Datum: 16.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplanverfahren Plixenried Nr. 2 "Westlich von Langengern"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen; Billigung
2 2. Tekturantrag zur Errichtung eines Ersatzneubaus mit 10 Wohneinheiten und Carport, hier: Aufteilung der Wohnung 1 in zwei Wohnungen; Bauort: St.-Birgittenhof, Altomünster
3 Antrag auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Umbau in ein 2 Familienwohnhaus; Bauort: Brunnenwiesenweg, Altomünster
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten; Bauort: Kellerbergstraße, Altomünster
5 Antrag auf Nutzungsänderung eines Gewerbeobjektes mit Errichtung von Büroräumen; Bauort: Gewerbepark, Altomünster
6 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau; Bauort: Keltenstraße, Pfaffenhofen
7 Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Stallweg, Hohenzell
8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses; Bauort: Am Duschlanger, Altomünster
9 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen; Bauort: Altomünsterstraße; Unterzeitlbach
10 1. Tekturantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Verarbeitungshalle mit Unterkünften für Saisonarbeitskräften, hier: Unterkellerung im Berech der Unterkünfte; Bauort: Lichtenberg
11 Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle; Bauort: Humersberg
12 Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport; Bauort: Staufer-Ring, Altomünster
13 Antrag auf Errichtung einer Maschinenhalle; Bauort: Ziegler
14 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: Schulberg, Pipinsried
15 Antrag auf Neubau eines 9-Familienwohnhauses; Bauort: Stumpfenbacher Straße, Altomünster

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1. Bebauungsplanverfahren Plixenried Nr. 2 "Westlich von Langengern"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 1

Beschluss 1

1.1 Zum Einwand der Bürger

Die Baukultur im Landkreis Dachau hat sich auch in den letzten Jahren gravierend geändert. Dachformen und Geschoßigkeiten an Ortsrändern wurden nicht mehr zwingend mit Erd- und Dachgeschoß festgelegt.
Der Bauberater aus dem Jahre 1993 gab den früher typischen „Dachauer Baustil“ wieder, der seit mehr als 20 Jahren bei Neubauten nicht mehr üblich ist.
Des Weiteren wird die Bauweise des angrenzenden Ortes Langengern fortgesetzt, auch wenn die dort zugelassene Bebauung vielleicht für manchen Betrachter störend und nicht charakteristisch sein mag, doch liegt die Gestaltung mittels Planungshoheit bei der jeweiligen Gemeinde.
Der Markt Altomünster möchte hier – wie auch bei anderen Bebauungsplänen in den Ortsteilen – zu den Wohngebäuden mit Erd- und Dachgeschoß auch Wohngebäude mit Erd- und Obergeschoß und relativ frei zu wählender Dachform und Dacheindeckung zulassen.
Die Gebäude werden durch die großzügig festgesetzten Ortsrandeingrünungen von 8 m bzw. 5 m und dem relativ flachen Gelände nicht so gravierend in Erscheinung treten. Zudem ist mit jedem Bauantrag zwingend ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.

Einer Änderung der im Einwand angesprochenen Festsetzungen wird aus den oben genannten Gründen nicht nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

1.2 Zum Einwand der Bürger

Die Geschoßigkeit mit Erd-, Ober- und Dachgeschoß wird trotz der Einwendungen weiter für zulässig erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

1.3 Zum Einwand der Bürger

Die Dachformen sollen frei gewählt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

1.4 Zum Einwand der Bürger

Es werden nur noch die Dachformen Sattel- und Walmdach für zulässig erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

1.5 Zum Einwand der Bürger

Bezüglich der Dacheindeckung werden keine Regelungen getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

2. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Flächennutzungsplan wird bei Gelegenheit angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Erschließung der Parzellen 1 und 2 ist gesichert, auch wenn der Grünstreifen nicht ausgebaut ist, so gilt nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dieser als Bestandteil der Straße, zudem ist dieser Seitenstreifen auf der gleichen Flurnummer des Straßengrundstücks. Die Grundstücke liegen somit an einer öffentlichen Straße an. Bei Parzelle 1 liegt diese auch noch im Osten an einer weiteren Straße an.

Die Festsetzung 3 wird geändert, es sollen nur Wohngebäude zugelassen werden.

