneinheiten
Baukörper
Mehrfamilienhaus Erd-, Ober- und Dachgeschoß
max. 6,20 m Wandhöhe, max. 11,20 m Firsthöhe
11,00 m Gebäudebreite, 16,00 m Gebäudelänge
Satteldach bis 42 °Dachneigung
Doppelhaus Erd- und Dachgeschoß
max. 4,00 m Wandhöhe, max. 9,00 m Firsthöhe
10,00 m Gebäudebreite, 16,00 m Gebäudelänge
Satteldach bis 45 °Dachneigung
Variante 2:
Beide nördlichen Wohnhäuser sind jeweils Doppelhäuser, das Gebäude an der Erschließungsstraße ist ein Mehrfamilienhaus
Variante 3:
Das nördliche Wohnhaus ist ein Doppelhaus, das Gebäude südlich davon und an der Erschließungsstraße ist jeweils ein Mehrfamilienhaus
(Hinweis:
Eine genehmigte Variante 1 gibt es nicht.)
Aufgrund des genehmigten Vorbescheids besteht keine Veranlassung das Bebauungsplanverfahren fortzuführen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Beschluss
- Das Bebauungsplanverfahren Altomünster Nr. 41 „Am Vogelgarten“ wird eingestellt.
Der Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2012 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauleitplanungsantrag für Oberndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Es liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ortsrandsatzung im Westen von Oberndorf vor. Der Antragsteller möchte für seine Kinder, die in dritter Generation an der alten Hofstelle wohnen, zwei Wohngebäude (blaue rechteckige Darstellung) westlich bzw. südwestlich der Hofstelle errichten.
Lageplan Hofstelle
Lageplan Oberndorf
Oberndorf gilt baurechtlich als sog. Außenbereich mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung.
Dem Markt Altomünster liegt folgende Beurteilung des Landratsamtes Dachau vor:
Die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung sind in § 35 Abs. 6 BauGB geregelt.
Demnach ist eine Außenbereichssatzung für bebaute Bereiche im Außenbereich nur dann möglich, wenn diese nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist.
Anhand des Orthofotos unseres Geoinformationssystems ist Oberndorf überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Die großen landwirtschaftlichen Gebäude dominieren das städtebauliche Bild.
Die vorhandene Wohnbebauung fällt augenscheinlich nicht ins Gewicht.
Die tatsächlichen Gegebenheiten erfüllen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 BauGB deshalb nicht.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass bei einem Erlass einer Außenbereichssatzung durch den Umgriff keine Erweiterung in den Außenbereich hinein erfolgen darf.
Beschluss
Der Antrag auf Aufstellung einer Satzung in Oberndorf wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauleitplanungsantrag in Unterzeitlbach; Aufhebung des Bebauungsplanes Unterzeitlbach Nr. 1 "Mantelberg" und dessen Änderungen und Erweiterungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Es liegt ein Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Unterzeitlbach Nr. 1 „Mantelberg“ (und dessen Änderungen und Erweiterungen) vor, da eine vom Grundstückseigentümer geplante Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes dem gültigen Bebauungsplan widerspricht und seitens des Landratsamtes Dachau auch keine Befreiung in Aussicht gestellt wird. Nach § 34 BauGB ist der Bebauungswunsch jedoch realisierbar.
In der Vergangenheit wurde bei den Bauanträgen in diesem Gebiet jeweils Befreiungen beantragt, die aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes (und dessen Änderungen und Erweiterungen) nicht immer genehmigt wurden, da diese den Grundzügen der (Bebauungs-)Planung widersprachen. Eine Genehmigung nach § 34 BauGB wäre in den meisten Fällen möglich gewesen.
Im Bebauungsplangebiet „Mantelberg“, das ursprünglich aus dem Jahre 1967 stammt und in dem einige bauleitplanerische Änderungen bzw. Erweiterungen aus den Jahren 1969, 1971, 1982, 1986 und 2014 durchgeführt wurden, gibt es nur noch vereinzelte unbebaute Grundstücke, deren Bebaubarkeit nach § 34 BauGB (d.h. auch ohne Bebauungsplan) möglich wäre und hierbei auch keine nachteiligen Auswirkungen bezüglich des „Umfangs des Baurechts“ zu befürchten wären.
Bebauungspläne im Gebiet „Mantelberg“
Lediglich für den Bereich Unterzeitlbach Nr. 1 „Mantelberg, 3. Erweiterung“ aus dem Jahre 2014 würde bei einer Aufhebung Baurecht und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen verloren gehen. Dieser Bebauungsplan ist weiterhin erforderlich.
