Datum: 10.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Schmarnzell 6
2 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 a, Altomünster
3 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 b, Altomünster
4 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Geräteraum; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 c, Altomünster
5 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 d, Altomünster
6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines überdachten Hackschnitzellagers; Bauort: Oberndorf 2 a
7 Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage; hier: Antrag auf Abstandsflächenübernahme oder Lageänderung; Bauort: Halmsried 1 a
8 Erneute Behandlung eines Antrags auf Aus- und Umbau eines Wohnhauses in zwei Wohneinheiten; hier: Stellplätze; Bauort: St.-Birgittenhof 14, Altomünster
9 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus; Bauort: Ruppertskirchner Straße 3, Altomünster
10 Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Geschäftshaus mit 2 Nutzungseinheiten; Bauort: Nerbstraße 2, Altomünster
11 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses; Bauort: Weilachstraße 8 a, Wollomoos
12 Antrag auf Neubau eines Austragshauses mit Garage; Bauort: Sonnenstraße 6 a, Wollomoos
13 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage; Bauort: Eichenring 23 b, Wollomoos
14 Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Bauort: Euphemiaweg 32, Altomünster
15 Antrag auf Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betriebsräumen zu Lager für Installationsfirma; Bauort: Lauterbach 4
16 Antrag auf Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug und einer dritten Wohneinheit; Bauort: Adelstraße 17, Hohenzell
17 Antrag auf Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle; Bauort: Halmsrieder Straße 56, Altomünster
18 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 3 Garagen sowie Stellplätzen; Bauort: Nähe Taschnerweg, Altomünster
19 Kanalerneuerung Johann-Michael-Fischer-Platz ; Wiederherstellung des Gehwegs zur Aichacher Straße in Altomünster
20 Bebauungsplanverfahren Randelsried Nr. 3 "Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen; Billigung
21 Informationen

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1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Schmarnzell 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 a, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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3. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 b, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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4. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Geräteraum; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 c, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 d, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines überdachten Hackschnitzellagers; Bauort: Oberndorf 2 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage; hier: Antrag auf Abstandsflächenübernahme oder Lageänderung; Bauort: Halmsried 1 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Einer Abstandsflächenübernahme wird nicht zugestimmt.
Dem geänderten Antrag unter Einhaltung der Abstandsflächen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Erneute Behandlung eines Antrags auf Aus- und Umbau eines Wohnhauses in zwei Wohneinheiten; hier: Stellplätze; Bauort: St.-Birgittenhof 14, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Abweichend von der Stellplatzsatzung wird aufgrund des Altbestandes für dieses Bauvorhaben nur gesamt 2 Stellplätze gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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9. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus; Bauort: Ruppertskirchner Straße 3, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Geschäftshaus mit 2 Nutzungseinheiten; Bauort: Nerbstraße 2, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Einer Stellplatzablöse wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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11. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses; Bauort: Weilachstraße 8 a, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nur erteilt, sofern das Wohngebäude einen Abstand von mindestens 3 m zur Straßeng rundstücksgrenze einhält.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Neubau eines Austragshauses mit Garage; Bauort: Sonnenstraße 6 a, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung der Privilegierung oder einer Zuordnung zum Innenbereich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage; Bauort: Eichenring 23 b, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiungen und Ausnahmen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Bauort: Euphemiaweg 32, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr die Wahl hat, ob er einen verantwortlichen Sachverständigen oder eine andere Person, die er für hinreichend sachverständig hält, für die Ausstellung der Bescheinigung, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betriebsräumen zu Lager für Installationsfirma; Bauort: Lauterbach 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern dieser Gebäudeteil nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden kann.
Die Löschwassermenge beträgt gemäß Auskunft der Weilachgruppe insgesamt 96 m³/h (siehe Bauantrag zur Errichtung einer Bergehalle; Sitzung vom 14.04.2020).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug und einer dritten Wohneinheit; Bauort: Adelstraße 17, Hohenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 16

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Hinweis: Der Aufzugsanbau sollte zum First verschoben werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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17. Antrag auf Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle; Bauort: Halmsrieder Straße 56, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 17

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung der Privilegierung zugestimmt.