Die Festsetzung 4.1 regelt die Überschreitungen der GRZ, während Festsetzung 5.3 nur regelt, dass bestimmte Nebengebäude auch außerhalb der Bauräume zulässig sind, aber zusätzlich keine Ausnahme der GRZ der Ziffer 4.1 zulässt.
Zu den Nebenanlagen nach § 14 BauNVO gehören auch Nebengebäude, die auch außerhalb der Baugrenzen nach Ziffer 5.1 und 5.2 zugelassen werden (vgl. Ziffer 5.3).
Eine Verdeutlichung ist somit nicht erforderlich.
 
Die Bebauungsdichte ist an die bestehende oder mögliche Umgebungsbebauung angepasst und aufgrund der Ortsrandlage aus Sicht der Gemeinde adäquat.
Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht geregelt, weshalb auch 2 und mehr Wohneinheiten je Parzelle entstehen können.

Die Begründung zum Thema Bodenschutz aufgrund der Umwandlung von landwirtschaftlicher Flächen wird ergänzt.

In der Begründung wird auf Seite 30 die Ausgangsgrundlage auf § 13 b BauGB berichtigt.
 
Das Landesamt für Denkmalpflege wurde im Verfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau Fachbereich: Planerische Belange

Das Maß der baulichen Nutzung ist absichtlich so gering, die Bebauungsdichte wurde an die bestehende oder mögliche Umgebungsbebauung angepasst und erscheint aufgrund der Ortsrandlage aus Sicht der Gemeinde adäquat. Befreiungen hierzu sollen diesbezüglich in naher Zeit nicht erteilt werden.

Die bauliche Gestaltungsmöglichkeit als Pultdachgebäude wird gestrichen (vgl. Beschluss 4).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Zur Sportanlage:
Die hier getroffenen Ansätze (insbesondere Punktspiele mit max. 80 Zuschauern und keine nächtliche Sportnutzung) zur Nutzung der Anlage sind zwar rechtlich nicht verbindlich (da nicht per Genehmigungsbescheid festgesetzt), jedoch aus Sicht der Gutachter nach der zur Verfügung stehenden Informationen des 1. Vorstandes vom 22.01.2019 realistisch. Der IRW wird dabei an der westlichen Baugrenze mit den Ansätzen ausgeschöpft, d.h. nach Realisierung der Wohnbebauung könnte sich der Sportplatz dann auch tatsächlich nicht mehr groß erweitern und der Sportplatz wäre dann auf das Maß der Ansätze auch begrenzt.
Eine Änderung des Nutzungsumfangs und auch der räumlichen Erweiterung des teils auf gemeindlichen und privaten Grundstück liegenden Sportplatzgeländes ist nicht erkennbar.

Mit diesem Gutachten wird die vorhandene Nutzung, wie vom Vorstand des Sportvereins mitgeteilt, festgehalten, es findet aber keine Einschränkung der vorhandenen Nutzung statt.

 
Zur Gastwirtschaft / Eventstadel:
Hier ergibt sich prinzipiell eine ähnliche Situation bezüglich der Genehmigungen wie beim Sportplatz.
Für die Gaststätte und für den Eventstadel gibt es keine Genehmigungen mit Lärmschutzauflagen oder genehmigte Betriebsbeschreibungen.
 
Auch wenn hier die Situation aufgrund der Nähe und Nutzung kritischer ist, da eine Eventlocation mit lauter Musik in einem Stadel/Hallenbau und sehr nahe liegender Nachbarschaft im Allgemeinen Wohngebiet (WA) üblicherweise schon oft zu Beschwerden führt, wenn nicht kostenintensive Maßnahmen am Stadelgebäude durchgeführt werden und die Parkplätze entsprechend weit entfernt situiert werden (Mindestabstand Parkplatz zum WA von ≥ 28 m erforderlich), so ist eine Bebauung mit Einschränkungen möglich.

Aktive Schallschutzmaßnahmen zur Abschirmung der Parkplatzimmissionen müssten so hoch sein, dass etwaige Fenster des obersten Geschosses nicht auf den Parkbereich sehen könnten, d.h. je nach Lage und bewohnte Geschosszahl Wandhöhen zwischen 6 – 9 m. Diese Lösung erscheint nicht zielführend und wird nicht weiter verfolgt.