Für die Bereiche
- Nr. 1 Unterzeitlbach „Mantelberg“
Unterzeitlbach „Mantelberg“ 1. Änderung
„Unterzeitlbach, Mantelberg“ 2. Änderung
Nr. 4 „Mantelberg- Unterzeitlbach“ 1. Erweiterung
„Unterzeitlbach-Mantelberg, 2. Erweiterung“
Unterzeitlbach Nr. 1 „Mantelberg, 2. Erweiterung, 1. Änderung“
besteht kein Bebauungsplanerfordernis im Sinne des §1 Abs. 3 Satz 1 BauGB mehr.
Geplanter Aufhebungsumgriff
Beschluss
Der Markt Altomünster hebt den Bebauungsplan Unterzeitlbach Nr. 1 „Mantelberg“ (und dessen Änderungen und Erweiterungen) für die Bereiche
- Nr. 1 Unterzeitlbach „Mantelberg“
Unterzeitlbach „Mantelberg“ 1. Änderung
„Unterzeitlbach, Mantelberg“ 2. Änderung
Nr. 4 „Mantelberg- Unterzeitlbach“ 1. Erweiterung
„Unterzeitlbach-Mantelberg, 2. Erweiterung“
Unterzeitlbach Nr. 1 „Mantelberg, 2. Erweiterung, 1. Änderung“
unter der Maßgabe, dass sich die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Kanalerneuerung in der Aichacher Straße; Vergabe der Planungsarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Nach dem gemeindlichen Abwassersanierungskonzept ist für das Jahr 2022 der Neubau eines Schmutzwasserkanals in der Aichacher Straße mit einer Länge von ca. 340 m und die Umfunktionierung des bestehenden Mischwasserkanals in einen Regenwasserkanal (mit einem kurzen Neubaustück) vorgesehen.
Ausschnitt Kanalkataster
Ergänzend zu der oben genannten Maßnahme werden kleinere Schäden im Kanalnetz bis zu einem Umfang von ca. 100.000,- € beseitigt.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit der Planung der vorbeschriebenen Sanierungsmaßnahmen bereits jetzt zu beginnen, damit die nächsten Schritte
- Gespräche mit den anliegenden Eigentümern
Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und weiteren Spartenträgern
Beantragung staatlicher Fördermittel
zeitnah durchgeführt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten belaufen sich nach einer äußerst groben Kostenannahme im Rahmen einer Bedarfsplanung auf einen Betrag in Höhe von ca. 1,4 Mio €.
Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.
Für das Haushaltsjahr 2021 ff sind entsprechende Mittel einzustellen.
Beschluss
- Mit der Durchführung der Planungsarbeiten wird das Büro Mayr Ingenieure beauftragt.
- Für das Haushaltsjahr 2021 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Außenstart- und -landeerlaubnis für ein Ultraleichtflugzeug (Tragschrauber) auf zwei Grundstücken östlich von Randelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern vom 13.11.2020 wurde der Markt Altomünster über den Antrag von Josef Heilander zur Einteilung einer Außenstart- und -landeerlaubnis für die Grundstücke Flurnummern 277 Teilfläche und 278 Teilfläche, Gemarkung Randelsried informiert und um Stellungnahme gebeten.
Aktuell liegen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster die nachstehenden Außenstart- und -landeerlaubnisse vor:
Beschluss
Gegen die Erteilung einer Außenstart- und -landeerlaubnis östlich von Randelsried bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Feuerwehrfahrzeug für die Feuerwehr Altomünster; Ausschreibungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Nach der aktuellen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindebereich Altomünster (Planungsstand März 2019, vorgestellt in der Sitzung des Gemeinderates am 02.04.2019) ist für die Feuerwehr Altomünster in 2022 die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 vorgesehen.
Das zu ersetzende Fahrzeug TLF 16/25 aus dem Jahr 2000 soll als Sondergerätewagen weiterhin eine Verwendung bei der FF Altomünster finden. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen werden durch den Feuerwehrverein finanziert. Ein entsprechender Stellplatz ist vorhanden.
Aufgrund der zu erwartenden Lieferzeit von voraussichtlich 14 Monaten wird empfohlen, bereits vor Aufstellung des Haushalts 2021 den Beschluss zur Ausschreibung zu fassen und das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Es ist mit Kosten in Höhe von ca. 450.000,- € zu rechnen:
- Fahrgestell 110.000,- €
Aufbau 280.000,- €
Beladung 55.000,- €
Ausschreibungsbüro 5.000,- €
Die staatliche Förderung beträgt 100.000,- €.
Für das Haushaltsjahr 2021 ff sind entsprechende Mittel einzustellen.
Beschluss
- Für die Feuerwehr Altomünster wird in Umsetzung der aktuellen Zielplanung im Jahr 2022 ein Löschfahrzeug LF 20 beschafft.
Ein entsprechender Zuwendungsantrag wird bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
Die Beschaffungsmaßnahme wird zeitnah nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2022 ausgeschrieben.
Das Altfahrzeug verbleibt am bisherigen Standort.