Bezüglich der Löschwassermenge liegt laut Auskunft der Altogruppe derzeit keine aktuelle Messung vor. Es sollten aber 96 m³/h an zwei nahegelegenen Hydranten zu entnehmen sein. Eine aktuelle Messung müsste der Bauherr bei der Altogruppe beantragen. Diese ist kostenpflichtig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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18. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 3 Garagen sowie Stellplätzen; Bauort: Nähe Taschnerweg, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 18

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der fehlenden Erschließung nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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19. Kanalerneuerung Johann-Michael-Fischer-Platz ; Wiederherstellung des Gehwegs zur Aichacher Straße in Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 19

Beschluss

Der Ausführung wird - wie vorgeschlagen - in Betonsteinpflaster zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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20. Bebauungsplanverfahren Randelsried Nr. 3 "Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 20

Beschluss 1

1. Zum Einwand Bürger 1

Zu 1.:
Der Bauraum der Parzelle 11 wird an das private Grundstück angepasst und somit vergrößert.

Zu 2.:
Die Festsetzung zur Höhenlage der Garage (Ziffer 4.3.2) im Verhältnis zum Wohnhaus wird komplett gestrichen, da dadurch die Garagen variabler in den Bauräumen und unter Einhaltung der Bayerischen Bauordnung errichtet werden können.

Die Grundflächenberechnung bei einer Kellergarage mit darüber liegender Terrasse ohne Überdachung wird vermutlich ohne Berücksichtigung der GRZ für das Hauptgebäude berechnet. Durch die Größe der Grundstücke ist eine Erhöhung der GRZ nicht das passende Instrument, da dies eher zur Vergrößerung der Hauptgebäude führt.

Zu 3.:
Bei Punkt D Verfahrensvermerke auf Seite 21 wird „Pipinsried“ in „Randelsried“ berichtigt.

Zu 4.:
Die Begründung Ziffer 7.4 erläutert die geplante Abwasserbeseitigung und die erforderliche Abflussreduzierung mittels eines privaten Regenspeicherschachts. Die Kosten dafür muss der jeweilige Eigentümer tragen, dies wird in einem separaten Erschließungsvertrag geregelt.

Zu 5.:
Die Entscheidung über die Grundstücksverkäufe bzw. die Käufer hat der Gemeinderat und ist nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zum Einwand Bürger 2

Die Anzahl der Wohneinheiten ist nicht definiert, wird aber über die GRZ und Stellplätze gedeckelt.

Nach Auskunft des Landratsamtes darf das Nebengebäude auch unterkellert sein.

Für die Parzellen 1,2, 4,5 und 11 werden die Einschränkungen bezüglich der erdgeschossigen Bauweise gestrichen. Auf allen Parzellen dürfen Wohngebäude mit Erd- und Obergeschoß und bei Ausführung eines Sattel- bzw. Walmdaches auch noch mit Dachgeschoß entstehen.
Eine Reduzierung des zulässigen maximalen Erdgeschoßrohfußbodenhöhen ist aus Sicht der Straßenplaner nicht sinnvoll, da dadurch Oberflächenwasser in die Grundstücke und Gebäude eindringen könnte und dies ggf. rechtliche Konsequenzen für den Markt Altomünster haben könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zum Einwand Bürger 3

Eine Änderung des Grundstückszuschnitts für die Zufahrt von Süden wird angepasst. Dadurch ändert sich der südliche Bauraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Der Flächenbedarf wird in angebrachter Weise ergänzt.

Es sind zwar nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, aber die Anzahl der Wohneinheiten ist nicht geregelt. Einen größeren Geschoßwohnungsbau erscheint für den Ortsteil Randelsried keine passende Wohnform.

Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet bei Randelsried bildet den Talraum des Flussgrabens mit angrenzenden Zuflüssen ab.
Unter Ziffer 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete führt der Regionalplan folgendes aus:
G 1.2.1 In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.
Für das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken:
  • Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope
  • Sicherung der Quellzonen des Altoforstes
  • Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschl. der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzender Hangwälder
  • Umbau der Fichtenwälder in Mischwälder
Eine wesentliche Zielsetzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegt gemäß Regionalplan darin, die ökologische Stabilität nachhaltig zu sichern und ökologische Ausgleichsräume sowie Lebens- und Rückzugsräume für standorttypische Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie dienen im besonderen Maß auch dazu, das Naturerleben für Menschen zu erhöhen.
Die beabsichtigten Bauflächen im Talraum des Flussgrabens engen diesen zwar im Bereich der Schiltberger Straße ein, die wesentliche Barriere für die Verbundfunktion des etwa 2 km langen Gewässerverlaufes stellt jedoch die etwa 1,7 m über dem Talgrund verlaufende Schiltberger Straße dar. Die Vernetzungsstruktur der westlich und östlich vorhandenen Biotopstrukturen bleibt somit weitgehend auf den tatsächlichen Gewässerverlauf begrenzt. Die bauliche Entwicklung im innerörtlichen Bereich von Randelsried entlang der Schiltberger Straße schränkt die Verbundfunktion daher nicht entscheidend ein. Die weiteren Areale des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes und der Flussgraben auf etwa 2 km Länge sind von den Maßnahmen ohnehin nicht betroffen.
Aus Sicht des Markt Altomünster führt die an der Schiltberger Straße vorgesehene einreihige Bebauung auf bisherigen intensiven Standweiden daher zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der Biotop- und Verbindungsstrukturen und damit auch des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes mit dessen Zielaussagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet bei Randelsried bildet den Talraum des Flussgrabens mit angrenzenden Zuflüssen ab.
Unter Ziffer 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete führt der Regionalplan folgendes aus:
G 1.2.1 In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.
Für das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken:
  • Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope
  • Sicherung der Quellzonen des Altoforstes
  • Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschl. der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzender Hangwälder
  • Umbau der Fichtenwälder in Mischwälder

Eine wesentliche Zielsetzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegt gemäß Regionalplan darin, die ökologische Stabilität nachhaltig zu sichern und ökologische Ausgleichsräume sowie Lebens- und Rückzugsräume für standorttypische Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie dienen im besonderen Maß auch dazu, das Naturerleben für Menschen zu erhöhen.  

Die beabsichtigten Bauflächen im Talraum des Flussgrabens engen diesen zwar im Bereich der Schiltberger Straße ein, die wesentliche Barriere für die Verbundfunktion des etwa 2 km langen Gewässerverlaufes stellt jedoch die etwa 1,7 m über dem Talgrund verlaufende Schiltberger Straße dar. Die Vernetzungsstruktur der westlich und östlich vorhandenen Biotopstrukturen konzentriert sich somit weitgehend auf den tatsächlichen Gewässerverlauf mit Uferbereich.

Die bauliche Entwicklung im innerörtlichen Bereich von Randelsried entlang der Schiltberger Straße schränkt die Verbundfunktion daher nicht entscheidend ein. Die weiteren Areale des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes und der Flussgraben auf etwa 2 km Länge sind von den Maßnahmen ohnehin nicht betroffen.

Aus Sicht des Marktes Altomünster führt die an der Schiltberger Straße vorgesehene einreihige Bebauung auf bisherigen intensiven Standweiden daher zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der Biotop- und Verbindungsstrukturen und damit auch des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes mit dessen Zielaussagen.

Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan des Marktes Altomünster stellt für den Teilbereich Süd Flächen für die Landwirtschaft dar. Der Flussgraben mit beidseitigen Pufferbereichen wird als Schwerpunktbereich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen. Das Gewässer selbst soll naturnah entwickelt werden. Die künftigen Bauflächen kommen auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Schiltberger Straße zu liegen. Auf einer Länge von ca. 50 m können mit dem Bebauungsplan die in der Landschaftsplanung vorgesehenen potentiellen Ausgleichsflächen entlang des Grabens nicht mehr im bisherigen Umfang realisiert werden. Dies bleibt allerdings auf den innerörtlichen Bereich entlang der Schiltberger Straße begrenzt. Die Gesamtzielsetzung der Landschaftsplanung bleibt davon aber unberührt. Das Gewässer selbst ist von der Entwicklung nicht betroffen. Die beabsichtigte Bebauung wirkt sich somit nicht wesentlich auf die Zielsetzungen der gemeindlichen Landschaftsplanung aus.
Die o.g. Inhalte des Regionalplanes werden in der Begründung ergänzt.

Im der Begründung wird ergänzt, wo der Ersatz für den Bolzplatz entstehen soll.

Bei Pultdächern sollen alle Materialien und Farben für die Dacheindeckung - wie in der Festsetzung 6.1.5 formuliert - weiterhin zulässig sein.

Unter den Punkt B Festsetzungen wird als Ziffer 1 vorangestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 3 einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Randelsried Nord-Ost“ ersetzt und somit die ursprünglichen Festsetzungen außer Kraft treten. Eine zeichnerische Darstellung der beiden Bereiche mit Hervorhebung des Überschneidungsbereichs wird in der Begründung ergänzt.

In der Begründung auf S. 25 letzter Absatz wird das Wort „Wohnbaufläche“ in „gemischte Baufläche“ berichtigt.

In der Begründung Punkt 11 werden die Begriffe „Baulandreserven und Brachflächen“ gestrichen. Der Grundsatz „Freihalten von besonders schützenswerten Landschaftsteilen“ bleibt erhalten, da durch die künftigen Bauflächen auf einer Länge von ca. 50 m entlang der Schiltberger Straße die Gesamtzielsetzung der Landschaftsplanung davon unberührt bleibt.
Der Grundsatz zur Erhaltung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets 05.1. (Weilachtal mit Nebentälern) wird mit aufgenommen.


In der Begründung auf S. 42, Punkt 12 wird § 13 b BauGB ergänzt: „..wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt“.
Ebenso Gleiches gilt für „Es gelten gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Satz 4 BauGB die Eingriffe ..“.

Das Landesamt für Denkmalpflege wurde im Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme liegt dem Markt Altomünster aber nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Planerische Belange

Infolge der örtlichen Situation sieht der Markt Altomünster mit der vorgesehenen Bebauung keine Konflikte mit dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1). Die vorgegebenen Grundsätze – Sicherung / Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Bewahrung der Eigenart des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung der Landschaft werden durch die geringfügige Bebauung entlang der Schiltberger Straße nicht wesentlich tangiert.
Des Weiteren ist auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes zu verweisen.

Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan des Marktes Altomünster stellt für den Teilbereich Süd Flächen für die Landwirtschaft dar. Der Flussgraben mit beidseitigen Pufferbereichen wird als Schwerpunktbereich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen. Das Gewässer selbst soll naturnah entwickelt werden. Die künftigen Bauflächen kommen auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Schiltberger Straße zu liegen. Auf einer Länge von ca. 50 m können die in der Landschaftsplanung vorgesehenen potentiellen Ausgleichsflächen entlang des Grabens nicht mehr realisiert werden. Dies bleibt aber auf den innerörtlichen Bereich entlang der Schiltberger Straße mit deren Barrierewirkung begrenzt. Die Gesamtzielsetzung der Landschaftsplanung bleibt davon aber unberührt. Das Gewässer selbst ist von der Entwicklung nicht betroffen. Die beabsichtigte Bebauung wirkt sich somit nicht wesentlich auf die Zielsetzungen der gemeindlichen Landschaftsplanung aus.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird auf die wassersensiblen Bereiche hingewiesen und dargelegt, dass die künftigen Bauflächen dem Einfluss von Oberflächen- oder Grundwasser unterliegen können. Mit der Dammlage der Straße drosselt der bestehende Durchlass den Wasserabfluss und hält Oberflächenwasser im östlichen Talbereich zurück. Diese Funktion liegt bereits vor und wird durch die zusätzliche Bebauung westlich der Straße nicht beeinträchtigt. Um ggf. eintretenden Extremsituationen zu begegnen, setzt der Markt Altomünster eine Fläche zur Regelung des Wasserabflusses fest. Sollte der Straßendamm im Talbereich nicht mehr zum Rückstau beitragen können und Oberflächenwasser über die Straße hinweg läuft, leitet die vorgesehene Flachmulde dieses nach Westen aus den vorgesehenen Bauflächen hinaus. Durch die künftige Geländegestaltung ist somit nicht von einer Beeinträchtigung der Gebäude durch Oberflächenwasser auszugehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Zu Teilbereich Nord:
Der Bebauungsplan setzt den vorhandenen Gehölzbestand nördlich der Bauflächen zum Erhalt fest. Die Gehölzstrukturen sind von der baulichen Entwicklung nicht betroffen.

Gleiches gilt für die Maßnahmen zur Rückhaltung von Oberflächenwasser. Die beabsichtigte Wall-Mulden Kombination wird nördlich des Gehölzbestandes realisiert; die an den dortigen Böschungen stockenden Bäume sind von der Maßnahme nicht betroffen. Wild abfließendes Oberflächenwasser soll mit einem etwa 0,5 m hohen Wall in Richtung Westen zum Regenwasserkanal in der Schiltberger Straße abgeleitet werden. Weder der Kronen- noch der Wurzelbereich der Bäume im anschließenden Böschungsbereich wird dadurch negativ beeinträchtigt.

Am westlichen Rand der Bauflächen (Planparzellen 1-3) setzt der Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Diese Fläche ist den dortigen an der vorhandenen Böschung und meist außerhalb des Geltungsbereiches bestehenden Gehölzen vorgelagert. Sämtliche mit Gehölzen bestockten Randbereiche im Westen werden durch die vorgesehene bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt, bleiben erhalten und durch die künftigen Pflanzflächen wirksam ergänzt.

Zu Teilbereich Süd:
Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) erstreckt sich von Ost nach West auf einer Länge von etwa 2 km. Westlich und östlich von Randelsried liegen dabei ausgedehnte Feucht- und Nassbiotope mit Hang- und Quellwälder sowie Heckenstrukturen in einem räumlich funktionalen Zusammenhang im und am Rand des Talbereiches des Flussgrabens vor. Im Planungsbereich selbst beschränkt sich die Biotopausstattung auf gewässerbegleitende Gehölze, meist Weidensukzession.

Die Bebauung erfolgt entlang der Schiltberger Straße und bleibt auf den direkten Straßenbereich begrenzt. Der als Hauptvernetzungselement bestehende Flussgraben mit den angrenzenden Böschungsbereichen ist von der baulichen Entwicklung nicht betroffen. Die aquatische Verbindungsfunktion bleibt unverändert bestehen.

Aus Sicht des Marktes Altomünster bildet dagegen die etwa 1,7 m über dem Talbereich verlaufenden Straße die wesentliche Barriere zwischen den östlich und westlich bestehenden Lebensstätten aus. Die mit der Planung möglichen Gebäude wirken sich hier nicht entscheidend aus. Insbesondere die zwischen den Gebäuden verbleibende etwa 9 m breite Freifläche für den Oberflächenabfluss stellt auch die terrestrische Durchgängigkeit über die Schiltberger Straße weiterhin sicher. Die wertgebenden Biotopstrukturen östlich wie westlich sind von der baulichen Entwicklung nicht betroffen.