Die daher vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen wie Prallscheiben etc. sind für Gewerbelärm aus gutachterlichen Erfahrung durchaus möglich und gängig. Hinsichtlich der konkreten Ausführung dieser Maßnahmen kann dann im Zuge der Baugenehmigung eine bauakustische Prüfung der Prallscheibenkonstruktion etc. erfolgen. Bisher ist den Gutachtern auch kein Gerichtsurteil bekannt, das solche Maßnahmen zur Begegnung von Gewerbelärm grundsätzlich in Frage stellt. Da keine brauchbaren Genehmigungsunterlagen vorliegen, wäre auch die vom Landratsamt Dachau vorgeschlagene Maßnahme des Abrückens der Wohnbebauung ebenfalls keine 100% Lösung, da dazu ja bekannt sein müsste, wie laut die Stadelnutzung rechtlich sein dürfte.

Im Gutachten wird ersichtlich, dass der Lärm des Eventstadels und der 6 Parkplätze westlich des Eventstadels (diese befinden sich teilweise auf Altomünsterer Straßenseitenstreifen) nicht höher sein kann, als die angenommenen, da beim südlich gelegenen Wohnhaus Römerstraße 2 als Bestandsgebäude im Mischgebiet Dorf die maximal zulässigen Lärmwerte für diese Gebietsart ausgeschöpft sind.
 
Durch dieses Wohnhaus ist der Betrieb der Gaststätte und des Eventstadels sowie der Parkplätze bereits festgelegt.

Aus Sicht des Marktes sind die Angaben in dem Gutachten schlüssig. Des Weiteren muss bei den betroffenen Parzellen 1 und 2 mit dem Bauantrag/Freistellungsantrag eine gutachterliche Aussage zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen vorgelegt werden.

Zum Hinweis des Landratsamtes, dass in der Prognose mit einer geplanten Geschosshöhe von EG+OG anstelle der etwaig möglichen EG+OG+DG gerechnet wurde:
Dies ist für die vorliegende Beurteilung derzeit (noch) nicht relevant, da sich am Ergebnis hier qualitativ nichts ändern würde. Erst bei der Dimensionierung von konkreten Lärmschutzmaßnahmen, wie etwa die Auslegung der erforderlichen Wandhöhe zur Abschirmung der Parkplätze, spielt dies eine Rolle. Dann wäre eine erneute Detailrechnung erforderlich.

Eine Änderung des Gutachtens und der Vorgehensweise ist somit nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Sicherung der Ortsrandeingrünung auf Privatgrund soll nicht erfolgen. Mit jedem Bauplan ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dieser wird dann Bestandteil der Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung, welche der Bauherr einzuhalten hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

7. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

Die Flächenbilanzierung wird berichtigt.
Die Darstellung (Zeichenschraffur) der Gebäude wird differenziert und berichtigt.
Die wegfallenden Grenzen werden nicht ausgeixt, da diese noch vorhanden sind. Die Straßenbegrenzungslinie bei Flurnummer 779 wird dargestellt. Die Flurnummer 779 wird in der Planzeichnung berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 12

8. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau Fachbereich: Kreisbrandinspektion/Brandschutzdienststelle,

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Löschwasser wird in ausreichender Menge nach der Erschließung zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 13

9. Zur Stellungnahme der Gemeinde Erdweg

Die Verkehrsfläche wird nur auf dem Gemeindegebiet Altomünster dargestellt.
Die Darstellung der Verkehrsfläche des benachbarten Gemeindegebietes Erdweg erscheint nicht zulässig und somit entbehrlich.

Die Erschließung der Parzelle 1 wird auf Osten eingegrenzt. Die Erschließung von Parzelle 2 wird mit der Gemeinde Erdweg abgestimmt und hat auf Kosten des zu erschließenden Eigentümers zu erfolgen, bei Bedarf mittels einer Kostenvereinbarung.

Der Übergabeschacht für Wasserversorgung wird nicht überbaut und ist somit berücksichtigt.

Im Bebauungsplan wird nicht der Standort eines Buswartehäuschens festgesetzt. Der Wunsch eines Buswartehäuschens und dessen ungeklärter Standort soll separat geklärt werden. Eine geeignete öffentliche Fläche steht in diesem Bebauungsplan auch nicht zur Verfügung. Dies kann bei Bedarf auch privatrechtlich mittels eines Pachtvertrags geregelt werden.