Für das Haushaltsjahr 2021 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Städtebauförderung; Zustimmung zum Jahresantrag 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Nach den Regularien des Städtebauförderungsprogramms ist für die im nächsten Jahr geplanten Maßnahmen ein entsprechender Jahresantrag stellen.
Im Jahresantrag sind folgende Maßnahmen aufgeführt:
Maßnahme
|
Voraussichtlich insgesamt förderfähig
|
davon bereits bewilligt
|
Vorgesehen im Programmjahr 2021
|
1. Vorbereitungen
|
|
|
|
Begleitung im VgV-Verfahren zur Erarbeitung eines ISEK
|
10.000,-
|
|
10.000,-
|
Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
|
100.000,-
|
|
100.000,-
|
|
|
|
|
2. Ordnungsmaßnahmen
|
|
|
|
Sanierung der Außenanlagen für Gebäudesanierung Schultreppe 4
|
80.000,-
|
|
80.000,-
|
Sanierung der Umfassungsmauer für Gebäudesanierung Schultreppe 4
|
60.000,-
|
|
60.000,-
|
|
|
|
|
3. Baumaßnahmen
|
|
|
|
Sanierung An der Schultreppe 4
|
1.950.000,-
|
1.500.000,-
|
450.000,-
|
Gesamtkosten 3,4 Mio. €
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Ausgaben werden in den Haushalt 2021 eingestellt.
Beschluss
Der Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2021 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Ausbau der Staatsstraße 2047 zwischen Pfaffenhofen und Wollomoos; Kostenbeteiligung des Marktes Altomünster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sach- und Rechtslage
Der Ausbau der Staatsstraße 2047 zwischen Pfaffenhofen und Wollomoos auf einer Länge von ca. 800 m findet voraussichtlich im Jahr 2021 statt.
In diesem Zusammenhang werden die folgenden Teilmaßnahmen durchgeführt:
- Errichtung eines Gehwegs an der Westseite der Staatsstraße zwischen der Einmündung der Laurentiusstraße in die Staatsstraße und dem Anwesen Pfaffenberg 1 auf einer Länge von ca. 100 m.
Kosten für den Markt Altomünster: ca. 40.000,- €
- Ausbau des teilweise vorhandenen Weges und Neubau des erforderlichen Verbindungsstücks an der Ostseite der Staatsstraße zwischen Pfaffenberg und der Anbindung an den Geh- und Radweg (in Verlängerung der Straße Am Rosenberg) zu einem asphaltierten Wirtschaftsweg (Breite 3,0 m) auf einer Länge von 500 m.
Kosten für den Markt Altomünster: ca. 27.000,- €
Die Kosten für die vorgenannten Teilmaßnahmen sind nach den geltenden Regularien durch den Markt Altomünster zu tragen, da das Straßenbauamt die Kosten für den Gehweg und die Kosten für die erforderliche Verbreiterung des Geh- und Radweges (Breite 2,5 m) auf einen Wirtschaftsweg (Breite 3,0 m) nicht übernehmen wird.
Beschluss
- Die vorgenannten Kosten werden vom Markt Altomünster getragen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Straßenbauamt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Unabhängig von der vorbeschriebenen Maßnahme wird geprüft, inwieweit der vorhandene gemeindliche Feldweg (Flurnummer 476/1) von der bisherigen Einmündung in die Staatsstraße weiter in Richtung Norden für die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen verbessert werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister informiert über
- die weiterhin bestehende Schließung Rathaus (Persönliche Vorsprachen sind nur bei dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erforderlich machen) nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
die Einrichtung einer von fünf Corona-Schnellteststationen an der Grund- und Mittelschule Altomünster (Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage des Landratsamtes einsehbar.)
die Ablehnung der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Altomünster Nr. 37 „Gemeindeverbindungsstraße Altomünster – St 2047“ durch den Verwaltungsgerichtshof.
das Angebot einer IT-Firma den Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule Laptops auf kostenloser Leihbasis zur Verfügung zu stellen.
zum Seitenanfang
10. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Konzessionsvertrag für das Stromnetz; Kündigung
Der Konzessionsvertrag Strom mit der Bayernwerk Netz GmbH wird zum 31.12.2023 nicht gekündigt.
TOP 2 Vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages mit dem FC Pipinsried e.V.
- Der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem FC Pipinsried e.V. über möglichst alle privaten, kirchlichen und gemeindlichen Grundstücke bis zum 28.06.2040 wird zugestimmt.
Für das gemeindliche Grundstück Flurnummer 1026/1 wird ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2025 vereinbart.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt nach Vorliegen der Pachtverträge mit den Ehegatten Kölbl und dem Katholische Pfarrpfründestiftungsverbund St. Ulrich eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem FC Pipinsried e.V. zu unterzeichnen.
TOP 3 Sanierung Anwesen Schultreppe 4, Nachtrag Gewerk Baumeister
- Der 6. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Baumeister“ wird zugestimmt.
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 6. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
Datenstand vom 18.12.2020 10:38 Uhr