Im Bebauungsplan wird ausgeführt, dass es sich bei dem Standort um wassersensible Bereiche handelt. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1: 25 000, die Abgrenzung anhand der Moore, Auen, Gleye und Kolluvien. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Grundsätzlich besteht auf Flächen mit diesen Standorteigenschaften ein hohes Biotopentwicklungspotential. Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um Standweiden für Rinder.

Mit der jetzigen Planung können im Talbereich bis zu drei Bauparzellen entstehen. Die Flächeninanspruchnahme bestehender Standweiden bleibt somit deutlich begrenzt. Eine wesentliche negative Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes liegt aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme aus Sicht des Markt Altomünsters daher kaum vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

8. Zur Stellungname des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

zu Tierhaltung:
Auf Flurnummer 13 werden Rinder gehalten, der Rinderstall ist aber ca. 86 m vom vorhandenen Wohngebäude Parzelle 15 entfernt und von der neu entstehenden Parzelle 14 ca. 120 m.

Auf der Flurnummer 11 sind lediglich Weideflächen und Unterstände für Rinder.

Auf Flurnummer 2 findet keine Tierhaltung mehr statt.

Der Fachstelle technischer Umweltschutz werden die genehmigten Nutzungen zur Prüfung vorgelegt.

zu Gewerbelärm:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

zu Grundstück Flur-Nr.: 223:

Mit einer Umwandlung des Reinen Wohngebiets aus dem Jahre 1976 in ein Allgemeines Wohngebiet nach 44 Jahren sind keine Schadensersatzansprüche möglich. Bereits im Jahre 1994 wurden bei einer Bebauungsplanänderung wurden Teilflächen in ein Allgemeines Wohngebiet geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

Die Überplanung eines Teilbereichs des alten Bebauungsplanes Nr. 2 wird ergänzend in Text und Lageplan dargestellt. (Vgl. Beschluss unter 5.)

Das Sichtdreieck wird berichtigt dargestellt.

Die vorgeschlagenen Ergänzungen werden in der Planzeichnung vorgenommen:
  • Flurstücksnummern „202“ und „207“
  • Straßenbezeichnung „Schiltberger Straße“
  • Straßenbegrenzungslinie beidseitig der Straßenfläche (Flurstück 202) nach PlanZV

Die Höhenlinien und -angaben werden in einer deutlicheren Farbe dargestellt.

Die punktierte Umrandung des Planzeichens „Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“ ist in der Planzeichnung Maßstab 1:1000 wird ergänzt.

Die durchgezogenen roten Linien entlang der Fläche für die Ableitung von Niederschlagswasser sowie im Bereich der Parzelle 14 (Planzeichnung Maßstab 1:500 südl. Geltungsbereich) werden gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau Fachbereich: Kommunale Abfallwirtschaft

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Unter Ziffer 9 der Hinweise ist bereits ausgeführt, dass für die Parzellen 5 bis 9 die Abfallgefäße an den Entleerungstagen an der nächstmöglichen für Entsorgungsfahrzeugen befahrbaren Straße aufzustellen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

11. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau Fachbereich: Kreisbrandinspektion/Brandschutzdienststelle,

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Löschwasser wird im Zuge der Erschließung in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 12

12. Zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes

Dem Markt Altomünster ist bewusst, dass innerhalb landschaftlicher Vorbehaltsgebiete den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegenüber konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist.


Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet bei Randelsried bildet den Talraum des Flussgrabens mit angrenzenden Zuflüssen ab.
Unter Ziffer 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete führt der Regionalplan folgendes aus:
G 1.2.1 In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.
Für das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken:
  • Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope
  • Sicherung der Quellzonen des Altoforstes
  • Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschl. der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzender Hangwälder
  • Umbau der Fichtenwälder in Mischwälder


Eine wesentliche Zielsetzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegt gemäß Regionalplan darin, die ökologische Stabilität nachhaltig zu sichern und ökologische Ausgleichsräume sowie Lebens- und Rückzugsräume für standorttypische Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie dienen im besonderen Maß auch dazu, das Naturerleben für Menschen zu erhöhen.

Randelsried wird durch den Talraum des Grabens in einen nördlichen und südlichen Bereich geteilt. Die Begründung zum Bebauungsplan führt dabei aus, dass nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Dachau der Talraum des Flussgrabens ein Schwerpunktgebiet für den Naturschutz und Teil des überregionalen naturschutzfachlichen Konzeptes und Verbundsystems der Weilach mit ihren Zuflüssen ist.  Der Talraum und die Hangbereiche westlich und östlich Randelsried weisen eine entsprechende Konzentration gesetzlich geschützter Feuchtflächen auf, die durch den Talraum vernetzt werden. Dabei führt die vorgesehene Bebauung zu einer Verengung des Talraumes. Die verbleibende Freifläche und die Verbindungsfunktion beschränken sich somit im Wesentlichen auf den unmittelbaren Bereich des Gewässers westlich der Ortsdurchfahrt.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass insbesondere die Verbundfunktionen des Talraumes durch die bestehende und etwa 1,7 m über Talgrund verlaufende Schiltberger Straße bereits als Barriere wirkt. Die terrestrische Durchgängigkeit wird dabei im Wesentlichen durch den Straßendurchlass (DN 900) und die den Graben begleitenden Böschungsbereiche mit meist Weiden gewährleistet.

Von der vom Markt Altomünster vorgesehenen Bebauung des Talraumes sind die Gewässerebereiche nicht betroffen. Zudem verbleibt zwischen den künftigen Bauflächen ein etwa 9 m breiter Grünkorridor als Verbundstruktur bestehen. Wertgebende Biotopstrukturen und Lebensstätten sind nicht betroffen. Aus Sicht des Markt Altomünster führt die an der Schiltberger Straße vorgesehene einreihige Bebauung auf bisherigen intensiven Standweiden daher zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der Biotop- und Verbindungsstrukturen und damit auch des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes.

Eine wertvolle Naturausstattung, wichtige ökologischen Ausgleichsfunktionen oder eine besondere Erholungsfunktion für den Menschen der straßennahen Flächen ist nicht gegeben. Durch die anschließende bauliche Prägung nördlich wie auch südlich sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild begrenzt.

Insgesamt betrachtet sind für den Markt Altomünster somit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Eigenart des Landschaftsbildes sowie auf die Erholungseignung der Landschaft durch die geringfügige Bebauung zu erwarten. Der Markt Altomünster sieht daher keinen Konflikt mit dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 13

13. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Die Anregungen werden übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 14

14. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr

Die Erdgeschoßrohfußbodenhöhen  werden nicht weiter erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 15

15. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Gemeinde Altomünster

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit geachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 16

16. Zur Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Weilachgruppe“

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Wasserversorgung wird im Zuge der Erschließungsplanung sicher gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 17

17. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Hinweise werden ergänzt:

"Die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftlichen ordnungsgemäß genutzten Flächen sind unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Die Belastungen entsprechen hierbei den üblichen dörflichen Gegebenheiten und sind mit dem "ländlichen Wohnen" vereinbar.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr morgens zu rechnen ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr zu dulden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 18

18. Zur Stellungname der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird nicht mit aufgenommen.
Es wird nach einem geeigneten Platz für eine Transformatorenstation gesucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 19

19. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 20

20. Billigungsbeschluss

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 10.11.2020 gebilligt und erneut ausgelegt und den Behörden zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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21. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 10.11.2020 ö beschließend 21
Datenstand vom 13.11.2020 10:44 Uhr