Die Fläche für den Maibaum wird durch eine geänderte Zufahrt der Parzelle 1 berücksichtigt. Behinderungen während der Aufstellung müssen immer privat mit den Anliegern geregelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 14

10. Zur Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Der Hinweis auf die Meldepflicht wird ergänzt:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Das Bayrische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesen Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren.

Von einer Vorabuntersuchung des gesamten Gebiets wird aus Kostengründen abgesehen, da aufgrund der größeren Bauräume und des Abstandes zur vermuteten Römerstraße Einzeluntersuchungen mit geringeren Kosten und gezielteren Untersuchungen zielführender erscheinen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 15

11. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Errichtung eines kleinen Walls steht in Eigenverantwortung der Bauherren, dies wird in der Festsetzung 12.2 nur als Möglichkeit zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 16

12. Zur Stellungnahme des IB Mayr

Die Erdgeschossrohfußbodenhöhe der Parzelle 5 soll über dem Straßenniveau auf nur 526,00 m.ü.NN - statt 525,75 m ü. NN - angeordnet werden. Nach den vorliegenden Angaben liegt die gegenüberliegende Straßenoberkante auf 525,89 m.ü.NN, während das Baugrundstück bei etwa 525,19 m.ü.NN liegt.
Die weitere Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 17

13. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Gemeinde Altomünster

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit geachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 18

14. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird nicht mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 19

15. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 20

16. Billigungsbeschluss
Der Bebauungsplanentwurf wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 16.06.2020 gebilligt und öffentlich ausgelegt und den Behörden zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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2. 2. Tekturantrag zur Errichtung eines Ersatzneubaus mit 10 Wohneinheiten und Carport, hier: Aufteilung der Wohnung 1 in zwei Wohnungen; Bauort: St.-Birgittenhof, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Umbau in ein 2 Familienwohnhaus; Bauort: Brunnenwiesenweg, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten; Bauort: Kellerbergstraße, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Nutzungsänderung eines Gewerbeobjektes mit Errichtung von Büroräumen; Bauort: Gewerbepark, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau; Bauort: Keltenstraße, Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Stallweg, Hohenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses; Bauort: Am Duschlanger, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen wird im Vorbescheidsverfahren in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen; Bauort: Altomünsterstraße; Unterzeitlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird für die beantragten Befreiungen in Aussicht gestellt:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Schweiger hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. 1. Tekturantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Verarbeitungshalle mit Unterkünften für Saisonarbeitskräften, hier: Unterkellerung im Berech der Unterkünfte; Bauort: Lichtenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung der Privilegierung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle; Bauort: Humersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung der Privilegierung zugestimmt.
Das Löschwasser kann nur nach der beiliegenden Auskunft der Weilachgruppe vom 15.06.2020 zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinaus erforderliche Löschwassermenge hat der Bauherr auf  eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport; Bauort: Staufer-Ring, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren - vorbehaltlich der Änderungen der Wandhöhe und Grundfläche auf die im Bebauungsplan zulässigen Maße – zugestimmt.

Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr die Wahl hat, ob er einen verantwortlichen Sachverständigen oder eine andere Person, die er für hinreichend sachverständig hält, für die Ausstellung der Bescheinigung, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Errichtung einer Maschinenhalle; Bauort: Ziegler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Für das Einzelanwesen kann das Löschwasser nicht vom Markt Altomünster zur Verfügung gestellt werden.
Der Bauherr ist selbst für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung verantwortlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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14. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: Schulberg, Pipinsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Ein Kanalanschluss ist nicht vorhanden; eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist von den Bauherren zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Neubau eines 9-Familienwohnhauses; Bauort: Stumpfenbacher Straße, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.06.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Stellplatzanordnung ist zu ändern. Die Stellplätze sind so anzulegen, dass nur vorwärts auf die Stumpfenbacher Straße ausgefahren wird. Ebenso sind die Stellplätze entlang der Stumpfenbacher Straße so anzulegen, dass diese über diese  Zufahrt an- und abzufahren sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 10:53 Uhr